Widmer-Schlumpf Eveline, Bundespräsidentin:
Der Bundesrat hat im Dezember 2009 beschlossen, die strategische Stossrichtung für die Finanzmarktpolitik der Schweiz festzulegen. Er hat sich entschieden, einen wettbewerbsfähigen, aber gleichzeitig auch einen steuerlich konformen Finanzplatz anzustreben, einen Finanzplatz, der sich auszeichnet durch Qualität, Kompetenz, Rechtssicherheit und Stabilität. Wir haben verschiedene Punkte in dieser Finanzplatzstrategie definiert, und ein zentraler Punkt und ganz wichtiger Pfeiler ist die Regularisierung der Vergangenheit, die Regularisierung bisher unversteuerter Vermögen auf Schweizer Banken. Wir haben - es wurde gesagt - ein Modell entwickelt, nämlich die Abgeltungssteuer, das zwei Teile enthält: zum einen diese sehr wichtige Regularisierung der Vergangenheit in einem rechtsstaatlich korrekten Verfahren und zum andern eine Lösung für die Zukunft in der Form einer abgeltenden Quellensteuer. Wir haben die entsprechenden Abkommen mit Deutschland und dem Vereinigten Königreich im September bzw. Oktober 2011 und mit Österreich dann im April 2012 unterzeichnet. Wir haben dann auch mit Deutschland und England noch ein Änderungsprotokoll unterzeichnet.
Ich möchte gerne noch kurz darauf eingehen, warum wir das gemacht haben. Nach der Unterzeichnung mit Deutschland und England im Herbst 2011 hat die EU-Kommission infrage gestellt, dass diese Abkommen in Übereinstimmung mit dem Zinsbesteuerungsabkommen stehen; sie hat diese Zweifel dann so weit getrieben, dass sich die Frage gestellt hat, ob es zu einer Vertragsverletzungsklage kommen könnte. Einer solchen wollte Deutschland, einer solchen wollte auch England ausweichen, und das war der Grund, warum wir diese Abgeltungssteuer in dem Teil angepasst haben, in dem sie die Zinsbesteuerung betrifft, jedoch nicht im Teil, in dem sie Dividenden, Vermögenserträge oder Gewinne betrifft. Einzig im Teil der Zinsbesteuerung haben wir also eine Anpassung vorgenommen. Wir haben gleichzeitig in Bezug auf die Regularisierung der Vergangenheit bei der Besteuerung im Abkommen mit Deutschland die Sätze von 21 bis 41 Prozent statt wie vorher von 19 bis 34 Prozent festgelegt, dies im Wissen darum, dass die ganz grosse Masse zwischen 23 und 28 Prozent liegt.
Was wir nicht neu geregelt haben - und deshalb erstaunt es mich, dass das immer wieder kommt -, sind die von Herrn Nationalrat Baader genannten und dann auch von Herrn Nationalrat Blocher aufgenommenen Vor-Ort-Prüfungen. Wir haben im Herbst 2011 festgehalten, dass dort, wo ein freierer Marktzutritt bestehen soll, beispielsweise in Deutschland, entsprechend die deutsche Aufsichtsbehörde bei unseren Finanzdienstleistern prüfen kann, ob die Regulierungsvorschriften eingehalten sind. Es geht nicht darum, Kundendaten zu prüfen, es geht nicht darum, den Bankenverkehr zu prüfen, sondern es geht nur darum, zu prüfen, ob ein entsprechendes Finanzinstitut, das von hier aus in Deutschland tätig ist - ohne eine Zwischenstelle zu haben, ohne eine Zweigniederlassung zu haben, ohne ein Anbahnungsinstitut zu haben -, die Regulierungsvorschriften in diesem Land, in Deutschland, tatsächlich erfüllt. Nur das kann von der entsprechenden Aufsichtsbehörde des Auslands überprüft werden.
Wenn man jetzt so tut, als ob das etwas Ausserordentliches wäre, dann möchte ich auf Artikel 43 unseres Finanzmarktaufsichtsgesetzes hinweisen. Dort haben wir eine klare Vorschrift, die besagt, dass unsere Aufsichtsbehörde, die Finma, im Ausland die Regulierungsvorschriften von Niederlassungen überprüfen kann. Das Gesetz stammt aus dem Jahr 2007 - einfach, damit man sich dessen auch wieder bewusst wird.
