Nationalrat - Sommersession 2011 - Fünfte Sitzung - 06.06.11-14h30
Conseil national - Session d'été 2011 - Cinquième séance - 06.06.11-14h30

10.078
Bevölkerungs- und
Zivilschutzgesetz.
Teilrevision
Loi sur la protection
de la population
et sur la protection civile.
Révision partielle
Differenzen - Divergences
Informationen CuriaVista
Informations CuriaVista
Informazioni CuriaVista
Botschaft des Bundesrates 08.09.10 (BBl 2010 6055)
Message du Conseil fédéral 08.09.10 (FF 2010 5489)
Nationalrat/Conseil national 09.03.11 (Erstrat - Premier Conseil)
Nationalrat/Conseil national 09.03.11 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 09.03.11 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 31.05.11 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Nationalrat/Conseil national 06.06.11 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 08.06.11 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 17.06.11 (Schlussabstimmung - Vote final)
Ständerat/Conseil des Etats 17.06.11 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses (AS 2011 5891)
Texte de l'acte législatif (RO 2011 5891)
Text des Erlasses (Berichtigung, Art. 58 Abs. 2 ParlG) (AS 2012 335)
Texte de l'acte législatif (Errata, art. 58 al. 2 LParl) (RO 2012 335)

Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz
Loi fédérale sur la protection de la population et sur la protection civile

Art. 12a Bst. d
Antrag der Kommission
d. die Mitglieder der Bundesgerichte;

Art. 12a let. d
Proposition de la commission
d. les membres des tribunaux fédéraux;

Angenommen - Adopté

Art. 27a Abs. 2; 33-35; 36 Abs. 1-3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 27a al. 2; 33-35; 36 al. 1-3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 43 Abs. 2; 43a
Antrag der Kommission
Festhalten

Art. 43 al. 2; 43a
Proposition de la commission
Maintenir

Angenommen - Adopté

Art. 46 Abs. 1; 48a
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit
(Birrer-Heimo, Allemann, Chopard-Acklin, Lachenmeier, Lang, Müller Geri, Voruz)
Festhalten

Art. 46 al. 1; 48a
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

AB 2011 N 911 / BO 2011 N 911

Proposition de la minorité
(Birrer-Heimo, Allemann, Chopard-Acklin, Lachenmeier, Lang, Müller Geri, Voruz)
Maintenir

Birrer-Heimo Prisca (S, LU): "Nach dem Zweiten Weltkrieg hatte die Schutzraumbaupflicht tatsächlich ihre Berechtigung; heute aber braucht es schon grosse Fantasie, um die Schutzraumbaupflicht aufrechtzuerhalten." Mit diesen Worten votierte SVP-Ständerat This Jenny im Ständerat für die Aufhebung der Schutzraumbaupflicht. Er verkaufe zwar Beton, meinte er, sei aber trotzdem gegen die Baupflicht, und schob nach, dass das grösste Interesse an dieser Pflicht die Systemlieferanten hätten. Von diesen Kreisen sind wir tatsächlich mit Lobbying eingedeckt worden, und die Kampagne mit einem grossen PR-Büro scheint Früchte zu tragen. Der Nationalrat hat in der ersten Beratung die Schutzraumbaupflicht für Hauseigentümerinnen und -eigentümer zu Recht aufgehoben. Ich bitte Sie, dabei zu bleiben und den Minderheitsantrag zu unterstützen. Auch Fukushima hat hieran nichts geändert, im Gegenteil: Gerade die Katastrophe in Japan hat gezeigt, dass die Leute so schnell wie möglich aus verstrahltem Gebiet fliehen. Die Behörden in Japan empfahlen, das gefährdete Gebiet im Umkreis von 40 Kilometern zu verlassen.
Was spricht für die Aufhebung der Schutzraumbaupflicht? Das Schutzraumkonzept ist veraltet und bietet bloss bei einem äusserst schmalen Spektrum von eher unwahrscheinlichen Bedrohungen tatsächlich Schutz. Bei einigen Katastrophen kann der Schutzraum sogar zur Falle werden. Wer argumentiert, die ganze Bevölkerung müsse im Katastrophenfall sofort in einen Schutzraum gehen können, verkennt die Realität. Bereits heute können Einfamilienhausbesitzer Ersatzbeiträge bezahlen, anstatt einen Schutzraum zu bauen. Neu soll die Baupflicht nur noch für Überbauungen mit mehr als 38 Zimmern gelten. Das heisst, dass ganze Quartiere über keine Schutzräume verfügen. Bei einem Teil der Bevölkerung geht es also ohne, beim anderen Teil nicht. Das ist inkonsequent und nicht zielführend. Eine weitere Voraussetzung wäre ein sehr hoher Bereitschaftsgrad der Schutzräume. Ich wiederhole hier nicht die vielfältigen kreativen Möglichkeiten der Schutzraumnutzung, aber sie zeigen eines: Die Räume wären in der Regel nicht schnell verfügbar, wenn überhaupt. Wenn sie denn verfügbar wären, so müssten die Leute am richtigen Ort sein. Aber tagsüber sind viele am Arbeitsplatz oder in der Schule. Was nützt ihnen der Schutzraum zuhause, wenn sie zum Teil kilometerweit entfernt sind? Mit anderen Worten: Die Schutzräume sind mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht dort, wo die Leute sind.
Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag zu unterstützen und Artikel 46 Absatz 1 zu streichen. Damit hängt auch Artikel 48a zusammen. Auch hier beantrage ich Ihnen, beim schon gefällten Entscheid des Nationalrates zu bleiben und die Unterhaltspflicht für Private zu streichen. Sie entlasten damit auch Mieterinnen und Mieter. Nehmen wir Abschied von den Szenarien des Kalten Krieges, machen wir Politik für das 21. Jahrhundert und seine Herausforderungen!
Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag zu unterstützen.

