Leuthard Doris, Bundesrätin:
Ich danke vorerst der NAD für die gute Behandlung dieser Geschäfte und für ihre professionelle Begleitung, die sie in ihrem Bericht einmal mehr beweist.
Ich nehme gerne noch zu einigen aufgeworfenen Fragen Stellung und beginne mit jener von Herrn Nationalrat Füglistaller, der hier insbesondere auch gefragt hat, was mit den seinerzeit für die Porta Alpina bewilligten Geldern passiere. Die gesprochenen Mittel betrugen insgesamt 15 Millionen Franken, 7,5 Millionen Franken kamen vonseiten des Bundes, und der gleich hohe Betrag wurde durch den Kanton Graubünden zur Verfügung gestellt. Diese Mittel wurden für Vorinvestitionen gesprochen. Diese sind abgeschlossen, die Warteräume sind erstellt; sie bleiben auch bestehen und erlauben somit später, falls man zu einer anderen Beurteilung kommt als bisher, den Bau der Porta Alpina. Für die Realisierung der Porta Alpina haben Parlament und Bundesrat keine Mittel gesprochen. Das ist die Situation, und insofern ist dieses Geschäft korrekt abgewickelt worden.
Zu diversen Fragen aus praktisch allen Fraktionen zur Nord-Süd-Achse: Hier teilen wir alle die Sorge, dass die Zufahrtsstrecke zur Rheintalbahn im Norden mit grosser Sicherheit nicht fristgerecht, das heisst gemäss dem bestehenden Vertrag zwischen der Schweiz und Deutschland, fertiggestellt werden kann. Das ist unschön, und wir thematisieren dieses Problem auch regelmässig in Kontakten mit dem deutschen Verkehrsministerium. Es zeigt sich aber eben auch, dass unser System in der Schweiz mit der demokratischen Abstimmung auf die Bevölkerung, die in die Grossprojekte eingebunden wird und sich dazu äussert, ein grosser Vorteil ist. Andere Staaten projektieren und kennen eigentlich keine demokratischen Mitwirkungsrechte bei solchen Infrastrukturprojekten. Deutschland interessiert sich denn auch seit geraumer Zeit dafür, wie wir solche Realisierungsvorhaben mit der Bevölkerung umsetzen können.
Ein weiterer Grund ist die Finanzierung. Wir haben mit den Fondslösungen - es wurde von einigen Fraktionssprechern gesagt - ein Instrument, das Planungs- und Realisierungssicherheit gibt. Ein jährliches Budget unterliegt auch den Schwankungen und den politischen Priorisierungen durch die Parlamente, und dann ist es immer sehr schwierig, langfristig Sicherheit für die Realisierung solcher Projekte zu erhalten. Im Umfeld des Euro-Raums gibt es derzeit zudem so gewaltige Probleme, dass dann sehr schnell die Mittel für die Infrastrukturbauten fehlen. Was passiert ist - und das ist trotzdem ein Fortschritt -: Die EU hat im Verkehrsbereich die strategischen Korridore bestimmt. Und diese Nord-Süd-Achse von Rotterdam nach Genua wurde als strategischer Korridor bezeichnet, der sogenannte Corridor 24; er hat somit die Unterstützung der EU-Kommission, und man hat sich auf eine Realisierung entsprechend geeinigt. Im Moment ist auch dort in Diskussion, ob die EU neben der nationalen Kompetenz im Verkehrsbereich gewisse Mittel für die strategischen Linien haben müsste. Aber ob sie das erreichen und damit die Realisierung beschleunigt werden kann, ist derzeit nicht geklärt.
Zu Herrn Nationalrat Schwander: Natürlich profitiert das Ausland von der Erstellung dieser Neat. Aber, Herr Nationalrat, es war das Schweizervolk, welches das geplant und beschlossen hatte; es war das Schweizervolk, welches damit dem Verlagerungsziel der Verfassung nachlebte. Insofern kann man nicht die Rechnung im Nachhinein anderen vorhalten, weil wir das autonom geplant, gewollt und auch finanziert haben. Wir sind stolz darauf, dass wir ohne fremde Hilfe in der Lage sind, ein solches Grossprojekt zu realisieren. Mit der LSVA, die auch für transportierende Camions gilt, haben wir eine Einnahmequelle, welche mit der EU ausgehandelt ist und welche zur Realisierung der Grossprojekte beiträgt.
Was von Herrn Nationalrat Hämmerle und von Herrn Nationalrat Wasserfallen zum Ceneri gesagt wurde, ist richtig: Wir rechnen mit fünf bis sechs Monaten Verzögerung bei den Arbeiten, das ist so. Aber ich habe mit dem Statusbericht von letzter Woche auch die Meldung erhalten, dass das auf die Gesamtrealisierung keine Auswirkungen hat. Man wird das im Lauf der Jahre, die ja noch bleiben, auffangen können, mindestens aus heutiger Sicht der Fachleute.
Zur Frage von Herrn Nationalrat Lustenberger: Ja, es gingen seinerzeit zu Vergaben von Neat-Teillosen Beschwerden ein, die natürlich die ganze Realisierung erstens verzögert und zweitens verteuert haben. Darauf hat auch das Parlament reagiert: Es hat Motionen und Postulate eingereicht und den Bundesrat beauftragt zu schauen, wie man zum Beispiel bei solchen Beschwerden die aufschiebende Wirkung entziehen oder anders ausgestalten kann. Das war die Grundlage für diese Botschaft des Bundesrates.
In der Vernehmlassung wurde der Vorschlag eigentlich in breiten Kreisen begrüsst. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat jetzt aber Nichteintreten auf diese Vorlage beschlossen, und das Parlament muss nun darüber entscheiden. Natürlich ist ein Eingriff in Verfahren immer auch mit Eingriffen in die Rechtsstaatlichkeit verbunden. Da muss sich das Parlament halt entscheiden: Will man Beschleunigung? Will man für Grossprojekte auch die Kostenfrage durch Beschwerden lösen? Oder sagt man: "Die Rechtsstaatlichkeit hat halt ihren Preis, und wir lassen die Verfahren, wie sie sind"?
Ihre Idee des Beschleunigungsgebots ist schon mehrfach geprüft worden. Es gibt ein Postulat (06.3888) des damaligen Ständerates Wicki, in dem er Beschleunigungsgebote und Ordnungsfristen vorgeschlagen hat. Dieses Postulat liegt vor. Die Problematik ist die: Wir haben zwar in diversen Bereichen Ordnungsfristen für die Gerichte formuliert, aber wenn diese Fristen nicht eingehalten werden, haben wir keine Möglichkeit, zu sanktionieren oder zu sagen: Ihr habt die Behandlungsfrist verpasst, jetzt gilt die Beschwerde als abgelehnt oder angenommen. Bislang haben solche Methoden eben nicht wirklich weitergeholfen. Das sind Überlegungen, die angestellt worden sind. Wenn das Parlament im Rahmen dieser Vorlage in diese Richtung gehen möchte, sind wir natürlich immer bereit, aber es liegt eigentlich alles
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AB 2011 N 1252 / BO 2011 N 1252
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auf dem Tisch. Es geht um Grundsatzentscheide: Was wollen Sie schlussendlich beschleunigen? Wo sind für Sie die rechtsstaatlichen Grenzen?
Voilà, ich hoffe, damit Ihre Fragen beantwortet zu haben.