Stamm Luzi (V, AG):
Ich spreche von der Gegenseitigkeit und mache eine Vorbemerkung zu den USA: Wo stünde die Welt ohne die USA? Wo stünde Europa ohne die Hilfe der Amerikaner im 20. Jahrhundert? Wo wären die Frauenrechte ohne die Entwicklung in den Vereinigten Staaten? So gesehen geht mein Dank an die Vereinigten Staaten.
Was sich aber einige Mitglieder der US-Administration und was sich einige Staatsanwälte aus den USA jetzt leisten, ist eine Zumutung. Das hat überhaupt nichts mehr mit Rechtsstaat zu tun.
Ich bin einmal mit Begeisterung in den Vereinigten Staaten zur Schule gegangen, und ich habe dort erlebt, wie meine High-School-Freunde jeden Morgen die amerikanische Flagge gegrüsst haben: "I pledge allegiance to the flag of the United States of America" - eine Hommage an die Vereinigten Staaten, mit dem schönen Schlusswort - "with liberty and justice for all", das heisst "mit Freiheit und Gerechtigkeit für alle". Ich habe damals - es war im Jahr 1968 - noch Robert Kennedy erlebt, als er sich zur Frage "Rechtsstaat oder Macht?" geäussert hat. Er hat gesagt: "The law, the law and nothing but the law!"; der Rechtsstaat gelte und sonst gar nichts. Ich hätte mir nicht träumen lassen, dass ich es einmal erleben würde, dass Amerikaner in meinem Büro anklopfen und mich fragen würden, wie man die amerikanische Staatsbürgerschaft loswerden könne. Ich habe mir nicht träumen lassen, dass Amerikaner mir sagen würden: "Ich will nichts mehr mit diesem 'Rechtsstaat' zu tun haben, und ich will mich gegen diese Willkür zur Wehr setzen!"
Betroffen sind nicht nur die amerikanischen Bürger, sondern betroffen sind auch wir, betroffen sind unsere Banken. Was ist das für ein Rechtsstaat, bei dem Sie als Bank wissen: Wenn Anklage erhoben wird, schaffe ich es nie bis zum Richter; denn ich bin viel schneller kaputt! Was ist das für ein Rechtsstaat, in dem ein Vertreter der US-Administration lachend sagt: "Habt Ihr", er meint die Schweiz, "die Lektion begriffen, oder soll ich eine nächste Schweizer Bank in den Konkurs schicken?"
Auch die Schweizer Öffentlichkeit beginnt zu realisieren, was das heisst, wie Zeitungsberichte zeigen: Ich zitiere aus der Sonntagspresse: "Zur Rechtsstaatlichkeit gehört Rechtssicherheit. Diese verbietet ... heute eine gestern legale Tat rückwirkend für illegal zu erklären. Rechtsstaatlichkeit gebietet, sich gegen Übergriffe fremder Staaten im Inland zu wehren und die Geltung der eigenen Gesetze im Inland für Inländer und Ausländer durchzusetzen ... Das sind keine formalistischen Winkelzüge, sondern wichtigere Prinzipien als der Rütlischwur." Ob "Rütlischwur" stimmt, bleibe dahingestellt. Aber völlig zu Recht heisst es: "Wird diese Bastion geschleift, herrscht Willkür, das Recht des Stärkeren, reiner Wildwest."
Ich bitte Sie mit meinem Einzelantrag, die Gegenseitigkeit in unsere Gesetzesbestimmung aufzunehmen. Es geht zwar um ein selbstgeschaffenes Schweizer Gesetz, nicht um einen Staatsvertrag, aber nehmen Sie bitte trotzdem die Reziprozität ins Gesetz auf. Wenn Sie Absatz 2 lesen, sehen Sie, dass das bedeuten wird, dass unsere Behörden die Anwendung des Schweizer Gesetzes gewährleisten und nur dann Auskunft geben dürfen, wenn die Reziprozität gegeben ist. In Absatz 3 stehen die Grundsätze der Proportionalität und Praktikabilität. Ich bitte Sie, als drittes Element die Reziprozität einzufügen.
Bei der Diskussion vom letzten Donnerstag gab es viele Angriffe gegen die Schweizer Banken, gegen andere Parteien, gegen den Bundesrat, gegen die Finma. Ich kritisiere weder die Banken noch den Bundesrat, noch andere Parteien, aber ich bitte Sie, den selbstverständlichen Rechtsgrundsatz der Reziprozität ausdrücklich aufzunehmen, damit wir mit dieser Haltung den amerikanischen Behörden entgegentreten können.
Eine Schlussbemerkung: Es geht darum, den Rechtsstaat zu stärken. Nicht nur Robert Kennedy, sondern auch viele Gründerväter der USA müssten sich im Grabe umdrehen, wenn sie sehen würden, wie sich einzelne Vertreter der US-Administration aufführen. Wenn wir diese Ergänzung hineinnehmen, helfen wir den Amerikanern, sich künftig wieder an den Rechtsstaat zu halten.