Schmid-Sutter Carlo (C, AI):
Mit Bezug auf diesen Bericht scheint es sinnvoll zu sein, auf eine Gefahr hinzuweisen, welche aufgrund der Wiener Konvention besteht. Wir haben auf der einen Seite Verträge vor uns, die wir als Parlament genehmigen. Wir haben auf der anderen Seite Verträge, die der Bundesrat oder die nachgeordneten Instanzen abschliessen, ohne dass sie einer parlamentarischen Genehmigung bedürfen. Diese werden uns dann in diesem Bericht vorgelegt. Wir haben ein sinnvolles Verfahren, das uns dann die Möglichkeit gibt, zu entscheiden, ob wir etwas, das wir hier in diesem Bericht finden, als genehmigungsbedürftig oder nicht genehmigungsbedürftig anschauen. Gegebenenfalls können wir dann im Rahmen einer Motion den Bundesrat ersuchen, uns ein bestimmtes Abkommen nachträglich zur Genehmigung vorzulegen. Was aber kein Mensch weiss - "kein Mensch" ist übertrieben: was wir nicht wissen -, ist Folgendes: Gibt es nicht eine ganze Kategorie von völkerrechtlich verbindlichen Verträgen, die niemand ausserhalb jener Instanzen, welche sie abschliessen, als solche erkennt?
Wir kennen die Situation in den USA: Die USA - die Administration - fürchten sich vor förmlichen internationalen Verträgen. Denn solche sind einem ausgedehnten Prozedere insbesondere im amerikanischen Senat ausgesetzt. Das führt dazu, dass sie alles versuchen, um keine solchen Verträge machen zu müssen. Es gibt dafür dann diese Arrangements, Agreements oder Memorandums usw.
Immerhin ist nach unserem schweizerischen Vertragsrecht klar, dass der Titel eines Instrumentes nicht den Inhalt ausmacht, sondern dass der Inhalt selbst dann sagt, was die rechtliche Qualifikation ist und was nicht. Aber es ist denkbar, dass Leute unterer Instanzen miteinander Dinge machen, von denen wir nichts wissen. Dabei muss man sich dann die Frage stellen: Ja, was ist da los? Hier, sagt man, in dieser Situation, sind solche Absprachen völkerrechtlich gültig, auch wenn sie unter Verletzung schweizerischer, also interner, Zuständigkeitsregeln zustande gekommen sind - es sei denn, dass die Geschichte offensichtlich völlig falsch ist. Aber wenn sie nicht offensichtlich völlig falsch ist, dann gelten nach der Wiener Konvention solche Absprachen als völkerrechtliche Verträge.
Die erkenntnistheoretisch schwierige Frage, Frau Bundesrätin, lautet wie folgt: Wie kommt man solchen Vertragswerken überhaupt auf die Schliche? Wie erkennt man sie? Das vorangehende Problem lautet: Haben sich der Bundesrat und die Verwaltung mit diesen Problemen überhaupt ernsthaft auseinander gesetzt? Um dem Bundesrat damit etwas zu helfen, sich damit auseinander zu setzen, wäre es sinnvoll, wenn er bei der Präsentation dieses Berichtes die Kommentierung der Abkommen um eine zusätzliche Ziffer ergänzen würde, nämlich um die Bekanntgabe, welche Instanz diese Verträge abgeschlossen hat: Der Bundesrat selbst kann das tun, das Departement kann das tun, es können dies aber auch Sachbearbeiter tun. Hier wäre es sinnvoll, wenn man mit einer solchen Massnahme dem Bundesrat irgendwo das Bewusstsein dafür schärfen würde, dass hier unter Umständen Verträge vorliegen, die als solche nicht gekennzeichnet sind. Es scheint mir nämlich relativ problematisch zu sein, wenn wir aufgrund dieses Wiener Abkommens, dieser Wiener Konvention, plötzlich mit Verpflichtungen konfrontiert würden, von denen wir keine Kenntnis hätten und von denen auch der Bundesrat nach Treu und Glauben selbst keine Kenntnis haben muss.
Ich wollte mit diesem Votum ein Problem aufgreifen, das im Zusammenhang mit der rechtlichen Behandlung von Verträgen, die nicht genehmigungsbedürftig sind, in den letzten Monaten vermehrt zu einem Thema geworden ist. Ich verzichte darauf, einen Antrag zu stellen, und möchte es bei diesen Bemerkungen bewenden lassen, in der Hoffnung, dass diese Gefahr damit erkannt ist, die nicht auf die leichte Schulter zu nehmen ist.