Nationalrat - Sommersession 2010 - Fünfzehnte Sitzung - 17.06.10-15h00
Conseil national - Session d'été 2010 - Quinzième séance - 17.06.10-15h00

09.098
Für den Schutz
vor Waffengewalt.
Volksinitiative
Pour la protection
face à la violence des armes.
Initiative populaire
Erstrat - Premier Conseil
Botschaft des Bundesrates 16.12.09 (BBl 2010 137)
Message du Conseil fédéral 16.12.09 (FF 2010 129)
Nationalrat/Conseil national 17.06.10 (Erstrat - Premier Conseil)
Nationalrat/Conseil national 18.06.10 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 13.09.10 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Nationalrat/Conseil national 01.10.10 (Schlussabstimmung - Vote final)
Ständerat/Conseil des Etats 01.10.10 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses (BBl 2010 6553)
Texte de l'acte législatif (FF 2010 5969)

Perrin Yvan (V, NE), pour la commission: L'initiative sur laquelle nous nous penchons maintenant a été déposée le 23 février 2009, munie de 106 037 signatures valables. Sous le titre "pour la protection face à la violence des armes", elle réclame l'inscription d'un nouvel article 118a dans notre Constitution, prévoyant globalement les dispositions suivantes:
- édicter des prescriptions luttant contre l'usage abusif d'armes et créer un registre central des détenteurs d'armes à feu;
- soumettre l'acquisition d'armes à un besoin démontré et veiller à ce que l'acquéreur dispose des capacités nécessaires à utiliser l'objet sans risques;
- interdire les fusils à pompe et les armes automatiques;
- prévoir la conservation des armes militaires non plus chez les soldats mais dans des locaux sécurisés de l'armée.
La commission s'est penchée sur cette initiative en recevant tout d'abord partisans et adversaires lors de ses séances des 22 et 23 mars derniers.
Je commence par les arguments avancés par les promoteurs et partisans du texte. Monsieur Peter Hug, président de la coalition de l'initiative s'est présenté accompagné par Madame Rosmarie Zapfl, représentante des organisations féminines et par Monsieur Florian Irminger, notamment membre du comité de l'association Stop Suicide.
Les éléments avancés portent sur plusieurs axes. Tout d'abord, la quantité d'armes à feu en circulation dans notre pays a été évoquée. Nous trouvons ainsi 140 000 tireurs et 30 000 chasseurs qui sont détenteurs d'environ 580 000 armes qui ne seraient pas concernées par l'initiative, leurs détenteurs étant à même de justifier le besoin et la capacité de s'en servir. Le problème se situe au niveau des 250 000 armes en main des militaires actifs et du 1,5 million d'armes militaires privatisées. Les partisans du texte estiment que seuls ceux qui font un usage réel d'armes à feu devraient pouvoir en détenir. A l'heure actuelle, 80 000 tireurs sont au bénéfice d'une licence, 60 000 autres devraient l'acquérir en cas d'acceptation de l'initiative.
La circulation peu contrôlée, voire franchement libre des armes dans notre pays ne manque pas de provoquer des drames, comme les statistiques le démontrent. Ainsi, entre 1995 et 2007, 4314 suicides ont été perpétrés en Suisse au moyen d'une arme à feu, alors que 750 homicides étaient commis dans le même temps. Les partisans souhaitent ainsi réduire les risques en limitant les armes à disposition de la population. La violence domestique a également été mise en évidence. Dans de nombreux cas de lésions corporelles graves, voire d'homicides, ce sont des armes à feu qui ont été utilisées par l'auteur pour s'en prendre à sa conjointe ou à son conjoint - ce qui est plus rare -, les victimes de la violence conjugale étant essentiellement des femmes. Le simple fait d'avoir une arme à disposition et de le rappeler à la famille constitue déjà une forme de violence dont femmes et enfants font souvent les frais.
Les éléments relatifs aux suicides ont été confirmés par Monsieur Jacques de Haller, président de la FMH. L'intéressé estime qu'il s'agit là du problème numéro un s'agissant des armes à feu. Pratiquement la moitié des personnes composant notre population pense une fois dans sa vie au suicide. Le stade suivant, la tentative de suicide, concerne une personne sur dix; la réussite, si je puis dire, touchant 1 pour cent de l'effectif de chaque génération.
Les armes à feu jouent un rôle prépondérant dans ce phénomène pour plusieurs raisons. Tout d'abord, le fait de disposer d'une arme à proximité immédiate permet un passage à l'acte rapide et efficace lors de suicides impulsifs ou ambivalents qui représentent respectivement 25 et 50 pour cent des cas. Le risque d'aboutir à une issue fatale est naturellement grand, compte tenu de la fonction même d'une arme à feu. Même si la mort n'est pas au rendez-vous, les suites sont particulièrement graves - des victimes défigurées notamment -, ce qui complique, voire interdit un retour à la normale pour la personne intéressée et ses proches.
Dans notre pays, un suicide sur quatre est commis au moyen d'une arme à feu, ce qui constitue un réel problème de santé publique, d'où l'engagement des médecins dans ce débat. C'est également pour cette raison que l'article constitutionnel proposé serait intégré au titre 3 chapitre 2 section 8 qui traite du logement, du travail, de la sécurité sociale et de la santé.
Les études menées sur le sujet démontrent clairement un lien entre le nombre de suicides par armes à feu et la disponibilité de tels objets au sein de la population. Là où le nombre d'armes en circulation a baissé de moitié, comme au Canada ou en Australie, le taux de suicides par armes à feu a diminué d'un facteur trois au cours de la même période. L'argument selon lequel une personne qui souhaite mettre fin à ses jours le fera de toute façon, qu'elle ait un arme ou pas, ne tient pas, à tout le moins pour le cas de suicides impulsifs. Lorsqu'une piste dramatiquement disponible est bloquée, les gens ne se suicident tout simplement pas.
Jean-Pierre Monti, représentant du personnel de Fedpol, s'est exprimé en faveur de la création d'un registre central des armes. En l'état actuel de la législation, aucune disposition n'impose un registre national, pas même Schengen, qui se contente de registres informatisés, ce qui est le cas dans les cantons. Cette situation empêche d'avoir une vue globale quant aux armes en circulation et à leurs propriétaires.
Compte tenu des aménagements et des possibilités d'acquérir des armes dans un autre canton, les autorités du domicile ne disposent d'aucun moyen pour déterminer si une personne détient des armes légalement. Cette situation est naturellement problématique pour la police qui court en permanence le risque de tomber sur un individu armé sans qu'il ait été possible de le déterminer au préalable. La recherche du propriétaire d'une arme apparue dans une enquête est particulièrement compliquée puisqu'il faut transmettre les coordonnées de l'objet à chaque canton afin que chaque canton effectue les vérifications nécessaires dans sa propre base de données. Pour le reste, les policiers sont aussi favorables à la collecte des armes, cela afin de diminuer leur nombre et ainsi améliorer la sécurité de la population.
Les opposants au texte ont également eu l'occasion de défendre leur point de vue. Madame Dora Andres, ancienne conseillère d'Etat et présidente de la Fédération sportive suisse de tir, a expliqué que l'initiative n'empêche nullement un mauvais usage des armes à feu puisqu'elle ne fait que compliquer la vie des tireurs, chasseurs et collectionneurs qui détiennent des armes à feu de manière responsable et
AB 2010 N 1091 / BO 2010 N 1091
conforme à la loi. Les criminels ne peuvent être touchés que par une application stricte des dispositions en vigueur et non pas par un durcissement qui ne touche que les honnêtes gens.
S'agissant de l'obligation de déposer l'arme d'ordonnance dans des locaux militaires, le Conseil fédéral a déjà pris des dispositions permettant aux soldats de ne pas conserver leur fusil ou leur pistolet à domicile mais de le consigner sans frais dans un arsenal, possibilité qui n'a rencontré qu'un accueil mitigé. Cette obligation rendrait la pratique du tir beaucoup plus compliquée. Les tireurs astreints devraient passer à l'arsenal récupérer leur arme en vue d'aller tirer puis la rapporter une fois leurs obligations effectuées. La solution de confier une arme en prêt et de ne plus avoir une arme personnelle n'est guère envisageable compte tenu des réglages propres à chaque tireur.
Madame Andres a relevé que notre pays compte environ 3500 sociétés de tir réunissant environ 200 000 membres, ce qui fait de cette fédération la quatrième plus importante de Suisse. Lors des tirs en campagne, ce ne sont pas moins de 150 000 tireurs qui s'affrontent, la plupart d'entre eux étant démunis de licence puisqu'il s'agit bien souvent de la seule occasion de l'année où ils vont tirer.
Les conditions visant à pouvoir acquérir une arme, soit la preuve du besoin et la capacité de s'en servir ont également été citées. Il serait en effet problématique pour un collectionneur de prouver qu'il a besoin d'une arme. De même, quelqu'un qui se contenterait de tirer une fois par année lors des tirs en campagne pourrait se contenter d'une arme mise à sa disposition et ne saurait invoquer un réel besoin.
La capacité de se servir d'une arme pose également problème. Il est évident que les conditions fixées pour un tireur régulier ne sauraient être les mêmes que pour un collectionneur qui range son arme dans une vitrine d'où elle ne sortira pratiquement jamais. Dans ces conditions, le risque est grand qu'un acquéreur potentiel invoque la raison la plus aisée, ce qui nécessitera des contrôles ultérieurs.
Madame Sabine Pegoraro s'est exprimée en qualité de membre de la Conférence des directrices et directeurs des départements cantonaux de justice et police, quand bien même cet organe n'a pas pris officiellement position. L'intéressée a relevé que l'initiative toucherait les membres des divers corps de police dont la responsabilité incombe aux cantons. Cette ingérence fédérale dans les prérogatives cantonales est inutile et problématique du point de vue juridique. Pour le reste, Madame Pegoraro a également relevé que cette initiative ne touchait pas les armes qui posent problème, c'est-à-dire précisément celles qui sont détenues de manière illégale.
Le commandant de la police cantonale neuchâteloise, André Duvillard, a exposé son point de vue de responsable d'un corps de police. L'intéressé s'est prononcé en faveur de la création d'un registre centralisé des armes à feu au niveau fédéral, un tel système constituant indéniablement un outil efficace donc souhaitable pour la police. Concernant les violences domestiques, André Duvillard a précisé que l'arme à feu ne constituait pas le premier moyen utilisé mais qu'elle est souvent mise à profit de manière indirecte, par le seul fait d'évoquer sa présence au domicile conjugal. Sur ce point, le canton de Neuchâtel pratique une politique simple, à savoir un séquestre systématique de toute arme dès qu'il est question de violences domestiques, en parallèle à des mesure d'éloignement si nécessaire, politique applicable d'ores et déjà sans qu'il soit nécessaire d'accepter l'initiative qui nous est soumise. Pour ce qui est des suicides, les armes de service, au sens où l'entend l'armée, sont assez rarement utilisées, même si une arme à feu entre en jeu dans la majorité des 60 cas qu'on déplore chaque année en moyenne dans le canton, ce qui représente malheureusement l'un des taux les plus élevés de Suisse.
Quelques éléments à caractère général concernant les coûts induits. Selon les chiffres tirés du message du Conseil fédéral, la mise en place d'un système informatique centralisé représenterait environ 1,5 million de francs. La reprise des armes d'ordonnance coûterait environ 4,9 millions de francs tandis que les charges annuelles de remise en prêt se monteraient à 2,8 millions de francs. Les tâches relatives à l'accomplissement du programme obligatoire ont été évaluées à 11,2 millions de francs tandis qu'une économie de 750 000 francs est potentiellement réalisable par l'abandon des cours de jeunes tireurs.
Je crois avoir relevé l'essentiel des points sur lesquels le débat a eu lieu en commission. Compte tenu de la longueur de la liste des orateurs, j'imagine mal que des points débattus en commission puissent ne pas l'être ici. Si tel devait être le cas, je me permettrai de reprendre la parole tout à l'heure et je vous donne tout de suite le résultat: votre commission vous propose de rejeter cette initiative par 18 voix contre 8 sans abstention, ceci sans lui opposer de contre-projet.

Glanzmann-Hunkeler Ida (CEg, LU), für die Kommission: Die Volksinitiative "für den Schutz vor Waffengewalt" wurde am 23. Februar 2009 mit 106 037 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Bundeskanzlei stellte am 16. März 2009 fest, dass die Volksinitiative zustande gekommen ist. Eintreten auf die Initiative ist obligatorisch. Die Kommission ist dem Bundesrat gefolgt und hat entschieden, keinen Gegenvorschlag zu dieser Initiative auszuarbeiten. Der Bundesrat empfiehlt, die Initiative abzulehnen. Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 18 zu 8 Stimmen ebenfalls, die Initiative abzulehnen.
Die vorliegende Initiative fordert einen Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis für den Umgang mit Waffen und ein Verbot jeglichen privaten Erwerbs von Seriefeuerwaffen und sogenannten Pump Actions. Weiter verlangt sie, dass die Ordonnanzwaffen im Zeughaus und nicht zu Hause aufbewahrt werden und dass der Bund ein zentrales Register für Feuerwaffen einrichtet. Schliesslich will sie den Bund verpflichten, Einsammelaktionen betreffend Waffen zu fördern und sich international gegen die Verbreitung der Verfügbarkeit von Waffen einzusetzen.
Die Ausgangslage bei Diskussionen über Waffen ist in der Schweiz immer sehr speziell. Die Angehörigen der Armee lagern ihre Ordonnanzwaffen zu Hause, und nach Ende der obligatorischen Dienstpflicht haben sie die Möglichkeit, diese Waffe zu erwerben. Dann gibt es die vielen Schützenvereine, die sehr volksverbunden sind und das Schiesswesen der Schweizer sehr hoch halten. Neben denjenigen, die für die Armee das Obligatorische absolvieren, das bei diesen Vereinen geschossen wird, gibt es sehr viele aktive Sportschützen, die ihre Waffe ebenfalls zu Hause lagern. Hinzu kommen dann noch die Jäger und Waffensammler und unzählige Waffenbesitzer, die nicht explizit genannt werden. Total werden in der Schweiz etwa 2,3 Millionen Waffen zu Hause gelagert.
Das Initiativkomitee spricht von einem unerträglichen Sicherheitsrisiko und will mit dieser Initiative die Sicherheit, das heisst ganz besonders die Sicherheit von Frauen, verbessern und gleichzeitig die Suizidraten senken. Vorfälle wie der Amoklauf im Zuger Parlament oder die Ermordung einer jungen Frau am Hönggerberg in Zürich schüren die Emotionen rund um die Armeewaffen und werden aufs Schärfste verurteilt. Ein breitabgestütztes Komitee aus Frauenverbänden, darunter auch der Frauendachverband Alliance F, aus Parteien, nämlich der Grünen Partei und der SP, sowie der GSoA unterstützt diese Initiative. Anlässlich der Kommissionssitzung vom 22. und 23. März 2010 konnten sich Alliance F, vertreten durch Rosmarie Zapfl, Stop Suicide, vertreten durch Florian Irminger, und der Präsident des Trägervereins der Volksinitiative, Peter Hug, äussern und ihre Anliegen darlegen. Ebenfalls für die Initiative äusserten sich der Präsident der FMH, Jacques de Haller, und der Präsident des Personalverbandes Fedpol, Jean Pierre Monti.
Seit der Einreichung der Initiative ist der Bundesrat nicht untätig geblieben; er hat einiges geändert. Das Waffengesetz wurde den Schengen-Richtlinien angepasst. Es gibt zwar kein zentrales Waffenregister, aber die Kantone müssen Informationssysteme führen, und im Gesetz ist für Strafverfolgungs- und Justizbehörden der Zugriff auf die Daten geregelt. Eine Motion für eine zentrale Registrierung wurde im
AB 2010 N 1092 / BO 2010 N 1092
Nationalrat gutgeheissen, aber im Ständerat abgelehnt. Die Ordonnanzwaffen können seit Anfang Jahr freiwillig im Zeughaus abgegeben werden, die Taschenmunition wurde schon vorher eingesammelt. Armeeangehörige werden einer Sicherheitsprüfung unterzogen. Dies wirkt sich so aus, dass Einzelne keinen Militärdienst leisten können, andere während ihrer Dienstpflicht keine Waffe erhalten. Beim Beenden der Dienstpflicht können die Armeewaffen nur noch mit einem Waffenschein erworben werden.
Die Kantone nehmen das Thema Waffen ernst und haben zum Teil selber schon Einsammelaktionen durchgeführt, wobei insgesamt etwa 21 000 Waffen abgegeben wurden. Die Bevölkerung könnte vielleicht noch besser darüber informiert werden, dass Waffen jederzeit bei der Polizei abgegeben werden können.
Auch die Gegner der Initiative erhielten Gelegenheit, sich in der Kommission zu äussern. Dabei vertraten Dora Andres, Präsidentin des Schweizer Schiesssportverbandes, Hans-Peter Wüthrich, Kampagnenleiter IG Schiessen Schweiz, Regierungsrätin Sabine Pegoraro, Vorsteherin der Sicherheitsdirektion des Kantons Baselland, und André Duvillard, Kommandant der Kantonspolizei Neuenburg, vehement die Ablehnung der Initiative und setzten sich vor allem dafür ein, dass weiterhin die Möglichkeit besteht, die Ordonnanzwaffen nach Hause zu nehmen, damit vor allem dem Schiesssport kein Nachteil entstehe.
Die Voten der Parteien waren bei den Befürwortern wie bei den Gegnern sehr emotional geprägt. Die verschiedenen Unfälle und Morde, die mit Armeewaffen geschahen bzw. verübt wurden, wurden erwähnt, und alle waren überzeugt, dass sich solche Fälle nicht wiederholen dürfen und nach Möglichkeit mit entsprechenden Massnahmen verhindert werden müssen. Dass jeder Mord und jeder Todesfall im Zusammenhang mit einer Feuerwaffe, ganz besonders mit einer Ordonnanzwaffe, einer zu viel ist, darin waren sich alle einig. Es handelt sich immer um menschliche Schicksale und Tragödien.
Die Befürworter der Initiative fordern zudem, dass alle Sportschützen eine Lizenz erwerben sollen. Sie gestehen den Jägern den Besitz einer Waffe zu, da sie eine strenge Prüfung gemacht haben. Sie fordern aber gleichzeitig, dass alle Waffen, die irgendwo gelagert sind, eingesammelt werden. Die Registrierung der Waffen in den Kantonen ist aus ihrer Sicht nicht zufriedenstellend, da die Kantone nicht verlinkt sind.
Die Gegner der Initiative anerkennen, dass der Missbrauch von Schusswaffen verhindert werden muss und der Schutz des menschlichen Lebens immer an oberster Stelle stehen muss. Es wird auf die verschiedenen Massnahmen hingewiesen, die seit Einreichung der Initiative ergriffen wurden, vor allem im Umgang mit den Ordonnanzwaffen. Die verschiedenen Punkte, wie keine Abgabe der Munition und die Möglichkeit freiwillig die Waffen im Zeughaus abzugeben, habe ich eingangs schon erwähnt. Die Gegner fordern, dass der Schiesssport ohne Einschränkungen ausgeübt werden kann und auch das obligatorische Schiessen weiterhin stattfindet. Die Gegner lehnen die Initiative ab, weil viele Forderungen in der Zwischenzeit durch Gesetzes- und Verordnungsänderungen aufgenommen wurden; die Initiative hat somit in der Zeit seit der Einreichung schon einiges bewegt.
Zum Fazit: Die Initiative ist mit sehr vielen Emotionen verbunden, denn leider wurden Schusswaffen für Tötungsdelikte missbraucht. Dennoch wird es diese Initiative nicht schaffen, die Anzahl der Gewehre und Pistolen zu senken, und ganz besonders wird sie es nicht schaffen, dass keine Gewehre mehr in Schweizer Haushalten gelagert werden. Allein schon die Registrierung der vielen vergessenen Waffen ist schlicht unmöglich, denn dies könnte höchstens mit Hausdurchsuchungen realisiert werden. Die verschiedenen Wortmeldungen bei der Behandlung in der Kommission zeigten, wie schwierig dieses Thema rund um die Waffen grundsätzlich ist und wie schwierig es ist, Gesetze und Fakten einzubringen, wenn Emotionen die Diskussionen prägen.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 18 zu 8 Stimmen, den Bundesbeschluss zur Volksinitiative "für den Schutz vor Waffengewalt" zu unterstützen und somit die Initiative abzulehnen.

Galladé Chantal (S, ZH): Es ist jetzt vor Emotionen gewarnt worden. Ich finde das etwas billig. Es geht schlussendlich, wenn es um Menschenleben geht, um Emotionen.
Wer für die Sicherheit der Menschen in diesem Land eintritt, der soll heute zur Volksinitiative "für den Schutz vor Waffengewalt" Ja sagen. Ja stimmen bedeutet, dass wir Menschenleben schützen und retten können. Ja stimmen bedeutet, dass wir Verletzungen und Todesfälle durch Schusswaffen vermeiden können. Ja stimmen bedeutet mehr Sicherheit und weniger Fälle von häuslicher Gewalt und Drohungen.
Ich appelliere an Ihre Vernunft. Hören Sie auf, mit Menschenleben russisches Roulette zu spielen! Hören Sie auf, Todesfälle in Kauf zu nehmen; das ist so nicht nötig! Wir können jetzt etwas tun, tun wir es also. Oder wollen Sie die Mitverantwortung für die nächsten Todesfälle durch Schusswaffen tragen? Es gibt einen Zusammenhang zwischen der Schusswaffendichte in einem Land, in der Bevölkerung, und der Anzahl Todesfälle durch Schusswaffen. Das bestreiten die Statistiken nicht, das bestreitet auch der Bundesrat nicht, im Gegenteil. Ich zitiere aus der Botschaft eine Stelle, die sehr dafür spricht. Der Bundesrat sagt da: "Unbestritten ist, dass mit einer Reduktion der Verfügbarkeit von Feuerwaffen die Gesamtsuizidrate gesenkt werden kann." (Seite 155) "Die Eindämmung der Verfügbarkeit von Feuerwaffen stellt jedoch eine gewichtige Massnahme dar, die insbesondere bei der Prävention von häuslicher Gewalt mit Todesfolgen entscheidend ist und das Droh- und Einschüchterungspotenzial mindert." (Seite 156) Das ist ein klares Statement für die Initiative.
Die Initianten wollen, dass die Armeewaffen im Zeughaus statt im Kleiderschrank aufbewahrt werden. Sie wollen ein zentrales Waffenregister, Einsammelaktionen betreffend nicht mehr gebrauchte Waffen und einen Bedarf- und Fähigkeitsnachweis beim Erwerb von Waffen. Das ist weiss Gott nicht zu viel verlangt. Es gibt kein Menschenrecht auf Waffenbesitz und -gebrauch.
In der Schweiz befinden sich 2,3 Millionen Feuerwaffen in Privathaushalten, und das ist das Problem: 1,7 Millionen davon sind aktuelle oder ehemalige Armeewaffen. Der Staat hat diese Waffen verteilt, also soll er sie auch wieder einziehen. Die Schweiz sollte wie jedes andere zivilisierte Land auf dieser Welt fähig sein, ihre Armeewaffen an einem sicheren Ort aufzubewahren. Armeewaffen gehören ins Zeughaus und nicht ins Schlafzimmer.
Es wurde jetzt gesagt, es sei schon einiges getan worden, nur weil die Munition nicht mehr abgegeben wird. Aber erstens haben mir ganz viele Wehrmänner geschrieben, dass es ein Leichtes sei, Munition aus der Armee mitzunehmen, und zweitens weiss die Armee inklusive Bundesrat Maurer nicht einmal, wo die eingezogenen Munitionsdosen sind. Ein beträchtlicher Teil ist bis heute nicht zurückgekommen; man weiss auch nicht genau, warum. So viel zur Armee, die alles im Griff hat.
Es gibt keine militärische Notwendigkeit, die Armeewaffe an einem anderen Ort als im Zeughaus aufzubewahren. Selbst Armeechef Blattmann sagt, dass das obligatorische Schiessen dadurch nicht gefährdet ist. Anhand des Beispiels anderer Länder lässt sich beweisen, dass die Massnahmen unserer Initiative sehr wirkungsvoll sind. Zum Beispiel hat die Polizeibehörde von England und Wales im Januar 2010, also dieses Jahr, mitgeteilt, dass das zentrale Waffenregister im ersten Betriebsjahr dazu verhalf, 350 Feuerwaffen mit konkreten Verbrechen in Verbindung zu bringen und sie aufzuklären. Das ist ein Register, wie wir es auch fordern. Und in England zum Beispiel gibt es, seit es ein schärferes Waffengesetz gibt, markant weniger Tötungsdelikte und andere Straftaten mit Schusswaffen.
Ich fordere Sie auf, heute für den Schutz und die Sicherheit zu stimmen. Jeder Tote, den wir vermeiden können, ist es wert, dass wir für die Initiative sind. Ich möchte zum Schluss
AB 2010 N 1093 / BO 2010 N 1093
noch betonen: Die lizenzierten Schützen, Jäger und Sammler sind von der Initiative ausgenommen.
Unterstützen Sie die Minderheit und damit die Initiative "für den Schutz vor Waffengewalt". Ich bin überzeugt, dass auch die Bevölkerung für diese Initiative sein wird, zum Schutze der Opfer.

