Nationalrat - Sondersession 2011 - Erste Sitzung - 11.04.11-14h30
Conseil national - Session spéciale 2011 - Première séance - 11.04.11-14h30

10.084
Bundesgesetz
über Radio und Fernsehen.
Änderung
Loi
sur la radio et la télévision.
Modification
Zweitrat - Deuxième Conseil
Informationen CuriaVista
Informations CuriaVista
Informazioni CuriaVista
Botschaft des Bundesrates 17.09.10 (BBl 2010 6873)
Message du Conseil fédéral 17.09.10 (FF 2010 6265)
Ständerat/Conseil des Etats 16.12.10 (Erstrat - Premier Conseil)
Nationalrat/Conseil national 11.04.11 (Zweitrat - Deuxième Conseil)

Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
(= Nichteintreten)

Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
(= Ne pas entrer en matière)

Caviezel Tarzisius (RL, GR), für die Kommission: Das vorliegende Geschäft hat eine lange und wechselvolle Vorgeschichte: Am 22. Juni 2007 reichte die damalige Ständerätin Simonetta Sommaruga eine Motion mit dem Titel "Verschlüsselung von Set-Top-Boxen im digitalen Kabelnetz" (07.3484) ein. Den Anstoss hierfür bildete der unbefriedigende Umstand, dass Cablecom und einige weitere Kabelnetzbetreiber ihren Kunden digitale Fernsehprogramme nur in verschlüsselter Form und ausschliesslich über eine sogenannte proprietäre Set-Top-Box zugänglich machten.
Obwohl der Bundesrat die Motion zur Ablehnung empfahl, stimmte der Ständerat ihr im Herbst 2007 deutlich zu. In der Fachwelt und in der vorberatenden nationalrätlichen Kommission löste das Geschäft jedoch grössere Diskussionen aus; dies hauptsächlich deshalb, weil erstens der Motionstext unklar formuliert war und weil zweitens ein Verschlüsselungsverbot, wie in der Motion vorgeschlagen, indirekt auch die Swisscom betroffen hätte, welche ihr digitales Fernsehangebot aus technischen Gründen zwingend verschlüsseln musste. Die KVF-NR lehnte die Motion infolgedessen ab. Weil die Verschlüsselungsdiskussion jedoch in der Öffentlichkeit, in den Medien und somit auch in der Politik unvermindert weiterging, wies der Nationalrat die Motion im Herbst 2008 zur inhaltlichen Überprüfung an seine vorberatende Kommission zurück. Die von der Kommission überarbeitete Motion wurde am 5. März 2009 vom Nationalrat und am 11. Juni 2009 schliesslich auch vom Ständerat definitiv angenommen.
Im Zuge der Umsetzung der Motion veranstaltete das UVEK im Februar 2010 eine schriftliche Anhörung zu einem Entwurf zur Änderung des RTVG. Der vorgeschlagene neue Artikel 65a, wörtlich derjenige, der Ihnen heute vorliegt, und der Entwurf zu einer entsprechenden Verordnungsänderung riefen jedoch völlig unterschiedliche und diametral auseinandergehende Meinungsäusserungen hervor. Daraus eine akzeptable Kompromisslösung zu bewerkstelligen war kaum möglich, sodass die am 17. September 2010 publizierte bundesrätliche Botschaft im Wesentlichen die unveränderten Elemente und Vorschläge aus der Anhörung enthielt.
Zur Sachlage: Der vorgeschlagene Gesetzestext klingt zwar verständlich und griffig. Die in der Botschaft erläuterten Grundzüge für eine mögliche Umsetzung des Gesetzesartikels in die Radio- und Fernsehverordnung haben jedoch, wie schon die ursprüngliche Motion, zu markanten Meinungsverschiedenheiten zwischen den verschiedenen Interessengruppen geführt. Auf der einen Seite stehen die Kabelnetzbetreiber, die primär von einer auf Artikel 65a beruhenden Regulierung betroffen wären. Sie betonen, dass die technische Entwicklung und der Markt das Problem des Zugangs zu netzbetreiberunabhängigen Empfangsgeräten bereits gelöst hätten. Damit werde das Kernanliegen der Motion Sommaruga Simonetta gegenstandslos und jede einseitige Regulierung würde zu einer gravierenden Diskriminierung der Kabelnetzbetreiber im Wettbewerb führen. Als Konkurrent der Kabelnetzbetreiber pflichtet auch Swisscom dieser Sichtweise bei, und zwar deshalb, weil sie wegen ihrer besonderen Technologie, welche zwingend eine proprietäre Set-Top-Box voraussetzt, vom Markt verschwinden müsste, falls für Swisscom TV keine ständige Ausnahmeregelung getroffen würde. Die bereits bei der Beratung der Motion Sommaruga Simonetta im Nationalrat offenkundig gewordene Quadratur des Zirkels kann nach den einhelligen Ausführungen der Telekombranche also nicht gelingen.
Auf der anderen Seite verneinen die Konsumentenschutzorganisationen und weitere interessierte Kreise, dass die Wahlfreiheit der Konsumenten heute bereits hinreichend