Zuppiger Bruno (V, ZH): In den Nachkriegsjahren wurde in der Schweiz ein weltweit einmaliges Konzept zum Schutz unserer Bevölkerung geplant und auch umgesetzt. "Ein Schutzplatz für alle", hiess die Devise. Diese Schutzplätze dienen unserer Bevölkerung heute noch, um sich bei einer Gefahr möglichst rasch vor Einwirkungen zu schützen. Dies gilt für Gefahren aufgrund von Katastrophen, aber auch aus terroristischen oder kriegerischen Handlungen. In diese Schutzräume wurde in der Schweiz sehr viel investiert - etwa 12 Milliarden Franken für den Bau- und die Ausrüstung. Aus Sicht der Mehrheit der SiK, aber auch aus Sicht der SVP-Vertreter in der SiK wäre es geradezu fahrlässig, wenn dieser Schutz unserer Bevölkerung mit einem gänzlichen Verzicht auf neue Schutzräume oder gar mit dem Wegfall der Unterhaltspflicht beschnitten würde. Hier würde ein Vermögen vernichtet, das mühsam aufgebaut worden ist.
Die vom Bundesrat vorgeschlagene, den heutigen Umständen und Gefahren angepasste Lösung macht Sinn. Dabei werden nämlich private Hauseigentümer weitgehend von einer Bau- und Unterhaltspflicht befreit. Hingegen sollen dort, wo nicht genügend Schutzplätze vorhanden sind, oder in Grossüberbauungen ab 38 Zimmern Schutzplätze gebaut werden. Ich glaube, auch eine Evakuation kann bei einer Katastrophe oder bei einer kriegerischen Handlung nicht sofort geschehen, eine solche muss geplant werden. Darum ist dieser Schutz der ersten Stunde so wichtig.
Ich bitte Sie im Namen der SVP-Delegation in der Kommission sowie im Namen der Mehrheit unserer Fraktion, dem bundesrätlichen Entwurf zuzustimmen und der Mehrheit der Kommission zu folgen.

