Villiger Kaspar, Bundespräsident:
Es ist erfreulich, dass wir wieder einmal über dieses faszinierende Thema streiten dürfen; es hat mir eine Zeit lang gefehlt.
(Heiterkeit)
Gestatten Sie mir doch ein paar Überlegungen zur Frage, warum der Bundesrat Ihnen einen Systemwechsel vorgeschlagen hat; ich komme dann auch auf die Probleme zurück, die Herr Dettling mit den Wohneigentümern hat. Ich begreife natürlich, dass ein solcher Übergang schwierig ist, wenn er nicht stark abgefedert werden kann. Aber ich werde auch versuchen, Ihnen nachzuweisen, warum das sozial und in jeder Weise vertretbar wäre.
Wenn es nicht um den Systemwechsel ginge, würde Ihnen der Bundesrat im Moment generell keine Modifikation der Hauseigentumsbesteuerung vorschlagen. Dies einfach deshalb, weil diese Besteuerung im Moment moderat ist - natürlich kann es immer besser sein, das ist ja logisch -, weil sie den verfassungsmässigen Förderkriterien an sich entspricht und weil es bei der momentanen Finanzlage schwierig ist, hier noch Ausfälle zu generieren. Es liegen mir zur Familienbesteuerung keine Umfragen vor, aber ich gehe davon aus, dass unter den Hauseigentümern wahrscheinlich relativ viele Ehepaare sind. Wenn wir die Ehepaarbesteuerung schon signifikant erleichtern, muss man ja in finanzpolitisch schwieriger Lage nicht ausgerechnet die Gleichen auch noch beim Hauseigentum begünstigen, sosehr das vielleicht da und dort nötig wäre: Vor allem für die Härtefallregelung habe ich viel Verständnis. So gesehen würde sich das heute also nicht aufdrängen.
Der Bundesrat ist aber umgekehrt der Meinung, man sollte die Frage des Systemwechsels einmal anpacken - er hat es nach der entsprechenden Volksinitiative auch versprochen -, und er ist bereit, trotz der Finanznot etwas zu investieren. Wenn uns das Ganze 150 Millionen Franken kostet, dann muss man doch wahrscheinlich sagen, dass die Wohneigentumsbesteuerung global, übers Ganze gesehen, wahrscheinlich leichter wird. Es bleibt ja mehr Geld im Volk, und die Frage lautet nur, wer es bekommt und wer nicht. Ich will gerne versuchen, Ihnen das noch etwas zu verdeutlichen.
Wer könnte eigentlich im Moment profitieren, oder welches sind die Gründe, die den Bundesrat bewegen, Ihnen den Systemwechsel vorzuschlagen? Das heutige System begünstigt nicht nur die Neuerwerber, sondern vor allem jene, die neben dem Haus weiteres Vermögen, negative Liegenschaftsrechnungen und mehrheitlich höhere Einkommen haben. Nun muss ich Ihnen eine Rechnung vorlegen, die ich angestellt habe und die hochinteressant ist:
Wenn wir den Systemwechsel machen und wenn wir ihn so machen, dass wir den Eigenmietwert abschaffen und gleichzeitig keine Abzüge mehr zulassen, dann ist das eine konsequente Lösung. Das heutige System ist vordergründig sehr logisch und gerecht: Wir haben ein fiktives Einkommen - das ärgert viele, aber es hat eine gewisse Logik; es ist ein Naturaleinkommen -; dann muss man auch die Gewinnungskosten dieses Einkommens abziehen dürfen, das sind die Schuldzinsen und der Unterhalt. Das ist völlig logisch. Wenn Sie kein Einkommen haben, können Sie auch keine Gewinnungskosten abziehen.
