Nationalrat - Frühjahrssession 2012 - Erste Sitzung - 27.02.12-14h30
Conseil national - Session de printemps 2012 - Première séance - 27.02.12-14h30

08.053
Vereinfachung der Mehrwertsteuer
Simplification de la TVA
Fortsetzung - Suite
Informationen CuriaVista
Informations CuriaVista
Informazioni CuriaVista
Botschaft des Bundesrates 25.06.08 (BBl 2008 6885)
Message du Conseil fédéral 25.06.08 (FF 2008 6277)
Nationalrat/Conseil national 11.03.09 (Erstrat - Premier Conseil)
Nationalrat/Conseil national 18.03.09 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 18.03.09 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 02.06.09 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Nationalrat/Conseil national 05.06.09 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 10.06.09 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 12.06.09 (Schlussabstimmung - Vote final)
Ständerat/Conseil des Etats 12.06.09 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses 1 (AS 2009 5203)
Texte de l'acte législatif 1 (RO 2009 5203)
Zusatzbotschaft des Bundesrates 23.06.10 (BBl 2010 5397)
Message complémentaire du Conseil fédéral 23.06.10 (FF 2010 4899)
Nationalrat/Conseil national 15.12.10 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 14.03.11 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 21.12.11 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 27.02.12 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 13.03.12 (Fortsetzung - Suite)

4. Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer
4. Loi fédérale régissant la taxe sur la valeur ajoutée

Antrag der Mehrheit
Eintreten

AB 2012 N 8 / BO 2012 N 8

Antrag der Minderheit
(Schelbert, Bertschy, Birrer-Heimo, Fässler Hildegard, Ineichen, Leutenegger Oberholzer, Levrat, Maier Thomas, Marra, Müller Philipp, Pardini, Pelli)
Nichteintreten

Antrag FK-NR
Nichteintreten
Schriftliche Begründung
Die WAK-NR beschloss am 9./10. Januar 2012, die Beherbergungsleistungen für die Zeit vom 1. April 2012 bis zum 31. März 2013 von der Mehrwertsteuer zu befreien. Um die finanzpolitischen Auswirkungen zu prüfen, befasste sich die FK-NR an ihrer Sitzung vom 27. Januar 2012 mit den finanzpolitischen Auswirkungen dieses Antrages. Mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschloss sie, der WAK-NR zu beantragen, diese solle auf das Geschäft zurückkommen und von dieser Mehrwertsteuerbefreiung absehen. Die FK behielt sich vor, ansonsten einen Antrag auf Nichteintreten im Rat zu stellen. Die WAK-NR nahm vom Antrag Kenntnis, hielt aber an ihrem Beschluss fest. Die Mehrheit der FK-NR beantragt deshalb Nichteintreten, die Minderheit unterstützt das Anliegen der Mehrheit der WAK-NR.
Für die Mehrheit der FK-NR wurde argumentiert, dass mit der Massnahme die Probleme nicht gelöst werden könnten, da die Kostenreduktion zu gering sei. Dann würde auch nur eine einzelne Branche berücksichtigt, und der Aufwand für die Umstellung in den Betrieben sei gross. Des Weiteren sei es eine Illusion zu glauben, dass man nach einem Jahr wieder zur vorgesehenen Besteuerung zurückgehen würde. Die Befreiung sei auch ein Sündenfall gegenüber dem Ziel, bei der Mehrwertsteuer weniger Ausnahmen zuzulassen, damit diese gerechter werde. Ins Feld geführt wurde auch, dass sich eine Nullsatz-Besteuerung nach Auffassung des Bundesamtes für Justiz kaum mit der von Artikel 130 Absatz 2 der Bundesverfassung vorgesehenen Besteuerung von Beherbergungsleistungen vereinbaren lasse.
Von der Minderheit der FK wurde zugunsten der Mehrheit der WAK-NR vorgebracht, dass die Hotellerie in einer sehr schwierigen Situation sei. Es sei deshalb wichtig und richtig, die Mehrwertsteuer zu senken. Der Vorwurf, dass diese Massnahme eine "Giesskanne" sei und nicht zielgerichtet wirke, treffe nicht zu. In Bezug auf die Befristung wurde auch ins Feld geführt, dass ein Nullsatz angesichts des schwierigen Umfelds grundsätzlich eine richtige Lösung wäre. Profitieren würden vor allem auch Gebiete, die sonst schon wirtschaftlich eher schwach seien. Zugunsten einer Befreiung wurde auch argumentiert, dass die Massnahme nur für ein Jahr gelte.

Proposition de la majorité
Entrer en matière

Proposition de la minorité
(Schelbert, Bertschy, Birrer-Heimo, Fässler Hildegard, Ineichen, Leutenegger Oberholzer, Levrat, Maier Thomas, Marra, Müller Philipp, Pardini, Pelli)
Ne pas entrer en matière

