Ständerat - Herbstsession 2003 - Elfte Sitzung - 01.10.03-09h10
Conseil des Etats - Session d'automne 2003 - Onzième séance - 01.10.03-09h10

03.3438
Motion SGK-SR (00.027).
Für einen verbesserten Schutz
des Vertrauens
in die berufliche Vorsorge
Motion CSSS-CE (00.027).
Renforcer
la confiance dans
la prévoyance professionnelle
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Ständerat/Conseil des Etats 01.10.03
Nationalrat/Conseil national 06.12.04

Frick Bruno (C, SZ), für die Kommission: Diese Motion, welche die SGK mit 6 zu 4 Stimmen beschlossen hat, behandelt die sehr wichtige politische Frage, ob die Politik aufgrund der Ereignisse, die wir allgemein unter dem Titel "Winterthur"-Modell oder "Zürich"-Modell zusammenfassen, reagieren muss oder ob kein Handlungsbedarf besteht.
Ich erinnere zuerst an die Fakten: Im Juni, zu Ende unserer Sommersession, haben die Winterthur-Versicherung und die Zürich-Versicherung eine wesentliche Änderung ihrer Sammelstiftungen bekannt gegeben. Zum Ersten wird die Mindestzinsgarantie von der Versicherung auf die Sammelstiftung übertragen. Die Versicherung muss keinen Mindestzins mehr leisten, sondern die Sammelstiftung muss ihn ihren Versicherten garantieren. Das führt dazu, dass künftig auch Sammelstiftungen in eine Unterdeckung geraten können. Zum Zweiten wurden der Umwandlungssatz im obligatorischen Bereich und der Umwandlungssatz im überobligatorischen Bereich voneinander abgekoppelt und unterschiedlich behandelt. Zurzeit beträgt der Umwandlungssatz im obligatorischen Bereich noch 7,2 Prozent, mit der BVG-Revision wird er gestaffelt auf 6,8 Prozent gesenkt. Nach dem "Winterthur"-Modell beträgt der Umwandlungssatz im überobligatorischen Bereich für Frauen rund 5,4 Prozent, für Männer 5,7 Prozent. Gegenüber der heutigen Ordnung reduziert er sich also bei den Männern um rund 1,5 Prozent, bei den Frauen um nahezu 2 Prozent.
Das führt zu grossen Problemen; einzelne Versicherte haben einen echten Schock erlitten. Es wurde eine "Schocksituation" geschaffen, indem im überobligatorischen Bereich die Renten um bis zu 20 oder 25 Prozent gesenkt werden, und das praktisch über Nacht: Mit dem Pensionierungsdatum 1. Januar 2004 wird die Änderung wirksam, und zwar ohne Abstufung, ohne Übergangslösung.
Diese Massnahmen waren die Antwort auf eine völlig unbefriedigende gesetzliche Situation. Der Mindestzinssatz von 3,25 Prozent war nämlich unrealistisch hoch, der Umwandlungssatz von 7,2 Prozent entspricht heute nicht mehr der Lebenserwartung. Dass die Versicherungen gehandelt haben, kann ihnen nicht verargt werden. Denn der heutige hohe Umwandlungssatz führt dazu, dass die aktive Bevölkerung eher die Rentner subventioniert. Das ist kein Zustand, der auf Dauer Bestand haben kann. Er führt auch dazu, dass der überobligatorische Bereich den obligatorischen unterstützt.
Handlungsbedarf haben die Kommissionen des Nationalrates und des Ständerates erkannt. Die Nationalratskommission hat mit einem Postulat gehandelt, in dem sie vom Bundesrat verlangt, die neuen Versicherungsmodelle zeitlich aufzuschieben und ihre Wirkung um mindestens ein Jahr auszusetzen. Unsere Kommission hat diese Lösung verworfen. Sie hält dafür, der Bundesrat solle nicht in ein laufendes Verfahren eingreifen. Das war die Hauptüberlegung. Die rechtlichen Verfahren gegen die Genehmigungsentscheide der neuen Modelle sollen abgewickelt werden.
Allerdings waren auch in unserer Kommission Stimmen laut geworden, welche wünschten, der Bundesrat solle politisch aktiv werden: Er solle sein politisches Gewicht in die Waagschale werfen, um den Entscheid ein Jahr auszusetzen, nicht durch verbindlichen Auftrag, sondern durch autonomes politisches Handeln. Der Bundesrat - Sie kennen seine Stellungnahme - lehnt dies ab. Wir wollen ihn dazu nicht verpflichten.
Aber wir sehen Handlungsbedarf im Bereich unserer Motion. Sie umfasst drei Punkte:
1. Der Umwandlungssatz soll auf seine technischen Grundlagen überprüft und den realen Verhältnissen angeglichen werden.
2. Wir wünschen, dass der Umwandlungssatz im obligatorischen Bereich im Wesentlichen - nicht in den Details - mit jenem im überobligatorischen Bereich übereinstimmt.
3. Wir möchten, dass bei wesentlichen Änderungen im überobligatorischen Bereich künftig ebenfalls eine angemessene Übergangsfrist gewahrt wird.
Ich kann die drei Begehren kurz begründen:
Der erste Punkt betrifft die Anpassung - und das heisst: die Senkung - des Umwandlungssatzes. Das Bundesamt für Privatversicherungen hat in seinem Genehmigungsentscheid Umwandlungssätze von 5,4 Prozent für Frauen und von 5,7 Prozent für Männer als realistisch erklärt. Also kann ein Umwandlungssatz von 6,8 Prozent in unserem Gesetz nicht realistisch sein. Es ist schlicht nicht vorstellbar, dass wir im obligatorischen Bereich viel weniger lang leben als im überobligatorischen Bereich! Die Sätze müssen ungefähr gleich sein, und heute ist - wie wir uns in der Kommission erläutern liessen - ein Satz in der Grössenordnung von 6,2 Prozent plus/minus 0,2 Prozent realistisch. Wenn wir beim Umwandlungssatz von 6,8 Prozent bleiben, wie wir das in der BVG-Revision beschlossen haben, legen wir ihn politisch fest und nicht entsprechend der Lebenserwartung, d. h. den biometrischen Daten. Umwandlungssätze und Mindestzinssätze müssen aber die Realitäten widerspiegeln und dürfen nicht nach politischen Wunschvorstellungen fixiert werden. Auf diese Weise höhlen wir unsere Vorsorgewerke aus. Der Umwandlungssatz muss also gesenkt werden; da sind wir uns in der Kommission mehrheitlich einig.
Ihre Kommission hatte gewünscht, den Umwandlungssatz aus der laufenden BVG-Revision - übermorgen haben wir die Schlussabstimmung - herauszubrechen, ihn in eine separate Vorlage zu packen und nochmals gründlich zu beurteilen. Die nationalrätliche Kommission ist unserem Ansinnen nicht gefolgt; also müssen wir nach dem Grundsatz "Meister, die BVG-Revision ist fertig, lasst uns das Werk reparieren" die Arbeit nächstens wieder von vorne angehen. Das ist nicht schön, aber es ist politische Realität. Zusammengefasst: Die Senkung des Umwandlungssatzes auf die

AB 2003 S 1004 / BO 2003 E 1004
biometrischen Daten - zu Deutsch: auf die Lebenserwartung - ist unbedingt nötig.
Nun zum zweiten Punkt, zum Auftrag, den Umwandlungssatz im obligatorischen und überobligatorischen Bereich im Wesentlichen in Übereinstimmung zu bringen. Wir alle verstehen nicht, warum wir im überobligatorischen Bereich um viele Jahre älter werden als im obligatorischen. Die Lebenserwartung ist in beiden Fällen dieselbe. Der einzige Unterschied besteht darin, dass im überobligatorischen Bereich die Gesunden mit 65 Jahren tendenziell die Rente beziehen und dass die Kranken und weniger Gesunden, die ein kürzeres Alter erwarten, das Kapital beziehen. Von daher kann es kleine Abweichungen geben. Es handelt sich aber nur um Abweichungen von vielleicht 0,2 Prozent, jedoch nicht von 1,8 Prozent. Diese Abweichung ist viel zu hoch. Den obligatorischen und überobligatorischen Bereich in Übereinstimmung zu bringen ist eine Aufgabe, welche das Vertrauen in die Sozialwerke, in die Altersversicherung wieder stärkt bzw. zurückgibt. Nur was glaubwürdig und für jeden Mann und jede Frau verständlich ist, hat auch politisch Bestand.
Der dritte Punkt ist das Begehren, dass bei den wesentlichen Änderungen im überobligatorischen Bereich ebenfalls eine angemessene Übergangsfrist gewahrt werden soll. Eine dieser wesentlichen Massnahmen ist die Anpassung des Umwandlungssatzes. Eine andere wesentliche Änderung könnte - was wir bei der AHV-Revision eingeführt haben - z. B. die Anpassung beim Umbau der Witwenrente sein. Immer dort, wo es um wesentliche Änderungen im Sozialversicherungsrecht geht, die für die Versicherten einschneidende Auswirkungen haben, verlangen wir, dass der Übergang schrittweise erfolgt. Nach Auffassung der Mehrheit der Kommission ist es nötig, dass dieser Grundsatz auch für den überobligatorischen Bereich festgeschrieben wird. Im obligatorischen Bereich gilt es schon heute.
Wenn Sie die Motion überweisen, wie es die Kommissionsmehrheit wünscht, handeln wir und geben die politische Antwort auf die heutige Situation, die völlig unbefriedigend ist. Die "Schocksituation", welche von einzelnen Versicherungen geschaffen worden ist - andere haben es besser gelöst -, ist für das Vertrauen in unsere Altersvorsorge höchst schädlich.
Wenn wir die Motion nicht überweisen, dann stehen wir nach den ganzen Schwierigkeiten, die wir den Sommer hindurch erlebt haben, mit leeren Händen vor dem Volk, und wir erklären: Die grossen Probleme, die geschaffen wurden, und die enorme Tragweite dieser Änderungen - lasst sie einfach geschehen, die Politik kümmert sich darum nicht. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, diese Antwort wäre falsch. Wir dürfen nach dem massiven Rentenschock des Sommers nicht zur Tagesordnung übergehen, ohne Grundlagen dafür zu schaffen, dass derartig unbefriedigende Situationen sich nicht im gleichen Mass wiederholen können. Die Antwort, welche die Versicherungen auf die heutige Situation gegeben haben, ist dem Grundsatz nach verständlich, aber wie sie teilweise gegeben wurde, war für das Vertrauen in die Sicherheit der Altersvorsorge schädlich. Damit sich dies nicht wiederholt, braucht es Änderungen, wie wir sie mit der Motion vorschlagen.

