Nationalrat - Sommersession 2010 - Zehnte Sitzung - 14.06.10-14h30
Conseil national - Session d'été 2010 - Dixième séance - 14.06.10-14h30

08.3318
Postulat Teuscher Franziska.
Offenlegungspflicht
für Kaderlöhne
und Verwaltungsratsentschädigungen
bei den Krankenversicherern
Postulat Teuscher Franziska.
Assureurs-maladie.
Divulgation obligatoire du salaire
des cadres et des indemnités
des conseils d'administration
Einreichungsdatum 11.06.08
Date de dépôt 11.06.08
Nationalrat/Conseil national 03.10.08
Nationalrat/Conseil national 14.06.10

Teuscher Franziska (G, BE): Der Bundesrat hat es angetönt: Ich habe im Bereich der Entschädigungen im Krankenversicherungsbereich zwei Vorstösse eingereicht. Der eine ist die Motion, die die Beschränkung der Kaderlöhne fordert, der andere ist dieses Postulat, das im Bereich der Entschädigungen bei der obligatorischen Krankenversicherung mehr Transparenz verlangt. Ich freue mich, dass der Bundesrat Annahme dieses Postulates beantragt, dass er hier mehr Transparenz schaffen will, und ich bin enttäuscht, dass die SVP-Fraktion dieses Postulat bekämpft.
Die Entschädigungen offenzulegen gehört heute ja in verschiedenen Bereichen zum Alltag. Leider ist das im Bereich der Krankenversicherer noch nicht der Fall. Ich finde aber, dass die Prämienzahlerinnen und -zahler ein Recht haben zu erfahren, wie hoch die Entschädigungen des obersten Kaders und der Leitungsorgane ihres Krankenversicherers sind. Nur wenn die Versicherer hier Transparenz üben, kann man als versicherte Person auch schauen, wie hoch diese Entschädigungen bei den verschiedenen Krankenkassen sind. Ein solcher Vergleich ermöglicht es den einzelnen versicherten Personen dann auch, diejenige Krankenkasse auszuwählen, die ihnen am besten passt und die eben vielleicht Kaderlöhne zahlt, die in einem vernünftigen Verhältnis zu anderen Löhnen stehen.
Der Bundesrat hat es vorhin angetönt: Er ist bereit, dieses Postulat anzunehmen. Ich begrüsse das sehr, denn diese Offenlegungspflicht ist heute wichtiger denn je. Corporate Governance soll auch bei den Krankenversicherern gelten. Sie bedeutet, dass auch Privatunternehmen Transparenz und ein ausgewogenes Verhältnis von Führung und Kontrolle anstreben. Der Bundesrat hat bereits Vorarbeit geleistet und in der Kaderlohnverordnung vom 19. Dezember 2003 festgelegt, dass Transparenz geübt werden muss. Diese Verordnung gilt beispielsweise für die Swissmedic oder die Suva. Ich beantrage Ihnen mit meinem Postulat, für die Krankenversicherer eine ähnliche Lösung zu finden. Der Bundesrat sagt in seiner Antwort auch, wie er mein Postulat umsetzen möchte: Er denkt an eine Offenlegung der Gesamtsumme der ausgerichteten Löhne der Geschäftsleitung und des obersten Leitungsorgans sowie der individuellen Löhne der vorsitzenden Personen dieser Gremien.
Ich finde, dagegen kann niemand etwas haben. Ich kann wirklich nicht verstehen, dass die SVP-Fraktion dieses Postulat bekämpft. Diese Partei spielt sich in der Öffentlichkeit doch immer damit auf, dass sie sich gegen Abzocker wende, dass sie die Abzocker bekämpfen wolle. Bei meinem Postulat geht es darum, dass bei den Entschädigungen der Leitungsgremien der Krankenversicherer Transparenz geübt wird. Ich denke, das wäre auch im Sinn der SVP-Wählerinnen und -Wähler. Vor allem aber ist es im Interesse der Gesamtbevölkerung, denn, wie gesagt: Wir alle zahlen diese Kaderlöhne mit unseren Krankenkassenprämien mit.
AB 2010 N 970 / BO 2010 N 970