Proposition CdF-CN
Ne pas entrer en matière

Hassler Hansjörg (BD, GR), für die Kommission: Der starke Franken hinterlässt in der Schweizer Hotellerie deutliche Spuren. Er wirkt sich drastisch auf die ausländische Nachfrage aus und erhöht gleichzeitig die Attraktivität benachbarter ausländischer Destinationen. Erwartungsgemäss müssen vor allem bei den Gästen aus Europa Einbussen in Kauf genommen werden. Die Logiernächte im Jahr 2011 sind im Vorjahresvergleich z. B. in Graubünden um 8 Prozent, im Wallis um 4 Prozent und im Berner Oberland um 3 Prozent zurückgegangen. Allein in diesen drei Gebieten fehlten in diesem Jahr 722 000 Logiernächte. Der touristisch enorm wichtige Monat Dezember hat leider keine Entlastung, sondern nochmals eine klare Verschlechterung der Situation gebracht. Im Kanton Graubünden sind die Übernachtungen um 13 Prozent, im Wallis um 4 Prozent und im Berner Oberland ebenfalls um 13 Prozent zurückgegangen. Die Logiernächte von Gästen aus Europa gaben schweizweit insgesamt um 7 Prozent nach. Bei den Gästen aus allen anderen Kontinenten konnten die Logiernächte zwar gesteigert, die Rückgänge aus den Euroländern aber leider nicht kompensiert werden. Während die negativen Auswirkungen der Frankenstärke beim Ferientourismus bereits früh spürbar waren, ziehen sie nun verstärkt auch die bisher krisenresistente Städtehotellerie in Mitleidenschaft. So hatte z. B. Lausanne einen Rückgang der Logiernächte im vergangenen November und Dezember von 9 Prozent zu registrieren und die Stadt Bern einen solchen von 7,3 Prozent.
Die derzeitige Entwicklung der Tourismusbranche ist besorgniserregend. Vor allem die Euroschwäche macht den touristischen Leistungserbringern enorm zu schaffen. Durch die enge Verflechtung mit anderen Branchen ist ein Rückgang der touristischen Nachfrage aber nicht nur für die einzelnen Leistungserbringer problematisch, sondern für die gesamten Volkswirtschaften in den Tourismusregionen.
Die Gegner der befristeten Befreiung der Beherbergungsleistungen von der Mehrwertsteuer argumentieren unter anderem, dass die Befreiung nichts bringe. Ich gebe Ihnen ein Beispiel, um aufzuzeigen, dass dem nicht so ist: Einem Viersternehotel mit einem Beherbergungsumsatz von 3 Millionen Franken bleiben Ende Jahr rund 114 000 Franken mehr in der Kasse. Damit könnte das Hotel seine Ertragskraft verbessern und gewänne etwas Handlungsspielraum, um allenfalls Investitionen zu tätigen oder das Marketing zu verbessern. In der ganzen Schweiz würde die vorgesehene befristete Aussetzung der Mehrwertsteuer bei der Beherbergung etwa 150 Millionen Franken freisetzen. Wenn diese 150 Millionen Franken in die Infrastruktur oder in das Marketing investiert würden, könnte damit durchaus auch ein langfristiger Nutzen verbunden sein. Allein im Kanton Graubünden würden z. B. 25 Millionen Franken frei für die Hotellerie, die investiert werden könnten. Die Befreiung der Beherbergung von der Mehrwertsteuer für ein Jahr hätte dementsprechend natürlich auch Einnahmenausfälle beim Bund von etwa 150 Millionen Franken zur Folge. Das ist aber aus Sicht der Kommissionsmehrheit verkraftbar.
Die Verfassungsmässigkeit der vorgesehenen Massnahme ist umstritten. Ich zitiere in diesem Zusammenhang Herrn Claude Grosjean, Leiter Stab Gesetzgebung der Mehrwertsteuer von der Eidgenössischen Steuerverwaltung, aus dem Protokoll der WAK-SR vom 14. Februar 2012: "Hingegen ist die Befreiung der Beherbergungsleistungen für ein Jahr zwar nicht verfassungsmässig, kann aber gemacht werden, weil Artikel 165 Absatz 3 dies so vorsieht."
In Anbetracht der schwierigen Situation für die Hotellerie beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, die Beherbergungsleistungen befristet auf ein Jahr, vom 1. April 2012 bis 31. März 2013, von der Mehrwertsteuer zu befreien. Weiter gehende Anträge blieben in der vorberatenden Kommission in der Minderheit. So wurde beantragt, auch die gastgewerblichen Leistungen zu entlasten und zum reduzierten Satz von 2,5 Prozent zu besteuern. Dies wiederum hätte Mindereinnahmen von rund 700 bis 750 Millionen Franken zur Folge. Ein weiterer Antrag verlangte die Reduktion des Normalsatzes von 8 auf 7,5 Prozent, was nochmals Mindereinnahmen von 1300 Millionen Franken zur Folge hätte. Aus finanzpolitischen Gründen schlägt die Kommissionsmehrheit daher lediglich vor, die Beherbergungsleistungen befristet auf ein Jahr von der Mehrwertsteuer zu befreien.
Die Kommissionsmehrheit bittet Sie also, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung ebenfalls die Anträge der Kommissionsmehrheit zu unterstützen.

de Buman Dominique (CE, FR), pour la commission: D'abord je déclare mes intérêts: je suis président de la Fédération suisse du tourisme et de Remontées Mécaniques Suisses.
La révision de la législation sur la TVA est probablement l'un des plus longs processus que le Parlement aura connus. Après que le premier volet du message du Conseil fédéral

AB 2012 N 9 / BO 2012 N 9
consacré à la simplification de la TVA a été mis sous toit et qu'il est en vigueur, le deuxième volet, essentiellement focalisé sur la question du taux unique, a finalement été renvoyé définitivement au Conseil fédéral, avec mission de revenir devant le Parlement avec un projet à deux taux, celui ordinaire et celui réduit. Notre conseil - puisque c'est lui qui selon la procédure a pris cette décision contraignante le 21 décembre dernier - a ainsi confirmé sa première décision du 15 décembre 2010 et a demandé qu'en plus des exceptions prévues à l'article 21 alinéa 2 du projet, la formation, la santé, la culture, les manifestations sportives et les oeuvres de bienfaisance soient exonérées alors que l'alimentation, la restauration et l'hébergement bénéficieraient à l'avenir du taux réduit. Pendant la même séance du 21 décembre 2011, notre conseil a accepté par 93 voix contre 92 et 5 abstentions une motion de notre ancien collègue Jean-Pierre Graber, reprise par Adrian Amstutz, demandant d'exonérer le secteur de l'hébergement pour une année par le biais d'un arrêté fédéral urgent. A noter que la Chambre haute doit encore se prononcer, même si le préavis de la commission a déjà été donné.
Lors de notre séance du 10 janvier de cette année, la Commission de l'économie et des redevances a examiné le rapport de l'administration rédigé à la demande de Monsieur Philipp Müller et de plusieurs membres de la commission, notamment de Monsieur Jean-François Rime et de votre serviteur, et visant à approfondir les différentes mesures à prendre encore, en plus du message qui a été mis sous toit en automne passé, soit diverses mesures à prendre encore en faveur du tourisme qui souffre, répétons-le, plus que d'autres secteurs du franc fort.
Finalement et après mûr examen, la commission a pris acte que des mesures d'efficience avaient été prises par le Conseil fédéral et par l'administration, notamment dans le domaine de l'octroi des visas. Elle n'a donné un préavis favorable, par 13 voix contre 12, qu'en faveur de l'exonération de l'hébergement, et ceci pour la période limitée d'une année, par la procédure d'urgence. On y reviendra tout à l'heure.
La commission a écarté toutes les autres propositions qui avaient été envisagées, dont certaines figurent parmi les minorités que vous avez sur le dépliant. Quelles sont les raisons de cette proposition de la commission? La branche du tourisme subit doublement les effets du franc fort, on l'a déjà dit, mais on ne saurait assez le répéter, puisque les touristes étrangers trouvent la Suisse un peu chère, notamment les Européens, et délaissent notre pays, alors que de nombreux compatriotes sont tentés par le caractère avantageux de séjours et de vacances passés à l'étranger. Le tourisme ne peut pas, contrairement à d'autres branches, compenser ce double phénomène par des importations de matières premières avantageuses, comme cela peut être le cas dans l'industrie des machines où, par exemple, l'acier, le plomb ou différentes autres matières peuvent compenser partiellement cette cherté de l'exportation.
Dans le tourisme, c'est le domaine de l'hébergement qui souffre le plus, presque 60 pour cent de la clientèle provenant de l'étranger. Vous avez toutes et tous pu lire récemment les dernières statistiques publiées qui démontrent un recul moyen de 2 pour cent sur l'année pour l'ensemble du secteur, mais avec des pics qui vont de 6 à 9 pour cent pour les régions alpines. Ce sont les clients européens qui manquent le plus à l'appel, et ils sont partiellement compensés par les voyageurs venant des pays émergents grâce aux crédits votés en faveur de Suisse Tourisme et de ses campagnes de promotion.
Il faut savoir qu'un franc injecté dans l'hôtellerie engendre 2 à 3 francs investis dans le reste de l'économie, essentiellement touristique. La mesure préconisée par notre commission est ciblée et ne représenterait que 150 à 160 millions de francs de pertes fiscales, montant modeste en regard d'autres mesures souhaitées dont les effets se chiffreraient par contre à une fourchette allant de 700 millions à plus de 1 milliard de francs. Cette mesure évite au maximum l'effet d'aubaine et le principe de l'arrosage qu'on pourrait invoquer à l'égard des autres mesures. De plus, l'incidence fiscale se situe bien en deçà de l'enveloppe prévue initialement par le Conseil fédéral pour lutter contre le franc fort. Cette mesure pourrait prendre effet au 1er avril 2012, pour autant que le Conseil des Etats la soutienne et que le caractère d'urgence soit reconnu. L'effet d'environ 7 à 8 francs par nuitée se répercuterait essentiellement sur le prix de la chambre et contribuerait à l'abaissement des coûts dans le domaine du tourisme. La mesure est certes modeste, mais il serait alors paradoxal d'invoquer ce caractère pour ne pas la prendre.
Enfin, je ferai quelques remarques quant à la procédure choisie: le projet de loi existant, le chiffre 4 selon le message complémentaire du Conseil fédéral du 23 juin 2010, a été emprunté pour éviter un nouveau message du Conseil fédéral et une perte de temps qui ne nous aurait pas permis de trancher sur le fond aujourd'hui.
Cela explique pourquoi la CER propose pour la plupart des dispositions de les biffer, sans proposition de minorité dans ces cas-là. Par contre, il y a des propositions de minorité que nous devons traiter qui ont trait aux autres mesures envisagées initialement par la commission, mais qui sont rejetées dans le préavis de ce jour. La commission soeur du Conseil des Etats a examiné ce projet le 14 février et le préavise négativement à l'intention de notre conseil. Le projet doit passer le cap des deux chambres pour que le caractère d'urgence soit essentiellement octroyé. A noter également que la Commission des finances de notre conseil a émis un corapport du 27 janvier et qu'elle recommande, par 12 voix contre 9, de rejeter l'exonération de la TVA pour un an en faveur de l'hébergement. Par contre, plusieurs des chefs des départements cantonaux de l'économie publique - notamment ceux de Berne, des Grisons et du Valais - soutiennent la mesure préconisée par notre commission. Pour ne pas rallonger ce rapport d'entrée en matière, et parce que le temps est échu, je répondrai à la fin du débat aux questions liées à l'urgence, à la clause référendaire et à la constitutionnalité de ce projet.
Pour terminer: la CER vous demande de donner un coup de pouce limité dans le temps et non renouvelable à une branche qui emploie de nombreux collaborateurs dans le pays, qui se bat pour se renouveler et trouver des solutions de gestion originales, mais qui souffre actuellement au moment où les clients décident de jouer la carte Suisse ou non.