Wie sind diese drei Abkommen anwendbar? Sie sind anwendbar auf natürliche Personen, die ihren Wohnsitz im jeweiligen Partnerstaat haben und die eine Geschäftsbeziehung zu einer Zahlstelle in der Schweiz haben. Diese Personen haben die Wahl, sowohl in Bezug auf die Regularisierung der Vergangenheit als auch in Bezug auf die Besteuerung in der Zukunft, entweder anonym die Steuern zu bezahlen oder aber die Vermögenswerte offenzulegen. Sie können sie auch offenlegen, allenfalls zu tieferen Sätzen, und werden dann einfach ordentlich besteuert. Es ist eine abgeltende Steuer; ich habe es gesagt. Die Sache ist dann erledigt, und die Privatsphäre der entsprechenden Person ist gewahrt.
In Bezug auf die "Verschwinder" - das war heute auch ein Thema, es wurde auch danach gefragt - haben wir uns verpflichtet, dass wir dem Herkunftsstaat bzw. unserem Partnerstaat die zehn Destinationen melden, in welche die grössten Mengen der Vermögen verschoben werden. Ich kann Ihnen sagen, dass wir aus heutiger Optik keine grossen Meldungen machen müssen, weil wir im Moment keine grossen Veränderungen feststellen. Ich hoffe, es bleibt im Laufe dieses Jahres auch so. Wenn wir das, vor allem die Abgeltungssteuer mit Deutschland, auf 1. Januar 2013 in Kraft setzen können, dann wird es auch so sein.
Wir haben im Falle von Deutschland und im Falle von England eine Vorauszahlung von 2 Milliarden bzw. 0,5 Milliarden Franken festgelegt. Die Modalitäten sind im Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung geregelt; wir werden darauf noch zu sprechen kommen. Es steht den Zahlstellen frei, eine Abwicklungsgesellschaft einzuschalten, dieser dann Vorauszahlungen in Form von Darlehen zu marktüblichen Konditionen zu leisten.
Wir haben Ihnen am 18. April die Botschaften betreffend England und Deutschland zusammen mit dem Bundesgesetz über die Quellenbesteuerung vorgelegt und haben am 20. April dann noch die Botschaft zum Abkommen mit Österreich nachgeschoben. Wir sind seit 2008 mit grossen
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AB 2012 N 749 / BO 2012 N 749
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Umwälzungen konfrontiert, mit globalen Umwälzungen. Es haben sich viele Staaten als Folge der Finanzschwierigkeiten, die sie haben, in den letzten Jahren und Monaten intensiv bemüht, Steuerflucht vonseiten der eigenen Bevölkerung zu bekämpfen. Die Schweiz mit ihrem international sehr exponierten Finanzplatz sah sich und sieht sich natürlich auch immer wieder vor grosse Herausforderungen gestellt. Wir können diesen Herausforderungen begegnen, wenn wir das aktiv tun und entsprechende Modelle umsetzen. Wir wollen dies tun. Der Bundesrat hat sich entschieden, dies mit der Finanzplatzstrategie zu tun.
Wir wollen keine unversteuerten Gelder mehr auf unseren Schweizer Banken haben. Das Geschäftsmodell, das über Jahre und Jahrzehnte in der Schweiz das Geschäftsmodell schlechthin war und das eigentlich tatsächlich, aber auch rechtlich akzeptiert wurde, nämlich dass auch unversteuerte Gelder hier deponiert und verwaltet werden können, ist kein Geschäftsmodell für die Zukunft, da sind wir uns sicher alle einig; ich habe mindestens direkt nichts anderes gehört - indirekt schon, aber direkt nicht. Das ist uns sicher klar. Wir müssen uns also fragen, wie wir in einem rechtsstaatlich korrekten Rahmen die Vergangenheit regeln und gleichzeitig sicherstellen können, dass möglichst viele Steuerpflichtige tatsächlich auch ihre Steuern bezahlen.
