Merz Hans-Rudolf, Bundesrat:
Die Kommissionssprecher haben die Vorlage gestern vorgestellt, bei dieser Gelegenheit haben sie auf die verschiedenen Elemente hingewiesen. Ich gestatte mir, auf eine Wiederholung dieser Elemente zu verzichten, möchte aber zwei, drei Punkte hervorheben. Den ersten Punkt nannte Herr Philipp Müller, indem er fragte, was eigentlich ein Doppelbesteuerungsabkommen sei. Er führte die Frage zu Recht auf die Realitäten zurück, die sich einerseits im Bereich der Finanzplätze und andererseits auf unserem Werkplatz zeigen. Ein Doppelbesteuerungsabkommen dient letztlich ja der Verhinderung der doppelten Besteuerung eines Sachverhalts in zwei Ländern und dient damit auch der Begleitung von Investitionen. Unser Land tätigt in ausländischen Volkswirtschaften Investitionen für Abermilliarden von Franken, die ihrerseits Gewinne - Beteiligungsgewinne - erbringen, und wenn man keine solchen Abkommen hat, werden solche Beteiligungen doppelt besteuert. Das ist für den Werkplatz und für die Wirtschaft natürlich unattraktiv. Man vergisst das gelegentlich und konzentriert sich zu sehr auf die Frage der Amtshilfe, die hier zwar eine wichtige Rolle, aber eben nicht die allein ausschlaggebende Rolle spielt.
Herr Nationalrat Kaufmann hat anschliessend moniert, dass wir widerrechtlich erworbene Daten strikter behandeln sollten. Der Bundesrat hat diesen Datenklau von Anfang an und in allen Fällen, die ruchbar geworden sind, ganz klar verurteilt. Datenklau ist gemäss Schweizerischem Strafgesetzbuch eine Straftat, es ist aber auch ein Verstoss gegen das Bankgeheimnis. Dementsprechend wurden in allen Fällen, die uns bekanntwurden, entsprechende Verfahren eingeleitet. Sie laufen gegenwärtig. Die Täter sollen verfolgt und zur Rechenschaft gezogen werden.
Sowohl in den Motionen, die Ihnen am Schluss der Fahne vorliegen, als auch im ersten Artikel aller Doppelbesteuerungsabkommen heisst es, dass im Falle eines Datenklaus keine Amtshilfe geleistet wird. Das stimmt mit der Auffassung der Kommissionen beider Räte und der Auffassung des Bundesrates überein. Diese Auffassung ist hier auch mehrfach wiedergegeben worden. Das OECD-Musterabkommen soll eben gerade dafür sorgen, dass Datenklau künftig nicht mehr nötig ist, denn der OECD-Standard sagt, dass in definierten und begründeten Fällen erleichterte Amtshilfe geleistet wird. Auf diese Weise ist der Fiskus anderer Länder, die ihre Steuersubjekte in die Pflicht nehmen wollen, nicht mehr dazu gezwungen, auf illegale Weise an Daten heranzukommen, sondern diese Länder können sich auf legalem Weg an uns wenden. Wir haben rechtsstaatliche Verfahren, mit denen eine solche erleichterte Amtshilfe abgewickelt wird.
Um all das sicherzustellen, hat der Bundesrat für diese erste Tranche von Doppelbesteuerungsabkommen eine Verordnung erlassen, die alle Details regelt, mit denen der Ablauf sichergestellt werden soll, die regelt, wo die Betroffenen eine Beschwerdemöglichkeit haben und wo gerichtliche Verfahren möglich sind. Der Bundesrat will, in Übereinstimmung mit der vorberatenden Kommission Ihres Rates, dass die Bestimmungen dieser Verordnung so bald als möglich in ein Gesetz überführt werden, sodass wir dann ein Gesetz
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AB 2010 N 906 / BO 2010 N 906
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haben, das diese Details regelt, insbesondere eben auch in Fällen, in denen einmal Zwangsmassnahmen nötig sein könnten, wie wir sie in unserem Steuerrecht teilweise ja bereits kennen.