Spoerry Vreni (R, ZH): Es geht aus dem schriftlichen Wortlaut, der Ihnen vorliegt, nicht hervor, dass das nicht eine Motion der geschlossenen SGK war, sondern dass diese Motion lediglich im Stimmenverhältnis von 6 zu 4 gutgeheissen wurde.
Die vier Mitglieder der Kommission sind - wie der Bundesrat - bereit, Punkt 1 der Motion, wonach "der Umwandlungssatz auf seine technischen Grundlagen überprüft und soweit erforderlich den realen Verhältnissen angeglichen wird", zu überweisen. Diese vier Mitglieder wollten eigentlich einen Minderheitsantrag einreichen; es wurde dann aber gesagt, in der Begründung könne man darlegen, dass der Vorstoss nicht einstimmig verabschiedet worden sei. Jetzt hat es der Präsident mündlich erwähnt. Aber die Gründe, warum wir dazu gekommen sind, dem Bundesrat zu folgen und die Motion nicht zu unterstützen, wurden nicht dargelegt und können Ihnen deshalb nicht bekannt sein. Deshalb erlaube ich mir, hier die Stellungnahme der Minderheit darzulegen.
Diese Motion der Kommissionsmehrheit mit dem Kernanliegen, im obligatorischen und überobligatorischen Bereich der zweiten Säule einen gleichen Umwandlungssatz per Gesetz anzustreben, ist die Frucht der Turbulenzen, welche die Bekanntgabe des "Winterthur"-Modells ausgelöst hat. Wir sind zwar glücklicherweise nicht so weit gegangen, dass wir den Bundesrat beauftragen, nachdem dieses Modell und die Tarife von den zuständigen Autoritäten nach einlässlicher Prüfung genehmigt worden sind, die "Winterthur"-Versicherung und alle Versicherungen, die ihr in mehr oder weniger ähnlicher Weise folgen, zurückzupfeifen und die Verantwortung dafür zu übernehmen, dass allenfalls die Solvenz dieser Kassen nicht mehr stimmt. Der Bundesrat hat ja eben nochmals mit einer Pressemitteilung dargelegt, dass rechtmässig entschieden worden sei. Es ist aber natürlich verständlich und legitim, daran keine Freude zu haben; das ist ganz klar.
Zum Ersten ist etwas unglücklich, dass die Bekanntgabe dieses Modells mit einer Prämienerhöhung verknüpft worden ist. Diese Prämienerhöhung hat jedoch nichts, aber auch gar nichts mit diesem Modell zu tun. Vielmehr ist diese Prämienerhöhung mehrheitlich durch die starke Steigerung der Invalidisierung begründet, die wir in unserer Gesellschaft erleben. Das wird nicht auf das "Winterthur"-Modell beschränkt sein. Sowohl die Sammelstiftungen als auch die autonomen Kassen werden hier nachziehen müssen. Sie wissen, dass wir heute für die Invalidenversicherung 1,4 Lohnprozente erheben und dass wir hier beschlossen haben, der IV zusätzliche 0,8 Mehrwertsteuerprozente - also mehr als 50 Prozent zusätzlich - zukommen zu lassen, weil die Defizite explodieren. Das schlägt sich natürlich auch in der zweiten Säule nieder, und deswegen hat diese Prämienerhöhung mit dem Modell nichts zu tun.
Der zweite Punkt, der nicht verstanden wird - der Kommissionspräsident hat es ausgeführt -, besteht vor allen Dingen darin, dass wir im Obligatorium und im Überobligatorium eine unterschiedliche Lebenserwartung haben sollen. Das ist tatsächlich nicht ganz einfach zu erklären. Gestern stand in der "NZZ" ein Artikel von Beat Müller, Chefmathematiker der Helvetia Patria, der dieses Phänomen sehr schön erklärt hat: Die autonomen Stiftungen rechnen mit einer Periodentafel EVK 2000, d. h., die Anpassung an eine steigende Lebenserwartung erfolgt im Nachhinein mit Prämienerhöhungen oder allenfalls mit Leistungssenkungen - ich betone: im Nachhinein! Die Sammelstiftungen, die Privatversicherer, unterstehen aber per Gesetz anderen Gesetzmässigkeiten, und sie sind deswegen gezwungen, die so genannte Generationentafel anzuwenden, d. h., sie müssen die Steigerung der Lebenserwartung zum Voraus mit einberechnen und auch sonst alle Kostenfaktoren in diesem Umwandlungssatz berücksichtigen. Ergibt sich im Nachhinein, dass dieser Umwandlungssatz zu sorgfältig, zu übervorsichtig festgelegt ist, dann steht den Versicherten ein Überschussanteil zu. Das legen wir sowohl im BVG wie auch im neuen Versicherungsvertragsgesetz mit der so genannten "legal quote" fest: Die Überschüsse müssen den Versicherten zugeführt werden. Zusätzlich gibt es von Gesetzes wegen Unterschiede zwischen den Privatversicherern und den autonomen Pensionskassen, die diesen unterschiedlichen Umwandlungssatz erklären.
Der Hauptgrund für den unterschiedlichen Umwandlungssatz liegt aber darin, dass der heute geltende Umwandlungssatz im Obligatorium zu hoch ist. Auch wenn wir ihn auf 6,8 Prozent senken, was wir jetzt tun, ist es immer noch zu hoch. Wir wissen das und sagen, dass wir sofort die Arbeit aufnehmen werden, diesen Satz im Obligatorium weiter anzupassen. Aber das verursacht natürlich Kosten. Das ist die andere Seite der Medaille. Wir machen die Reduktion von 7,2 auf 6,8 Prozent mit einer Besitzstandgarantie. Das bedeutet eine Kostensteigerung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, weil wir die Basis erweitern, auf der in Zukunft die Altersgutschriften bezahlt werden müssen. Wenn man also den Besitzstand wahren will, dann kostet das höhere

AB 2003 S 1005 / BO 2003 E 1005
Prämien. Mit anderen Worten: Die aktive Generation bezahlt die Besitzstandwahrung der älteren Generation. Wenn wir den Umwandlungssatz im Obligatorium noch weiter runternehmen, braucht es entsprechend weitere Anpassungen. Ohne zusätzliche Belastungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist das also nicht zu haben!
Dazu kommt, dass wir jetzt hautnah erleben, dass sich die Politik schwer tut, einerseits den Mindestzinssatz, anderseits den Umwandlungssatz zeitgerecht an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Wir haben damit zu lange zugewartet, und wir gehen zu wenig weit. Jetzt müssen Sie sich Folgendes vorstellen: Wenn wir das auch per Gesetz im Überobligatorium festschreiben, dann schaffen wir für das Überobligatorium ein Problem, denn es ist eine freiwillige Versicherung! Wenn bei einer gesetzlichen Vorgabe von Mindestzinssatz und Umwandlungssatz, die dann von der Politik nicht rechtzeitig angepasst werden, die Versicherungen in einer finanzmarktmässig schwierigen Situation ein Finanzierungs- oder Solvenzproblem bekommen, dann bleibt ihnen praktisch nur der Schritt zu Prämienerhöhungen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Rahmenbedingungen einhalten zu können. Wenn das passiert, dann fürchte ich, dass die Attraktivität des Überobligatoriums massiv leiden wird, sicher für die Arbeitgeber, aber vielleicht auch für die Arbeitnehmer, weil sie dann damit rechnen müssen, dass sie - wenn die Politik eben nicht oder zu spät oder zu zögerlich reagiert - keine andere Wahl haben, als über Prämienerhöhungen die Besitzstände der älteren Generation zu bezahlen.
Das ist der Grund, warum sich die Minderheit dem Bundesrat anschliesst und warum wir uns diesem gesetzlichen Zusammenführen des Umwandlungssatzes für Überobligatorium und Obligatorium widersetzen. Wir fürchten, dass wir damit dem Überobligatorium, der freiwilligen Versicherung, eine Flexibilität wegnehmen, die für das Weiterbestehen des Überobligatoriums wichtig ist.
Bei allem Verständnis für die Turbulenzen, die jetzt ausgelöst wurden und die wir auch auffangen, indem wir die Überschussbeteiligung garantieren, indem wir die Transparenzbestimmungen massiv verstärken, indem wir in Zukunft die Aufsicht anders organisieren und zusammenführen werden, bitte ich Sie, nicht aus dieser Turbulenz heraus den Bundesrat zu einem gesetzlichen Schritt zu verpflichten, der auf die lange Sicht gesehen nicht im Interesse des Überobligatoriums in der zweiten Säule liegt.
Das ist der Grund, warum sich die Minderheit dem Bundesrat anschliesst und Ihnen empfiehlt, die Punkte 2 und 3 der Motion nicht als Motion zu überweisen. Ich könnte mir im schlimmsten Fall noch vorstellen, sie als Postulat zu überweisen, damit man diese sehr komplexe Geschichte einmal genau anschauen kann und sich vertiefter damit auseinander setzt. Aber ich bitte Sie, dem Bundesrat nicht einen zwingenden Auftrag zu geben, in die falsche Richtung zu marschieren.
Der Antrag der Kommissionsminderheit lautet deshalb, dem Bundesrat zu folgen, der im Überobligatorium Flexibilität und Freiheit belassen will.

