Ständerat - Sommersession 2004 - Vierte Sitzung - 04.06.04-08h00
Conseil des Etats - Session d'été 2004 - Quatrième séance - 04.06.04-08h00

03.3432
Motion WAK-NR (02.308).
Verschärfung der
Steuerstrafbestimmungen
Motion CER-CN (02.308).
Rendre plus strictes les dispositions
pénales dans le domaine fiscal
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Nationalrat/Conseil national 19.12.03
Ständerat/Conseil des Etats 04.06.04

Präsident (Schiesser Fritz, Präsident): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission beantragt mit 7 zu 3 Stimmen, die Motion abzulehnen.
Eine Minderheit (Sommaruga Simonetta, Studer Jean, Berset) beantragt Annahme der Motion.

Germann Hannes (V, SH), für die Kommission: Mit der Motion der WAK des Nationalrates, die vom Nationalrat am 19. Dezember 2003 stillschweigend überwiesen worden ist, wird der Bundesrat beauftragt, "für den Fall, dass eine allgemeine Steueramnestie realisiert würde, eine gleichzeitige Verschärfung der Strafbestimmungen und der Steuererfassungspraxis vorzubereiten und dem Parlament entsprechende Anträge zu stellen". Allein aus dem Konjunktiv im eingangs erwähnten Motionstext können Sie ersehen, dass man sich sozusagen für den Fall der Fälle, präventiv, vorsehen will.
Das alles sieht auf den ersten Blick recht einleuchtend aus. Der Bundesrat hat sich am 5. Dezember 2003, also unmittelbar vor dem grossen Wahltag, in einem emotional schwierigen Umfeld dennoch bereit erklärt, die Motion entgegenzunehmen. Doch damit soll niemandem etwas unterstellt werden.
Warum kommt nun die WAK des Ständerates zu einem anderen Schluss? Die Mehrheit schlägt Ihnen nämlich vor, die Motion abzulehnen. Ihrer Auffassung nach besteht kein sachlicher Zusammenhang zwischen Steuerstrafbestimmungen und einer Steueramnestie. Im Gegenteil: Die Kombination kann nach Auffassung der WAK sogar irreführend sein. Darum soll das offene und pragmatische Verhältnis zwischen Steuerpflichtigen und unseren Steuerbehörden nicht durch eine Verschärfung der Steuererfassungspraxis gefährdet werden. Die Mehrheit der Kommission erachtet dieses gute Verhältnis sogar als Standortvorteil für die Schweiz.
Dazu kommt, dass sich eine Steueramnestie und die Verschärfung der Steuererfassungspraxis an unterschiedliche Adressaten richten: Während mit der Steueramnestie explizit Steuersünder angesprochen werden, trifft die Verschärfung der Steuererfassungspraxis in erster Linie die ehrlichen Steuerzahler. Die Mehrheit der WAK lehnt es darum ab, die ehrlichen Steuerzahler aufgrund von Massnahmen gegen Steuersünder zu benachteiligen.
Bezüglich der Steuersünder gewährt im Weiteren bereits die geltende Gesetzgebung dem Steueranspruch des Staates einen ausreichenden Schutz, denn bei einer Steueramnestie wird ja ein Teil der Bestrafung erlassen. Geschähe dasselbe Delikt aber ein Jahr später, also nach der Steueramnestie, würde bereits nach dem heute geltenden Recht eine verschärfte Sanktion ergriffen.
Eine Minderheit erkennt freilich in der von der Motion geforderten Verbindung einen sachlichen Zusammenhang. Doch diese Position wird Ihnen anschliessend separat begründet; ich verzichte darum auf weitere Ausführungen.
Die Kommissionsmehrheit erachtet, basierend auf den dargelegten Überlegungen, die Forderungen der Motion als unklar formuliert. Ich ersuche Sie darum, dem Entscheid der WAK des Ständerates zu folgen und eine ungerechtfertigte Verschärfung der Strafbestimmungen und der Steuererfassungspraxis mit einem Nein zur Motion abzulehnen.

