Nationalrat - Sommersession 2012 - Erste Sitzung - 29.05.12-14h30
Conseil national - Session d'été 2012 - Première séance - 29.05.12-14h30

11.060
Tierschutzgesetz.
Änderung
Loi sur la protection
des animaux. Modification
Differenzen - Divergences
Informationen CuriaVista
Informations CuriaVista
Informazioni CuriaVista
Botschaft des Bundesrates 07.09.11 (BBl 2011 7055)
Message du Conseil fédéral 07.09.11 (FF 2011 6505)
Ständerat/Conseil des Etats 20.12.11 (Erstrat - Premier Conseil)
Nationalrat/Conseil national 13.03.12 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 14.03.12 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 29.05.12 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 15.06.12 (Schlussabstimmung - Vote final)
Nationalrat/Conseil national 15.06.12 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses (AS 2012 6279)
Texte de l'acte législatif (RO 2012 6279)

Tierschutzgesetz
Loi fédérale sur la protection des animaux

Art. 7 Abs. 3
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit
(Riklin Kathy, Derder, Freysinger, Ineichen, Müri, Schneider-Schneiter, Stahl, Wasserfallen)
... stellen, bedarf einer Bewilligung. Für Walartige (Cetacea) wird die Bewilligung nur erteilt, wenn das Gutachten einer vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) bestimmten Fachperson nachweist, dass die Einrichtung eine tiergerechte Haltung ermöglicht.

Art. 7 al. 3
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité
(Riklin Kathy, Derder, Freysinger, Ineichen, Müri, Schneider-Schneiter, Stahl, Wasserfallen)
... de détentions spéciales est soumise à autorisation. Pour les cétacés, l'autorisation n'est délivrée que si l'expertise d'un spécialiste désigné par l'Office vétérinaire fédéral (OVF) conclut que l'installation permet de détenir les animaux conformément à leurs besoins.

Riklin Kathy (CE, ZH): Die Mehrheit der Kommission des Nationalrates will nun, nachdem ein Verbot für Delfin- und Walhaltung im Ständerat nicht unterstützt wurde, ein Importverbot für Delfine und Wale. Dieser Antrag ist abzulehnen.
Bei der Fassung des Ständerates handelt es sich um eine Formulierung, mit welcher eine Differenz geschaffen werden sollte. Die Sitzung unserer Schwesterkommission fand morgens um sieben Uhr statt, und die Differenzen im Tierschutzgesetz wurden ohne tiefere Abklärungen und in Eile beschlossen. Der Präsident der ständerätlichen WBK, Herr Felix Gutzwiller, hielt nach dem 7-zu-6-Stimmen-Entscheid für ein Importverbot und gegen die Variante des Bundesrates fest, mit dieser Differenz sollten der WBK des Nationalrates weitere Abklärungen ermöglicht werden. Was sind die Implikationen für weitere Tierarten? Das war die Fragestellung. Zudem wäre Ständerat Gutzwiller gerne noch auf den Fachbegriff "Cetacea" zurückgekommen, was er dann leider nicht tat.
Heute steht im Tierschutzgesetz, dass das gewerbsmässige und private Halten von Wildtieren, die besondere Ansprüche an Haltung und Pflege stellen, einer Bewilligung bedarf. Dies ist gut und entspricht dem Sinn des Gesetzes. Es handelt sich nicht um ein Tierverbotsgesetz, sondern um ein Tierschutzgesetz. Darum konnte in diesem Gesetz auch kein Artikel für ein Pitbullverbot eingefügt werden - dies noch zur Erinnerung. Das Hundegesetz, welches sogar als Grundlage einen Verfassungsartikel benötigte, erlitt in diesem Rat

AB 2012 N 695 / BO 2012 N 695
dann schlussendlich Schiffbruch. Ein Verbot der Einfuhr und Haltung bestimmter Tierarten ist systemwidrig und würde ein Präjudiz für Verbote weiterer Arten bilden. Es ist bekannt, dass einige der vehementen Verfechter eines Delfinverbotes ein allgemeines Halteverbot für Wildtiere durchsetzen möchten.
Die vorliegende Gesetzesbestimmung stellt ein Präjudiz dar, und dies fürchten die zoologischen Gärten. Es ist unverhältnismässig und mit unserem Staatsverständnis nicht zu vereinbaren, dass aufgrund tatsächlicher oder vermuteter Missstände in einem einzelnen Betrieb generelle Verbote ausgesprochen werden - dies umso weniger, als die Untersuchungen zum Tod von zwei Delfinen im Connyland in Lipperswil noch nicht abgeschlossen sind und nach wie vor Unklarheiten bestehen. Dies gilt übrigens auch für die Motion Gadient 11.3850, die Frau Rosmarie Quadranti mit der Motion 12.3051 tel quel wieder eingereicht hat, obwohl sie ausführliche Hintergrundinformationen von Zoologen erhalten hatte.
Zoologische Gärten erfüllen eine Aufgabe, die infolge des Beitritts zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt eigentlich der Staat wahrnehmen müsste. Artikel 12 dieses Übereinkommens verpflichtet die Vertragsstaaten, Programme der wissenschaftlichen und technischen Bildung und Ausbildung für die Erkennung, Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt einzurichten. Sie können das aber nur tun, wenn man nicht anfängt, ihnen die Haltung der populären Grosstiere, die als Botschafter für ihre Arten und Lebensräume wirken, sukzessive zu verbieten.
Die im Tierschutzgesetz verankerte und in der Tierschutzverordnung detailliert ausgeführte Bewilligungspflicht für das Halten von Wildtieren ist das adäquate Mittel, um Tierhaltungsproblemen zu begegnen, wo solche auftreten. Wir erachten deshalb die bestehende Gesetzgebung als absolut ausreichend, um allfälligen Problemen bei der Haltung von Delfinen wirksam zu begegnen.
Im April konnten wir von einem grossen Delfinsterben im Golf von Mexiko lesen. Kurz darauf wurde über ein riesiges Delfinsterben im Pazifik vor den Küsten Perus berichtet. Und auch im Schwarzen Meer kam es vor einigen Tagen zu einem bedauerlichen Delfinsterben. Wer kennt die Ursachen? Soviel ich gelesen habe, sind die Massensterben noch unerklärt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Artikel 7 Absatz 3 in der Fassung der Mehrheit, welche ein Importverbot verlangt, allfällige Artenschutzmassnahmen verhindert und dem Grundgedanken der Tierschutzgesetzgebung widerspricht. Er ist unverhältnismässig, und - ganz bedenklich - er verletzt die Rechtssicherheit. Nun wollen die Tierschutzkreise sogar ein Importverbot für Delfinsamen, um eine künstliche Insemination zu verhindern. Kurz: Die Bestimmung in der Fassung der Kommissionsmehrheit ist willkürlich und zudem populistisch. Wir wollen strenge und kontrollierte Halte- und Pflegebedingungen, aber keine willkürlichen Verbote!
Besten Dank, wenn Sie den Antrag der Minderheit unterstützen.