Jenny This (V, GL): Ich möchte Sie, im Gegensatz zu Frau Spoerry, bitten, der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Motion in allen Punkten zu überweisen.
Viele Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Verbände sind besorgt, verunsichert, ja teilweise sogar empört über dieses so genannte "Winterthur"-Modell. Das müssen wir, ob es uns passt oder nicht, zur Kenntnis nehmen. Denn in dieser Mogelpackung hält die "Winterthur Leben" den BVG-Mindestzinssatz nicht mehr ein, sondern garantiert lediglich einen von ihr bestimmten Satz. Eine allfällige Differenz zum Mindestzinssatz muss neu von den Versicherten und von deren Arbeitgebern bezahlt respektive finanziert werden. Im Weiteren wendet das Modell für den überobligatorischen Teil neu einen Umwandlungssatz an - Kommissionspräsident Bruno Frick hat das schon angetönt -, der bei den Frauen satte 24 Prozent und bei den Männern rund 19 Prozent unter dem Satz im BVG liegt; das ist Willkür! Damit wird die Bevölkerung nicht nur verunsichert, sondern es werden Guthaben der aktiven Versicherten von einem Tag auf den anderen massiv entwertet. Mit diesem System schiebt die "Winterthur" nicht nur die grössten Risiken auf die Versicherten ab, sondern sorgt für sich selbst, für einen garantierten Gewinn.
Wir erinnern uns: Noch im vergangenen Herbst hat das Bundesamt für Privatversicherungen einer Lebensversicherungsgesellschaft die Einführung einer Mindestzinsgarantieprämie verweigert. Dies mit der Begründung, eine solche Prämie sei nicht BVG-konform. Wenn diese Prämie aber damals gesetzeswidrig war, dann muss auch das "Winterthur"-Modell gesetzeswidrig sein. In beiden Fällen schieben die Versicherer das Risiko auf die Versicherten und Arbeitgeber ab. Wo liegt denn da der Unterschied? Die gesetzlichen Grundlagen haben sich seit dem letzten Herbst nicht geändert - oder wenn etwas geändert wurde, dann muss man mir das sagen. Insgesamt hat das Bundesamt mit der vorgeschlagenen Genehmigung dieses Modells das BVG-System handstreichartig aus den Angeln gehoben und in einen risikolosen Selbstbedienungsladen verwandelt. So war die berufliche Vorsorge nie gemeint.
Es mutet doch einigermassen komisch an, wenn in einem Vertrauensgeschäft, das sich notabene in einem individuellen Leben über rund sechzig Jahre hinwegzieht, von einem Tag auf den anderen Leistungsversprechen geändert werden. Natürlich sind Defizite eingefahren worden, aber ich kenne keine Unternehmung, die nur von reinen Gewinnen in jedem Geschäft lebt.
Die Tatsache, dass wir alle länger leben, ist mittlerweile allen bekannt und auch akzeptiert. Dass damit der technische Zinssatz und damit der Umwandlungssatz zu hoch liegen, entspricht ebenfalls den Tatsachen. Aber deshalb können doch die Versicherungsunternehmen den überobligatorischen Bereich nicht ins reine Privatrecht übertragen! Genau diese Kreise, nämlich die Versicherer, haben immer darauf hingewiesen, dass nur die den Versicherungsgesellschaften angeschlossenen Versicherten eine vollständige Leistungsgarantie hätten. Wo ist denn diese Garantie heute? Verschwunden, verloren? Genau auf dieser Basis wurden auch die Mehrkosten von 2,3 Prozent in den Sammeleinrichtungen begründet. Wo sind denn die damals gebildeten Reserven geblieben?
Es stellt sich natürlich auch die Frage, ob es für die vielen kleinen und mittleren Unternehmungen kostengünstigere Möglichkeiten gibt. Ich meine, es gibt sie nicht. Der Markt spielt bereits nicht mehr. Das BVG-Überobligatorium darf doch nicht zu einer Säule 3a gemacht werden, ansonsten - auch das ist erwähnt worden - ist ein Prämienfranken im Obligatorium viel mehr wert als im Überobligatorium. Das könnte - da bin ich mit Frau Kollegin Spoerry einig - das Ende des Überobligatoriums bedeuten.
Das vorliegende Modell weist aber auch aus Arbeitgebersicht schwerwiegende Mängel auf. Die Prämieneinnahmen respektive die daraus resultierenden Gewinne bleiben bei den Gesellschaften, die vorsorgerechtliche Verantwortung geht an den Arbeitgeber respektive Arbeitnehmer über.
Ich möchte Sie bitten, diese Motion zu überweisen. Sie verbauen sich nichts, Sie geben der Kommission die Möglichkeit, das noch einmal genau zu studieren und neue Beschlüsse zu fassen.
Noch eine Frage in bundeseigener Sache: Von 1998 bis heute hat der Bund zur Ausfinanzierung seiner Pensionskassen rund 20,3 Milliarden Franken bereitgestellt respektive bezahlt. Für die nächsten vier Jahre sind offensichtlich weitere 16,6 Milliarden versprochen; die SBB und die Post verlangen zusätzliche 1,6 bzw. 1,0 Milliarden Franken. Total sprechen wir also von rund 40 Milliarden Franken. Auch haben praktisch alle Pensionskassen in den letzten Jahren Verluste auf den Aktien eingefahren; jede Kasse muss diese Verluste natürlich selber bezahlen. Ganz anders ist das gemäss verschiedenen Berichten offensichtlich bei der bundeseigenen Kasse Publica.
Hier deckt der Bund nicht nur die fehlenden Arbeitgeberbeiträge, er bügelt auch die erlittenen Anlageverluste in der Höhe von 4,4 Milliarden Franken aus.

AB 2003 S 1006 / BO 2003 E 1006
Ab Januar müssen nun landesweit Rentenkürzungen in Kauf genommen werden. Das ist nicht mehr abzuwenden. Jetzt meine Frage, Herr Bundespräsident: Wie verhält es sich damit beim bundeseigenen Personal? Nach meinen Informationen gewährt der Bundesrat allen Altersrenten sogar nach wie vor noch einen Teuerungsausgleich von x Prozent. Dies, obwohl in der Privatwirtschaft auch gesunde Kassen auf diesen Luxus verzichten. Ich fürchte allerdings, dass wir uns das nicht mehr leisten können, denn jährlich steigen die Defizite in den Pensionskassen des Bundes um Milliarden von Franken. Aber offenbar merkt man das nur bei genauerem Hinsehen, weil diese Defizite nicht in der Finanzrechnung erscheinen, sondern in der Erfolgsrechnung des Bundes, die letztes Jahr mit einem Minus von 7,2 Milliarden Franken abgeschlossen hat. Allerdings bin ich von Kollege Bürgi dahingehend orientiert worden, dass die Finanzkommission sich dieser Angelegenheit annimmt - ich nehme an, dass sie dies sehr schnell tut. Darüber bin ich dankbar und froh.

Forster-Vannini Erika (R, SG): Verzeihen Sie mir, Herr Präsident, aber diese Frage ist wirklich eine wichtige Angelegenheit. Ich habe in dieser Session die Ratszeit noch nicht lange strapaziert. Ich werde also eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.
Es geht hier nicht nur - wie es im Titel der Motion unserer Kommission heisst - um den äusserst wichtigen Vertrauensschutz der Versicherten in die berufliche Vorsorge. Es geht aus meiner Sicht um viel mehr: Es geht um einen Auftrag des Gesetzgebers an den Bundesrat, frühere Versäumnisse durch die Überarbeitung der Grundlagen einerseits und die Überführung der durch die Kapitalmärkte und die Lebenserwartung veränderten Situation andererseits so anzugehen, dass wieder Ordnung in das System kommt. Ohne einen neuen Anlauf wird die zweite Säule vor allem im Bereich der KMU Schaden nehmen, denn viele der in ihren Rentenerwartungen Enttäuschten werden sich betroffen fühlen. Rekurse und mediale Wirkung werden das Vertrauen in das BVG untergraben. Die Motion strebt, basierend auf überprüften technischen Grundlagen, für die umhüllenden Kassen einen einheitlichen, anwendbaren Umwandlungssatz und eine vernünftige, wenn nötig auch wesentlich kürzere Übergangsfrist an.
Weshalb das unumgänglich ist, möchte ich kurz darlegen. Zuerst aus Sicht der Versicherer, insbesondere aus Sicht der Sammelstiftungen der Lebensversicherer: Die Motion beeinträchtigt die Inkraftsetzung der 1. BVG-Revision in keiner Weise. Die Versicherungen können ihre Anpassungen umsetzen, ja, selbst bei einer verzögerten Inkraftsetzung der neuen Umwandlungssätze können und werden die Versicherer ihre so genannten Kostenprämien und Prämien für die gestiegene Invalidisierung kurzfristig erhöhen können. Man spricht hier immerhin von durchschnittlich 6 Prozent. Wenn Sie die Rechnungen der Versicherer anschauen, sehen Sie, dass das bereits hilft, Verluste zu eliminieren. Die Drohung der Versicherer, bei Annahme der Motion erwachse ihnen ein Schaden, der bis zur Aufgabe des BVG-Geschäftes gehen könne, ist aus meiner Sicht Angstmacherei, um nicht zu sagen Unsinn.
Nun komme ich zu den Aspekten aus der Sicht der Versicherten: Für sie ist die Trennung der Alterskapitalien in einen obligatorischen und in einen überobligatorischen Teil zumeist eine Fiktion neueren Datums. Sie wurde wie bereits angesprochen kaum praktiziert. Artikel 6 BVG formuliert ein Leistungsminimum für das Vorsorgeverhältnis und gerade nicht eine Trennung zweier Rechtsverhältnisse. Dementsprechend werden in der Praxis regelmässig die obligatorische und die weiter gehende Vorsorge in ein und denselben Statuten und Reglementen und oft auch einheitlich geregelt. Für den einzelnen Vorsorgenehmer ist die Grenze oft gar nicht zu erkennen.
Die Ausscheidung der beiden Teile wurde und wird in der Praxis leider oft unsauber gemacht, sei es wegen administrativen Ungenauigkeiten bei Stellen- und Kassenwechseln, also bei der Berechnung und Überweisung von Freizügigkeitsleistungen. Es besteht deshalb die Gefahr von Willkür. Die Definition des überobligatorischen Teils wird von den Versicherern äusserst weit gefasst, indem nicht nur die obligatorischen Beiträge, sondern vor allem vorobligatorische Beiträge, Überschüsse auf dem obligatorischen Teil und Einkaufssummen dem Überobligatorium zugeschlagen werden. Auch bei Tieflohnbezügern kann daher der überobligatorische Teil 60 Prozent ausmachen.
Im Unterschied zu dem, was landläufig die Meinung ist - und das scheint mir das Wichtigste zu sein -, dass nämlich nur Einkommen von über 75 960 Franken von der Trennung betroffen sind, ist die Realität völlig anders. Die mit der Satztrennung verbundene Kürzung trifft eben nicht ausschliesslich die Besserverdienenden, sondern, je nach Ausgestaltung der Kasse, vor allem auch die finanziell Schwächeren. Die Satztrennung ist deshalb nicht nur ein Problem für Besserverdienende, sondern berührt die meisten - von oben bis unten -, und zwar in unsozialer Weise, weil sie zu Verwerfungen führt. Viel gerechter wäre deshalb aus meiner Sicht ein Einheitssatz, auch auf tieferem Niveau, da gebe ich Kollegin Spoerry Recht. Er muss aufgrund der dargelegten Tatsache auf tieferem Niveau angesetzt werden, als wir ihn im BVG-Gesetz festgelegt haben, mit einer einheitlichen Übergangsfrist, die die Härten abfedert.
An der falschen Handhabung des Mindestzinssatzes und des Umwandlungssatzes ist keineswegs nur die Politik schuld. Mit dem Fait accompli der Versicherer und Aufsichtsbehörden wird aber aus meiner Sicht ein fragwürdiges System bei umhüllenden Kassen sanktioniert.
Nun noch zwei, drei Sätze zur Stellungnahme des Bundesrates: Die ganze Argumentation im zweiten Teil der Stellungnahme liegt nach meiner Ansicht völlig quer. Vor allem der Abschnitt über die Übergangsfrist ist falsch, wenn man die Sätze nur alle paar Jahre statt kontinuierlich ändert.
Noch etwas: Die Motion besagt ja in keiner Art und Weise, das Überobligatorium sei vermehrt zu reglementieren. Sie verlangt aber, dass die rechtlich und praktisch unsinnige Praxis der jüngsten Zeit in vernünftige Bahnen gelenkt wird.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.