AB 2011 N 574 / BO 2011 N 574
gewährleistet sei. Sie nehmen neben der Grundverschlüsselung hauptsächlich die neue Geräteschnittstelle CI plus aufs Korn, welche Cablecom seit dem Frühsommer 2010 anbietet. CI plus macht die bisherige Zwangs-Set-Top-Box für all jene überflüssig, die einfach nur digital fernsehen wollen und die bereit sind, auf gewisse spezielle Funktionen und Möglichkeiten des digitalen Fernsehangebots zu verzichten. Obwohl heute kaum mehr Fernsehgeräte ohne CI plus erhältlich sind, haben jene Kunden, welche vor Mitte 2010 ein Fernsehempfangsgerät erworben haben, bedauerlicherweise das Nachsehen und sind weiterhin auf eine Set-Top-Box von Cablecom angewiesen, welche heute allerdings nur noch 4 Franken monatlich kostet.
Zu den Überlegungen der KVF-NR: Im Beisein von Frau Bundesrätin Leuthard hat unsere Kommission vom aktuellen Stand der Entwicklung im Bereich des digitalen Fernsehens Kenntnis genommen und festgestellt, dass das ursprüngliche Anliegen der Motion Sommaruga Simonetta heute tatsächlich aus mehreren Gründen überholt ist:
1. Neben den herkömmlichen TV-Signal-Anbietern - Satelliten, Kabelnetzbetreiber, Swisscom - treten auf dem Markt zunehmend neue Programmanbieter auf, die sowohl auf den entstehenden Glasfasernetzen als auch über das Internet arbeiten. Ferner weisen die neuesten TV-Geräte einen Internetanschluss auf, welcher das sogenannte Hybridfernsehen ermöglicht. Es herrscht heute also ein echter Systemwettbewerb, welcher den Kunden weitgehende Wahlfreiheit ermöglicht.
2. Da die Produktion der TV-Programme im HD- oder 3-D-Format sehr kostenintensiv ist, werden private Veranstalter solche Programme künftig nicht mehr kostenlos anbieten, zumal auch die Werbeeinnahmen kaum mehr zunehmen.
3. Eine Regulierung gemäss Artikel 65a würde praktisch nur die Kabelnetzbetreiber treffen und diese somit massiv diskriminieren. Alle anderen TV-Programmanbieter lassen sich nämlich aus praktischen Gründen nicht regulieren.
Aufgrund dieser Sachverhalte hat die Kommission folgende Schlussfolgerungen gezogen:
1. Die Motion Sommaruga Simonetta 07.3484 hat zweifellos erheblichen Druck auf Cablecom entfaltet und dieses Unternehmen zu Anpassungen an die berechtigten Kundenanliegen veranlasst. Gleichzeitig haben sich aber auch die Technik und der Markt in einer Weise entwickelt, dass den Konsumentinnen und Konsumenten heute eine echte Auswahl zwischen verschiedenen digitalen TV-Angeboten offensteht, und diese Entwicklung wird ohne Zweifel weiterhin anhalten.
2. Mit Artikel 65a RTVG würde eine gesetzliche Handhabe geschaffen, mit der ein Hindernis aus der Vergangenheit beseitigt werden soll, das beim Inkrafttreten der Gesetzesrevision jedoch kaum mehr relevant sein dürfte.
In diesem Sinne hat die KVF-NR am 31. Januar 2011 einstimmig beschlossen, dem Nichteintretensbeschluss des Ständerates zuzustimmen, den dieser am 16. Dezember 2010 mit 24 zu 14 Stimmen gefasst hatte. Die Kommission empfiehlt Ihnen, auf das vorliegende Geschäft nicht einzutreten.

