Leuthard Doris, Bundesrätin:
Es sind sich ja alle einig; ich müsste mich deshalb gar nicht äussern - aber ich muss trotzdem noch Folgendes anbringen: Das ist eine Vorlage, die der Bundesrat nicht aus eigener Motivation vorgelegt, sondern aufgrund der vielen Vorstösse aus allen Fraktionen gezimmert hat. Es ist fast ein bisschen wie beim Verbandsbeschwerderecht: Das Anliegen kommt alle ein, zwei Jahre wieder. Die Erkenntnisse sind immer wieder dieselben; man steht am Schluss vor einer Interessenabwägung: Wollen Sie wirklich beschleunigen und gewisse Eingriffe in das Rechtssystem vornehmen oder nicht? Insofern ist die Debatte ja gut, aber sie führt halt immer wieder zum Status quo ante. Auch die Neat-Aufsichtsdelegation hat den Bundesrat ausdrücklich gebeten: Schaut, wie man die Erteilung der aufschiebenden Wirkung restriktiver handhaben kann! Wir haben diesen Auftrag erfüllt und sehr viele weitere Überlegungen angestellt.
Selbstverständlich liegen bereits wieder Berichte, diesmal aus dem Ständerat, zum selben Problem vor, mit denselben Anliegen. Ich werde mich deshalb inskünftig bei der Beantwortung dieser Vorstösse kurzfassen und auf die bereits zigfach vorliegenden Berichte und die entsprechenden Äusserungen dazu verweisen.
Die Problematik bleibt bestehen. Wir haben im allgemeinen Verwaltungsrecht des Bundes die Regelung, dass Beschwerden gegen Verfügungen der Bundesbehörden grundsätzlich eine aufschiebende Wirkung haben. Die verfügende Behörde kann einer Beschwerde ausnahmsweise die
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AB 2011 N 1359 / BO 2011 N 1359
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aufschiebende Wirkung entziehen. Die gleiche Kompetenz haben die mit einer Beschwerde befassten Gerichte.
Im Beschaffungsrecht des Bundes ist es genau umgekehrt. Hier hat die Beschwerde gegen die Zuschlagsverfügung grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung; im Ausnahmefall können die Gerichte einer Beschwerde die aufschiebende Wirkung erteilen. Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen überlässt die Interessenabwägung bei Gesuchen um Gewährung dieser aufschiebenden Wirkung ganz den Gerichten. Das heisst, die Gerichte sind zuständig dafür, welche Interessen zu berücksichtigen sind. Es gibt im Gesetz weder Regeln dafür noch eine Gewichtung. Die Bundesverwaltung hat versucht, solche Regeln aufzustellen und eine Gewichtung vorzunehmen. Der Bundesrat hat diesbezüglich die Einschätzungen des Bundesamtes für Justiz nicht geteilt. Es kommt halt auch mal vor, dass der Bundesrat nicht nur Rechtsauffassungen anschaut; er muss auch eine gesamtheitliche Abwägung des Systems Schweiz vornehmen. Dabei muss er eine Interessenabwägung zwischen der Beschleunigung der Verfahren, einer Entbürokratisierung - ein Begriff, den Sie in diesem Saal sehr oft verwenden - und zumutbaren Eingriffen in das Rechtssystem vornehmen.
Sie sind jetzt zum Schluss gekommen, dass Sie diese Vorschläge zur Beschleunigung der Verfahren nicht wollen. Sie sind somit einverstanden, dass der Rechtsschutz des Beschaffungswesens optimal und nicht revisionsbedürftig ist. Und Sie appellieren an die Gerichte, dass sie heute, morgen und übermorgen in ihrem Ermessen Ihre Ausführungen dann eher berücksichtigen, als dies bis heute der Fall war. Ich nehme das auch so zur Kenntnis und werde inskünftig einfach auf diese Diskussion verweisen, ohne dass wir weitere Berichte dazu erstellen lassen, weil das auch viel Geld kostet.
Es ist das Recht des Parlamentes, immer wieder Fragen aufzuwerfen, darauf zurückzukommen, und Sie dürfen auch Ihre Meinung ändern. Ich habe in der Kommission gesagt, dass ich damit keine Mühe habe. Ich habe aber Mühe, wenn das alle paar Monate passiert und wenn sehr viele Mitarbeiter der Bundesverwaltung ihre Weihnachtsferien opfern, um Ihnen diese Berichte rechtzeitig zu erstellen. Das ist zum Teil ein bisschen frustrierend - hüst und hott. Da bitte ich Sie einfach zu berücksichtigen, bei aller Legitimation und Ihrer Freiheit, dass die Diskussion eines Themas irgendwo auch einmal beendet sein muss oder dann - im andern Fall - gewichtige Neuerungen vorliegen müssen.
In diesem Sinne respektiere ich den Nichteintretensentscheid Ihrer Kommission, mit allen Konsequenzen, die sich daraus ergeben. Ich danke Ihnen dafür, dass Sie das Beschaffungswesen so, wie es ist, gut finden.