Quadranti Rosmarie (BD, ZH): Ich spreche hier für die BDP-Fraktion und gleichzeitig auch zu meiner Motion 12.3051. Wir bitten Sie, der Mehrheit zu folgen.
In der Frühjahrssession hat sich der Nationalrat mit überaus deutlicher Mehrheit - mit 112 zu 60 Stimmen - für ein Verbot der Haltung von Walen und Delfinen ausgesprochen. Mit einem Stimmenverhältnis von beinahe zwei zu eins war der Nationalrat der Meinung, dass Wale und Delfine im Binnenland Schweiz nicht artgerecht gehalten werden können, im Binnenland Schweiz, in dem kein wissenschaftlich geführter Zoo mehr Wale oder Delfine hält. Dies tut in unserem Land einzig noch ein Freizeitpark; allein schon diese Tatsache spricht Bände.
Der Ständerat hat sich dann für eine mildere Variante ausgesprochen. Er hat ein Importverbot begrüsst. Die Mehrheit der WBK des Nationalrates hat sich an ihrer letzten Sitzung der ständerätlichen Haltung angeschlossen. Die BDP-Fraktion ihrerseits begrüsst das Importverbot, entspricht es doch unseren Motionen Gadient 11.3850 und Quadranti 12.3051.
Die BDP-Fraktion ist geschlossen gegen den Minderheitsantrag Riklin Kathy. In unseren Augen macht es keinen Sinn, eine Verklausulierung ins Gesetz aufzunehmen, indem ein Gutachter bestellt werden muss. Gemäss der Minderheit muss ein Gutachter bei Walartigen nachweisen, dass eine tiergerechte Haltung ermöglicht ist. Wenn diese nicht möglich ist - davon gehe ich aus -, wird die Haltebewilligung nicht mehr erteilt. In unseren Augen ist das ein Abschieben von Verantwortung: weg vom Entscheid der Politik hin zum Entscheid der Gutachter. Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil namhafte Organisationen wie z. B. Ocean Care, die sich wie andere Institutionen bei diesen Meeressäugern bestens auskennt, immer besser belegen können, dass eine tiergerechte Haltung nicht möglich ist. Der Schweizer Tierschutz äussert sich in einem Schreiben an alle Parlamentarier wie folgt: "Eine artgerechte Haltung von Delfinen ist in der Schweiz nicht möglich, ist tierschutzwidrig und trägt auch zum Artenschutz nicht bei." Wenn also all diese Organisationen, die sich mit diesen Tierarten intensiv befassen, heute schon wissen, dass wir in unserem Land diese Tiere nicht halten können, dann wage ich zu behaupten, dass früher oder später jeder Gutachter die Möglichkeit einer artgerechten Haltung negieren muss.
Bleiben wir aus diesen Gründen bei unserer klaren Haltung, die wir in der Frühjahrssession hatten. Bleiben wir dabei, dass Walartige durchaus eine spezielle Erwähnung in unserem Gesetz bekommen sollen. Tun wir dies auch zum Schutz unserer Zoos; für die von ihnen gehaltenen Tiere genügt das Tierschutzgesetz.
Die moderne Wildtierhaltung beinhaltet eine Güterabwägung zwischen dem Nutzen der Haltung und der Beeinträchtigung, die man der Art zumuten will bzw. darf. Eine Sonderbehandlung von Walen und Delfinen gegenüber anderen Wildtieren lässt sich sachlich begründen: Die natürliche Umgebung, der natürliche Lebensraum dieser Tiere kann nicht annähernd nachgebildet werden; für diese äusserst sozialen und bewegungsfreudigen Meeressäuger ist die Haltung in Gefangenschaft deshalb in besonderem Masse einschränkend.
Im Rahmen dieser Differenzbereinigung bitte ich Sie im Namen der BDP-Fraktion, dem Ständerat entgegenzukommen und der Mehrheit zuzustimmen. Wenn Sie der Mehrheit folgen, werde ich meine Motion 12.3051, die gleich im Anschluss behandelt wird, zurückziehen.