Wenn wir diesen Systemwechsel machen und die Abzüge streichen, erhalten wir mehr. Das heisst, dass in der Schweiz das Wohneigentum im Mittel nicht nur nicht besteuert, sondern steuerlich begünstigt oder, wenn Sie wollen, subventioniert ist. Das trifft aber nicht in allen Kategorien zu. 58 Prozent aller Eigentümer haben eine so genannt positive Liegenschaftsrechnung; sie versteuern einen Eigenmietwert, können also weniger abziehen, als ihr Eigenmietwert beträgt. Nur 42 Prozent der Steuerpflichtigen mit Wohneigentum haben eine negative Liegenschaftsrechnung; sie können mehr abziehen, als ihr Eigenmietwert beträgt. Aber alle zusammen ziehen mehr ab, als der gesamte, aufsummierte Eigenmietwert beträgt. Das heisst, dass die erwähnten 42 Prozent allein mehr abziehen, als der gesamte, aufsummierte Eigenmietwert ausmacht.
Es stellt sich die Frage, ob das die armen Neuerwerber sind. Jetzt wird es interessant: Bei einem steuerbaren Einkommen unter 50 000 Franken ist der Anteil mit negativem Nettoeigenmietwert im Schnitt etwa ein Drittel, bei einem steuerbaren Einkommen über 150 000 Franken liegt dieser Anteil bei über 50 Prozent. Das heisst, dass vor allem die Leute mit hohen Einkommen aufgrund der Möglichkeit des Schuldzinsenabzuges und der Nutzung der Steuersparinstrumente mehr abziehen, als alle Liegenschaftsbesitzer zusammen an Eigenmietwert aufgerechnet bekommen.
Deshalb ist das heutige System nur theoretisch, aber nicht faktisch gerecht. Sie können es mit vielen Dingen steuern. Das wird von den Banken auch offeriert, mir und Ihnen; Sie alle kennen die Prospekte. All das ist so konzipiert, dass Begüterte, wenn sie es klug machen, davon profitieren können. Bei den Leuten mit tieferen Einkommen, von denen man
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AB 2002 S 907 / BO 2002 E 907
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annehmen würde, dass sie diese Möglichkeiten am meisten nutzen, finden wir am wenigsten negative Liegenschaftsrechnungen.
Das führt mich zum Schluss, dass man nicht sagen kann, das heutige System sei gerecht und ausgewogen. Aber es zeigt auch, dass es Gewinner und Verlierer gibt, wenn wir dieses System verändern und nicht allzu viel Geld einschiessen.
Es ist klar: In einem Verband wird jeder für sich selber schauen, und dann haben Sie Streit im Verband. Darum beneide ich Sie, Herr Dettling, nicht - wobei es auch Phasen gibt, in denen ich mich selber nicht beneide. Aber es zeigt eben doch, dass das alte System zu Ergebnissen führt, die letztlich nicht vertretbar sind.
Das ist der Grund dafür, dass wir uns überlegt haben, dass wir eigentlich doch irgendeinmal den Mut haben sollten, dieses politisch abgenutzte System zu verändern. Deshalb sind wir auch bereit, 150 Millionen Franken einzuschiessen; angesichts der Finanzlage sind wir aber nicht bereit, unendlich viel einzuschiessen.
Das heutige System ist administrativ sehr, sehr aufwendig. Es ist auch durch Nichtanpassung des Eigenmietwertes etwas ausgehöhlt worden. Ich kann Ihnen nicht sagen, wie oft in welchen Kantonen angepasst wird, aber ich glaube, dass die Kantone im Mittel eher hintennachhinken. Es wird immer etwa zehn Jahre nichts gemacht, und dann gibt es wieder einen Sprung, meistens im dümmsten Moment.
Das ist wahrscheinlich von Kanton zu Kanton verschieden, aber man kann auch sagen, dass das geltende System eben wegen dieser Abzugsmöglichkeiten zu stossenden Rechtsungleichheiten führt, vor allem auch im Vergleich zu den Mietern. Wenn Sie die Eigenmietwerte noch herabsetzen, wird das mit den Mietern immer problematischer. Es gibt einen Kanton, in dem man einen Mieterabzug hat - ich sehe hier Herrn Gysin; ich glaube, in seinem Kanton gibt es einen Mieterabzug -, und ich muss Ihnen einfach sagen, dass das für mich dann zum Schildbürgerstreich wird. Es gibt wahrscheinlich wenige, die irgendwo zwischen Mietern und Eigentümern sind. Wenn Sie bei beiden einen Abzug machen, können Sie ebenso gut alles sein lassen und die Steuern senken oder sonst etwas tun. Das wäre dann ein Schildbürgerstreich. So gesehen gibt es dann von der Gerechtigkeit her bei der Tiefe des Eigenmietwertes irgendwo eine Grenze. Das hat ja irgendwo auch das Bundesgericht mit diesen 60 Prozent so definiert.