Studer Jean (S, NE): Arrivant presque au terme de la législature, on peut se demander quels ont été les points forts des quatre ans qu'on vient de passer ensemble.
Parmi les points forts, il y a en tout cas la révision de toutes les assurances sociales. On a révisé l'AI, l'AVS, la LAMal. On révise maintenant la LPP. On a révisé l'assurance-chômage et même l'allocation pour perte de gain. Paradoxalement, alors qu'on a passé beaucoup d'heures sur toutes ces révisions, il n'y a jamais eu une plus grande incertitude dans ce pays sur les assurances sociales. Et ça, c'est un vrai problème pour les parlementaires que nous sommes. En principe, les révisions devraient quand même apporter à la population une certaine sécurité puisqu'on s'est penché longuement sur l'ensemble des lois. Aujourd'hui, cette sécurité n'existe pas; les gens ne sont plus certains de leurs assurances sociales.
Cette incertitude est liée au fait qu'alors même qu'on adopte des révisions de lois, on introduit tout d'un coup de nouvelles notions et, pire encore, qu'on va adopter vendredi la 1ère révision de la LPP tout en disant, 48 heures avant, comme le propose la motion de la commission, qu'on a tort. La motion de la commission veut dire ça! Cela veut dire que toutes les heures passées ensemble pour essayer de définir quel était le bon taux de conversion, toutes ces heures-là, ont été vaines, que toutes les discussions qui ont eu lieu dans les deux Chambres ont été une erreur. Même si finalement on adopte une révision avec un taux de conversion de 6,8 pour cent pour la partie obligatoire, il faudrait dire déjà maintenant qu'il faut un autre taux de conversion! Je comprends que les citoyennes et les citoyens de ce pays se demandent parfois ce qu'on fait si, avant même qu'on adopte une révision, on dit déjà que ce qu'on va voter n'est pas juste.
Cela me paraît d'autant plus dangereux qu'en fait, le taux de conversion est un des éléments qui doit être pris en

AB 2003 S 1007 / BO 2003 E 1007
considération. Il y en a d'autres qui sont importants, on l'a vu dans le cadre de nos travaux liés à la 1ère révision de la LPP. Il y a notamment le salaire assuré qui joue un rôle. On a joué entre le salaire assuré et la baisse du taux de conversion. Il y a aussi le taux d'intérêt technique qui joue un rôle. Et il me paraît extrêmement téméraire de vouloir simplement s'attacher au taux de conversion, dans le cadre de la réflexion qu'on doit avoir sur la prévoyance professionnelle, sans considérer également les autres paramètres.
Cela me paraît d'autant plus téméraire que le fait de demander qu'on se repenche sur le taux de conversion signifie concrètement qu'on n'imagine pas qu'on va l'augmenter; on a plutôt tendance à dire qu'il faudrait le diminuer. Et vous savez comme moi qu'une diminution du taux de conversion signifie purement et simplement une diminution du montant des rentes. Je ne crois pas qu'aujourd'hui, il faille d'emblée faire savoir aux assurés que l'on souhaite encore une diminution des rentes du deuxième pilier, que c'est comme ça, en tout cas, qu'on charge le Conseil fédéral de voir l'avenir. L'expérience montre que d'autres paramètres influencent aussi le montant des rentes, et pas seulement le taux de conversion.
Cela me paraît d'autant plus malvenu que l'insécurité des assurés s'étend aussi aux employeurs. Le hasard a voulu que, pour ma petite entreprise, je reçoive ce matin les nouvelles cotisations que je devrai payer pour mes employés. En tant qu'employeur, je devrai faire face à une augmentation de 10 pour cent des cotisations. Si j'engageais à mon service un homme entre 42 et 51 ans, disons un homme de 46 ans, comme moi, je devrais envisager comme employeur de devoir assumer vis-à-vis de la fondation collective de l'entreprise un taux de cotisation de 26,7 pour cent. Un taux gigantesque! à partager entre l'assuré et l'employeur, mais un taux qui entraînerait des charges supplémentaires pour l'entreprise et aussi une augmentation du prélèvement obligatoire sur le salaire de l'employé que j'engagerais.
Alors, si on veut qu'on dise au Conseil fédéral: "Vous devez être attentif au taux de conversion", je n'ai pas le sentiment qu'il faille le dire pour qu'il le soit! On a déjà vu le Conseil fédéral être très attentif aux évolutions dans le domaine de la prévoyance professionnelle, à tel point que si le chef du Département fédéral de l'intérieur a abandonné l'idée de se prononcer sur les primes d'assurance-maladie en automne, on a parfois le sentiment qu'il y a toujours quelque chose à dire sur la prévoyance professionnelle en juillet: après les questions du taux d'intérêt minimal en été 2002 est survenue l'affaire de la Winterthur en été 2003.
Mais ce n'est pas en demandant d'ores et déjà de modifier les actes législatifs que nous allons adopter vendredi qu'on incitera le Conseil fédéral à établir la confiance dans les dispositions régissant la prévoyance professionnelle. S'il y a des choses à dire s'agissant du modèle Winterthur, je pense que cela touche plutôt au domaine de compétence de l'autorité de surveillance. Il n'est pas heureux que le législateur reprenne immédiatement à son compte les propositions présentées par une compagnie d'assurance pour modifier la loi qu'il s'apprête à voter.
Dans ce contexte, je ne crois pas qu'il soit judicieux de transmettre cette motion. Si c'était le cas, elle serait clairement comprise comme un nouvel appel à baisser les rentes, parce qu'on ne voit pas dans quel autre sens pourrait aller l'évolution du taux de conversion.

David Eugen (C, SG): Ich möchte mich zu den Punkten 2 und 3 der Motion äussern, die vom Bundesrat hier infrage gestellt werden. Der Bundesrat führt in seiner Stellungnahme etwas Grundsätzliches aus. Er führt nämlich aus, der obligatorische Teil des BVG sei geregelt und der überobligatorische Bereich sei frei. Es wird sogar gesagt, Letzterer liege "im Ermessen von Arbeitgebern und Vorsorgeeinrichtungen". Meines Erachtens müsste man richtig formulieren, er liege "im Ermessen der entsprechenden Versicherungsträger". Ich denke aber, dass es nicht so ist. Es ist nicht so, dass an einem Ort geregelt wird und am anderen Ort einfach Freiheit herrscht. Auch dort, wo wir uns im Privatrecht bewegen, gibt es Randbedingungen, die der Gesetzgeber aufstellen muss, damit Transparenz herrscht und damit das Prinzip von Treu und Glauben im Geschäftsverkehr beachtet wird. Das machen wir im ganzen Privatrecht, bei x Verträgen, in x Bereichen. Ich erinnere an den Arbeitsvertrag, an den Mietvertrag und an andere Bereiche.
Als Gesetzgeber im Bereich des Privatrechtes setzen wir vor allem dort das Prinzip von Treu und Glauben voraus, wo ein Ungleichgewicht zwischen der einen Vertragspartei - dem Anbieter - und der anderen Vertragspartei besteht. Wenn Sie den Bereich der zweiten Säule nehmen, so ist es ganz klar, dass hier eine geringe Zahl von Anbietern einer ganz grossen Zahl von Unternehmen und Versicherten vis-à-vis steht. Dass hier ein Ungleichgewicht besteht, haben die Sommermonate sicher aufs Deutlichste gezeigt. Daher kann ich mich der Grundeinstellung des Bundesrates - dass sich der Gesetzgeber hier grundsätzlich heraushalten soll, was das Überobligatorium betrifft - nicht anschliessen. Ich bin der Meinung, der Gesetzgeber müsse bestimmte Parameter setzen, damit die Versicherten und die Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versichern, eine klare, beständige und rechtssichere Grundlage für die zweite Säule haben.
Nach dieser grundsätzlichen Überlegung komme ich nun zum ersten bestrittenen Punkt der Motion, der den Umwandlungssatz betrifft: Es kann nach meiner Überzeugung nicht sein, dass wir im Obligatorium und im Überobligatorium unterschiedliche Mortalitätsstatistiken anwenden. Das kann einfach nicht sein, das untergräbt das Vertrauen der Versicherten. Frau Spoerry hat das ausgeführt, und ich kann mich ihr in diesem Punkt durchaus anschliessen.
Es gibt heute zwei verschiedene Mortalitätsstatistiken: Eine wird für den obligatorischen Teil von der früheren EVK geführt (Periodentafel EVK 2000), und die andere wird von den Versicherern geführt. Bei der Mortalitätsstatistik handelt es sich aber nicht um eine politische Grösse, sondern das ist eine versicherungsmathematische, ermittelbare Grösse, und diese muss eindeutig sein. Es kann in diesem zentralen Punkt nicht angehen, Parameter zu verwenden, die wählbar sind. Hier geht es um die Berechnung der Lebenserwartung der Schweizer Bevölkerung für die kommenden Jahre, und das ist versicherungstechnisch zu ermitteln und nicht in verschiedenen Wahlmöglichkeiten abzubilden. Daher ist es richtig, dass man die Mortalitätsstatistik für beide Versicherungsbereiche, nämlich Obligatorium und Überobligatorium, einheitlich führt. Das ist der Kernpunkt, den Sie im zweiten Punkt der Motion finden.
Denken Sie auch an die Versicherten. Es wurde hier ausgeführt: Alle unsere BVG-Versicherten in der zweiten Säule verlieren total die Transparenz über ihren Versicherungsschutz, wenn jetzt neu auch im Bereich der umhüllenden Versicherungen, wo der Versicherte immer eine zweite Säule hat, plötzlich zwei zweite Säulen auftreten; wenn ihm am einen Ort - wie es der Kommissionspräsident geschildert hat - gesagt wird: Du wirst wahrscheinlich so alt, und am anderen Ort wird ihm gesagt: Ja, du wirst wahrscheinlich viel älter. Das untergräbt das Vertrauen in die zweite Säule, und das kann nicht in unserem Interesse sein, weder im Obligatorium noch im Überobligatorium.
Frau Spoerry hat eingewendet, die Versicherer müssten mehr Flexibilität haben. Das ist sicher ein Argument, auf das man eingehen muss. Aber es kann nicht überall Flexibilität geben. Es gibt Flexibilität beim Zinssatz. Der Zinssatz ändert sich nach den Kapitalmärkten. Da haben wir ja jetzt ein flexibles Instrument im Gesetz - und das wurde auch umgesetzt -, das dem Bundesrat und der Versicherungswirtschaft erlaubt zu reagieren.
Hingegen sehe ich überhaupt keinen Flexibilitätsansatz im Bereich der Demographie. Man kann doch nicht alle paar Monate oder Jahre zu andern Schlüssen kommen, wie der Altersaufbau der schweizerischen Gesellschaft sei: Die Personen, auf denen die heutigen Berechnungen für die künftige Entwicklung beruhen, sind schon längst geboren! Das ist eine ganz langfristige Grösse, ein langfristiger Parameter,

