Stahl Jürg (V, ZH), für die Kommission:
Die SGK-NR hat am 12. März 2007 bzw. am 24. Juni 2011 diese Initiative der sozialdemokratischen Fraktion geprüft. Sie ist mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen zum Schluss gekommen, es sei dieser Initiative keine Folge zu geben.
Was will diese Initiative im Kern? Im Kern will sie die gesetzlichen Bestimmungen über die berufliche Vorsorge so anpassen, dass die Vorsorgeeinrichtungen verpflichtet sind, "direkt Eigentümer aller Aktiven zu sein, die zur Deckung
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AB 2011 N 1368 / BO 2011 N 1368
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der Versicherungs- beziehungsweise der Austrittsleistungen bestimmt sind".
Nach der ersten Beratung in der Kommission wurde beschlossen, dass diese Initiative sistiert wird, und zwar bis zum Zeitpunkt, zu dem die Subkommission BVG ihre Arbeit zum Thema "Legal Quote" abgeschlossen hat. In der Folge wurde dann von unserer Kommission empfohlen, der Kommissionsinitiative 10.507, "Legal Quote", Folge zu geben; gemäss Schwesterkommission jedoch soll ihr keine Folge gegeben werden. Am 11. April dieses Jahres hat das Plenum unseres Rates ohne Gegenstimme beschlossen, diese von der Subkommission ausgearbeitete Lösung - ein minimaler gemeinsamer Nenner zum Thema "Legal Quote" - anzunehmen. Dieses Geschäft liegt nun beim Ständerat.
Die Mehrheit der Kommission ist überzeugt, dass wir eigentlich diesen Weg der gemeinsamen Kommissionsinitiative gehen und eben nicht eine Vermischung machen sollten, wie das jetzt bei der vorliegenden Initiative eigentlich der Fall ist. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass es in der beruflichen Vorsorge vor allem für die KMU weiterhin eine Vollversicherungslösung braucht.
Heute bestehen 123 000 Versicherungsverträge mit rund 1,15 Millionen Versicherten, und ich glaube, hier darf man im Namen der Mehrheit der Kommission schon sagen, dass der Druck von diesen Unternehmen mit Unterstützung des Gewerbeverbands oder anderer Organisationen sicher höher werden würde, wenn diese 123 000 Unternehmen mit über einer Million Versicherter so unzufrieden wären. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Unzufriedenheit so gross ist, dass sie das alles einfach schlucken. Aber diese Vollversicherungslösung ist für manche KMU ein Vorteil; das wurde eingehend diskutiert. Ich glaube, hier kann man nicht von einer Vernachlässigung sprechen. Die Verwaltung schätzt die Garantiekosten auf rund 0,5 bis 0,6 Prozent des Deckungskapitals. Das ist ein nicht zu unterschätzender Betrag.
Die Initiative der sozialdemokratischen Fraktion fordert den Systemwechsel, er scheint aber der Mehrheit der Kommission nicht angezeigt. Ich glaube auch sagen zu dürfen, dass das Vertrauen, das die Rednerin der Minderheit angesprochen hat, durch Massnahmen, die dieser Rat beschlossen hat, massiv verbessert worden ist. Ich glaube, man darf nicht einfach nur auf die Zeit vor zehn Jahren zurückblicken, sondern sollte auch die jüngsten Ereignisse anschauen. Da darf man sagen, dass die ganze Branche wahrscheinlich sehr viel besser durch die Finanz- und Wirtschaftskrise gekommen ist und das Vertrauen wiederaufgebaut hat.
Die Minderheit beharrt auf der Systemänderung, einer Änderung, welche tiefgreifende Konsequenzen hat. Es ist nicht nur das Problem der Legal Quote, das angeblich gelöst werden sollte, sondern es ist auch eine Frage der freien Wahl der KMU, wo und mit welchem System sie versichert sind. Die Minderheit bezweifelt - ich glaube, das darf man im Namen der Kommission, die ja eine starke Minderheit aufweist, sagen -, dass der eingeschlagene Weg über die Lösung des Problems der Legal Quote vorangetrieben werden kann. Ich zähle jedoch auf diesen begonnenen Weg, und aufgrund der Einstimmigkeit des Nationalrates ist sicher auch der Ständerat aufgefordert, nochmals auf seine Beschlüsse zurückzukommen.
Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, unserem Antrag zu folgen.