Ständerat - Sommersession 2003 - Vierzehnte Sitzung - 20.06.03-08h00
Conseil des Etats - Session d'été 2003 - Quatorzième séance - 20.06.03-08h00

01.021
Steuerpaket 2001
Train de mesures fiscales 2001
Schlussabstimmung - Vote final
Botschaft des Bundesrates 28.02.01 (BBl 2001 2983)
Message du Conseil fédéral 28.02.01 (FF 2001 2837)
Nationalrat/Conseil national 25.09.01 (Erstrat - Premier Conseil)
Nationalrat/Conseil national 26.09.01 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 26.09.01 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 26.09.01 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 17.09.02 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 18.09.02 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 19.09.02 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 19.09.02 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 02.10.02 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 03.10.02 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 28.11.02 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 28.11.02 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 02.12.02 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 02.12.02 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 17.03.03 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 08.05.03 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 03.06.03 (Differenzen - Divergences)
Einigungskonferenz - Conférence de conciliation 05.06.03
Nationalrat/Conseil national 13.06.03 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 17.06.03 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 20.06.03 (Schlussabstimmung - Vote final)
Ständerat/Conseil des Etats 20.06.03 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses (BBl 2003 4498)
Texte de l'acte législatif (FF 2003 4042)

Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, Bundesgesetz über die Stempelabgaben
Loi fédérale sur l'impôt fédéral direct, loi fédérale sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes, loi fédérale sur les droits de timbre

Präsident (Plattner Gian-Reto, Präsident): Herr Schweiger, Präsident der Redaktionskommission, wünscht eine Erklärung abzugeben.

Schweiger Rolf (R, ZG), für die Kommission: Die Redaktionskommission ist, wenn sie Änderungen einfügt, die einen gewissen materiellen Gehalt haben, aber auf einem offensichtlichen Versehen beruhen, dazu verpflichtet, sie Ihnen formell bekannt zu geben. Sie finden die entscheidende Passage in der Vorlage Steuerpaket 2001. Es geht um Artikel 6b Absatz 1 des Steuerharmonisierungsgesetzes. Es geht um die solidarische Haftung der Ehegatten bzw. Eltern für denjenigen Teil an der Gesamtsteuer, der auf das Kind entfällt. In der Botschaft ist im Kommentar dazu ausgeführt worden, dass mit dem neu eingefügten Artikel im Steuerharmonisierungsgesetz die Haftungsregelung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer übernommen worden ist. Das ist in der Tat so geschehen. Der Wortlaut von Artikel 6b des Steuerharmonisierungsgesetzes entspricht vollumfänglich dem Wortlaut von Artikel 13 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, welcher die Haftung bei der direkten Bundessteuer regelt. Dabei ist allerdings übersehen worden, dass im Unterschied zur direkten Bundessteuer, welche lediglich das Einkommen besteuert, im Steuerharmonisierungsgesetz auch das Vermögen zur Besteuerung kommt. Die solidarische Haftung der Ehegatten bzw. Eltern muss deshalb im Steuerharmonisierungsgesetz denjenigen Anteil an der Gesamtsteuer abdecken, der auf Kindereinkommen und - das ist nun entscheidend! - Kindervermögen entfällt. Damit wird auch Übereinstimmung mit Artikel 3 Absatz 4 erster Satz des Steuerharmonisierungsgesetzes hergestellt. Diese Überlegungen haben uns dazu geführt - dies in Übereinstimmung mit den Präsidenten der beiden vorberatenden Kommissionen -, dass wir Artikel 6b Absatz 1 wie folgt ergänzt haben: Die Eltern haften "für denjenigen Anteil an der Gesamtsteuer, der auf das Kindereinkommen und -vermögen entfällt".
Ich bitte Sie, von dieser Berichtigung Kenntnis zu nehmen und ihr dadurch zuzustimmen, indem Sie dem Gesamtpaket zustimmen.

Präsident (Plattner Gian-Reto, Präsident): Der Rat hat davon Kenntnis genommen. Für diese Schlussabstimmung ist mir ein Begehren nach Namensaufruf gemäss Artikel 70 des Geschäftsreglementes zugegangen, ordnungsgemäss unterschrieben von 10 Mitgliedern des Rates.
Wir stimmen also unter Namensaufruf über das Bundesgesetz über die Änderung von Erlassen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung, der Wohneigentumsbesteuerung und der Stempelabgaben ab.

Namentliche Schlussabstimmung
Vote final, par appel nominal

Für Annahme des Entwurfes stimmen - Acceptent le projet:
Berger, Bieri, Brändli, Briner, Bürgi, Cornu, Cottier, David, Dettling, Forster, Frick, Germann, Hess Hans, Hofmann Hans, Inderkum, Jenny, Langenberger, Leumann, Lombardi, Maissen, Merz, Paupe, Pfisterer Thomas, Reimann, Schmid Carlo, Schweiger, Slongo, Stadler, Stähelin, Wicki .... (30)

Dagegen stimmen - Rejettent le projet:
Beerli, Béguelin, Brunner Christiane, Epiney, Escher, Gentil, Lauri, Leuenberger-Solothurn, Marty Dick, Saudan, Schiesser, Spoerry, Studer Jean .... (13)

Der Stimmen enthalten sich - S'abstiennent:
Büttiker, Fünfschilling .... (2)

Präsident Plattner stimmt nicht
M. Plattner, président, ne vote pas
AB 2003 S 716 / BO 2003 E 716

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