Herr Nationalrat Kaufmann befürchtet, dass wir auf diesem Wege das Bankgeheimnis auf den Opferaltar legen. Der Bundesrat spricht sich aber klar für die Beibehaltung des innerstaatlichen Bankgeheimnisses aus. Im Ausland hat die Unterscheidung zwischen Hinterziehung und Betrug, wie wir sie kennen, nie bestanden. Das Ausland versteht nicht, weshalb wir diese Unterscheidung vornehmen. Aber auch bei uns ist die Folge dieser Unterscheidung ja nicht die, dass Steuerhinterziehung erlaubt wäre. Steuerhinterziehung wird bei uns administrativ verfolgt und bestraft, und es sind Nachsteuern zu zahlen. Der Unterschied zwischen Hinterziehung und Betrug beruht auf dem unterschiedlichen Unrechtsgehalt der beiden Delikte. Es ist nicht so, dass man bei uns problem- und straflos Steuern hinterziehen kann; es war nie so, und es wird auch künftig nicht so sein.
Im Zentrum steht für uns der Schutz der Privatsphäre. Es ist eines Rechtsstaates würdig, den Schutz der Privatsphäre zu garantieren, jetzt und auch in Zukunft. Das ist auch eine Antwort an Herrn Nationalrat Schelbert, der sagt, man solle das Geschäft an den Bundesrat zurückweisen, damit sich dieser noch einmal mit dieser Unterscheidung befasse, mit dem Ziel, dass in- und ausserhalb des Landes die gleichen Normen angewendet werden.
Herr Nationalrat Hansjörg Walter hat moniert, wir würden hier gewissermassen vorauseilen. Die G-20 hat in Bezug auf diese Problematik jedoch ganz klare Zeichen gesetzt. Es gibt, das kann ich Ihnen versichern, kein Zurück hinter den OECD-Standard. Dieser Standard ist das, was heute allgemein akzeptiert wird. Der Bundesrat hat diesen Entscheid in Übereinstimmung mit allen wichtigen Finanzplätzen - zu diesen gehören auch Singapur, Hongkong, Luxemburg, Andorra, Monaco - in ein und derselben Woche im März 2009 getroffen. Hätten wir den Entscheid vorher getroffen, wäre er zum Nachteil unseres Finanzplatzes gewesen, und es hätte die Gefahr bestanden, dass viele Kunden verunsichert gewesen wären und den Finanzplatz gewechselt hätten. Hätten wir ihn später getroffen, wären wir Gefahr gelaufen, von Massnahmen getroffen zu werden. Die G-20 hat von Anfang an klar gesagt, dass es ihr ernst sei.
Solche Massnahmen sind zum Teil leider auf relativ einfache Weise zu treffen. Es genügt, dass ein Land sagt, es verweigere künftig den Abzug von Beteiligungsgewinnen für juristische Gesellschaften in die Schweiz. Das ist eine relativ einfache Massnahme, die zur Folge hätte, dass es zu einer klaren Doppelbesteuerung käme. Das ist das Gegenteil dessen, was wir mit den Abkommen beabsichtigen. Es wäre eine Strafe für den Finanzplatz, aber auch eine Strafe für den Werkplatz. Ich bitte Sie, nicht mit diesem Musterabkommen zu spielen. Es hat keinen Sinn, hier Muskeln zeigen zu wollen. Vielmehr ist es vernünftig, dass wir uns auf der gleichen Höhe wie die relevanten Finanzplätze dieser Welt bewegen.
Herr Hans-Jürg Fehr hat gesagt, wir sollten hier eigentlich eine Politik für alle Doppelbesteuerungsabkommen einführen. Wir haben in den vorberatenden Kommissionen darüber diskutiert. Es gibt heute über siebzig Doppelbesteuerungsabkommen; nur der Weg über diese Doppelbesteuerungsabkommen führt zur Umsetzung des OECD-Musterabkommens. Das heisst, wir müssen jetzt systematisch ein Abkommen nach dem andern anpassen und neu verhandeln, und das braucht natürlich Zeit. Eine erste Tranche von zehn Abkommen liegt Ihnen heute vor. Es sind Abkommen mit wichtigen Ländern wie mit Frankreich, Grossbritannien und den USA. Es ist aber auch ein neues Land dabei: Mit Katar hatten wir noch kein Doppelbesteuerungsabkommen. Das zeigt, dass wir willens sind, diesen Standard auch mit neuen Doppelbesteuerungsabkommen umzusetzen.