Freysinger Oskar (V, VS): Das ist ein sehr emotionales Thema. Letzthin sind 300 tote Delfine im Golf von Mexiko aufgefunden worden - da schreit kein Hahn danach, warum jetzt diese 300 Delfine gestorben sind. Wenn aber plötzlich im Connyland zwei Delfine sterben, weil sie - ich kenne den Grund nicht - vergiftet oder mit Antibiotika schlecht behandelt wurden, dann geht ein Aufschrei durchs Land.
Das Problem ist nicht, zu wissen, ob jetzt diese Delfine gehalten werden dürfen oder nicht. Wir von der SVP-Fraktion gehen von der Position aus, dass es um die Gesetzessystematik geht. Wir können doch nicht ein Gesetz für ein spezifisches Tier machen; morgen machen wir dann ein Gesetz für die langen Hälse der Giraffen und übermorgen für die Rüssel der Elefanten usw. Wie sieht die Gesetzessystematik aus? Mit dem, was die Minderheit Riklin Kathy vorschlägt, nämlich, dass man die Bedingungen für eine Bewilligung so hochschraubt, dass sie möglicherweise dann nicht zu erfüllen sind, bleibt man der Gesetzessystematik treu. Wenn man also diese Bedingungen für die Bewilligungen nicht erfüllen kann, dann ist keine Haltung von Delfinen möglich.
Jetzt behaupten die Verteidiger des Verbotes, dass die Bedingungen für das Halten von Delfinen in der Schweiz technisch nicht verwirklichbar seien. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass man einen künstlichen See baut, gross genug und mit Salzwasser, und dass dann die Bedingungen für das Halten von Delfinen gewährleistet sind. Möglich ist das also schon, nur sind dann die Bedingungen unglaublich hochgeschraubt. Aber man bleibt in der

AB 2012 N 696 / BO 2012 N 696
Gesetzessystematik, dass einfach das Bundesamt für Veterinärwesen die Bedingungen festlegt. Falls aber dieses Verbot durchkommt, dann unterstützen wir die Minderheit Riklin Kathy, die wenigstens eine dreijährige Übergangsphase vorsieht.
Der Unterschied zwischen dem Halteverbot und dem Importverbot ist folgender: Beim Importverbot könnten keine neuen Delfine in die Schweiz kommen, die vorhandenen würden aber noch bis zu ihrem AHV-Alter weiter in der Schweiz leben können; es kämen dann keine neuen hinzu. Falls das Halteverbot durchkäme, würden sie sofort ins Ausland verfrachtet werden müssen; das wäre dann vom ersten Augenblick an der Fall.
Aber noch einmal: Uns geht es darum, die Gesetzessystematik aufrechtzuerhalten. Ein Spezialverbot, ein Spezialgesetz für eine ganz spezifische Tierart ist in unserer Gesetzessystematik nicht vorgesehen. Man soll über die Bedingungen gehen, die man fürs Halten stellt.

Aebischer Matthias (S, BE): Wir haben hier in diesem Saal bereits einmal entschieden: Die Haltung von Delfinen und Walen soll in der Schweiz generell verboten werden. Der Ständerat hat nun eine Differenz geschaffen, indem er den Import von Walen und Delfinen verbieten will. Die Mehrheit der nationalrätlichen WBK hat diesem Importverbot zugestimmt, mit dabei geschlossen die Vertretung der SP-Fraktion. Wir empfehlen Ihnen also, dem Ständerat zu folgen und den Minderheitsantrag abzulehnen.
Wie Delfine leben und wie nicht, was sie empfinden und was nicht, was rechtens ist und was nicht - diese Fragen sind für Nichtzoologen und Nichtbiologen wie mich nicht so einfach zu beantworten. Regelrecht bombardiert wurden wir WBK-Mitglieder in den letzten Monaten mit Meinungen und Kommentaren von Fachpersonen und leider auch von Möchtegernfachpersonen. Wir erhielten mehrere Gutachten, die sich diametral widersprechen. So möchte ich nun recht nüchtern einige Fakten präsentieren, die uns - die SP-Fraktion - zur Unterstützung des Halteverbotes bzw. Importverbotes für Delfine bewogen haben.
Natürlicherweise brauchen Delfine sehr viel Platz. Obschon hier die Datenangaben von Gegnern und Befürwortern stark variieren, darf mit Sicherheit von horizontal mehreren Kilometern und vertikal mehreren Hundert Metern gesprochen werden. Das ist ein Ausmass, dem kein Delfinarium nur annähernd gerecht werden kann.
Die Delfine leben in freier Wildbahn in grossen Populationen. Das Sozialleben ist weit entwickelt. Dies ist in Delfinarien nicht möglich.
Werden Delfine im offenen Wasser zwischen zwanzig und vierzig Jahre alt, sterben sie in Delfinarien oft viel früher. Der jüngste Fall von Delfinsterben hat die Schweiz bewegt. Innert vier Jahren sind hierzulande acht Delfine gestorben.
Die Zahl der Delfinarien in Europa ist stark rückläufig. Bereits führt rund die Hälfte aller EU-Staaten keine Delfinarien mehr. In England beispielsweise wurden sämtliche dreissig Delfinarien geschlossen. Mit einem Importverbot prescht die Schweiz also nicht etwa vor, sondern übernimmt die neuesten Erkenntnisse über Delfinhaltung und passt ihre Gesetzgebung dementsprechend an.
Die Delfinarien sind vom Aussterben bedroht. Das ist gut so. Denn eine artgerechte Delfinhaltung ist im Bergland Schweiz nicht möglich. Die SP-Fraktion unterstützt deshalb das Importverbot und wird dem Ständerat folgen. Den Minderheitsantrag lehnen wir ab.