Sommaruga Simonetta (S, BE): Der allergrösste Teil unserer Bevölkerung füllt Jahr für Jahr ehrlich und pflichtbewusst die Steuererklärung aus und bezahlt die Steuern. Ich gehe davon aus, dass wir in diesem Saal ebenfalls zu dieser grossen Mehrheit gehören. Wenn es um das Thema Steueramnestie geht, dann befassen wir uns hingegen mit jener Minderheit von Menschen, die sich nicht so verhalten. Wer von einer Steueramnestie Gebrauch machen will, hat seine Pflicht, Einkommen und Vermögen vollumfänglich zu deklarieren, irgendeinmal oder mehrfach nicht wahrgenommen, hat sich also nicht rechtmässig verhalten. Dieses Verhalten ist zutiefst unsolidarisch gegenüber all jenen, die ihre Steuern rechtmässig deklariert und bezahlt haben, und es ist ethisch und rechtsstaatlich verwerflich. Denn für mich ist Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt, sondern Betrug am Gemeinwesen.
In einem Steuersystem mit einer effizienten und transparenten Steuererfassungspraxis und mit abschreckenden Strafbestimmungen müsste man gar nicht über eine

AB 2004 S 257 / BO 2004 E 257
Steueramnestie sprechen, weil die Hinterziehungsmöglichkeiten nicht oder praktisch nicht gegeben wären. Wenn ich nun aber höre, mit welcher Dringlichkeit und mit welcher Vehemenz eine Steueramnestie gefordert wird und wie man diese damit begründet, dass damit die Finanzlage des Bundes verbessert werden könne, dann schliesse ich in erster Linie daraus, dass es mit der heutigen Steuererfassungspraxis offenbar nicht zum Besten steht - weil es offenbar ein Leichtes ist, Steuern zu hinterziehen - und dass es angesichts der heutigen Strafbestimmungen auch wenig Eindruck macht, den Staat in diesem Bereich zu betrügen.
Aufgrund der Tatsache, dass anlässlich der letzten Steueramnestie in diesem Land, diese hat 1969 stattgefunden, 11,5 Milliarden Franken zum Vorschein kamen, können wir uns heute eine Vorstellung davon machen, wie viel Geld da zusammenkommt bzw. um wie viel Geld der Staat betrogen wurde. Ich habe von niemandem gehört, dass das bei einer allfälligen Steueramnestie dieses Mal bedeutend weniger Geld wäre.
Als ehrliche Steuerzahlerin, und das geht wohl auch noch anderen so, fühle ich mich angesichts dieser Ausgangslage zuerst einmal ziemlich verschaukelt und betrogen. Da gibt es also Leute - und es sind ja wohl kaum die Ärmsten unter den Steuerpflichtigen -, die ihrer Bürgerpflicht nicht nachkommen und am Schluss dann noch von einer Amnestie profitieren. Die Aussage, die im Nationalrat gemacht wurde, dass man in Bezug auf die Steueramnestie die ökonomische Situation, also die erhofften Einnahmen für den Staat, höher werte als die ethisch rechtsstaatliche, lässt den ehrlichen Steuerzahler zuerst einmal leer schlucken. Dass man aber - als Voraussetzung dafür, dass eine Steueramnestie den Steuerehrlichen zugemutet werden kann - im gleichen Zug dann nicht wenigstens dazu bereit ist, das Steuererfassungssystem zu verbessern und die Steuerstrafbestimmungen zu verschärfen, um wenigstens für die Zukunft diese Schlupflöcher zu stopfen und die Hinterziehungsmöglichkeiten zu minimieren, versteht kein ehrlicher Steuerzahler mehr. Steueramnestien ohne Verschärfung der Strafbestimmungen und ohne Verbesserung der Steuererfassung sind nichts anderes als Einladungen oder geradezu Aufforderungen, auch in Zukunft nach Möglichkeit Steuern zu hinterziehen. Steuern bezahlen sollen die anderen: jene, die halt nicht schlau genug sind, um ihr Geld am Fiskus vorbeizuschmuggeln, und jene, die ganz einfach einen Lohnausweis erhalten, den sie den Steuerbehörden einschicken müssen und den sie nicht manipulieren können. Das ist eine Ohrfeige für alle Steuerzahlerinnen und ganz besonders auch für unsere Jugend, die zum ersten Mal eine Steuererklärung ausfüllt und die verstehen soll, dass Gerechtigkeit, Solidarität und Ehrlichkeit Werte sind, die in unserem Land und auch in unserem Steuersystem etwas gelten. Nationalrat und Bundesrat haben das offenbar auch so gesehen. Beide haben diese Motion diskussionslos gutgeheissen. Bundesrat Merz hat auch selber darauf hingewiesen, dass eine Amnestie so gestaltet werden müsse, dass sich die ehrlichen Steuerzahler nicht benachteiligt fühlen. Eine Steueramnestie ohne die erwähnten Massnahmen wird für den ehrlichen Steuerzahler niemals verständlich sein. Ich kann Ihnen versichern, dass von unserer Seite eine Steueramnestie ohne Massnahmen in den Bereichen Steuererfassung und Steuerstrafbestimmungen mit allen Mitteln bekämpft würde. Ich gehe davon aus, dass auch die Mehrheit der Bevölkerung nicht bereit ist zu akzeptieren, dass wir Unehrlichkeit und Betrug honorieren und erst noch nichts dagegen unternehmen.
Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsminderheit, ihrem Antrag zu folgen.