Schelbert Louis (G, LU): Im Namen von fast der Hälfte der Kommission, einer sehr grossen Minderheit also, beantrage ich, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Die Minderheit anerkennt, dass sich die Frankenstärke in gewissen Bereichen des Tourismus und in gewissen Regionen sehr negativ auswirkt. Insbesondere in Bergregionen und im Bereich Ferien gibt es zum Teil massive Folgen wegen des starken Frankens. Generell ist zu sagen: Die wirksamste Massnahme gegen die Frankenstärke ist ein tieferer Wechselkurs. Ein Euro-Franken-Verhältnis von 1 zu 1.40 oder wenigstens 1 zu 1.35 würde die Situation entscheidend verbessern. Leider wartet die Nationalbank immer noch zu, trotz Alarmsignalen aus anderen zentralen Branchen, namentlich der Metall- und Maschinenindustrie.
Auch dem leidenden Tourismus wäre damit am besten geholfen. Stattdessen steht hier nun eine befristete Aufhebung der Mehrwertsteuer von 3,8 Prozent zur Diskussion. Es ist unbefriedigend, dass zur Behebung oder wenigstens Linderung der zum Teil echten Probleme keine gezielten Massnahmen vorgeschlagen werden, sondern eine Giesskanne hervorgeholt wird. Ob Betriebe leiden oder nicht, ob sie wollen oder nicht: Alle werden sie mit Wasser begossen, alle müssten sie diese Änderung vollziehen. Das wollen viele nicht, das will auch die Minderheit der Kommission nicht. Ich wiederhole, was ich in der Kommission ausgeführt habe: Würde die Branche gute, zielgerichtete Vorschläge machen, wäre ihr Erfolg wesentlich wahrscheinlicher. Ich persönlich könnte mir jedenfalls vorstellen, Massnahmen zugunsten der Bergregionen zuzustimmen. Aber so, wie jetzt verfahren wird, so geht es nicht.
Die Massnahme erreicht das angegebene Ziel nicht. Angeblich dient sie der Bekämpfung der Frankenstärke. Mit der

AB 2012 N 10 / BO 2012 N 10
Befreiung von der Mehrwertsteuer soll die Beherbergung wettbewerbsfähiger gemacht werden, heisst es; mehr Touristen sollen die schweizerischen Hotels benützen. Doch genau da hilft die Massnahme nicht wirklich. Dass ein Hotelzimmer 240 statt 250 Franken oder 125 statt 130 Franken kostet, bringt nicht mehr Touristen in Schweizer Destinationen. Dafür ist die Differenz zu klein. Am ehesten ist ein Effekt zu erzielen, wenn die Steuersenkungen nicht weitergegeben werden und sich die Marge der Betriebe entsprechend verbessert. Doch das ist nicht das Ziel.
Der Umstellungsaufwand ist hoch. Frühere Erfahrungen zeigen, dass sich die Umstellungszeit über den Bereich eines Jahres erstreckt. Und der Umstellungsaufwand kostet viel, er beträgt mehrere Millionen Franken. Zu leisten ist er dann von allen Betrieben, und zwar zweimal: bei der Einführung und nach einem Jahr bei der Rückführung zum heute geltenden Steuersatz. Die Massnahme macht auch von daher wenig Sinn.
Zu beachten sind im Weiteren die Steuerausfälle. Die Verwaltung hat eine Summe von 150 bis 160 Millionen Franken errechnet. Wäre die Massnahme gezielt und wäre ihr Nutzen im Kampf gegen die Frankenstärke gegeben, liesse sich darüber diskutieren. Eine so teure Investition aber im Wissen zu tätigen, dass die angegebenen Ziele nicht erreicht werden, kommt für die Minderheit der Kommission nicht infrage. Dazu ist zu berücksichtigen, dass aus dem Verzicht auf die Mehrwertsteuer auch Verluste für AHV und IV resultieren. Auch das spricht gegen die Vorlage. Wer die Vorlage ablehnt, ist deswegen nicht gegen Tourismusförderung. Die Mittel sind aber sinnvoller eingesetzt, wenn der Standort Schweiz gefördert wird. Entsprechende Massnahmen hat dieser Rat im letzten September beschlossen.
Schliesslich ist zu bemerken, dass die Vorlage der Bundesverfassung widerspricht. Diese sieht in Artikel 130 Absatz 2 vor, dass der Mehrwertsteuersatz für Beherbergungen zwischen dem Normalsatz und dem reduzierten Satz liegen muss. Eine Nullsatzlösung ist verfassungswidrig.
Im Sinne der Ausführungen bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit zu folgen und auf die Vorlage nicht einzutreten.