Schneider-Schneiter Elisabeth (CE, BL): Ich nehme es vorweg: Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt die Minderheit Riklin Kathy, und zwar aus folgenden Gründen: Es ist sowohl aus tierschützerischer als auch aus gesetzgeberischer Sicht unverantwortlich und sachlich absolut unverhältnismässig, dass aufgrund vermuteter und nicht nachgewiesener Missstände in einem einzigen Betrieb in unserem Land für eine gewisse Tierart ein generelles Importverbot ausgesprochen wird. Es kann doch nicht sein, dass aufgrund solcher Vermutungen ein Importverbot für eine Wildtierart verhängt wird, das ganz sicher ein Präjudiz für Importverbote für andere Tierarten bilden wird.
Den Befürwortern dieses Importverbotes geht es doch einfach darum, die Wildtiere generell aus unseren zoologischen Gärten zu verbannen. Sie verkennen die Tatsache, dass genau diese Institutionen in Bezug auf Artenschutz viele äusserst wichtige Aufgaben übernehmen: Sie können mit Forschungs- und Erhaltungszuchtprogrammen Wildtierpopulationen gezielt unterstützen. Sie können dies aber nur tun, wenn man nicht anfängt, ihnen die Haltung der populären Grosstiere, die als Botschafter für ihre Arten und ihre Lebensräume wirken, sukzessive zu verbieten. Eine solche Art und Weise der Gesetzgebung widerspricht dem erst kürzlich gelegten Fundament der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung, die nicht zum Ziel hat, die Haltung von Wildtieren zu verbieten, sondern für Wildtiere eine tiergerechte Haltung vorzuschreiben. So ist die Bewilligungspflicht für das Halten von Wildtieren das richtige Mittel, um Tierhaltungsproblemen zu begegnen, wo solche auftreten.
Grundsätzlich erachtet die CVP/EVP-Fraktion deshalb die bestehende Gesetzgebung als ausreichend. Damit jedoch den Befürwortern eines Importverbotes für Delfine und Wale entgegengekommen werden kann, unterstützen wir den Minderheitsantrag Riklin Kathy, der auf Gesetzesstufe vorschreibt, dass die Bewilligung für diese Wildtierart an ein Gutachten geknüpft werden soll, das die Möglichkeit einer artgerechten Haltung bestätigt.
In diesem Sinne bitte ich Sie, den Minderheitsantrag zu Artikel 7 Absatz 3 zu unterstützen. Gleichzeitig bitten wir Sie, den Minderheitsantrag Riklin Kathy zu Artikel 45b zu unterstützen. Hier geht es um die Festlegung einer angemessenen Übergangsfrist.

Graf Maya (G, BL): Es geht hier im Tierschutzgesetz noch um die letzte, aber nicht unwichtige Differenz. Die grüne Fraktion wird die Mehrheit bei diesen beiden verbliebenen Artikeln unterstützen und die Minderheitsanträge Riklin Kathy ablehnen.
Über die Delfinhaltung in der Schweiz und die Frage, ob eine solche artgerecht überhaupt möglich ist oder nicht, wurde in den letzten Monaten intensiv diskutiert. Ich möchte darauf verzichten, all die vielen und guten Argumente aufzuzählen, warum ein Importverbot für Delfine und Wale sinnvoll ist und warum wir wie viele Länder in Europa und in der Welt auf die Haltung von Delfinen und Walen in Gefangenschaft verzichten sollten. Es sei hier ausdrücklich festgehalten, dass es bei diesem Geschäft um walartige Tiere geht und nicht um Wild- bzw. Zootiere. Ich kann daher auch meine Vorrednerin, Frau Schneider-Schneiter, nicht verstehen, die Zoo Schweiz zitiert, obwohl unsere wissenschaftlich geführten Schweizer Zoos eben gerade keine Delfine halten. Die Beantwortung dieses Widerspruches überlasse ich gerne Ihnen.
Heute können wir aber diese Problematik auf pragmatischem und einfachem Weg lösen und ein klares Signal geben. Der Ständerat hat einem Importverbot für Cetacea schon zugestimmt. Folgen wir der Mehrheit, haben wir diese letzte Differenz ausgeräumt. Der Nationalrat hat übrigens ein Importverbot für Delfine schon vor sechzehn Jahren unterstützt. In der Zwischenzeit bestätigen neue Erkenntnisse und Entwicklungen weltweit, dass Delfine und Wale in Gefangenschaft weder art- noch verhaltensgerecht gehalten werden können. Der Gesetzgeber selbst - also wir - hat dies in der revidierten Tierschutzverordnung in Artikel 92 bereits vorausgenommen. Dieser Artikel legt nämlich fest, dass alle Walartigen als Wildtiere mit besonderen Ansprüchen an Haltung und Pflege gelten und Bewilligungen nur unter besonderen Voraussetzungen erteilt werden. Konsequent umgesetzt heisst das, dass diese Tiere nicht gehalten und somit eben auch nicht importiert werden sollten. Das ist auch nichts Neues für die Schweiz und unsere Tierschutzgesetzgebung, kennen wir doch beispielsweise auch das Importverbot für Hunde- und Katzenfelle aus tierschützerischer Sicht und wahrscheinlich auch bald ein Importverbot für Robbenprodukte.

AB 2012 N 697 / BO 2012 N 697

Umso mehr sollte also der Schutz auch für diese wunderbaren, sensiblen und gefährdeten Meeressäuger gelten. Und, Kollegin Riklin, richten wir unsere ganzen Anstrengungen in Zukunft auf den Schutz ihrer natürlichen Lebensgrundlagen, der Meere, und nicht auf das Halten einiger Tiere in Gefangenschaft.
Daher noch ein Wort zur Minderheit Riklin Kathy: Ihr Vorschlag, jeden Betrieb einzeln zu begutachten, löst das Grundproblem überhaupt nicht. Auch ein Gutachten wird die Grundfrage immer offenlassen müssen, ob wir in der Güterabwägung den Nutzen der Menschen höher gewichten oder die Beeinträchtigung der Tiere, die wir halten, in diesem Fall der Delfine.
Schaffen wir heute also klare Verhältnisse für alle Seiten, beenden wir eine jahrzehntelange Diskussion, folgen wir der Mehrheit, und räumen wir diese letzte Differenz aus!