Das heutige System fördert also tendenziell die Verschuldung; es macht es also interessant, sich zu verschulden - es wurde hier auch von einigen gesagt -, und es macht Steuersparmodelle attraktiv. Das ist alles legal. Ich kritisiere nicht, dass man das nutzt, sondern ich finde nur, dass das im System wahrscheinlich irgendwie ein Webfehler ist. Der Streit darum zeigt, dass wir das einmal bereinigen sollten. Nun hat der Nationalrat diesem Systemwechsel sehr knapp zugestimmt, aber er hat dann eben eine drei Mal teurere Lösung gewählt. Ich verstehe schon, dass der Übergang dann einfacher wird, aber ich glaube, wir können uns das nicht leisten. Ich meine aber doch, dass mit den flankierenden Massnahmen das andere Modell vertretbar ist.
Ich möchte vielleicht jetzt noch kurz auf die Ausfälle eingehen: Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat zu diesen Dingen noch einen Bericht gemacht. Wir sind zum Schluss gekommen, dass die Anzahl Ersterwerber höher als bisher angenommen ist: Neu sind es 37 000 bis 45 000 statt wie bisher 22 000 bis 30 000. Deshalb kommen mit unserer Übergangslösung bei der direkten Bundessteuer höhere Mindererträge zum Tragen. Das erhöht die Ausfälle, auch bei unserem Modell, beim nationalrätlichen Modell natürlich noch sehr viel mehr. Bei den Staats- und Gemeindesteuern können die Folgen sehr, sehr gravierend sein. Ich muss nun auf die finanzpolitische Lage nicht viel ausführlicher eingehen; ich habe das hier schon genügend gesagt. Ich habe Ihnen vorgerechnet - so in einer groben Berechnung -, dass die Familienbesteuerung, auch so, wie Sie sie gemacht haben, tragbar ist. Sie haben ja noch etwas eingespart, das wird dann im Nationalrat zu verteidigen sein, damit noch die Prämienverbilligung möglich ist. Was darüber hinausgeht, ist gemäss den Finanzplänen nicht finanziert. Das spielt bei einem Systemwechsel keine Rolle, weil das erst in sieben oder acht Jahren kommt. Aber wer dann im Finanzdepartement am Ruder ist - so lange werde ich ja nicht verlängern, es sei dann, es käme Protest -,
(Heiterkeit)
wird sich natürlich damit herumschlagen müssen.
Wenn Sie aber das tun, was Ihre Kommission vorschlägt, dann werden die Ausfälle bei der Korrektur des heutigen Systems, wofür ja nicht eine so lange Übergangszeit nötig ist, natürlich schon in den aktuellen Finanzplänen wirksam; sie sind in diesem Sinne nicht finanziert. Ich sage noch einmal: Ich bin eigentlich der Meinung, dass man, wenn Sie jetzt keinen Systemwechsel wollen, ausser dem Härteartikel eigentlich nichts tun sollte. Von mir aus kann man noch die Säule 3a etwas ausweiten. Die Hauseigentümer rechnen mir ja immer vor, ich hätte damals auch gesagt, ich hätte ein gewisses Verständnis für das Bausparen: Das habe ich auch, aber nicht in übertriebenem Ausmass. Wenn Sie die Säule 3a für 25 Millionen Franken etwas ausweiten wollen, finde ich das im bestehenden System etwas durchaus Vernünftiges; dazu kann ich stehen. Der andere Vorschlag bedeutet einfach - dann muss ich im Eintreten nichts mehr dazu sagen - ein neues System, eine neue Bürokratie, ein neuer Aufwand, eine neue Komplikation; die Kantone wollen kein solches System. So gesehen würde ich Ihnen raten, im Sinne Ihrer Kommissionsmehrheit davon abzusehen. Mit einer Erweiterung der Säule 3a, die Herr David nicht vorschlägt, könnte ich leben.