Das Modell der Abgeltungssteuer erlaubt uns, die Vergangenheit in rechtsstaatlich korrekter Weise zu regeln. Die Steuern müssen bezahlt werden. Sie können in unserem heutigen System bezahlt werden, nämlich unter Wahrung der Privatsphäre, und sie werden abgeltend bezahlt. Damit ist die Sache erledigt.
Das Modell der Abgeltungssteuer bietet für die Zukunft Gewähr, dass die Steuerpflichtigen - und zwar die grosse Masse der Steuerpflichtigen - ihre Steuerpflicht erfüllten, und dies mit abgeltender Wirkung. Das Bankgeheimnis kann nicht mehr als einfacher Weg zur Steuerhinterziehung missbraucht werden. Das Modell der Abgeltungssteuer stellt für die Partnerstaaten finanzielle Mittel sicher, die ihnen zustehen. Der automatische Informationsaustausch stellt eine Menge von Daten sicher, mit denen sie aber noch kein Geld haben. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass der automatische Informationsaustausch in der OECD nicht Standard ist. Was in fünf, zehn oder zwanzig Jahren sein wird, wissen Sie nicht und weiss auch ich nicht.
Was ist eigentlich Steuergerechtigkeit? Diese Frage wurde heute von Herrn Pardini aufgeworfen. Was ist Steuergerechtigkeit? Herr Pardini, Sie haben gesagt, es gehe um eine Gerechtigkeitslücke in unseren Abkommen. Ihr Fraktionskollege Roberto Zanetti hat gestern im Ständerat gesagt, es gehe bei diesen Abgeltungssteuern um eine Gerechtigkeitsbrücke. Ich denke, genau das ist es: Es ist eine Brücke und nicht eine Lücke. Wir könnten uns stundenlang darüber unterhalten, was steuergerechter ist. Ist es gerechter, wenn eine möglichst grosse Anzahl von Steuerpflichtigen die Steuern tatsächlich bezahlt oder wenn man vereinzelte Steuerpflichtige namhaft machen, sie vorführen und dann auch mit Steuern und Strafsteuern belasten kann? Ich bin der Meinung: Je mehr Steuerpflichtige dazu gebracht werden, ihre Steuern zu bezahlen, desto grösser ist die Steuergerechtigkeit.
Wir haben heute ein Problem - ein politisches Problem, ein Problem unseres Finanzplatzes und letztlich auch ein Problem unseres Werkplatzes -, das wir lösen können. Ich denke, es macht keinen Sinn, wenn wir die Problemlösung vor uns herschieben und uns so lange mit neuen Vorschlägen auseinandersetzen, bis wir dann definitiv keinen Handlungsspielraum mehr haben und nicht mehr in der Lage sind, aktiv etwas vorzukehren. Ich möchte Sie darum bitten, aktiv vorzugehen und diese Abgeltungssteuerabkommen zu unterstützen. Es entspricht einer echten schweizerischen Tradition, dass wir dort, wo wir Schwierigkeiten haben, wo sich Fragen stellen, korrekte, faire, aber eigenständige Lösungen anbieten.
Ich komme noch zur Frage von Herrn Schelbert: Was sind die Kosten für die Kantone? Die Kantone haben in Bezug auf das Personal keine Kosten, weil alles über die Eidgenössische Steuerverwaltung abgewickelt wird. Die Kantone werden es aber etwas merken, wenn die Einnahmen der Verrechnungssteuer zurückgehen. Wir haben das in der Botschaft aufgelistet. Wir rechnen bei der Verrechnungssteuer in Bezug auf Deutschland und das Vereinigte Königreich mit einem Einnahmenrückgang von 150 bis 200 Millionen Franken. Etwa 10 Prozent davon entfallen auf die Kantone. In Bezug auf Österreich sind es 11 bis 15 Millionen Franken insgesamt, wiederum mit einem Anteil der Kantone von 10 Prozent. Wenn dann allenfalls weniger Gewinnsteuern bezahlt werden, werden das die Kantone entsprechend natürlich auch merken. Aber direkte Kosten haben sie nicht.