Derder Fathi (RL, VD): Vouloir interdire les dauphins n'est clairement pas une bonne idée. Au premier abord, bien entendu, cela a l'air assez séduisant: on se dit que de pauvres dauphins meurent, alors il faut les protéger, interdire leur importation et leur détention. C'est un raisonnement extrêmement noble, mais aussi extrêmement simpliste. En fait, la modification de la loi, même telle que décidée par le Conseil des Etats, serait simplement contre-productive et contraire à l'idée même d'une loi visant à protéger les animaux. Si vous aimez les animaux, comme moi, comme nous, si vous voulez défendre les animaux intelligemment, le groupe libéral-radical vous demande de rejeter la motion Quadranti et de soutenir la proposition de la minorité Riklin Kathy.
Il faut se poser quelques questions et poser quelques faits, comme dirait mon collègue Matthias Aebischer. Que disent les vétérinaires, qui ne sont pas connus pour vouloir du mal aux animaux de ce pays, jusqu'à nouvel avis? Ils disent qu'interdire la détention ou l'importation de dauphins n'est pas une bonne idée. Pourquoi? Tout d'abord, si vous interdisez la détention des dauphins, il faudra envisager, purement et simplement, l'euthanasie des derniers dauphins du pays; ils ne peuvent pas retourner à l'état sauvage, c'est extrêmement compliqué, et leur transfert sera lui aussi très compliqué. En clair: ils ne peuvent pas vivre seuls, il faudra les abattre. Ensuite, l'interdiction d'importer n'est pas meilleure: elle rend de fait la détention des derniers dauphins de Suisse quasi impossible: ils seraient isolés, ce sont des animaux sociaux, et pour des raisons de protection des animaux, il faudrait là aussi trouver des solutions au problème des dauphins survivant aux autres, notamment pour le dernier, qu'il faudrait vraisemblablement là aussi euthanasier, donc l'abattre.
L'Office vétérinaire fédéral nous dit donc une chose assez claire: si l'on veut interdire quelque chose, il faut interdire la détention. Interdire l'importation est un peu hypocrite, voire inutile, mais surtout, le problème principal, c'est l'idée même de vouloir interdire la détention d'espèces animales. Cela n'est pas du tout conforme à l'esprit de cette loi que de mentionner des espèces. Si l'on met les dauphins, il est évident que la porte serait ensuite grande ouverte à toutes les espèces. Si nous interdisons les dauphins parce que les conditions de détention ne sont pas bonnes, pourquoi autoriser les loups, les ours polaires, et pourquoi autoriser les zoos, purement et simplement? Allez, interdisons les zoos, pendant qu'on y est! On le voit bien, ce n'est pas une idée raisonnable, ni constructive.
Au lieu d'interdire, faisons mieux: améliorons la loi, améliorons les conditions de détention des dauphins. Soyons un tout petit peu constructifs et positifs! Ne soyons pas émotionnels, mais rationnels. Posons-nous la question de savoir si l'on peut faire mieux. Nous le pouvons, nous devons faire mieux pour assurer à tous les animaux détenus en Suisse des conditions dignes, respectueuses de leurs besoins. Il y a un intérêt - il faut le rappeler aussi - scientifique et éducatif à détenir des animaux sauvages, à les observer, à faire partager le fruit des observations scientifiques.
Donc si les conditions aujourd'hui ne sont pas idéales, alors, soyons constructifs, adaptons la loi, renforçons les conditions de détention des dauphins, puisque interdire, c'est simplement renoncer à progresser. L'Office vétérinaire fédéral nous propose une solution, reprise par la proposition de la minorité Riklin Kathy: c'est une proposition intelligente, qui va de l'avant. Elle a été entendue en commission, même si elle est minoritaire. C'est réellement la solution la plus intelligente, la plus constructive et la plus démocratique.
Dans l'intérêt des dauphins et des animaux en général, le groupe libéral-radical vous invite donc à soutenir la proposition de la minorité Riklin Kathy et à rejeter la motion Quadranti 12.3051.

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die grünliberale Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit und beantragt die Annahme der Motion 12.3051.