Brélaz Daniel (G, VD), pour la commission: La motion Sommaruga Simonetta 07.3484 avait déjà préoccupé notre Parlement à plusieurs reprises. Finalement, c'est après des allers-retours entre les conseils durant plus ou moins deux ans qu'une version adoucie de la motion a été prise en considération. Il s'agissait de demander à l'OFCOM de trouver les meilleures solutions possibles pour garantir le libre choix du décodeur, dans la mesure où ces solutions existaient.
La formulation de l'époque montre déjà les difficultés auxquelles notre Parlement a dû faire face avec ce dossier très technique. Certes, les associations de consommateurs se sont plaintes à diverses reprises de comportements monopolistiques, de Cablecom en particulier, et d'une tendance à imposer un décodeur à la fois un peu antique du point de vue de la consommation d'énergie et générant des surcoûts, mais il faut tout mettre sur les plateaux de la balance. Une grande difficulté est l'égalité de traitement.
Swisscom avec Bluewin TV a un produit Microsoft. Ceux qui connaissent les logiciels Microsoft savent qu'ils sont tout, sauf des logiciels libres. Le fait de vouloir l'égalité de traitement impose en principe que la solution du décodeur libre puisse aussi s'appliquer à Bluewin TV.
Le Conseil fédéral, dans les dernières semaines de fonction de Monsieur Moritz Leuenberger, a publié un projet de loi qui vise, premièrement, à ce que le Conseil fédéral ait la possibilité d'introduire de manière obligatoire le libre choix du décodeur et, deuxièmement, à ce que 24 mois après une telle introduction, Swisscom doive aussi arriver à fournir des solutions comparables. Les questions posées aux représentants de l'OFCOM sur la possibilité d'arriver à ce que cet acteur - Swisscom - puisse techniquement faire cela ont reçu des réponses du type: "On espère qu'on y arrivera, mais on n'a aucune certitude."
Devant une situation aussi floue et devant le fait que de très gros progrès ont été réalisés depuis le dépôt de la motion, et qu'ensuite toutes sortes de nouvelles formes de télévision sont en train d'arriver, par exemple avec Google TV, mais aussi avec la télévision par Internet de manière générale, votre commission vous propose, à l'unanimité, de ne pas entrer en matière et d'en rester au droit en vigueur.