Bortoluzzi Toni (V, ZH): Um es klar festzuhalten: Ich bin also in keiner Art mit einer Mandatsbeziehung zu einer Krankenkasse belastet. Für mich stellt sich hier eine rein wirtschaftspolitische Frage. Darum beantrage ich Ablehnung dieses Postulates, im Sinne von "Wehret den Anfängen".
Der Bundesrat begründet seine positive Haltung gegenüber diesem Postulat mit dem Vergleich mit der Suva, Herr Bundesrat. Der Vergleich mit der Suva hinkt nun ordentlich, denn die Suva ist ein Monopolbetrieb, der mit einem staatlichen Auftrag versehen ist. Die Krankenkassen sind zwar teilweise mit einem staatlichen Auftrag versehen, sie sind aufgrund von Bedingungen zu diesem Auftrag zugelassen, sind aber völlig private Betriebe. Das ist meines Erachtens etwas ganz anderes.
Wenn Sie nun zur Offenlegung von Löhnen in privaten Betrieben Hand bieten, dann ist das ein falscher Weg. Sie haben den Auftrag, aufgrund des Krankenversicherungsgesetzes verbunden mit der Zulassung gewisse Elemente einer Kontrolle zu unterziehen, um dann jeweils die Prämien zu bewilligen. Das ist ein Auftrag, den der Bundesrat hat, und diesem Auftrag ist nachzukommen. Dazu gehören selbstverständlich auch die Verwaltungskosten und die verrechneten Löhne, die Gehälter der Angestellten, die in diesen Zusammenhang einbezogen werden. Aber es kann natürlich nicht sein, dass eine Offenlegung einzelner Löhne überhaupt möglich ist, wie Sie das bei der vorherigen Motion bereits gesagt haben, nachdem ja diese Versicherer - ich betone: private Betriebe - in der Regel nicht nur den Auftrag des Staates im Bereich der Grundversicherung erfüllen, sondern eine ganze Zahl anderer Versicherungen anbieten. Hier zu sagen, man nehme ein Postulat entgegen, das es allenfalls möglich machen soll, die Löhne der Manager offenzulegen, das funktioniert nicht. Das ist Sache der Eigner, ob das Genossenschafter sind, ob es Aktionäre sind oder ob es der Betrieb dann selber will. Dagegen, meine ich, spricht gar nichts, aber es geht nicht an, dass der Staat diese Rolle übernimmt, indem er privaten Betrieben sagt, wie sie mit ihren Löhnen umzugehen haben.
Darum, meine ich, sollte man den Anfängen wehren und dieses Postulat ablehnen.

Teuscher Franziska (G, BE): Herr Bortoluzzi, Sie haben selber gesagt, es sei die Aufgabe des Bundes, die Krankenversicherer zu überprüfen, die Kontrolle über sie auszuüben. Sie haben selber gesagt, dazu würde gehören, dass man die Verwaltungskosten und dabei auch die Entschädigungen für das Kader überprüfe.
Ich frage Sie: Wie soll der Bund das machen, wenn die Krankenversicherer nicht verpflichtet werden, diese Entschädigungen auch offenzulegen?

Bortoluzzi Toni (V, ZH): Frau Teuscher, Sie liegen insofern falsch, als bei der Bewilligung der Prämienhöhe für die kommenden Jahre die Rechnungslegung der Versicherer durch die Verwaltung, durch das BAG, geprüft werden muss. Darin sind die Verwaltungskosten enthalten; die Entlöhnung der Mitarbeiter ist selbstverständlich auch ein Teil der Verwaltungskosten. Das ist völlig normal. Letztlich interessiert es mich aber nicht, wie viel die einzelnen Mitglieder eines Versicherers verdienen, sondern mich als Kunde interessiert vor allem die Frage, was eine Leistung kostet, wie hoch eine Prämie ist. Das ist für mich entscheidend. Der Bundesrat und seine Verwaltung haben nach dem KVG dafür zu sorgen, dass die Rahmenbedingungen laut KVG eingehalten werden; er hat nicht zu prüfen, wie hoch die Löhne der Leute sind, die in diesem Bereich arbeiten. Das ist doch dummes Zeug!
Ich bitte Sie, dieses Postulat abzulehnen.

Burkhalter Didier, conseiller fédéral: Je ne vais pas reprendre toute l'argumentation; je vais vous donner une position qui est, à mon avis, très politique sur ce sujet.
Le danger pour les assurances-maladie et pour la partie assurance-maladie obligatoire sociale, c'est la méfiance à leur égard. La solution pour les assurances-maladie et le système d'assurance-maladie sociale dans son entier, c'est la transparence qui fait revenir la confiance dans le système. C'est la raison pour laquelle nous sommes convaincus que des mesures qui vont vers plus de transparence sont dans l'intérêt aussi bien des assurés que des assureurs.
Maintenant, nous avons donc défini une série de lignes directrices dans lesquelles il y a également un volet qui concerne la transparence en matière de rémunération. Ces éléments s'inscriront dans le cadre de projets, en l'occurrence d'un projet de loi. Vous aurez l'occasion, tout d'abord dans le cadre d'une consultation, vraisemblablement au début de l'année prochaine, et puis dans le cadre des débats parlementaires, de vous exprimer. Mais, la mise en oeuvre de la transparence est absolument indispensable pour faire en sorte que l'assurance obligatoire des soins, et cette partie-là bien sûr et pas la partie assurance privée, même s'il y a aussi une loi sur la surveillance des assurances en la matière, soit performante. C'est essentiellement cette partie qui nous importe maintenant et nous tiendrons les engagements en la matière.
C'est dans ce sens que le postulat ne pose aucun problème au Conseil fédéral.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 08.3318/4172)
Für Annahme des Postulates ... 71 Stimmen
Dagegen ... 98 Stimmen



Schluss der Sitzung um 19.00 Uhr
La séance est levée à 19 h 00
AB 2010 N 971 / BO 2010 N 971




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