Chopard-Acklin Max (S, AG): Ich spreche namens der SP-Fraktion zu den Artikeln 46 und 48a und somit zur umstrittenen Baupflicht bzw. zum Ersatzabgabezwang bei fehlenden Schutzräumen im Eigenheim. Die SP-Fraktion ist der Ansicht, dass die Aufhebung des Schutzraumbauzwangs verantwortbar und ein guter Beitrag zur Senkung von Baukosten und somit zur Erstellung von günstigerem Wohnraum ist. Auch der Schweizerische Hauseigentümerverband argumentierte in einer Medienmitteilung vom 14. Juni 2006 so. Er hielt darüber hinaus fest: "Die Schutzraumbaupflicht für Hauseigentümer, welche im Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz festgelegt ist, stammt noch aus einer Zeit, in welcher der Deckungsgrad an Schutzräumen in der Schweiz zu gering war. Heute beträgt der schweizweite Deckungsgrad jedoch über 100 Prozent, weshalb ein Festhalten an der Verpflichtung für Privatpersonen, Schutzräume zu erstellen, nicht mehr zu rechtfertigen ist."
In der Tat verfügt die Schweiz heute bereits über 8,7 Millionen Schutzraumplätze, und das bei einer Einwohnerzahl von 7,8 Millionen. Wir könnten also in die bereits bestehenden Schutzräume noch gegen 1 Million Menschen von ausserhalb der Schweiz aufnehmen.
Dieser Rat hat zwei Tage vor den Ereignissen in Fukushima der Streichung des Schutzraumartikels zugestimmt. In den Wochen danach wurden Stimmen laut, die argumentierten, Fukushima hätte gezeigt, wie wichtig die Aufrechterhaltung der Schutzraumbaupflicht für Eigenheimbesitzer sei. Das ist falsch! Wenn Sie wirklich etwas für die Sicherheit der Bevölkerung vor einer atomaren Katastrophe tun wollen, machen Sie das besser mit Ursachen- statt mit Symptombekämpfung, indem Sie übermorgen dem vom Bundesrat beantragten schrittweisen Atomausstieg zustimmen. Das wäre konsequent und würde den Schutz der Bevölkerung in der Schweiz vor atomaren Unfällen massiv erhöhen. Kommt dazu, was als Lehre aus Tschernobyl und Fukushima gezogen werden kann: Das Wichtigste bei einer Atomkatastrophe ist es, die Bevölkerung möglichst rasch aus der Gefahrenzone zu bringen, und nicht etwa, zu versuchen, die Bevölkerung einzubunkern. Es wären also eher handfeste Evakuierungskonzepte gefragt als Betonkeller.
Zusammenfassend halte ich fest: Dieser Schutzraumartikel ist ein teurer alter Zopf aus längst vergangenen Zeiten des Kalten Krieges. Wir sollten ihn heute abschneiden. Ich bin überzeugt, auch die Bevölkerung würde Ja zur Abschaffung der Schutzraumbaupflicht sagen, würde sie denn dazu befragt.
Die SP-Fraktion bittet Sie, die Minderheit Birrer-Heimo sowohl bei Artikel 46 wie auch bei Artikel 48a zu unterstützen.

Glanzmann-Hunkeler Ida (CEg, LU): Die CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützt die Vorlage, wie sie nun in der Kommission verabschiedet wurde; wir lehnen beide Minderheitsanträge Birrer-Heimo ab.
Wir sind froh, dass der Ständerat die Schutzplätze wieder aufgenommen hat und somit eine Differenzdiskussion stattfinden kann. Fukushima hat unsere Haltung bestimmt etwas verändert. In einem "worst case" heisst es als erste Massnahme, an die Sicherheit zu denken; es können nicht sofort alle Leute evakuiert werden, und das heisst, dass ein

AB 2011 N 912 / BO 2011 N 912
Schutzraum notwendig ist. Herr Chopard, ich möchte dann sehen, wohin Sie die Leute bringen, wenn Sie sie wegbringen wollen. Dann müssen Sie die Leute nämlich genau in diese vorhandenen Schutzräume einquartieren. Wir werden froh sein, dass uns grosse Schutzräume zur Verfügung stehen.
Als logische Folgerung lehnen wir auch die Forderung bezüglich des Unterhalts ab; der Schutzraum muss durch den Eigentümer unterhalten werden. Die Kantone haben zudem eine Aufsichtspflicht über die Schutzräume; sie müssen diese Aufsichtspflicht auch wahrnehmen, damit Schutzräume nicht missbraucht werden können und der Schutz auch in einem kritischen Moment gewährleistet werden kann.
Wir bitten um Unterstützung der Mehrheit. Wir finden, dass die Politik des 21. Jahrhunderts realistisch und den heutigen Gefahren angepasst sein muss; dabei haben auch Schutzräume absolut ihren Platz.

