Nussbaumer Eric (S, BL):
Das Anliegen meiner Motion ist einfach: Wenn ein Unternehmen an einer Schweizer Börse kotiert ist, gehört es zu einer zeitgemässen Unternehmensverantwortung, dass dieses Unternehmen zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet wird. Bereits heute berichten einzelne Unternehmen freiwillig nicht nur über finanzielle Aspekte, sondern auch über ökologische und soziale Anforderungen an ihre Tätigkeit. "Wenn es schon freiwillig gemacht wird, dann lassen Sie doch das freiwillig geschehen", werfen Einzelne mir jetzt an den Kopf. Ebenso argumentiert der Bundesrat: "Wir prüfen die internationalen Entwicklungen, und die Finma wird dann schauen, ob ein internationaler Standard bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung eines Tages in das Kotierungsreglement Einzug halten wird; vorher wollen wir nicht aktiv werden". Darum lehnt der Bundesrat den Vorstoss ab.
Ich erachte dieses Warten auf internationale Entwicklungen bei den Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für falsch. Ich halte es für falsch, weil Schweizer Unternehmen bereits früh die Nachhaltigkeit als Teil ihrer Unternehmensaktivität erkannt und international auch pionierhaft entwickelt haben. Heute bestehen internationale Initiativen und Standards, die nun in die Gesetzgebung einzelner Länder eingefügt werden oder eingefügt werden müssten. So hat zum Beispiel Frankreich vor zwei Jahren im Handelsgesetzbuch die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt. Auch Dänemark, Norwegen, die Niederlande und andere Länder kennen gesetzliche Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ebenso verlangt auch die neue ISO-Norm 26000 zur sozialen Verantwortung von Unternehmen, dass intern und extern entsprechende Kommunikation zu Nachhaltigkeitselementen gemacht wird. Diese Norm empfiehlt den GRI-Standard, der in der vorliegenden Motion angesprochen wird.
Ich schlage Ihnen mit der Motion vor, dass insbesondere die an einer Schweizer Börse kotierten Unternehmen entsprechend diesem einschlägigen Standard berichten sollen. Eine entsprechende Governance-Regelung ist ja gerade auch für die Kapitalgeber und weitere Stakeholder bedeutungsvoll, weil damit die Informationskosten für alle Akteure gesenkt bzw. geregelt werden und damit bestehender Informationsasymmetrie zwischen Unternehmen entgegengewirkt werden kann.
Nachhaltigkeitsinformationen machen vor allem Sinn, wenn sie vergleichbar sind. Darum ist es auch richtig, dass man das nun regelt. Nachhaltigkeitsinformationen machen Sinn, weil damit auch die Interessen der auf Dauer am Unternehmen interessierten Anlegerinnen und Anleger abgedeckt werden.
Wie gesagt, haben andere Länder bereits gesetzliche Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erlassen. Meine Motion verlangt sehr zahm, sehr zurückhaltend, dass im Sinne eines guten Corporate-Governance-Verständnisses
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AB 2012 N 762 / BO 2012 N 762
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für börsenkotierte Unternehmen in der Schweiz ein Standard definiert werde. Die Schweizer Börsen könnten dies im Rahmen einer Selbstregulierung an die Hand nehmen, die Finma ihrerseits könnte dies aber auch einfordern. Der Bundesrat müsste verstehen, dass für eine nachhaltige Entwicklung vom Privatsektor mehr verlangt werden kann als ein paar freiwillige Äusserungen. Die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ist aus meiner Sicht ein notwendiger Schritt.
Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.