Blocher Christoph, Bundesrat:
Sie sehen in Bezug auf diese Regierungsreform - das merken Sie an den Voten in beiden Räten, aber auch an jenen im Bundesrat -: Man ist sich eigentlich nur darin einig, dass es eine Reform braucht, aber keiner weiss, welche Reform es braucht. Ich glaube, wenn man die Leidensgeschichte dieser Reformbestrebungen anschaut, die bis in die Sechzigerjahre zurückgehen, besteht wahrscheinlich der Mangel darin, dass man gesagt hat, man wolle eine Reform, aber nicht zuerst gesagt hat, was mangelhaft ist. Dann hiess es trotzdem: Man muss jetzt Mängel ausmerzen, und darum machen wir eine Reform. Die Reform steht vielmehr am Anfang als Selbstzweck. Das ist auch eine Zeiterscheinung gewesen; das ist nicht nur beim Staat so gewesen, sondern auch - namentlich in guten Zeiten - in grossen Firmen. Ich kenne Firmen, in denen man gesagt hat: Die Halbwertszeiten einer Neuorganisation betragen vier Monate. Man hat immer gesagt: Wir reformieren, wir organisieren neu. Man glaubte, damit irgendein Unbehagen zu bewältigen, ohne zu sagen, was eigentlich nicht funktioniert.
Die Diskussion hier hat es auch wieder gezeigt: Diejenigen, die gegen eine Rückweisung sind, wollen deshalb nicht zurückweisen, damit die Reform ganz aufhört. Diejenigen, die für Rückweisung sind, sagen, sie wären schon noch dafür, dass das Geschäft weiterbearbeitet wird, aber nicht unbedingt. In der Kommission kam das noch stärker zum Ausdruck. Herr Schmid hat gesagt: Wir wollen doch nicht eine Effizienzsteigerung der Verwaltung; wir wissen, was das dann für die Kantone heisst. Er stellt sich dabei etwas anderes vor als ich. Ich meine, es müsste vielleicht in der Verwaltung schneller, sorgfältiger oder gewissenhafter gearbeitet werden. Er sagt: nein, nein! Das sind dann diejenigen, die eine viel höhere Kadenz haben, um uns in den Kantonen dreinzureden. Ich habe auch dafür Verständnis.
Wenn ich die Vorgeschichte studiert und sie etwas unbelastet angeschaut habe, sind schon die Vorstösse - ich gehe jetzt nicht auf die Vorstösse aus den Sechzigerjahren ein, sondern auf jene aus den Neunzigerjahren, namentlich die Vorstösse von Herrn Petitpierre und von Herrn Rhinow - ohne klaren, ersichtlichen Hintergrund gestartet worden. Es hiess einfach: Wir machen eine Regierungsform, und dann kann jeder sagen: Das wäre vielleicht auch zeitgemäss, weil wir ja keinen vollamtlichen Staatspräsidenten haben. Oder es wäre zeitgemäss, man würde eine grössere Regierung machen oder Stellvertreter einführen; Führung, Politik, strategisch, operativ usw. lauten weitere Stichworte. Aber es war keine klare Richtung vorhanden.
Dazu kam, dass der Bundesrat selbst eigentlich gar nicht so unzufrieden war mit dem bestehenden System; das muss man sehen. Das heisst noch nicht, dass man es nicht reformieren soll; es kann ja sein, dass ein Gremium so schlecht funktioniert, dass es zufrieden ist, wenn Aussenstehende, und zwar aussen stehende Vorgesetzte sagen: Wir müssen die Organisation ändern. Ich erachte das Parlament auch in dieser Frage als Vorgesetzten des Bundesrates.
So hat sich das hingezogen. Frau Brunner hat gesagt, wir hätten x Varianten gemacht, geprüft usw. Sie müssen sehen, die lange Zeit und das Sich-nicht-festlegen-Können auf eine Variante gibt auch Anlass, zu sagen: Man hat es wahrscheinlich falsch angepackt, sonst hätte man viel früher eine Lösung gefunden. Vierzig Jahre lang etwas reformieren zu wollen, ist eher ein Indiz dafür - nicht ein Beweis, aber ein Indiz dafür -, dass der Reformbedarf als nicht so riesig empfunden wurde.