Birrer-Heimo Prisca (S, LU): Von dem ganzen Gesetzesbündel zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer liegt noch die Vorlage 4 vor, die im Kontext der Folgen des starken Frankens für die Schweizer Volkswirtschaft zu sehen ist. Wir konnten es in den letzten Tagen alle lesen und hören: Die Bilanz des Schweizer Tourismusjahrs 2011 sieht nicht positiv aus, die Zahl der Hotelübernachtungen ging zurück, was einzelne Kantone und Regionen besonders spüren. Allerdings trifft es nicht für die ganze Branche zu: Hotels in Städten weisen teilweise gute Zahlen auf, Luzern beispielsweise hat mehr Übernachtungen verbucht und ein Rekordjahr hinter sich.
Es ist aber beileibe nicht so, dass nur die Zahl der Beherbergungen zurückgegangen ist. Bergbahnen, Restaurants und Detailhandel in den betroffenen Regionen kämpfen ebenfalls mit Rückgängen. Das Problem des starken Frankens trifft viele, auch in anderen Sektoren der Volkswirtschaft. Und nun liegt uns ein Antrag vor, der eine einzelne Branche mit einer Befreiung von der Mehrwertsteuer für ein Jahr bevorzugen will, obwohl es nicht alle in dieser Branche nötig haben und obwohl es kein taugliches Mittel gegen die Frankenstärke und erst noch nicht verfassungskonform ist.
Die SP-Fraktion ist gegen Eintreten auf diese Vorlage. Die folgende Argumentation bezieht sich auf Artikel 23 Absatz 2 Ziffer 12 zur Befreiung der Beherbergungsleistungen von der Mehrwertsteuer. Sollte Eintreten beschlossen werden, werde ich mich später zur Senkung des Mehrwertsteuersatzes äussern.
Die nun vorgeschlagene Giesskannenmethode ist ineffizient. Mit 150 bis 160 Millionen Franken kostet die Massnahme im Verhältnis zur Wirkung viel, und sie bringt kaum etwas. Glauben Sie wirklich, dass plötzlich Scharen von Touristinnen und Touristen in die Schweiz kommen, weil ein Hotelzimmer 3,8 Prozent günstiger wird und statt 200 Franken noch gut 192 Franken kostet? Nein, ein Anstieg der Zahl der Übernachtungen wird damit kaum erzielt. Fraglich ist zudem, ob die Mehrwertsteuerbefreiung auch vollumfänglich den Gästen zugutekäme oder ob sie zur Margensteigerung genutzt würde. Ich habe heute die Radiosendung "Rendez-vous" gehört. Da sagte ein Hotelier, die Hoteliers hätten zusätzliche Liquidität, wenn sie keine Mehrwertsteuer zahlen müssten. Das deutet nicht auf eine Senkung der Preise hin, sondern auf eine Margenerhöhung.
Weiter würde mit dieser Vorlage durch die Umstellung der Abrechnungssysteme für nur ein Jahr zusätzlicher bürokratischer Aufwand verursacht - etwas, was die betroffenen Kreise sonst stets kritisieren. Es erstaunt auch, dass dies innert weniger Wochen möglich sein soll. Bisher wurde seitens der Wirtschaft stets argumentiert, dass bei Anpassungen des Steuersatzes ein Vorlauf von mindestens einem Jahr nötig sei. Zudem ist es eine Illusion zu glauben, dass nach einem Jahr die Steuerbefreiung einfach aufgehoben würde. Die betroffene Branche würde bestimmt Gründe dafür finden, dass gerade sie weiterhin zusätzliche Unterstützung benötige. Damit würde aber auch weiteren Sonderlösungen Tür und Tor geöffnet, denn andere Branchen werden argumentieren, was die Hotellerie bekomme, das wollten sie auch. Eigentlich hatten wir doch eine Vereinfachung der Mehrwertsteuer zum Ziel - und nicht die Schaffung von zusätzlichen Ausnahmen und von zusätzlicher Bürokratie!
Ein wichtiges Argument gegen diese Vorlage ist auch, dass eine Nullsatzbesteuerung nicht verfassungskonform ist. Artikel 130 Absatz 2 der Bundesverfassung sieht explizit eine Besteuerung der Beherbergungsleistungen vor. Wenn sie auch nur für ein Jahr ausgesetzt würde, so würde dies das geltende Recht in unzulässiger Weise strapazieren. Zudem wird mit dem dringlichen Verfahren und der Inkraftsetzung per 1. April 2012 ein Referendum verunmöglicht. Damit sind die demokratischen Rechte klar beschnitten.
Es ist nicht so, dass wir nichts für den Tourismus gemacht hätten: Wir haben die Leistungen für das Marketing des Schweizer Tourismus erhöht, und zwar für die nächsten vier Jahre um 19 Millionen Franken bzw. 9,9 Prozent; wir haben wegen der Frankenstärke zusätzliche Mittel von 12 Millionen Franken für die nächsten Jahre und 12 Millionen als Nachtragskredit 2011 gesprochen. Wir haben also etwas für diese Branche getan.
Mit dieser Giesskannenmethode, die wir beschliessen sollen, würden wir ein aufwendiges System initiieren. Eine einjährige Sistierung, die eine einzelne Branche bevorzugt, bringt nichts und weist ein schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis auf.
Ich bitte Sie eindringlich, nicht auf diese Vorlage einzutreten.

Rime Jean-François (V, FR): Le groupe UDC soutient l'entrée en matière sur cette minirévision de la loi sur la TVA. Il soutient notamment l'exonération temporaire pour les prestations d'hébergement, comme la majorité de la commission l'a fait.
Vous l'avez entendu, vous l'avez lu dans la presse aussi ces derniers jours, le tourisme suisse souffre particulièrement du franc fort. Bien sûr, vous me direz que cette exonération de TVA ne représente peut-être pas la solution à tous les problèmes. L'hôtellerie est aussi confrontée à d'autres problèmes, comme un certain nombre de retards d'investissement. Mais je crois que la branche soutient particulièrement cette mesure qu'elle considère tout de même comme efficace dans la majorité des cas.
Notre groupe soutient également ma proposition de minorité à l'article 25 alinéa 2 lettre abis. J'avais à l'époque déposé une motion qui demandait, premièrement, de réduire le taux de la TVA à 2,5 pour cent pour la restauration. En effet, comme vous le savez, Gastrosuisse a déposé une initiative populaire il y a quelques mois qui demande de rétablir l'équilibre entre les prestations de restauration effectuées dans les établissements publics et les prestations de restauration à l'emporter. Ma motion demandait, deuxièmement, d'abaisser le taux de la TVA de 8 à 7,5 pour cent. Ma proposition de minorité correspond à ma motion. Madame Birrer-Heimo l'a dit, si l'on veut modifier la loi sur la TVA, il y a un référendum obligatoire. Par contre, et là les juristes ne sont pas d'accord

AB 2012 N 11 / BO 2012 N 11
entre eux, si l'on fait une modification limitée à une année, celle-ci peut faire l'objet du droit d'urgence. C'est pour cela que j'ai modifié ma proposition dans ce sens.
Si je ne me fais pas trop d'illusions sur la baisse du taux à 2,5 pour cent pour les prestations de restauration et la baisse générale du taux de la TVA à 7,5 pour cent, je suis par contre convaincu qu'en soutenant l'exonération des prestations d'hébergement pour une année, nous allons accomplir une action tout à fait efficace dans le domaine du tourisme. Je crois que vous ne me contredirez pas, Madame la présidente de la Confédération: cette mesure ne va en aucun cas mettre en danger les finances de la Confédération. Je préciserai d'ailleurs que même une baisse du taux de la TVA ne mettrait pas en danger ces finances. On nous avait proposé l'été passé d'établir un programme de lutte contre le franc fort de 2 milliards de francs - pour finir on a heureusement réalisé un programme de 870 millions seulement. Je crois qu'une baisse du taux de la TVA d'un demi-point correspondrait à peu près à 1,3 milliard de francs, ce qui signifie que les moyens pour baisser ce taux existent.
Madame Birrer-Heimo, je ne comprends pas pourquoi vous refusez ces propositions de réduction de la TVA. Quand on parle de la TVA, vous nous dites toujours que c'est un impôt qui est asocial. C'est vrai. Si l'on fait quelque chose sur le taux de TVA, c'est vraiment le seul endroit où toute la population de notre pays - Suisses, étrangers, jeunes, vieux - profite. Réfléchissez un peu: je crois que vous devriez en fait soutenir mes propositions. Mais je le répète: soutenez en tout cas l'exonération de la TVA pour l'hôtellerie pendant une année.