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den wir eben gerade nicht der Flexibilität aussetzen müssen. Ich finde es falsch, mit Hilfe dieses Parameters - also des Umwandlungssatzes, der auf der Demographie beruht - die Finanzprobleme der Versicherer lösen zu wollen. Das kann es ja nicht sein. Das würde nur das Vertrauen in die zweite Säule erneut zerstören.
Ich komme noch zum zweiten bestrittenen Satz, den die Motion aufführt: Man möchte angemessene Übergangsfristen für Anpassungen im Versicherungsvertrag. Der Versicherungsvertrag in der zweiten Säule ist - das wissen wir alle - ein auf Dauer eingerichteter Vertrag mit langfristigen Perspektiven. Solche Verträge bedürfen angemessener Übergangsfristen. In der Motion steht nicht - da muss ich dem Bundesrat in seiner Stellungnahme widersprechen -, dass wir eine gesetzliche Übergangsfrist für Anpassungen möchten. Wir möchten keine gesetzliche Übergangsfrist. Wir möchten aber ein Grundprinzip im Gesetz verankert haben - wie das zu formulieren ist, muss man noch entscheiden -, dass angemessene Übergangsfristen festgelegt werden, die den Vertrauensschutz berücksichtigen. Bei der heutigen Übergangsregelung wird der Vertrauensschutz nicht hinreichend berücksichtigt. Das ist die Überzeugung der Mehrheit der Kommission.
Ich bitte Sie daher, ihr in beiden Punkten, die vom Bundesrat bestritten sind, zu folgen.

Büttiker Rolf (R, SO): Als Stiftungsratspräsident einer mittelgrossen Sammelstiftung erlaube ich mir, aus der Praxis etwas zur Motion zu sagen.
Punkt 1, wonach der Umwandlungssatz zu überprüfen und anzupassen sei, ist dringend und wichtig; da sind wir uns wohl einig. Diese Daueraufgabe - da muss ich den Kommissionspräsidenten unterstützen - haben wir in der 1. BVG-Revision nicht überzeugend gelöst. Darum haben wir ja zum Teil diese Diskussion jetzt. Wir haben hier die Hausaufgaben nicht gemacht. Wir wissen alle, dass die einstige goldene Regel - ich habe geschaut, auf welchen Grundlagen man aufgebaut hat, als man das BVG eingeführt hat: 4 Prozent Zins, 4 Prozent Teuerung, 4 Prozent Lohnentwicklung, 40 Jahre Beitragszahlung - von den ökonomischen Realitäten längst praktisch ausser Kraft gesetzt worden ist.
Ich möchte zu Punkt 1 einfach sagen: Der Nationalrat hat das Postulat Egerszegi überwiesen; der Bundesrat hat dieses Postulat entgegengenommen. Es geht, wie Herr David richtig gesagt hat, um ein Konzept bei der Berechnung des Umwandlungssatzes, mit den statistischen Grundlagen, mit der Vereinheitlichung der statistischen Grundlagen - damit alle vom Gleichen sprechen. Der Bundesrat hat das Postulat entgegengenommen. Es geht hier darum, dass wir in diesem Bereich klare Verhältnisse schaffen. Mit Punkt 1 kann ich leben; ob man das als Motion oder Postulat überweist, ist im Endeffekt gleich.
Bei Punkt 2 bin ich mit Frau Spoerry nicht ganz einverstanden. Bei der ganzen Geschichte mit dem Umwandlungssatz im obligatorischen und überobligatorischen Bereich müssen wir die Komponenten schon richtig sehen. Da haben die Versicherungen in der Vergangenheit mit einem komplizierten Mechanismus das Verhältnis zwischen dem obligatorischen und dem überobligatorischen Bereich ausgeglichen. Weil keine Reserven mehr da sind, kann man dieses Gleichgewicht heute nicht mehr halten. Im Endeffekt bin ich eigentlich mit Herrn David schon einverstanden, dass man den Leuten nicht erklären kann, warum der Umwandlungssatz in den beiden Bereichen im Wesentlichen nicht übereinstimmen sollte.
Mit Punkt 3 bin ich nicht einverstanden - weder mit dem, was der Kommissionspräsident gesagt hat, noch mit dem, was Herr David gesagt hat. Auch der Bundesrat hat hier nicht überzeugend operiert. Es heisst hier im Text - wenn es um eine Motion geht, müssen wir den Text schon ernst nehmen -: "bei wesentlichen Änderungen" - in der Mehrzahl - "im überobligatorischen Bereich". Ich habe einige Kommissionsmitglieder und den Kommissionspräsidenten gefragt, und sie haben mir jetzt vorhin in den Ausführungen gesagt, es gehe in erster Linie nur um den Umwandlungssatz. Aber wenn es heisst "bei wesentlichen Änderungen", sind auch andere Dinge betroffen. Da muss ich mich natürlich wehren. Herr David hat gesagt, es müsse Flexibilität bei der Verzinsung herrschen. Aber das gilt dann natürlich auch für den überobligatorischen Bereich. Wenn wir dann Übergangsfristen von zehn Jahren haben werden, wie wir es jetzt beim Umwandlungssatz ins Gesetz geschrieben haben - auch bei der Verzinsung oder den Verwaltungskostenabrechnungen, mit den Transparenzproblemen, die wir jetzt bekommen -, muss ich das entschieden bekämpfen.
Es geht dann hier im überobligatorischen Bereich bei "wesentlichen Änderungen" noch um andere Dinge, und gerade die Flexibilität ausserhalb des Umwandlungssatzes ist für die Pensionskassen von überlebenswichtiger Bedeutung. Es ist ja über alle Parteigrenzen hinaus unbestritten: Zum Beispiel bei der Verzinsung hat der Bundesrat keinen Einheitssatz vorgeschrieben. Gerade die Kassen, die eine Unterdeckung aufweisen, haben schon letztes Jahr rechtzeitig begonnen, im überobligatorischen Bereich nicht die gleiche Verzinsung anzuwenden wie im obligatorischen Bereich, um sich ohne Beitragserhöhungen sanieren zu können.
Diesen Zusammenhang muss man sehen, und ich wehre mich dagegen, dass die Kassen - abgesehen vom Umwandlungssatz - auch in anderen Bereichen die Flexibilität verlieren und ihnen Übergangsfristen vorgegeben werden, die dazu führen, dass man wirklich nicht mehr handeln kann.
Ich möchte Sie aus der Praxis heraus wirklich bitten, Punkt 3 der Motion abzulehnen. Damit schiesst man ein Eigentor, denn wir müssen den Kassen, die knapp über dem Deckungsgrad liegen oder eine Unterdeckung aufweisen und handeln müssen, die sanieren, Beitragserhöhungen ins Auge fassen und bei der Verzinsung operieren müssen, die nötige Flexibilität belassen. Mit Punkt 3, wie er in der Motion steht, nimmt man ihnen diese Flexibilität weg.
Ich mache Ihnen beliebt, dem Bundesrat zu folgen und Punkt 3 der Motion abzulehnen.