Schneider-Ammann Johann N., Bundesrat: Wie bekannt ist, sind wir an der Bereinigung der letzten Differenz, einer wichtigen Differenz in einer wichtigen, gleichzeitig heiklen und vor allem auch emotionalen Angelegenheit. Ursprünglich hat der Ständerat als Erstrat der Bewilligungspraxis beim Halten von Wildtieren, die besondere Ansprüche an die Haltung stellen, zugestimmt. Damit wurde auch die bisherige Tierschutzgesetzgebung gestützt, die nicht mit Verboten, sondern mit einem differenzierten Ansatz operiert. Sie verlangt, dass die Bedürfnisse der Tiere eruiert werden und dass gestützt darauf die Anforderungen festgelegt werden, unter welchen diese Tiere gehalten werden dürfen. Entsprechend sieht Artikel 7 Absatz 3 des Tierschutzgesetzes vor, dass das Halten von Wildtieren, die besondere Ansprüche an Haltung und Pflege stellen, einer Bewilligung bedarf. Wenn Sie dem Minderheitsantrag Riklin Kathy folgen - der Bundesrat empfiehlt Ihnen dies -, dann sichern Sie einerseits eine höchst kompetente Bewilligungspraxis im Sinne der Wildtiere und belassen andererseits der Tierschutzgesetzgebung das Prinzip, die Ziele nicht mit Verboten zu erreichen. Die Ziele der tiergerechten Haltung werden auf dem Bewilligungsweg genauso erreicht. Das EVD bzw. das BVET hat Ihnen dies in Beantwortung des Briefes Ihrer WBK vom 20. April in einer ausführlichen Notiz am 25. April dargestellt.
Folgen Sie der Mehrheit Ihrer Kommission und beschliessen ein Importverbot, so wird die Haltung von Delfinen zumindest längerfristig verunmöglicht, denn eine Nachzucht von Delfinen ohne regelmässige Blutauffrischung durch Zukauf von Tieren aus ausländischen Haltungen würde verunmöglicht. Dann gäbe es für die verbleibenden drei Delfine in unserem Land wohl nur noch folgende Optionen - an eine Auswilderung ist nicht zu denken; das ist also keine Option -: Es käme nur die Abgabe an eine ausländische Delfinstation oder letztlich noch die Euthanasie infrage.
Ich empfehle Ihnen, nicht mit einem Verbot, weder mit dem Halte- noch mit dem Importverbot, zu operieren. Ich empfehle Ihnen die Lösung mit einer vom BVET bezeichneten Fachperson. Damit bleiben Sie beim System der Beurteilung der Bedürfnisse der Tiere und der darauf gestützten Anforderungen an die Haltung.
Deshalb beantrage ich Ihnen, bei Artikel 7 Absatz 3 und der dazugehörigen Übergangsbestimmung bei Artikel 45b der Kommissionsminderheit zu folgen und damit bei der herkömmlichen Gesetzessystematik zu bleiben.

Jositsch Daniel (S, ZH), für die Kommission: Der Nationalrat hat in der ersten Beratung der Vorlage ein Verbot der Delfinhaltung beschlossen. Der Ständerat hat in der Folge ein Importverbot beschlossen; deshalb besteht hier eine Differenz. Die WBK Ihres Rates hat sich mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Ständerat angeschlossen.
Das eine verbliebene Delfinarium in der Schweiz ist ein kommerzieller Vergnügungspark, in dem Delfine in Delfinshows in unnatürlicher Art und Weise gezeigt werden. Wissenschaftliche Zoos verzichten vollständig auf die Haltung von Delfinen. Europaweit, ja weltweit ist ein Rückgang von Delfinarien festzustellen. Denn mittlerweile ist bekannt, wie schädlich die Gefangenhaltung von Delfinen ist. Delfine haben einen äusserst grossen Raumbedarf. Horizontal

AB 2012 N 698 / BO 2012 N 698
schwimmen sie etwa 150 Kilometer pro Tag. Aber auch vertikal bewegen sie sich mehrere Hundert Meter. Delfinarien genügen rein von den Dimensionen her diesen Ansprüchen nicht.
Die Haltung von Delfinen ist ausserordentlich komplex und kann in Delfinarien nicht artgerecht stattfinden. Die Bassins sind als Betonbassins konzipiert. Eine ozeanähnliche Struktur kann nicht nachgebildet werden. Delfine gehören zu den wenigen Tierarten, die gegenüber der freien Wildbahn in Gefangenschaft eine erhöhte Sterblichkeit aufweisen. In freier Wildbahn werden sie bis zu fünfzig Jahre alt, in der Gefangenschaft kaum dreissig Jahre. Grund dafür: Delfinarien sind eigentliche Todesfallen.
Die Delfine in Gefangenschaft weisen eine hohe Mortalität auf. Entsprechend können sich die Populationen nicht selber erhalten. 50 Prozent der Jungtiere sterben in Gefangenschaft bereits vor der Geschlechtsreife. Entsprechend müssen Wildtiere gejagt werden, um die Bestände in Delfinarien zu ergänzen. 37 Prozent der in Europa gehaltenen Tiere sind Wildtiere. Die Tiere werden aus ihrem Familienverband gerissen und werden entsprechend als soziale Tiere lebenslang traumatisiert. Sie bewegen sich in der Freiheit normalerweise ein Leben lang in der gleichen Familie. Viele Tiere sterben schon auf dem Transport. Man rechnet pro Delfin rund zehn tote Artgenossen wegen brutaler Fang- und Transportbedingungen.
Delfinarien rechtfertigen sich also nicht durch die Erhaltung der Art. Ein pädagogischer Effekt besteht ebenfalls nicht, denn in Delfinarien werden Delfine dressiert und in unnatürlicher Weise dargestellt. Das bestätigen Fachleute; Sie haben entsprechende Informationen vom Schweizer Tierschutz, von Ocean Care, der Stiftung für das Tier im Recht und weiteren Organisationen erhalten. Aus diesen Gründen haben sich der Nationalrat und der Ständerat gegen Delfinarien ausgesprochen.
Die Differenz zwischen Nationalrat und Ständerat ist eine technische Frage, in der Praxis besteht kaum ein Unterschied. Das Halteverbot, wie vom Nationalrat beschlossen, würde eine Übergangslösung für die drei heute in der Schweiz gehaltenen Tiere notwendig machen. Das Importverbot lässt eine Übergangszeit zu und beinhaltet faktisch damit eine Übergangslösung, führt aber langfristig auch zu einem Halteverbot.
Die Betreiberin des einzigen Delfinariums in der Schweiz argumentiert, dass mit der Lösung des Ständerates die Haltung der drei existierenden Tiere nicht möglich sei. Es wurde heute sogar von Kollege Derder, aber auch von Herrn Bundesrat Schneider-Ammann behauptet, das führe dann letztlich zu Euthanasie. Das ist selbstverständlich falsch. Bei den drei in der Schweiz existierenden Tieren handelt es sich um ein Muttertier und seine beiden Söhne. Das eine Jungtier ist sieben Jahre alt und wird nächstens geschlechtsreif sein, muss also wegen der Inzestgefahr ohnehin in ein anderes Delfinarium weggegeben werden. Das andere Jungtier ist ein Jahr alt und braucht deshalb noch einige Jahre, bis es in die Geschlechtsreife kommt, muss dann aber mittel- bis langfristig auch in ein anderes Delfinarium geführt werden. Für diese drei Tiere muss also ohnehin eine Lösung gesucht werden. Es existieren beispielsweise Meeresdelfinarien, in welche die Delfine gebracht werden können. Es gibt also Lösungen. Wegen dieser einzelnen Tiere besteht selbstverständlich kein Grund, hier das Gesetz nicht zu ändern.
Die Minderheit will, dass die Haltung von Delfinen weiterhin zulässig ist, sofern in einem Gutachten einer vom Bundesamt für Veterinärwesen bestimmten Fachperson nachgewiesen wird, dass die Einrichtung eine tiergerechte Haltung ermöglicht. Das ist nichts anderes als die Präzisierung des heutigen Zustands. Die Konsequenz: Delfine würden in kommerziellen Betrieben weiterhin so gehalten wie heute.
Vor allem vonseiten der Zoos wird gegen das Verbot eingewendet, es beginne mit den Delfinen und gehe dann mit anderen Wildtieren weiter. Ich möchte Ihnen hier ganz klar wiedergeben, was in der Kommission diskutiert worden ist: In der Version des Ständerates steht ausdrücklich und an Deutlichkeit nicht zu überbieten, dass das Importverbot Delfine und Wale betrifft. Jegliche andere Tierart ist von diesem Verbot nicht erfasst. Jede weitere Änderung des Gesetzes müsste wiederum durch diesen Rat und durch die Kommission, und die Meinung ist einhellig die, dass es keine solche Änderung gibt.
Warum beschränken wir uns auf Delfine und Wale? Wir tun es, weil Gleiches gleich, Ungleiches aber ungleich behandelt werden muss. Das ist ein Rechtsgrundsatz. Delfine haben erhöhte Anforderungen an ihren Lebensraum, im Unterschied zu anderen Wildtieren, die durchaus artgerecht gehalten werden können. Deshalb ist die WBK in ihrer Mehrheit, deshalb ist der Ständerat und deshalb waren Sie beim ersten Durchgang der Beratung der Ansicht, dass Delfinarien keine artgerechte Haltung ermöglichen.
Entsprechend empfehle ich Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission, dem Ständerat zu folgen.