von Rotz Christoph (V, OW): Das digitale Fernsehen und die damit zusammenhängenden Möglichkeiten sind die Zukunft. Was die multimediale Unterhaltung und die multimediale Information betrifft, wird es mit Garantie noch viel mehr Möglichkeiten und Angebote geben. Alle, die das digitale Fernsehen schon nutzen - ich gehöre auch dazu -, brauchen aber immer noch so eine lästige Set-Top-Box. Und nicht nur das: Man braucht auch zwei Fernbedienungen. Ob nun aber eine solche Set-Top-Box gebraucht wird oder nicht, hängt von der Technologie ab, und da dürfen wir nicht mit politischen Regulierungen aktiv werden. Hier sind die Entwicklung und der Wettbewerb gefragt. Ich bin überzeugt, dass die Anbieter von digitalem TV die Kundenbedürfnisse genau kennen und dass sie bald auf die Set-Top-Box verzichten können - auch ich habe lieber früher als später keine solche Box mehr neben dem Fernseher; eine Integration in das TV-Gerät muss möglich werden. Ein politischer, also regulativer Eingriff ist nicht die Lösung dieses Problems, weil wir dann sofort mit Markt- und Wettbewerbsverzerrungen konfrontiert sind.
Erlauben Sie mir, Ihnen die Situation anhand eines kurzen Beispiels zu erläutern: Weil ich als glücklicher Fiber-to-the-Home-Nutzer und IPTV-Kunde meinen Kabelanschluss jetzt gekündigt habe, ist der Kabelnetzbetreiber bei mir vorbeigekommen, um die TV-Steckdose zu plombieren. Sie hören richtig: Wir schreiben das Jahr 2011, und die Kabelnetzbetreiber müssen immer noch den Anschluss in der Wohnung plombieren. Genau das hat mit der Technologie zu tun, weil das TV-Signal - ob analog oder digital - die verschiedenen Services und Dienste auf dem gesamten Kabelnetz verbreitet. Bei dieser Technologie spielt die TV-Steckdose beim Kunden folglich eine wesentliche Rolle. Durch Entfernen dieser Plombe könnte das Angebot einfach wieder genutzt werden, illegal natürlich. Eine Möglichkeit, die die Kabelnetzbetreiber dagegen haben, ist eben die Verschlüsselung des Signals mit ihrem Service und mit ihrem Equipment.
Anders sieht es bei Fiber to the Home aus. Dort wird das digitale TV mit einer anderen Technologie betrieben, nämlich als IPTV. Wenn ich als Kunde das Angebot nicht mehr will, dann wird das andere Ende des Glasfaserkabels beim Anbieter einfach ausgesteckt oder getrennt, und ich habe keine Möglichkeit mehr, von diesem Angebot Gebrauch zu machen, weil auf der Verbindung eben kein Signal mehr zu empfangen ist. Bei einer solchen Punkt-zu-Punkt-Verbindung ist eine Verschlüsselung folglich eigentlich gar nicht nötig. Die Zukunft liegt also bei Fiber to the Home und IPTV, weshalb ich persönlich schon damals gegen die Annahme der Motion Sommaruga Simonetta 07.3484 war.
Nun stellen Sie fest, dass diese beiden Technologien mit ganz anderen Voraussetzungen zu tun haben und die Set-Top-Box eigentlich sekundär ist. Nun beraten wir die Vorlage über die freie Wahl des Empfangsgerätes für digitales

AB 2011 N 575 / BO 2011 N 575
Fernsehen, welche auf einer Motion beruht, die klar gegen das Geschäftsmodell der Cablecom gerichtet war. Seit der Einreichung im Jahre 2007 hat sich dank dieser Motion - das darf man sicher auch sagen - wieder einiges entwickelt, und es wird sich auch in Zukunft einiges weiterentwickeln. Wir haben einen funktionierenden Wettbewerb, davon bin ich überzeugt. Jeder Kunde hat die Möglichkeit, aus den verschiedenen Angeboten im digitalen Fernsehen auszuwählen. Die freie Wahl des Angebots besteht also. Die Anbieter sind gefordert, sie müssen wissen, was die Kunden wollen. Wir Politiker dürfen diesen dynamischen technischen Markt nicht mit unnötigen Regulierungen und dann noch mit technischen Ausnahmen für IPTV behindern. Zudem ist nicht ganz klar, was der Bundesrat mit dem neuen Artikel 65a in der Verordnung genau regeln will. Das zeigt die Schwierigkeit dieser Vorlage.
Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, dem Kommissionsantrag auf Nichteintreten zu folgen und von einer Revision des RTVG abzusehen.