Merz Hans-Rudolf (R, AR): Meine Interessenbindung ist das Verwaltungsratspräsidium der Helvetia-Patria-Versicherungen. Ich habe in dieser ganzen Problematik bis jetzt - mit Ausnahme der Debatte im Oktober letzten Jahres - geschwiegen, aber hier bin ich natürlich gefordert. Die Helvetia Patria ist ein Unternehmen, das aus zwei Teilen besteht. Der Teil Helvetia beinhaltet das Nicht-Lebengeschäft, der Teil Patria ist eine Genossenschaft und beinhaltet das Lebengeschäft. Dort ist auch klar, was mit den Überschussbeteiligungen geschieht. Deshalb kann ich diese Debatte mit einer gewissen Souplesse verfolgen, weil wir von Anfang an in diesem Bereich der Lebensversicherung genossenschaftliche Verhältnisse hatten.
Ich habe vor einem Jahr drei Punkte signalisiert:
1. Wir und auch Sie brauchen mehr Transparenz. In der verworrenen Situation des vorigen Jahres wurde das klar. Die Versicherer haben grosse Fehler gemacht, indem sie damals nicht frühzeitig in die Offensive gegangen sind und indem sie nicht aufgeklärt haben, und zwar im Sinne einer Bringschuld und nicht im Sinne einer Holschuld. Nach der heutigen Debatte - wenn ich Kollege Jenny, bei aller Wertschätzung, die ich für ihn habe, zugehört habe - muss ich sagen, dass es uns immer noch nicht genügend gelungen ist, diese Transparenz und diese Aufklärung herzustellen.
2. Ich habe mich für eine Flexibilisierung bei der Festlegung von Zinssätzen ausgesprochen. Wir müssen bei den Versicherungen eine Anlagepolitik pflegen können, die jederzeit die Solvabilität und die jederzeit einen Deckungsgrad von 100 Prozent sicherstellt. Vergessen Sie eines nicht: Die Versicherungsunternehmen gehören nicht uns, die wir in den Verwaltungsräten und im Management tätig sind, sondern sie gehören Ihnen. Das ist Ihr Geld. Wir verwalten Milliarden Franken von Vermögen in Ihrem Auftrag und in Ihrem Namen und nicht für uns. Schon deshalb ist dieser Dialog entscheidend und wichtig.
3. Ich habe damals gesagt, dass wir die Aufsicht im Bereich der Versicherungen verbessern müssen. Wir müssen

AB 2003 S 1009 / BO 2003 E 1009
Grauzonen vermeiden, und wir müssen auch dafür sorgen, dass der Staat nicht zu sehr eingreifen muss.
Das war vor einem Jahr. Am Ende der Debatte habe ich damals gesagt, dass wir von den Versicherungen Klarheit brauchen, dass wir Rechtssicherheit brauchen. Geben Sie uns die, damit wir mit unseren Versicherungsverträgen - und die Versicherungsverträge sind immer Einzelverträge, jede Versicherung wird auf der Basis eines Vertrages individuell abgeschlossen - den Kunden wieder klar sagen können, was gilt, und damit der Kunde auch weiss, welche Bedingungen er mit uns eingeht.
Was jetzt mit dieser Motion angestrebt wird, ist eben nicht, Sicherheit zu schaffen. Sie vermeiden es jetzt einmal mehr, die Logik des Geschäftes zur Logik der Politik zu machen. Davor möchte ich Sie einfach warnen. Herr Kollege Frick, Sie sprechen von einem Schock. Aber wer hat den Schock verursacht? Nicht wir Versicherer, sondern die Börse, die Invalidisierung, die Entwicklungen haben diesen Schock verursacht. Jetzt sind wir gezwungen, die Versicherungen und die Bilanzen dieser Situation anzupassen, und ich bitte Sie, hier nun dafür zu sorgen, dass wir nicht schon wieder eine neue Revision aufgleisen, bevor eine andere zu Ende ist.
Die Motion schlägt vor, dass umgehend revidiert werden muss. In einem Punkte sind wir von den Versicherungen natürlich nicht unglücklich, nämlich dann, wenn Sie sagen, man müsse den Umwandlungssatz wieder überprüfen. Es heisst im Text sogar, die technischen Grundlagen müssten "überprüft und soweit erforderlich den realen Verhältnissen angeglichen" werden. Herr Kollege Frick, diese neuerliche Überprüfung brauchen wir von den Versicherungen nicht zu fürchten, vor allem dann nicht, wenn sie, wie im Text beantragt, nach technischen Grundlagen und objektiv geschieht.
Zu dieser objektiven Überprüfung gehören vor allem auch die Annahmen über die Lebenserwartung, die jetzt mehrfach angesprochen worden sind. Der Umwandlungssatz von 6,8 Prozent ist nämlich im Verbund mit der Senkung innert zehn Jahren - das wurde auch von niemandem bestritten - immer noch zu hoch. Der Grund dafür lautet: Wir basieren im Wesentlichen auf der vergangenheitsbezogenen Periodentafel statt vernünftigerweise auf der Generationentafel. In Bezug auf die Details verweise ich Sie auf den hier auch schon angesprochenen Artikel in der "Neuen Zürcher Zeitung" vom 30. September 2003 mit dem Titel "Die Entzauberung des BVG-Umwandlungssatzes". Ich empfehle Ihnen, diesen Artikel einmal detailliert zu studieren. Dann sehen Sie nämlich, wo eine objektive Festlegung dieses Umwandlungssatzes gesucht wird und wie man sie begründet.
Daher denke ich - mit dem Bundesrat -, dass man diesen ersten Punkt ohne weiteres als Postulat überweisen kann. Es lohnt sich, an dieser Baustelle weiterzuarbeiten. Uns ist dabei nicht bange.
Zum zweiten Punkt, der Übereinstimmung der Umwandlungssätze im obligatorischen und im überobligatorischen Bereich: Das tönt sehr plausibel. Es heisst insbesondere nur "im Wesentlichen"; es ist ja nicht einmal eine absolute Forderung. Die Folgen hat Frau Spoerry sehr schön dargelegt. Sie hat in Bezug auf die Prämienentwicklung darauf aufmerksam gemacht.
Aber, Herr Kollege David, es ist nicht so, dass hier Willkür herrscht. Sie können die entsprechenden Unterlagen zur Entstehung des BVG im Jahr 1985 noch einmal nachschlagen. Dann werden Sie feststellen, dass man diese beiden Bereiche bewusst getrennt gestaltet hat. Das war ein politischer Wille. Für das Obligatorium bestand damals auch ein Leistungsziel - wenn ich mich nicht irre, waren es 36 Prozent -, und beim Überobligatorium bestand dieses Leistungsziel eben nicht. Hier war von Anfang an ein freier Markt vorgesehen. Ich weiss nicht, warum Sie diesen freien Markt jetzt zerstören wollen. Da gibt es für mich eigentlich keine Logik. Es war ein Grundelement der zweiten Säule, Herr Kollege, dass das Überobligatorium frei gestaltbar bleiben soll. Entsprechend haben sich auch zwei Versicherungsprodukte entwickelt; sie haben sich unterschiedlich entwickelt. Nun können Sie natürlich schon im Gesetz sagen: Die müssen wieder gleichgeschaltet werden. A la bonne heure, das kann man tun! Aber das ist nicht das, was man am Anfang gemacht hat, und das würde dazu führen, dass die Versicherungsunternehmen mit Sicherheit wieder neue Produkte erfinden müssten, damit der freie Markt, den Sie ja auch bei jeder Gelegenheit propagieren, wieder spielt.
Wie es jetzt aussieht, erreichen Sie mit dieser Deckung der beiden Bereiche keine Stabilisierung der zweiten Säule, sondern vor allem eine Umverteilung zwischen Aktiven und Rentnern. Das kann man, aber man muss es nicht tun, und ich möchte es - dies im Namen der Versicherer - nicht.
Zum letzten Punkt, zu den Übergangsfristen: Herr Kollege David, Sie als Krankenversicherer sitzen da ein bisschen im Glashaus. Ihre Art, Verträge anzupassen, war ja auch nicht immer vorbildlich. Wir mussten gelegentlich im November zur Kenntnis nehmen, dass die Krankenkassenprämien ab dem folgenden 1. Januar um x Prozent steigen würden. Waren das Übergangsfristen? Das frage ich Sie. Das sind keine Übergangsfristen; da hat man uns einfach vor vollendete Tatsachen gestellt. Nun können Sie à la bonne heure hier auch sagen: Wir machen Übergangsfristen. Aber diese belasten das System, denn sie sind Konzessionen an den Versicherungsnehmer und nicht an das Unternehmen selber. Darüber müssen Sie sich im Klaren sein.
Es handelt sich hier folglich um rein politische Forderungen. Auch hier sage ich: Man kann das tun, es sind allerdings betriebswirtschaftlich und versicherungstechnisch nicht zu rechtfertigende Forderungen. Aber wenn Sie es trotzdem tun, dann müssen Sie den Versicherern die Möglichkeit geben, solche Übergangsfristen ihrerseits zu finanzieren, denn dann müssen Mittel bereitstehen, damit man betriebswirtschaftlich, im Lichte der Solvabilität und im Lichte der hundertprozentigen Deckungsgarantien, für die Schaffung von Übergangsfristen auch die Mittel hat. Das muss dann via Prämien bezahlt werden, und wer die Prämien bezahlt, das sind Sie und nicht wir, das muss ich Ihnen nochmals sagen. Daher muss man sich das gründlich überlegen.
Zum Schluss danke ich dem Bundesrat für seine klugen Äusserungen, und ich empfehle Ihnen, ihm beizupflichten, indem Sie die Überweisung des Vorstosses als Motion ablehnen, Punkt 1 in ein Postulat verwandeln und die beiden anderen Punkte ablehnen.