Müller Walter (RL, SG): Die FDP-Liberale Fraktion bittet Sie, die Mehrheit zu unterstützen und den Antrag der Minderheit Birrer-Heimo abzulehnen.
Wir wollen der Bevölkerung Schutz vor erkannten und möglichen weiteren Gefahren bieten. Herr Chopard hat heute gesagt, man könnte einfach die Atomkraftwerke abstellen und hätte dann keine Gefahren mehr. Das ist so sicher nicht richtig. Es gibt in Europa immer noch sehr viele Atomwaffen, es gibt Terroristen, es gibt Naturereignisse. Wir können auch bezüglich neuer Gefahren immer wieder Überraschungen erleben, und wir können den Schutz nur präventiv sicherstellen und nicht im Nachhinein, Herr Chopard.
Es geht heute also um die Grundsatzfrage, ob die bisherige Schutzraumpflicht weitergeführt werden soll, mit der Anpassung, dass nur noch in Überbauungen mit mindestens 38 Zimmern Schutzräume gebaut werden müssen, sofern in der Gemeinde nicht genügend Schutzräume vorhanden sind. Dies ist in 900 Gemeinden leider der Fall. Bestehende Bausubstanz soll erhalten bleiben. Wir haben von Kollege Zuppiger gehört, wie viele Milliarden hier investiert worden sind. Die Ersatzabgabe für Eigentumswohnungen von 1500 Franken und für Einfamilienhäuser von etwa 3000 Franken erachten wir als vertretbar und richtig. Man muss sagen, dass der Höchstbetrag für einen Platz von 1500 Franken auf 400 Franken reduziert worden ist.
Letztendlich schaffen wir mit dieser Massnahme Solidarität und sichern den Erhalt der bestehenden Bauten. Die Kantone erhalten Mittel, und sie können diese Mittel so verwenden, wie sie es als richtig erachten.
Ich bitte Sie also, der Mehrheit zuzustimmen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.

Le président (Germanier Jean-René, président): Le groupe PBD soutient la proposition de la majorité.

Lang Josef (G, ZG): Geschätzte Kollegin Glanzmann, Sie haben vorhin gefragt, wie die Leute evakuiert werden sollen, wenn diese Schutzraumbaupflicht aufgehoben wird. Die Frage - wenn wir von Fukushima ausgehen, und das hat ja offensichtlich zur Kehrtwende geführt - lautet aber nicht, wie wir die Leute evakuieren wollen; die Frage lautet, wie sich die Leute selber evakuieren. Niemand würde, wenn so etwas im Unteraargau oder in Gösgen passieren würde, in einen Schutzraum gehen, auch nicht im eigenen Haus. Die Leute würden in die Garage gehen, ins Auto steigen und mindestens 50 Kilometer weit wegfahren, oder sie würden den Zug nehmen und mit diesem wegfahren. Aber man würde sich sicher nicht in einem Schutzraum einschliessen, dessen Umgebung atomar verseucht ist. Das Gleiche würde auch bei einer Chemiekatastrophe passieren. Fukushima ist Ursache für ganz wichtige Wendungen, aber sicher nicht in dieser Frage. Die Schutzräume bieten hier keinen Schutz, weder subjektiv noch objektiv - die Leute gehen an einen anderen Ort.
Bleiben Sie deshalb beim Beschluss, den wir das letzte Mal hier mehrheitlich gefällt haben.

