Flückiger-Bäni Sylvia (V, AG), für die Kommission:
Es geht um zwei Geschäfte: um die Standesinitiative Tessin 11.305, "Neuverhandlung der Grenzgängervereinbarung und Rückvergütung eines Grossteils der Quellensteuer-Ausgleichszahlungen an das Tessin", sowie um die Motion 11.3750 der WAK-SR, "Neuverhandlung der Grenzgängervereinbarung mit Italien". Die WAK-NR hat beide Geschäfte an ihrer Sitzung vom 8. November 2011 beraten.
Mit der Standesinitiative verlangt der Kanton Tessin, dass der Bund mit Italien Verhandlungen aufnimmt, mit folgenden Zielsetzungen:
1. Beseitigung der Einseitigkeit, die zulasten der in der Schweiz wohnhaften und in Italien arbeitenden Grenzgängerinnen und Grenzgänger geht;
2. Senkung des Satzes von 38,8 Prozent, den die Kantone Tessin, Graubünden und Wallis als Ausgleich an Italien zu leisten haben, auf den mit Österreich vereinbarten Satz von 12,5 Prozent. In Klammern: Der Satz von 12,5 Prozent ist am 30. Januar 1974 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung festgelegt worden.
3. Sollte davon abgesehen werden, mit Italien Neuverhandlungen betreffend die Grenzgängervereinbarung aufzunehmen, soll der Bund dem Kanton Tessin die Differenz zwischen den Beträgen gemäss dem Satz für Italien und dem Satz für Österreich rückvergütenden. Das ist die Differenz zwischen 38,8 und 12,5 Prozent.
Die Grenzgängervereinbarung mit Italien ist eine einseitige Vereinbarung, das heisst, es gibt keine umgekehrten Ausgleichszahlungen. Die Vereinbarung gilt nicht für Schweizer, die als Grenzgänger in Italien arbeiten. Anlässlich von Verhandlungsrunden im Jahre 2009 hat die Schweiz unter anderem die gegenseitige Einführung verlangt, Italien ist jedoch nicht auf diese Forderung eingetreten. Dieses Anliegen ist also heute noch pendent, ebenso die Forderung nach der Senkung des Satzes von 38,8 Prozent auf den Satz, wie er mit Österreich vereinbart ist.
Die Motion des Ständerates beinhaltet die Forderung nach Gegenseitigkeit bei der Grenzgängerbesteuerung und die Forderungen, der neuen Definition des Grenzgängerstatus gemäss Personenfreizügigkeitsabkommen Rechnung zu tragen, die jüngsten sozioökonomischen Entwicklungen in den vom Abkommen betroffenen Grenzregionen zu evaluieren und die Art der Ausgleichszahlungen unter Berücksichtigung der heutigen Verhältnisse neu zu definieren.
Eine Mehrheit der Kommission war dafür, sowohl der Standesinitiative Folge zu geben als auch die Motion des Ständerates anzunehmen, um den Anliegen des Kantons Tessin, welche Verständnis fanden, zum Durchbruch zu verhelfen - in der Hoffnung, mit den beiden Vorlagen schneller zum Ziel zu kommen und dem Bundesrat bei den Verhandlungen über das Doppelbesteuerungsabkommen und über die Grenzgängervereinbarung den Rücken zu stärken. Die mangelnde Gegenseitigkeit ist nach der Einführung der Personenfreizügigkeit nicht zu akzeptieren. 38,8 Prozent sind ein zu hoher Anteil, die Senkung auf 12,5 Prozent ist als Ziel anzustreben. Jedoch war klar, dass dies ein sehr ehrgeiziges Ziel ist. Ich erinnere daran: In der Initiative ist zusätzlich die Finanzierung der Differenz durch den Bund festgehalten; dieser Punkt ist in der Motion nicht enthalten.
Eine Minderheit der Kommission sprach sich dafür aus, der Standesinitiative keine Folge zu geben, weil die Finanzierung der Differenz durch den Bund aus rechtlicher und politischer Sicht nicht umsetzbar sei. Sie teilte die Auffassung der Mehrheit nicht, dass das Verfahren durch das Gutheissen beider Vorlagen beschleunigt werde. Weil die weiteren Forderungen des Kantons Tessin in der Motion enthalten sind, wollte sie nur die Motion unterstützen, denn eigentlich seien Bundesrat und Verwaltung sowieso bereits am Arbeiten. In der Folge wurde ein Ordnungsantrag auf Sistierung der Standesinitiative, bis ein Erlassentwurf vorliege, gestellt. Der Antrag wurde mit 11 zu 6 Stimmen abgelehnt.
Der Standesinitiative des Kantons Tessin wurde mit 11 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gegeben. Die Motion des Ständerates, die auch vom Bundesrat unterstützt wird, wurde mit 13 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Ich bitte Sie, Ihrer Kommission zu folgen, der Standesinitiative Folge zu geben und die Motion anzunehmen.