Ich gehe auf die jüngsten Vorschläge ein: Der Bundesrat hat Ihnen einen Vorschlag für eine Zweikreiseregierung vorgelegt. Es geht nämlich um eine Regierung, das ist der
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Bundesrat, und gleich unter der Regierung oder - das ist eben auch nicht klar - neben ihr gibt es noch einen zweiten Kranz. Das sind zwar auch fast Bundesräte, aber doch nicht ganz. Sie sind auch an den Regierungssitzungen, aber sie haben kein Stimmrecht; in den Departementen haben sie klare Kompetenzen. Sie haben selber in Ihrem Rat gesagt, dass dies nicht gut funktionieren kann. Ich glaube das auch, das kann nicht gut funktionieren.
Sie haben im Ständerat gesagt, wir machen neun Departemente, dann muss sich ein Bundesrat mit etwas weniger Aufgaben beschäftigen. Aber Sie müssen erstens sehen, es gibt dann erstens natürlich wesentlich mehr Schnittstellen im Bundesrat. Denken Sie zweitens daran, dass die jetzige Regierungsreform auf ein Konkordanzsystem zugeschnitten sein wird. Es regieren also vier verschiedene Parteien mit vier ganz verschiedenen Auffassungen miteinander. Das wird mit einer Vergrösserung der Zahl schwieriger. Darum: Es gibt Regierungen im Ausland, die haben 30, 15, 10 Mitglieder. Das ist alles kein Problem, wenn Sie eine Homogenität in der Politik haben. Das sind politisch die gleichen, die untereinander in politischer Beziehung keine Kompromisse finden müssen - in technischer Beziehung schon, aber in politischer nicht.
Es ist eigentlich auch ein Führungsgrundsatz in der Wirtschaft: Wenn ein Gremium an der Spitze überlastet ist - jetzt komme ich zur so genannten Überlastung, diese Frage müsste man auch noch untersuchen -, dann ist die Verbreiterung dieses Gremiums der falsche Weg. Wenn ein Unternehmen die Spitze verbreitert, ist dies ein untrügliches Zeichen für eine schlecht geführte Unternehmung, weil das dann komplizierter wird. Man hat dann zwar etwas getan, aber es funktioniert schlechter.
Beim Zweikreisemodell gibt es selbstverständlich viel mehr Stäbe, das ist ja klar: Wenn Sie da noch sieben Schattenbundesräte haben, muss jeder einen eigenen Stab haben. Das ist gar nicht anders möglich. Die Ämter und die unteren Bereiche, die in der täglichen Arbeit tätig sind, werden dann noch weiter von der Führung abgeschottet sein.
Bei neun Departementen besteht natürlich ein ähnliches Problem. Ich habe gesagt, dass dann die Diskussion in einem Konkordanzsystem komplizierter wird, und es wird auch teurer.
Beide Lösungen befriedigen die Räte nicht. Ich sehe auch das Ringen in Ihrem Rat. Herr Wicki - er war der Berichterstatter im März 2003 - sagte, dass man damals in der Kommission noch für ein abgeändertes Modell des Bundesrates war, auch ein Zweikreisemodell, aber ein Stellvertretermodell. Wenn ein Bundesrat also nicht da ist, dann kann ein anderer gehen. Das wurde dann im Plenum eindeutig verworfen, und zwar eindeutig, es war nicht ein Zufallsmehr. Ich glaube, in der Kommission beschloss man es mit 7 zu 6 Stimmen, also mit einem Zufallsmehr. In der nationalrätlichen Kommission war man dann aber einstimmig für die Rückweisung, und das Plenum war auch klar dafür.
Was halte ich von dieser Rückweisung? Ich möchte jetzt auf die einzelnen Voten eingehen. Mit einer Rückweisung wird gesagt, der Bundesrat solle die Reform selbst an die Hand nehmen. Es sei eine Zielsetzung gegeben, man wolle eine politische Stärkung. Es wird wahrscheinlich immer der Fall sein, dass man eine politische Stärkung will; das wird ja nie aufhören, auch nicht nach einer Reform.