Lang Josef (G, ZG): Mein Votum zugunsten der Volksinitiative "für den Schutz vor Waffengewalt" beginne ich mit dem Anfang eines Votums eines Vertreters der FMH, der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte: "Fast jeden Tag setzt in unserem Land ein völlig verzweifelter Mensch, oft ein junger Mensch, seinem Leben mit der Schusswaffe ein Ende. Dieser Mensch befindet sich in einer tiefen persönlichen Krise. Sein Leben, denkt er, hat keinen Sinn mehr. Er will zwar eigentlich gar nicht sterben, aber auf keinen Fall so weiterleben. Hätte er in diesem Augenblick statt einer Waffe Tabletten vor sich, wäre die Chance, wieder ins Leben zurückzufinden, um ein Vielfaches höher. Denn sich mit der Waffe umbringen zu wollen ist leider ein zu 98 Prozent 'todsicheres' Vorhaben. Aus Sicht der Medizin ist es eine Tatsache, dass Selbsttötungen mit Feuerwaffen schrecklich effizient sind - wenn es nicht zum sofortigen Tod kommt, verursachen sie fürchterliche Schädigungen. Diese Überlegungen gelten auch für die häusliche Gewalt." So weit die FMH.
Seit 1970 erschossen sich in der Schweiz mehr als 13 000 Menschen. In keinem anderen europäischen Land begehen so viele Menschen Suizid mittels Schusswaffen. Besonders gross ist der Unterschied bei jungen Männern. Während in Europa bei den 15- bis 24-Jährigen jeder neunte Suizid mit einer Schusswaffe begangen wird, ist es in der Schweiz mit 44 Prozent fast jeder zweite. Die Erklärung dafür liegt in der leichten Zugänglichkeit von Schusswaffen. In seiner Botschaft schreibt der Bundesrat: "Unbestritten ist, dass mit einer Reduktion der Verfügbarkeit von Feuerwaffen die Gesamtsuizidrate gesenkt werden kann." (Seite 155) Das beweisen auch die 2006 von der Universität Zürich erhobenen Längsschnittdaten.
In Kanada führte der Rückgang der Anzahl Waffen in Privathaushalten von 31 auf 19 Prozent zu einem Rückgang der Schusswaffensuizide von 32 auf 19 Prozent. Für Australien lauten die ebenfalls auffällig proportionalen Zahlen: Rückgang der Schusswaffen von 20 auf 10 Prozent, Rückgang der Schusswaffensuizide von 30 auf 19 Prozent. Für Grossbritannien bedeutete die Reduktion der privaten Waffenzahl von 5 auf 3 Prozent eine Halbierung der Schusswaffensuizide von 5 auf 2,5 Prozent. Die erwähnten Länder strafen die Behauptung Lügen, die Leute würden sich dann halt auf andere Art umbringen. Dass ein Rückgang der Schusswaffensuizide zu einem allgemeinen Rückgang der Suizide führt, lässt sich auch erklären: erstens durch die bereits erwähnte besondere Wirkung einer Kugel; zweitens durch die Tatsache, dass die meisten Menschen ihren Suizidversuch so machen, wie sie sich ihn im Kopf zurechtgelegt haben; drittens ist der Anteil von Suizidversuchen mit tödlichem Ausgang infolge einer Kurzschlusshandlung mit einer Schusswaffe viel höher als bei allen anderen Methoden.
Um das Leben für die Menschen in unserem Land sicherer zu machen, schlägt diese breitabgestützte Initiative sechs Massnahmen vor.
1. Einführung eines Bedarfs- und Fähigkeitsnachweises. Vor zwei Jahren haben sich vier Mitglieder des Initiativkomitees mit der damaligen Präsidentin des Schweizerischen Schiesssportverbandes, Rita Fuhrer, und mit Urs Weibel, Direktor des Schiesssportverbandes, getroffen, um gemeinsam zu klären, was diese Doppelanforderung für die Sportschützen konkret bedeutet. Der Bedarfsnachweis ist erbracht durch die Mitgliedschaft in einem Sportschützenverein. Der Fähigkeitsnachweis ist erbracht durch die Lizenz. Das trifft auf 80 000 Sportschützen zu. Dass ausgerechnet jene Lizenzschützen, die durch die Initiative nicht oder kaum betroffen sind, mit ihren Zusatzbeiträgen die Abstimmungskampagne der Gegner finanzieren, ist ziemlich befremdlich. Übrigens, und das ist wichtig für unsere Bundesrätin aus dem Bündnerland, erfüllen die Jäger, die eine strenge Patentprüfung bestanden haben, die Erfordernisse der Initiative.
2. Die Volksinitiative verlangt das Verbot besonders gefährlicher Waffen, namentlich von Seriefeuerwaffen und Pump Actions. Wäre dem Zuger Attentäter die Pump Action nach den ersten Schussabgaben nicht verklemmt, hätte das Massaker noch viel fürchterlicher geendet. Die Pump Action war übrigens die einzige Waffe, die der Mörder ausschliesslich zu diesem Zweck gekauft hatte. Es erstaunt deshalb nicht, dass die Zuger Regierung in ihrer Vernehmlassung damals mit Nachdruck das Verbot dieser hochgefährlichen Waffe verlangt hat. Sie hat damals gesagt: "Es ist nicht erklärbar, weshalb eine dermassen gefährliche Waffe in private Hände gelangen soll." Und jetzt ein Zitat von mir: Es ist auch nicht erklärbar, dass die Sportschützenvereine, die so viel auf ihre Ehre halten, solche Schmuddelwaffen verteidigen.
3. Die dritte Forderung der Initiative betrifft die Ordonnanzwaffe. Praktisch-militärisch macht die Heimabgabe, die übrigens im umfassenden Sinn erst 1940 während des Zweiten Weltkriegs eingeführt wurde, keinen Sinn mehr. Die Vorstellung, der Soldat müsse sich mit seiner Waffe, mit der er ja nicht zwischen Wohnort und Arbeitsplatz zu pendeln pflegt, notfalls zum Mobilisierungsplatz durchkämpfen, ist völlig überholt. Dass sie für die Ausbildung und das Obligatorische nötig ist, stellt selbst der Armeechef André Blattmann infrage. Vor gut einem Jahr sagte er in einem Interview in der "NZZ": "Wenn das gelten soll, muss man das 'Obligatorische' ändern und das den Schützenvereinen sagen. Unter dem Aspekt der Wehrbereitschaft brauchen wir keine 300-Meter-Schiessstände."
4. Die vierte Forderung lautet: "Der Bund führt ein Register für Feuerwaffen." Im letzten August erhielten wir vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement diese Medienmitteilung: "Obligatorische Registrierung aller Pferde-, Fisch-, Bienen- und Geflügelhaltungen: Ab dem 1. Januar 2010 werden alle Betriebe, welche Pferde, Geflügel, Speisefische oder Bienen halten, zentral registriert - dies gilt auch für Hobbyhaltungen. Zusätzlich müssen bei den Schweinen ab dem 1. Januar 2011 alle Zugänge der Tierverkehrsdatenbank gemeldet werden." In der Schweiz ist seit Langem jede Kuh, seit Kurzem jeder Hund, in einem Jahr jedes Schwein, zusätzlich jedes Bienenvolk, jede Hühnerschar, jeder Speisefischschwarm zentral registriert. Und Waffen sollen es nicht sein! Kollega Brunner, er ist jetzt nicht hier, sind Ihre Kühe, Kollega Scherer, er ist hier, sind Ihre Schweine gefährlicher als Schusswaffen? Übrigens hat eine Umfrage des Schweizer Schiesssportverbandes ergeben, dass 90 Prozent der Befragten die Einführung eines zentralen Registers befürworten.
5. Die Initiative verlangt die Beteiligung des Bundes an Einsammelaktionen. Das ist eine Antwort auf den Einwand, den Kollegin Glanzmann vorgebracht hat. Einen grossen Teil der Waffen müssen wir nicht registrieren, sondern auf unbürokratische Art und Weise einsammeln. Dass das selbst mit minimalen Mitteln funktioniert, haben die Kantone in den letzten Monaten bewiesen. Es sind bisher immerhin 20 000 Waffen eingesammelt und weitere 20 000 zurückgemeldet worden.
6. Am Schluss steht noch die Forderung, dass sich die Schweiz auch international für die Reduktion der Anzahl Kleinwaffen einsetzt. Es gibt einen engen Zusammenhang zwischen Kleinwaffen und Kindersoldaten. Allerdings kann das die Schweiz nur tun, wenn sie selber mit gutem Beispiel vorangeht.

Landolt Martin (BD, GL): Herr Kollege Lang, Sie haben die Jäger erwähnt und gesagt, dass die Jagdprüfung dazu legitimiere, eine Jagdwaffe zu kaufen. Ich habe eine solche Prüfung. Darf ich jetzt nach dem Verständnis Ihrer Initiative dank meiner Jagdprüfung nur eine Jagdwaffe kaufen, oder darf ich auch eine Sportwaffe kaufen und mein Dienstgewehr zu Hause behalten?
AB 2010 N 1094 / BO 2010 N 1094

Lang Josef (G, ZG): Sie dürfen die Jagdwaffe behalten, das ist klar. Die Sportwaffe dürfen Sie behalten, wenn Sie lizenzierter Sportschütze sind. Das ist bei kumulativer Erfüllung der Bedingungen kumulativ. Die Ordonnanzwaffe dürfen Sie behalten, wenn das Ihre Sportwaffe als Sportschütze ist. Jagen dürfen Sie ja nicht damit, das wissen Sie ja besser als ich. (Teilweise Heiterkeit)

Bortoluzzi Toni (V, ZH): Ich möchte nicht auf die Beispiele von Kollege Lang aus der Landwirtschaft eingehen, weil ich der Meinung bin, dass das Zählen und Auflisten der Kühe und Schweine unnötig ist. Im Wesentlichen haben wir auch diese Massnahme den Grünen zu verdanken, (Unruhe) das ist das Problem, und hier haben wir wieder ein Problem, das in diese Richtung geht.
Dieser Initiative ist mit einem gewissen Verständnis zu begegnen, weil sie mindestens vorgibt, vor Waffengewalt schützen zu wollen. Ich möchte darum in meinen Ausführungen die Beurteilung vorwegnehmen, ob sich die vorgeschlagene Initiative dazu eignet, das angestrebte Ziel zu erreichen, nämlich den Schutz vor Waffengewalt zu verbessern. Man muss natürlich eingestehen, dass es leider immer wieder Übergriffe gibt, bei denen Waffen eingesetzt werden, und die Frage ist zu beantworten, ob mit einer Annahme dieser Initiative dieses Problem beseitigt oder mindestens eingeschränkt wird. Ich gebe Ihnen klar zur Antwort: Nein, an diesem Problem wird sich durch diese Initiative nichts ändern. Es ist eine Illusion zu glauben, man könne mit einer eingeschränkten Verfügbarkeit von Schusswaffen den Schutz vor Gewalt verbessern; das wollen Sie ja, Sie wollen den Schutz vor Gewalt, vor allem vor Gewalt mit Waffen, verbessern.
Das Mittel ist nicht die Ursache eines Übergriffs. Um eine Verbesserung des angesprochenen Problems zu erreichen, müsste man sich über die Ursachen klarwerden, und das ist natürlich wesentlich schwieriger, als eine Initiative zu lancieren, wie sie nun hier vorliegt; es ist auch sehr viel anspruchsvoller. Aus dieser Sicht müsste man den Initianten vorwerfen, sie seien etwas gar naiv, wenn sie glaubten, man müsse einfach den Leuten alle Gewehre wegnehmen oder sie mit bürokratischen Methoden belasten, um das Handhaben von Waffen zu verhindern bzw. deren Besitz zu registrieren.
Ursachen für gewalttätige Übergriffe gibt es so lange, seit es Menschen gibt. Es haben sich die Mittel geändert, und allenfalls - das muss man festhalten - hat sich auch die Menge der Übergriffe geändert. Das aber hat mit den Mitteln nichts zu tun, sondern mit der Ursache. Die Ursache ist letztlich immer die gleiche: Es ist Macht, allenfalls Unterdrückung oder was auch immer, das im Kleinen und im Grossen dazu geführt hat, dass Waffen eingesetzt worden sind oder dass Übergriffe stattgefunden haben. Handlungen, die mit einer Schusswaffe geschehen, geschehen nicht im Affekt. Das bestreite ich ganz klar. Es handelt sich um vorbereitete Handlungen, die nicht in wenigen Augenblicken entstehen. Eine Waffe kann man nicht in wenigen Sekunden in Einsatz bringen. Wer sich mit Waffen auskennt, weiss das.
Wenn es Probleme mit Schusswaffen gibt, dann ist es vielfach der unsachgemässe Umgang, der zu Unfällen führt. Damit komme ich auf einen zweiten Punkt: Waffenbesitz heisst in erster Linie Verantwortung. Wenn man eine Waffe besitzt, sei es für den Sport, sei es für die Jagd oder als Sammler oder als Soldat, setzt das die Kenntnis der Waffe voraus und das Wissen, wie man mit dieser Waffe umgeht. Die Heimabgabe für Armeeangehörige ist an die entsprechende Ausbildung gekoppelt. Das schafft Sicherheit im Umgang. Der Waffe ist mit entsprechendem Respekt zu begegnen; das ist ein Teil der Ausbildung. Das gilt auch für die Jagd und den Schiesssport. Mangelnde Eignung darf den Waffenbesitz nicht begleiten, das ist selbstverständlich. Im Falle einer ungenügenden Eignung, sei es charakterlich oder wie auch immer, ist der Besitz einer Waffe nicht zuzulassen; das gehört zur Waffengesetzgebung, die wir ja in den letzten Jahren und Monaten intensiv bearbeitet und verbessert haben.
Die Initiative hat gravierende Nebenwirkungen. Ich nenne das so, weil das im Titel nicht erkennbar ist. Für einige der Initianten - Herr Lang gehört selbstverständlich dazu - geht es einzig und allein darum, ihrem Ziel der Armeeabschaffung einen weiteren Schritt näher zu kommen. Das ist ihre Motivation; ich akzeptiere das - Sie stehen dazu -, aber man muss es auch klar und deutlich sagen: Es geht um die Entmündigung des Milizsoldaten und die damit verbundene Schwächung des Wehrwillens, und das akzeptieren wir von der SVP nicht. Der Schutz vor Waffen wird nicht verbessert, aber die mit den Waffen verbundene freiheitliche Geisteshaltung wird damit eingeschränkt und tangiert, und das dürfte einen ganz wesentlichen Teil der Motivation für diese Initiative darstellen und das Ziel einiger Initianten sein. Das Feldschiessen als grosser traditioneller Anlass - da werden ja wahrscheinlich dann noch einige Votanten darauf zurückkommen - dürfte mit dieser Initiative der Vergangenheit angehören.
Der Waffenbesitz des Soldaten ist Ausdruck des Willens zum Schutz unserer Bevölkerung und der wichtigen Güter. Man muss sich auch mit dem Einsatz der Waffe auseinandersetzen - das ist nicht unbedingt angenehm. Die Initiative demonstriert meines Erachtens aus dieser Sicht Oberflächlichkeit, weil sie der Konfrontation mit der Realität ausgewichen ist. Sie ist auch ein Aufruf, die Augen vor der Tatsache zu verschliessen, dass Waffen immer verfügbar sind. Sie wären dann, nach Annahme dieser Initiative, vor allem für jene verfügbar, die sie in der Absicht beschaffen, sie missbräuchlich einzusetzen. Die Initiative erreicht das Ziel ihres Titels nicht, schafft Scheinsicherheit und entmündigt den waffentragenden Milizsoldaten.
Ich bitte Sie, dieser Initiative eine Absage zu erteilen.

Allemann Evi (S, BE): Heute haben Sie die Gelegenheit, mit Ihrem Ja zur Initiative "für den Schutz vor Waffengewalt" die Sicherheit in der Schweiz ein bisschen zu verbessern. Die Initiative schlägt ein Massnahmenpaket vor, das insgesamt dazu führt, dass die Anzahl Schusswaffen in privaten Haushalten vermindert wird. Die Verfügbarkeit von Schusswaffen ist entscheidend, denn sie hat einen direkten Einfluss darauf, ob diese auch gebraucht und schlimmstenfalls auch missbraucht werden.
Jährlich sterben rund 300 Menschen infolge von Schusswaffenmissbrauch. Alle Fälle lassen sich kaum je verhindern, denn die gewalt- und risikolose Gesellschaft gibt es nicht. Trotzdem muss die Politik alles daransetzen, damit das Risiko von Schusswaffenmissbräuchen so klein wie möglich gehalten wird. Wir können den Schusswaffenmissbrauch nie ganz ausschliessen. Aber wir können mit konkreten Massnahmen die Risiken massiv reduzieren. Wer heute nicht mithilft, macht sich mitschuldig, wenn mit solchen Waffen morgen wieder grauenhafte Morde begangen werden. Dabei geht es nicht um wenig. Es geht um rund 2,3 Millionen Waffen, wovon über 1,7 Millionen aktuelle oder ehemalige Militärwaffen sind. Diese gehören nicht in Schlafzimmerschränke, sie gehören auch nicht in Estrichabteile und auch nicht in Kellergemächer. Sie gehören sicher verwahrt, und zwar im Zeughaus.
Die sichere Verwahrung von Armeewaffen ist zwar symbolträchtig, aber diese Massnahme allein würde nicht massiv zu einer Verbesserung des Schutzes vor Waffengewalt führen, ein Massnahmenpaket, wie es die Initiative vorsieht, hingegen schon. Deshalb ist die sichere Verwahrung im Zeughaus nur ein Element der Initiative. Dazu kommen weitere, sehr entscheidende wie etwa ein zentrales Waffenregister, ein Verbot besonders gefährlicher Waffen für private Zwecke oder auch die internationalen Bemühungen, damit die Verfügbarkeit von Kleinwaffen und leichten Waffen eingeschränkt wird. Die Schweiz hat ja diesbezüglich schon einiges unternommen und auch erreicht, und diese Bemühungen gilt es weiter zu forcieren.
Mit unserem Massnahmenpaket wollen wir primär drei Ziele erreichen: Wir wollen erstens weniger häusliche Gewalt und weniger Drohungen gegen Frauen. Wir möchten zweitens einen Schritt in der Suizidprävention machen. Drittens sollen
AB 2010 N 1095 / BO 2010 N 1095
die Fahndungsmöglichkeiten bei Fällen von Schusswaffenmissbrauch verbessert werden. Da könnte ein zentrales Waffenregister sicher einen entscheidenden Beitrag leisten.
1993, also schon vor sehr langer Zeit, befürworteten über 80 Prozent der Stimmenden und alle Kantone einen neuen Verfassungsartikel, der den Bund beauftragte, den Missbrauch von Waffen zu bekämpfen. Das Parlament hat diesen Auftrag des Volkes aber bis heute nicht oder höchstens halbherzig umgesetzt, und das trotz zahlreicher schrecklicher Ereignisse, darunter der Amoklauf im Zuger Parlament, die Ermordung der Skirennfahrerin Corinne Rey-Bellet und das wirklich schreckliche Tötungsdelikt am Hönggerberg. Trotz dieser Ereignisse lehnte das Parlament alle Vorschläge für eine wirklich wirksame Bekämpfung des Waffenmissbrauchs ab. Wenn es in der Vergangenheit Fortschritte gab, und solche gab es teilweise, in ganz kleinen Bereichen, so stets allein dank Schengen. Es liegt deshalb wieder am Volk, den Verfassungsauftrag von 1993 zu konkretisieren und endlich eine wirksame Umsetzung einzuleiten. Ich bin sehr zuversichtlich, dass das Volk da mitmachen wird.
Immer wieder wird gesagt, das Vertrauen in den Bürger und in die Bürgerin sei wichtig. Ja, Vertrauen ist wirklich wichtig, aber dieses Vertrauen kostet jedes Jahr Hunderte von Menschen das Leben. Das ist verantwortungslos.
Deshalb bitte ich Sie im Namen der sozialdemokratischen Fraktion, diese Initiative zur Annahme zu empfehlen.

Voruz Eric (S, VD): L'initiative populaire "pour la protection face à la violence des armes" est la bienvenue, car elle touche justement aux questions d'insécurité tant dénoncées par un grand nombre de mes collègues dans cet hémicycle.
Vouloir un contrôle strict des armes, un registre fédéral, pour se prémunir contre tous les dangers dus à la détention incontrôlée d'armes, est-ce trop demander? L'initiative prévoit des exceptions, et non des moindres: pour les tirs sportifs, pour la chasse, pour les professionnels. Le fait de demander que les armes soient conservées en lieu sûr n'est qu'une disposition parmi d'autres. Mieux vaut prévenir que guérir! Je précise que les sociétés de tirs, dont je comprends mal l'énervement, ont tout à gagner de l'acceptation de cette initiative populaire, car leurs responsabilités seraient étendues.
Combien de règlements de compte à la sortie de bars, voire sur des parkings, et de conflits personnels sont provoqués par des gens qui n'ont aucun discernement en matière de détention d'armes et se terminent tragiquement? Ces cas ne sont hélas plus si rares. L'absence d'un contrôle plus strict des armes peut aussi en être la cause. D'ailleurs, la Commission de la politique de sécurité de notre conseil n'a-t-elle pas donné suite à l'initiative parlementaire Eichenberger-Walther 09.405 qui prévoit que l'on détecte les jeunes au recrutement qui seraient potentiellement un danger pour eux-mêmes et pour les autres au cas où ils détiendraient une arme?
L'initiative populaire du Parti socialiste suisse va aussi dans ce sens. Je dirai même qu'elle ne va pas assez loin: j'y aurais aussi évoqué le problème de la détention d'armes blanches, en incluant une limite d'âge par exemple, mais cela, c'est une autre histoire. Rien que pour cela, notre initiative populaire mérite d'être soutenue, car elle vise à résoudre des problèmes réels. Je vous demande d'appuyer la minorité Galladé.

Eichenberger-Walther Corina (RL, AG): Die Schweiz ist unbestritten eines der sichersten Länder der Welt. Darauf dürfen wir stolz sein, denn das kommt nicht von alleine. Wir müssen auch Sorge dazu tragen. Weil die Schweiz sehr sicher ist und wir uns eigentlich sicher fühlen, reagieren wir sensibel auf Vorfälle von Unsicherheit oder Gewalt. Dazu gehört auch der Missbrauch von Schusswaffen. Tötungsdelikte bewegen uns alle zutiefst. Wir empfinden tiefes Mitleid mit den Angehörigen der Opfer solcher entsetzlicher Verbrechen und wollen, dass die Täter hart bestraft werden. Wir fühlen uns aber auch ohnmächtig. Bin ich sicher? Ist meine Familie sicher?
Dieses medial geschürte Gefühl, das eben nicht der Schweizer Realität entspricht, wollen die Initianten für ihre gesellschaftspolitischen Ideen ausschlachten. Das Ganze tönt verführerisch, ist aber gefährlich. Denn die Versprechen der Initiative bleiben leer. Der Missbrauch von Schusswaffen muss konsequent bekämpft werden. Dies ist unbestritten. Die Initiative "für den Schutz vor Waffengewalt" ist jedoch der falsche Weg, und zwar aus zwei Gründen:
1. Die Initiative kann den illegalen Waffenmissbrauch nicht verhindern, nicht einmal einschränken. Sie kann das Versprechen der Sicherheit, die der Titel der Initiative schönfärberisch verspricht, nicht einlösen.
2. Die Initiative schadet der Milizarmee.
Zu 1: Warum bringt die Waffenverbots-Initiative keine Sicherheit? Weil sie den kriminellen Waffenmissbrauch nicht verhindern kann. Der mit Abstand grösste Teil von Missbrauchsfällen wird mit illegal erworbenen Schusswaffen begangen, und die anderen missbrauchten Werkzeuge und Waffen werden nicht einmal angesprochen. Zu denken, nach Annahme der Initiative gerieten weniger Waffen in falsche Hände und es gebe weniger Delikte, ist ein Irrglaube. Wer eine Waffe will, der findet sie.
Die Initiative wendet sich aber nicht einmal gegen Kriminelle oder gegen illegalen Waffenbesitz. Sie will ausgerechnet jene Schweizerinnen und Schweizer, die keinen Anlass geben, als Sicherheitsrisiko eingestuft zu werden, entwaffnen, nämlich dienstverpflichtete und ausgebildete Milizsoldaten sowie verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger, die sich als Sportschützen und Jäger betätigen. Müsste dann für den in der Initiative geforderten Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis jeder einzelne Jäger, Schütze, Soldat und Waffenbesitzer überprüft werden? Würde das wirklich mehr Sicherheit bringen?
Die Waffenverbots-Initiative ignoriert die wirklichen Ursachen des illegalen Waffenmissbrauchs. Menschen, nicht Waffen begehen Missbräuche. Eine seriöse Missbrauchsbekämpfung nimmt den Verursacher der Tat ins Visier, und zwar sowohl bei der Prävention wie bei der Strafverfolgung. Zu denken, nach Annahme der Initiative gebe es weniger häusliche Gewalt oder Suizide, bleibt trügerisch. Die Initianten behaupten, dass die Initiative mehr Sicherheit bedeute, insbesondere für Frauen und Familien. Aber sie irren. Gewalt ist auch in unserer Gesellschaft leider eine Realität, die Initiative ändert nichts daran. Wenn wir echte Sicherheit wollen, setzen wir bei der Bekämpfung des Waffenmissbrauchs auf die geltende strenge Schweizer Gesetzgebung, auf das Waffengesetz und das Militärgesetz.
Noch etwas zu den in den Kantonen geführten Informationssystemen: Damit sind Waffenregister in den Kantonen vorhanden, die noch vollständig verlinkt werden sollten; gewisse Kantone haben das schon getan. Damit wird das geforderte zentrale Waffenregister obsolet.
Zu 2: Es gibt neben der Wirkungslosigkeit einen zweiten Grund, weshalb die Waffenverbots-Initiative abzulehnen ist: Sie schadet der Milizarmee. Warum wird den Angehörigen der Armee die persönliche Waffe mit nach Hause gegeben? Diese Frage stellt sich zu Recht. Denn kaum jemand findet es per se besonders interessant, eine Waffe im Haus zu haben, die man erst noch pflegen muss, mit der man trainieren muss und für deren sichere Aufbewahrung man die Verantwortung trägt. Aber diese Frage wurde in der Schweiz seit je unabhängig von der aktuellen Bedrohungslage klar und mit grosser Mehrheit beantwortet: Die persönliche Waffe erhalten die Milizsoldaten zur Erfüllung der Aufträge, die wir der Armee und damit unseren Milizlern mit der Wehrpflicht und dem Milizsystem auferlegen. Die Waffe dient dem Selbstschutz und befähigt sie, ihre soldatischen Aufträge in gefährlichem Umfeld zu erfüllen. Weil die Waffe persönlich ist und unsere Soldaten im Dienst und beim Obligatorischen mit ihrem eigenen Gewehr trainieren, können sie es jederzeit richtig einsetzen und sich und ihre Kameraden, aber auch die Schweizer Bevölkerung schützen, falls dies nötig ist. Das hat nichts mit Folklore zu tun, wie die Armee-Abschaffer behaupten. Denn auch zum modernen Milizsoldaten gehört selbstverständlich eine Waffe und die Fähigkeit, diese
AB 2010 N 1096 / BO 2010 N 1096
einsetzen zu können, sonst stellen wir unsere Milizarmee infrage.
Die umfassende Schiess- und Unterhaltsausbildung an der persönlichen Waffe gehört somit zur Grundbereitschaft einer glaubwürdigen Armee. Diese Ausbildung findet einerseits während des Militärdienstes statt, aber auch die obligatorische Schiesspflicht gehört dazu. So leisten auch die Schützenvereine einen wesentlichen Beitrag zur Beherrschung der persönlichen Waffe. Die Schweiz ist mit diesem System vertraut. Nur sehr wenige Missbrauchsfälle trüben Erfolg und Effizienz dieses Milizsystems. Ich bin nicht zynisch, wenn ich sage, dass ein Restrisiko nie auszuschliessen ist, denn mich berühren diese Vorfälle genauso. Aber es gibt keine Gesellschaft ohne Restrisiken. Hier ist es angesichts des verfassungsmässigen Auftrages an die Armee und ihre Angehörigen absolut vertretbar. Es kommt dazu, dass der Bundesrat und die Armee in den letzten Jahren und Monaten weitere sinnvolle Massnahmen getroffen haben, um das bereits kleine Missbrauchsrisiko weiter zu minimieren. Die Kommissionssprecherin hat sich zu diesen Massnahmen eingehend geäussert, weshalb ich darauf verzichte, weiter darauf einzugehen.
Es liegt mir am Herzen, dem Misstrauensbekenntnis gegenüber unseren Soldaten, das dieser Initiative innewohnt, zu widersprechen. Als Milizsoldaten leisten Schweizerinnen und Schweizer einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit und Freiheit unseres Landes. Die Abgabe der persönlichen Waffe an alle Angehörigen der Armee ist ein eindrücklicher und bewährter Ausdruck der Verbundenheit zwischen unserem Staat und dem Bürger in Uniform sowie des Vertrauens, das der Staat in den Bürger setzt. Wir erwarten von unseren Armeeangehörigen in letzter Konsequenz, dass sie mit ihrem Leben für die Sicherheit unserer Bevölkerung und unseres Landes einstehen. Sie verdienen unser Vertrauen, wenn es darum geht, ihnen ihre persönliche Waffe zu überlassen, die sie zur Erfüllung ihres Auftrages benötigen. Die Initianten sprechen unseren Soldaten ab, dass sie dieses Vertrauen verdienen. Sie wollen die Milizarmee, wie sie sich in der Geschichte unseres Staates bewährt hat und wie sie eindeutig auch künftig Sinn macht, bewusst diskreditieren. Darum geht es bei dieser Initiative, die gar keine zusätzliche Sicherheit für unsere Bevölkerung bringt, sondern die wichtigste Sicherheitsinstitution unseres Landes infrage stellt.
Deshalb bitte ich Sie im Namen der freisinnig-liberalen Fraktion, Nein zu stimmen und damit die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Landolt Martin (BD, GL): Die BDP-Fraktion lehnt die Waffenverbots-Initiative ab.
Natürlich ist die Diskussion über die vorliegende Volksinitiative sehr heikel und vielschichtig, und vor allem sind sehr viele Emotionen im Spiel. Die BDP-Fraktion respektiert deshalb die Hintergründe dieser Initiative und die Beweggründe der Initianten. Ereignisse wie jene in den Kantonen Zug, Wallis, Zürich und an verschiedenen anderen Orten dürfen nicht unkommentiert und untätig zur Kenntnis genommen werden. Jede Person, die durch Waffenmissbrauch verletzt wird oder sterben muss, ist ein Opfer zu viel. Jeder Suizid, der mit einer Waffe passiert, ist tragisch, und man würde ihn gerne verhindern. Es gilt also, das Mögliche und das Sinnvolle zu unternehmen, um den Gebrauch und die Aufbewahrung von Waffen und Munition so zu regeln, dass solche Vorkommnisse in Zukunft möglichst verhindert werden können.
Aber Realität ist - das müssen wir zur Kenntnis nehmen -, dass auch mit dem strengsten Gesetz solch tragische Ereignisse nie komplett verhindert werden können. Die Ursache von solch tragischen Ereignissen liegt nicht bei der Waffe, sondern bei denjenigen, die sie bedienen. Schauen Sie: Sie finden vergleichbar tragische Ereignisse im Strassenverkehr, wo Menschen ihr Leben lassen, weil andere Menschen mit ihrem Auto viel zu schnell oder mit viel zu viel Alkohol unterwegs sind. Ich habe noch nie den Ansatz oder den Vorschlag gehört, dass dieses Problem so gelöst werden sollte, dass nun alle Schweizerinnen und Schweizer deswegen ihr Auto abgeben müssten oder nur noch Auto fahren dürften, wenn sie einen entsprechenden Bedürfnisnachweis erbringen.
Es ist also der falsche Weg, dass nun dem schweizerischen Schiesswesen unnötige Fesseln verpasst werden sollen. Schiessen ist ein Teil unserer gelebten Tradition, dazu sollten wir Sorge tragen. Schiessen ist primär ein Breiten- und Spitzensport; der Schweizer Schiesssportverband ist mit über 200 000 Mitgliedern in rund 3500 Schützenvereinen denn auch der viertgrösste Sportverband unseres Landes. Unsere Schützinnen und Schützen, aber auch unsere Jägerinnen und Jäger wissen durchaus, sorgfältig und umsichtig mit ihrer Waffe umzugehen. Die Initiative straft deshalb die Falschen, nämlich diejenigen, für die der verantwortungsbewusste Umgang mit einer Waffe eine Selbstverständlichkeit ist. Wir wissen: Es gibt auch andere Kreise von Waffenbesitzern, die von dieser Initiative eben nicht erfasst sind oder nicht erfasst werden können, und in denjenigen Kreisen dürfte viel mehr kriminelles Potenzial verankert sein als in denjenigen, die nun von der Initiative angepeilt werden.
Wir haben gehört, dass sehr viele Forderungen der Initiative im Prinzip bereits umgesetzt sind. Ich möchte dies nicht wiederholen, sie wurden schon mehrfach erwähnt. Einzig bezüglich der Forderung eines zentralen Waffenregisters möchte ich noch darauf hinweisen, dass sich die BDP-Fraktion seinerzeit bei der parlamentarischen Initiative Galladé, aber auch bei der Änderung des Waffengesetzes aufgrund der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes wohl zum Erstaunen oder Ärger vieler bürgerlicher Kolleginnen und Kollegen für ein solches zentrales Waffenregister ausgesprochen hat. Wir haben aber inzwischen zur Kenntnis genommen, dass solche Register auf kantonaler Ebene bereits vorhanden sind. Wenn es nur noch darum geht, diese kantonalen Register miteinander zu verknüpfen, sodass ein Datenaustausch unter den Kantonen sichergestellt werden kann, dann soll dies gemacht werden. Wir bitten Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf, hier mit den Kantonen zusammen die notwendigen Massnahmen zu veranlassen, damit diese wichtige Verlinkung der kantonalen Waffenregister sichergestellt werden kann. Damit wäre eine weitere Forderung der Initiative bereits erfüllt. Es ist nämlich nicht so, dass sich bis dato gar nichts bewegt hat. Aber die Initiative geht als Ganzes zu weit, viel zu weit.
Im Namen der BDP-Fraktion bitte ich Sie deshalb, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Büchler Jakob (CEg, SG): Ich spreche im Auftrag der CVP/EVP/glp-Fraktion.
Die Volksinitiative "Schutz vor Waffengewalt" trägt den falschen Titel. Die Volksinitiative ist eine Waffenverbots-Initiative, die dem Schweizervolk vorgaukelt, den Schutz vor Waffengewalt zu erhöhen. Dies trifft überhaupt nicht zu. Im Klartext werden die ehrlichen Soldaten entwaffnet, Kriminelle werden aber - natürlich illegal - weiterhin Zugang zu Waffen haben. Es geht darum, die Ordonnanzgewehre unserer Armeeangehörigen im Zeughaus hinter Schloss und Riegel zu bringen. Diese Forderung der Initianten ist heute realisiert, indem Ordonnanzwaffen kostenlos abgegeben werden können, aber eben freiwillig, und diese Freiwilligkeit hält sich in sehr, sehr engen Grenzen. Wenn heute junge Schweizer rekrutiert werden, wird auch abgeklärt, ob sie vorbestraft sind. Ist dies der Fall, wird von einem Militärdienst abgesehen, oder die betreffende Person wird zu einem waffenlosen Dienst ausgehoben. Wenn die Schweizer Soldaten im Militärdienst die Ordonnanzwaffen nicht ordnungsgemäss handhaben, hat der Kommandant die Pflicht, bei Missbrauchsgefahr den Entzug der Ordonnanzwaffe anzuordnen.
Herr Lang, die obligatorische Bundesübung gehört nun einmal zur Ausbildung unserer Schweizer Soldaten. Es geht um die Ausbildung der Soldaten, und hier haben Sie dem Chef der Armee die Worte im Mund umgedreht; er hat das so nicht gesagt. Diese Ausbildung ist wichtig für unsere Soldaten, der gezielte Einzelschuss muss geübt werden.
Unser Land kennt das strengste Waffengesetz, das es weltweit gibt. Wir müssen deshalb keine neuen Hürden aufbauen. Die Taschenmunition wurde unseren Soldaten bereits
AB 2010 N 1097 / BO 2010 N 1097
entzogen. Auch damit wurde eine Forderung der Initianten erfüllt.
Als Präsident des St. Galler Kantonalschützenverbandes ist es mir ein Anliegen, auf die verheerenden Auswirkungen dieser Volksinitiative hinzuweisen. Wenn gesagt wird, infolge der Initiative würden den lizenzierten Schützen keine Hindernisse in den Weg gestellt, dann stimmt das einfach nicht. Schiessen ist ein echter Breitensport. Der Schweizer Schiesssportverband ist mit 185 000 lizenzierten Mitgliedern der viertgrösste Sportverband in unserem Land. Es gibt in diesem Land über 3100 Schützenvereine, in denen dieser Sport ausgeübt wird. Schiessen ist auch eine olympische Disziplin; der Schiesssportverband ist Mitglied von Swiss Olympic. Was bedeutet diese Waffenverbots-Initiative für die Schützen? Eine Annahme der Initiative würde mit dem geforderten Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis die Ausübung des Schiesssportes massiv erschweren, ja sogar verhindern. Die Initiative würde die Durchführung der Jungschützenkurse total verhindern.
Ich stelle hier die Frage: Ist es richtig, wenn die Jungschützenkurse, in denen unsere Jugendlichen die richtige Handhabung des Sportgeräts lernen, verhindert werden? Es ist aber unverantwortlich, wenn diese Jugend den Umgang mit Waffen mit Computerspielen tagtäglich stundenlang auslebt und dabei Menschen und menschenähnliche Monster als Zielscheiben benutzt. Solche Kriegsspiele kann die Volksinitiative leider nicht verhindern. Hier bestünde aber dringender Handlungsbedarf, damit unsere Jugend nicht länger solchen gewalthaltigen, emotionsschürenden Kriegsspielen ausgesetzt ist.
Unsere Gesellschaft hat sich verändert, da sind wir uns einig. Es geht darum, der Gewaltbereitschaft in unserer Gesellschaft entgegenzutreten. Aber dafür ist diese Initiative überhaupt nicht geeignet. Dazu müssten andere Instrumente auf den Tisch.
Die Initiative greift auch ohne triftigen Grund und unverhältnismässig in die kantonale Polizeihoheit ein. Das hat auch Frau Regierungsrätin Pegoraro aus dem Kanton Basel-Landschaft eindeutig bestätigt. Mit anderen Worten: Hier geht es darum, dass eben auch bei kantonalen Polizeikorps der Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis neu erbracht werden müsste, wenn es um die Neuausrüstung bei der Bewaffnung eines Polizeikorps geht.
Ich fasse zusammen: Diese Volksinitiative ist eine Waffenverbots-Initiative. Sie löst das Problem des Waffenmissbrauchs eben leider nicht. Sie verbietet das private Schiessen mit Armeewaffen, obwohl rund 80 Prozent des Schiesssportes mit Ordonnanzgewehren absolviert werden. Sie greift in kantonales Recht ein. Die Ordonnanzgewehre machen rund 10 Prozent aller in der Schweiz vorhandenen Waffen aus. Unser Land kennt das weltweit strengste Waffengesetz. Der ehrliche Bürger und Soldat wird entwaffnet, während Kriminelle immer Zugang zu einer Waffe haben werden. Die Armee hat viele Forderungen dieser Waffenverbots-Initiative bereits erfüllt. Schützenvereine legen grossen Wert auf die Aus- und Weiterbildung der Jugend im Schiesssport. Problematische Computerspiele können wie gesagt damit nicht verhindert werden.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion lehnt diese Volksinitiative ab und empfiehlt dem Schweizervolk ebenfalls die Ablehnung.

