Maurer Ueli, Bundesrat:
Sie haben es gehört: Diese Vorlage hat eine zehnjährige Vorgeschichte, und ich bin der fünfte Bundesrat, der sich damit befasst. Eigentlich wäre es Zeit, diese Vorlage in dieser Legislatur zu verabschieden. Es wäre für Sie ein Ruhmesblatt, und mich würde es beruhigen, wenn wir nach zehnjähriger Arbeit mindestens eine Zwischenetappe abschliessen könnten. Wir basieren grundsätzlich immer noch auf der Botschaft 2007, die Sie an den Bundesrat zurückgewiesen haben.
Was hat sich in der Zwischenzeit geändert? Zuerst einmal hat das Parlament mit dem Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) das Heft selbst in die Hand genommen. Aufgrund dieses Gesetzes, das auf eine parlamentarische Initiative von Herrn Ständerat Hofmann zurückgeht, wurde der Dienst für Analyse und Prävention (DAP) auf den 1. Januar 2009 vom EJPD ins VBS transferiert. Seit dem 1. Januar 2010 sind die zivilen Nachrichtendienste fusioniert. Wir haben also keinen Inland- und Auslandnachrichtendienst mehr, sondern einen einzigen Nachrichtendienst.
Ebenfalls Einfluss auf diese Vorlage hatte der Bericht der GPK Ihres Rates über die Umstände der Ernennung von Roland Nef zum Chef der Armee - das fliesst hier ein. Schliesslich haben wir auch ein Rechtsgutachten bei Professor Biaggini in Auftrag gegeben, um zu prüfen, ob das übergeordnete Recht dieser Gesetzesrevision nicht entgegensteht. Herr Biaggini kommt zum Schluss, dass das nicht der Fall ist. Das sind Dinge, die sich seit der ersten Botschaft geändert haben. Wir haben versucht, das alles in der jetzt vorliegenden reduzierten Botschaft aufzunehmen.
Der Bundesrat hat nach der Rückweisung der Botschaft Gespräche geführt - auch mit den Präsidenten der beiden Kommissionen für Rechtsfragen - und hat sich für ein Verfahren in zwei Schritten entschieden. In einem ersten Schritt möchten wir die veränderte Organisation des Nachrichtendienstes festhalten - statt zwei Diensten eben noch ein Nachrichtendienst. Wir nehmen insbesondere auch auf die Wünsche Ihrer Aufsichtsbehörde Rücksicht. Die GPDel fordert, unseres Erachtens zu Recht, dass Bestimmungen, die bisher nur auf Verordnungsstufe vorhanden sind, in eine gesetzliche Grundlage überführt werden. Das passiert jetzt. Wir haben weiter konsensfähige Anpassungen aus der ersten Botschaft übernommen. Unseres Erachtens macht es Sinn, das alles in zwei Schritten zu regeln. Zur Forderung, die Sie mit der Rückweisung verbunden haben, wonach alles zusammenkommen müsse: Das ist ein Schritt, der zeitlich noch nicht wirklich bestimmt ist und der die weitere Bearbeitung eigentlich eher erschwert. Wenn Sie heute dieser Vorlage so zustimmen, haben wir eine bessere Ausgangslage für das Nachrichtendienstgesetz.
Das Nachrichtendienstgesetz ist dann der zweite Schritt. Wir möchten in einem lesbaren, einfachen Gesetz alle Bestimmungen des Nachrichtendiensts zusammenfassen. Wir arbeiten intern daran und gehen davon aus, dass der Bundesrat diese Botschaft zuhanden des Parlamentes gegen Ende des nächsten Jahres verabschieden kann. Vorbehalten bleibt die Vernehmlassung, weil dort dann alle Fragen zu all den kritischen Punkten - die Sie schon in dieser Vorlage vermuten, wozu aber klar kein Anlass besteht - zu beantworten sind. Diese weitere Vorlage ist dann von politischer Brisanz, und die Beratung im Parlament dürfte wohl einige Zeit in Anspruch nehmen. Das ist ein weiterer Grund, hier auf diese reduzierte Vorlage einzutreten und sie zu verabschieden, damit wir dann für die wirklich kritischen Fragen die entsprechende Zeit haben und das, was organisatorisch geregelt werden muss, bereits geregelt haben.