Riklin Kathy (CE, ZH): Herr Jositsch, ich bin ein bisschen erstaunt. Was Sie da erzählen, ist Ihre persönliche Meinung oder die Meinung der Gegner der Delfinhaltung, aber nicht das, was wir in der Kommission besprochen haben. Sie haben ja dort sogar verhindert, dass wir vertiefte und gründlichere Abklärungen machen konnten. Sind Sie jetzt Kommissionssprecher, oder sind Sie hier Anwalt für Delfine?

Jositsch Daniel (S, ZH), für die Kommission: Ich bin Kommissionssprecher; die Kommission hat in ihrer Mehrheit die Position vertreten, dass eine Haltung von Delfinen nicht möglich ist. Die verschiedenen Argumente, die ich genannt habe, sind in der Kommission so vorgetragen worden, teilweise von mir, teilweise aber auch von anderen. Entsprechend kann ich Sie beruhigen: Ich bin als Kommissionsberichterstatter hier.

Freysinger Oskar (V, VS): Herr Kollege, Sie sagen, Delfine könnten nicht in der Schweiz gehalten werden, weil sie 150 bis 200 Kilometer weit schwimmen müssen. Dann müssen Sie ja auch unbedingt ein Gesetz machen, damit man Wölfe nicht mehr halten kann, denn die wandern auch 150 bis 200 Kilometer weit. Wieso wollen Sie den Delfinen das zugestehen, was Sie den Wölfen nicht zugestehen wollen?

Jositsch Daniel (S, ZH), für die Kommission: Herr Freysinger, ich nehme zuerst einmal mit Freude zur Kenntnis, dass Sie sich jetzt für die freie Haltung von Wölfen einsetzen. (Teilweise Heiterkeit) Möglicherweise können wir ja zusammen einen Vorstoss machen, um die Entscheidungen rückgängig zu machen, die hier in diesem Rat vor, so glaube ich, anderthalb Jahren gefällt worden sind. Wenn Sie mich also für den Wolfsschutz haben wollen - Sie haben mich, kein Problem!
Was ich gesagt habe, ist, dass die Delfine in der freien Wildbahn bis zu 150 Kilometer pro Tag zurücklegen - nicht dass sie das müssen, sie tun das eben in der freien Wildbahn. Das ist ein Element, das die artgerechte bzw. nichtartgerechte Haltung ausmacht. Ich habe Ihnen gesagt, dass es noch um anderes geht. Es geht zum Beispiel um das Bassin, ein Betonbassin entspricht nicht einem Ozean; es geht um die Tiefe; es geht um die Integration in die Familie. Das heisst, das ist jeweils eine Komponente. Deshalb ist eben im Unterschied zu anderen Wildtieren, zum Beispiel den Wölfen, die Haltung von Delfinen besonders anspruchsvoll. Und deshalb wird die Haltung von Delfinen in Delfinarien von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen in ihrer überwiegenden Mehrheit als nicht artgerecht beurteilt.