Vielleicht noch zum Eigenmietwert eine letzte Bemerkung: Wir reden immer von 60 oder 70 Prozent usw. Das alles ist an sich noch einleuchtend, darüber kann man diskutieren. Das grosse Problem sind aber nicht die 60 oder 70 Prozent, sondern das grosse Problem ist die Frage, was 100 Prozent sind. Darüber wird gestritten. Hier versuchen Sie ja, das etwas einzudämmen, aber Sie können das Problem eben trotzdem nicht völlig beseitigen; deshalb wird der Streit über den Eigenmietwert wahrscheinlich bestehen bleiben. Schon das alleine wäre ein Grund, dieses abgenutzte System zu verlassen.
Der Systemwechsel braucht jedoch gewisse flankierende Massnahmen. Es war mir nicht bewusst, dass Ihr Kommissionspräsident seine Argumentation nicht als Kommissionspräsident, sondern als Vertreter seines Standes entwickelt hat; ich weiss zwar nicht, ob er hier wirklich die Meinung seines Standes vertreten hat, aber ich gehe einmal davon aus. Zur Rechnung, die er gemacht hat, wonach ein anderes System für Neuerwerber so viel schlechter sei: Es ist uns klar, dass wir flankierende Massnahmen für Neuerwerber treffen müssen, wenn wir den Eigenmietwert abschaffen. Es ist eine Frage des Masses. Mich dünkt nur, dass bei einem Vergleich häufig vergessen wird, dass der tiefere Abzug natürlich dadurch relativiert wird, dass schon gar kein Eigenmietwert mehr beim Einkommen ist. Sie müssen also einmal den Eigenmietwert wegnehmen.
Ich nehme jetzt einmal ein einfaches Beispiel. Ich habe das nur im Kopf gerechnet, vielleicht ist es nicht so ein besonders gutes Beispiel. Aber nehmen wir an, Sie haben einen Eigenmietwert von 15 000 Franken. Herr Dettling, so etwas gibt es wahrscheinlich irgendwo, es gibt Häuser in dieser Grössenordnung. Jetzt nehme ich an, Sie hätten eine Hypothek von einer halben Million Franken aufgenommen, Sie hätten ungefähr 20 000 Franken Schuldzinsen. Dann könnten Sie nach dem heutigen System 5000 Franken abziehen, nämlich - ich rede jetzt noch nicht vom Unterhalt - 15 000 Franken weniger 20 000 Franken Schuldzinsen. Wenn Sie den Eigenmietwert abschaffen, dann sind schon mal 15 000 Franken weg, das geht vom Einkommen weg; aber dann haben wir beim Systemwechsel einen auf 10 000 Franken begrenzten Schuldzinsenabzug vorgesehen. Das heisst, Sie können im ersten Jahr 5000 Franken mehr abziehen als nach dem alten System, weil der Eigenmietwert weg ist, und Sie dürfen zusätzlich 10 000 Franken von den 20 000 Franken abziehen. Sie fahren während fünf Jahren besser; erst
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AB 2002 S 908 / BO 2002 E 908
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dann kommt die Wende, und nachher fahren Sie leicht schlechter.
Man vergisst immer, dass die ganze Ausgangsbasis des Einkommens, von der aus Sie abziehen dürfen, tiefer liegt, weil kein Eigenmietwert mehr dabei ist. Das ist einmal schon gewonnen. So gesehen fährt der Neueigentümer mit diesem Abzug besser, je nachdem, wie Sie ihn gestalten: Ich habe jetzt die 10 000 Franken gemäss Bundesrat genommen; wenn Sie die 15 000 Franken gemäss Nationalrat nehmen, dann können Sie zuerst die 15 000 Franken von den 20 000 Franken abziehen. Sie sind also viel besser dran als beim heutigen System, und es geht länger, bis Sie zum Schnittpunkt kommen. So gesehen ist das für die Neuerwerber keine kleinliche Lösung.