Jositsch Daniel (S, ZH): Am 28. November 2007 hat Ihr Parteipräsident, Christophe Darbellay, im "Tages-Anzeiger" angesichts des tragischen Falls folgenden Satz geäussert: "Der Zürcher Vorfall hat mich schockiert. Ich werde mich künftig dafür einsetzen, dass die Waffen im Zeughaus bleiben."
Ich möchte Sie, Herr Büchler, deshalb fragen: Ist es richtig, dass Ihr Präsident, als er dies gesagt hat, angesichts des öffentlichen Drucks einfach gelogen hat? Oder hat die CVP einmal mehr ihre Meinung geändert?

Büchler Jakob (CEg, SG): Herr Jositsch, ich kann einen Zeitungsbericht in dem Sinne nicht einfach umkehren. Tatsache ist, dass dieser Höngger Fall eben nicht vorgekommen wäre, wenn die Rekrutierung so verlaufen wäre, wie sie heute verläuft, indem Leute, die vorbestraft sind, in der Armee keinen Zugang zu einer Waffe erhalten. Ausserdem sollten Sie wissen, dass es gefährlich ist, aus Zeitungsberichten zu zitieren, denn es ist nicht immer alles so, wie es geschildert wird.

Bugnon André (V, VD): Je ne suis pas chasseur, pratiquement pas tireur - j'ai fait mon service militaire et une fois tous les deux ans je fais les tirs d'Abbaye, j'ai d'ailleurs failli être roi -, mais je lutte quand même contre cette initiative après avoir fait une pesée d'intérêts.
On ne peut pas tout interdire systématiquement dans ce pays à cause de tel ou tel événement. Il est vrai qu'il y a des drames liés à des armes à feu, mais rien n'indique que, si l'on retire toutes les armes à feu de la circulation, il y aura moins de drames. Vous le savez, il y a d'autres moyens que les armes à feu pour mettre fin à sa vie, pour faire du mal à d'autres personnes. En interdisant les armes à feu, on va plus embêter des gens qui sont des chasseurs, qui sont des tireurs sportifs, qui aiment ce sport qui les occupe beaucoup - et c'est quand même important dans la vie d'avoir des activités sportives, des activités de divertissement à côté de son métier. Je crois que si le résultat de la pesée d'intérêts va dans ce sens-là, cette initiative va nuire à des centaines de milliers de personnes pour éventuellement pouvoir sauver la vie de quelques-unes et ce n'est même pas garanti. C'est cela qui me fait dire qu'on doit éviter la systématique de l'interdiction. On devrait aussi interdire les voitures, qui causent quelques milliers de morts par année sur les routes. Chaque fois qu'un avion s'écrase, on devrait interdire l'aviation, parce que c'est quand même dramatique tous ces décès par accidents!
Il y a un certain nombre de risques à prendre dans la vie; ces risques sont là. D'ailleurs si on avait la garantie qu'en interdisant les armes, il n'y aurait plus de drames humains, on pourrait soutenir cette initiative populaire, mais cette garantie n'existe pas. Il y a d'autres moyens pour mettre fin à sa vie, pour faire du mal aux autres, comme je l'ai déjà dit, et je crois qu'avec cette initiative, à cause de quelques cas malheureux, on va embêter toute une partie de la population qui se divertit avec les armes. Je pense aux 220 000 membres des sociétés de tir; je pense aux 35 000 chasseurs, qui jouent un rôle dans la régulation écologique des animaux. Vous savez que les permis de chasse sont délivrés en fonction du nombre de bêtes à abattre pour réguler les populations animales. Si ce ne sont pas les chasseurs qui le font, il faudra engager des gens à la charge de la collectivité, comme cela se fait dans le canton de Genève, pour arriver à réguler les populations animales. Donc il y a un rôle qui est joué à ce niveau-là, et l'interdiction des armes est beaucoup trop contraignante par rapport aux objectifs qu'on pense pouvoir atteindre et qu'il n'est même pas garanti qu'on puisse atteindre.
C'est en ayant à l'esprit cette recherche d'un équilibre que je vous invite à recommander au peuple et aux cantons de rejeter cette initiative, parce qu'elle représente beaucoup plus de contraintes que d'avantages à notre population.

Graf Maya (G, BL): "Die Verfügbarkeit von Feuerwaffen in privaten Haushalten hat eine grosse Auswirkung auf die Thematik der häuslichen Gewalt. Eine Studie des Bundesamtes für Statistik zu den polizeilich registrierten versuchten und vollendeten Tötungsdelikten in den Jahren 2000 bis 2004 zeigt, dass 45 Prozent der insgesamt 1067 Opfer von versuchten und vollendeten Tötungsdelikten von häuslicher Gewalt betroffen sind und der Schädigungsgrad der Opfer von den Tatmitteln abhängt. Bei polizeilich registrierten Tötungsdelikten mit Feuerwaffen tritt der verpönte Erfolg häufiger ein als bei anderen Tatmitteln. Feuerwaffen sind damit nicht das häufigste, aber das effektivste und gefährlichste Tatmittel. Oft werden Feuerwaffen auch als Drohmittel gegen Frauen und Kinder eingesetzt. So wird indirekt, d. h. verbal, mit dem Einsatz von verfügbaren Feuerwaffen gedroht, oder sie werden direkt zur Einschüchterung missbraucht. Es ist davon auszugehen, dass eine Reduzierung der
AB 2010 N 1098 / BO 2010 N 1098
Verfügbarkeit von Feuerwaffen sich positiv auf die Eindämmung und Prävention häuslicher Gewalt auswirken würde."
Aufmerksame Zuhörerinnen und Zuhörer, Leserinnen und Leser unter Ihnen haben es sicher bemerkt. Ich habe mir erlaubt, vollumfänglich aus der Botschaft des Bundesrates, aus Kapitel 5.2 auf Seite 157, "Auswirkungen auf häusliche Gewalt", zu zitieren.
Diese klare Feststellung führt mich zur Frage an die Frau Bundesrätin: Wie kommt der Bundesrat, der selbst zur Einsicht gelangt, häusliche Gewalt könne durch die Einschränkung der Verfügbarkeit von Feuerwaffen in unseren Haushalten eingedämmt werden, dazu, diese Volksinitiative nicht anzunehmen?
Sagen Sie Ja zu dieser Volksinitiative "Schutz vor Waffengewalt". Dann sagen Sie ganz klar Ja zur Sicherheit, besonders von Frauen und Kindern, und Sie sagen damit auch Nein zu einem Drohpotenzial in unserem häuslichen Rahmen. Das ist übrigens auch der Grund, warum alle grossen Frauenorganisationen der Schweiz hinter dieser Volksinitiative stehen.

Chopard-Acklin Max (S, AG): Heute zirkulieren rund 2,3 Millionen Feuerwaffen in schweizerischen Haushaltungen. Ein guter Teil davon sind Militärwaffen. Ich glaube, dass auch die Armeewaffe zu Hause, im Keller, im Kleiderschrank oder unter dem Bett, wie ich das noch bei meinem Vater kannte, zu jenen alten Zöpfen gehört, die abgeschnitten werden sollten.
Die Volksinitiative "für den Schutz vor Waffengewalt" fordert unter anderem, dass die Ordonnanzwaffe künftig in gesicherten Räumen der Armee aufbewahrt werden muss. Auf die private Heimaufbewahrung soll verzichtet werden. Manche Befürworter der Armeewaffe im privaten Haushalt argumentieren nach wie vor mit der dadurch erhöhten Einsatzbereitschaft der Armee. Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass sich die Welt um die Schweiz herum inzwischen militärtaktisch gesehen verändert hat. Unser Land ist heute komplett von einem befreundeten und mit uns verknüpften politischen Handels- und Sicherheitsbündnis umschlossen. Dieser EU-Raum müsste von einem Feind im militärischen Sinne zuerst überwunden werden, bevor er bei uns ankäme. Somit kann ein militärischer Überraschungsangriff mit konventionellen Mitteln von aussen her auf die Schweiz ausgeschlossen werden.
Der Argumentationslinie, die Einstellung der Heimabgabe der Waffe wäre ein Vertrauensverlust und käme einer Entwaffnung des Bürgers gleich, ist entgegenzuhalten, dass diese Waffen zu Hause in Friedenszeiten leider viel Leid und auch Verderben bringen. Denken wir an die Opferfamilien.
Gemäss Botschaft des Bundesrates ist unbestritten, dass mit einer Reduktion der Verfügbarkeit von Feuerwaffen die Gesamtsuizidrate gesenkt werden kann. Die schnelle Verfügbarkeit von Feuerwaffen in privaten Haushalten hat auch grosse Auswirkungen auf die Thematik der häuslichen Gewalt. Feuerwaffen sind dabei zwar nicht das häufigste, aber das effektivste und gefährlichste Droh- und Tatmittel.
Oft wird hinterfragt, ob es dann wirklich die Feuerwaffe ist, die bei häuslicher Gewalt zur Tötung führt, oder ob es vielleicht ein Messer oder irgendein schwerer Gegenstand ist. Es gibt dazu Zahlen des Bundesamtes für Statistik, Stand 2007. In dieser Statistik sind auch die vollendeten Tötungsdelikte, die zwischen 2000 und 2004 geschahen, erfasst und ausgewertet worden. Ich nenne Ihnen einige Zahlen aus dieser Statistik über Todesopfer in häuslichen Beziehungen: Erschiessungen total 96, davon 65 weibliche Opfer; Erstechungen 61, davon 42 weibliche Opfer; Erschlagungen 14, davon 10 weibliche Opfer; Erdrosselungen 16, davon 9 weibliche Opfer; andere Tötungen 26, davon 20 weibliche Opfer. Es gab also in diesem Zeitraum 213 Tötungen in Beziehungen im Haushalt, davon 96 Todesfälle durch Erschiessungen. Das ist also praktisch die Hälfte. Hinzu kamen 276 Verletzungen. Vergessen wir nicht: Hinter diesen Zahlen stehen Menschen.
Ein weiteres Problem mit Waffen im Privathaushalt ist die Tatsache, dass diese bei einem Einbruch abhandenkommen können und dann von kriminellen Elementen weiterverkauft oder sonst zweckentfremdet eingesetzt werden.
Es ist also zusammenfassend festzuhalten, dass es für die Aufbewahrung der Armeewaffe im Privathaushalt militärtaktisch gesehen keine zwingende Logik mehr gibt. Zudem führt das System der Heimabgabe der Waffe auch in Friedenszeiten zu mehreren Toten jährlich, und es erhöht die Gefahr, dass Schweizer Armeewaffen durch Diebstahl abhandenkommen und dann mit krimineller Energie zweckentfremdet eingesetzt werden. Die Volksinitiative "für den Schutz vor Waffengewalt" hat also zum Ziel, die Sicherheit für die Zivilbevölkerung zu erhöhen und die Zahl der Schusswaffenopfer zu reduzieren.
Ich und meine Fraktion empfehlen die Volksinitiative "für den Schutz vor Waffengewalt" daher zur Annahme und bitten Sie, dasselbe zu tun, im Interesse der Bevölkerung.

Estermann Yvette (V, LU): Frage: Was ist letztlich das versteckte Ziel dieser Initiative? Antwort: die Schweizer Milizarmee abschaffen. Wenn Sie den Text mit dem irreführenden Titel lesen, merken Sie bald, was die Initianten eigentlich wollen.
Als ich vor 17 Jahren in die Schweiz kam, wusste ich noch nicht, wie die Schweizer Armee organisiert ist. Als ich eines Tages mit meinem Mann an einem Bahnsteig stand und junge Männer in Uniform mit dem Gewehr in der Hand sah, erschrak ich. Mein Mann erklärte mir nachher, dass wir nicht angegriffen würden und dass auch nichts passiert sei; es sei in der Schweiz normal, dass Angehörige der Armee ihre Waffen nach Hause nehmen können. Für mich, die das totalitäre System der ehemaligen Tschechoslowakei erlebt hatte, war dies ein unglaubliches Erlebnis. Welches Land, welche Regierung auf dieser Welt kann heutzutage noch so viel Vertrauen zu ihren Frauen und Männern aufbringen, dass sie diese bewaffnet aus dem Dienst nach Hause entlässt? Und umgekehrt: Was für ein Stolz für die jungen Leute, mit so viel Vertrauen von der Regierung beschenkt zu werden!
Ich weiss, die meisten von Ihnen lässt diese Aussage kalt. Sie sind in diese wunderbare Freiheit und Sicherheit hineingeboren worden. So viel Glück ist aber der grossen Mehrheit der Menschen nicht gegönnt. Die Schweizer Milizarmee ist eine Ausnahme und zugleich auch ein Geschenk der Vorfahren an uns alle. Es ist zu pflegen und zu unterstützen, damit wir es auch unseren Kindern und Enkelkindern weitergeben können.
Was mich als Frau besonders verletzt: Die Initianten missbrauchen Frauen, indem sie uns irreführend versprechen, die Initiative würde die Sicherheit, besonders jene von Frauen, erhöhen. Sind es aber nicht gerade diejenigen Personen, welche sich sonst immer für Frauenrechte einsetzen, die bei dieser Initiative die Frauen als Mittel zum Zweck missbrauchen?
Ich ermutige alle Frauen, den richtigen Umgang mit einer Waffe als Sportgerät zu erlernen. Es ist wichtig, Kontakt mit einem Schützenverein aufzunehmen und den sachgerechten Umgang mit dem Sportgerät und das Schiessen zu erlernen. Sie werden sich wundern, wie viel Geduld und wie viel Entgegenkommen vonseiten der Schützinnen und Schützen Sie erfahren werden.
Die Initiative will praktisch die Milizarmee entwaffnen und die illegalen Waffenbesitzer weiter ihre kriminellen Machenschaften tätigen lassen. Das haben wir übrigens bereits in mehreren Voten gehört. So schafft die Initiative mehr Waffengewalt und weniger Sicherheit. Es bleibt die Frage: Wollen wir das? Ich sage: Nein. Deshalb lehne ich die Initiative ab. Ich habe noch einen Hinweis: Bitte informieren Sie sich, das gilt auch für die jungen Leute, die hier sind, über www.waffenverbot-nein.ch; da können Sie sich selber ein Bild machen.

Müller Walter (RL, SG): Diese Initiative hat einen irreführenden Titel: "Für den Schutz vor Waffengewalt". Eigentlich müsste der Titel "Entwaffnungs-Initiative" oder "Entmündigung des Schweizervolkes" heissen. Das wäre wenigstens
AB 2010 N 1099 / BO 2010 N 1099
ehrlich, denn den Initianten geht es ja um eine Schweiz ohne Waffen und ohne Armee.
Zugegeben: Es ist nicht verboten und durchaus legitim, solche politischen Ziele zu verfolgen. Aber in einer gelebten Volksdemokratie gehört es eben auch zur politischen Korrektheit, zu sagen, was das Ziel ist: Diese Initiative will die Anständigen entwaffnen und den Kriminellen das Privileg des Waffenbesitzes zugestehen. Letztere würden wohl kaum ihre Waffe abgeben. Der illegale Waffenhandel würde zunehmen, und die anständigen Waffenbesitzer würden kriminalisiert, wenn sie der Entwaffnung nicht Folge leisten würden. Mit einer Annahme der Initiative käme es zu einem Paradigmenwechsel. Heute bekämpfen wir den Missbrauch. Künftig wäre Waffenbesitz grundsätzlich verboten, wenn nicht ein Bedarf und die erforderlichen Fähigkeiten nachgewiesen werden. In Bezug auf die Waffen würde sich eine Zweiklassengesellschaft bis hin zu einer absurden Günstlings- und Regulierungswirtschaft etablieren.
Das Gesetz soll die Anforderungen und Einzelheiten für die Schützen, Jäger und Sammler regeln. Nun, was heisst denn das zum Beispiel für die Jäger? Sie haben ja nicht das ganze Jahr über Jagd. Da müsste wohl nach jeder Jagdsaison die Waffe hinterlegt und plombiert werden. Für die Schützen mit Armeewaffen heisst das, dass die Waffe im Zeughaus abzuholen ist, wenn sie schiessen wollen. Vielleicht könnten sie die Waffe über Nacht mit einer Spezialbewilligung behalten, wenn der Schiessanlass länger dauert, und sie in einem Tresor oder einem gepanzerten Raum einschliessen. Dass das wohl das Ende des Schiesswesens bedeuten würde, dürfte auf der Hand liegen. Das Gleiche könnte mit den Jägern passieren, haben wir doch schon heute in gewissen Regionen einen Mangel an Jägern, die den Wildbestand regulieren. Vielleicht braucht es dafür zukünftig staatlich bezahlte Wildhüter. Sie sehen also: Eine weitere Bürokratisierungswelle würde bei einer Annahme dieser Initiative über unser Land hereinbrechen.
Wenn wir einen Blick ins Ausland werfen, so bleiben berechtigte Zweifel bestehen, dass mit diesen Einschränkungen und der De-facto-Entwaffnung des Schweizervolkes mehr Sicherheit zu gewinnen wäre. Die Waffe als Symbol von Freiheit und Schutz, übrigens gerade für Frauen und Kinder, wird plötzlich primär als Bedrohung angesehen. In der Schweiz gehört das Gewaltmonopol seit langer Zeit dem Staat. Im Gegenzug hat der Staat Vertrauen in die Bürgerinnen und Bürger, erlaubt den Besitz von Waffen und bekämpft andererseits den Missbrauch. Dieses austarierte und bewährte Gleichgewicht würde empfindlich gestört, möglicherweise sogar zerstört.
Was würde Ihrer Meinung nach passieren, wenn Gewaltverbrechen durch kriminelle Waffenbesitzer zunehmen würden, was keinesfalls auszuschliessen ist? Frauen würden bedroht, genötigt, im schlimmsten Fall ermordet. Denken Sie nicht auch, dass das der Nährboden für eine Gewaltspirale wäre und letztendlich das Gewaltmonopol des Staates gefährden könnte? Berechtigten Anliegen für mehr Sicherheit im Umgang mit Waffen hat das Parlament durch die Verschärfung des Waffengesetzes, eine strengere Überprüfung für den Besitz von Armeewaffen, die Möglichkeit der Deponierung und eine deutlich eingeschränkte Möglichkeit zur Abgabe der Taschenmunition Rechnung getragen.
Lehnen Sie diese unwürdige, unschweizerische Entwaffnungs-Initiative ab.