Maier Thomas (GL, ZH): Eigentlich geht es hier, bei der vierten Vorlage dieses Geschäftes, um etwas ganz Einfaches: Es geht einzig und allein um die komplette oder teilweise und zeitlich beschränkte Befreiung der Hotellerie von der Mehrwertsteuer. Selbstverständlich ist auch für die Grünliberalen der Tourismus eine sehr wichtige Branche. Der Tourismus hat einen hohen Anteil an der schweizerischen Wertschöpfung. Für unsere Wirtschaft und für unsere Steuereinnahmen, mit denen wir all die Wünsche, die wir jedes Jahr haben, finanzieren, ist also der Tourismus genauso wichtig wie beispielsweise die Pharmaindustrie, die Banken-, Versicherungs- oder auch Uhrenbranche, um nur einige Beispiele zu nennen.
Vielen - nicht allen, wie die Zahlen der Swiss Re vor eineinhalb Wochen gezeigt haben - macht der starke Franken das Leben nicht eben einfacher; davon betroffen ist auch die Tourismusbranche. Fakt ist aber auch, dass je nach Modell dem Staat mit dieser Vorlage 150 Millionen bis 1,3 Milliarden Franken an Steuereinnahmen entgehen. Kommt diese Vorlage in der einen oder anderen Form durch, entgehen uns also Hunderte von Millionen. Dafür wird im Idealfall ein Bier, das Sie auf der Davoser Sonnenterrasse trinken, ein paar Rappen günstiger, oder eine Übernachtung in der Stadt Zürich, die bisher 200 Schweizerfranken kostete, wird einen Fünfliber günstiger. Der Idealfall ist dann gegeben, wenn unsere Beherbergungsindustrie wirklich jeden einzelnen Rappen an Einsparungen eins zu eins an die Konsumenten weitergibt. Glauben Sie wirklich, dass das eins zu eins an die Konsumenten weitergegeben wird? Glauben Sie wirklich, dass diese paar Rappen oder Franken auch nur ansatzweise die Probleme in der Tourismusbranche lösen helfen? Wir Grünliberalen sind der Überzeugung, dass diese Giesskannenvorlage, von der auch Hotels in Zürich City profitieren, ausser dem Verteilen von Steuergeschenken an eine einzelne Branche mit Extrawünschen überhaupt nichts bewirken wird.
Fakt ist: Unseren Hoteliers geht es wegen des starken Frankens nicht besser oder schlechter als ohne. Interessant waren z. B. im Dezember einige Äusserungen von namhaften Hoteliers in den Medien, als es lange zu warm war und kein Schnee lag. Sie vermeldeten, dass die Buchungen schlecht seien. Aber der starke Schweizerfranken tue nicht so weh, sie wünschten sich viel lieber viel Schnee. Jetzt liegt viel Schnee. Als er gekommen war, gab es sofort Berichte, dass über die Neujahrstage und auch zu Beginn des Januars alles ausgebucht sei. Und letzte Woche war zu lesen, dass der Februar ein schwieriger Monat war, nicht wegen des starken Frankens, nein: Den Leuten war es einfach zu kalt zum Skifahren! Wir sollten uns also lieber den Kopf darüber zerbrechen, wie wir endlich unser Wetter in den Griff bekommen, statt sinnlos Steuergeschenke zu verteilen, die keinen Nutzen stiften. Im Übrigen waren wir bis jetzt nicht tatenlos und haben beispielsweise der Tourismusbranche im letzten Jahr viel Geld zur Verfügung gestellt, um dem starken Franken entgegentreten zu können.
Gestatten Sie mir zum Schluss noch eine Bemerkung: Selbstverständlich besteht eine harte Konkurrenz, beispielsweise zu Österreich. Sollte sich langfristig der Trend zu tieferen Buchungszahlen bestätigen, müssten wir uns tatsächlich Gedanken machen, wie wir diese Ausfälle kompensieren oder korrigieren können. Dies läuft aber sicherlich nicht über strukturerhaltende Massnahmen, sondern über neue gute Ideen, innovative Konzepte, über Investitionen in veraltete Infrastrukturen und über fitte Unternehmen in einem gesunden Markt. Diverse Hoteliers beweisen bereits heute mit vollen Belegungen auch in schwierigen Monaten wie im vergangenen November, dass dies geht und Erfolg bringt.
In diesem Sinne werden die Grünliberalen gegen Eintreten auf die Vorlage stimmen und alle Anträge auf Senkung der Mehrwertsteuer für die Beherbergungsbranche ablehnen. Wir bitten Sie, dies auch zu tun.

von Graffenried Alec (G, BE): Konfuzius sagte offenbar einmal: Steuern zu erheben heisst, die Gans so zu rupfen, dass man die Federn bekommt, ohne gebissen zu werden. Das ist hier und heute schwierig. Die Hotelbranche hat sich auf diese Vorlage eingeschworen: Das muss jetzt sein, das und nichts anderes; da wird dann auch gebissen, wenn es sein muss. Wir Grünen lehnen diese Vorlage trotzdem ab und bitten Sie, nicht darauf einzutreten. Das tue ich auch persönlich als Präsident von Bern Tourismus, auch mit dem Risiko, gebissen zu werden.
Attraktive Hotels sind wichtig, sind mir wichtig, sie sind das Herz des Tourismus. Die Herausforderungen sind durch den starken Franken aber riesig geworden: Die Hotellerie gehört mit fast 60 Prozent ausländischen Gästen zur Exportbranche; sie ist natürlich stark abhängig vom Frankenkurs, vermutlich noch stärker als die Exportindustrie, da der Tourismus preissensibler ist. Die Übernachtungen von Gästen aus dem Euroraum sind in besorgniserregendem Mass zurückgegangen. Buchungsrückgänge um 10 Prozent, 15 Prozent kann kein Betrieb einfach mit besserem Wirtschaften wegstecken, das ist klar. Je nachdem, ob ein Hotel mehr auf inländische oder mehr auf ausländische Gäste fokussiert ist, in welcher Region es sich befindet, sind die Hotels aber unterschiedlich betroffen. Nicht alle sind auf die hier beantragte Staatshilfe angewiesen. Wir sind, das wurde schon gesagt, gegen Massnahmen nach dem Giesskannenprinzip. Diese Krise trifft nicht alle Hotels gleich. Es wäre dann noch die Frage zu stellen, was mit der Gastrobranche ist, was mit den Bergbahnen ist. Bergbahnen und Restaurants in den Ferienregionen sind genau gleich betroffen, aber sie werden von dieser Vorlage nicht erfasst.
Die Probleme müssen mit anderen Massnahmen angegangen werden. Wir sind hier im Parlament bereit - das haben wir auch schon bewiesen -, die Branchen, die besonders von der Frankenstärke betroffen sind, zu entlasten. Wir brauchen aber einen clevereren Vorschlag als diese Vorlage hier. Wir haben 2011 die Beiträge an Schweiz Tourismus erhöht; das war gut. Im Rahmen der Abfederung der Frankenstärke haben wir eine Aufstockung des Bundesdarlehens für die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit um 100 Millionen Franken beschlossen. Das wurde auch kritisiert; es wurde gesagt, das sei nicht unbedingt hilfreich. Möglicherweise war diese Massnahme nicht das Gelbe vom Ei, aber wir haben gezeigt, dass wir die notleidenden Betriebe unterstützen wollen. Es ist nun an der Hotellerie, uns bessere Vorschläge zu machen, in welcher Form wir helfen können.