Für den Bundesrat präsentierte sich die Ausgangslage klar. Als sich die G-20 entschied, sich der Problematik der zwischenstaatlichen Fiskalprobleme anzunehmen, war uns klar, dass die Schweiz zu den Ländern gehört, auf die es die OECD abgesehen hat. Ich glaube, dass wir dieses Spiel von Anfang an mitgespielt haben; nicht nur, indem wir uns gewissermassen in die Opferrolle begaben, sondern auch, indem wir gegenüber der OECD klargemacht haben, dass wir es künftig nicht mehr akzeptieren, wenn die Entwicklung auf diesem Gebiet hinter unserem Rücken stattfindet. Das führte dazu, dass wir heute Mitglied dieser Überwachungsgruppe der OECD sind, dieser Peer-Review-Gruppe, dass wir mitreden können, dass wir auch beobachten können, wie andere Länder diese OECD-Abkommen umsetzen. Wir schauen also in die "Küchen" der anderen Länder hinein und können sicherstellen, dass wir hier nicht den Musterknaben spielen und andere versuchen, sich hinter unserem Rücken wieder Vorteile zu verschaffen.
Die zentralen Eckwerte dieser Amtshilfebestimmungen sind ganz klar: Wir erteilen erleichterte Amtshilfe nur auf Anfrage, unter Wahrung des Rechtsschutzes und unter Ausschluss einer Rückwirkung. Wir haben diese Eckwerte im Bundesrat festgelegt und anschliessend den Kommissionen unterbreitet. Sie waren darüber im Bild. Sie haben zur Kenntnis genommen, dass wir z. B. keine "fishing expeditions" dulden werden, dass wir keine Rückwirkungen dulden werden, dass wir gewisse Eckwerte in jedem Falle einhalten und selbst Verhandlungen platzen lassen, wenn sie nicht einhaltbar sind. Das Global Forum on Transparency and Exchange of Information in der OECD hat die Zusammenarbeit mit uns zugesichert. Wir sind also künftig in diese Entwicklungen integriert.
Wir haben in vielen Fällen Verbesserungen erzielt. Herr Bischof hat darauf hingewiesen; er hat verdankenswerterweise einige Details aus diesem Abkommen zitiert. Wir haben - und das betrifft die Frage, die im Zusammenhang mit einem Rückweisungsantrag gelegentlich gestellt wurde - individuelle Verhandlungen geführt und nicht einfach ein Amtshilfegesetz angewendet. Diese individuellen bilateralen Verhandlungen bieten sehr viele Vorteile, denn in jedem Land ist die Situation wieder etwas anders. In verschiedenen Ländern haben wir ein, zwei grosse Schweizer Unternehmen, die Investitionen getätigt haben, die man begleiten muss. In anderen Ländern finden Sie die gesamte Palette, bei der neben industriellen Investitionen auch die Vermögensverwaltung zum Kerngeschäft des Finanzplatzes gehört. Weiter finden Sie verschiedene Steuerrechtsordnungen vor. Deshalb ist es von grösstem Vorteil, wenn man hier bilateral verhandeln kann.
Wir konnten bei diesen Verhandlungen eine ganze Anzahl von Diskriminierungen beseitigen. Wir konnten insbesondere auch Quellensteuersätze senken, und wir konnten in vielen Fällen eine Schiedsgerichtsklausel ins Abkommen integrieren. Das gilt insbesondere für die Abkommen mit Frankreich, Grossbritannien, Dänemark, den USA, Österreich und Luxemburg. Das sind sehr wichtige Länder, bei denen wir annehmen, dass sie künftig versuchen werden, sich mit uns ins Einvernehmen zu setzen. Wenn es zu abweichenden Beurteilungen käme, könnten wir dieses Schiedsgericht beanspruchen. Wir haben mit einzelnen Ländern den Nullsatz für Beteiligungsdividenden vereinbaren können, und wir haben in vielen Fällen eine Reduktion der massgeblichen Beteiligung erzielt; oft ging es bis auf 10 Prozent hinunter.
Der Bundesrat hat in Zusammenhang mit der gesamten Entwicklung, glaube ich, dieses OECD-Musterabkommen zum richtigen Zeitpunkt übernommen. Er bittet Sie in diesem Sinne, die zehn Abkommen zu genehmigen. Er ist auch mit den vorliegenden Motionen einverstanden. Ihre Forderungen sind teilweise bereits in den Text der Abkommen integriert. Wir sind einerseits bereit, strenge Regeln für den Datenklau einzuführen, und wir sind andererseits bereit, Ihnen sobald als möglich ein Amtshilfegesetz zu unterbreiten, damit die Erkenntnisse aus der Anwendung und die Kernpunkte der Verordnung möglichst bald in Gesetzesform vorliegen.
Ich bitte Sie, auf das Geschäft einzutreten, die Rückweisungsanträge abzulehnen, die zehn Doppelbesteuerungsabkommen zu genehmigen und die beiden Motionen am Ende der Fahne anzunehmen.
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AB 2010 N 907 / BO 2010 N 907
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