Schibli Ernst (V, ZH): Der Titel der Volksinitiative "für den Schutz vor Waffengewalt" ist nicht deckungsgleich mit den Gedanken der Initianten. Einerseits gilt es zuerst festzuhalten, dass der Schutz vor Waffengewalt ein legitimes Anliegen und Recht aller Menschen ist. Das berühmte Restrisiko kann aber leider auch in dieser Angelegenheit nicht ausgeschlossen werden. Andererseits aber geht es den Initianten latent um einen weiteren Versuch, mit einer Volksinitiative die Schweizer Armee und somit die Sicherheit unseres Landes und der hier lebenden Menschen zu reduzieren, zu schwächen. Dagegen wehren wir uns! Es gilt, den Missbrauch, die Illegalität zu bekämpfen, aber davon wollen die Initianten nichts wissen. Verschärfungen von Waffengesetzen konnten und können die Kriminalitätsrate nie reduzieren, vor allem weil ein blühender Schwarzmarkt die Waffenverfügbarkeit drastisch erhöht. Offene, unkontrollierte Grenzen leisten dabei der Sache einen Bärendienst.
Dass die Initianten mit gezinkten Karten operieren, zeigen folgende Forderungen: Erstens soll die Ordonnanzwaffe eines jeden Armeeangehörigen in gesicherten Räumen der Armee verwahrt werden. Zweitens sollen ehemalige Angehörige der Schweizer Armee die Ordonnanzwaffe nicht mehr behalten dürfen. Man argumentiert zwar, dass von den Armeewaffen ein grosses Risiko und Gewaltpotenzial ausgehe, verschweigt aber tunlichst, dass von den etwa vierzig Tötungsdelikten mit Schusswaffen pro Jahr in der Schweiz fast zwei Drittel mit illegal erworbenen Waffen verübt werden. Solche Waffen werden niemals in einem Waffenregister, wie es auch gefordert wird, erfasst.
Durch den Abbau in der Armee ist auch die Anzahl der abgegebenen Armeewaffen gesunken, ohne dass eine Reduktion von Suizidversuchen und häuslicher Gewalt eingetreten wäre. Beim Austritt aus der Armee werden Waffen nur unter Auflagen abgegeben. Wer eine Waffe als Sportgerät oder als Erinnerungsstück behalten will, soll das auch in Zukunft tun können.
Ebenfalls inakzeptabel sind die horrenden Kosten, die durch diese Initiative für ein Waffenregister aufgebracht werden müssten. Für den Erfassungs- und Markierungsaufwand müsste mit Kosten von etwa zwei Milliarden Franken gerechnet werden. Die illegalen Waffen, und diese sind ja hier an erster Stelle zu nennen, wären damit immer noch in einer Grauzone und nicht erfasst.
Man kann es drehen und wenden, wie man will, aber diese Volksinitiative ist unehrlich, taugt nichts, kostet Milliarden, fördert den Schwarzmarkt und damit die Waffenverfügbarkeit, vor allem für Kriminelle, aber auch für Jugendliche. Darum ist diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, und ich bitte Sie, das ebenfalls zu tun.

Galladé Chantal (S, ZH): Herr Schibli, wenn ich das vorhin richtig gehört habe, haben Sie gesagt, die Initiative koste Milliarden. Ich habe die Botschaft auch gelesen und mich auch etwas mit der Materie auseinandergesetzt. Deshalb wäre ich sehr interessiert zu erfahren, woher Sie die Information haben, dass das Milliarden kosten wird, und wie sich diese Kosten zusammensetzen.

Schibli Ernst (V, ZH): Im Zusammenhang mit den zu registrierenden Waffen sind Berechnungen gemacht worden. Es wird angenommen, dass zum jetzigen Zeitpunkt etwas über zwei Millionen Waffen zu registrieren, zu markieren und in ein Waffenregister einzutragen wären. Pro Waffe ist ein Gesamtaufwand - dazu gehört auch der administrative Aufwand - von etwa 1000 Franken berechnet worden. Das ergäbe dann insgesamt etwa zwei Milliarden Franken.
Sie müssen eins wissen, Frau Galladé: Über die Kosten unterhält man sich erst, wenn das Geld ausgegeben worden ist. Das kommt in diesem Rat des Öfteren vor. Das ist etwas, was man auch von Ihrer Seite tunlichst verschweigt, nur weil man nicht sagen will, dass Kosten anfallen, die viele Schweizer als völlig unnötig und auch als inakzeptabel erachten.

van Singer Christian (G, VD): Monsieur Schibli, les pages de votre registre seront-elles en or? Werden die Seiten Ihres Registers aus Gold sein, um so teuer zu sein?

Schibli Ernst (V, ZH): Ich möchte die Frage nicht beantworten.

Moser Tiana Angelina (CEg, ZH): Wir Grünliberalen unterstützen die Initiative mit Überzeugung. Das Kernstück der Initiative ist für uns die Aufbewahrung der Ordonnanzwaffe im Zeughaus. Das ist logisch und vernünftig und sollte eigentlich schon lange eine Selbstverständlichkeit sein.
Wir sind nicht für die Abschaffung der Armee, das waren wir auch noch nie. Aber es gibt für uns absolut keinen
AB 2010 N 1100 / BO 2010 N 1100
sicherheitspolitisch nachvollziehbaren Grund, weshalb heute die Soldaten noch die Waffen zu Hause aufbewahren sollen. Wir müssen zum guten Glück heute nicht mit der Angst leben, dass mitten in der Nacht die Russen über den Rhein kommen und sich der Soldat mit der Waffe als Eigenschutz zum Einsatzort durchschlagen müsste. Diese Doktrin hat nichts mehr mit der heutigen Realität und den realen Risiken, der Bedrohungslage, zu tun, im Gegenteil: Gerade bei Truppengattungen, deren Angehörige rasch und direkt vom Arbeits- oder Wohnort einrücken müssen, werden die Waffen heute schon zentral gelagert.
Die starke Verbreitung der Waffen ohne Not ist irritierend. Die Schweiz liegt in Bezug auf die Waffendichte auf Platz drei, nach den USA und Jemen. Das hat Konsequenzen, und Ihnen allen sind die traurigen Beispiele in diesem Zusammenhang bekannt. Erschreckend ist auch die Selbstverständlichkeit der Präsenz von Waffen. Wer an einem Sonntagabend mit dem Zug unterwegs ist und mit dieser Schweizer Eigentümlichkeit nicht vertraut ist, kriegt einen ziemlichen Schock, weil überall bewaffnete junge Männer unterwegs sind. Das passiert in einer Zeit, in der nun wirklich nicht unmittelbar ein bewaffneter Konflikt zu befürchten ist.
Nun wird behauptet, dass die Pflicht zur Aufbewahrung der Waffen im Zeughaus ein Ausdruck des Misstrauens sei. Dieses Argument ist für uns ebenfalls nicht nachvollziehbar. Wenn das Vertrauen in unsere Milizsoldaten tatsächlich davon abhängig ist, haben wir ein grundsätzliches Problem mit unserer Armee. Die heutige Regelung ist für uns Grünliberale veraltet und auch ein Stück weit weltfremd.
Natürlich ist die Waffe nicht der alleinige Grund für einen Suizid oder für häusliche Gewalt. Natürlich ist die Waffe primär Mittel zum Zweck. Aber es ist klar, wenn weniger Mittel zur Verfügung stehen, dass der Zweck auch weniger einfach und somit weniger häufig erreicht werden kann. Das heisst, dass die geringere Verfügbarkeit von Waffen auch die Gewalt in der Schweiz senkt. Das ist nicht nur einleuchtend, sondern auch x-fach durch Studien belegt. Diese Tatsache anerkennt ja auch - das haben wir verschiedentlich gehört - der Bundesrat in der Botschaft. Er geht davon aus, dass sich eine Reduktion der Anzahl Feuerwaffen positiv auf die Eindämmung und Prävention von Gewalt auswirkt. Es ist mir unerklärlich, dass hier dauernd damit argumentiert wird, dass die Verfügbarkeit von Waffen kein Problem sei.
Die Initiative umfasst einen breiten Katalog von Massnahmen, und wir anerkennen selbstverständlich, dass sich in verschiedenen Bereichen auch schon einiges bewegt hat. Selbstverständlich ist es z. B. richtig, dass die Munition nicht mehr zusammen mit der Waffe zu Hause aufbewahrt wird. Das heisst aber noch lange nicht, dass es richtig ist, die Waffe zu Hause aufzubewahren, schon gar nicht, wenn der Zugang zur Munition einfach ist. Auch konnte mit Schengen im Bereich der Registrierung eine wesentliche Verbesserung erreicht werden. Die Kernforderungen der Initiative sind für die Grünliberalen aber bisher nicht erfüllt.
Wir Grünliberalen unterstützen deshalb die Initiative mit Überzeugung.

Miesch Christian (V, BL): Anlässlich meines Votums vom letzten Dienstag habe ich gesagt, ich sei der friedliebendste Nationalrat der ganzen Alpennordseite. Heute kann ich ergänzen, dass ich bewaffnet bin: Ich bin Träger eines Sturmgewehrs. Ich bin mit anderen Worten Sportschütze, und das Schiessen als Sportschütze bedeutet mir sehr viel.
Vorletztes Wochenende hat in friedlicher Atmosphäre das Eidgenössische Feldschiessen mit sage und schreibe 150 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattgefunden. Es ist der grösste Sportanlass der Schweiz, und dies seit 130 Jahren. Rund um Fussball- und Eishockeyspiele kommt es regelmässig zu gewalttätigen Szenen. Jedes Wochenende müssen mindestens 900 Polizisten die Sicherheit an Sportveranstaltungen gewährleisten. In krassem Gegensatz dazu begehen am Eidgenössischen Feldschiessen fast 150 000 Menschen gemeinsam ein friedliches Fest. So viel zum Feldschiessen.
Aber eben, über diesen Sport zieht eine schwarze Wolkenfront auf, es ist die Volksinitiative "für den Schutz vor Waffengewalt". Die Waffenverbots-Initiative, wir haben es schon ein paarmal gehört, fordert im Wesentlichen vier Dinge: einen Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis, ein Verbot von sogenannten besonders gefährlichen Waffen, die Errichtung eines zentralen Waffenregisters und eben den Verzicht auf die Heimabgabe der persönlichen Waffe an die Angehörigen der Armee. Das hat unweigerlich grosse Auswirkungen auf unseren geliebten Schiesssport.
Eine Annahme der Initiative würde die Ausübung des Schiesssports wegen des geforderten Bedarfs- und Fähigkeitsnachweises massiv erschweren. Eine solche Nachweispflicht kommt einem Paradigmenwechsel gleich: Heute ist die Gesetzgebung darauf ausgerichtet, Missbräuche einzudämmen; künftighin wäre alles verboten, was nicht explizit als Ausnahme erlaubt wird. Damit kommen wir von einem Missbrauchsbekämpfungsgesetz, wie wir es heute kennen, eben zu einem Verbotsgesetz. Leidtragende sind die Schützen, Jäger und andere verantwortungsbewusste Waffenbesitzer.
Bezüglich der Armeewaffe bedeutet die Initiative wegen des administrativen und logistischen Aufwands faktisch ein Verbot. Wenn z. B. mein Sohn, der noch militärdienstpflichtig ist, jedes Mal 100 Kilometer in ein Zeughaus fahren muss, um in einem Logistikzentrum das Gewehr zu fassen, wird ihm die Lust am Schiesssport rasch einmal vergehen. Zur Erinnerung: Das Feldschiessen wird ausschliesslich mit der persönlichen Armeewaffe geschossen. Wenn die Armeewaffe nicht mehr zur Ausübung des Schiesssports verwendet werden darf, bedeutet dies mittelfristig das Ende des Eidgenössischen Feldschiessens, der Jungschützenkurse und des obligatorischen Schiessprogramms. Es bedeutet auch das Aus für die eidgenössischen und die kantonalen Schützenfeste, und so eines findet ja jetzt dann in Aarau statt. Der Schiesssport würde vom Breitensport zu einem elitären Sport.
Es ist auch schon erwähnt worden, aber es muss immer wieder wiederholt werden: Die Schweiz hat heute eine gültige Gesetzgebung, die alles abdeckt, was vernünftigerweise im Bereich der Sicherheit gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund brauchen wir die Initiative mit Sicherheit nicht.
Ich bitte Sie, im Interesse des Sports und im Interesse der Schweizer Schützentradition, diese Initiative abzulehnen und dafür zu sorgen, dass die Sportler auch in Zukunft die Spannung, die Faszination, den Spass und die Einmaligkeit des Schiesssports erleben können.

Thanei Anita (S, ZH): Fast genau vor einem Jahr fand in diesem Saal eine ausserordentliche Session zur Verschärfung des Strafrechts und zur Kriminalität statt, mit dem hehren Ziel, die Bevölkerung besser vor Straftaten zu schützen. Unter anderem standen folgende Forderungen zur Diskussion: Erhöhung des Strafmasses bei Vergewaltigung, Errichtung eines nationalen Registers für vorbestrafte Pädophile, generelle Verschärfung des Strafensystems sowie die Festsetzung von höheren Mindeststrafen. Dazu kommen laufend neue Forderungen; z. B. sollen weitere Delikte unverjährbar sein. Vor einem Jahr wurden einige solche Vorstösse angenommen; der Ständerat hat sie zum grossen Teil in Prüfaufträge umgewandelt.
Strafrechtliche Verschärfungen werden in diesem Rat dauernd und wiederholt gefordert, im Wissen darum, dass drakonische Strafen keineswegs Gewähr für mehr Sicherheit bieten; die hohe Kriminalität in den USA ist bestes Indiz dafür. Wenn es uns mit einem besseren Schutz für die Bevölkerung ernst ist, so müssen wir früher ansetzen und diese Initiative, die nun auf dem Tisch des Hauses liegt, unterstützen. Oder zynisch gefragt: Was nützt es einem Opfer, wenn die Tat unverjährbar ist oder die Mindeststrafe erhöht wird? Besser wäre es, die Tat zu verhindern.
Herr Heer - er ist jetzt nicht hier - hat vor einem Jahr einmal etwas Richtiges gesagt, und zwar: "Wenn das Strafrecht zum Zuge kommt, sind wir jedoch bereits einen Schritt zu spät." Prävention ist gefragt. In schweizerischen Haushalten
AB 2010 N 1101 / BO 2010 N 1101
gibt es 2,3 Millionen Faustfeuerwaffen, 1,5 Millionen davon sind Militärwaffen. Alles, was in der Botschaft steht, ist unbestritten, auch dass mit einer Reduktion der Verfügbarkeit von Waffen die Suizid- und die Tötungsrate vor allem auch im Bereich der häuslichen Gewalt reduziert werden können. Die Initiative setzt hier an. Mit ihren Forderungen - Verbot der Heimabgabe von Armeewaffen, Errichtung eines nationalen Waffenregisters sowie Bedarfsnachweis - wird die Verfügbarkeit von Waffen eingeschränkt. Das ist Prävention, das ist effiziente Verbrechensbekämpfung.
In den letzten beiden Jahrzehnten ist die Verfügbarkeit von Waffen in einzelnen Ländern eingeschränkt worden, z. B. in Kanada und Grossbritannien, mit der erfreulichen Folge, dass die Rate von Suiziden und Gewaltdelikten reduziert werden konnte. In der Strafrechtsdebatte vor einem Jahr wurde hier wiederholt gesagt, jede Einführung eines neuen Registers und jede Verschärfung des Strafrechts, die ein Menschenleben rette, sei berechtigt. Meine Damen und Herren von der rechten Seite, ich bitte Sie, sich daran zu erinnern, wenn Sie von irgendwelchen Schützenfesten träumen: Wenn es Ihnen mit der Verhütung von Suiziden, mit der Bekämpfung der häuslichen Gewalt und mit dem Schutz der Öffentlichkeit ernst ist, müssen Sie diese Initiative unterstützen.

Lachenmeier-Thüring Anita (G, BS): "Waffen sind ein Symbol der Freiheit, ein Zeichen dafür, dass wir keine Untertanen mehr sind, sondern freie Schweizer und Schweizerinnen." Solche Aussagen kommen von den Gegnern der Initiative und treffen wahrscheinlich den Kern des Widerstands: Wer frei eine Waffe tragen kann, kann sich gegen die Obrigkeit wehren. Ja, das galt vielleicht im Mittelalter, als Fürsten und Männer wie Gessler das Volk unterdrückten. Heute leben wir in einer Demokratie, in der Waffen glücklicherweise keine Bedeutung mehr bei der Durchsetzung der Freiheit und der Rechte haben. Doch selbst Wilhelm Tell wehrte sich damals laut Legende vorerst mit anderen Mitteln gegen die Unterdrückung und die Ungerechtigkeiten.
Trotzdem lagern über zwei Millionen Schusswaffen in Schweizer Haushalten. Nur wenige werden in Schiesssportvereinen benützt. Die meisten liegen oder stehen einfach so herum. Von ihnen geht, ob man das wahrhaben will oder nicht, ein Gewaltpotenzial aus. Keine Waffe ist sicher. Und darunter leiden vor allem Frauen und Kinder. Denn Waffen sind weniger ein Symbol der Freiheit als vielmehr ein Symbol der Macht. Alleine ihre Präsenz schüchtert ein und verunsichert, sie macht Angst. Bei Auseinandersetzungen können Drohungen ausgesprochen werden und kann die Angst geschürt werden. Und was ist, wenn jemandem die Sicherung durchbrennt? Pro Jahr gibt es in der Schweiz rund 60 Tötungsdelikte mit Waffen, 60 Prozent davon innerhalb der Familie. Das ist eine enorme Zahl und ein unermessliches Leid, welches man mit der Annahme der Initiative zumindest teilweise mindern oder gar verhindern könnte. Dazu kommen jährlich 300 Suizide, welche mit einer Schusswaffe ausgeführt werden. Ein Schuss ist im Gegensatz zu Suizidversuchen mit anderen Mitteln meist tödlich - ein Drama für die Hinterbliebenen.
Auch wenn Waffen ein Symbol der Freiheit wären, würde es den laschen Umgang damit nicht rechtfertigen. Auch Autos sind Symbole der Freiheit. Diese werden jedoch registriert und sogar mit grossen Ziffern angeschrieben - für alle identifizierbar -, und um Auto fahren zu können, braucht es einen Fähigkeitsausweis. Waffen benötigen heute weder das eine noch das andere.
Was will die Initiative? Sie möchte alle Waffen registrieren lassen. Wer eine Waffe besitzt, muss dafür Bedarf und Fähigkeit nachweisen. Militärwaffen sollen nicht zu Hause in irgendeinem Schrank, sondern in gesicherten Räumen der Armee aufbewahrt werden. Und wer die Initiative gelesen hat, weiss auch, dass Schützen, Jäger, Waffensammler, aber auch - Frau Estermann - Schützinnen, Jägerinnen und Waffensammlerinnen davon ausgeschlossen sind. Ich möchte das auch Herrn Miesch sagen, der zwar nicht im Saal ist: Er wäre als Schütze nicht davon betroffen.
Der Initiative geht es also um einen sorgsamen Umgang mit Waffen und um die Verantwortung gegenüber der Zivilbevölkerung, den Frauen und Kindern, aber auch um die Soldaten der Milizarmee. Diese nehmen die Waffe einfachheitshalber mit nach Hause, anstatt sie ins Zeughaus zu bringen. Dies kann in einer Krisensituation den Soldaten selbst und deren Angehörigen zum Verhängnis werden. Wer die Initiative ablehnt und diesen minimalen Schutz nicht will, entzieht sich der Verantwortung und nimmt Tötungsdelikte und Suizide in Kauf. Es gibt neben dem Recht auf Freiheit auch ein Recht auf Schutz vor Waffengewalt. Diesen Schutz verteidigen wir nicht mit Schusswaffen, sondern mit einer demokratischen Abstimmung. Ich bin sicher, dass nicht nur Frauen und Männer ohne Waffen, sondern auch verantwortungsvolle Waffenbesitzende dieser Initiative zustimmen werden.

Pfister Theophil (V, SG): Die Schweiz ist ein Schützenland, und Schützenfeste, die mit der persönlichen Armeewaffe besucht werden, sind hierzulande weit verbreitet und nichts Aussergewöhnliches. Die Annahme dieser Initiative hätte für das nationale Schiesswesen und das Vertrauen der Schützen in den Staat enorme Folgen. Es wäre schlichtweg eine Entmündigung der Miliz, und es wäre das Ende unzähliger Schützenfeste. Es wäre das Waterloo für grosse und wichtige schweizerische Verbände und Traditionen, und es wäre auch das Ende des grössten Sportanlasses der Schweiz, des Eidgenössischen Feldschiessens mit 150 000 aktiven Teilnehmern.
Unsere heutige Debatte erzeugt eine künstliche Aufregung darüber, was alles mit Waffen geschehen könnte. Es wurde aber nichts dazu gesagt, welche positiven Wirkungen die Initiative haben könnte: Es gibt nämlich keine positiven Wirkungen! Es werden Zahlen und einzelne Vorfälle ohne Bezug zum Inhalt der Initiative herumgeboten. Aufgezeigt wird ein gesellschaftliches Problem, aber nicht ein echtes Waffenproblem. Das heisst nicht, dass nicht ein gewisses Verständnis für jene Frauen besteht, die sich mit einer Waffe im Haushalt schwertun. Da können gute Lösungen gefunden werden.
Ein Verbot der privaten Aufbewahrung von Armeewaffen bringt aber wirklich nichts. Wer will, kann heute schon seine Dienstwaffe gratis in einem Zeughaus lagern. Einige Länder ohne Schützentradition wie etwa England haben in der Vergangenheit sogar ein Waffenverbot erlassen - ein Erfolg wurde nirgends nachgewiesen. Wichtig ist das nationale Waffengesetz, das in der Schweiz das Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit ganz verbietet. Dies ist vielen Personen viel zu wenig bewusst.
Die Initiative, die einen irreführenden Namen trägt, ist darum kein Weg zu mehr Schutz und Sicherheit. Vielmehr ist es ein Angriff auf unsere einmalige, jahrhundertealte Schützentradition. In der Konsequenz bedeutet die Initiative eine weitgehende Vernichtung des sportlichen, des ausserdienstlichen und des traditionellen Schiessens in der Schweiz. Dazu sind viele weitere Anlässe wie das Eidgenössische Schützenfest, das demnächst in Aarau mit dem Jugendtag beginnt, viele kantonale Schützenfeste und unzählige regionale Schützenfeste, aber auch viele historische Gedenkschiessen gefährdet. Die Teilnehmer an all diesen Anlässen brauchen das persönliche Sportgerät im Hause. Darüber sollten wir nachdenken, das ist das Zentrale dieser Initiative. Der Schweizer Schiesssportverband, der die Zahlen klar auf den Tisch gelegt hat, ist der viertgrösste Sportverband in der Schweiz. Er ist auch der Dachverband für über 3100 Schützenvereine. Dieser grosse Verband würde marginalisiert, und die Freiwilligenarbeit in den Vereinen würde zerstört, wenn wir den Weg der Initiative gehen wollten. Der Schaden auch in der wichtigen Jugendarbeit wäre eminent.
Ich bin mir fast sicher, dass die Initianten, die mithilfe einer Zeitschrift diese Initiative ergriffen haben, sich der Konsequenzen des Initiativtextes überhaupt nicht bewusst waren. Wollten sie wirklich das Eidgenössische Feldschiessen, die Jungschützenkurse, das Schiesswesen insgesamt vernichten? Heute ist es zu spät, um den Initiativtext zu ändern. Wir können die Initiative nur noch ablehnen, um Schlimmeres zu
AB 2010 N 1102 / BO 2010 N 1102
verhindern. Die Schützenvereine, die hier im Kern betroffen sind und die sich zu 85 Prozent auf die betroffenen Armeewaffen abstützen, sind eines der stärksten und tragfähigsten Bindeglieder in unserer Gesellschaft. In den Vereinen treffen alle Aktiven, Jung und Alt, unterschiedslos zusammen, messen ihre Fähigkeiten und diskutieren. Sie leisten damit zusätzlich einen Beitrag zur Sicherheit unseres Landes. Die Synergien zwischen dem Willen zur Unabhängigkeit unseres Landes und dem Schiesssport sind unbestritten.
Der Schiesssport ist ein sicherer Sport. Er wird immer häufiger auch von Frauen betrieben. Mir fehlt die Zeit, um noch mehr Fakten aufzuführen. Die Initiative wird wohl nicht angenommen, davon bin ich überzeugt. Sie ist und bleibt ein Etikettenschwindel. Wir Schützen sagen darum ganz klar Nein zu diesem Angriff auf unsere Werte, auf unseren Sport, auf unsere Traditionen und auf unsere gemeinsame Sicherheit. Die Schweiz ist ein sicheres Land, und unsere Schützen haben dazu einen grossen Beitrag geleistet.

Segmüller Pius (CEg, LU): Die Armee hat für den Schutz des Bürgers mit verschiedensten Massnahmen gegenüber den Soldaten bereits Positives bewirkt; die Vorredner haben darüber berichtet. Ich danke dem VBS für diese Sicherheitsmassnahmen. Diese Massnahmen betreffen etwa 200 000 Waffen, nämlich die Waffen der aktiven Armeeangehörigen. Was ist aber mit den über zwei Millionen anderen Waffen in unseren Haushalten? Die müssen nicht abgegeben werden. Hier haben wir keine Pflicht für höheren Schutz. Dieses Verhältnis von 10 Prozent Armeewaffen zu 90 Prozent restlichen Waffen zeigt die Unverhältnismässigkeit dieser Waffenverbots-Initiative auf. Weil die Armee in Bezug auf den Schutz der Armeewaffen schon so viel getan hat, braucht es diese Initiative nicht.
Nun etwas sehr Wichtiges: Wir wollen alle, dass unsere Soldaten bei erhöhter Gefahr mit der Waffe zum Einsatz kommen; dies zum Schutz unseres Landes und unserer Bevölkerung. Den gleichen Soldaten würden wir aber mit der Initiative nicht genug vertrauen, wenn es darum geht, ihre persönliche Waffe nach Hause zu nehmen. Dies wäre auch ein Misstrauensverhältnis gegenüber unseren Soldaten, das nicht nachvollziehbar wäre. Ich glaube, dass ein Teil der Initianten damit die Absicht hat, der Abschaffung der Armee einen Schritt näher zu kommen.
Ich bitte Sie deshalb, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Hurter Thomas (V, SH): Die Initiative möchte auf der einen Seite die Verfügbarkeit der Waffen reduzieren, und auf der anderen Seite verlangt sie einen Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis. Die Festlegung von Kriterien für den Waffenbesitz führt allerdings nicht automatisch zu einer Reduktion der Zahl der Waffen. Eine Umschreibung des Bedarfs- und Fähigkeitsnachweises dürfte sehr schwierig werden. In Zukunft müssten auch die Sportschützen einen solchen Nachweis erbringen. Die in Aussicht gestellte Sonderregelung würde auch die Jagdschützen betreffen. Und daher wird die Initiative auch von Jagd Schweiz abgelehnt.
Eine Bemerkung an die Adresse von Nationalrat Lang, der im Moment leider nicht im Saal ist: Sein Votum und seine Antwort auf die Frage von Nationalrat Landolt zeigen eigentlich, wie paradox seine Forderungen sind. Sie glauben doch nicht tatsächlich, dass die Mitgliedschaft in einem Schützenverein oder der Umstand, dass man einen Ausweis pro Waffe erwerben muss, die Verfügbarkeit oder den Missbrauch reduzieren wird. Das sind wirklich lächerliche Forderungen, und vor allem sind es unbrauchbare Vorschläge.
Eines dürfen wir aber nicht vergessen: Wussten Sie z. B., dass in der Schweiz bei Suiziden der Tod durch Erhängen an erster Stelle und bei schweren Delikten gegen Leib und Leben die Stichwaffe an erster Stelle steht? Damit dürfte klarwerden, dass das Problem weniger bei der Waffe, sondern vielmehr beim Menschen liegt. Der Entscheid eines Menschen, seine persönlichen Probleme mit einem Suizid zu beenden, hängt nicht von der Verfügbarkeit der Waffe ab. Diese Initiative hilft keinem verzweifelten Menschen. Wenn Menschen sogar bereit sind, sich vor einen Zug zu werfen und damit einem anderen Menschen ein lebenslanges Trauma zu verursachen, spielt es vermutlich keine Rolle, ob eine Schusswaffe vorhanden ist oder nicht. Wer sich entschlossen hat, den Freitod zu suchen, wird immer einen Weg dahin finden. Hinter jedem Selbstmord liegt auch ein tragisches menschliches Schicksal.
Wir müssen davon abkommen, die Menschen immer mehr zu bevormunden. Die Schweizerinnen und Schweizer sind mündige Bürgerinnen und Bürger, die willens und fähig sind, eigenständig und bedacht zu handeln. Das im Jahre 2007 verabschiedete Waffengesetz ist genügend griffig ausgefallen. Es muss nur mit Nachdruck umgesetzt werden. Gleichzeitig müssen wir uns vielleicht aber auch einmal überlegen, warum wir eine erhöhte Gewaltbereitschaft haben und wie wir dieser begegnen können. Wir müssen das Problem der erhöhten Gewaltbereitschaft auf allen Ebenen angehen.
Vielleicht noch ein paar Bemerkungen zur häuslichen Gewalt: Es wurden bereits verschiedene Statistiken dazu zitiert. Ich kann auch eine Statistik zitieren, eine aus dem Jahre 2007: In der Schweiz gab es damals auf 100 Einwohner 46 Feuerwaffen, in Deutschland nur 30. In Deutschland aber gab es 10 Prozent mehr Tötungsdelikte; es gab dort also mehr Tötungsdelikte trotz weniger Waffen. Da ist der Zusammenhang ja wirklich nicht zu finden.
Der Mensch muss wieder mehr Verantwortung tragen; der Staat kann nicht alles regeln. Einmal mehr sind wir daran, eine Mehrheit zu bestrafen, weil eine kleine Minderheit nicht fähig ist, ein Problem anderweitig zu lösen. Vergessen Sie nicht: In der Zwischenzeit sind die Gegner der Initiative auch nicht stehengeblieben. Bei der Rekrutierung haben wir eine strengere Abklärung betreffend das Gefährdungspotenzial. Auch die Massnahmen betreffend die Taschenmunition, die freiwillige Abgabe der Waffe im Zeughaus und den Erwerb der Waffe nach der Dienstpflicht usw. wurden erwähnt. Zudem wird seit Dezember 2008 in jedem Kanton ein Waffenerwerbsregister geführt.
Die Schweiz mit ihrer grossen Schützentradition pflegt einen sorgfältigen Umgang mit Waffen, ob wir es wahrhaben wollen oder nicht. Zum Wehrmann gehört eine Waffe und damit auch ein verantwortungsvoller Umgang. Wir wollen weder eine Entwaffnung des Milizsoldaten noch eine Reduktion der persönlichen Verantwortung der Dienstleistenden. Deshalb braucht es heute ein klares Zeichen gegen diese Volksinitiative.