Maurer Ueli, Bundesrat: Ich bitte Sie, beim Beschluss Ihrer Kommission und damit auch beim Bundesratsentwurf zu bleiben.
Zum Antrag der Minderheit: Frau Birrer, Sie haben einen SVP-Ständerat als Kronzeugen für den Ausstieg zitiert. Darf ich Sie für das Gegenteil zitieren? Sie haben gesagt: Machen wir eine Politik für das 21. Jahrhundert! Und ich stelle fest, dass das, was Sie in der Mottenkiste glauben, nämlich unser Bevölkerungsschutzkonzept, unser Schutzraumkonzept, heute hochmodern ist. Ich staune, wie viele Ausländer sich heute für unser Schutzraumkonzept interessieren.
Wir haben ein Konzept, das eigentlich für jede Person einen Schutzraum vorsieht. Nun mag es tatsächlich so sein, dass es nicht der eigene Schutzraum ist, den man zuerst aufsucht. Ich glaube aber trotzdem: Wenn etwas passiert, wird man sich wohl überlegen, ob man sofort in den Schutzraum geht oder ob man noch im Garten grilliert. Ein Schutzraum gewährt immerhin eine etwa hundertmal bessere Sicherheit als die üblichen Aufenthaltsräume, die wir sonst haben. Das Schutzraumkonzept, das vermeintlich in die Mottenkiste gehört, kann durchaus aktuell sein, und es gehört zu den vornehmsten Aufgaben eines Staates, die Bevölkerung möglichst gut zu schützen. Nun wissen wir nicht in jedem Fall, wovor die Bevölkerung geschützt werden muss. Aber ein Schutzraum kann gegen sehr viel Unbill Schutz bieten, sei das nun ein Konflikt oder sei das ein Unfall irgendwelcher Art.
Sie haben mehrmals gesagt: So schnell wie möglich evakuieren und die Gegend verlassen. Aber wohin gehen Sie dann? Wohl nicht auf die grüne Wiese, sondern Sie suchen auch an einem neuen Ort Schutz, und die kleinräumige Schweiz hat nicht so viele Fluchtmöglichkeiten. Wenn Sie einen sehr gefährdeten Ort verlassen, gehen Sie etwas weiter und suchen dort wieder Schutz, und Schutz finden Sie eben in solchen Schutzräumen.
Wir tragen Ihren Bedenken ja durchaus in dem Sinne Rechnung, dass das Konzept vorsieht, nicht mehr in jedem Einfamilienhaus einen Schutzraum zu erstellen. Das ist, so glaube auch ich, keine Lösung für Wochen. Wir sehen daher in diesem neuen Gesetz vor, dass Schutzräume noch ab 38 Zimmern gebaut werden, also in grösseren Überbauungen. Dort, denken wir, machen Schutzräume Sinn, denn dort können sie auch bezogen werden. Wir haben immer noch neunhundert Gemeinden, die nicht über genügend Schutzräume verfügen. Dort, wo wir zu wenig Schutzräume haben, sollen sie noch gebaut werden - aber nur dort und dort nur in grossen Überbauungen.
Das Konzept sieht vor, dass wir die bisher getätigten Investitionen weiter unterhalten. Ich meine, auch das ist eine schweizerische Lösung. Wir haben in den letzten Jahrzehnten für 12 Milliarden Franken Schutzräume gebaut. Diese einfach nicht mehr zu unterhalten macht ja wohl auch wenig Sinn. Denn wir können sie mit sehr wenig Mitteln unterhalten. Wir sehen auch vor, weiterhin eine Ersatzabgabe zu erheben. Diese Ersatzabgabe soll aber stark reduziert werden, sie soll noch im Bereich eines Viertels der bisherigen Ersatzabgabe liegen. Die Ersatzabgabe soll den Kantonen primär für den Unterhalt der bestehenden Schutzräume oder für zusätzliche Ausgaben im Zivilschutzbereich zur Verfügung gestellt werden. Wir möchten auch - im Gegensatz zum letztmaligen Beschluss hier in diesem Rat - die Besitzer von Schutzräumen zum Unterhalt verpflichten.
Noch einmal: Vielleicht können solche Schutzräume nie bezogen werden - oder nicht in jedem Fall. Aber auf ein Konzept, das wir aufgebaut haben, zu verzichten, das macht wenig Sinn, denn die Schutzräume bieten der Bevölkerung Schutz. Der Aufenthalt im Luftschutzraum ist vielleicht nicht angenehm, aber er kann angenehmer sein, als sich in der Freiheit zu bewegen, wenn Sie so wollen. Die Leute würden sich überlegen, in einen Schutzraum zu gehen, wenn er einen besseren Schutz bietet. Wir machen ja nicht etwas völlig Neues, sondern wir erhalten das, was wir in den letzten Jahrzehnten aufgebaut haben, zwar auf einem etwas reduzierten Niveau, aber so, dass wir das machen können, was

AB 2011 N 913 / BO 2011 N 913
der Staat tun muss, nämlich der Bevölkerung einen möglichst grossen Schutz bieten.
Ich bitte Sie also, Ihrer Kommissionsmehrheit zu folgen - es ist eine pragmatische Fortführung der bisherigen Praxis - und den Minderheitsantrag abzulehnen.

Lang Josef (G, ZG): Geschätzter Herr Bundesrat, ich als Bauernsohn habe eine Frage an Sie als Bauernsohn.
Bauern haben ja bekanntlich keine Schutzraumbaupflicht; ausserhalb der Baugebiete gibt es diese nicht. Ich weiss, Sie haben möglicherweise einen Schutzraum im Dorf. Wenn aber hier diese Allmacht zelebriert wird, wie man all diese Probleme bewältigen könne, stellt sich die Frage: Was macht in einem solchen Fall ein Bauer mit seinem Vieh?

