Lustenberger Ruedi (CEg, LU), für die Kommission:
Die drei auf der Traktandenliste stehenden Vorstösse der GPK sind ein Teil des Berichtes, den Sie im Zusammenhang mit den Untersuchungen der GPK erhalten haben; diese hat die Finanzmarktkrise und die Cross-Border-Geschäfte der UBS und dort vor allem das Behördenverhalten untersucht. Ich schicke voraus, dass der Bundesrat bereit ist, alle drei hier zur Diskussion stehenden Vorstösse anzunehmen; alle drei betreffen den Kompetenz- und Verantwortungsbereich des Eidgenössischen Finanzdepartementes.
Zur Motion 10.3391 über die Zusammenarbeit mit der Finma: Hier fordern wir den Bundesrat auf, den Präsidenten des Finma-Verwaltungsrates in Zukunft regelmässig zu einer Aussprache einzuladen. Auf Anfrage des Finma-Verwaltungsrates hin sollten zudem auch ausserhalb dieser Treffen Aussprachen des Finma-Verwaltungsratspräsidenten mit dem Wirtschaftsausschuss des Bundesrates stattfinden können. Aufgrund der Recherchen, die wir im Zusammenhang mit diesem Bericht gemacht haben, haben wir festgestellt, dass der Austausch zwischen Finma und Bundesrat noch verbesserungswürdig ist. Der Bundesrat hat diese Meinung geteilt, und wir gehen davon aus, dass die Finma als Gremium mit der Annahme der Motion ebenfalls einverstanden ist.
Zum Postulat 10.3389: Hier geht es um die Rolle der Revisionsfirmen. Im Zusammenhang mit unseren Abklärungen haben wir festgestellt, dass die Revisionsfirmen in Zukunft bei der Prüfung von Grossbanken noch vermehrt mit der staatlichen Aufsicht zusammenarbeiten sollten, weil diese Zusammenarbeit verbesserungswürdig ist. Es macht wenig Sinn, wenn dieselbe Arbeit von zwei Stellen parallel geleistet wird. Auch hier ist der Bundesrat bereit, das Postulat anzunehmen.
Zum Postulat 10.3390: Hier geht es um eine allfällige Änderung von Artikel 271 des Strafgesetzbuches im Zusammenhang mit der Kompatibilität des Qualified Intermediary Agreement (QIA) mit dem schweizerischen Bankgeheimnis. Das ist eine etwas interessantere, aber vielleicht auch eine etwas schwierigere Sache. Die UBS war, wie viele andere Banken weltweit, im Rahmen eines QIA verpflichtet, zugunsten der amerikanischen Steuerbehörde, des IRS, eine Melde- und Rückbehaltspflicht einzugehen. Die Grundidee dieses QIA ist es, dass Finanzinstitute, wie beispielsweise die UBS, dazu verpflichtet werden, erstens die Identität ihrer Kunden, welche amerikanische Kapitalerträge erhalten, zu kennen und zweitens die Kunden gemäss den Weisungen des IRS auf der Basis des Doppelbesteuerungsabkommens nach Wohnsitz und Status zu kategorisieren; dementsprechend müssen sie auch der Meldepflicht nachkommen. Der Bundesrat ist bereit, zusammen mit der Finma auch diese Angelegenheit einmal näher zu prüfen und uns einen Bericht dazu abzuliefern.
Ich bitte Sie daher im Namen der GPK, diesen drei Vorstössen zuzustimmen.