Huber Gabi (RL, UR): Ursprung der heute zu beratenden Vorlage war bekanntlich - wir haben es gehört - eine Motion, mit der der Bundesrat beauftragt wurde, die Verschlüsselung von Set-Top-Boxen im digitalen Kabelnetz zu verbieten oder aber im Fall der Anwendung einer Verschlüsselung einen offenen Standard des Betriebssystems für alle Hardwareanbieter einzuführen. Der Vorstoss datiert vom Juni 2007 und ist ein klassisches Beispiel dafür, wie die technische Entwicklung den Gesetzgeber überholen kann bzw. die Gesetzgebung überflüssig macht.
Gleichwohl war es überhaupt nicht etwa umsonst, dass sich die zuständigen Kommissionen und die Räte des Themas "freie Wahl des Empfangsgerätes für digitales Fernsehen" angenommen haben. Denn ohne den Druck, den der Vorstoss und die dadurch ausgelösten Diskussionen erzeugt haben, hätten sich die Anbieter nicht so bewegt, wie sie es getan haben, und der Markt hätte sich nicht so entwickelt, dass heute keine Regulierungen mehr nötig sind. Einerseits hat sich der Systemwettbewerb im Markt für digitales Fernsehen seit Einreichung der Motion stark entwickelt. In bereits über 40 Prozent der Schweizer Haushalte wird heute digital ferngesehen. Andererseits stehen wir erst am Anfang der Entwicklung des digitalen TV-Marktes, nachdem namhafte Internetanbieter ihren Einstieg ins Fernsehgeschäft bekanntgegeben haben. In diesem Markt herrscht eine enorme Dynamik. Die Bandbreite der Netze nimmt laufend zu, auch dank den Investitionen in die Glasfasernetze. Das ermöglicht es weltweit jedem Anbieter, ins Fernsehgeschäft einzusteigen. Jeder dieser Anbieter entscheidet sich für eine bestimmte Lösung, auch in Kombination mit einer Set-Top-Box. Der Kunde hat dann in Bezug auf die Endgeräte die Wahl, er entscheidet sich mit dem Endgerät aber auch für einen bestimmten Anbieter, wie wir es vom Mobilfunk her kennen. Beim IPTV herrscht somit eine enorme Dynamik. Eine globale Standardisierung ist gar nicht möglich.
Die heute zur Diskussion stehende Vorlage, welche der Bundesrat auf Wunsch der zuständigen Kommissionen ausgearbeitet hat, nimmt die konkrete Lösung nicht vorweg. Sie enthält lediglich eine Delegationsnorm: Die entsprechenden Anpassungen würden auf Verordnungsstufe festgeschrieben. Die Stossrichtung einer solchen Verordnung hat der Bundesrat in der Botschaft aufgezeigt. Gleichwohl wäre für die Investoren auch eine Regulierung dieser Art ein Damoklesschwert, denn der Erlass einer bestimmten Ausführungsbestimmung zu einem bestimmten Zeitpunkt könnte dazu führen, dass ein Anbieter seine Angebote nicht aufrechterhalten könnte. Wird wegen des Verhaltens eines einzigen Anbieters reguliert, besteht das Risiko, dass dieser Anbieter behindert wird. Werden dagegen Ausführungsbestimmungen für alle Anbieter geschaffen, bleibt die Dynamik des Innovationswettbewerbs bei den verschiedenen Technologien unberücksichtigt. Damit würden auf dem Schweizer Markt wahrscheinlich einige Angebote ausgeschlossen.
Zusammenfassend ergibt sich, dass sich eine Regulierung auf Vorrat, die Gefahr läuft, bei Inkrafttreten bereits überholt zu sein, keinen Sinn macht. Wie bereits der Kommissionssprecher im Ständerat sagte: im Zweifel keine neue Gesetzgebung.
Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt den Antrag der KVF, die einstimmig entschieden hat; sie unterstützt also den Antrag auf Zustimmung zum Beschluss des Ständerates, auf die Vorlage nicht einzutreten.