Man will eine Entlastung des Bundesrates. Ich glaube, es kann nicht so verstanden werden, dass die Bundesräte weniger arbeiten sollen, sondern es darf nicht sein, dass die Bundesräte viel zu viel mit kleinen Dingen und Nebensächlichkeiten und technischen Dingen beschäftigt sind und von Sitzung zu Sitzung "getrieben" werden, sodass sie für die wesentlichen Dinge keine Zeit mehr haben, wie ich das auch feststelle. Damit meine ich im Besonderen auch die Aussprache. Bei vier Parteien ist die Aussprache von allergrösster Bedeutung; es ist nicht von Bedeutung, dass entschieden wird, sondern dass ausgesprochen wird. Denn wie wollen Sie vier Parteien, die ganz verschiedene Auffassungen haben, zu einem Kompromiss bringen, hinter dem alle sieben Bundesräte stehen können, wenn die Zeit für solche Aussprachen nicht vorhanden ist? Es wird einfach eine solche Fülle von Geschäften gebracht, wo man zwar Zeit hat, darüber abzustimmen; aber es gibt dann einfach einen Mehrheitsentscheid - oder es gibt auch keine Abstimmung. Wenn man also die Entlastung des Bundesrates so versteht, so meine ich, könnte man wahrscheinlich eine Verbesserung erreichen.
Das würde aber auch heissen - wie es Herr Briner gesagt hat -, dass eben in der Verwaltung die Übereinstimmung von Kompetenz und Verantwortung angestrebt wird. Ich sehe, dass die Verwaltung sehr viel Kompetenz hat; sie hat enorm viel Kompetenz, auch finanziell! Aber sie hat enorm wenig Verantwortung. Es wird alles nach oben geschoben; es muss auch alles oben entschieden werden. Aber ich meine, dass der Einfluss der Verwaltung - das hat Herr Schmid mit deren Effizienz gemeint - eben ein Punkt dieses Programmes wäre.
Ich muss jetzt etwas aufpassen, denn das ist meine persönliche Meinung. Ich muss hier sagen, der Bundesrat hat sich jetzt noch nicht auf dieser Linie festgelegt. Aber Sie, Herr Briner, haben es angesprochen: die schlanke Verwaltung. Das heisst: weniger Stäbe, mehr Führung über die Linie; aber vielleicht muss dann in diesem Sinne, wie es Herr Inderkum gesagt hat, eben die Führung verstärkt werden, damit man über die Linie führen kann.
Man muss auch sehen: Bundesräte werden nicht als Manager gewählt, sie werden als politische Personen gewählt. Aber innerhalb der Departemente ist ja die Führung gefragt. Wenn Sie diese beiden Dinge auf eine Person konzentrieren, wird das schwierig. Ob es dann in dieser Richtung eine Reform mit einem grossen Gesetz braucht, Herr Inderkum, das weiss ich nicht. Vielleicht reicht auch eine Verordnungsänderung. In dieser Form, meine ich, könnte aber etwas getan werden.
Die Effizienzsteigerung der Verwaltung, das dritte Ziel, das hier vorgegeben wird, wird man ja auch immer begrüssen müssen. Die Frage ist dann aber, was man als Effizienz bezeichnet. Ich glaube nicht, dass die Verwaltung mehr von einer Effizienz braucht, bei der es darum geht, einen schnelleren Gang einzulegen und viel mehr zu machen. Als liberaler Politiker bin ich natürlich nicht für viel mehr Macht des Staates. Dass die Verwaltung das, was sie macht, rasch und zuverlässig macht - wenn Sie an Beschwerden denken, die in der Verwaltung bearbeitet werden müssen usw. -, dagegen aber können wir ja wohl nichts haben.
Frau Brunner hat zu ihrem Minderheitsantrag gesagt, sie sei eigentlich gegen Rückweisung, weil sie dafür sei, mit dieser Hypokrisie bezüglich der Reformen aufzuhören. Sie können den Rückweisungsantrag schon ablehnen; dann geht das Geschäft an den Nationalrat zurück. Wenn er an der Rückweisung festhält, dann ist es zurückgewiesen. Wenn Sie sich im Ständerat für Rückweisung entscheiden, dann ist es heute schon zurückgewiesen. Mit dem Nichtrückweisen, Frau Brunner, dauert die Hypokrisie mindestens noch eine Session länger; es ist also schwierig.