Germann Hannes (V, SH): Jetzt bin ich froh, dass ich mich gemeldet habe. Ich habe natürlich erwartet, dass Herr Kollege Merz in diese Richtung argumentieren würde, aber seine Argumente holen ihn relativ rasch selber wieder ein. Wo liegt denn das Problem? Wir haben keine Transparenz, und darum geht das Vertrauen in die zweite Säule verloren. Das war eigentlich auch das Leitmotiv, das zu dieser Motion geführt hat.
Warum fehlt das Vertrauen? Ich komme jetzt zum Umwandlungssatz. Sie können doch nicht von heute auf morgen hingehen und sagen: He, Leute, ihr werdet jetzt vier Jahre älter. Das geht doch nicht! Das ist doch reinste Willkür, Herr Merz. Herr David hat das trefflich ausgeführt. Lebensversicherungen agieren - im Gegensatz zur Maschinenindustrie, die im zyklischen Geschäft steckt - sehr langfristig. Es gibt Faktoren, die kann man sehr langfristig berechnen, ein Beispiel ist die Lebenserwartung. Wie wollen Sie das Vertrauen der Leute wiedergewinnen, wenn Sie sagen: Da haben wir einen obligatorischen Bereich, der Umwandlungssatz beträgt - ich sage jetzt einmal - 7,2 Prozent, wie er immer noch ist. Sie werden dann, ausgehend von einem Pensionsalter von 65 Jahren, statistisch gesehen 79 Jahre alt. Wie wollen Sie jetzt ein und derselben Person erklären, dass sie im überobligatorischen Bereich - bei einem Umwandlungssatz von 5,4 Prozent - plötzlich 83 Jahre alt werden soll? Das ist doch reinste Willkür! Es tut mir Leid, aber ein anderes Wort fällt mir dafür wirklich nicht ein. Wir können doch nicht quasi von heute auf morgen hingehen und sagen: So, jetzt sind diese Veränderungen da, Sie müssen sie jetzt akzeptieren.
Ich will jetzt aber zuhanden der BVG-Versicherer doch noch Folgendes sagen: Ich habe natürlich Verständnis für den Befreiungsschlag, zu dem Sie ausgeholt haben. Das hängt

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auch damit zusammen, dass wir beim Umwandlungssatz bisher einfach nicht in der Lage waren, die Realität zu akzeptieren, denn er dürfte nicht 7,2 und auch nicht 6,8 Prozent sein. Wir alle wissen, dass das auch nicht mehr den Realitäten entspricht. Darum bedaure ich - ich glaube, Herr Studer hat das angesprochen - diese Ungereimtheit zwischen dem BVG, dessen erste Revision wir dann demnächst verabschieden, und dem, was wir jetzt machen.
Aber worum geht es bei dieser Motion? Wir schaffen Vertrauen. Wir wollen, dass auch der BVG-Bereich - wie der Lebensversicherungsbereich - wieder langfristig mit soliden Grundlagen berechnet wird. Es gibt eine fixe Grösse, das ist die Lebenserwartung, die sich relativ klar herleiten lässt. Dann gibt es meinetwegen noch die andere Grösse, den zweiten Hebel, an dem wir schrauben können, das ist der Mindestzinssatz, eine eher technische Grösse. Aber man kann doch an diesen beiden nicht beliebig herumfummeln, sonst bringen wir doch nie Transparenz in diesen Markt hinein. Wir müssen jetzt einfach dafür sorgen, dass rasch wieder Klarheit geschaffen wird, damit man weiss, diese Werke sind finanzierbar; dann glauben die Leute in diesem Land wieder daran. Darauf sind wir dringend angewiesen.
Darum ersuche ich Sie, die Motion in allen drei Punkten zu überweisen.
Der dritte Punkt betrifft die angemessene Übergangsfrist. Ich weiss nicht, wo Sie das Problem sehen; niemand hat von zehn Jahren gesprochen. Angemessene Übergangsfristen können drei oder sechs Monate sein, darauf muss man sich im Einzelfall festlegen. Aber das gehört natürlich auch zur Transparenz. Wenn man solche Entscheide als Schnellschüsse von heute auf morgen trifft, so schadet dies der Sache. Jetzt können wir aber der Sache auch etwas Gutes abgewinnen, denn es kommt Bewegung hinein. Mit dieser Motion soll diese Bewegung auch in konkrete politische Entscheide umgemünzt werden.

Frick Bruno (C, SZ), für die Kommission: Ich möchte auf wesentliche Aussagen nochmals eingehen. Herr Merz, Sie haben gesagt, der Schock sei durch die Börse verursacht worden. Nein, der Schock der massiven Änderungen ist durch die Ankündigung der Modelle ohne Übergangsfristen ausgelöst worden, nachdem die Börse während zwei Jahren tief war.
Mit dieser Motion sollen - das ist ihr Kern - einige Gesetzesanpassungen erfolgen, welche das Vertrauen in die berufliche Vorsorge stärken. Grundlegende Änderungen sollen nicht einfach über Nacht, sondern - so, wie wir es uns in allen langfristigen Beziehungen gewohnt sind - mit angemessenen Übergangsfristen eingeführt werden. Das bedeutet nicht zehn Jahre Anpassungsfrist, sondern im Einzelfall sind vielleicht zwei Jahre angemessen. In anderen Fragen kann sie kürzer sein. Aber wesentliche Änderungen - Herr Büttiker, es ist nicht nur der Umwandlungssatz - sollen angemessen angekündigt bzw. mit einer Übergangslösung eingeführt werden. Wir wollen, ohne ein Korsett für die Versicherungen zu schaffen, das Vertrauen mit angemessenen Übergangsfristen wieder verbessern.
In den Diskussionen habe ich festgestellt: Die Versicherungsbranche ist eine recht heterogene Branche. Es ist nicht so, dass wir eine Motion vorschlagen, die von der Versicherungsbranche rundweg abgelehnt wird. Nein, auch jene Branche ist heterogen, und wir hören auch Stimmen, die uns sagen: Eure Lösung ist richtig, sie dient auch uns Versicherern. Wenn wir bloss ein Postulat zu Punkt 1 beschliessen, arbeiten wir längerfristig auf eine Senkung des Umwandlungssatzes hin, aber schaffen kein Vertrauen durch angemessene Übergangslösungen und durch die Gleichstellung des Umwandlungssatzes im obligatorischen und überobligatorischen Bereich. Damit würden wir uns die Renten zusätzlich kürzen, aber keine zusätzliche Sicherheit verschaffen, und diese Sicherheit ist nötig.
Herr Studer, Sie haben zu Recht gesagt, es sei ein hässliches Bild, wenn wir jetzt die BVG-Revision verabschieden und gleich danach den Umwandlungssatz erneut senken würden. Sie haben Recht, das Bild ist kein schönes. Aber geben wir doch zu, dass wir uns geirrt haben. Wir haben den Umwandlungssatz von 6,8 Prozent nach politischen Wunschvorstellungen festgelegt und müssen darauf zurückkommen. "Errare humanum est, sed perseverare diabolicum est." Wir müssen einen Irrtum eingestehen.
Lassen Sie mich noch den Punkt erwähnen, den Herr Merz kritisiert hat. Er sagte, der Vorstoss der Kommission führe zu einer Umverteilung zwischen Rentnern und Berufstätigen oder von obligatorisch zu überobligatorisch Versicherten. Der Bundesrat hat die gegenteilige Haltung vertreten, und er hat sie begründet. Ich zitiere aus dem Protokoll der Kommission, wo sich Herr Bundespräsident Couchepin zum "Winterthur"-Modell äusserte; "Le système actuel consiste à ce que la partie surobligatoire subventionne la partie obligatoire. Maintenant, en disant qu'on veut un taux unique, on tend à supprimer les 'Quersubventionierungen'."
Wenn wir nicht handeln - und wir glauben, eine Gesetzesanpassung müsste schnell kommen -, zwingen wir wohl alle Versicherer, Lösungen, wie "Winterthur" und "Zürich" sie getroffen haben, ebenfalls nachzuvollziehen. Wir wollen aber eine gesetzliche Lösung finden, welche durch angemessene Übergangsfristen Vertrauen schafft und Gleichheit in den Umwandlungssätzen gewährleistet. Es ist anschaulich dargelegt worden, dass es völlig unverständlich ist, warum ich im obligatorischen Bereich mit 75 sterbe und im überobligatorischen 90 Jahre alt werde. Das erklären Sie keinem Menschen!
Treffen wir im Gesetz nur Lösungen, die auch jenen Bürgern verständlich sind, die darüber abstimmen werden.

Couchepin Pascal, président de la Confédération: Comment rétablit-on la confiance lorsqu'elle a partiellement disparu? Je crois que la première manière de rétablir la confiance dans un sujet comme celui-là, c'est que les gens soient en mesure de comprendre les enjeux.
Pendant des années, on a dit aux gens: "Ayez confiance! L'autorité paternelle de l'Etat veille sur vous, et ne cherchez pas à comprendre la complexité du système; nous réfléchissons à votre place et nous vous garantissons la sécurité de l'avenir." Tout le monde était d'accord pour dire ça, non seulement le monde politique, mais aussi les entreprises d'assurance. Or parfois, les entreprises d'assurance devaient constater qu'elles ne faisaient plus de bénéfices dans leur "Kerngeschäft", qui était l'assurance. Mais comme elles faisaient suffisamment de gains à la Bourse ou dans d'autres domaines, elles pouvaient ignorer certaines réalités et faire des pertes dans un secteur qu'on compensait par les gains enregistrés de l'autre côté. C'est une période comme celle-là qui a pris fin et, en ce sens-là, je crois que M. Merz a raison de dire que le choc s'est déclenché au moment où la Bourse est tombée, au moment où on n'a plus pu faire de la compensation, c'est-à-dire des pertes dans un secteur et des gains dans l'autre qui permettaient aux gens de dire: "Ne cherchez pas à voir le détail des opérations, regardez l'ensemble, ça marche; et faites-nous confiance, l'Etat veille au grain et nous, nous veillons au détail et finalement, ça marche." Tout d'un coup, la vérité a éclaté et ça a entraîné des chocs successifs qui ont amené les drames de l'année passée et de cette année.
La première chose que l'on doit dire aux gens, c'est que le problème est complexe et que, malgré toutes les règles de transparence, on ne peut pas leur dire que c'est facile de comprendre le système. Vous dites parfois que, dans le domaine de la comptabilité bancaire, la transparence existe. Les règles pour fixer un bilan, les règles pour fixer les comptes d'une banque sont quelque chose de très clair. Malheureusement, malgré quelques compétences dans le domaine de la comptabilité, lorsque je lis le bilan et les comptes d'une banque, je ne m'en sors pas très bien, parce la réalité est extrêmement complexe. Et ici, la réalité est extrêmement complexe. Faire croire aux gens qu'on arrivera à rétablir la confiance en établissant une transparence accessible à tout le monde, sans effort, est une illusion. Tout le monde doit