Herr Blocher hat gesagt, die beiden Abkommen mit Deutschland und dem Vereinigten Königreich seien unannehmbar und entwürdigend. Für mich ist es unannehmbar und entwürdigend, wenn wir vorgeben, etwas zu tun, etwas tun zu können, was wir nicht tun können. Es ist für mich als eine der Souveränität verpflichtete Demokratin unannehmbar und entwürdigend, mich an eine Wand fahren zu lassen, und es ist auch unannehmbar und entwürdigend, den Kopf in den Sand zu stecken. Unsere Souveränität sollten wir nicht dazu gebrauchen, um die Vergangenheit zu kultivieren, sondern wir brauchen unsere Souveränität, um die Zukunft aktiv auf eine positive Art und Weise zu gestalten.
Zu Herrn Nationalrat Baader und dem Rückweisungsantrag: Sie, Herr Nationalrat Baader, haben gesagt, Sie seien im Grundsatz mit der Abgeltungssteuer einverstanden. Es kommt mir vor wie sehr oft: Im Grundsatz ist man mit allem einverstanden, wenn es aber um die Regelung im Detail geht, ist man nicht mehr einverstanden. Sie sind grundsätzlich einverstanden mit der Abgeltungssteuer, Sie sind grundsätzlich einverstanden mit der Regularisierung, aber nicht mit dieser Regularisierung, weil sie Ihres Erachtens prohibitiv ist; sie entspricht einfach den Steuersätzen, die in den entsprechenden Ländern auch gelten. Sie sind grundsätzlich für eine Quellensteuer für die Zukunft, aber natürlich nicht für diese, weil sie konfiskatorisch ist; sie entspricht genau dem Steuersatz, der in den entsprechenden Ländern auch angewendet wird. In Zukunft beträgt die Abgeltungssteuer in Deutschland beispielsweise 26,375 Prozent - schauen Sie, was wir unter dem Titel "Quellensteuer" jetzt drin haben: 26,375 Prozent. Sie sind grundsätzlich für die Abgeltungssteuer und für die Anonymität, aber nicht für diese. Wir haben die Anonymität mit diesem Abkommen sichergestellt. Das Einzige, was wir machen, ist die Möglichkeit einer Funktionskontrolle zu gewährleisten, und zwar darum, damit man nicht einen Waschmaschineneffekt erwirken kann, das heisst, auf weissen, versteuerten Konten dann wieder Schwarzgelder zu lagern. Das ist die einzige Ausnahme, sonst bleiben die Kunden anonym.
Jetzt noch zum Sistierungsantrag von Frau Leutenegger Oberholzer: Sie haben gesagt, die Selbstdeklaration mit der Sorgfaltspflicht als Vorlage sei Ihnen versprochen worden, vorher würden Sie gar nichts machen und keinen Abkommen zustimmen. Ich habe Ihnen zugesichert, dass ich mit entsprechenden Vorschlägen im Juni in den Bundesrat gehen werde; das werde ich machen. Ich habe Ihnen zugesichert, dass wir uns im September im Bundesrat über eine Vorlage unterhalten und eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung bringen werden. Das werden wir im September machen.
Wenn Sie jetzt sagen, bis dann müssten wir mit einer Diskussion oder vor allem mit einer Abstimmung über die drei Verträge zuwarten, dann können Sie auch sagen, man wolle diese Verträge ablehnen - zumindest gilt das in Bezug auf Deutschland. Wir alle wissen, dass der Vertrag mit Deutschland nur wirksam werden kann, wenn er auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt wird. Wir wollen damit auch verhindern, dass viele Steuergelder möglicherweise abgezogen werden. Es könnte auch in Ihrem Interesse sein, dass nicht zu viel abgezogen wird. Im Übrigen wollen wir jetzt auch etwas realisieren, was in unserem Land notwendig ist: Berechenbarkeit, Rechtssicherheit und Vertrauen in unseren Finanzplatz. Das können wir nur tun, wenn wir diese drei Abkommen und dazu auch das Steueramtshilfegesetz heute genehmigen.
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AB 2012 N 750 / BO 2012 N 750
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