Widmer-Schlumpf Eveline, Bundespräsidentin:
Wir behandeln heute das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA, eine Geschichte, die uns schon lange etwas umtreibt. Dieses Doppelbesteuerungsabkommen hat zwei Komponenten. Ich denke, die eine ist unbestritten, weil wir schon zwanzig Abkommen behandelt haben, die eben in diese Richtung gehen. Da geht es um die Frage, wie man einen Steuerpflichtigen, einen Informationsinhaber identifizieren kann. Wir sind uns einig, dass das nicht nur über den Namen geschehen kann, sondern eben auch über geeignete Identifikationskriterien. Ich meine, das entspricht dem, was wir jetzt seit einem Jahr diskutieren. Der zweite Punkt ist der - das wurde heute verschiedentlich aufgeworfen und auch infrage gestellt -, dass man einen Steuerpflichtigen und einen Informationsinhaber nach dem Doppelbesteuerungsabkommen von 1996 auch über die sogenannten Verhaltensmuster identifizieren kann; ich komme noch darauf zu sprechen.
Worum geht es ganz grundsätzlich? Warum bringt sich der Bund hier ein - die Frage wurde ja auch von Herrn Nationalrat Vischer gestellt -, warum unternimmt der Bund hier etwas? Es ist eine leidige Geschichte, wir haben sie schon im Zusammenhang mit der UBS diskutiert. Es ist nach unserem schweizerischen Recht nicht möglich, dass die Banken von sich aus einem anderen Staat Kundendaten ausliefern, sonst, wenn sie den amerikanischen Gesuchen nachkommen, machen sie sich nach schweizerischem Recht strafbar gemäss Artikel 271 StGB. Auf der anderen Seite haben sie Probleme gegenüber den USA, wenn sie diese Kundendaten, soweit es Steuerbetrug und Steuerhinterziehung betrifft, nicht ausliefern. Es geht nur so, dass ein Staat mit einem anderen Staat diesen Konflikt löst. Das haben wir bereits im Zusammenhang mit der UBS diskutiert; das gilt immer noch. Diesen Konflikt also kann man nur auf Staatsebene lösen, den können die Banken nicht für sich lösen, ohne sich im landesinternen Recht strafbar zu machen.
Ich komme dann noch auf die Ausführungen und Fragen von Herrn Nationalrat Pelli zurück, möchte aber zuerst Ausführungen dazu machen, warum wir diesen Zusatzbericht brauchen: Wir haben im Doppelbesteuerungsabkommen von 1996 bzw. 1998 klar definiert, unter welchen Voraussetzungen bei Betrug und dergleichen - so heisst es dort - Amtshilfe erteilt wird; wir haben dort auch definiert, was aufseiten des Steuerpflichtigen und aufseiten des Informationsinhabers gegeben sein muss. Dieser Vertrag ist so definiert bzw. so formuliert, dass es auch möglich ist, den Steuerpflichtigen und den Informationsinhaber nach Verhaltensmustern zu identifizieren. Sie haben hier gesagt, das sei eine etwas gewagte Überinterpretation von mir - ich weiss nicht mehr genau, was Sie gesagt haben, aber es war in dem Sinne - und dies sei 2009 im Parlament anders diskutiert worden. Das ist so, aber es ist trotzdem keine Überinterpretation, auch wenn man damals in den Kommissionen und im Parlament die Haltung vertrat, es sei eine eingeschränkte Auslegung - also Name des Informationsinhabers, Name des Steuerpflichtigen und keine Verhaltensmuster.
Ich möchte Ihnen nur ganz kurz ein Mail des damaligen Verhandlungsleiters vorlesen, einfach damit wir diese Diskussion ein für alle Mal abschliessen können und Sie sehen, dass wir das nicht aus der Luft so interpretieren. Der Leiter, der damals bei den Verhandlungen dabei war, gab Folgendes zu Protokoll: "Der Wortlaut des Abkommens macht keine Einschränkung, wonach Amtshilfe nur im Einzelfall zur Anwendung gelangt. Eine diesbezügliche einschränkende Interpretation des Abkommenstextes wurde aber in der Botschaft vom 27. November 2009 unilateral aus schweizerischer Sicht vorgenommen, die aber von den Amerikanern nicht mitgetragen wird. Damit die unter dem alten Abkommen gelebte Praxis, basierend auf dem amerikanischen Amtshilfegesuch von 2008, in Sachen UBS weitergeführt werden kann, das heisst namenlose Gesuche zugelassen werden können, wurde im Zusatzbericht vom 8. August 2011 zur Botschaft vom April 2011 eine Anpassung der Interpretation des Abkommenswortlautes festgehalten." Der Verhandlungsleiter hat zum Ausdruck gebracht, dass das bereits die Interpretation der USA beim alten Doppelbesteuerungsabkommen war, die man einfach weitergeführt hat - es war weiterhin die Interpretation; ich habe versucht, das aufzuzeigen -, und dass wir das in unserem Recht unilateral anders ausgelegt haben.
