Maurer Ueli, Bundesrat:
Mit dieser Immobilienbotschaft beantragen wir Ihnen einen Kredit im Umfang von 305 Millionen Franken. Im Gegensatz zu früheren Immobilienbotschaften sind eigentlich nur kleinere Positionen, rund 150 an der Zahl, dabei. Es geht um Reparaturarbeiten bei unseren Immobilien; der nötige Unterhalt soll damit nachgeholt werden. In der Vorlage findet sich nur ein einziges Neubauprojekt.
Diese Vorlage ist damit in zweierlei Hinsicht konsequent: Zum Ersten möchten wir keine Neubauten provozieren, bevor ein Standortkonzept festgelegt ist und Sie die Rahmenbedingungen für die Armee diktiert haben - Neubauten, die sich nachher vielleicht nicht am richtigen Ort befinden oder nicht nötig gewesen wären. Daher enthält unser Entwurf als einziges Neubauprojekt das Vorhaben des Kompetenzzentrums ABC, zweite Etappe, in Spiez für 19,5 Millionen Franken. Dies ist eine Investition, die für jede Armee, wie sie auch immer aussehen wird, notwendig ist. Das ist also der erste Grund: keine Präjudizien.
Zum Zweiten haben wir Ihnen auf unserer Mängelliste dargestellt, dass der Immobilienunterhalt bei uns im Argen liegt. Wir haben wirklich sehr viele ältere Bauten, die schlecht unterhalten sind und den energetischen Anforderungen nicht genügen - daher diese Liste von rund 150 Objekten, für welche wir jetzt dringend notwendige Investitionen tätigen müssen. Dieses Konzept entspricht eigentlich Ihren Vorgaben, und es ist auch vernünftig. Weil es sich meist um kleinere Positionen handelt, können im nächsten Jahr Arbeiten lokal vergeben werden, um diesen Unterhalt nachzuholen. Es ist also auch ein kleines Programm für die Baubranche.
Wie schon im letzten Jahr haben wir auch diesmal 10 Millionen Franken aus dem Rüstungsprogramm in diesen Kredit übertragen, weil wir den Immobilienunterhalt als wichtig erachten und damit dringend notwendige Vorhaben realisieren können.
Es ist also insgesamt eine unaufgeregte Vorlage, die den Vorgaben nach wenig Neubauten und Befriedigung des Nachholbedarfes beim Unterhalt entspricht. Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.
Noch eine Bemerkung zu Artikel 5, bei dem es eine Differenz zum Ständerat gibt und ein Mehrheits- und ein Minderheitsantrag vorliegen: Ich bitte Sie, hier der Mehrheit und damit dem Bundesrat zu folgen. In diesem Fall könnte man den ständerätlichen Beschluss zwar akzeptieren, weil es eigentlich nur um ein grösseres Objekt geht. Aber wenn Sie das strichen, würde dies, da es eigentlich um eine Grundsatzfrage geht, bedeuten, dass wir Ihnen auch kleinere Abweichungen wieder unterbreiten müssten. Selbstverständlich gehen wir solchen Abweichungen intern nach und weisen sie aus; Sie haben zudem jederzeit die Möglichkeit, Einblick zu nehmen.
Noch eine Bemerkung zu den Ausführungen von Frau Nationalrätin Birrer-Heimo: Ich teile durchaus die Feststellungen, die die Finanzkontrolle bezüglich Immobilienmanagement gemacht hat. Wir sind daran, das Immobilienmanagement zu verbessern, und haben bereits wesentliche Fortschritte erzielt. Wir haben aber weit über 10 000 Immobilien, die wir unterhalten müssen, und wir sehen tatsächlich noch nicht,
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AB 2011 N 1422 / BO 2011 N 1422
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wie wir das hinkriegen. Daran arbeiten wir; wir sollten spätestens in zwei Jahren so weit sein, dass wir zu jeder Liegenschaft auch die entsprechenden Kosten - alles, was man unter einem modernen Immobilienmanagement versteht - ausweisen können. Diesen Mangel haben wir erkannt, und wir arbeiten daran, Ihnen bessere Unterlagen unterbreiten zu können.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten, bei Artikel 5 der Mehrheit zu folgen und der Vorlage dann auch zuzustimmen.