Hochreutener Norbert (CEg, BE): Die CVP/EVP/glp-Fraktion ist gegen Eintreten auf dieses Geschäft. Wir wollen wie der Ständerat keine diesbezügliche Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen.
Als die Motion von der damaligen Ständerätin Simonetta Sommaruga eingereicht wurde, war das Anliegen in der Tat mehr als berechtigt. Es bestand Handlungsbedarf. Denn gewisse Kabelnetzbetreiber, insbesondere Cablecom, nutzten die Monopolsituation aus. Sie verlangten eine Bindung an ihre Set-Top-Boxen und erzielten daraus hohe Gewinne. Der Bundesrat hat in der Folge zuerst die Motion abgelehnt und zeigte sich dann in einem zweiten Anlauf doch bereit, sie entgegenzunehmen.
Nun hat sich aber in der Zwischenzeit die Marktsituation für digitales Fernsehen stark verändert. Bereits sind bis zu 45 Prozent der Schweizer Haushalte am digitalen Netz. Vor allem die Swisscom konnte Kunden dazugewinnen. Zum Beispiel hat die Swisscom, das heisst unser Betrieb, ihre Abonnentenzahl seit dem Einreichen der Motion mehr als verdoppelt, mit anderen Worten: Der Wettbewerb in diesem Bereich spielt. Auf dem Digitalmarkt hat sich sehr vieles verändert. Die Entwicklung hat dazu geführt, dass es nicht nur mehr Markt gibt, sondern auch grössere Wahlmöglichkeiten für Konsumentinnen und Konsumenten. Ich denke, da hat der Vorstoss von Frau Sommaruga einiges bewegt, und es ist anzunehmen, dass es weitere Entwicklungen in diesem Markt gibt.
Wenn Sie aber heute legiferieren, springen Sie gewissermassen auf einen fahrenden Zug auf, und Sie wissen gar nicht, wohin er fährt. Wenn Sie heute ein Gesetz mit Verboten machen, zum Beispiel für Set-Top-Boxen, oder mit ähnlichen Vorschriften in diese Richtung, würden Sie es der Swisscom praktisch verunmöglichen, in diesem Markt weiterhin tätig zu sein. Aber die Swisscom ist wie gesagt unser Betrieb, den wir doch nicht freiwillig und ohne Not schwächen wollen. Wieso sollten wir so etwas tun?
Es bringt auch nichts, wenn wir hier ein Ziel ansteuern, wenn wir noch gar nicht wissen, wohin die Fahrt geht. Zudem wäre es aufgrund der rasanten Technologiesprünge in diesem Bereich praktisch unmöglich, zum jetzigen Zeitpunkt eine Lösung auszuarbeiten, die auch in zehn oder fünfzehn Jahren den neuen Gegebenheiten standhielte. Es ergibt einfach keinen Sinn zu legiferieren, wenn der Markt derart dynamisch ist. Eine Regulierung wäre, wie Frau Gabi Huber sehr eindrücklich gesagt hat, sogar kontraproduktiv.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion anerkennt durchaus die Bemühungen des Bundesrates, hier eine Lösung vorzuschlagen. Aber aus den genannten Gründen können wir nicht auf die Vorlage eintreten.

Le président (Germanier Jean-René, président): Le groupe socialiste et le groupe PBD soutiennent la proposition de la commission.

Leuthard Doris, Bundesrätin: Es gibt ja Geschäfte, von denen man sagen kann: Die Politik lanciert eine Debatte, und nachher macht sie gar nichts, weil das die klügere Version ist. Mit einem solchen Geschäft haben wir es heute zu tun.
Frau Sommaruga hat damals eine wichtige Debatte lanciert, in einem Zeitpunkt, wo der Markt tatsächlich Ungleichheiten aufwies, wo Konsumentinnen und Konsumenten zu viel bezahlten. Es gab eine Selbstregulierung durch den politischen Druck aufgrund der Motion 07.3484. Ich bin aber sehr froh, dass man jetzt der seinerzeitigen bundesrätlichen Argumentation folgt und sich der Ständerat wie jetzt auch Ihre vorberatende Kommission für Nichteintreten aussprechen.

