Girod Bastien (G, ZH):
Es geht hier darum, wie die Gelder verwendet werden, welche die Automobilimporteure bezahlen müssen, wenn sie das Ziel von 130 Gramm CO2 pro Kilometer nicht erreichen. Das jetzige Gesetz, das übrigens erst Anfang Jahr in Kraft tritt, soll schon nach einem Jahr wieder geändert werden, und zwar sollen diese Gelder nicht via Lenkungsabgabe an die Bevölkerung zurückerstattet werden, sondern direkt in den Infrastrukturfonds fliessen.
Ich habe das Votum von Frau Bundesrätin Leuthard im Ständerat gehört. Ich habe wirklich schon bessere Voten gehört. Ich finde, sie hätte den Ständerat eigentlich daran erinnern müssen, dass es aus finanz-, demokratie- und klimapolitischen Gründen besser wäre, die Fassung des Nationalrates zu wählen. Finanzpolitisch machen wir hier nämlich Folgendes: Wir sehen eine Zweckbindung für eine Lenkungsabgabe vor. Das letzte Mal haben wir das bei der CO2-Abgabe auf Brennstoffen gemacht. Da haben wir eine Subkommission gebildet, da haben wir ewig diskutiert, wie wir das machen wollen, und sind dann zum Schluss gekommen, dass wir nur einen Drittel für das Gebäudeprogramm zweckbinden und zwei Drittel weiterhin der Bevölkerung geben wollen.
Nun sehen wir hier, bei einer kleinen Differenz und ohne grosse Diskussion, eine Zweckbindung zu hundert Prozent vor, nämlich eine Überweisung an den Infrastrukturfonds. Was der Infrastrukturfonds genau mit Klimaschutz zu tun hat, ist eine andere Frage, und deshalb ist ein solches Vorgehen auch klimapolitisch bedenklich. Frau Bundesrätin, im Ständerat haben Sie gesagt, durch die Beseitigung von Engpässen gebe es weniger Staus, damit reduziere man den CO2-Ausstoss auch. Das kann man sagen, aber wissenschaftlich gesehen ist es natürlich etwas fragwürdig. Wissenschaftlich ist es ja sogar schwierig festzustellen, ob die direkte Unterstützung des öffentlichen Verkehrs als Klimaprojekt angesehen werden kann. Klimaschutz heisst eigentlich Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien und Erhöhung der Effizienz. Aber einfach so einen allgemeinen Fonds zu unterstützen, das ist klimapolitisch schwierig zu vertreten.
Schliesslich gibt es auch eine demokratiepolitische Komponente. Was wir hier besprechen, ist nämlich eigentlich der Gegenvorschlag zur Offroader-Initiative. Das Ziel der Initianten war, dass das Geld in den Verkehrssicherheitsfonds fliessen würde. Der Kompromiss war dann, dass es an die Bevölkerung zurückgeht, wie die CO2-Abgabe auch. Und jetzt soll es plötzlich einfach in den Infrastrukturfonds fliessen! Ich habe nichts gegen den Infrastrukturfonds, aber es ist schon etwas fragwürdig, dass man nach nur einem Jahr dieses Gesetz schon wieder ändert und auch nicht die Möglichkeit gibt für irgendwelche Einwendungen in diesem Sinn. Ich bitte Sie deshalb, jetzt, nach beinahe zwei Jahren Beratung des CO2-Gesetzes, nicht noch einen Schnellschuss zu machen.
Es ist auch nicht so, dass wir dieses Gesetz mit einer Differenz irgendwie gefährden würden. Am Donnerstagmorgen müssten wir halt eine Einigungskonferenz durchführen. Na gut, dann müssen wir etwas früher aufstehen, aber zumindest haben wir dann noch einmal die Chance, den Ständerat zu überzeugen, dass es finanzpolitisch geschickter ist, beim Beschluss des Nationalrates zu bleiben. Vielleicht unterstützt uns dann auch Frau Bundesrätin Leuthard, denn finanzpolitisch betrachtet ist es eigentlich unbestritten, dass wir bei der Position des Nationalrates bleiben sollten.