Chevalley Isabelle (GL, VD), pour la commission: Dans sa séance du 10 mai dernier, la Commission de la science, de l'éducation et de la culture a étudié la dernière divergence de la loi sur la protection des animaux. Il s'agit de l'article 7 concernant la détention des dauphins. Notre conseil propose l'interdiction de la détention, alors que le Conseil des Etats préfère l'interdiction de l'importation.
Votre commission vous propose de vous rallier à la version du Conseil des Etats: ainsi le cas des trois dauphins restant à Connyland est réglé, puisque seule l'importation sera

AB 2012 N 699 / BO 2012 N 699
interdite. Ces animaux pourront rester en Suisse, mais à terme il n'y aura plus de détention de dauphins dans notre pays.
Messieurs Freysinger et Derder, il s'agit bien d'une interdiction d'importation et pas une interdiction de détention qu'on est en train de faire voter dans ce conseil. Donc, je le répète, il n'y a pas de problème, il n'y a pas d'euthanasie prévue pour les trois dauphins à Connyland.
Aujourd'hui, plus personne ne songerait à aller admirer un tigre qui tourne en rond dans une cage en béton: même les zoos suisses ont renoncé à ce spectacle qui fait plus pitié qu'autre chose. Pourtant, c'est ce qui se passe avec les dauphins: ils tournent indéfiniment en rond dans leur bassin en béton. Comment des zoos sérieux peuvent-ils soutenir une telle détention, alors qu'eux-mêmes ne l'infligent plus à leurs animaux?
On nous dit que si l'on interdit l'importation de dauphins et de baleines, demain ce sera au tour de celle des tigres et d'autres animaux sauvages. Au-delà du procès d'intention que l'on essaye de nous faire, j'aimerais vous faire remarquer qu'à son article 14 alinéa 1, la loi sur la protection des animaux prévoit déjà que le Conseil fédéral peut interdire l'importation de certains animaux.
On entend dire que cette décision est émotionnelle et qu'elle ne se base sur aucun argument scientifique: ceci est évidemment faux, puisque de nombreuses publications scientifiques attestent de plusieurs problèmes importants, dont la mortalité précoce.
Une étude de Duffield et Wells de 1991 prouve que le grand dauphin a un taux de mortalité plus élevé en captivité que dans la nature. Une autre étude, cette fois de Small et DeMaster de 1995 montre quant à elle que la mortalité des grands dauphins juvéniles et adultes est aussi plus élevée en captivité que dans la nature. Concernant les naissances en captivité, une étude de Woodley et al. de 1997 prouve que le taux de mortalité après la naissance est plus élevé en captivité que dans la nature. Enfin, une étude de Dudgeon de 2005 a démontré que même lors de programmes de reproduction en captivité pour des raisons de conservation, comme avec le dauphin du Yangtsé, le taux de survie en captivité est bas.
Concernant les maladies que développent les cétacés en captivité, une étude de Rose et al. de 2009 prouve que le stress de la captivité affecte sévèrement la santé des dauphins. A Connyland, plusieurs dauphins sont morts suite à des traitements. La bonne question à se poser est: "Pourquoi a-t-il fallu leur donner tous ces médicaments?"
Pour mémoire, en tout ce ne sont pas moins de huit dauphins qui sont morts en trois ans dans ce parc d'attraction, sans compter les nombreux autres dauphins morts depuis la création du parc en 1983, ce qui représente un taux de mortalité exceptionnel. Plusieurs personnes ont dit ici que les conditions de détention devaient être améliorées. Selon leurs dires, ce delphinarium aurait dû être fermé depuis bien longtemps, compte tenu des morts qu'il y a eu.
Toutes ces études émanent de scientifiques et ont été publiées dans des journaux scientifiques. Il ne s'agit pas de personnes faisant juste preuve d'un raisonnement simpliste, Monsieur Derder: ce sont bien des scientifiques. Si la Suisse venait à interdire l'importation de dauphins, elle ne serait pas le premier pays à le faire, puisque de nombreux pays l'ont déjà fait, tels que la Slovénie ou encore Chypre, en Europe.
La majorité de la commission a estimé que la minorité Riklin Kathy n'apportait rien de plus par rapport aux réglementations déjà existantes.
La commission vous recommande, par 12 voix contre 9 et 2 abstentions, de soutenir la proposition de la majorité, à savoir l'interdiction d'importer des cétacés.
La commission a également pris connaissance de la pétition contre le commerce de dauphins et de baleines et les nouvelles constructions de delphinariums. Elle propose de ne pas y donner suite, étant donné que la nouvelle loi sur la protection des animaux devrait répondre aux demandes des pétitionnaires.
La motion Quadranti "Interdiction d'importer des cétacés" a été examinée dans le prolongement de la loi sur la protection des animaux. En cohérence avec les débats précédents, l'examen préalable de la motion a été accepté par 12 voix contre 8 et 3 abstentions.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 11.060/7374)
Für den Antrag der Mehrheit ... 99 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 72 Stimmen

Art. 15 Abs. 1; 15a Abs. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 15 al. 1; 15a al. 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 45b
Antrag der Minderheit
(Riklin Kathy, Derder, Freysinger, Ineichen, Müri, Schneider-Schneiter, Stahl, Wasserfallen)
Übergangsbestimmung zur Änderung vom ...
Eine Bewilligung für die Haltung von Walartigen (Cetacea), die nach bisherigem Recht erteilt wurde, bleibt während längstens drei Jahren gültig.

Art. 45b
Proposition de la minorité
(Riklin Kathy, Derder, Freysinger, Ineichen, Müri, Schneider-Schneiter, Stahl, Wasserfallen)
Disposition transitoire de la modification du ...
Une autorisation de détenir des cétacés, délivrée selon l'ancien droit, reste valable trois ans au plus.

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die Diskussion wurde bei Artikel 7 Absatz 3 geführt.

Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 11.060/7375)
Für den Antrag der Mehrheit ... 93 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 80 Stimmen

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