Was ist nicht mehr in diesem Gesetz enthalten? Es wurde bereits verschiedentlich angesprochen. Wir haben insbesondere die damals unter dem Titel "Lauschangriff" heftig kritisierten Punkte aus der Vorlage entfernt. Es geht um die besonderen Mittel der Informationsbeschaffung mitsamt den Durchführungsbestimmungen. Es gibt kein präventives Überwachen des Post- und Fernmeldeverkehrs mehr - der Lauschangriff ist also gestrichen -, kein Beobachten an nicht allgemein zugänglichen Orten und kein geheimes Durchsuchen von Datenbearbeitungssystemen. Das waren die grossen Knackpunkte der letzten Vorlage, die wir herausgenommen haben und die wir für die neue Vorlage entsprechend bearbeiten werden.
Ich habe grundsätzlich die gleichen Bedenken wie die Vertreterinnen und Vertreter, die heute auf Nichteintreten plädiert haben. Es geht in diesen Fragen immer um die Güterabwägung zwischen persönlicher Freiheit und staatlicher Überwachung; das werden wir Ihnen in der nächsten Vorlage aufzeigen. Aber in dieser Vorlage geht es nicht um diese Frage, sondern es geht um die Sicherheit unseres Landes, der Schweiz, und um die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Dazu sind gewisse minimale Funktionen und Aufsichtsmöglichkeiten notwendig, damit diese Sicherheit auch gewährleistet werden kann.
In dieser Vorlage finden Sie ein Verbot von Tätigkeiten. Hier müssen wir uns einfach die Frage stellen: Lassen wir es zu, dass in der Schweiz beispielsweise Geld gesammelt wird, um für einen Konflikt, den wir nicht wollen, Waffen zu kaufen? Verbieten wir solche Tätigkeiten, ja oder nein? Wir sind der Meinung, dass wir hier eine Aufgabe haben und sie verbieten sollten; wir kommen im Detail noch dazu. Eine weitere Frage, auf die wir eine Antwort geben möchten, lautet: Wer ordnet ein solches Tätigkeitsverbot an? Weiter geht es um die Frage der Lagedarstellung. Das machen wir auf Verordnungsstufe bereits, aber wir möchten sie auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Das Überwachen beziehungsweise Löschen dieser gesammelten Daten sollte gesetzlich geregelt werden.
Verschiedentlich angesprochen worden ist die besondere Auskunftspflicht der Behörden. Hier geht es nicht darum, Sozialversicherungen zum Schnüffeln oder zur staatlichen Überwachungstätigkeit zu verführen, sondern es geht darum, ganz gezielt Auskünfte zu verlangen. Alles, was in Bezug auf diese Auskünfte gemacht werden muss, ist genau umschrieben. Es geht aber auch um die Gegenseite - wir werden das im Detail ja noch behandeln -: Es geht darum, dass Behörden oder Amtsstellen, die einen begründeten Verdacht haben, diesen Verdacht auch melden können, ohne sich strafbar zu machen. Das ist ja heute nicht der Fall. Auch diese Fragen möchten wir in diesem Gesetz regeln. Die Auskunftspflicht gewerblicher Transporteure und Tarnidentitäten sind Dinge, auf die wir in der Detailberatung zurückkommen werden.
Ich kann die Vorlage zusammenfassen und sagen: Es geht nicht um Schnüffelstaat, es geht nicht darum, den Bürger
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AB 2011 N 1375 / BO 2011 N 1375
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auszuschnüffeln, zu überwachen, sondern es geht darum, die inzwischen erfolgten Änderungen organisatorisch festzulegen, dafür eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, nicht zuletzt auf Forderungen Ihrer Aufsichtsdelegation hin. In dieser Vorlage das Organisatorische vorwegzunehmen, damit der Nachrichtendienst auf einer gesetzlichen Grundlage arbeitet, das muss auch in Ihrem Interesse sein. Überall dort, wo wir noch auf Verordnungen basieren, braucht es eine gesetzliche Grundlage zur Überwachung. Viele Fragen, die Sie gestellt haben, können Sie auch Ihrer Aufsichtsbehörde, der GPDel stellen, die den Nachrichtendienst eng und unserer Meinung nach korrekt und gut überwacht. Es geht hier also darum, in einem weiteren Schritt organisatorische Fragen zu regeln, damit uns nachher genügend Zeit bleibt, um die tatsächlich kritischen Fragen gründlich zu behandeln.
Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten. Es ist eine Vorlage, die wir nach zehn Jahren Vorarbeit endlich abschliessen sollten.