AB 2011 N 576 / BO 2011 N 576

Heute gibt es keine anerkannten Standards für Betriebssysteme. Die Gefahr einer Fehlregulierung durch die behördliche Vorgabe eines bestimmten Standards wäre zweifellos gross, wie das etwa Herr Nationalrat von Rotz dargelegt hat. Wir wissen auch nicht, wie der Standard in drei, vier Jahren sein wird, weil die technologische Entwicklung derzeit sehr rasant ist. Gerade auch im digitalen TV-Bereich wissen wir nicht, was sich am Markt durchsetzen wird. Heute aber können Nutzerinnen und Nutzer zwischen verschiedenen Systemen wählen. Wir haben verschiedene Technologien, die verfügbar sind: Swisscom TV, Satelliten-TV, Antennen-Fernsehen, Kabelnetz-Angebote und Web-TV-Angebote wie Zattoo oder Wilmaa - und man hört neuerdings, dass auch Google Fernsehprogramme aufs Internet bringen möchte. Aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer gibt es somit eine grosse Wahlmöglichkeit.
Seitdem die Motion eingereicht wurde, ist der Systemwettbewerb im Markt für digitales Fernsehen noch lebendiger geworden. Heute schauen rund 40 Prozent der Schweizer Haushalte digital fern. Die Marktanteile liegen, bezogen auf das letzte Jahr, wie folgt: 45 Prozent über Kabelnetze, 28 Prozent über Satellit, 16 Prozent über Swisscom TV und 11 Prozent über terrestrische Antennenangebote. Die aktuellsten Zahlen per Ende letzten Jahres dürften hier nochmals eine Zunahme des Digitalfernsehmarktes bringen.
Die Swisscom verkaufte in den ersten neun Monaten des letzten Jahres 126 000 neue TV-Abonnemente und verfügte gegen Ende September über 348 000 Kundinnen und Kunden. Cablecom hatte gegen Ende September 432 000 Kundinnen und Kunden, was einem Zuwachs von 15 Prozent innerhalb eines Jahres gleichkommt. Ausserdem gab der Branchenverband Swisscable im Februar bekannt, dass das digitale Kabelfernsehen per Ende 2010 von insgesamt 770 000 Haushalten in der Schweiz genutzt wurde. Auch das ist eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr, und zwar von 29 Prozent.
Deshalb unsere Konklusion: Um diesen Systemwettbewerb, diese Entwicklung nicht zu gefährden oder unnötig zu verzerren, macht es Sinn, so zurückhaltend wie möglich zu regulieren. Deshalb sah schon der seinerzeit auf Wunsch der Kommission vom Bakom ausgearbeitete Gesetzentwurf nur eine Delegationsnorm vor: Die meisten Anpassungen und die Behebung der festgestellten Mängel sollten auf Ebene der Verordnung vorgenommen werden. Wir haben dem Parlament somit die Stossrichtung und auch die Tragweite einer möglichen Regulierung dargelegt, und der Bundesrat hat in der Botschaft auch die Möglichkeit dargelegt, die Anpassung an den aktuellen Stand der Technik auf Verordnungsstufe umzusetzen. Kabelnetzbetreiber, welche ihre Angebote verschlüsseln, sollen in der Verordnung verpflichtet werden, ihr Grundangebot zu angemessenen Bedingungen über eine Steckkarte anzubieten. Diese Steckkarten, die man bei neueren Fernsehgeräten direkt einfügen kann, machen eine separate Set-Top-Box überflüssig. Um die Einführung des Internet-Fernsehens nicht zu gefährden, würden Fernsehanbieter wie die Swisscom für vorläufig zwei Jahre von dieser Pflicht befreit, damit innerhalb dieser Zeit auf diesem Gebiet ein Empfangsgerätemarkt etabliert werden kann; heute besteht ein solcher noch gar nicht.
Deshalb kommt der Bundesrat zum Schluss, dass der Schweizer Digitalfernsehmarkt funktioniert. Wir sollten ihn jetzt nicht übermässig einengen und sollten nicht Investitionen behindern. Wir sind der Meinung, dass die Mehrheit des Ständerates, welche auf die Vorlage nicht eintreten wollte, klug gehandelt hat. Ich unterstütze deshalb weiterhin den Antrag Ihrer Kommission. Wenn Sie diesen Weg verfolgen, werden wir als Konsequenz auf Verordnungsstufe regulieren, was beispielsweise im Bereiche des Konsumentenschutzes noch zu regulieren ist.

Le président (Germanier Jean-René, président): La commission et le Conseil fédéral proposent de ne pas entrer en matière.

Angenommen - Adopté

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