Wir sind auch lange der Frage nachgegangen, wie das mit dem Unterhaltsabzug ist. Wir sind zum Schluss gekommen: Eigentlich, wenn Sie kein Einkommen mehr versteuern, ist es völlig systemwidrig, Gewinnungskosten wie den Unterhalt abzuziehen. Aber uns liegt das Gewerbe natürlich auch am Herzen. Der Bundesrat hat ein grosses Herz für alle, und wir sind durchaus daran interessiert, einen gewissen Anreiz für die Erneuerung zu schaffen. Ich glaube, meine Mitarbeiter sind auf eine relativ elegante Lösung gekommen.
Pauschalabzüge sind null Anreiz für das Gewerbe, weil man nichts nachweisen muss. Man kann sie auch nutzen, wenn man nichts macht; es ist eher eine Steuerersparnis für die Nichts-Macher. Die Idee dahinter ist, dass man eigentlich einen Normalabzug, weil es eben kein Einkommen mehr gibt, nicht abziehen kann. In eine Liegenschaft - man zahlt 1 Prozent im Jahr - sollte man eigentlich immer investieren können, aber man sollte vielleicht einen Anreiz geben, etwas mehr zu tun, wenn es einmal nötig ist. Deshalb die Idee, dass man 5000 Franken einmal nicht abzugsfähig macht, aber gegen Beleg einen Zusatz abziehen darf - ich glaube, wir haben bis 10 000 Franken vorgeschlagen -, dass man in diesem Fenster jedes Jahr gegen Beleg mehr abziehen kann: Das schafft einen Anreiz, das zu tun. Es ist schlecht, jedes Jahr hin und wieder ein bisschen zu "brösmelen". Es ist besser, die Handwerker einmal wirklich kommen zu lassen, ein Zimmer zu räumen, um dann alle fünf Jahre einen grösseren Betrag abziehen zu können. Wir meinen, dass das eigentlich eine elegante Lösung ist und dass diese Lösung, obschon sie im Grunde systemfremd wäre, eben auch Anreize bietet, wirklich etwas zu tun.
Wir meinen, mit all diesen Überlegungen sei der Übergang auch gemäss der kleinkarierten, sparsamen, aber immerhin eleganten bundesrätlichen Lösung zu schaffen. Mit den Verlierern im Steuersparbereich habe ich nicht so Erbarmen. Ich bedauere nur, dass ich das selber nicht mehr in meinem Leben genutzt habe. Sie sind nicht zu erbarmen. Dann kommen noch die 150 Millionen Ausfälle dazu. Wenn Sie noch die Steuersparer etwas zurückbinden, gibt das natürlich sehr viel mehr Geld, das letztlich dorthin fliesst, wo wir es haben wollen - auch dorthin, wo jemand keine Ersparnisse hat, sich den Eigenmietwert nicht leisten kann, zum Beispiel die Witwe, die hier immer wieder genannt worden ist.
Wir sind zum Schluss gekommen, dass Sie, wenn Sie die Steuerersparnisse sowie die Neuerwerberförderung zusammennehmen, mit der bundesrätlichen Fassung oder mit dem Vorschlag von Herrn David durchaus ein vertretbares System haben. Aber ich gebe Herrn Dettling Recht: Es ist schwierig, das jenen zu verkaufen, die vom heutigen System in einer Weise profitieren, die eben nicht ganz gerecht, aber faktisch real ist. Dieser Übergang wird deshalb durchaus Widerstände erzeugen. Wenn Sie diesen Übergang so versüssen wollen, dass alle nur profitieren, dann wird er tatsächlich zu teuer.
Zusammenfassend: Wir sind der Meinung, man sollte den Übergang jetzt einmal wagen. Man sollte ihn aber zurückhaltend machen, nicht teurer, als ihn der Bundesrat möchte. Wenn Sie aber beim alten System bleiben wollen, stellt sich wirklich die Frage, ob eine Reduktion des Eigenmietwertes, die wiederum jenen, die heute schon vom System profitieren, noch einmal zusätzlich etwas bringt, wirklich richtig und angemessen ist.