In der Kommission wurde auch die Meinung vertreten, man sollte überhaupt aufhören und keine Auflagen machen, wonach der Bundesrat etwas machen solle. Ich glaube, diese Auflagen sind relativ harmlos. Jemand hat gesagt: Das kann der Bundesrat auch von sich aus machen, er braucht eigentlich keinen Auftrag.
Die Frage, die hier zum Teil angetönt worden ist, von Herrn Büttiker, von Herrn Marty zum Beispiel, ist natürlich eine viel tiefer gehende Angelegenheit als eine Verwaltungs- oder Regierungsreform, nämlich die Frage, ob man ein Kollegialitätsprinzip will. Das können Sie ja nicht gesetzlich regeln, das bestimmt der Wahlkörper: In den Kantonen wählt das Volk verschiedene Parteien in eine Regierung, ob wir das wollen oder nicht. Auf Bundesebene wählt das Parlament die Bundesräte aus vier verschiedenen Parteien, ob man das will oder nicht. Wir gehen bei unseren Bestrebungen natürlich davon aus, dass dieses Prinzip bleibt. Denkbar sind andere Dinge wie das Mehrheit/Minderheit-Regierungssystem, wie es im Ausland besteht. Dann wird die Sache in der Regierung natürlich einfacher, das ist klar. Aber es wird im
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AB 2004 S 227 / BO 2004 E 227
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Parlament und im Volk komplizierter, weil sie ja nicht so klar nur aus einer Gruppe bestehen. Es hat also eigentlich niemand im Sinn - auch nicht im Bundesrat; das darf ich sagen, ohne dass wir das beraten haben -, diese tiefer gehenden institutionellen Fragen anzugehen. Es liegt auch nicht in unserer Macht.
Zur Frage des Bedarfes, des Handlungsbedarfes. Ich möchte die Fragen von Herrn Briner nach dem Prozedere beantworten. Ich bin der Meinung, dass zuerst über die Frage Klarheit geschaffen werden muss: Was ist der Bedarf? Was ist nicht gut in der Funktionsweise? Was sollte verändert werden? Sonst hat eine Reform, ob das jetzt die Verwaltung oder die Regierung betrifft, gar keinen Sinn. Ob darüber im Bundesrat Einigkeit zustande kommt, kann ich Ihnen nicht sagen. Das muss eruiert werden. Wir haben über diese Reform nicht gesprochen. Sie haben gesehen, der Bundesrat hat für dieses Legislaturprogramm beschlossen, zu prüfen, ob durch eine Verwaltungsreform ähnliche Ziele erreicht werden können oder sollen. Es gibt aber auch noch das Ziel der Kostensenkungen, oberste Priorität hat ja der Bundeshaushalt. Der Bundesrat hat sich also nicht auf ein bestimmtes Prozedere festgelegt. Ich meine, am Anfang müsste viel Zeit darauf verwendet werden, zu schauen, was nicht funktioniert.
In welchem zeitlichen Rahmen das möglich ist, kann ich Ihnen auch nicht sagen. Das müsste der Bundesrat bestimmen. Aber ich meine, bis Ende dieser Legislatur dauert es, wenn Sie wollen, dass die Mängel festgestellt werden, wenn Sie wissen wollen: Wie wollen wir das angehen? Was gibt es für Varianten und Möglichkeiten? So lange würde das dauern. Das heisst aber auch, es brennt jetzt nicht bei dieser Frage. Sonst würde ich sagen, in einem halben Jahr müsste es sein.
Herr Wicki hat die Frage nach meiner Haltung - Sie meinen wahrscheinlich meine persönliche - aufgeworfen, d. h. die Frage, ob ich für die Regierungsreform als Totengräber oder Erneuerer dastehe. Ich muss Ihnen sagen, ich stehe im Moment für gar nichts. Wenn Sie beschliessen, dass der Bundesrat das tun soll, hat der Bundesrat das zu tun. Dann habe ich das zu machen, was der Bundesrat beschliesst.