Maurer Ueli, Bundesrat: Ja, das ist eine ungelöste Frage, da haben Sie völlig Recht. Wenn Sie daraus jetzt aber ableiten würden, dass wir auch für jede Kuh einen Schutzplatz bauen müssten, dann würde ich Ihnen widersprechen. Wir können uns immer auf das Wichtigste und das Notwendigste beschränken, und wir können immer nur hoffen, dass eine solche Katastrophe nicht eintritt. Die Aufgabe des Staates, möglichst grossen und umfassenden Schutz für die Bevölkerung zu bieten, ist aber eine Verpflichtung, die wir nicht mit Kühen und Pferden aufwiegen sollten.

Fässler-Osterwalder Hildegard (S, SG): Herr Bundesrat, ich bin eine solche Schutzraumbesitzerin. Ich habe jetzt gehört, dass Sie etwas zu den Unterhaltsarbeiten gesagt haben. Bei unserem Schutzraum hängt seit dreissig Jahren die Tür etwas schief. Wer muss da für den Unterhalt besorgt sein, damit man sie dann im Notfall auch schliessen kann?

Maurer Ueli, Bundesrat: Die Kontrolle der Schutzräume, die Anlass ist für den Unterhalt, ist Sache der örtlichen Zivilschutzorganisation. Mit dem Mittel der Ersatzabgabe hat der Kanton inskünftig die Möglichkeit, die Kosten für diesen Unterhalt zu übernehmen. Beim Unterhalt geht es ja primär um den Ersatz der Filter, damit diese funktionieren. Allenfalls geht es um eine Türdichtung, eine Fensterdichtung. Wenn das mit bescheidenem Aufwand kontrolliert wird, stehen auch die Mittel zur Verfügung, sodass der Hauseigentümer entlastet werden kann.

Voruz Eric (S, VD), pour la commission: Concernant l'article 46 alinéa 1, notre conseil a accepté, le 9 mars dernier, par 82 voix contre 68, la proposition de la minorité Birrer-Heimo d'abroger l'alinéa 1 qui oblige les propriétaires de construire un abri de protection civile. Avec cette décision, ils ne seraient plus obligés de construire des abris, ni de payer une contribution de remplacement.
Il a été dit que le degré de couverture en places protégées était de 110 pour cent, ce qui représente environ 8,6 millions de places protégées. Concernant la contribution de remplacement, cela allait de soi, elle a été également supprimée de par la décision de notre conseil du 9 mars dernier.
La majorité de la commission et le Conseil des Etats vous invitent à suivre le Conseil fédéral. Dans son argumentation, la majorité de la commission avance qu'aujourd'hui déjà, on ne construit plus d'abris de petite taille dans les maisons individuelles. La révision partielle de la loi a pour but de réduire encore la construction d'abris privés, n'exigeant plus la construction d'abris que dans les communes - au nombre de 900 - ayant un déficit en places protégées, comme Monsieur le conseiller fédéral Maurer vient de le dire. D'autre part, la suppression de l'obligation obligerait les communes à assumer seules le financement de la construction d'abris. Ainsi les propriétaires de grands immeubles d'habitation comptant au moins 38 pièces doivent rester soumis à l'obligation de construire des abris et, pour ceux qui en sont soustraits, de continuer à payer la contribution de remplacement.
Ainsi, par 15 voix contre 7, la commission vous propose de suivre le Conseil des Etats qui soutient le projet du Conseil fédéral.
En ce qui concerne l'article 48a, c'est par analogie à l'article 46 alinéa 1 que la majorité de la commission vous propose également d'adhérer à la décision du Conseil des Etats. Quant à la minorité Birrer-Heimo, elle demande de maintenir la décision de notre conseil du 9 mars 2011.

Engelberger Edi (RL, NW), für die Kommission: Ich kann mich kurz halten. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben auf die Beweggründe und Begründungen hingewiesen, die in der Kommission ins Feld geführt wurden, und zwar mit Erfolg. Deshalb hat unsere Kommission bei Artikel 46 mit 15 zu 7 Stimmen der Baupflicht zugestimmt.
Ich beantrage Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission, bei den Artikeln 46 und 48a der Mehrheit zuzustimmen und den Minderheitsantrag, der begründet worden ist, abzulehnen.

Art. 46 Abs. 1 - Art. 46 al. 1

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 10.078/5614)
Für den Antrag der Mehrheit ... 94 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 74 Stimmen

Art. 48a

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 10.078/5615)
Für den Antrag der Mehrheit ... 99 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 72 Stimmen

Art. 53 Abs. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 53 al. 1
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

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