Maurer Ueli, Bundesrat:
Ich bitte Sie, beim Beschluss Ihrer Kommission und damit auch beim Bundesratsentwurf zu bleiben.
Zum Antrag der Minderheit: Frau Birrer, Sie haben einen SVP-Ständerat als Kronzeugen für den Ausstieg zitiert. Darf ich Sie für das Gegenteil zitieren? Sie haben gesagt: Machen wir eine Politik für das 21. Jahrhundert! Und ich stelle fest, dass das, was Sie in der Mottenkiste glauben, nämlich unser Bevölkerungsschutzkonzept, unser Schutzraumkonzept, heute hochmodern ist. Ich staune, wie viele Ausländer sich heute für unser Schutzraumkonzept interessieren.
Wir haben ein Konzept, das eigentlich für jede Person einen Schutzraum vorsieht. Nun mag es tatsächlich so sein, dass es nicht der eigene Schutzraum ist, den man zuerst aufsucht. Ich glaube aber trotzdem: Wenn etwas passiert, wird man sich wohl überlegen, ob man sofort in den Schutzraum geht oder ob man noch im Garten grilliert. Ein Schutzraum gewährt immerhin eine etwa hundertmal bessere Sicherheit als die üblichen Aufenthaltsräume, die wir sonst haben. Das Schutzraumkonzept, das vermeintlich in die Mottenkiste gehört, kann durchaus aktuell sein, und es gehört zu den vornehmsten Aufgaben eines Staates, die Bevölkerung möglichst gut zu schützen. Nun wissen wir nicht in jedem Fall, wovor die Bevölkerung geschützt werden muss. Aber ein Schutzraum kann gegen sehr viel Unbill Schutz bieten, sei das nun ein Konflikt oder sei das ein Unfall irgendwelcher Art.
Sie haben mehrmals gesagt: So schnell wie möglich evakuieren und die Gegend verlassen. Aber wohin gehen Sie dann? Wohl nicht auf die grüne Wiese, sondern Sie suchen auch an einem neuen Ort Schutz, und die kleinräumige Schweiz hat nicht so viele Fluchtmöglichkeiten. Wenn Sie einen sehr gefährdeten Ort verlassen, gehen Sie etwas weiter und suchen dort wieder Schutz, und Schutz finden Sie eben in solchen Schutzräumen.
Wir tragen Ihren Bedenken ja durchaus in dem Sinne Rechnung, dass das Konzept vorsieht, nicht mehr in jedem Einfamilienhaus einen Schutzraum zu erstellen. Das ist, so glaube auch ich, keine Lösung für Wochen. Wir sehen daher in diesem neuen Gesetz vor, dass Schutzräume noch ab 38 Zimmern gebaut werden, also in grösseren Überbauungen. Dort, denken wir, machen Schutzräume Sinn, denn dort können sie auch bezogen werden. Wir haben immer noch neunhundert Gemeinden, die nicht über genügend Schutzräume verfügen. Dort, wo wir zu wenig Schutzräume haben, sollen sie noch gebaut werden - aber nur dort und dort nur in grossen Überbauungen.
Das Konzept sieht vor, dass wir die bisher getätigten Investitionen weiter unterhalten. Ich meine, auch das ist eine schweizerische Lösung. Wir haben in den letzten Jahrzehnten für 12 Milliarden Franken Schutzräume gebaut. Diese einfach nicht mehr zu unterhalten macht ja wohl auch wenig Sinn. Denn wir können sie mit sehr wenig Mitteln unterhalten. Wir sehen auch vor, weiterhin eine Ersatzabgabe zu erheben. Diese Ersatzabgabe soll aber stark reduziert werden, sie soll noch im Bereich eines Viertels der bisherigen Ersatzabgabe liegen. Die Ersatzabgabe soll den Kantonen primär für den Unterhalt der bestehenden Schutzräume oder für zusätzliche Ausgaben im Zivilschutzbereich zur Verfügung gestellt werden. Wir möchten auch - im Gegensatz zum letztmaligen Beschluss hier in diesem Rat - die Besitzer von Schutzräumen zum Unterhalt verpflichten.
Noch einmal: Vielleicht können solche Schutzräume nie bezogen werden - oder nicht in jedem Fall. Aber auf ein Konzept, das wir aufgebaut haben, zu verzichten, das macht wenig Sinn, denn die Schutzräume bieten der Bevölkerung Schutz. Der Aufenthalt im Luftschutzraum ist vielleicht nicht angenehm, aber er kann angenehmer sein, als sich in der Freiheit zu bewegen, wenn Sie so wollen. Die Leute würden sich überlegen, in einen Schutzraum zu gehen, wenn er einen besseren Schutz bietet. Wir machen ja nicht etwas völlig Neues, sondern wir erhalten das, was wir in den letzten Jahrzehnten aufgebaut haben, zwar auf einem etwas reduzierten Niveau, aber so, dass wir das machen können, was
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AB 2011 N 913 / BO 2011 N 913
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der Staat tun muss, nämlich der Bevölkerung einen möglichst grossen Schutz bieten.
Ich bitte Sie also, Ihrer Kommissionsmehrheit zu folgen - es ist eine pragmatische Fortführung der bisherigen Praxis - und den Minderheitsantrag abzulehnen.