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savoir qu'on pénètre dans un domaine qui est difficile, qui exige un certain nombre de compétences, un certain nombre de connaissances techniques. C'est une illusion de croire qu'on peut traduire tout cela en termes très simples; il faut accepter la difficulté.
Deuxième chose: si on veut rétablir la confiance, il faut accepter la réalité, et la réalité, elle n'est pas si simple à percevoir. Lorsque vous parlez des taux de mortalité, tout le monde sait que ceux-ci ne sont pas une notion techniquement et scientifiquement définissable pour le futur. Il faut tenir compte d'un certain nombre de pronostics qui sont d'autant plus difficiles à établir qu'ils s'étendent sur de longues années. Lorsqu'on fixe le taux d'intérêt minimum, on a déjà des problèmes pour trouver le taux juste en fonction de l'évolution des marchés financiers durant les quelques mois qui suivent. S'il faut estimer le taux de mortalité sur vingt ans - ce qui correspond aujourd'hui à l'espérance de vie d'une personne de 65 ans -, c'est déjà difficile; mais s'il faut estimer l'espérance de vie et son évolution pour les soixante ans à venir, c'est encore plus difficile! Or, c'est le cas d'une personne qui entre dans une caisse de pension à l'âge de 20 ans et qui mourra probablement autour de 85 ans. Il faut donc estimer l'évolution de la médecine, celle de la vie sociale et des risques sur soixante ans et rédiger des contrats qui tiennent compte de cette longue évolution. Il y a un élément de risque, d'imprécision, qui justifie les différences qui existent entre différents modèles.
Comme vous tous, j'ai lu hier l'article de la "NZZ", qui expliquait d'ailleurs intelligemment toute une série de problèmes et qui s'étonnait de voir des taux de mortalité différents suivant le modèle des assurances ou les estimations de l'Office fédéral de la statistique. J'ai demandé à ce dernier de justifier les raisons pour lesquelles il considérait que l'espérance de vie allait croître dans le futur, mais de manière beaucoup plus lente que durant les trente dernières années. La réponse revient à dire: "Nous avons mis le doigt dans le vent, senti d'où venait le courant et nous avons dit que c'est probablement dans ce sens que ça va aller." La réponse est en substance la suivante: "Pendant ces trente dernières années, les progrès de la médecine ont été foudroyants et l'espérance de vie a augmenté rapidement, mais nous pensons que cette progression n'est pas durable et que, dans les années qui viennent, elle va ralentir, elle ne va pas accélérer, mais elle va plutôt baisser parce que cela ne nous paraît pas 'sustainable' d'imaginer que le taux de progression de l'espérance de vie, similaire à celui que l'on a vécu durant les trente dernières années, continue à augmenter."
Cela contredit totalement ce que me disait il y a quelque temps le directeur de l'Ecole polytechnique fédérale de Lausanne, M. Aebischer, qui affirmait: "Dans les quinze ans à venir, l'espérance de vie moyenne des gens va considérablement augmenter, car grâce aux progrès de la médecine, notamment dans le domaine de la génétique, on va réussir à diminuer massivement le nombre des décès entre 50 et 60 ans qui est la période où, comme chacun le sait, l'organisme commence à craquer." Rien ne dit qu'on n'arrivera pas encore à prolonger pendant trois ou quatre décennies l'espérance de vie d'une année ou deux tous les dix ans.
Donc, même l'espérance de vie est quelque chose qui n'est pas absolument définissable scientifiquement. Si vous ajoutez au problème de l'espérance de vie - parce que le taux de conversion ne tient pas seulement compte de l'espérance de vie -, la question du taux technique, c'est-à-dire du rendement des capitaux durant la période concernée, il y a alors une très grande incertitude. Et pourtant, il faut essayer de créer une certaine confiance.
C'est pour ça qu'on a distingué la partie obligatoire et la partie surobligatoire. Pour la partie obligatoire, on essaye de prendre quelques risques en fixant des critères plus stricts que dans la partie surobligatoire qui d'ailleurs n'est presque pas limitée vers le haut. Pour la partie obligatoire, on a dit qu'on voulait des règles du jeu communes en prenant un certain nombre de décisions qui fixent le cadre. Plus haut, ce n'est pas à l'Etat, ce n'est pas au législateur de faire ces estimations, mais aux privés. C'est en particulier aux compagnies d'assurance de discuter avec leurs clients. On a accompagné cette décision d'un certain nombre de garanties dans le domaine de l'assurance obligatoire.
Si une caisse fait faillite, un certain nombre de risques sont couverts. En cas d'insolvabilité d'une caisse de pension, on a prévu des garanties pour la partie obligatoire, mais pas pour la partie surobligatoire. Ensuite, on a aussi prévu une fondation qui est en mesure de recueillir les assurés qui ne trouvent pas de caisse pour s'assurer, que ce soient des individus ou des petites entreprises. Donc, vu qu'on oblige les caisses de pension à prendre des risques dans la partie obligatoire, on a prévu des garanties. Ce sont les règles de l'Etat!
Quand l'Etat impose à quelqu'un de fixer des règles du jeu précises dans un domaine imprécis, il dit: "Si légitimement vous vous êtes trompés, on va vous garantir contre les risques que vous avez dû assumer." C'est pour cela qu'il y a cette solidarité, qu'il y a toute une série de règles pour protéger les assurés et les caisses de pension dans le domaine obligatoire.
Dans le domaine surobligatoire, il n'y a aucune de ces règles du jeu. Par conséquent, si on impose des règles dans ce domaine, on aura des comportements totalement différents par rapport à ceux du domaine obligatoire.
Qu'est-ce qui arrivera si vous imposez des règles du jeu dans la partie surobligatoire, et notamment un taux de conversion sensiblement le même dans la partie surobligatoire et dans la partie obligatoire? Il y aura probablement un intense lobbying pour que le taux de conversion soit fixé au minimum possible. On dira: "Si vous ne fixez pas un taux de conversion très bas pour les domaines obligatoire et surobligatoire, nous allons, nous, compagnies d'assurance, renoncer à prendre des risques dans la partie surobligatoire et nous sortirons de ce métier." Le résultat sera qu'au lieu de prendre le risque de voir les compagnies d'assurance sortir du métier en ce qui concerne le domaine surobligatoire, on fixera pour les parties obligatoire et surobligatoire des taux de conversion extrêmement prudents, peut-être même trop prudents. Et qui va perdre? C'est l'assuré pour la partie obligatoire. Alors, si c'est ça, le but de l'opération, dites-le! Et dites qu'au fond, l'opération que vous êtes en train de faire sous prétexte d'avoir une vision sociale des choses, n'est pas très sociale! Cette opération aboutira de façon perverse exactement au contraire de ce que vous souhaitez. Avec le splitting, le risque est moins grand, et il y a toutes ces institutions de solidarité dans la partie obligatoire qui peuvent nous permettre de prendre un petit risque supplémentaire par rapport à l'ensemble.
Si vous imposez le même taux des deux côtés, le taux de conversion risque d'être plus bas qu'il n'est souhaitable pour l'ensemble du système, ou alors vous allez pousser les compagnies d'assurance à modifier les règles du jeu. Si je suis une compagnie d'assurance, Helvetia ou autre, et qu'on m'impose le même taux de conversion dans la partie obligatoire et dans la partie surobligatoire, je réfléchirai à la façon de minimaliser mes risques. Comment puis-je faire? Je ne suis pas un spécialiste de cette question, mais en simple laïque, je me dis qu'il y a une solution relativement simple: je demande que, pour la partie obligatoire, l'on impose de manière systématique le paiement en capital aux assurés âgés de 65 ans. Ainsi, je réduis mes risques pour toute la période entre 65 ans et l'entrée au paradis! Pour toute cette période, le risque n'existe plus puisque je remets un capital à l'assuré âgé de 65 ans, quelle que soit l'espérance de vie et l'évolution de l'espérance de vie durant les vingt prochaines années. Je n'ai donc plus de risques. Est-ce que c'est le but qu'on veut atteindre, avec pour conséquence, peut-être, que des gens vont recevoir des prestations en capital trop élevées qu'ils devront ensuite placer, avec un certain nombre de conséquences négatives?
Bref, le législateur a voulu des différences entre les deux parties. Alors M. David dit: "Mais dans d'autres domaines, le législateur a aussi fixé des règles." Oui, mais il n'est pas allé jusqu'au bout des règles. Dans le contrat de bail, le législateur a fixé des règles, mais il n'a pas fixé le prix de la
AB 2003 S 1012 / BO 2003 E 1012
location. La constitution prévoit qu'il faut des règles pour lutter contre les abus, mais elle ne dit pas à combien doit s'élever le loyer. M. Dettling a passé toute la fin de sa carrière parlementaire à chercher à définir ces règles de manière conforme à ses intérêts - on a vu que c'était très difficile - et il n'y a pas réussi. N'introduisons pas ici une sorte de contrat de bail dans lequel, d'abus en abus, on va réussir à créer une jungle qui finira par déboucher sur la pénurie non pas de logements, mais d'assureurs pour la partie surobligatoire.
Dans le contrat de travail, on a toujours refusé les salaires minimums en disant: "Mais comment voulez-vous qu'on fixe un tel salaire? On ne peut pas fixer un salaire minimum, ça dépend du marché, ça dépend de la productivité de chacun." Or les règles qu'on veut introduire ici pour la partie surobligatoire sont équivalentes au salaire minimum, alors que ça n'a pas marché ailleurs. C'est vrai qu'on a prévu des conventions collectives de travail, mais dans un cadre bien défini; et au fond, les conventions collectives de travail, dans l'esprit, relèvent un peu de la même philosophie que celle qui fixe des règles plus strictes pour la partie obligatoire que pour la partie surobligatoire.
Quand on vous demande d'autoriser le "splittage" du système, la séparation du système, on ne fait pas autre chose que ce qu'on a fait dans le contrat de bail et dans le contrat de travail. Dans toute notre philosophie, on essaie d'abord d'établir un minimum de règles qui forment un socle pour la partie obligatoire, avec des garanties, des risques pris en charge à la fin par l'Etat, qui court un certain nombre de risques; et ensuite, pour ceux qui dépassent ce socle, qui est social et qui correspond à notre vision de la solidarité, il y a une certaine liberté.
C'est cette liberté que nous vous suggérons de respecter en transmettant sous forme de postulat le premier point de la motion, et en repoussant les deux autres points.

Punkt 1 - Point 1

Abstimmung - Vote
Für Überweisung als Motion .... 24 Stimmen
Für Überweisung als Postulat .... 12 Stimmen

Punkt 2 - Point 2

Abstimmung - Vote
Für Überweisung der Motion .... 18 Stimmen
Dagegen .... 18 Stimmen

Mit Stichentscheid des Präsidenten
wird die Motion abgelehnt
Avec la voix prépondérante du président
la motion est rejetée

Punkt 3 - Point 3

Abstimmung - Vote
Für Überweisung der Motion .... 16 Stimmen
Dagegen .... 20 Stimmen

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