Leuthard Doris, Bundesrätin:
Mit dem neuen Regelwerk für Flughafengebühren wird unter anderem die Richtlinie 2009/12/EG über Flughafenentgelte umgesetzt. Diese beinhaltet gewisse Grundzüge und regelt verfahrensrechtliche Aspekte für die Festlegung von Flughafenentgelten. Sie enthält hingegen keine materiellen Grundlagen für die Berechnung dieser Gebühren. Die Umsetzung dieser Richtlinie und insbesondere die Festlegung der Berechnungsgrundlagen haben sich als äusserst schwierig erwiesen. Flughafenbetreiber und Flughafenbenützer vertreten teilweise kontroverse Standpunkte.
Unter diesen Voraussetzungen war es erforderlich, eine für beide Seiten klare und damit auch vergleichsweise detaillierte Regelung zu formulieren. Der Entscheidfindungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Trotz dieser Herausforderung kann der Bundesrat bestätigen, dass die neue Verordnung über die Flughafengebühren grundsätzlich im Einklang mit der genannten Richtlinie stehen und nicht darüber hinausgehen wird.