AB 2012 N 12 / BO 2012 N 12

Mit dieser Vorlage hier würden wir aber ein Präjudiz mit weitreichenden Folgen schaffen. Was passiert, wenn sich in einem Jahr der Frankenkurs nicht gesenkt hat und die Forderung nach einer Verlängerung im Raum steht? Dies müsste dann per Volksabstimmung entschieden werden. Volk und Stände müssten über eine Branchenlösung abstimmen, und das würde natürlich dann bei anderen Branchen Unruhe stiften. Ob eine Steuerbefreiung für ein Jahr viel bringt, ist zudem umstritten. Der Grund für die Steuerbefreiung ist die Möglichkeit von Preissenkungen, doch die Preissenkungen, das wurde ausgeführt, fallen nicht im gewünschten Rahmen ins Gewicht. Dass wir mit diesen minimen Preissenkungen massenhaft ausländische Touristen in die Schweiz locken können, das ist doch zu bezweifeln.
Der administrative Aufwand wäre dagegen sehr gross: Kalkulationen und Buchhaltungen müssten für ein Jahr angepasst werden, und dieser Umstellungsaufwand würde gleich zweimal anfallen. Eine Steuerbefreiung verstösst zudem gegen das Prinzip der Steuergerechtigkeit. Sie widerspricht dem Ziel, die Steuern zu vereinfachen, und sie wäre auch noch nicht verfassungsmässig.
Benjamin Franklin sagte: "In dieser Welt gibt es nichts Sichereres als den Tod und die Steuern." Wir stimmen für die Steuern, aber gegen den Tod. Wir bitten Sie, diese Vorlage abzulehnen und nicht darauf einzutreten.

Müller Philipp (RL, AG): Diese Vorlage zeichnet sich durch ein paar Besonderheiten, um nicht zu sagen Absurditäten, aus. Am 21. Dezember 2011 ist die Vorlage mit dem Einheitssatz in diesem Rat definitiv zurückgewiesen worden, mit dem Auftrag, ein Zweisatzmodell auszuarbeiten. Nun haben Sie hier eine Vorlage, welche diese Rückweisung pervertiert. Mit der Unterstützung der Entwürfe des Bundesrates, die Sie ebenfalls in der Fahne finden, könnten Sie den Einheitssatz doch noch beschliessen, dies, weil die Zusatzbotschaft als Vorlage 4 von der Rückweisung abgekoppelt worden ist. Daher haben Sie nun eine ausgewachsene Gesetzesvorlage vor sich, die sozusagen als Vehikel zur Legitimation der Streichung des Beherbergungssatzes herhalten muss.
Beim Anliegen der Hotellerie sehe ich zwei Elemente: Das eine ist die Marge, das andere ist die Zahl der Übernachtungen. In Bezug auf die Zahl der Übernachtungen, die einen wesentlich grösseren Einfluss auf die Ertragsrechnung als die reine Marge hat, müsste man eigentlich eine Motion mit dem Titel "Mehr Schnee für alle und insbesondere in den Bergen" einreichen, die mittlerweile allerdings auch ohne parlamentarisches Zutun erfüllt worden ist. Wir sind uns wohl einig, dass der Einzug des Winters ein Vielfaches an positiven Effekten für die betroffenen Tourismusgebiete gebracht hat, mehr auf jeden Fall als die Placebo-Massnahme, die hier vorgeschlagen wird.
Gemäss Hotelleriesuisse war die Welt bis Ende November 2011 noch in Ordnung. Im Dezember 2011 sei dann aber die Zahl der Übernachtungen eingebrochen. Also war ab Ende November 2011 nicht die Marge, sondern die Zahl der Übernachtungen das Problem. Damit sind wir im Bereich des Frankenkurses. Wenn Sie die Volatilität des Schweizerfrankens während ein paar Monaten betrachten, dann sehen Sie, dass deren Auswirkungen gleich gravierend sind, wie wenn Sie den Beherbergungssatz streichen. Mit der temporären Streichung des Beherbergungssatzes schaffen wir ein Präjudiz und eine spezifische Branchenlösung. Es ist damit zu rechnen, dass andere Branchen mit den genau gleichen Argumenten ähnliche Erleichterungen fordern werden.
Wenn wir heute die falschen Signale setzen, haben sie diesen präjudiziellen Effekt. Eine rasche Wirkung können Sie wohl nicht ernsthaft erwarten. Wir reden hier von einer Wirkung in einem Zeitraum von ein, zwei oder vielleicht gar drei Jahren. Es wäre also naiv zu glauben, dass die Massnahme nur auf ein Jahr befristet bleibt. Die gleichen Kreise werden nach einem Jahr kommen und verlangen, dass die temporäre Streichung des Beherbergungssatzes weitergeführt werde, weil der Franken immer noch zu stark sei. Wird diese Massnahme aber verlängert, heisst dies, dass Volk und Stände einer Branchenlösung zustimmen sollen.
Mit dem Antrag auf Nichteintreten will ich keinesfalls behaupten, dass die Hotellerie, die Gastronomie und generell die Branchen, die unter dem starken Franken leiden - das sind nicht nur Hotellerie und Gastronomie! -, keine schwerwiegenden Probleme hätten. Doch wie reagieren wir darauf? Das ist die entscheidende Frage. Können wir mit derartiger Kosmetik darauf reagieren? Bedenken Sie, dass auch jene Unternehmen einen administrativen Aufwand auf sich nehmen müssen, welche diese Streichung gar nicht wollen oder welche diese Streichung gar nicht nötig haben, und das notabene für eine befristete Zeit; zumindest heute ist es so vorgesehen. Ein durchschnittliches Hotelzimmer in der Schweiz kostet 220 Franken, ohne Beherbergungs-Mehrwertsteuer wären es rund 212 Franken. Glauben Sie ernsthaft, dass mit diesem Anreiz irgendwelche Touristen angelockt werden? Nein, das kann es nicht sein!
Ich bitte Sie also um Ablehnung dieser untauglichen Übung und damit um Zustimmung zum Antrag auf Nichteintreten.

