Fässler-Osterwalder Hildegard (S, SG):
Die parlamentarische Initiative de Buman möchte, dass die sogenannte Kantonsklausel bei der Arbeitslosenversicherung wieder eingeführt wird. Diese Klausel ermöglicht es, dass Kantone oder auch Teile von Kantonen mit erhöhter Arbeitslosigkeit die Möglichkeit bekommen, die Höchstzahl der Taggelder um 120 zu erhöhen. Sie hören richtig, es geht hier um eine Kann-Formulierung, und dieses Können und diese Möglichkeit ist an strenge Bedingungen geknüpft, die der Bundesrat überprüfen muss, wenn eine Anfrage aus einem Kanton kommt. Es ist also nicht einfach etwas, das ohne Weiteres gewährt wird.
Diese Kantonsklausel hat sich bewährt. Sie wurde nicht exzessiv verwendet, aber sie wurde in gewissen Gegenden häufiger verwendet als in anderen. Doch das kommt auch in anderen Fragen vor. Es gibt Kantone, die ganz tiefe Steuersätze haben, und andere haben höhere. Fast niemand hier drin ist gewillt, das auszugleichen. Hier haben wir einen anderen Mechanismus, der dazu führt, dass Menschen länger in der Arbeitswelt bleiben können, und insbesondere geht es auch darum, dass in einer Krise, die selbstverständlich nicht allzu lang andauern darf, das Know-how nicht verlorengeht. Immer dann, wenn Entlassungen nötig sind, gehen damit ja auch Know-how-Verluste einher. Das kann man mit dieser Klausel weitgehend verhindern.
Ich finde es ein bisschen absurd, dass die Mehrheit unserer Kommission sagt, besser als diese Verlängerung der Bezugsdauer für Taggelder seien in Krisenzeiten Konjunkturprogramme. Das ist dermassen absurd, weil hier drin immer das Gegenteil behauptet wird, wenn es gerade passt: dass nämlich solche Konjunkturprogramme überhaupt nichts nützten. Sie wissen, dass wir von der SP-Fraktion das anders sehen. Zu argumentieren, es wäre intelligenter, in Krisenzeiten Konjunkturprogramme zu erarbeiten, ist aber sicher falsch. Die Massnahme, die hier verlangt wird, ist eine schnelle; sie kann in einer Krisenzeit sofort umgesetzt werden und braucht auch nur das Einverständnis des Bundesrates und nicht etwa noch eine Botschaft, wie das bei Konjunkturprogrammen der Fall ist.
Es geht auch nicht darum, mit diesem Passus Einsparungen, die jetzt bei der Arbeitslosenversicherung gemacht werden können, wieder auffressen zu lassen. Im Gegenteil: Wenn eine Person in der Arbeitswelt bleiben kann, dann zahlt sie in aller Regel auch Steuern, und das ist alleweil günstiger, als wenn man sie in die Arbeitslosigkeit entlässt und allenfalls dann irgendwann sogar zur Fürsorge schickt.
Es ist also ein praktikables Instrument; es ist auch, und das zum Schluss, ein Instrument der nationalen Kohäsion. Es gibt einfach Regionen, bei denen es einmal einschlagen kann, sodass eine Krise länger dauert als in anderen Regionen. Das kann z. B. auch in meiner Region passieren, wenn es der Textilindustrie nicht so gut geht; es muss nicht nur die Uhrenindustrie im Jura sein. Es geht also um eine gute Methode für den Zusammenhalt unseres Landes. Es geht um eine Kann-Formulierung, niemand muss dieses Instrument benützen, und es wird garantiert nicht zu Ausfällen in der Arbeitslosenversicherung führen, wie das die Mehrheit meint, im Gegenteil: Die Kosten werden dadurch kompensiert, dass das Know-how und auch das Steuersubstrat erhalten bleiben.