Chopard-Acklin Max (S, AG): Herr Hurter, wussten Sie, dass zwischen 1997 und 2007 ausserhalb des Dienstes, also zu Hause, 4300 Armeewaffen gestohlen wurden beziehungsweise abhandenkamen und 2009 immerhin auch 227 Militärwaffen ausserhalb des Dienstes abhandenkamen?

Hurter Thomas (V, SH): Gut, darauf gibt es zwei Antworten: Auf der einen Seite hilft diese Initiative überhaupt nicht, dieses Problem zu lösen, und auf der anderen Seite bin ich überzeugt, dass viele dieser Waffen noch irgendwo in unseren Zeughäusern vorhanden und im Moment einfach nicht auffindbar sind, weil wir das neue Registrierungssystem haben. Das gilt auch für die Probleme im Bereich der verlorenen Taschenmunition.

Birrer-Heimo Prisca (S, LU): Eigentlich habe ich ein Votum vorbereitet. Aber einiges, was ich mir aufgeschrieben habe, wurde schon gesagt; dafür gibt es ein paar Sachen, die ich gerne zu Voten sagen möchte, die jetzt in diesem Ratssaal gefallen sind und die meiner Meinung nach einer Richtigstellung bedürfen.
Es gibt Leute, die behaupten, dass die Initianten die Armee abschaffen, dass sie die Milizarmee diskreditieren wollten. Schauen Sie sich einmal die Liste der unterstützenden Organisationen an, und dann sagen Sie mir, ob Sie der Meinung sind, dass bei Alliance F, den Evangelische Frauen Schweiz, der Ökumenischen Frauenbewegung Zürich, Pro Familia, dem Schweizerischen Katholischen Frauenbund, der FMH, den Jungfreisinnigen Wallis, dem Personalverband
AB 2010 N 1103 / BO 2010 N 1103
der Bundeskriminalpolizei usw. alles Armee-Abschaffer sind, dass sie alle Mitglieder der GSoA sind. Ganz sicher sind sie das nicht, und ganz sicher sind es auch nicht die vielen Zehntausend Leute, die diese Initiative unterschrieben haben. Es ist ein Ablenkungsmanöver, wenn Sie nun die Initianten und die unterstützenden Organisationen in diese Ecke drängen wollen, weil Sie keine besseren Argumente haben.
Sie sagen, es sei eine Waffenverbots-Initiative. Wenn Sie den Text lesen, dann finden Sie nur gerade bei Artikel 118a Absatz 3 der Bundesverfassung, bei dem es um die Pump Action geht, ein Verbot und sonst nirgends. Es geht nur um die Regelung, wer eine Waffe tragen darf, von einem Verbot ist keine Rede.
Sie sagen - mit "Sie" meine ich immer einzelne Rednerinnen und Redner, selbstverständlich nicht alle -, die Schützinnen und Schützen könnten ihren Sport nicht mehr oder nur unter erschwerten Bedingungen ausüben, die Jungschützen wären betroffen usw. In den Statuten des Schweizer Schiesssportverbandes stehen in Artikel 73 die Lizenzpflichten: Man muss eine Lizenz haben, wenn man an den Wettkämpfen teilnehmen will. Das gilt heute schon, das ist mit dieser Initiative genau gleich. Von daher ist es nicht so, dass die Leute nicht teilnehmen können. Sie können auch ihre Waffe mitnehmen, wenn sie eine haben. Sie könnten auch eine Leihwaffe nehmen, aber sie können ihre Waffe mitnehmen, wenn sie eine Lizenz haben, und die Lizenz kann man online bestellen; das habe ich mir von Schützen sagen lassen. Mindestens im Kanton Luzern ist es so; ich denke, in anderen Kantonen ist das gleich. Das ist auch kein Problem für Jungschützen; die sind sich das heute sowieso gewohnt.
Sie sagen, die Handlungen, von denen wir hier zum Teil sprechen, würden nicht im Affekt geschehen. Ich habe jahrelang im Präsidium von Opferberatungsstellen gearbeitet, und ich kann Ihnen Folgendes sagen: Wenn Sie mit Personal sprechen würden, das in solchen Beratungsstellen arbeitet, dann würden Sie zu einem anderen Schluss kommen. Das ist die tragische Realität. Frau Estermann hat behauptet, hier würden Frauen von den Initiantinnen und Initianten als Mittel zum Zweck missbraucht. Das finde ich eigentlich ziemlich schlimm, denn oft sind es ja gerade Frauen, die Opfer von Waffengewalt werden.
Ich möchte Ihnen am Schluss Folgendes sagen: Es geht hier um ein Abwägen. In der Botschaft steht deutlich, dass die Verfügbarkeit von Waffen einen Zusammenhang mit der Anzahl von Suiziden und Gewaltverbrechen habe. Das ist erwiesen. Sie können jetzt bei dieser Initiative abwägen, ob Sie der Vermeidung oder Minderung von Fällen von Waffengewalt den Vorzug geben oder ob Sie die Tatsache, dass man für den Fähigkeitsnachweis neu eine Lizenz erwerben muss - das gilt für einen Teil der Schützen -, dass man die Waffen im Zeughaus holen muss und dass es eine Online-Vernetzung der Waffenregister gibt, höher gewichten wollen. Das Ziel der Initiative ist ganz klar der Schutz der Opfer und eine erhöhte Sicherheit. Das müsste das Ziel sein.
Ich bitte Sie eindringlich, diese Initiative zur Annahme zu empfehlen.

Segmüller Pius (CEg, LU): Frau Kollegin Birrer, ich finde es toll, dass Sie Ihr Skript nicht gebraucht und dass Sie mir zugehört haben. Ist Ihnen aber bewusst, dass ich gesagt habe, ein Teil der Initianten wolle damit in die Richtung gehen, die Armee abzuschaffen?

Birrer-Heimo Prisca (S, LU): Das ist richtig, das habe ich gehört. Aber es haben verschiedene Votanten immer wieder darauf hingewiesen, dass die Initiative nur ein Mittel sei, um die Armee abzuschaffen. Das musste ich mit der Aufzählung dieser Organisationen, die aufgelistet sind, einfach richtigstellen. Ich bin überzeugt, Kollege Segmüller, dass Sie mir in dieser Sache, wenn ich Ihnen die Liste zeige, auch zustimmen können.

Pfister Theophil (V, SG): Frau Kollegin Birrer, Sie haben jetzt auszuführen versucht, dass entgegen den Appellen der Schützen und auch der Sportschützen diese nicht betroffen wären. Ist Ihnen bewusst, dass z. B. für das Feldschiessen und auch für das Vereinsschiessen in der Schweiz keine Lizenz vorhanden ist und dass der grösste Teil der Schützen nicht über diese Lizenz verfügt?

Birrer-Heimo Prisca (S, LU): Ich habe mir sagen lassen bzw. die Information erhalten - das ist auch in Schützenkreisen bekannt -, dass es rund 200 000 Schützen gibt und dass davon bereits rund 80 000 diese Lizenz haben, dass es ferner etwa 60 000 Schützen gibt, die gar nicht mehr aktiv sind, und dass etwa 60 000 Schützen betroffen wären, die diese Lizenz erwerben müssten. Diese Lizenz sei zudem relativ leicht online zu bestellen. Das hat mir jemand bestätigt, der diese Bestellungen in einem Schützenverband überwacht. Von daher nehme ich an, dass diese Auskünfte korrekt sind.

Amstutz Adrian (V, BE): Frau Kollegin, sind Sie denn tatsächlich der Meinung, dass das Problem, das Sie ansprechen, mit einer Online-Bestellung einer Schützenlizenz gelöst werden kann?

Birrer-Heimo Prisca (S, LU): Wir haben mehrfach in unseren Voten darauf hingewiesen, dass die Initiative in erster Linie, und das erwähnt ja der Text ausdrücklich, auf die, so glaube ich, 1,7 Millionen Waffen abzielt, die als Armeewaffen nicht mehr gebraucht oder nur noch für das obligatorische Schiessen gebraucht werden und zu Hause aufbewahrt werden. Es sind rund 550 000 oder 580 000 Waffen der Schützen; die Schützen können ihren Sport ausüben. Übrigens finde ich es auch schade, dass die Darstellung hier immer wieder so ist, als würde man die Schützen als Problem sehen. Das ist nämlich nicht so, und die Initiative zielt ja in erster Linie auf die anderen ab. Ich wäre sehr froh, wenn das zur Kenntnis genommen würde.

Flückiger-Bäni Sylvia (V, AG): Ich gebe Ihnen zuerst meine Interessenbindungen bekannt: Ich weiss nicht nur, was Waffen sind, ich kann auch damit umgehen, denn ich bin Mitglied von Pro Tell, den Sportschützen und dem Schützenverein von Muhen im Kanton Aargau und stehe mitten in der Ausbildung zur Jägerin. Natürlich habe ich auch dieses Jahr am Feldschiessen teilgenommen und werde auch am Eidgenössischen Schützenfest in Aarau teilnehmen. Waren Sie denn schon einmal dabei, waren Sie schon einmal in einem Schützenhaus und an einem Feldschiessen? Dann haben Sie feststellen können, dass das Schiessen eine sichere und friedliche Sportart ist, und konnten erfahren, dass Sicherheit das oberste Gebot ist. Sicher haben Sie dann auch feststellen können, wie viele Jugendliche mitmachen und von den älteren und erfahrenen Schützen angewiesen und betreut werden.
Die vorliegende Volksinitiative "für den Schutz vor Waffengewalt" geht von einem völlig falschen Waffenbild aus, dient dem vorgegebenen Ziel der Verhinderung von Waffenmissbräuchen nicht und ist darüber hinaus sehr teuer in der Umsetzung. Auch registrierte Waffen können missbraucht werden. Die Initiative verhindert weder Amokläufe noch Todesfälle. Auch ich bedaure diese Fälle zutiefst, aber die Initiative kann sie nicht verhindern, sondern schadet längerfristig allein den Schützen, Jägern und Sammlern und richtet sich vor allem gezielt gegen unsere Milizarmee, um sie zu schwächen und sie später auch abzuschaffen. Die Initianten missbrauchen uns Frauen zur Verfolgung ihrer eigentlichen Ziele und machen uns zum Spielball ihrer Interessen. Sie spielen mit Emotionen, und es ist heute schon klar, dass diese Abstimmung nur auf der Schiene der Emotionen geführt werden wird. Bluttriefende Finger werden dargestellt und ein Vater, der sein Sturmgewehr auf seine Frau richtet. Ich frage mich: Wieso lassen sich die Männer eine solche Darstellung überhaupt gefallen?
Es wird vorgegeben, dass die Initiative Sicherheit bringe. Tatsächlich wird aber auf dem Buckel von uns Frauen ein weiterer Anlauf in Richtung Abschaffung der Schweizer Armee genommen und auf das Ende des Schiess- und Jagdwesens hingearbeitet.
AB 2010 N 1104 / BO 2010 N 1104
Die heute gültige Gesetzgebung - Militärgesetz, Waffengesetz und die entsprechenden Verordnungen - bietet ausreichend Möglichkeiten, um den Zugang von gefährdeten oder gefährlichen Menschen zu Schusswaffen zu verhindern. Ein Restrisiko lässt sich nie ausschliessen, auch wenn wir das noch so gerne möchten. Der verantwortungsbewusste Umgang mit Waffen ist für Schützen, Jäger und Sammler selbstverständlich. Sie alle legen grossen Wert auf eine konsequente und regelmässige Aus- und Weiterbildung. Waffen werden sicher gelagert.
Die Schweiz hat eine Milizarmee, und zum Wesen der Milizarmee gehört es, dass jeder Bürger auch ein Angehöriger der Armee ist. Wir unterscheiden in unserem Land nicht zwischen bewaffneten Schutzkräften und Volk. Damit zeigen wir ja, dass jeder und jede die Verantwortung für das Land mitträgt. Auf der Basis dieser Tradition sind auch die grossen Schützenvereine entstanden. Denken wir an die grosse Zahl der Schützen in unserem Land, die ihre Waffen hegen und pflegen. All dies ist möglich, ohne dass jemand zu Schaden kommt.
Haben wir das Vertrauen in unsere Mitbürger jetzt tatsächlich so weit verloren, dass wir die Armeewaffen aus dem Verkehr ziehen wollen? Und wo ist da die Logik, wenn wir Soldaten mit der Waffe ausbilden, sie ihnen aber nicht zur Aufbewahrung lassen? Wie sollen wir im Ernstfall Vertrauen haben, wenn wir den Angehörigen der Armee nicht einmal zutrauen, eine Waffe sicher aufzubewahren?
Die Initiative ist ein Angriff auf das freiheitliche Staats- und Gesellschaftsverständnis unseres Landes. Ich kann natürlich verstehen, dass man sich aufgrund persönlicher tragischer Erfahrungen dafür einsetzt, dass die Armeewaffen im Zeughaus aufbewahrt werden. Dabei darf man aber nicht aus den Augen verlieren, dass nicht die Waffen die Täter machen, sondern dass Täter sich Waffen auch zu beschaffen wissen, wenn sie psychisch in eine schwere Krise geraten sind, bei der sie nur noch den Tod als Ausweg sehen. Schärfere Waffengesetze konnten leider auch in anderen Ländern keine Bluttat verhindern. Bekämpfen wir die Ursachen, nicht die Symptome. Es ist nie die Waffe, die tötet, sondern der Mensch, der sie missbraucht.
Diese Initiative strebt nicht den Schutz vor Waffenmissbrauch an; sie will privaten Waffenbesitz und die Heimabgabe der Ordonnanzwaffe an Angehörige der Armee abschaffen. Die Initiative ist deshalb abzulehnen.

Fluri Kurt (RL, SO): Neben und nach den genannten Argumenten gegen die Initiative möchte ich auf zwei problematische Aspekte in Artikel 118a Absatz 2 gemäss Initiative aufmerksam machen.
Wir erkennen in Absatz 2 einen äusserst verhängnisvollen Paradigmenwechsel in dem Sinn, dass neu ein Bedarfsnachweis für den Erwerb, den Besitz usw. von Feuerwaffen und Munition erforderlich wäre; dies wäre also eine Beweislastumkehr. Heute gewährleistet das Waffengesetz in Artikel 3 das Recht auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen im Rahmen des Gesetzes. Konsequenterweise verlangt es für den Erwerb und den Besitz keinen Bedarfsnachweis. Der Erwerbsgrund ist bloss dort anzugeben, wo der Erwerb nicht zu Sport-, Jagd- oder Sammlerzwecken erfolgt; auf eine Definition der möglichen Erwerbsinteressen verzichtet das Gesetz. Eine Darlegung spezieller, sogenannt achtenswerter Gründe wie beispielsweise berufliche Erfordernisse ist lediglich dort notwendig, wo es um den Erwerb sogenannt verbotener Waffen, beispielsweise Seriefeuerwaffen, geht, für welche es eine kantonale Ausnahmebewilligung braucht. Die Initiative würde nun mit dem Bedarfsnachweis in Absatz 2 eine Umkehr dieses Grundsatzes bewirken, wonach eben neu für alle Feuerwaffen und Munitionsarten, für alle Erwerbsarten usw. ein Bedarfsnachweis erforderlich würde. Es käme zu einer Beweislastumkehr und damit zu einer fundamentalen Verschlechterung unseres immer noch relativ freiheitlichen Waffenrechts. Es wäre Ausdruck eines neu geltenden Misstrauensprinzips anstelle des heute geltenden Vertrauensprinzips. Das lehnen wir ab.
Die Initiative verlangt ferner in demselben Absatz den Nachweis der erforderlichen Fähigkeit für den Erwerb von Feuerwaffen und Munition. Heute verlangt das Waffengesetz bekanntlich für das Tragen von Waffen an öffentlich zugänglichen Orten eine Waffentragbewilligung. Das ist unseres Erachtens richtig, angemessen und verhältnismässig.
Zweitens würde gemäss Absatz 2 Litera a der Initiative der Bund unter anderem für die Polizeiberufe auch verpflichtet, Anforderungen und Einzelheiten bezüglich Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis neu zu regeln. Hingegen liegt heute die Polizeihoheit in unserem Land bekanntlich bei den Kantonen: Die Kantone regeln heute die Aufgaben ihrer bewaffneten Einheiten und legen die Bedingungen für den Schusswaffengebrauch fest. Die Initiative würde deshalb in diesem Bereich eine Kompetenzverlagerung von den Kantonen hin zum Bund vorschreiben. Dieser Aspekt ist bisher in der Debatte völlig unbeachtet geblieben, würde aber im Falle der Annahme der Initiative zu viel Regelungsbedarf führen. Wir hätten nämlich neu unklare Kompetenzzuordnungen, eine Kompetenzvermischung mit den entsprechenden Schwierigkeiten.
Aus diesen beiden Gründen, die in Absatz 2 der Initiative erst nach vertiefter Betrachtung erkennbar sind, lehnen auch wir die Initiative ab.

John-Calame Francine (G, NE): Comme Madame Flückiger, je me présente aussi: je ne suis pas membre de Pro Tell, je ne pratique pas le tir sportif et je ne chasse que les mouches de ma cuisine, mais à l'aide d'une tapette.
Trêve de plaisanterie, cette initiative propose des solutions claires et précises afin de lutter contre les violences dues aux armes.
Les armes à la maison sont dangereuses: la colère, la dépression peuvent parfois conduire à des actes insensés dont les conséquences sont irréversibles. Les homicides et assassinats dans les familles résultent souvent d'un acte impulsif. Certains spécialistes, notamment des psychiatres, pensent qu'il n'y aurait pas forcément passage à l'acte sans arme à feu à portée de main et contestent le fait que les auteurs de violence utiliseraient une autre arme, comme par exemple un couteau ou un marteau. En effet, il est beaucoup plus facile de tirer sur une personne, voire sur plusieurs, et de se suicider ensuite, que d'étrangler ou de poignarder sa victime. L'issue d'une blessure par balle est souvent fatale, alors que des victimes survivent parfois à des tentatives d'étranglement ou à des blessures par arme blanche.
Les armes, comme les munitions, n'ont donc pas leur place à la maison, elles doivent rester à l'arsenal ou dans une base logistique en dehors des périodes de service militaire. Lors des tirs obligatoires, une arme pourra être remise au soldat et lui sera retirée à la fin de l'exercice. Ainsi on préservera un entraînement de qualité, tout en améliorant la sécurité de la population. L'armée n'a donc rien à craindre de cette initiative, qui ne nuira aucunement aux performances et à la bonne réputation de ses soldats en matière de tir.
Un autre point essentiel de cette initiative est la limitation du nombre d'armes en circulation dans notre pays. Pour atteindre cet objectif, il s'agira de répertorier les armes actuellement en circulation, d'organiser leur collecte et de les inscrire dans un registre, si nécessaire. Cette initiative propose un vrai progrès, car la sécurité, notamment des femmes, sera renforcée, les menaces avec des armes moins fréquentes et la prévention du suicide sera nettement améliorée.
Je pense qu'il est temps et sage de brimer les libertés de quelques-uns pour assurer une sécurité accrue à toute la population et plus particulièrement aux personnes les plus vulnérables que sont les femmes, les enfants et les adolescents.
Je vous invite donc à voter la proposition de la minorité qui recommande au peuple et aux cantons d'accepter cette initiative très raisonnable dans son contenu.

Baettig Dominique (V, JU): J'ai pris note que vous ne connaissiez pas du tout le milieu de l'armée ni celui des tireurs.
AB 2010 N 1105 / BO 2010 N 1105
Qui a bien pu vous dire qu'il était si facile que cela de presser sur la détente d'une arme à feu?

John-Calame Francine (G, NE): Ce n'est pas moi qui le dis, ce sont des spécialistes qui ont enquêté sur le sujet. Donc si vous remettez en cause tous les experts, sachez que, moi, je m'y suis référée.

Freysinger Oskar (V, VS): En voulant empêcher les gens de tirer sur les mouches avec des révolvers, ne craignez-vous pas la disparition du Parti écologiste?

John-Calame Francine (G, NE): Eh bien, disons que si vous arrivez à abattre une mouche avec votre arme à feu, je viens regarder, parce que cela m'intéresse! (Hilarité) Et je viens vous féliciter si vous y parvenez.

Geissbühler Andrea Martina (V, BE): Der Titel der Volksinitiative tönt gut. Wer kann schon gegen den "Schutz vor Waffengewalt" sein? Aber diese Volksinitiative mit ihrem schönen Titel hält nicht, was sie verspricht. Der Titel der Initiative und die Initiative selbst sind schlicht irreführend. Die ganz grosse Mehrheit der Armeeangehörigen und die 200 000 Schützen, die ihre Waffen zu Hause haben, sind verantwortungsbewusste und mündige Bürger. Sie brauchen keine Bevormundung durch den Staat.
Die folgenden Aspekte sind ebenfalls zu berücksichtigen:
1. Die Initiative ist untauglich, weil sie gar keine Sicherheit bringt. Die Schweiz hat heute schon eine strenge Gesetzgebung - ich erwähne das Waffengesetz und das Militärgesetz -, die alles abdeckt, was vernünftigerweise im Bereich der Schusswaffensicherheit geregelt werden kann. Diese Gesetze und die dazugehörigen Verordnungen müssen einfach konsequent umgesetzt werden. Darum geht es und nicht um die Schaffung von noch mehr Gesetzen und Regeln. Bei der persönlichen Armeewaffe wurden in den letzten Jahren sinnvolle Massnahmen umgesetzt, die das Missbrauchsrisiko weiter senken.
2. Die Initiative ist unverhältnismässig, weil sie die Ausübung des Volkssports Schiessen mit dem geforderten Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis massiv erschweren würde. Nicht zu vergessen ist, dass der Schiesssport eine der wichtigsten Sportarten des Landes ist. Das faktische Verbot des privaten Schiessens mit der Armeewaffe würde wohl mittelfristig das Ende des Eidgenössischen Feldschiessens, der Jungschützenkurse, des obligatorischen Schiessprogrammes und der eidgenössischen und kantonalen Schützenfeste bedeuten.
Schützen, Jäger, Milizsoldaten, Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Freiheit und das Vertrauen in der Schweiz einsetzen, haben das Misstrauen, das ihnen in Form dieser Initiative entgegenschlägt, nie und nimmer verdient. Sie setzen sich nämlich alle dafür ein, dass Waffengewalt und krimineller Waffenmissbrauch bekämpft werden. Die Waffenverbots-Initiative ist dafür völlig ungeeignet. Sie bietet keinerlei Handhabe gegen den illegalen, kriminellen Waffenmissbrauch. Echte Sicherheit gibt es durch die konsequente Umsetzung der geltenden Gesetze.
Aus der beruflichen Praxis muss ich sagen, dass wir Probleme mit den Messern haben; viele Jugendliche tragen Messer auf sich. Ich habe es aber in meinen Dienstjahren noch nie erlebt, dass jemand eine Schusswaffe auf sich trug, und schon gar nicht, dass ein Mord oder ein Selbstmord mit einer Armeewaffe begangen wurde. Viele der Selbstmorde, bei denen ich nicht mehr eingreifen konnte, sind verübt worden, indem jemand vor den Zug gegangen oder - in Bern - von einer Brücke gesprungen ist. Auch bei anderen Problemen, die entstanden sind, habe ich es noch nie erlebt, dass dabei eine Schusswaffe im Spiel war, auch nicht bei häuslicher Gewalt. Wenn Schusswaffen verwendet wurden, dann waren es illegale Waffen und nicht registrierte Waffen.
Aus all den erwähnten Gründen und weil der logistische und administrative Mehraufwand zur Erfüllung der Forderungen der Initiative sehr gross wäre und weil ihm kein wirklich erkennbarer Mehrwert in der Bekämpfung von Waffenmissbrauch gegenüberstünde, empfehle ich Ihnen, die Volksinitiative abzulehnen.

Schlüer Ulrich (V, ZH): Diese Initiative gibt vor, Schutz vor Waffengewalt zu bieten. Das ist Etikettenschwindel, denn das einzige Ziel, das diese Initiative verfolgt, ist die Kasernierung der Armeewaffen. Diejenigen, die ihre Waffe verantwortungsbewusst zu nutzen wissen, sollen entwaffnet werden; die andern - die Kriminellen, auch kriminelle Ausländer - hätten in diesem Land dann das Waffenmonopol. Ich staune darüber, wer alles aus einer solchen Entwicklung einen Sicherheitsgewinn für das Land abzuleiten vermag. Wie können Sie den gerade von Frauen hier oft beschworenen höheren Grad an Sicherheit erreichen, wenn Sie den Gefährlichsten das Waffenmonopol in diesem Land einräumen?
Als diese Initiative gestartet wurde, haben wir von unserer Seite einen Vorstoss eingereicht mit dem Ziel, dass alle, die bei der Begehung eines Verbrechens mit einer Waffe drohen oder auch nur eine Waffe auf sich tragen - sie müssen sie gar nicht nutzen -, wesentlich härter bestraft werden als heute, nämlich mit einer unbedingten Gefängnisstrafe. Zu unserem grossen Bedauern haben diejenigen, die heute vorgeben, mit ihrer Initiative Schutz vor Waffengewalt zu bieten, geholfen, diesen Vorstoss zu versenken. Es liegt ihnen nicht daran, die Täter, die Gefährlichsten, diejenigen, die wirklich bedrohlich sind, in die Schranken zu weisen. Es geht ihnen allein darum, der Armee zu schaden. Das ist das Ziel ihrer Initiative.
Jedermann in diesem Lande weiss, dass die Waffenabgabe an den verantwortungsbewussten Wehrmann zum Milizsystem unserer Armee gehört. Kollege Hurter hat vorhin erwähnt, dass vonseiten der Armee heute die jungen Rekruten mit erhöhter Sorgfalt ausgehoben werden. Das trifft zu, aber nicht, weil man früher zu nachlässig ausgehoben hätte, sondern weil sich ein neues Problem stellt, nämlich die Tatsache - das können Sie an der steil nach oben zeigenden Kurve der sogenannt psychiatrischen Ausmusterungen erkennen -, dass liederlich eingebürgert wird. Dann muss an der Aushebung die Notbremse gezogen werden, indem sehr viele, die an sich Dienst leisten könnten und Dienst leisten müssten, ausgemustert werden müssen, weil man in ihnen ein Risiko erblickt. Hier bestünde Handlungsbedarf! Aber hier, geschätzte Kolleginnen und Kollegen zur Linken und auch geschätzte Frauen hier im Nationalratssaal, hier finden wir nie Ihre Unterstützung, wenn es darum geht, diejenigen zu treffen, von denen wirklich eine Gefahr ausgeht.
Die Entwaffnung der Verantwortungsbewussten und das Waffenmonopol für Kriminelle und Ausländer sind ganz gewiss kein Beitrag zur Sicherheit in diesem Land.