Hess Lorenz (BD, BE): Die BDP-Fraktion ist für Eintreten. Sie unterstützt die einjährige Mehrwertsteuersenkung für Beherbergungsleistungen auf null, weil sie eine sinnvolle, effiziente Massnahme zur richtigen Zeit darstellt. Der überbewertete Franken, das wurde hier vorne jetzt schon oftmals betont, bedroht Tausende von Arbeitsplätzen in der Hotellerie und Gastronomie. Das Gegeneinander-Ausspielen von "richtiger" Exportwirtschaft und Tourismus ist hier nicht statthaft. 60 Prozent der Übernachtungen in schweizerischen Betrieben sind Übernachtungen von Gästen aus dem Ausland. Mit dieser Massnahme stärken wir also auch die Exportfähigkeit.
Weiter handelt es sich eben gerade nicht um eine Giesskannenmassnahme. Dies aus zwei Gründen: Erstens betrifft die Massnahme sowohl Rand- und Bergregionen - die klassischen Tourismusregionen - als auch die Städte, und in beiden Bereichen hatten wir es mit Rückgängen von Übernachtungen um etwa 10 Prozent zu tun. Die Massnahme wirkt also in der Branche tatsächlich an den Orten, wo der Schuh drückt. Zweitens ist die Massnahme keine Giesskannenmassnahme, weil sie auch innerhalb des Tourismus am richtigen Ort wirkt. Es wurde - nicht hier, aber im Vorfeld - auch schon behauptet, dass sich die Massnahme dann auf den Konsum ausdehnen werde. Das war nie die Idee. Sie betrifft nur die Beherbergung, und dort liegt das Problem tatsächlich. Also wird auch innerhalb der Branche der Hebel dort angesetzt, wo es wehtut, es werden nicht einfach pauschal Gastro- und Hotelbetriebe bevorzugt.
Ist eine einjährige Massnahme wirklich nicht wirksam? Doch, sie kann sehr wohl wirksam sein. Es geht vielleicht nicht einmal so sehr darum, dass plötzlich die hier beschworenen Heerscharen von Touristen in die Schweiz kommen. Ich bin zwar überzeugt, dass mehr Touristen in die Schweiz kommen, wenn sie merken, dass sich hier etwas bewegt. Aber es gibt noch einen anderen Grund, warum diese einjährige Massnahme tatsächlich wirkt: Diese Massnahme ermöglicht es den Betrieben, in einer schwierigen Zeit Investitionen zu tätigen und Massnahmen zu treffen, unter anderem Marketingmassnahmen, um aus dieser Krise wieder herauszukommen. Das ist ein Grund mehr dafür, dass eine einjährige Massnahme durchaus sinnvoll sein kann. Wichtig ist, und das wurde auch schon betont, dass sie auf ein Jahr beschränkt ist. Ich glaube, darüber herrscht hier Einigkeit.
Vielleicht noch zwei Gründe, weshalb es sich lohnt, für Eintreten zu stimmen: Es handelt sich hier um eine Sofortmassnahme. Selten ist es möglich, so schnell eine pragmatische Massnahme am richtigen Ort auszulösen und diese auch so zu vollziehen, dass sie schnell wirkt und schlussendlich befristet wieder aufhört. Ein weiterer Grund, der auch dafür spricht, ist der folgende: Wir sprechen hier von den Beherbergungsleistungen, also von klassischen Hotel- und Restaurationsbetrieben. Es wird oft vergessen, was eine solche Massnahme für die vor- und nachgelagerten Branchen

AB 2012 N 13 / BO 2012 N 13
bedeutet. Egal, ob sich der Beherbergungsbetrieb nun in einer Stadt, wo sich auch Rückgänge bemerkbar machen, oder in einer Randregion befindet, es profitieren vor- und nachgelagerte Branchen in der ganzen Region oder in der ganzen Stadt.
Ich bitte Sie im Namen unserer Fraktion, auf diese Vorlage einzutreten. Es ist eine gute, eine pragmatische Lösung. Sie wirkt sofort, und es ist besser, ihr zuzustimmen, als hier darüber zu diskutieren, ob wir künftig den Schnee oder das Wetter beeinflussen wollen; dort ist die Prognosegenauigkeit dann am anderen Ende der Skala anzusiedeln, diese Diskussion führt ins Nichts. Machen wir eine Lösung, die pragmatisch ist, die den Zweck erfüllt und die zur rechten Zeit wieder aufgehoben wird.