Stähelin Philipp (C, TG): Ich habe Mühe mit dieser Motion. Weshalb? Sie wird ergriffen für den Fall, dass eine allgemeine Steueramnestie realisiert würde, sie setzt also die allgemeine Steueramnestie voraus, damit der Bundesrat dann tatsächlich im Sinne der Motion tätig werden soll. Diese Konstruktion scheint mir eine Unsitte einzuführen. Ich muss Ihnen sagen: Ich habe mich immer gegen die allgemeine Steueramnestie gewandt, und ich will auch künftig eine allgemeine Steueramnestie ablehnen. Das bedeutet aber für mich, dass ich auch diese Motion ablehne: Ich will diese Voraussetzung schon gar nicht, die der Motion zugrunde liegt.
Aus diesem Grunde bitte ich Sie, Nein zu stimmen.

Merz Hans-Rudolf, Bundesrat: Ich ersuche Sie im Namen des Bundesrates, diese Motion anzunehmen. Der Bundesrat hat sich ja seinerzeit gegen eine allgemeine Steueramnestie ausgesprochen. Das muss man, Herr Germann, im Ablauf des ganzen Geschehens doch noch einmal in Erinnerung rufen. Aber nun kommt die Steueramnestie offenbar doch. Für diesen Fall ist es wichtig, dass möglichst viele bisher unversteuerte Gelder nachdeklariert werden. Das ist das eine Ziel, aber ein zweites Ziel ist es eben auch, dass es in Zukunft nicht wieder zu grösseren Steuerhinterziehungen kommt. Daher, Herr Stähelin, lohnt es sich schon zu sagen: Wenn wir das Gepäck für diesen Marsch schnüren - für die Steueramnestie -, dann wollen wir doch gleich auch diesen Bestandteil vorsehen. Vielleicht brauchen wir ihn nicht, aber vielleicht brauchen wir ihn doch. Auf jeden Fall lohnt sich die Abklärung.
Um das sicherzustellen, haben wir nun grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Entweder wir regeln die Folgen der Nachdeklaration strenger, oder wir verschärfen die Strafbestimmungen und damit eben auch die Steuererfassungspraxis, wie es die Motion anregt. Eine Verschärfung der Strafbestimmungen dürfte eben in der Tat dazu führen, dass die Bereitschaft, bisher nicht versteuerte Gelder im Rahmen der Amnestie offen zu legen, erhöht wird. Dies, weil das unbenutzte Verstreichenlassen der Amnestie für denjenigen, der bisher Steuern hinterzogen hat, ein zusätzliches Risiko bringt, weil er nach der Amnestie noch schärfer bestraft wird, als es jetzt der Fall wäre. Falls er erwischt wird, wird er dann eben mit diesen strengeren Strafbestimmungen konfrontiert sein. Zudem werden verschärfte Strafbestimmungen auch für zukünftige Defraudanten eine abschreckende Wirkung entfalten. Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat mindestens die seriöse Überprüfung einer solchen Verschärfung als eine sinnvolle flankierende Massnahme für eine Steueramnestie.
In diesem Sinne ersuchen wir Sie, dieser Motion zuzustimmen.

Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion .... 11 Stimmen
Dagegen .... 16 Stimmen

AB 2004 S 258 / BO 2004 E 258

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