Rossini Stéphane (S, VS): Lorsqu'il faut réduire la violence et diminuer le nombre de morts qu'elle entraîne, nous portons une responsabilité éthique d'agir, quitte à restreindre certaines libertés individuelles. Le cynisme face à la violence des armes n'est pas de mise: il est purement et simplement intolérable et insupportable.
Il y a quelques jours, des membres de cette noble assemblée n'avaient pas de mots assez forts pour dénoncer le crime perpétré à Martigny, en pleine rue. Ces mêmes personnes défendront pourtant le rejet de cette initiative populaire. Leur attitude ne relève pas d'une forme d'angélisme, mais d'une réelle hypocrisie, en l'occurrence choquante. En politique, pour être réélu ou même simplement élu, tout n'est pas permis, c'est pourtant souvent ce qui se passe dans ce dossier.
Quand bien même je possède personnellement des armes à mon domicile pour pratiquer l'exercice de la chasse, je soutiens fermement cette initiative, car celle-ci n'a qu'une seule ambition: éviter les trop nombreux suicides et les assassinats, réduire le nombre des tragédies meurtrières qui sévissent régulièrement et que l'on pourrait empêcher. Comment ne pas vouloir agir avec force et détermination contre un problème qui provoque la perte d'environ 390 vies chaque année en Suisse, ce qui représente près de 13 000 décès de
AB 2010 N 1106 / BO 2010 N 1106
1996 à 2007, dont 332 décès par suicide avec arme à feu et 58 décès relevant de délits pénaux?
Des associations de tireurs sportifs, on l'a entendu, et de chasse aussi, on l'a entendu également, s'opposent au texte de l'initiative populaire, alors qu'il est expressément stipulé que ces milieux ne sont pas visés par celle-ci. C'est peu responsable au regard des conséquences dramatiques provoquées par la violence qui résulte de l'utilisation des armes. Par l'obtention de leur permis, les chasseurs, par exemple, peuvent justifier d'une formation, de leurs capacités et de la nécessité de posséder une arme. Ils sont tenus d'appliquer des lois et des règles spécifiques. Pour ces raisons, ils ne sont pas concernés par l'initiative, la preuve du besoin et des compétences étant acquise. Il en est de même pour les tireurs sportifs.
Les fantasmes évoqués dans ce débat sont un pur détournement d'attention. Les 140 000 tireurs sportifs et les 30 000 chasseurs - plusieurs milliers se trouvant d'ailleurs dans les deux catégories - et leurs 580 000 armes ne sont donc quasiment pas touchés par ce texte. Je crois qu'il faut le rappeler. Le vrai problème concerne par contre les armes à feu militaires privatisées - 1,7 à 2 millions d'unités - et les autres types d'armes qui circulent librement ou quasiment librement dans le pays. Cette situation est réelle et problématique. Quel est l'intérêt de se voiler la face? Peut-on mettre dans la balance d'un côté les profits de quelques-uns ou le dogme de la liberté individuelle et de l'autre la mort? Ma réponse est clairement non.
De toute évidence, un accès limité et restrictif aux armes à feu sera un facteur déterminant de réduction des violences qui en découlent. De nombreux travaux scientifiques ont démontré que limiter l'accès aux armes à feu est une mesure probante dans le domaine de la prévention de la violence domestique grave. Il vaut donc la peine de tenter quelque chose, d'avoir un peu de courage face à la lâcheté du populisme dans ce domaine. Armons-nous d'intelligence plutôt que de munitions!
Je vous invite à soutenir cette initiative.

Schenk Simon (V, BE): Ich bin ja hier im Nationalrat so etwas wie ein Exote: Im Gegensatz zu Ihnen, den nicht ganz 199 anwesenden sportlichen Nationalrätinnen oder Nationalräten, bin ich kein sportlicher Politiker, sondern eher ein politisierender Sportler! Deshalb erlaube ich mir, hier in erster Linie die Sicht des Sportes einzubringen.
Ich bitte Sie im Namen des Sportes dringend, diese Initiative abzulehnen, und zwar gilt meine Empfehlung sowohl aus der Sicht des Spitzensportes wie auch aus der Sicht des Breitensportes. Im Schützenhaus haben nämlich sowohl disziplinierter Wettkampfgeist wie auch gesellige Kameradschaft ihren Platz. Das Schützenhaus ist ein idealer Ort der Begegnung, wo auch schiessende Politiker ausnahmsweise an den Stammtisch gelangen und so vielleicht wieder einmal den Puls des Volkes spüren, was ja bekanntlich in unserem Doppelleben in Beruf und Politik eher selten der Fall ist.
Die Initiative wäre der Tod des Schiesssportes, das wurde bereits mehrfach gesagt. Das Feldschiessen, das Obligatorische, Jungschützenkurse, Schiessübungen, regionale, kantonale und eidgenössische Schützenfeste würden rasch verschwinden. Ein ganzer Sportverband wäre in seiner Existenz mehr als gefährdet. Der Schweizer Schiesssportverband - auch das wurde mehrfach gesagt - ist immerhin der viertgrösste Sportverband des Landes. Grösser sind nur die Verbände von Fussball, Turnen und Tennis.
Wer würde sich noch am Schiessen beteiligen, wenn er sein Gewehr vor jeder Übung und vor jedem Schiesswettkampf im Zeughaus abholen und nach dem Schiessen auch wieder dorthin zurückbringen müsste? Für das Ausüben eines Hobbys müsste man zum Teil viele Kilometer sinnlos in der Gegend herumfahren. Das kann es wohl nicht sein! Neben dem zeitlichen Aufwand müsste auch der ökologische Stumpfsinn dieser Lösung in Betracht gezogen werden. Mir ist es ein Rätsel, wie ausgerechnet linke und grüne Kreise hinter der Initiative stehen können, denn gerade sie sind es doch, die sich im Normalfall ganz extrem um unsere Umwelt Sorgen machen. Wo bleibt denn da die ökologische Vernunft?
Selbstverständlich lehne auch ich jegliche Waffengewalt und kriminellen Waffenmissbrauch ab. Dass dies aber durch die Annahme der Initiative verhindert würde, ist eine Illusion. Gangster und Kriminelle werden immer einen Weg zu Waffen finden. Da wäre es unverhältnismässig, wenn man die über 200 000 Mitglieder des Schiesssportverbandes mit den Auflagen der Initiative schikanieren würde.
Die Schweiz hat mit dem Waffen- und dem Militärgesetz heute schon eine strenge Gesetzgebung, die alles abdeckt, was vernünftigerweise in Sachen Sicherheit im Zusammenhang mit Schusswaffen geregelt werden muss. Die Umsetzung dieser Gesetze genügt. Mit der Waffenverbots-Initiative würde das Vertrauen in unsere Bürger weiter untergraben. Derartige Attacken auf unsere Freiheit lehne ich strikte ab.
Die Gefahr, dass der Initiative mit Angstmacher-Theorien vor dem Volk zum Durchbruch verholfen wird, ist nicht zu unterschätzen; ich verweise etwa auf den Sarg, der heute vor dem Bundeshaus aufgestellt wurde. Aus Erfahrung weiss ich, dass sich Sportler nur sehr schwer an die Urne bitten lassen. Deshalb rufe ich alle sportfreundlichen Kreise schon heute auf: Wer nur im weitesten Sinn etwas mit dem Sport am Hut hat, soll bitte zu dieser Waffenverbots-Initiative Nein sagen. Solidarisieren Sie sich mit den Schützen!

Müller Geri (G, AG): Es ist schon ein bisschen seltsam, was wir uns heute Nachmittag alles anhören mussten. Es ging jetzt gerade vorhin um eine ökologische Frage, es ging um die Frage des Selbstschutzes, es ging um Fragen betreffend die Gewaltspirale usw. Dabei ist der Initiativtext eigentlich ganz klar und eindeutig verfasst und eine Reaktion auf Dinge, die passiert sind: einerseits eine Reaktion darauf, dass Waffenträger andere Leute umgebracht haben - das ganze Land war schockiert -, und andererseits auch eine Reaktion auf die Tatsache, dass die Rate von Suiziden mit der Armeewaffe relativ hoch ist, weil der Suizid mit der Armeewaffe eben eine relativ verlässliche Selbsttötungsart darstellt. Das war der Sachverhalt, und man hat sich dann überlegt, wie man diesen Sachverhalt korrigieren könnte, wie man dafür sorgen könnte, dass sich diese Vorfälle nicht weiter ereignen. Bei ganz genauer Lektüre des Initiativtextes sehen Sie, dass es um Vorschriften gegen den Missbrauch von Waffen, Waffenzubehör usw. geht, dass es darum geht, dass man einen Grund haben muss, wenn man Feuerwaffen besitzen will, dass man sie nicht einfach so besitzen kann.
Es ist wirklich fast ein bisschen demagogisch, lieber Kollege Walter Müller - entschuldigen Sie dieses Wort -, wenn Sie sagen, dass die Initiative anständige Waffenbesitzer entwaffnen und kriminelle Waffenbesitzer schützen möchte. Davon steht im Text nichts, und ich bitte Sie wirklich, über den Text zu diskutieren und nicht über etwas anderes. Illegalen Waffenbesitz wird es nachher ebenso geben, wie es ihn heute schon gibt, und es ist Aufgabe des Staates, ihn zu verhindern. Aber es gibt auch illegalen Autobesitz, es gibt illegalen Drogenbesitz usw. Sie können mit einem Gesetz nicht erreichen, dass ein Gegenstand wie z. B. die Waffe am Schluss weg ist. Aber Sie können deutlich machen: Es ist in der Schweiz nicht üblich, eine Waffe zu besitzen und sie sogar zu Hause aufzubewahren.
Zur ganzen Romantik, die vorhin zum Ausdruck kam: Ich habe Verständnis dafür, dass Frau Estermann, die aus der Tschechoslowakei in die Schweiz kam, es als beruhigend anschaut, dass sich das Land selber verteidigt. Dies ist aber eine Illusion. Wir wissen, dass es eine Illusion ist. Wir könnten das Land mit den Waffen, die jetzt zu Hause aufbewahrt werden, nicht verteidigen, wenn es wirklich zu einem Krieg käme. Da sind heute andere Dinge nötig. Das wissen Sie, Frau Estermann, oder sollten Sie - auch als Mitglied der Aussenpolitischen Kommission - wissen.
Es geht also darum, dass wir in Zukunft die Waffen, die zu Hause liegen und eine sofortige Verwendung ermöglichen, wegsperren und dann zur Hand nehmen, wenn wir sie wirklich brauchen. Das ist kein ökologischer Unsinn, lieber Herr Simon Schenk. Ökologischen Unsinn gibt es schon heute.
AB 2010 N 1107 / BO 2010 N 1107
Wer will heute noch einen Schiessplatz haben? Ich wohne in einer stark bevölkerten Region mit 100 000 Einwohnern. Da fahren die Leute heute schon weiss Gott wohin, damit sie endlich schiessen können, weil alle Schiessplätze in der Region abgeschafft werden. Den ökologischen Unsinn gibt es schon heute, wenn man davon ausgeht, dass man mit dem Gewehr auch noch das Auto mitnehmen muss. Es gibt auch Busse, und die wird es, so hoffe ich, auch in Zukunft noch geben; mit Ökologie hat das also nichts zu tun. Ökologisch ein Problem ist die Geschichte im Westen von Bern, wo alle einkaufen gehen, wofür Sie sich stark engagiert haben.
Der Schiesssportverband - seien wir ehrlich - war jahrelang ein Zwangssportverband; deshalb ist er so gross. Der Schiesssportverband wird genauso weiterbestehen, wie es heute noch Fechtclubs gibt, obwohl mit dem Degen als Waffe nicht mehr wirklich gefochten wird. Da holen Sie also Dinge hervor, die einfach nicht realistisch sind.
Es geht darum, auf eine Situation zu reagieren, mit der wir in den letzten Jahren sehr oft negative Erfahrungen gemacht haben. Wir versuchen, mit dieser Verfassungsgrundlage Gesetze zu schaffen, damit die Wahrscheinlichkeit hierfür kleiner wird - das ist alles. Ich bitte Sie wirklich, diese Ängste wahrzunehmen und zu berücksichtigen und diese Initiative gutzuheissen, wenn Sie im Interesse der Bevölkerung arbeiten wollen. Sie riskieren eh, dass die Initiative beim Volk ankommt, und dies nicht etwa, weil die Frauen für diesen Zweck missbraucht worden wären, sondern weil es wirklich eine Gruppe von Leuten gibt, die durch Waffen, die in den Schweizer Haushalten frei herumliegen, besonders bedroht sind.
Ich bin überzeugt, dass die Initiative beim Volk ankommen wird. Ich bitte Sie also sehr, dieser Initiative zuzustimmen.

von Rotz Christoph (V, OW): Ich würde die Grosswetterlage um die Waffe in der Schweiz meteorologisch betrachtet als bevorstehendes Tiefdruckgebiet oder als aufziehende Kaltfront bezeichnen. Ich beurteile die Lage so, weil die Volksinitiative "für den Schutz vor Waffengewalt" weder politisch noch emotional auf die leichte Schulter genommen werden darf.
Wir haben heute ein gutes Waffenrecht, welches breit abgestützt ist und die missbräuchliche Verwendung von Waffen, Waffenzubehör und Munition effizient bekämpft, ohne aber eine übertriebene und unnütze Kontrollbürokratie aufzuziehen. Den Schützen und Jägern attestiere ich, dass sie ihr Hobby und ihren Sport mit Wettkampfgeist und einem grossen Augenmerk auf die Sicherheit sowie in verantwortungsvollem Umgang mit der Waffe ausüben. Aber genau das wollen die Waffen- und Armeegegner gar nicht wissen. Sie versuchen immer wieder, mit Vorstössen und jetzt mittels einer Volksinitiative unsere Armee zu schwächen oder die Schützen, Jäger und Sammler in ihrer Eigenverantwortung und der Ausübung ihres Hobbys und Sports zu beschneiden.
Sicher ist jedes Tötungsdelikt eines zu viel, auch mit der Schusswaffe. Die Initiative "für den Schutz vor Waffengewalt" bringt aber nicht den versprochenen Schutz, denn - wir haben das schon gehört - nicht die Waffe ist das Problem, sondern der Mensch. Es gibt keinen Suizid, nur weil eine Schusswaffe verfügbar ist. In 90 Prozent aller Suizide liegt eine psychische Erkrankung vor. Forschungen belegen auch, dass bis zu zwei Drittel der Suizidwilligen auf eine andere Methode ausweichen, wenn die erste nicht zur Verfügung steht. Auch ein Blick in die aktuelle Kriminalstatistik zeigt für das Jahr 2008, dass die Schusswaffe bei 165 Tötungsdelikten in "nur", so sage ich jetzt einmal, 18 Fällen das Tatmittel war. Aus dieser Statistik geht aber leider nicht hervor, ob es sich jeweils um eine legale oder um eine illegale Schusswaffe gehandelt hat. Hieb- und Stichwaffen sind mit grossem Abstand das meistverwendete Tatmittel bei Tötungsdelikten und bei Körperverletzungen. Die Initianten rücken trotz diesen Statistiken die Schusswaffe als generelles Problem ins Zentrum, obwohl die Schusswaffe eines Schweizer Soldaten, eines Jägers oder eines Schützen nicht das grundsätzliche Problem darstellt, wie das die Initianten mit der emotionalen Waffenverbots-Initiative suggerieren wollen.
Die Initiative fordert auch ein zentrales Waffenregister. Der Bundesrat und das Parlament haben sich schon mehrmals gegen die Einführung eines Informationssystems über den Erwerb und die Haltung von Waffen ausgesprochen, das durch den Bund zu führen ist. Seit es nun Staaten gibt, welche gestohlene Bankdaten von Kriminellen kaufen, stellt sich für mich auch die Frage, was alles passieren könnte, wenn Kriminelle plötzlich auch an Daten über alle Waffen bei Ihnen zu Hause interessiert sind. Ich will Ihnen damit aufzeigen, dass die zentrale Registrierung von Waffen nicht unbedingt der Sicherheit dient, sondern eher ein Risiko darstellt, wenn die Daten in die falschen Hände kommen.
Der Waffenmissbrauch muss bekämpft und bestraft werden. Dafür haben wir aber bereits ein Waffengesetz, und wir brauchen diese Initiative folglich nicht. Die Initianten haben im Grunde genommen nur folgende Ziele, auch wenn das nicht alle gerne hören: Sie wollen auf Kosten unserer Neutralität die Armee schwächen und abschaffen, sie wollen unsere Milizsoldaten entwaffnen, und sie wollen auf Kosten unserer Tradition die Jäger und die Schützen bei ihrem Hobby, ihrem Sport massiv einschränken.
Empfehlen Sie bitte diese Initiative zur Ablehnung, weil sie nicht mehr Schutz bringt, denn nicht die Waffe ist das Problem, sondern der Mensch.

Prelicz-Huber Katharina (G, ZH): Die Initiative müsste eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, zu keiner Diskussion Anlass geben, weil es einfach ein klares Ja braucht. Waffen töten. Sie sind also hochgefährlich, und deshalb müsste es eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Waffen registriert werden und dass die Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer den Bedarf und die erforderlichen Fähigkeiten nachweisen müssen.
Wir führen sonst für alles Register: Jedes Auto ist registriert. Gerade eben haben wir das Kinderzulagenregister geschaffen; es sei dringend, wurde gesagt, wegen dem Doppelbezug von 250 Franken Kinderzulagen. Wir machen ein Hundegesetz; alle Hunde werden registriert; wir wollen Hunderassen verbieten, weil sie so gefährlich seien; wir wollen den Hunden Maulkörbe überstülpen; dazu kommt, dass die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer auch noch zum Besuch einer Hundeschule verpflichtet werden. Wir haben ein Gesetz gegen Hooliganismus eingeführt; die Überwachung sei dringend, wurde gesagt. Aber Sturmgewehre, Pistolen, Revolver usw. sollen alle legal erworben werden können, ohne jede Registrierung, ohne Nachfrage, wozu sie gebraucht werden. Und Sie erinnern sich vielleicht: Friedrich Leibacher aus Zug hatte all das legal erworben - 14 tote Regierungs- und Kantonsräte waren das schauerliche Fazit. Das kann nicht Ihr Ernst sein! Rund 2,4 Millionen Schusswaffen sind in der Schweiz praktisch unkontrolliert im Umlauf bzw. zu Hause. Davon sind nur 250 000 bei aktiven Soldaten, rund 1,5 Millionen Waffen sind bei ehemaligen Soldaten und rund 0,5 Millionen Waffen bei Jagd- und Sportschützen. Nur nebenbei: Auch Leibacher war Mitglied eines Schützenvereins!
Zum Glück kennt die Schweiz keine Selbstjustiz mehr. Was also machen all die Waffen zu Hause? Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass sie ins Zeughaus gehören statt in den Schrank; überflüssige Waffen werden selbstverständlich eingesammelt. Allzeit bereit im Krieg kann ja nicht ernsthaft ein Argument Ihrerseits sein. Krieg kommt nicht von heute auf morgen, und wenn schon eine Bewaffnung vorgenommen werden muss, ist der Gang via Zeughaus alleweil noch möglich. Eine Eigenverteidigung im Bürgerkrieg wäre fatal: ein gegenseitiges Abschlachten mit vom Staat gelieferten Waffen ...
Sie wissen, mit Waffen kommt es zu sehr viel Leid, auch in der Schweiz: einerseits bei häuslicher Gewalt, meist von Männern gegenüber Frauen und Kindern, als Droh- und Machtinstrument - das macht das Leben für die Betroffenen bereits zur Hölle -, aber andererseits auch effektiv im tödlichen Einsatz, bei Suizid leider auch. Sie wissen wahrscheinlich auch, dass Suizid die häufigste Todesursache bei
AB 2010 N 1108 / BO 2010 N 1108
Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren ist. Allein durch Militärwaffen werden jährlich 300 Menschen getötet.
Es kann doch nicht sein, dass immer noch eine Mehrheit von Männern und, wie ich höre, auch einige Frauen hier drinnen die Waffe mit Ehre und Männlichkeit verwechseln! Damit werden Gewalt, Bedrohung und Tod in Kauf genommen. Was sind das für Männer, die ihre Männlichkeit über Waffen beweisen müssen? Entgegen dem, was ich heute immer wieder gehört habe, ist es keine Einschränkung der Freiheit, Waffen sind nun einmal kein Menschenrecht.
Ich bitte Sie: Sagen Sie Nein zu diesem überholten Männlichkeitswahn, und sagen Sie Ja zur Initiative und damit zu mehr Schutz vor Waffengewalt!

Gobbi Norman (V, TI): Frau Kollegin, erklären Sie mir bitte das Prozedere beim Kauf einer Waffe.

Prelicz-Huber Katharina (G, ZH): Was möchten Sie genau wissen? Möchten Sie wissen, wie die Waffe gekauft wird?

Gobbi Norman (V, TI): Welches ist das Prozedere bei einem Waffenkauf? Welche Formulare sind auszufüllen, welche Ausweise usw. müssen vorhanden sein?

Prelicz-Huber Katharina (G, ZH): Sie müssen einen Waffenschein beziehen. Aber es ist gemäss der heutigen gesetzlichen Regelung möglich, eine Pump Action, ein Sturmgewehr, eine Pistole oder eine andere Feuerwaffe zu haben, ohne dass diese irgendwo registriert werden; ich habe bereits darauf hingewiesen. Sie können bezogen werden. Ich erinnere Sie daran, dass Friedrich Leibacher alle diese Waffen mit dabei hatte, legal bezogen, und er hat damit 14 Leute umgebracht.

Heim Bea (S, SO): Ich meine, es sei Zeit zum Abrüsten. Trotz verschärftem Waffengesetz strotzt die Schweiz vor Schusswaffen. Mehr als 2,3 Millionen sollen es sein, aber auch die Zahl der Familiendramen und der Suizide ist enorm hoch. Warum? Gelegenheit macht Täter. Es ist höchste Zeit, Pistolen, Gewehre und andere Waffen an einem sicheren Ort abzugeben. Weniger Waffen heisst weniger Tote.
Nur bei wenigen anderen Themen sind die Zusammenhänge derart unbestritten und die Präventionsmöglichkeiten so offensichtlich wie bei Schusswaffensuiziden. Sie haben es gehört: In den letzten zehn Jahren haben sich 3410 Menschen mit Schusswaffen das Leben genommen. Die Schweiz hält damit einen Rekord, und ich sage Ihnen: einen traurigen Rekord. In keinem anderen europäischen Land werden so viele Suizide mit Schusswaffen begangen wie in der Schweiz. Sie wissen auch: Suizid ist meist eine Kurzschlusshandlung. Viele dieser Verzweiflungstaten würden nicht realisiert, wäre der schnelle Griff zur Schusswaffe als vermeintliche Befreiung von Problemen schwieriger. Vergessen Sie dabei nicht die Folgen misslungener Versuche: Sie sind fatal. 95 Prozent aller Schusswaffensuizide werden durch Männer verübt, die meisten von ihnen mit der Armeewaffe. Entscheidend dabei, das zeigen die Studien, ist die Verfügbarkeit. Diese Verfügbarkeit ist in der Schweiz viel zu hoch, oder, so schrecklich es tönt, man muss sagen: Bei uns wird der Selbstmord zu leicht gemacht.
Eine der effektivsten Präventionsmassnahmen ist es, die Hürde für den Griff zur Waffe zu erhöhen. Sie haben es auch gehört: Norwegen, Kanada und Australien haben den Tatbeweis längst erbracht; mit einer gesetzlichen Erschwerung der Verfügbarkeit sind die Schusswaffensuizide dort markant zurückgegangen. Natürlich bin ich mir bewusst, dass präventive Massnahmen nicht sämtliche Suizide verhindern, aber doch eine grosse Zahl. Ergänzend - Sie kennen vielleicht auch meinen Vorstoss dazu - meine ich, dass die Schweiz eine nationale Strategie zur Senkung der hohen Suizidrate in unserem Land bei den Jungen und den Älteren über 60 braucht.
Und ich meine: Jedes Menschenleben ist es wert, dass wir Vernunft walten lassen und die Waffen im Zeughaus lagern. Griffige Schutzmassnahmen sind überfällig. Die Waffe im falschen Moment in falschen Händen hat schon viel zu viel Unheil angerichtet, auch was die häusliche Gewalt betrifft. Immer häufiger kommt es vor, dass Frauen und Kinder mit Waffen bedroht oder gar zum Opfer werden. Auch hier weist die Schweiz einen traurigen Spitzenrang auf. Ich appelliere an alle Schützenherzen: Die Folgen eines solch traumatischen Erlebnisses für die kindliche Entwicklung sind lebenslänglich und lösen, materiell gesagt, auch Gesundheits- und Sozialkosten aus.
Das scheinbare Sicherheitsgefühl der Selbstbewaffnung geht auf ein überholtes Denken aus vergangenen Jahrhunderten zurück. Wir zahlen dafür als Gesellschaft von heute einen viel zu hohen Preis.
Ich bin mir bewusst, dass Waffenfreunden die Forderung nach einem Waffenregister keine Freude macht. Wenn aber jedes Schaf und jedes Auto registriert wird, warum dann ausgerechnet die Waffen nicht? Eigentlich müssten die Sportschützen, die Jäger, die Militärs, die Polizei, ja selbst die Sammler der Initiative überzeugt zustimmen. Die Initiative schränkt sie nämlich in ihren Aktivitäten nicht ein, im Gegenteil: Der Eignungsnachweis zeichnet sie als kompetente und verantwortungsbewusste Waffenträger aus. Der Fähigkeitsausweis nimmt alle Waffenfreunde, die heute keine Lizenz haben, und damit auch den Schiesssport aus der Schusslinie der Kritik.
Wer seine Begeisterung für Waffen und den Spass damit, wie ich heute gehört habe, höher gewichtet als die dringende Aufgabe, Suizide, Morde und tragische Familienschicksale zu vermeiden, muss sich die Frage nach der politischen Verantwortung gefallen lassen. Er darf sich dann nicht wundern, wenn er damit letztlich dem Image der verantwortungsbewussten Waffenbesitzer schadet.
Mit der Initiative machen Sie aber einen entscheidenden Schritt, einen Schritt für mehr Sicherheit, mehr Sicherheit für Familien und Kinder: Sie retten Menschenleben. Das ist doch einen Gang ins Zeughaus wert.
Empfehlen Sie ein Ja zur Initiative!

