Joder Rudolf (V, BE):
Die SVP-Fraktion ist nicht begeistert von dieser Gesetzesvorlage. Wir haben deshalb schon in der Frühjahrssession für Nichteintreten gestimmt.
Das Parlament kann hier nur über die Hülle oder, wie Frau Bänziger gesagt hat, den Mantel des Gesetzes entscheiden, ohne dessen wirklichen Inhalt zu kennen. Anders ausgedrückt: Die Kompetenzdelegation an den Bundesrat geht zu weit, sodass wir als Parlament in den wichtigen Punkten gar nichts mehr zu sagen haben, und das wollen wir nicht.
Sinn und Zweck dieser Vorlage ist es, Rechtsgrundlagen für die Bearbeitung von Personendaten zu schaffen, die bei der Benutzung der elektronischen Infrastruktur in der Verwaltung - also Computern, Telefonen, Druckern, Fax- und Kopiergeräten usw. - als sogenannte Randdaten anfallen. Der Umgang mit diesen Personendaten ist heute gesetzlich noch nicht geregelt. Umso stossender ist es, dass die wichtigsten Fragen, nämlich die Aufzeichnung dieser Daten, die Aufbewahrung dieser Daten, die Vernichtung dieser Daten, das Verfahren der Datenbearbeitung, der Zugriff auf die Daten nicht im Gesetz durch das Parlament als Gesetzgeber, sondern in einer Verordnung des Bundesrates geregelt werden sollen. Es entsteht der Eindruck, dass der Bundesrat uns als nicht fähig erachtet, als Gesetzgeber solche Regeln zu erlassen. Das kann nicht sein. Wir kaufen hier, im Bereich von sensiblen Personendaten, die Katze im Sack, und dieser Sack ist erst noch doppelt oder dreifach zugeschnürt, sodass nicht einmal der Schwanz oder ein Ohr der Katze aus dem Sack herausschaut. Hier will der Antrag Bänziger korrigierend eingreifen. Der Antrag Bänziger will, dass nicht der Bundesrat, sondern wir als Gesetzgeber Regeln aufstellen, wie diese Daten aufgezeichnet, aufbewahrt und vernichtet werden sollen und wie das ganze Verfahren zu gestalten ist. |
AB 2010 N 856 / BO 2010 N 856
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Ich bitte Sie, dem Antrag Bänziger zuzustimmen. Wenn dieser Antrag keine Mehrheit findet, werden wir am Schluss das Gesetz ebenfalls ablehnen.