Schweiger Rolf (R, ZG):
Von den rund vier Millionen Handybenützern dürften mehrere Hunderttausend immer oder teilweise mit Prepaid-Karten telefonieren. Es sind dies Personen, die sehr wenig telefonieren, die ihre Telefonausgaben unter Kontrolle halten wollen, vor allem aber sind es ausländische Geschäftsleute, Touristen und Jugendliche.
Eine Verpflichtung nun, alle Prepaid-Kartenerwerber registrieren und deren Namen während zwei Jahren aufbewahren zu müssen, würde vor allem beim Vertrieb erhebliche Schwierigkeiten schaffen. Zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass Prepaid-Karten ausser an Poststellen vor allem an Kiosken, Tankstellen und in Touristenläden verkauft werden. Deren Infrastruktur und Personal dürften nun oftmals den für eine Identifizierung erforderlichen Aufwand und die damit zusammenhängende Administration nicht verkraften können, zumal eine Registrierung ja nur dann Sinn macht, wenn eine gewisse Gewähr dafür besteht, dass die Identität von Personen, die eine Prepaid-Karte erwerben wollen, auch tatsächlich überprüft wird bzw. überprüft werden kann.
Dazu kommt, dass es die zeitliche Verlängerung des Verkaufsvorganges vor allem für Kioske und Touristenläden so unattraktiv macht, die relativ billigen Prepaid-Karten zu verkaufen, dass sie sich für eine Aufgabe dieses Vertriebes entschliessen könnten.
Völlig entfallen würde die jetzt noch zunehmende Möglichkeit des Kartenverkaufs über Automaten. Gerade für ein Tourismusland wie die Schweiz wäre ein solcher Wegfall alles andere als kundenfreundlich. Zu denken ist nur daran, dass ausserhalb der grossen Tourismuszentren recht wenige Verkaufsstellen bestehen und diese zudem weniger lange offen sind, als dies in Zentren möglich ist.
Generell kann festgestellt werden, dass die aus der Einführung einer Identifizierungspflicht resultierenden Belastungen erheblich wären und zu vielerlei Schwierigkeiten führen würden.
Solche Schwierigkeiten wären dann zu verantworten und verhältnismässig, wenn ein öffentliches Interesse dies zu rechtfertigen vermöchte.
Der Bundesrat nennt hierfür Ermittlungs- und strafprozessuale Gründe. Er argumentiert, dass vor allem im Drogenhandel häufig mit Prepaid-Karten telefoniert werde; würden die Täter nicht registriert, könnten sie bei ihren abgehörten Telefongesprächen nicht identifiziert werden.
Es trifft zu, dass heute im Drogenhandel Prepaid-Karten eine Rolle spielen. Zu fragen ist nun aber, ob die Folgerung des Bundesrates, deshalb sei eine Registrierungspflicht einzuführen, schlüssig ist. Ich bezweifle dies. Straftäter verwenden heute Prepaid-Karten gerade deshalb, weil sie völlig anonym sind. Wären sie das in Zukunft nicht mehr, wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit die Konsequenz, dass sie Prepaid-Karten für das Begehen von Vergehen und Verbrechen nicht mehr verwenden würden.
Grund hierfür ist, dass ein Ausweichen auf andere anonyme Möglichkeiten relativ einfach ist. Im Vordergrund stehen das Telefonieren in öffentlichen Sprechzellen sowie das Verwenden ausländischer, in den entsprechenden Staaten nicht registrierter Prepaid-Karten. Zwar ist das Telefonieren mit ausländischen Prepaid-Karten - weil die Gespräche zuerst von hier ins Ausland und dann wieder zurück in der Schweiz gehen - wegen der Roaming-Kosten etwas teurer. Es wäre jedoch wenig realistisch anzunehmen, dass wegen weniger Franken Mehraufwand Straftäter diese Prepaid-Karten nicht benutzen würden.
Fazit: Es gibt eine Vielzahl von einfachen Möglichkeiten, die Identifizierungspflicht zu umgehen. Dass Straftäter von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden, ist nahe liegend. Sinn und Zweck einer Identifizierungspflicht können deshalb nicht erreicht werden. Die Zweckmässigkeit der entsprechenden Bestimmung ist somit nicht gegeben. Der Nationalrat hat die Registrierungspflicht aus den genannten Gründen mit 101 zu 49 Stimmen abgelehnt.
Zu diesem Ergebnis mag beigetragen haben, dass auch der Datenschutzbeauftragte einer Registrierungspflicht ablehnend gegenübersteht. Man kann unterschiedliche Auffassungen darüber haben, ob seine Intervention aus rein datenschutztechnischen Gründen gerechtfertigt ist.
Tatsache ist jedoch, dass es auch Käufer von Prepaid-Karten gibt, die durch einen solchen Kauf erreichen wollen, dass ihre strafrechtlich alles andere als relevanten Telefongespräche nicht auf ihrer privaten oder geschäftlichen Telefonabrechnung erscheinen bzw. dass diese Gespräche bei den Anbietern nicht erfragt werden können. Man mag über jene, die nicht bereit sind, gegenüber ihren Angehörigen oder ihrem Geschäft zu ihren Telefonanrufen zu stehen, die Nase rümpfen und moralisierend den Finger heben. Dessen ungeachtet gibt es wohl im Leben der meisten von uns Situation, in denen solches eben doch gewollt und gemacht wird. Inwieweit hierauf unter dem Aspekt des Persönlichkeitsschutzes ein Anrecht besteht, mag offen bleiben.
Fest steht jedenfalls, dass eine totale Transparenz zu Gegebenheiten führt, die Unbehagen auslösen. Mit dem gleichen Recht - und mit den gleichen Argumenten, die für eine Registrierungspflicht für Prepaid-Karten genannt werden -, könnte man ja auch fordern, dass zukünftig Telefongespräche in öffentlichen Sprechzellen nur noch mit Kredit- oder Telefonkarten geführt werden dürfen, die eine Identifizierung erlauben. Dies wäre, genauso wie die Registrierung der Prepaid-Karten, unverhältnismässig.
Ich bitte Sie deshalb, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.