Sie fragen jetzt zu Recht, Herr Nationalrat Pelli: Was heisst das in Bezug auf die Gerichtsfestigkeit? Wir haben das ursprünglich in der Präambel aufgenommen, und wir haben jetzt diesen Zusatz gemacht; wir haben es so formuliert, wie es im Ständerat verlangt wurde - ich meine, zu Recht, weil es die Gerichtsfestigkeit erhöht. Wir haben unilateral ein Abkommen, das vonseiten unseres Vertragspartners anders gedacht war, damals, im Jahr 2009, so ausgelegt. Wir legen es jetzt so aus, wie es von der Gegenseite verstanden wurde. Wir machen das auf gesetzlicher Basis, nämlich so, wie wir es heute machen, mit einem Bundesbeschluss. Gemäss Artikel 190 unserer Bundesverfassung sind Bundesgesetze und Völkerrecht für das Bundesgericht verbindlich. Wenn wir jetzt auf dieser Stufe auch noch diese Interpretation klar festhalten, dann haben wir das gemacht, was wir tun können, um die Gerichtsfestigkeit zu gewähren.
Wir hätten auch sagen können: Wir machen jetzt nichts. Oder: Wir lassen es einfach so interpretieren. Das können wir nicht tun, weil Sie das im Parlament anders verabschiedet haben; das heisst, Sie haben es 2009 mit einem anderen Hintergrund verabschiedet. Wenn ich die Beschlüsse nachlese, dann sehe ich, dass Sie davon ausgegangen sind, dass eine eingeschränkte Interpretation gilt. Darum konnten wir nicht anders, als wieder zu Ihnen ins Parlament zu kommen, Ihnen das aufzuzeigen und zu sagen: Diese Interpretation hier gilt, und wir müssen das rechtlich korrekt verankern. Ich meine, dass das gut ist so. Wir haben das jetzt auch so gemacht, wie man es eben machen kann.
Wir haben die Kriterien klar definiert, auch in diesem Bundesbeschluss; wir haben definiert, welche Verhaltensmuster für die Identifikation genügend sein sollen. Ich höre hier im Rat immer wieder: Rasterfahndung! Ich möchte gerne einmal eine Definition der Rasterfahndung - nur deshalb, weil man es immer wiederholt, wird es ja nicht besser. Das ist ein Ausdruck, den es in diesem Sinn für diese Verhaltensmuster und auch für die Gruppenanfragen ja nicht gibt. Wenn man von "fishing expeditions" spricht, kann man das brauchen - aber nicht in diesem Zusammenhang. Wir haben also klar festgelegt, was diese Verhaltensmuster beinhalten müssen, wie sie aussehen müssen, damit man überhaupt unter diesem Titel Amtshilfe erteilen kann.
Dann noch zu Ihrem Punkt, Herr Nationalrat Pelli: Ich habe in der Kommission gesagt, und ich sage es hier wieder, dass wir das Abkommen erst paraphieren und in Kraft setzen werden, wenn die Globallösung vereinbart ist. Ich gebe Ihnen das gerne noch einmal für das Amtliche Bulletin zu Protokoll; das ist so, und das wird der Bundesrat auch so machen.
Dann zu Herrn Nationalrat Baader: Sie sprechen vom Verlust von Arbeitsplätzen, den wir hätten, wenn wir jetzt ein solches Abkommen genehmigen würden. Ich würde von einem Verlust von Arbeitsplätzen sprechen, den wir hätten, wenn wir diese Lösung mit den USA nicht hinkriegen würden. Ich denke, diese Aussage ist realistischer. Sie sagen auch, es gebe eine neue Ausdehnung auf Verhaltensmuster. Ich habe aber, meine ich, ausgeführt, worum es hier geht. Ich möchte auch gern etwas klarstellen, was Sie immer wiederholt haben: Ich denke, es geht nicht um eine Rückwirkung im technischen Sinn. Sie selbst haben im September des Jahres 2009 in diesem Rat festgehalten, dass das Doppelbesteuerungsabkommen von 2009 mit den USA ab Unterzeichnung gelte. Das heisst, dass dieses Doppelbesteuerungsabkommen, wann auch immer es in Kraft gesetzt wird, ab September 2009 gelten wird - das haben Sie hier drin so verabschiedet. Das ist doch keine echte Rückwirkung, sondern das ist die Geltung eines
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AB 2012 N 118 / BO 2012 N 118
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Doppelbesteuerungsabkommens vom Moment der Unterzeichnung an; das ist, meine ich, an sich ja klar.
Zur Gesamtlösung habe ich mich bereits geäussert.
Ich komme jetzt zu Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer: Ich nehme entgegen, dass wir im Bericht zur Finanzplatzstrategie vielleicht noch etwas zu unklar gewesen sind. Ich kann Ihnen sagen, welches Dispositiv der Bundesrat wirklich verabschiedet hat und was wir darunter verstehen. Der Bundesrat hat mich beauftragt, ihm bis im Juni eine Vorlage zur Diskussion zu unterbreiten. Wir werden diese Vorlage dann abschliessend bereinigen und im September in die Vernehmlassung geben.