Roth-Bernasconi Maria (S, GE): Plus de 2 millions: c'est le nombre d'armes à feu abritées par les foyers suisses. Parmi elles, 1,7 million d'armes militaires, dont 1,5 million d'unités appartiennent à d'anciens soldats. Ces fusils-là ne sont pas au service de la sécurité, mais de l'insécurité. Ils sont voués, au mieux, à prendre la poussière et, au pire, à faire mordre cette même poussière à leurs victimes, ce qui n'est hélas pas si rare.
Les violences commises derrière les murs des foyers concernent le plus souvent des femmes. Selon la statistique d'aide aux victimes d'infractions, les trois quarts des victimes qui consultent sont des femmes, soit environ 22 000 en Suisse pour la seule année 2007. Et je ne parle là que des victimes qui osent sortir de l'ombre. Dans notre pays, 10 à 20 pour cent des femmes, soit une femme sur cinq, subit des violences perpétrées par son partenaire. Entre 2000 et 2004, au moins 250 femmes ont été victimes d'homicides ou de tentatives d'homicides - parmi celles répertoriées -, commis par leur partenaire ou ex-partenaire. Le plus grand danger pour les femmes n'est donc tapi ni dans les rues sombres ni dans les quartiers douteux, mais dans la chaleur de leurs propres murs.
Pour peu que ces murs abritent une arme, le danger se renforce encore. Un homme violent est plus dangereux avec un fusil sous la main. Combien de femmes le payent-elles de leur vie? Tout le monde se souvient de l'assassinat tragique - on l'a déjà dit -, au pistolet d'ordonnance, de la skieuse Corinne Rey-Bellet et de son frère, par le mari de celle-ci, qui s'est ensuite donné la mort. Combien d'anonymes subissent-elles le même sort? Si l'on tient compte des suicides, c'est plus d'une personne par jour qui meurt en Suisse par arme à feu. Combien de larmes sont dues à l'arme?
Cette initiative populaire vise justement à sortir l'arme militaire du placard, et les fusils oubliés du grenier. Pour tous ceux et toutes celles qui font de la lutte contre l'insécurité leur cheval de bataille, ce texte est l'occasion rêvée
AB 2010 N 1109 / BO 2010 N 1109
d'avancer vers plus de sécurité. Plus de sécurité pour tous, grâce aux conditions posées aux détenteurs d'armes, à la création d'un registre national et à l'interdiction des armes spécialement dangereuses. Et plus de sécurité pour les femmes, comme le reconnaît le Conseil fédéral dans son message du 16 décembre 2009: "limiter l'accès aux armes à feu est ... une mesure cruciale, spécialement probante dans le domaine de la prévention de la violence domestique grave".
Bref, le jeu en vaut la chandelle. Désarmer le bras violent, c'est un pas facile à faire pour prévenir des drames domestiques. Reste encore à agir à la racine du mal, à la racine du mâle, du stéréotype du mâle, viril à condition d'être violent, et de celui de la femme, objet des pulsions du premier.
En tant que présidente des Femmes socialistes suisses, je vous invite à soutenir cette initiative populaire, qui est une étape importante en direction de notre but, à savoir que les violences envers les femmes cessent; autrement dit, qu'elles passent l'arme à gauche. C'est aussi à la droite de prendre ses responsabilités et de nous y aider!

Fehr Hans (V, ZH): Frau Roth-Bernasconi, Sie können immer Einzelbeispiele bringen. Diese Initiative bringt aber für kein einziges Beispiel eine Lösung; Sie werden damit kein einziges Problem lösen, weil nämlich der Täter oder der Selbstmörder, der diese Tat vollbringen will, immer eine Waffe finden wird, wenn er eine finden will - Initiative hin oder her.
Wenn man den Text dieser Initiative liest, kann man auf den ersten Blick sagen: Nun, das ist ja nicht so schlimm, "Schutz vor Waffengewalt" tönt eigentlich noch ganz gut. Wer möchte das nicht? Es geht dann weiter bis zum Einsammeln der Waffen, bei dem der Bund die Kantone unterstützen soll. Das tönt fast etwas nach einer Pfadiübung, bei der man Waffen einsammelt. Darum geht es aber nicht. Es geht um weit mehr. Letztlich ist diese Initiative, auch wenn Sie das nicht wahrhaben wollen, ein Generalangriff auf unser freiheitliches Waffenrecht, wie wir es seit Jahrhunderten kennen. Es ist ein Generalangriff auf den mündigen Bürger und letztlich auf unsere Freiheit, denn unser freiheitliches Waffenrecht versinkt in einem Meer von unsinnigen und, Frau Roth-Bernasconi, unwirksamen Vorschriften. Das ist eine Tatsache.
Zudem ist diese Initiative rein vom Titel her - "Schutz vor Waffengewalt" - ein Etikettenschwindel, denn sie wird nie halten, was sie im Titel verspricht. Ausserdem werden Kriminelle privilegiert, denn Kriminelle werden immer eine Waffe finden - illegal. Der verantwortungsvolle Bürger hingegen wird diskriminiert, man misstraut ihm. Schlussendlich hat man eine gewaltige Bürokratie, die ausser Kosten nichts bringen wird, denn Kriminelle - ich wiederhole es - haben immer eine Waffe.
Letzthin haben Sie von einer ganz entsetzlichen Tötung mit einem Beil in Zürich gehört, und es gibt auch Messer und anderes als Waffen; je nach Kulturraum, je nach Mentalität ist das leider so. Sie können lange einen Bedarfsnachweis verlangen, genau diese Fälle werden Sie nicht erfassen.
Sie können die Ordonnanzwaffen einschliessen, im Zeughaus, im Logistikcenter, wie es modern heisst, aber damit stellen Sie unsere Soldaten unter den Generalverdacht, dass sie ihre Waffe missbrauchen. Es ist aber auch ein Angriff auf unser Milizsystem, denn es ist völlig klar: Das Milizsystem schweizerischer Prägung ist untrennbar mit der Waffe zu Hause und eben nicht mit der Waffe im Zeughaus verbunden. Das hat mit Vertrauen in den mündigen Bürger zu tun, das hat mit Verantwortungsbewusstsein zu tun. Das Feuerwaffenregister auf Bundesebene würde einen Riesenaufwand mit sich bringen, auch wenn Sie das nicht wahrhaben wollen.
In diesem Fall hat der Bundesrat sehr klar und sehr richtig gesagt, diese Initiative sei abzulehnen, denn das geltende Waffenrecht, das wir ja mehrmals verschärft haben, genüge absolut, um den Missbrauch mit Waffen im Rahmen des Möglichen zu verhindern. Folgen Sie in diesem Fall dem Bundesrat - ich freue mich, das einmal sagen zu dürfen -, und lehnen Sie diese Initiative ab. Sie bringt keine Lösungen, sie bringt nur neue Probleme.

Leuenberger Ueli (G, GE): Hier, j'ai été surpris de recevoir un courriel me félicitant, ainsi que la majorité des collègues de notre Parlement: "Félicitations pour l'acceptation d'une nouvelle loi sur les armes introduisant entre autres un registre des armes!" Malheureusement, mon correspondant s'était trompé, c'est le Conseil national autrichien qui a pris cette décision hier. J'ai informé le citoyen en question en lui demandant de nous tenir les pouces aujourd'hui pour que notre Conseil national se révèle aussi sage que le Parlement de nos voisins.
Les Verts ont participé activement à la récolte des signatures pour l'initiative populaire et ils souhaitent vivement que le Parlement recommande son acceptation au peuple, parce qu'il y a trop de violence, trop d'agressions, trop d'homicides, trop de meurtres, trop de suicides commis avec des armes à feu.
J'utiliserai mon temps de parole pour insister sur un des points les plus importants: la création d'un registre central des armes. Il s'agit véritablement d'une revendication essentielle. La cheffe du Département fédéral de justice et police d'alors, Madame Ruth Metzler, avait déjà proposé en 2003 la création d'un registre national des armes, c'était l'un des points les plus positifs de sa réforme. Ce n'était certainement pas un hasard si le gouvernement zougois soutenait vigoureusement la création d'un tel registre dans la consultation d'octobre 2003. Il a alors insisté sur la nécessité de créer une banque de données où chaque achat d'arme et chaque propriétaire d'arme seraient enregistrés. Etant donné le potentiel de danger lié aux armes à feu, il plaidait l'intérêt public de pouvoir identifier rapidement, en cas de besoin, les armes et leurs propriétaires.
On ne saura jamais si l'existence de ce registre aurait pu empêcher le terrible attentat meurtrier du 27 septembre 2001 au Parlement de Zoug, mais il est certain qu'un tel registre aurait donné plus de chances à la police d'empêcher cette tragédie. Le meurtrier de Zoug s'était procuré sa dernière arme dans le canton de Berne, une "pump action", neuf jours avant l'attentat. L'existence d'un registre des armes aurait permis à l'époque aux policiers bernois chargés d'établir le certificat d'acquisition d'arme de savoir en quelques secondes que le meurtrier possédait déjà cinq autres armes. En signalant ce fait à la police zougoise, on aurait probablement pu augmenter les chances d'éviter le drame. La Fédération suisse des fonctionnaires de police soutient la création d'un registre national des armes pour des raisons évidentes de prévention des crimes et de facilitation des enquêtes.
Quiconque a à coeur la sécurité de nos concitoyennes et de nos concitoyens ne peut plus refuser une des mesures les plus efficaces pour la prévention des crimes graves. La création d'un registre des armes centralisé est indispensable pour éviter les drames par l'utilisation des armes à feu contre autrui ou soi-même.
Les accords de Schengen obligent les cantons à créer des registres des armes. Alors, créons tout de suite ce registre en mettant les informations des cantons en réseau.
Vous n'êtes pas crédibles si, tout en continuant votre discours sur l'insécurité, vous refusez la création d'un registre central des armes, l'instrument efficace de prévention et de traitement des crimes que la police demande depuis fort longtemps. Alors que chaque vache et chaque chien, aussi inoffensif soit-il, est bientôt listé dans notre pays, les armes ne le sont pas encore. La Suisse n'est pas le Far West!
Témoignez que vous savez être sages en acceptant l'initiative.

Baettig Dominique (V, JU): Beaucoup de choses, beaucoup d'arguments pour et contre ont déjà été exposés, je vais donc éviter de présenter une intervention redondante.
Je déclare mes intérêts. Je porte plusieurs casquettes dans cette affaire: je suis tireur sportif, chasseur et aussi médecin psychiatre; je suis aussi confronté à la question des soins psychiatriques, à la question du suicide et à sa prévention. J'ai eu la chance et l'honneur il y a quelques années de participer à un programme de prévention du suicide avec
AB 2010 N 1110 / BO 2010 N 1110
Caritas, ce qui me donne vraiment une vision assez large de la problématique. Je ne suis donc pas directement concerné par cette initiative, ce qui ne m'empêchera pas de dire tout le mal que j'en pense.
Il s'agit d'une initiative émotionnelle. Bien sûr, chaque suicide est de trop, chaque acte de violence est de trop. Un certain nombre de choses peuvent être faites pour prévenir le suicide, mais je ne suis pas sûr que le fichier central ou que des interventions bureaucratiques restrictives suffisent à se mettre à l'abri du suicide. Pour moi, les auteurs de l'initiative confondent des choses par rapport au suicide par arme à feu: ils confondent les causes et les moyens.
On développe une hostilité ou une crainte par rapport à l'arme alors qu'elle n'est que le moyen utilisé dans un processus qui n'est que rarement impulsif, ce que je peux confirmer en ma qualité de médecin psychiatre. L'usage d'une arme à feu sur un coup de tête est un mythe, c'est extrêmement rare. La plupart des gens qui se suicident obéissent à un scénario qui est souvent déjà préparé des années à l'avance. Les idées de suicide sont déjà construites des années à l'avance, et il y une sorte d'accumulation entre des événements et des facteurs facilitateurs. Il ne faut jamais oublier la problématique du licenciement, des difficultés psychosociales, qui sont les déclencheurs de suicides. Il y a les questions de la consommation d'alcool et de la dépression qui doivent aussi être traitées. On ne saurait donc dire que l'on diminuera le risque de suicide en restreignant l'accès facile aux armes, parce que les processus de suicide se construisent pendant des années. Il faut aussi savoir que celui qui veut se suicider de manière violente, c'est-à-dire en ne se laissant que peu de chance de survie, a toutes sortes d'autres alternatives à sa disposition: la pendaison, la précipitation dans le vide ou encore d'autres moyens violents qui ne lui laisseront que peu de chance de survie. Il n'a que l'embarras du choix.
Mais bien sûr, on s'en prend aux armes. C'est normal. Je comprends que les proches de quelqu'un qui s'est suicidé avec une arme à feu qu'il a trouvé soient en colère. Mais, comme ils ne peuvent pas s'en prendre à la personne qui s'est suicidée, ils préfèrent s'en prendre, de manière irrationnelle, aux armes sans que cela permette un jour, de mon point de vue, de diminuer le risque. Je pense que la prévention du suicide est l'affaire des professionnels, des médecins, mais aussi des proches. Il appartient aussi aux proches, lorsque quelqu'un va mal, de repérer des signaux de dysfonctionnement ou de souffrance psychique et éventuellement d'intervenir, d'en parler à la personne qui est en danger ou d'avertir d'autres proches. Je crois que sortir de l'indifférence, oser intervenir, oser appeler au secours est quelque chose qui est plus utile dans la prévention du suicide que d'imposer des contraintes bureaucratiques à des tireurs sportifs ou autres.
Finalement, je pense que la véritable cible de l'initiative ce sont les acheteurs ou les détenteurs d'armes pour des motifs autres que le tir sportif, à savoir pour des motifs de sécurité. Avoir une arme chez soi, c'est quand même aussi une manière de pouvoir un jour garantir sa propre sécurité. Si l'initiative est adoptée, les gens qui agiront comme ça seront criminalisés puisqu'ils ne sauraient démontrer l'utilité d'un achat d'arme. Ils ne sauraient pas non plus démontrer qu'ils sont capables de s'en servir. Donc ce que l'on veut, c'est s'attaquer à un symbole.
Pour moi, la confiance du gouvernement envers le peuple suisse, en lui laissant la possibilité d'avoir des armes à la maison, est vraiment un signe de respect et de démocratie. De manière un peu provocante, j'ai parfois l'impression que l'accès aux armes est finalement le dernier droit de l'homme et de la femme suisses, parce qu'il y a aussi des femmes qui tirent et qui sont capables de maîtriser les armes à feu.
C'est une initiative qui part de bonnes intentions, mais qui passe à côté du sujet et qui va simplement compliquer l'existence d'un certain nombre de gens, sans garantir, en aucun cas, une diminution des suicides, ni par arme à feu, ni par quelque autre moyen que ce soit. C'est la raison pour laquelle je vous demande donc de rejeter cette initiative inappropriée.

Teuscher Franziska (G, BE): Die Heimabgabe der Waffe ist eine Schweizer Besonderheit, aber keine sehr intelligente, denn in den letzten Jahren sorgte eine Reihe von Tötungsdelikten mit Armeewaffen zu Recht für engagierte Debatten. Ich erinnere mich beispielsweise stark an das Tötungsdelikt in Zürich vor drei Jahren. Dort schoss ein 21-Jähriger, wenige Stunden nachdem er die Rekrutenschule beendet hatte, mit einem Armeesturmgewehr einer 16-jährigen Lehrtochter in die Brust. Von solchen schrecklichen und sinnlosen Dramen wollen wir in der Schweiz nicht mehr hören.
Für Frauen, die in den Familien Gewalt ausgesetzt sind, ist die Schusswaffe im Schrank oder auf dem Estrich ebenfalls eine ständige Bedrohung. Rund 60 Prozent der Tötungsdelikte geschehen in der Schweiz innerhalb der Familie. Es gibt Untersuchungen aus den USA, welche zeigen, dass das Risiko für Frauen, von ihrem Partner getötet zu werden, erheblich grösser ist, wenn im Haus eine Waffe vorhanden ist.
Es gibt Untersuchungen von Strafrechtsprofessoren, die aufzeigen, dass jährlich rund 300 Menschen in der Schweiz durch eine Armeewaffe sterben, sei dies durch ein Gewaltverbrechen oder durch Selbstmord. Stellen Sie sich das einmal vor: Fast jeden Tag stirbt in der Schweiz ein Mensch durch eine Schusswaffe.
Meine Damen und Herren, die sich gegen diese Volksinitiative ausgesprochen haben, ich frage Sie ernsthaft: Welche zusätzlichen Beweise brauchen Sie noch, damit Sie einsehen, dass Waffen nicht in die Wohnung, sondern ins Zeughaus gehören?
Mit dem Einziehen aller Munitionsdosen, wie das Bundesrat Ueli Maurer praktiziert, ist es nicht getan. In der Zeitung konnte man lesen, dass es damit erheblich hapert. Bis Ende 2009 wollte das VBS die Blechdosen mit Taschenmunition einziehen, die von 257 000 Schweizern zu Hause aufbewahrt werden. Das hatte der Bundesrat im Juni 2007 entschieden. Bis Ende März 2010 fehlten aber immer noch 30 000 Munitionsdosen. Über 1500 Armeeangehörige haben ihre Dosen als verloren gemeldet. Wir brauchen im Waffenrecht unbedingt einen Paradigmenwechsel.
Meine Herren und wenigen Damen der SVP: Sie reden immer davon, dass es die Sicherheit in unserem Land zu erhöhen gelte. Mit der Unterstützung der Volksinitiative "für den Schutz vor Waffengewalt" können Sie heute konkret etwas für die Sicherheit in der Schweiz tun. Ich muss "Sie könnten" sagen, denn Sie haben es offenbar noch nicht verstanden. Diesen Eindruck habe ich erhalten, als ich Ihren Voten zugehört habe. Wenn wir die Sicherheit in unserem Land erhöhen wollen, dürfen nur noch diejenigen Berufsleute oder Privatpersonen Waffen erwerben, besitzen und tragen, die den Nachweis für die Notwendigkeit erbringen können und über eine entsprechende Ausbildung verfügen.
Die Jäger und Sportschützen unter Ihnen kann ich beruhigen; offenbar haben auch Sie den Initiativtext immer noch nicht ganz verstanden. Jäger können auch in Zukunft auf die Pirsch gehen; Sportschützen können auch in Zukunft das Ziel ins Visier nehmen. Beides ist auch mit der Annahme der Initiative möglich, auch wenn hier immer wieder das Gegenteil behauptet wurde. Falsche Behauptungen werden jedoch nicht wahr, nur weil man sie wiederholt.
Es kann schon sein, dass das Recht, Waffen zu besitzen und zu tragen, das Hans Fehr vorhin beschworen hat, jahrhundertelang zur freiheitlichen Tradition unseres Landes gehörte. Aber vergessen Sie nicht: Die Schlacht von Marignano liegt doch etliche Jahre zurück. Darum sollten wir mit dieser gefährlichen Tradition endlich brechen.
Ich bitte Sie, die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen.

Freysinger Oskar (V, VS): Wenn man der Vierzigste ist, der hier seine Argumente vorbringen soll, dann wird es wirklich schwierig, etwas Neues zu finden. Es ist also wirklich penibel; man hat den Eindruck, man wiederhole sich. Die einen sagen dies, die anderen das Gegenteil. Nun, was mache ich? Ich greife wieder einmal zur Poesie, dann hat jeder
AB 2010 N 1111 / BO 2010 N 1111
etwas zu lachen und kann sich seine Gedanken über das Poetische machen. Meine Fabel heisst heute "Die zahnlosen Warzenschweine":
"Wer heut' in Waffen geht, ist doof.
So sprach ein borst'ger Philosoph,
der stolz und zahnlos referierte
und sich pazifisch profilierte.
Kein Schwein grunzt mehr nach Schneidezähnen,
denn heutzutag, es ist zum Gähnen,
blökt wie ein Lamm, wer Wolf einst war,
drum ist auch die Gefahr so rar.
Es sagte noch das Borstenschwein
mit lautem Grunzen und Gegrein:
'Ihr wisst, dass eure Zähn' beim Schmusen
den Säun zerkratzen ihren Busen
und dass die Pflege solcher Hauer
sehr stark ins Geld geht auf die Dauer.
Die Sauwirtschaft wird malträtiert,
drum schnell die Zähn' wegoperiert.'
Es überzeugte dieser Sudel
gar manchen Keiler aus dem Rudel.
Der Zahnarzt feilte Tag und Nacht,
und bald schon war das Werk vollbracht.
Es grinste fortan jeder Schlund
nurmehr entwaffnet in die Rund'.
Und in der Gegend weit und breit
suhlt sich die Sau in Sicherheit.
Da kam ein Tier aus fernem Land,
das sich auf Frieden nicht verstand,
und würgte ohne Rast und Reue
das ganze Rudel ab wie Säue.
Die Schweine quietschten laut zur Wehr,
doch ohne Waffe ging nichts mehr.
Man sah die Erde rings erröten,
der liebe Frieden, er ging flöten.
Das fremde Tier, es frass sich satt,
weil man es eingeladen hat,
durch zahnlos freundliche Manier
ins einstmals friedliche Revier."
Und die Moral dieser denkwürdigen Geschichte:
"Das Friedlichsein allein
nützt keinem Schwein.
Die Welt ist nun einmal gemein.
Wer zahnlos ist, der hat halt eben
sein Fett weg - wenn nicht gar das Leben."
Ich danke fürs Zuhören. (Beifall)

Girod Bastien (G, ZH): Ich habe zwar kein Gedicht vorbereitet, hoffe aber, dennoch Ihre Aufmerksamkeit zu haben. Ich denke auch, dass das nicht wirklich ein Thema ist, um Klamauk zu machen, sondern es ist ein ernsthaftes Thema.
Das Ziel der Politik sollte es sein, das Wohlbefinden der Bevölkerung heute und morgen zu erhöhen, und entsprechend hat die Reduktion von menschlichem Leid oberste Priorität. Dass es hier um menschliches Leid geht, ist wohl unbestritten. Zu Selbstmord: Mit der Armeewaffe bringt sich in der Schweiz fast jeden Tag eine Person um. Zu Mord: Fast jeden fünften Tag muss jemand wegen einer Schusswaffe sterben. Zu Drohungen: Hierüber fehlen leider gute Daten; es ist auch schwierig, Daten über den Tatbestand Drohungen zu erheben. Aber es ist klar, dass hier eine grosse Dunkelziffer besteht und dass solche Drohungen für die betroffenen Personen grosses Leid bedeuten.
Die Initiative will nichts mehr, als den fahrlässigen Umgang mit Waffen verhindern und einen vernünftigen Umgang mit Waffen erreichen. Die Effektivität der vorgeschlagenen Massnahmen ist unbestritten und auch empirisch nachweisbar. Nehmen Sie das Beispiel Kanada: Nachdem das Waffengesetz verschärft worden war, reduzierte sich die Zahl der mit Waffen umgebrachten Personen um 40 Prozent.
Was steht einem so zentralen Anliegen entgegen? Ich habe mir die vielen Voten angehört - aber ich habe kein Gedicht geschrieben -, ich habe gehört, welche Argumente eingebracht worden sind. Und ich muss sagen: Die Argumente gegen die Initiative sind sehr konstruiert, sind sehr an den Haaren herbeigezogen. Es wird von Freiheit gesprochen, und dabei wird eine Art Wildwestromantik beschrieben, eine Wildwestromantik, in der die Waffe das Symbol der Freiheit ist. Statt eines Gedichts, Herr Freysinger, hätte ich von Ihnen lieber konkrete Beispiele gehört über Personen, die sich mit dem Gebrauch von Schusswaffen ihre Freiheit erkämpft haben. Ich kenne keine solchen Beispiele in der Schweiz. Zum Glück haben wir hier einen Grad an Sicherheit, welcher solche Dinge nicht nötig macht. Aber es ist die amerikanische Vision, dass jeder eine Waffe zu Hause hat, und das ist eine gefährliche Vision; wie wir wissen, ist Amerika Spitzenreiter bei solchen Delikten.
Dass diese Debatte sehr ideologisch ist, zeigt auch ein Vergleich mit einem anderen Gegenstand, mit Cannabis. Bei Cannabis wurde immer argumentiert: Cannabis ist gefährlich für jene, die es verwenden; es hat gesundheitliche Auswirkungen. Meine Frage: Sterben fast jeden Tag Leute an Cannabiskonsum, oder wurden wegen Cannabiskonsums andere Personen umgebracht? Nein! Das zeigt doch, dass es hier eigentlich um Ideologie geht. Das Freiheitsargument geht nicht auf. Sie wissen ja alle: Die Freiheit einer Person endet dort, wo die Freiheit anderer eingeschränkt wird.
Es wurde auch von einem Restrisiko gesprochen, wie es auch beim Autofahren bestehe. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Leute beim Autofahren selber ein Risiko eingehen. Bei der Waffe liegt das Problem darin, dass andere Personen bedroht werden und diesem Risiko nicht entgehen können.
Es wurde auch gesagt, man solle dem Bürger doch nicht die Verantwortung wegnehmen. Wenn es mit der Wahrnehmung der Verantwortung tatsächlich funktionieren würde, wäre ich der Erste, der dabei mitmachen würde. Aber wir haben doch den Tatbeweis; wir haben den Tatbeweis, dass es nicht funktioniert, dass es immer wieder solche Zwischenfälle gibt, dass es immer wieder zu Selbstmorden kommt.
Es wird auch gesagt, wenn man keine Waffe hätte, würde man einfach etwas anderes nehmen; der Mensch und nicht die Waffe sei verantwortlich. Die Beschreibung des Menschen ist dabei etwas zu einfach. Sie wissen alle: Es gibt den Affekt. Mit einer Waffe ist es viel einfacher, im Affekt Schlimmes anzustellen. Sie wissen, es gibt die Empathie. Wenn man nur einen Abzug ziehen muss, ist die Überwindung kleiner, als wenn man eine andere Waffe benützt. Sie wissen, dass die Auswirkungen einer Schusswaffe viel schlimmer sind.
Ich hätte noch eine ganze Liste von Entgegnungen, doch meine Redezeit ist abgelaufen. Ich bitte Sie deshalb, die Volksinitiative nicht ideologisch zu beurteilen, weil die Gegenargumente fehlen, sondern einfach die Sache anzuschauen und die Initiative anzunehmen.

Freysinger Oskar (V, VS): Herr Girod, ich bin schon sehr betrübt. Wieso schiessen Sie so scharf gegen die Poesie? Ist es, weil Sie sich keinen Reim darauf machen können? (Heiterkeit)

Girod Bastien (G, ZH): Nein, Herr Freysinger, ich schätze Ihre Poesie. Ich denke einfach, bei diesem Thema ist sie fehl am Platz.

Bigger Elmar (V, SG): Zur Waffenverbots-Initiative: Es verwundert mich, und ich kann es kaum glauben, dass so viele Unterschriften zusammenkamen, damit diese Initiative eingereicht werden konnte. Wenn wir wissen, wie viele eine Waffe für den Sport benutzen und wie viele Schweizer Bürger heute noch am Feldschiessen teilnehmen, ist dies für mich unverständlich. Das Schiessen, das ist die Sportart, die den Schweizer auszeichnet und auch Schweizer Kulturgut ist; auch das Militär vertraut jedem Soldaten ein Gewehr an, ja, jeder Jungschütze nahm bis anhin ein Gewehr nach Hause - ohne grosse Probleme. Da gibt's doch nichts zu ändern! Das Dramatisieren der Militärgegner beruht auf der Schwäche der Argumente. Sie wollen eine Waffenverbots-Initiative und suchen nach Argumenten. Die Selbstmörder und Amokläufer werden mit oder ohne Initiative zu ihrem Ziel
AB 2010 N 1112 / BO 2010 N 1112
kommen. Für mich ist nicht verständlich, dass man dem Schweizervolk nicht weiterhin eine Waffe anvertrauen will. Dies wäre eine Diskriminierung der Schützen, des Militärs, der Jäger usw. Es ist eine Frage des Charakters eines Volkes, ob man ihm ohne grosse Auflagen oder Verbote eine Waffe anvertrauen kann. Bis jetzt war das ein echtes Markenzeichen der Schweiz. Kann man unserem Volk eine Waffe nicht mehr anvertrauen? Haben wir mit der Liberalisierung sowie mit Einwanderungen und Einbürgerungen grobe Fehler gemacht?
Wer dem Schweizer Bürger die Waffe wegnimmt, macht ihn unmündig, denn sie ist der Stolz des Schweizers. Würde eine solche Initiative angenommen, wäre das Schiessen als Breitensport und Volkssport gefährdet. Bitte lehnen Sie diese Initiative ab, erhalten Sie das Sportschiessen aufrecht, und bekennen Sie sich zum Schweizer Kultur- und Vereinsleben. Wer sich in der Schweiz nicht mehr wohlfühlt, hat die freie Wahl, auszuwandern.
Frau Birrer-Heimo, die Lizenz der Schützen kann man nicht im Internet herunterladen, die Lizenz muss über die Mitgliedschaft bei einem Schützenverein verlangt werden.

Birrer-Heimo Prisca (S, LU): Ich habe nicht gesagt, dass man sie im Internet herunterladen kann, aber stimmen Sie mir zu, dass man sie online bestellen kann, wenn man das über einen Verband macht? Diese Auskunft habe ich. Ist das richtig?

Bigger Elmar (V, SG): Ich bin nicht ein so starker Schütze, aber ich glaube, dies ist sicher so geregelt.

