Motion UREK-NR. Beschleunigung der Bewilligungsverfahren bei Anlagen für erneuerbare Energien durch eine Koordinationsgesetzgebung
Motion CEATE-CN. Pour une loi de coordination permettant d'accélérer les procédures d'autorisation pour les installations de production d'énergie renouvelable
Cathomas Sep (CEg, GR), für die Kommission:
Mit der Motion 10.3344 der UREK wird der Bundesrat beauftragt, ein Koordinationsgesetz für die Optimierung der Bewilligungsverfahren bei Anlagen für erneuerbare Energien zu schaffen. Damit sollen die Verfahrensschritte aller beteiligten Behörden auf den Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden zeitlich und inhaltlich koordiniert werden sowie die Querbezüge zwischen den verschiedenen Gesetzeswerken in den Bereichen Raumplanung, Umwelt, Konzessionswesen, Bau usw. optimiert werden.
Am 15. Juni 2010 hat unser Rat die Motion mit 149 zu 5 Stimmen angenommen und zuhanden des Ständerates verabschiedet. Die Behandlung dieses Geschäftes im Ständerat erfolgte in der Frühjahrssession 2011. Die Stossrichtung der Motion wurde vom Ständerat grundsätzlich begrüsst. Die mit der Motion verlangte Verpflichtung zum Erlass eines Koordinationsgesetzes wurde jedoch mit der Begründung eines zu starken Eingriffs in die kantonalen Kompetenzen infrage gestellt. Aufgrund dieser Überlegungen hat der Ständerat den Motionstext in der Art modifiziert, dass der Bundesrat den nötigen Spielraum zur sachgerechten Erfüllung der Motion erhält, ohne in unzulässiger Art und Weise in die kantonalen Verfahren einzugreifen. Mit der modifizierten Motion soll nicht ausschliesslich auf den Erlass eines Koordinationsgesetzes fokussiert werden, sondern es soll geprüft werden, ob die angestrebte Beschleunigung der Bewilligungsverfahren auch durch andere gesetzliche Anpassungen oder andere geeignete Massnahmen erreicht werden könnte. In der Umsetzung der Motion sollen auch die Arbeiten am Bericht zur Erfüllung der von beiden Räten bereits früher genehmigten Motion 09.3726, "Erneuerbare Energien. Beschleunigung der Bewilligungsverfahren", koordiniert werden.
Die UREK hat das Geschäft am 9. Mai 2011 behandelt. Gemäss den Abklärungen des Bundesamtes ist die verbindliche Vorgabe eines Koordinationsgesetzes verfassungsrechtlich schwierig, weil der Bund in diesem Bereich nicht über umfassende Kompetenzen verfügt. Die Verfassung müsste hiefür geändert werden. Aufgrund dieser Ausgangslage kann die nun vom Ständerat vorgeschlagene offene Formulierung für die Erteilung eines Auftrags befürwortet werden.
Die UREK beantragt einstimmig, dem vom Ständerat modifizierten Motionstext zuzustimmen. Ich bitte Sie, den einstimmigen Beschluss der Kommission zu bestätigen.
Nordmann Roger (S, VD), pour la commission:
Nous avons ici un cas classique: une motion adoptée par le Conseil national, un peu musclée et ambitieuse, qui est transformée en mandat d'examen par le Conseil des Etats et qui revient au Conseil national. Nous n'avons que la possibilité de dire oui ou non à la version du Conseil des Etats.
La commission vous propose donc, à l'unanimité, de dire oui. Le Conseil fédéral examinera l'option d'une loi de coordination pour accélérer les procédures en matière d'énergie renouvelable ou d'autres modifications légales qui arriveraient au même effet, ce qui nous convient car c'est l'objectif qui compte. Le Conseil des Etats précise encore qu'il faut scrupuleusement - on l'imaginait bien! - respecter les compétences cantonales. Nous sommes évidemment favorables à une interprétation dynamique de la Constitution fédérale, de façon à ce que les projets avancent, et nous espérons que le Conseil fédéral fera bon usage de cette motion.
Je vous remercie d'approuver le texte modifié de la motion.
Leuthard Doris, Bundesrätin:
Das Anliegen dieser Motion hat der Bundesrat im Ansatz ja immer als berechtigt angesehen. Die Verbesserungen des Motionstextes, welche der Ständerat vorgenommen hat, führen dazu, dass die Motion vom Bundesrat auch umgesetzt werden kann. Die Vielzahl anwendbarer Bestimmungen aller Stufen - Bund, Kantone und Gemeinden - macht den Weg bis zu einer Bewilligung in der Tat oft lang und steinig. Trotzdem gilt es zu berücksichtigen, dass der Bund in diversen Bereichen der Energie natürlich keine umfassenden Kompetenzen besitzt. Dies ist bei vielen Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien der Fall, etwa bei Windenergie- oder Fotovoltaikanlagen. Ein konzentriertes Verfahren mit einer Behörde, einem Verfahren, einem Entscheid und einem Rechtsmittelverfahren, wie dies die Motion ursprünglich wollte, darf der Bund den Kantonen in diesen Fällen nicht vorschreiben, weil ihm dazu die Kompetenz fehlt. Mit dem jetzigen Text kann die Motion hingegen umgesetzt werden, da die Kantone vom Bundesrat nicht verbindlich auf eine bestimmte Form der Auftragserfüllung verpflichtet werden sollen.
Wir danken Ihnen, wenn Sie das berücksichtigen, und bitten Sie, die Motion in der vom Ständerat abgeänderten Form anzunehmen.