Wenn Sie mich fragen würden, was ich dann in den Bundesrat einbringen würde, würde ich vorschlagen: Jetzt gehen wir mal hin und machen eine Klausur. Was sind die Mängel der heutigen Regierungs- und Verwaltungsinstitutionen? Dann bilden wir eine Projektgruppe, die das ausarbeitet. Ob das dann zur Erneuerung oder zum Totengräber führt, kann ich Ihnen nicht sagen. Aber Sie müssten ehrlicherweise auch beide Möglichkeiten offen lassen. Wenn Sie das nicht tun, werden Sie - nur weil Sie das Ergebnis scheuen - wieder eine Reform bekommen, die besagt, dass nichts tun das Bessere ist. Ich würde das möglichst offen lassen. Ich habe keine Präferenzen. Die Frage, wie man eine Regierungsreform gestalten kann, war auch nicht mein politisches Schwergewicht.
Aber wir müssen offen daran gehen. Ich sehe Mängel, aber das sehe ich so, andere sehen es vielleicht anders. Ich glaube, man sollte unverkrampft an die Sache herangehen. Es müsste - das ist für mich selbstverständlich - eine Vorlage der Gesamtregierung sein, und es müsste wahrscheinlich in den wesentlichen Dingen nicht nur eine formelle, sondern eine inhaltliche Übereinstimmung bestehen; es gibt da natürlich zumindest den kleinsten gemeinsamen Nenner, das ist mir schon klar, aber dort müsste um eine Einigung gerungen werden. Das sind ja dann auch organisatorische und nicht in erster Linie politische Fragen, und damit ist das leichter zu bewerkstelligen.
Am Schluss ist von Herrn David noch eine Frage aufgeworfen worden; ich betrachte sie eher als Nachwahlgeplänkel. Ich muss Ihnen sagen, da hat sich die jetzige Regierung etwas gar sehr durch die letzten Presseäusserungen leiten lassen. Herr David hat gefragt: Führt sie oder streitet sie nur? Die Regierung, in der ich seit dem 1. Januar bin, führt; das ist eindeutig. Sie führt wie jedes richtige Gremium auch, indem sie Diskussionen führt, und zwar politische Diskussionen. Wenn ich mit den Gremien vergleiche, in denen ich als Wirtschaftsvertreter war, sehe ich, dass der Bundesrat geradezu ein sehr harmonisches Gremium ist. Dort, wo starke Persönlichkeiten mit Meinungen sind, muss doch eine Diskussion erfolgen, das ist gar nicht anders möglich. Wenn man eine Einigung will, müssen die verschiedenen Aspekte auf dem Tisch liegen, und dann sollte es einen Kompromiss geben.
Das ist einer der Mängel, das sehe ich auch: Wir Bundesräte haben für diese Diskussion relativ wenig Zeit. Wir haben sehr viele kleine Dinge, die wir tun und machen müssen, und es wird vielleicht eher zu wenig gestritten. Das ist meine Auffassung. Ich habe auch kein verkrampftes Verhältnis zum Streit, wenn es ein politischer Streit ist. Die Sache psychologisieren zu wollen - da sei einer gegen den anderen -, das ist dummes Zeug. Also zumindest habe ich das nicht so erlebt. Das sind politische Diskussionen.
Jetzt müssen wir eines sehen, es ist hier angetönt worden: Wir leben in einer Zeit, in der wir grosse Probleme lösen müssen, und wir können sie nicht mehr lösen wie in den letzten fünfzig Jahren, nämlich mit Geld. Wir konnten gut Kompromisse erreichen, indem wir zahlen konnten. Jetzt werden die Mittel knapp, und wenn die Mittel knapp werden, werden die Diskussionen härter. Es gibt Diskussionen über Prioritäten des Staates, die wichtigste Frage in der Führung: Was ist wichtiger? Ist diese Frage oder jene Frage oder diese Domäne wichtiger? Darüber muss doch gestritten werden, und da gibt es auch politische Äusserungen. Es ist ja nicht nur eine Frage der Technik, sondern der Politik. Wenn man viel Zeit hat, findet man einen Kompromiss, hinter dem alle stehen können, nicht nur formell; man muss bei den Gremien immer aufpassen mit dem Formellen. Sie können ja formell einig werden, indem sie einfach die wichtigen Sachen verdrängen, und dann hält es am Schluss nicht. Man muss materiell Einigungen hinkriegen - wir werden diese Diskussionen haben - und mit diesen leben.