Darbellay Christophe (CE, VS): La générosité de Dame Nature et l'épaisse couche de neige tombée cet hiver n'ont malheureusement pas éclipsé la force du franc suisse. Les difficultés auxquelles l'hôtellerie de montagne est confrontée sont évidentes: la baisse des prix de 10 à 30 pour cent, un recul du chiffre d'affaires de 5 à 55 pour cent selon les destinations et les catégories d'hôtel. Le raccourcissement des séjours, les réservations "last minute" deviennent monnaie courante. Ces difficultés font d'ailleurs suite à un été difficile en 2011 et à plusieurs années de disette. Avec l'industrie d'exportation, le tourisme est la branche qui souffre le plus du franc fort. Le tourisme en souffre d'ailleurs doublement puisque, d'une part, les touristes étrangers qui voient leur facture s'accroître se détournent de la Suisse pour d'autres destinations; lorsque l'on sait que 50 à 60 pour cent des nuitées sont le fait de touristes étrangers, on mesure quelque peu l'importance de ce phénomène. D'autre part, la faiblesse de l'euro et du dollar fait que nombre de Suisses se détournent pour aller à l'étranger passer un Noël au chaud.
La semaine passée, la Commission de l'économie et des redevances de notre conseil a donné de justesse son feu vert à une TVA à 0 pour cent pour une année pour l'hôtellerie au lieu des 3,8 pour cent actuels. Cette baisse devrait également s'appliquer à l'ensemble des régions. Le coût total de cette opération s'élève à 150 millions de francs. Il reste à savoir si nous trouverons ici une majorité pour donner une bouchée d'oxygène à ce secteur. D'autres mesures évidentes devront suivre, comme le développement de nouvelles offres - la formation, les mesures de promotion ou d'aménagement du territoire -, mais c'est ici un premier pas.
Une grande majorité du groupe parlementaire PDC/PEV soutient cette mesure ciblée, pragmatique et nécessaire. Elle est attendue en réponse à une situation difficile. Elle a un coût raisonnable qui permettrait de soulager de manière temporaire, rapide et efficace toutes les régions de montagne du pays. En 2011, la baisse avait été de 8 pour cent dans les Grisons, de 4 pour cent en Valais et de 3 pour cent dans l'Oberland bernois.
Les chiffres de décembre, un mois si important pour le secteur touristique et hôtelier, sont encore plus alarmants, avec une baisse de 13 pour cent pour les Grisons, de 4 pour cent pour le Valais et de 13 pour cent pour l'Oberland bernois. Lorsque l'on sait l'imbrication du secteur hôtelier dans les autres branches du tourisme et dans l'ensemble de l'économie régionale, on peut imaginer que cette mesure efficace pourrait déjà être l'ébauche d'une solution.
Je vous demande d'entrer en matière et de suivre la majorité de la commission.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundespräsidentin: Ich möchte Sie bitten, nicht auf diese Vorlage einzutreten und die Beherbergungsleistungen nicht für ein Jahr von der Mehrwertsteuer zu befreien.
An der Sitzung der WAK-NR ist es ja zu einer Mehrheit gekommen, die vorschlägt, eine auf ein Jahr befristete Steuerbefreiung der Beherbergungsleistungen vorzusehen, wobei eine Minderheit am ursprünglichen Vorschlag festhält. Ich spreche nun zu dieser Befreiung der Beherbergungsleistungen.
Worum geht es? Es geht darum, dass man den Sondersatz von 3,8 Prozent für steuerbare Leistungen der Hotellerie und Parahotellerie senken will, das heisst, zu einem Nullsatz machen will. Dieser Sondersatz ist bis Ende 2013 befristet; es soll ein Nullsatz werden. Die Mehrheit der Kommission weist darauf hin, dass wir in einer schwierigen mehrwertsteuerlichen Situation seien, was die Beherbergungsleistungen anbelange. Ich möchte Ihnen sagen, wie das in anderen Ländern aussieht, damit Sie vergleichen können: In der Schweiz wird eine Übernachtung mit Frühstück mit 3,8 Prozent Mehrwertsteuer belastet, also mit dem Sondersatz. In Deutschland sind es 7 Prozent, in Österreich 10 Prozent, in Italien 10 Prozent und in Frankreich 5,5 Prozent. Angesichts dieser Zahlen können Sie erkennen, dass wir in einer sehr guten Position sind.
Wie ist dieser Vorschlag der WAK-NR zu beurteilen? Welche Auswirkungen hat das auf die Beherbergungsbetriebe? Es wurde gesagt, dass diese Senkung auf einen Nullsatz für ein Jahr einen zusätzlichen administrativen Aufwand bedeutet, und dies gleich zweimal: Man muss die Buchhaltungssoftware, die Preiskalkulationen, die Preisanschriften und die Rechnungsstellung anpassen. Es gibt Umstellungskosten für jeden Betrieb in der Höhe von etwa 500 Franken. Die Umstellungskosten fallen aber noch ein zweites Mal an, wenn die Betriebe das rückgängig machen müssen, weil der Beherbergungssatz Ende 2013 ausläuft.
Die Steuerbefreiung der Beherbergungsleistungen würde es den Unternehmen erlauben, ihre Preise leicht zu senken. Sie könnten eine Übernachtung im Wert von 200 Franken um Fr. 7.32 günstiger anbieten. Das ist also nicht gerade erheblich, und was besonders zu berücksichtigen ist: Es geht um eine Giesskannensubvention. Wir haben alle immer wieder gesagt, Giesskannensubventionen möchten wir vermeiden. Es ist darum eine Giesskannensubvention, weil es Betriebe gibt, die gar nicht von der Frankenstärke betroffen sind, sondern im Gegenteil noch davon profitieren, weil sie inländische Kunden haben; es gibt ferner auch viele grosse Betriebe, die die Frankenstärke überhaupt nicht spüren, weil sie das gut ersetzen können.
Ich möchte Sie bitten, nicht einzutreten, und zwar auch aus einem verfassungsrechtlichen Grund: Es ist tatsächlich so, dass man auch eine Verfassungsbestimmung mit einem Dringlichkeitsverfahren für ein Jahr ausser Kraft setzen kann. Ich möchte Ihnen sagen, dass man das noch nie getan hat, seitdem die neue Bundesverfassung in Kraft ist. Ich denke, auch wenn diese Ausserkraftsetzung für ein Jahr mit einem Dringlichkeitsverfahren aufgrund von Artikel 165 der Bundesverfassung möglich ist, sollte man sich gut überlegen, ob das wirklich richtig ist, wenn es materiell nicht gerechtfertigt ist - und das ist es hier nicht. Ist es also richtig, ein solches Instrument anzuwenden und damit auch den Rechtsstaat infrage zu stellen?
Ich möchte Sie bitten, nicht auf diese Vorlage einzutreten.

de Buman Dominique (CE, FR), pour la commission: Je ne vais pas répondre à toutes les interventions puisque les avis sont probablement faits. Ce qui est important, c'est de se rendre compte que lorsque l'on compare les taux de la TVA de la Suisse à ceux de l'étranger, on voit que les taux d'impôt sont souvent plus favorables en Suisse. Mais c'est un argument précisément pour maintenir cette force de la place suisse, parce que d'autres conditions-cadres sont moins bonnes. On sait que les loyers sont plus élevés en Suisse, que les salaires sont plus élevés et nous pouvons nous en sortir grâce à une fiscalité globale qui est plus intéressante qu'à l'étranger. Ce serait donc une erreur que de s'aligner sur les taux étrangers, dès le moment où les autres coûts ne peuvent pas être compensés.
Dernier élément en ce qui concerne les articles 130 et 165 de la Constitution: il ne s'agit pas d'ouvrir ici de vastes polémiques ou de vastes questions de procédure. Ce que l'on doit dire très clairement, c'est que la base qui nous est donnée par la Constitution autorise à adopter un arrêté fédéral urgent. Mais il doit absolument être limité à une année au maximum, parce que sinon c'est le peuple qui doit se

AB 2012 N 14 / BO 2012 N 14
prononcer. Et cela figure très clairement dans notre Constitution fédérale. C'est pour ce motif que dans l'entrée en matière, je vous avais indiqué que cette mesure limitée à une année ne saurait être renouvelée. Cela doit être clair. Fin 2013, il y aura de toute façon l'examen de la fiscalité de la TVA; le taux de 3,8 pour cent actuellement valable pour l'hébergement ne saurait être prolongé au-delà de 2013 et c'est la législation ordinaire qui prendra à ce moment-là le relais.
Je vous demande donc d'entrer en matière et de donner ce léger coup de pouce à notre hôtellerie.

Rusconi Pierre (V, TI): J'ai bel et bien eu l'impression qu'on a fait un discours sur la comptabilité. Cela n'a pas été un discours politique.
Madame la conseillère fédérale Widmer-Schlumpf, je voudrais savoir s'il ne s'agit pas de considérer la question politique. En ce qui concerne le message envoyé par le Conseil fédéral, par les Chambres fédérales, n'est-il pas nécessaire, dans la situation actuelle de l'hôtellerie suisse, de considérer ce geste comme politique et non comptable?

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundespräsidentin: Man kann natürlich immer versuchen, ein politisches Zeichen zu setzen, aber das politische Zeichen müsste auch noch Sinn machen. Wenn Sie in Bezug auf die Beherbergungsleistungen auf einen Nullsatz gehen wollen, dann setzen Sie zwei Zeichen: Sie zeigen zum einen, dass Sie die Verfassung für ein Jahr aushebeln wollen für eine Massnahme, die dort wenig wirksam ist, wo sie wirklich wirken sollte, nämlich in den betroffenen Betrieben, aber dort eine grosse Wirkung entfaltet, wo sie nicht wirken muss, nämlich bei den Betrieben, die das nicht nötig haben; sie entspricht also einem absoluten Giesskannensystem. Sie machen damit zum anderen auch deutlich, dass Sie nicht daran denken, dass verschiedene andere Bereiche bzw. Unternehmen, KMU, auch grosse Schwierigkeiten haben.
Sie nehmen einfach in Kauf, 150 Millionen Franken an einem, wie ich meine, falschen Ort zu investieren. Für mich ist das nicht ein gutes politisches Zeichen - aber darüber kann man streiten.

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Wir stimmen über den Nichteintretensantrag der Minderheit Schelbert und der Finanzkommission ab.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 08.053/6858)
Für Eintreten ... 88 Stimmen
Dagegen ... 92 Stimmen

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