Lustenberger Ruedi (CEg, LU): Vor Wochenfrist haben wir im Zusammenhang mit einem anderen Volksbegehren, der Ausschaffungs-Initiative, und dem dazugehörigen Gegenvorschlag eine ähnliche Debatte erlebt, aber mit absolut umgekehrten Vorzeichen. Damals haben jene, welche heute einem zentralen Waffenregister das Wort reden und eine weitgehende Entwaffnung der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes fordern, sich dagegen gestemmt, dass Straftäter, die keinen Schweizer Pass haben, aus der Schweiz ausgewiesen werden könnten. Man ist bei den Befürwortern der Initiative also bereit, an den Grundfesten der bewaffneten Neutralität der Eidgenossenschaft zu rütteln und ein über Jahrhunderte gewachsenes Vertrauenssystem zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Staat, selbstverständlich auch umgekehrt, über Bord zu werfen, ein Vertrauenssystem, das so gewachsen ist. Die Initiative hat eben nicht allein gesellschaftspolitischen Charakter. Sie ist vielmehr auch staatspolitisch motiviert, nämlich insofern als das Misstrauen des Staates und seiner Vollzugsorgane gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern geschürt wird.
Demgegenüber tolerieren genau die gleichen Kreise, welche heute so vehement für diese Initiative kämpfen, dass sich mehrere Hunderttausend Ausländer illegal in der Schweiz aufhalten. Sie nehmen ohne Reaktion einfach zur Kenntnis, dass über 50 Prozent der Straftaten in unserem Land durch Ausländer begangen werden und drei Viertel der Insassen in unseren Gefängnissen keinen Schweizer Pass haben. Viel besser als ein zentrales Waffenregister wäre demzufolge ein Register über die Anzahl, die Herkunft und den Aufenthalt der Sans-Papiers. Das würde dann allerdings mit hoher Wahrscheinlichkeit kein schlechtes Licht auf die Waffen, aber allenfalls ein schlechteres Licht auf die Sozialindustrie werfen. Das will man nicht. Viel einfacher ist es, die Armee, die Schützen, die Jäger und die Waffensammler ins Visier zu nehmen. Das sind zwar unbescholtene Bürger - ich habe beispielsweise noch nie Chaotentum an einem Schützenfest erlebt -, aber der Zweck heiligt bekanntlich auch bei den Initianten die Mittel. So werden die eigenen Bürger zur Zielscheibe, währenddessen sich viele Tausend ausländische Delinquenten im Schutz der grossen Städte bewegen können, ohne dass man wirklich willens ist, Remedur zu schaffen.
Investieren wir Zeit und Geld zur Behebung dieser Probleme, wie ich sie geschildert habe, und lassen wir die Waffen dort, wo sie seit Jahrhunderten sind, in der Obhut der freien Schweizerinnen und Schweizer.

Dunant Jean Henri (V, BS): Unter dem Eindruck einzelner Vorfälle streben die Initianten die Abschaffung des privaten Waffenbesitzes und der Heimabgabe der Ordonnanzwaffe an. In Tat und Wahrheit geht es ihnen um ein staatliches Waffenmonopol, um die Entwaffnung des freien Schweizer Bürgers. Ebenso könnten Messer, Baseballschläger, Stricke und - warum nicht, meine Damen zur Linken? - Teigroller verboten werden.
Darüber, ob zum Beispiel die Ordonnanzwaffe des Bürgers und Milizsoldaten zu Hause im Schrank aufbewahrt werden soll oder ausserhalb der Dienstzeit ins Zeughaus gehört, wurde mehr als genug debattiert und geschrieben. Ein Gesichtspunkt hingegen wurde kaum erwähnt: Gegen einen Staat, dessen Bürger persönliche Waffen zu Hause haben, kann weder von links noch von rechts ein Staatsstreich oder Putschversuch mit Aussicht auf Erfolg inszeniert werden. Meine persönlichen Waffen mit Munition werde ich nie freiwillig aus der Hand geben. Waffen töten nicht, nur Menschen tun es. Andere Gründe sind dafür verantwortlich, dass die Gesellschaftsordnung inzwischen so unstabil geworden ist. Die Gutmenschen sind mit den Realitäten nicht mehr vertraut.
Vorerst existiert die Schweiz aber noch. Wer sich von der Verantwortung verabschiedet, hat die Waffen bereits gestreckt. Lassen wir nicht zu, dass der Bürger und Soldat ohne Waffe und ohne Vertrauen dastehen.
Ein Nein zu dieser Initiative ist ein Ja zu unserem Land. Die Initiative muss vom Volk abgelehnt werden.

Jositsch Daniel (S, ZH): Bei dieser Initiative wie bei jedem anderen Geschäft müssen wir uns die Frage stellen, was dafür und was dagegen spricht
Was spricht gegen die Initiative? Ich habe heute Nachmittag und auch schon im Vorfeld dieser Debatte zugehört und versucht herauszuhören, ob es irgendein vernünftiges Argument gegen diese Initiative gibt. Es ist gesagt worden, dass es hier um die Landesverteidigung gehe. Allerdings hat dem selbst der damals zuständige Bundesrat, der Vorsteher des VBS, widersprochen und gesagt, nein, um die Landesverteidigung gehe es tatsächlich nicht, aus diesem Grund müsse der Wehrmann die Schusswaffe nicht zu Hause behalten. Dann ist gesagt worden, es gehe um das Vertrauen, das man dem Wehrmann entgegenbringt. Nun, ich als jemand, der etwas über 700 Diensttage geleistet hat, muss Ihnen sagen, dass mir dieser Staat schon in anderer Form Vertrauen entgegengebracht hat. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass ich nicht besonders viel von einem Staat halte, der mir eine Schusswaffe mit nach Hause gibt, die ich dort einfach aufbewahren soll, und dann behauptet, damit bringe er das Vertrauen zum Ausdruck, das er mir entgegenbringe. Dafür gibt es andere Mittel. Ich muss Ihnen ebenfalls als Wehrmann sagen, dass ich mich nicht entwaffnet fühle, wenn ich ausserhalb meiner militärischen Dienstleistung meine Schusswaffe nicht bei mir im Keller lagern darf, denn etwas anderes darf ich damit nicht machen. Der Bürger ist tatsächlich entwaffnet; er darf ja nicht mit der Waffe zur Arbeit oder sonst irgendwohin gehen.
Ich möchte vor allem wissen, wenn ich diese Argumente höre, wie Sie der Mutter eines Opfers in die Augen blicken und sagen können: "Ja, Ihr Kind ist jetzt in einer schrecklichen Familientragödie, einem erweiterten Suizid beispielsweise, umgebracht worden. Aber wissen Sie, es geht um das Vertrauen, das wir unseren Wehrmännern entgegenbringen wollen, und es geht einfach um eine Tradition." Das sind doch, entschuldigen Sie, keine Argumente gegen die Initiative!
Was spricht für die Initiative? Für sie sprechen die nackten Fakten. Einerseits ist die Verfügbarkeit von Schusswaffen erwiesenermassen ein Problem. Es ist richtig: Wir können Kriminelle nicht davon abhalten, sich auf illegalem Weg Schusswaffen zu beschaffen. Aber, Herr Lustenberger, das können Sie nicht mit der Ausschaffungs-Initiative
AB 2010 N 1113 / BO 2010 N 1113
vergleichen. Ich bin auch der Meinung, dass Schwerkriminelle ausgeschafft werden können. Hier geht es um erweiterten Suizid, um Suizid, um sogenannte Reflextaten. Das betrifft eben die Gefährlichkeit der Waffe.
Wenn eine Person in einer schwierigen Lebensphase ist - vielleicht geht die Familie kaputt, vielleicht ist die Person von der Entlassung am Arbeitsplatz bedroht -, kann sie in eine spezielle Situation kommen. Es ist erwiesen, dass es bei sogenannten Reflextaten, wie sie in einer solchen Situation begangen werden können, entscheidend ist, wie schnell eine Waffe verfügbar ist, mit der man sich oder allenfalls seinem Umfeld Leid antun kann. Wenn in solchen Situationen eine Schusswaffe schnell verfügbar ist, ist das Risiko, dass ein Unglück geschieht, sehr hoch. Sie müssen sich keine Illusionen machen, Herr Dunant: Man greift nicht einfach zu einer alternativen Waffe. Wer sich umbringen will, der greift, wenn er keine Schusswaffe hat, nicht zum Baseballschläger, wie Sie gesagt haben, und er bringt seine Familie auch nicht einfach mit einer Schere oder sonst einem Instrument um.
Das zweite Element, das für die Initiative spricht, ist die Gefährlichkeit der Schusswaffe. Auch hier nackte Fakten: Wer einen Suizidversuch mit einer Schusswaffe begeht, hat 2 Prozent Überlebenschancen. Das heisst, der Selbstmordversuch geht mit 98-prozentiger Wahrscheinlichkeit tödlich aus. Wer einen Suizidversuch mit irgendeinem anderen Instrument begeht, hat eine 50-prozentige Überlebenschance.
Genau aus diesen Gründen macht die Initiative Sinn: einerseits wegen der Verfügbarkeit der Waffe, also der Möglichkeit, in einer Reflexsituation zur Waffe greifen zu können, andererseits wegen der Gefährlichkeit der Schusswaffe. Darum möchte ich insbesondere die Vertreter der CVP aufrufen, ihrem Präsidenten, Christophe Darbellay, zu folgen, den ich heute schon zitiert habe, der im "Tages-Anzeiger" sagte, der Zürcher Vorfall - gemeint ist der Fall von Höngg - habe ihn schockiert; er werde sich künftig dafür einsetzen, dass die Waffen im Zeughaus bleiben. Weiter heisst es in dem Artikel: "Der mitunter armeekritische Walliser sagt: 'Es ist nicht länger gerechtfertigt, die Armeewaffe daheim aufzubewahren.' Er sei sicher, dass ihm viele folgen würden." Ich hoffe, dass seine Parteimitglieder das tun.

Lustenberger Ruedi (CEg, LU): Herr Jositsch, was ist aus Ihrer Sicht, aus gesellschaftspolitischer Sicht gefährlicher: ein gemeingefährlicher Mensch oder ein gefährliches Instrument?

Jositsch Daniel (S, ZH): Die Kombination ist entscheidend. Ein gefährlicher Mensch ist immer gefährlich. Aber diese Initiative richtet sich vor allem auf Menschen wie Sie und ich, die in eine gefährliche Situation kommen. Wenn Sie die verschiedenen Familientragödien anschauen, stellen Sie fest, dass es da nicht um Schwerstkriminelle ging. Wenn Sie schauen, welche Männer insbesondere, aber auch Frauen sich umbringen, stellen Sie fest, dass das keine Schwerstkriminellen sind, sondern Leute in Extremsituationen. Ich hoffe, dass Sie noch nie in einer solchen Situation waren; ich war es nie. Aber wir wissen nicht, wie wir uns in einer solchen Situation verhalten würden. Wissenschaftliche Studien sagen: Je schneller Sie dann zu einer Schusswaffe greifen können, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sie zur Tat schreiten. Die allermeisten, die einen Suizidversuch mit einer Schusswaffe unternehmen, unternehmen keinen zweiten Suizidversuch. Darum sage ich Ihnen, Herr Lustenberger: Retten Sie Leben, sagen Sie Ja zu dieser Initiative!

Caviezel Tarzisius (RL, GR): Schutz vor Waffengewalt: Wer kann da schon dagegen sein? Aber kann diese Initiative wirklich das erfüllen, was sie verspricht? Oder ist gar das Gegenteil zu befürchten?
Jede Volksinitiative muss darauf hin hinterfragt werden, ob die von den Initianten angestrebte Wirkung erreicht wird. Wir müssen uns auch über die unerwünschten Nebenwirkungen im Klaren sein. Diese Initiative widerspricht meiner liberalen Grundhaltung zutiefst. Diese Feststellung mache ich erstens als freier und freiheitsliebender Schweizer Staatsbürger, zweitens als passionierter Bündner Patent- und Hochwildjäger und drittens als Angehöriger der "FDP. Die Liberalen". Diese Initiative widerspiegelt auf extreme Art und Weise eine total übertriebene Versicherungsmentalität, ein überbordendes Verbots- und Reglementierungsstreben, ein völlig aus dem Ruder laufendes Kosten-Nutzen-Verhältnis. Diese Initiative schiesst weit über das Ziel hinaus. Sie visiert nicht ein Ziel an, sondern sie zielt gleichzeitig auf eine ganze Reihe von Zielscheiben, auch auf solche, wie beispielsweise die Jagd, bei denen es überhaupt nichts zu treffen gibt. Diese Initiative behindert das Jagdwesen in der Schweiz. Ich spreche jetzt für die etwa 30 000 Schweizer Jägerinnen und Jäger: Wir halten uns an ethische Grundsätze, wir bilden uns für unsere Tätigkeit gründlich aus, und wir weisen der Sicherheit höchste Priorität zu. Diese Initiative schafft keine zusätzliche Sicherheit - im Bereich des Jagdwesens am allerwenigsten. Es bringt nichts, das heute gültige und bewährte System auf kantonaler Ebene durch zentralistische Massnahmen zu komplizieren und zu verteuern.
Schweizer Schützinnen und Schützen, Jägerinnen und Jäger empfinden diese Initiative als Bevormundung. Die heutigen gesetzlichen Voraussetzungen für Waffenbesitz und Waffenerwerb sind die strengsten in Europa. Diese Initiative nimmt Sportwaffen, Jagdwaffen, Militärwaffen und auch Sammlerwaffen ins Visier. Aber was dabei vergessen geht, sind die Menschen, die damit zu tun haben: Nicht Waffen töten, sondern es sind immer Menschen, die solche Tötungsdelikte verüben. Wenn wir von Prävention reden, die auch ich sehr befürworte, dann müssen wir beim Menschen und nicht bei den Werkzeugen anfangen.
Diese Initiative löst keine Probleme, nein, im Gegenteil: Sie schafft eine Vielzahl neuer Probleme, ganz abgesehen davon, dass die Umsetzung äusserst kostenintensiv wäre. Zur effektiven Bekämpfung von Waffenmissbrauch braucht es keinen neuen Verfassungsartikel, sondern die konsequente Anwendung der geltenden Gesetze.
Deshalb bitte ich Sie, der Empfehlung des Bundesrates zu folgen und diese untaugliche Initiative klar und deutlich zur Ablehnung zu empfehlen.

Lang Josef (G, ZG): Herr Caviezel, sind Sie sich bewusst, dass die patentierten Jägerinnen und Jäger von dieser Initiative nicht betroffen sind, weil sie die Bedingungen, gemäss denen sie eine Waffe haben dürfen, auch zu Hause, erfüllen?

Caviezel Tarzisius (RL, GR): Dessen bin ich mir sehr wohl bewusst. Ich frage Sie aber: Was geschieht dann mit der Waffe, die ich von meinem Vater geerbt habe, die ich aber nicht mehr für die Jagd gebrauche und die ich als Sammlerstück, als Erbstück zu Hause habe?

Chopard-Acklin Max (S, AG): Ich kann nachdoppeln; ich habe den Initiativtext vor mir. Ich frage Sie: Können Sie mir im Initiativtext zeigen, wo genau die Jägerinnen und Jäger von dieser Initiative, die Menschenleben schützen will, betroffen sein sollen?

Caviezel Tarzisius (RL, GR): Es geht in die genau gleiche Richtung wie bei der Frage Ihres Kollegen; es ist genau dasselbe. Es geht ja um jene Waffen, die ich nicht mehr brauche. Ich habe vielleicht sechs oder sieben oder acht Waffen zu Hause, und davon brauche ich zwei für die Jagd und die anderen nicht. Was machen Sie dann mit diesen? Enteignen Sie mir diese, oder was machen Sie damit?

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Mit der vorliegenden Volksinitiative soll der Schutz vor Waffengewalt verbessert werden. Für die Initianten stellen die ungefähr 2,3 Millionen Feuerwaffen, die in den schweizerischen Haushalten zirkulieren, ein unerträgliches Sicherheitsrisiko dar. Die Initiative will deswegen die Anzahl der vorhandenen Waffen in Privathaushalten reduzieren. Man verspricht sich davon eine Verbesserung der Sicherheit, namentlich auch für die Frauen, und die Verhütung von Suiziden.
AB 2010 N 1114 / BO 2010 N 1114
Die Initiative wurde im Anschluss an die parlamentarischen Beratungen zur sogenannten nationalen Revision des Waffengesetzes lanciert. Anlässlich dieser Revision waren verschiedene Anträge eingebracht worden, denen nicht zugestimmt worden war. Diese Forderungen wurden dann in die Initiative aufgenommen. Die Initiative steht auch in einem Zusammenhang mit verschiedensten grausamen Vorgängen, dem Amoklauf von Friedrich Leibacher im Zuger Parlament, der Ermordung der Skirennfahrerin Corinne Rey-Bellet durch ihren Mann und weiteren tragischen Vorfällen.
Verschiedene der in der Initiative formulierten Anliegen wurden in den letzten drei Jahren, nämlich seit der Schlussabstimmung zur nationalen Revision des Waffengesetzes im Juni 2007, aufgenommen. Ich werde bei den einzelnen Forderungen kurz darauf eingehen.
Neu ist jetzt in dieser Initiative, dass man wünscht, dass es gegenüber dem heutigen Zustand einen Paradigmenwechsel gibt. Wir haben ein generelles Recht auf Waffenerwerb; es ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Man will jetzt dazu übergehen, einen Bedarfs- und Fähigkeitsausweis anstelle dieses generellen Rechts zu verlangen. Im Gesetz müssen dann der Bedarf und die Fähigkeiten für die einzelnen Personengruppen genau umschrieben, genau geregelt werden. Eine grössere Schwierigkeit dieses Paradigmenwechsels, den die Initiative zur Folge hätte, besteht darin, dass eine positivrechtliche, abschliessende Formulierung sowohl des "zulässigen" Bedarfs als auch des Fähigkeitsnachweises relativ schwierig sein dürfte. Es dürfte sehr schwierig sein, in generell-abstrakter Weise Fälle zu umschreiben, in denen der Umgang mit Waffen gerechtfertigt ist. Als Beispiel möchte ich den Sohn anführen, der von seinem Vater eine Waffe übernimmt; er hat keine direkte Verwendung für diese Waffe, aber sie hat für ihn einen emotionalen Wert und so fragt es sich, wie man daraus einen objektiven Bedarf konstruieren kann. Solche Fälle haben wir wahrscheinlich einige.
Mit dem Paradigmenwechsel, also dem Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis statt dem generellen Recht, kann nach Auffassung des Bundesrates das Ziel der Reduktion der Anzahl Waffen in den privaten Haushalten nicht ohne Weiteres erreicht werden. Wir haben ja in unserer Botschaft darauf hingewiesen, dass die häusliche Gewalt ein grosses Problem ist; das ist klar, Frau Nationalrätin Graf, es ist ein wirkliches Problem, aber wir sind der Auffassung, dass es mit diesem Paradigmenwechsel an sich nicht gelöst werden kann, weil Sie damit nicht sicherstellen können, dass es dann in privaten Haushalten weniger Waffen hat. Es wird ein Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis verlangt, das ist selbstverständlich, aber es gibt nicht eine bestimmte Beschränkung der Anzahl Waffen, die aus Ihrer Initiative hervorgeht. Darum würde die Umsetzung einen erheblichen Aufwand verursachen. Der wäre dann gerechtfertigt, wenn man auch einen entsprechenden Erfolg erzielen könnte. Wir zweifeln aber daran, dass es mit der Umsetzung dieser Initiative, mit diesem Paradigmenwechsel, tatsächlich zu weniger Waffen in privaten Haushalten kommen würde.
Die Initiative verlangt weiter ein Verbot des privaten Erwerbs von Seriefeuerwaffen und sogenannten Pump Actions. Mit einem solchen absoluten Verbot in der Verfassung wäre jeglicher Erwerb solcher Waffen zu privaten Zwecken ausgeschlossen. Ein solches absolutes Verbot erscheint nicht gerechtfertigt. Wir haben ja heute bereits ein grundsätzliches Verbot; wir haben eine Regelung für Seriefeuerwaffen: Der Erwerb und der Besitz solcher Waffen und das Schiessen mit ihnen sind grundsätzlich verboten. Es gibt Ausnahmebewilligungen, wenn ein berufliches Erfordernis besteht und vor allem auch zur Kompensation körperlicher Behinderungen bei Schützen, die körperliche Behinderungen haben. Dort gibt es diese Ausnahmebewilligungen, aber im Grundsatz sind diese Seriefeuerwaffen bereits heute verboten.
Die Initiative verlangt den Verzicht auf die Heimabgabe der Ordonnanzwaffe. Diese sollen in gesicherten Räumen aufbewahrt werden und nicht mehr nach Hause abgegeben werden. In der vom Parlament verabschiedeten Revision des Militärgesetzes wurden die rechtlichen Grundlagen für diese Abklärungen und Verfahren im Zusammenhang mit der Überlassung der Waffen während der Dienstzeit und nach deren Ende verfeinert. Auf Beginn des laufenden Jahres traten zudem Verordnungsbestimmungen in Kraft, welche die Sicherheit beim Umgang mit Waffen im ausserdienstlichen Schiesswesen verbessern, und es wurde auch die Möglichkeit geschaffen, dass man die Waffe freiwillig im Zeughaus hinterlegen kann.
Die Initiative verlangt den grundsätzlichen Verzicht auf die Überlassung der persönlichen Waffe nach Beendigung der Militärdienstpflicht. Nur lizenzierte Sportschützen sollen die Waffe übernehmen dürfen. Wir haben auch hier verschiedenste Änderungen vorgenommen; insbesondere wurde die Waffenerwerbsscheinpflicht für die Überlassung der persönlichen Waffe nach Dienstschluss beschlossen. Damit erfolgte eine Angleichung an die zivilen Voraussetzungen.
Die Initiative verlangt weiter, dass der Bund ein Informationssystem über Feuerwaffen errichtet. Wir haben schon verschiedentlich darüber diskutiert. Spätestens seit Dezember 2008, also seit dem Beitritt zu Schengen/Dublin, erfasst jeder Kanton respektive jedes zuständige kantonale Waffenbüro im Wohnsitzkanton jeden Waffenerwerb. Es ist für Ausnahmebewilligungen für den Erwerb von sogenannt verbotenen Waffen zuständig, es erteilt den Waffenerwerbsschein für Waffen, die der Waffenerwerbsscheinpflicht unterliegen, und die meldepflichtigen Waffen sind auch dort zu melden. Es stimmt - das wurde heute auch betont -, dass die verschiedenen Informationssysteme in den Kantonen nicht verlinkt sind. Es ist richtig, dass man darüber diskutiert und das zusammen mit den Kantonen anstösst; damit kann man eine weitere Verbesserung erzielen. Wir werden diesen Weg gehen.
Zudem will die Initiative den Bund verpflichten, Einsammelaktionen betreffend Waffen zu fördern. Wir haben im Rahmen der nationalen Revision einen entsprechenden Artikel ins Waffengesetz aufgenommen. Es gab bereits Waffensammelaktionen auf Kantonsebene - es wurde gesagt, dass 21 000 Waffen abgegeben wurden -, und es besteht natürlich auch weiterhin die Möglichkeit, überzählige Waffen bei der Polizei zu entsorgen.
Schliesslich verlangt die Initiative noch etwas, was die Schweiz auch bereits macht, auch wenn es nicht auf Verfassungsstufe verankert ist, nämlich dass wir uns international gegen die Verfügbarkeit von Waffen einsetzen, also gegen den unerlaubten Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen. Hier bringt die Initiative also keine wesentliche Neuerung.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit den aktuellen Regelungen im Waffengesetz und in der Militärgesetzgebung ein Mittelweg gefunden werden konnte, mit dem die verschiedenen involvierten Interessen ausgeglichen berücksichtigt werden können. Ich möchte Sie daher ersuchen, die Volksinitiative entsprechend dem Antrag des Bundesrates zur Ablehnung zu empfehlen.

Perrin Yvan (V, NE), pour la commission: On a beaucoup évoqué ici la question des suicides. Alors, il est vrai que, pour les personnes qui, comme l'on dit trivialement, perdent les pédales, le fait qu'une arme à feu soit accessible rapidement signifie quasiment systématiquement la mort; la finalité d'une arme à feu étant précisément de tuer, le résultat est en général obtenu.
L'arme à feu joue également un rôle dans une nouvelle forme de suicide très en vogue de nos jours: le "suicide by cop". Ce sont des personnes qui souhaitent mettre fin à leurs jours, mais qui n'ont pas le courage de le faire elles-mêmes et qui se mettent dans une situation qui oblige la police à les neutraliser, la plupart du temps en les tuant.
J'aimerais corriger certaines affirmations. On a dit qu'il était possible d'acquérir des fusils à pompe, des pistolets, des révolvers, des armes automatiques à peu près aussi facilement que si on allait acheter une baguette de pain à la boulangerie. Alors, j'aimerais corriger. Une enquête est faite systématiquement au sujet des gens qui sollicitent un permis d'achat d'arme. Lorsque le permis est octroyé par la
AB 2010 N 1115 / BO 2010 N 1115
police du canton du domicile, l'arme achetée est enregistrée dans une base de données. Rien que pour le canton de Neuchâtel - qui est tout petit -, 20 000 armes sont enregistrées.
Maintenant, comme l'a relevé Madame la conseillère fédérale Widmer-Schlumpf, comment prouver le besoin de posséder une arme? Un chasseur peut encore le faire, mais un collectionneur n'a pas de besoin vital de collectionner des armes à feu. Comment puis-je prouver que j'ai besoin de conserver le mousqueton que mon grand-père avait durant la mobilisation? Il y a un attachement sentimental vis-à-vis de mon grand-père, vis-à-vis de ce que ce fusil représente, mais je ne peux pas prouver que j'en ai réellement besoin. Donc, là nous aurons un certain nombre de problèmes.
En ce qui concerne la pratique du tir, on a évoqué le fait qu'il était toujours possible, lorsqu'on fait du tir, d'obtenir une arme en prêt. C'est vrai, mais chaque tireur a sa façon de tirer, chaque tireur a son fusil qui est réglé pour lui, de la même manière que deux skieurs ne vont pas farter de la même façon lorsqu'ils font du ski de fond. Je pense que les personnes qui se sont exprimées dans ce sens connaissent assez mal la pratique du tir.
Encore une fois, je vous invite à rejeter cette initiative.

Glanzmann-Hunkeler Ida (CEg, LU), für die Kommission: Nur noch ganz kurz: Ich hatte beim Zuhören bei zahlreichen Voten den Eindruck, dass sich viele Votantinnen und Votanten noch nicht damit auseinandergesetzt haben, dass in den letzten drei Jahren sehr viele Massnahmen umgesetzt wurden, dass das Gesetz geändert wurde. Man hält einfach an dieser Initiative fest, obwohl vieles passiert, zwar in kleinen Schritten, aber man sieht doch, dass etwas geändert wurde, dass etwas gemacht wird, dass man reagiert hat.
Ich habe zwei Sachen, die ich noch erwähnen möchte. Herr Schibli - er ist zwar jetzt nicht mehr hier - hat von zwei Milliarden Franken gesprochen. Das ist ein etwas hoher Betrag. Ich habe die Zahlen zusammengezählt, die in der Botschaft stehen. Es sind etwa 23 Millionen Franken, die die Umsetzung kosten würde, es sind also nicht zwei Milliarden.
Herr Jositsch hat den Präsidenten der CVP angegriffen. Er ist nicht hier, und ich kann auch nicht für ihn antworten, aber er hat klar betont, Herr Jositsch, dass es um die Aufbewahrung der Armeewaffen geht. Das ist nicht die ganze Initiative, es ist nur ein kleiner Teil. Die ganze Initiative beinhaltet eben viel mehr, und ich denke, das ist es, was diese Initiative ausmacht. Es geht nicht nur um einen Teil, den man gerne umsetzen möchte. Man muss die ganze Initiative betrachten.
Wir haben das in der Kommission ausführlich gemacht und empfehlen Ihnen mit 18 zu 8 Stimmen, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.


Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu



Schluss der Sitzung um 19.25 Uhr
La séance est levée à 19 h 25
AB 2010 N 1116 / BO 2010 N 1116




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