Zur Frage der Indiskretionen: Ich muss Ihnen sagen, dass mich das am meisten irritiert. Wenn Sie natürlich auf die erwähnte Art und Weise Diskussionen führen, dann führen Sie sie. Aber dann darf es natürlich nicht sein, dass nachher alles - und natürlich immer halbwahr oder übertrieben - in der Zeitung erscheint. Das ist nicht gut.
Ein Mangel ist vielleicht - und das gehört dann auch in die Reform -: Ich glaube, dass beim Bund viel zu viel geheim ist. Wenn alles vertraulich und geheim ist, ist es schwierig, etwas geheim zu halten, das wirklich geheim gehalten werden sollte. Sie müssen sehen: Bundesratsunterlagen sind nicht nur für sieben Bundesräte und die Bundeskanzlei bestimmt, sondern sie gehen an x Ämter und Personen, die Stellung nehmen, die Mitberichte machen. Am Schluss wissen dreissig oder vierzig Personen Bescheid, die sich damit befassen mussten. Wenn Sie alles vertraulich erklären, dann wird es noch interessanter. Dann gibt es diese Symbiose von Journalisten mit Verwaltungsbeamten, die immer leicht an die Korruption grenzt, wo man sagt: Hier kann ich etwas geben, das ich nicht geben sollte, und dafür schreibst du etwas Positives über mich. Das sind unschöne Dinge.
Nun müssen Sie aber sehen: Die schweizerische Regierungslandschaft ist nicht die einzige, wo sich solche Dinge abspielen; das ist in jedem Staat ein Problem. Schauen Sie z. B., was in Amerika, wo es ja eine homogene Regierung gibt, alles aus der Regierungsküche herausgeht - mit viel härteren Bandagen wird da gekämpft! Man darf auch nicht zu heikel sein, aber ich finde, es sei der Sache nicht gerade förderlich. Vor allem kann man ja Indiskretionen gegenüber nie antreten. Sie können ja nicht sagen, wer es war, sonst verstossen Sie selber gegen das Kollegialitätsprinzip. Sie können also auch Falsches nicht berichtigen.
Das ist also nicht gut, und vielleicht bessert es jetzt auch. Vielleicht muss man das etwas offener handhaben und gewisse Dinge nicht geheim halten. Dinge, die alle schon wissen, kann man ja bekannt geben, weil sie nicht den Staat und die Substanz betreffen. Aber das hat mit dieser Reform nichts zu tun, Herr David. Das gibt es in jeder Regierung und wurde jetzt auch sehr überbewertet.
Ich sage nochmals, weil ich von all diesen Indiskretionen betroffen bin: Es stört mich, dass man so schlecht orientiert ist,
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aber es ist nicht so, dass im Bundesrat jeder jedem aus persönlichen oder parteitaktischen Gründen das Bein stellen würde. Es wird um politische Themen gerungen, und es geht sehr offen zu und her; ich hoffe, das wird auch in Zukunft so sein. Das Schlimmste ist, wenn sich keiner mehr traut, die Meinung zu sagen. Dann ist es nicht mehr gut. Aber so ist es nicht.
Ich kann Ihnen nicht sagen, ich bitte Sie, das Geschäft zurückzuweisen. Der Bundesrat hat sich für dieses Zweikreisemodell entschieden. Ich darf Ihnen aber zur bundesrätlichen Auffassung sagen, dass ich mit den anderen Bundesräten über diese Reform gesprochen habe. Ich habe auch die Geschichte der Reform gesehen. Es ist eine Tatsache: Der Bundesrat ist sehr zögerlich gewesen bezüglich dieser Reform, und er hat diese Reform mit äusserster Lustlosigkeit begleitet - das ist eindeutig sichtbar. Auf die Frage an die Bundesräte, warum man dem denn zugestimmt habe - ich habe ja gemerkt, dass eine Reserve besteht -, hiess es: Das Parlament wollte das; wir hatten auch einmal genug, wir mussten etwas machen. Das ist natürlich ein schlechter Boden für eine Reform.
Wir haben bei den Legislaturzielen nochmals über die Frage gesprochen, ob man nicht eine Verwaltungsreform prüfen sollte? Der Bundesrat wird also nicht während drei Tagen in schwarzen Krawatten auftreten, wenn Sie diese Reform zurückweisen. Das darf ich wohl sagen.