Lustenberger Ruedi (CE, LU), für die Kommission:
Am 28. September dieses Jahres hat der Ständerat ganz knapp - mit 17 zu 16 Stimmen - die vorliegende Motion Freitag angenommen. Der Motionär fordert darin den Bundesrat auf, eine Vorlage auszuarbeiten, welche die Rechtsgrundlagen liefert, dass der ganze Ertrag der CO2-Abgabe auf Brennstoffen auf zwanzig Jahre befristet zur Verminderung der CO2-Emissionen von Gebäuden und zur Förderung von Forschung und Entwicklung bezüglich der erneuerbaren Energien eingesetzt werden kann. Dabei geht der Motionär davon aus, dass es dazu neben der Anpassung des CO2-Gesetzes auch eine Änderung der Bundesverfassung braucht.
Wenn wir uns die aktuelle Situation in dieser ganzen Angelegenheit kurz vor Augen führen, dann stellen wir drei Dinge fest:
1. Aktuell bringt die CO2-Abgabe auf Brennstoffen jährlich etwa 600 Millionen Franken.
2. Davon ist ein Drittel, also etwa 200 Millionen Franken, sogenannt teilzweckgebunden.
3. Nach dem momentanen Stand der Beratungen des CO2-Gesetzes in der Differenzbereinigung zwischen den beiden Räten soll nun dieser Betrag auf maximal 300 Millionen Franken jährlich erhöht werden.
Ihre Kommission hat diese Motion des Ständerates ausgiebig beraten und auch sehr kontrovers diskutiert. Bei einem relativ grossen Teil der Mitglieder unserer Kommission stösst das Anliegen des Ständerates auf Sympathie. Der Ansatz, dass im Gebäudepark die grössten Sparpotenziale liegen, wird grundsätzlich von niemandem bestritten. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass auch das nationale Gebäudeprogramm rasch installiert wurde; die Zusammenarbeit mit den Kantonen funktioniert gut. Sie wissen, dass es in den ersten beiden Jahren ein Opfer des eigenen Erfolgs wurde.
Nun wird es Sie erstaunen, dass trotzdem eine grosse Mehrheit Ihrer UREK - das Stimmenverhältnis war nämlich 19 zu 2 bei 5 Enthaltungen - die Motion nicht annehmen will. Es wird die Meinung des Bundesrates geteilt, und das ist der Hauptgrund, weshalb wir Ihnen die Ablehnung beantragen. Wir teilen nämlich die Meinung des Bundesrates, dass zunächst einmal die Energiestrategie 2050 des Bundesrates abzuwarten sei. Dort wird sich dann weisen, wie und in welchem Ausmass dann allenfalls eine Finanzierungsabgabe zur Förderung von erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz und der Forschung und Entwicklung notwendig sein wird und wie diese allenfalls ausgestaltet werden muss. Das Parlament kann sich dannzumal dazu äussern, weil es wohl unbestritten ist, dass dann zumindest auf Gesetzesebene, allenfalls sogar auf Verfassungsebene legiferiert werden soll.
Im Weiteren wird argumentiert, dass mit einer kompletten Zweckbindung der CO2-Abgabe für den gegenwärtigen Stand der CO2-Gesetzgebung, welche bekanntlich in der Differenzbereinigungsphase ist, ein Signal gesetzt würde, das besonders auch bei den Kantonen, welche bekanntlich für die Umsetzung des Gebäudeprogramms zuständig sind, zu einer Verunsicherung führen könnte. Einzelne Mitglieder der Kommission argumentieren zudem mit dem Grundsatz aus ordnungspolitischer Optik, dass damals, als das CO2-Gesetz installiert wurde, ein staatsquotenneutrales Ziel gesetzt worden sei.
Die Kommission ist sich aber durchaus bewusst, dass die jüngsten Entwicklungen in der nationalen und vor allem globalen Klima- und Energiepolitik zu einem Umdenken und auch zu einem zusätzlichen Handeln führen müssen. Bestandteil davon wird wohl so oder so die Interventionsmöglichkeit des Staates sein.
Namens der grossen Kommissionsmehrheit ersuche ich Sie also, die Motion abzulehnen.