Mein Auftrag ist es, dieses Dispositiv umzusetzen. Der erste Punkt betrifft die Verpflichtung der Kunden zur Selbstdeklaration über die Erfüllung ihrer Steuerpflicht, der zweite Punkt die Ausweitung der Sorgfaltspflichten der Finanzdienstleister - das ist klar, ohne Wenn und Aber - und der dritte Punkt die Sicherstellung der Überprüfung dieser Sorgfaltspflichten.
Wir haben dann darüber diskutiert, dass wir uns bei der Selbstdeklaration vorstellen - ich sage "uns vorstellen", ob das dann wirklich die Lösung ist, wissen wir noch nicht -, Kategorien zu bilden. Wir stellen uns eine Kategorie mit Bagatellfällen vor, die man nicht der Selbstdeklaration unterstellen muss: ein Student, der irgendwo ein Konto anlegt; Kunden, die ihre Zinserträge über die Zinsbesteuerungsabkommen melden, dann sind die Zinserträge nämlich offengelegt; oder ein Kunde, dessen Gelder auf dem ordentlichen Interbanken-Clearing-Weg offengelegt werden. Da braucht es keine Selbstdeklaration mehr. Auf der anderen Seite sagen wir: Das Geld kann nicht angenommen werden, also ist keine Selbstdeklaration möglich, weil sie nichts nützen würde. Das sind die Fälle, in denen ein ganz klarer Verdacht besteht, dass unversteuerte Vermögenswerte vorliegen, Fälle, in denen der Kunde beispielsweise eine komplexe Struktur wählt, die ganz klar darauf hinweist, dass er nichts anderes beabsichtigt, als die Steuer zu umgehen. Das sind die Gruppen, die wir zu machen versuchen. Wir werden dann die Möglichkeit haben, darüber zu diskutieren. Ausserdem wird es eine Frage der Selbstregulierung der Banken sein, also der Vorschriften der Selbstregulierung, die verbindlich erklärt werden müssen, damit sie von der Finma überprüft werden können. Das ist das Konzept, das wir vorschlagen werden, und in den Details werden wir es bei Gelegenheit gerne mit Ihnen diskutieren.
Noch zur Abgeltungssteuer: Es ist heute gesagt worden, die Abgeltungssteuer sei kein gutes Instrument. Ich bin überzeugt: Wenn man die Abgeltungssteuer umsetzen kann, wird sie materiell zu einer viel höheren Steuergerechtigkeit führen als ein automatischer Informationsaustausch, weil viel mehr Leute ihre Steuerpflicht tatsächlich erfüllen müssen, wenn diese Steuer funktioniert. Wir werden in den nächsten Monaten sehen, ob wir mit diesem Modell - ich hoffe es wirklich und gehe auch davon aus - durchkommen werden. Die Abgeltungssteuer ist die Alternative zum automatischen Informationsaustausch (AIA), nicht die Vorstufe zum AIA. Wenn sie funktioniert, ist sie die Alternative zum AIA.
Herr Nationalrat Vischer hat darauf hingewiesen, dass wir einen Konnex machen zwischen dem Doppelbesteuerungsabkommen und den anderen Teilen. Man kann sagen: Das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA ist ein selbstständiger Teil, es muss an sich selbstständig behandelt werden. Aber es rechtfertigt sich natürlich zu schauen: Was geschieht auf der anderen Seite dann in den USA?
Jetzt noch zu Herrn Blocher: Er hat gesagt, es sei nichts Neues unter der Sonne oder nichts Neues hier, dass wir dem Druck der USA immer nachgeben würden. Ich lasse einmal die letzten vier Jahre Revue passieren: In Bezug auf die UBS hatten wir eine sehr schwierige Situation - da haben Sie absolut Recht -, und da gab es auch Druckelemente. Wir hatten noch eine andere sehr schwierige Situation mit Druckelementen, Notrecht und weiss ich nicht was, mit sehr fragwürdigen Instrumenten. Das war der Fall Tinner, der Ihnen sehr wohl bekannt ist. Wir hatten noch verschiedene andere Drücke, die von den USA aufgebaut wurden. Es ist so, wir haben mit der Realität zu leben und zu versuchen, gute Lösungen zu finden, die politisch akzeptabel sind und unseren Rechtsrahmen einhalten. Das dürfen wir für uns in Anspruch nehmen.
Zuletzt noch zur Strategie - ich habe das vorhin nicht gesagt -: Die Selbstdeklaration betrifft ausländische Personen, sicher nicht schweizerische Personen. Sie betrifft ausländische Personen, die im Ausland bzw. in ihrem Herkunftsland ihr Vermögen oder ihre Einkünfte möglicherweise nicht versteuert haben. Das sollte aber klar sein, auch wenn man es nicht ausdrücklich erwähnt.