Ständerat - Wintersession 2004 - Elfte Sitzung - 14.12.04-08h00
Conseil des Etats - Session d'hiver 2004 - Onzième séance - 14.12.04-08h00

04.066
Freizügigkeitsabkommen.
Zusatzprotokoll
Libre circulation des personnes.
Protocole additionnel
Differenzen - Divergences
Informationen CuriaVista
Informations CuriaVista
Informazioni CuriaVista
Botschaft des Bundesrates 01.10.04 (BBl 2004 5891)
Message du Conseil fédéral 01.10.04 (FF 2004 5523)
Ständerat/Conseil des Etats 02.12.04 (Erstrat - Premier Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 02.12.04 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 08.12.04 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Nationalrat/Conseil national 09.12.04 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 09.12.04 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 13.12.04 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 14.12.04 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 17.12.04 (Schlussabstimmung - Vote final)
Nationalrat/Conseil national 17.12.04 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses (AS 2006 979)
Texte de l'acte législatif (RO 2006 979)

Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung des Protokolls zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die neuen EG-Mitgliedstaaten zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
Arrêté fédéral portant approbation et mise en oeuvre du protocole relatif à l'extension de l'accord entre la Confédération suisse, d'une part, et la Communauté européenne et ses Etats membres, d'autre part, sur la libre circulation des personnes aux nouveaux Etats membres de la CE

Art. 2a, 3 Abs. 2
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit
(Germann, Reimann, Schmid-Sutter Carlo)
Festhalten

Art. 2a, 3 al. 2
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité
(Germann, Reimann, Schmid-Sutter Carlo)
Maintenir

Briner Peter (RL, SH), für die Kommission: Die Hauptdifferenz zum Nationalrat besteht darin, dass der Nationalrat mit 120 zu 46 Stimmen bei 15 Enthaltungen die beiden Vorlagen, das Zusatzprotokoll 04.066 und die flankierenden Massnahmen 04.067, zu einer einzigen Vorlage vereinigt hat. Sie erinnern sich: Unser Rat hat eine Verknüpfung beschlossen, indem das Inkrafttreten der flankierenden Massnahmen an die Annahme des Freizügigkeitsabkommens gekoppelt wurde. An eine gegenseitige formelle Verknüpfung wurde seinerzeit nicht gedacht. Der Bundesrat seinerseits ging aber von Beginn an davon aus - das bestätigte er gestern -, dass beide Beschlüsse für die Beurteilung der Erweiterung zusammengehören und zusammen in Kraft zu setzen seien.
Die Vereinigung beider Beschlüsse kann zwar vielleicht als verfassungsmässig problematisch bezeichnet werden. Es geht hier jedoch klar um einen politischen Entscheid; hier haben wir Handlungsspielraum. Nach Artikel 141a Absatz 2 der Bundesverfassung können Gesetzesänderungen, die der Umsetzung des Vertrages dienen, in den Genehmigungsbeschluss zu einem völkerrechtlichen Vertrag, der dem fakultativen Referendum untersteht, aufgenommen werden. Der Nationalrat wollte für eine allfällige Volksabstimmung klare Verhältnisse schaffen. Er hat deshalb das Zusatzprotokoll zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Länder und die flankierenden Massnahmen miteinander verknüpft. Der Stimmbürger jedoch - genau um das geht es hier - kann nicht über die Erweiterung der Personenfreizügigkeit entscheiden, ohne zu wissen, mit welchen Massnahmen Lohndumping bekämpft würde. Dies ist bei einer Verknüpfung gewährleistet, nicht aber dann, wenn die Beschlüsse einzeln vorgelegt werden.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 3 Stimmen, sich dem Nationalrat anzuschliessen.

Germann Hannes (V, SH): Zwei Gründe sprechen für Festhalten und damit gegen eine Verknüpfung der beiden Einzelvorlagen: Erstens ist die Verknüpfung verfassungsmässig zwar möglich, aber fragwürdig. Dies geht auch aus einem Gutachten des Bundesamtes für Justiz vom 10. Dezember 2004 hervor. Zweitens wird uns und dem Volk die Möglichkeit genommen, über zwei verschiedene Geschäfte, die zwar miteinander verknüpft sind, frei zu entscheiden.
Ich möchte klar festhalten, dass ich für die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit bin. Gleichzeitig aber hege ich grosse Bedenken gegen einen Teil der flankierenden Massnahmen, und zwar nicht grundsätzliche Bedenken - es braucht solche Massnahmen -, aber Bedenken dagegen, wie diese flankierenden Massnahmen ausgestaltet sind. So führen sie zum Beispiel mit diesen gegen 150 Inspektoren, die einen Aufwand von jährlich rund 20 Millionen Franken generieren, mit der ganzen Apparatur, letztlich zu einer teuren Vollzugsbürokratie.
Nun zur Verfassungsmässigkeit: Ich will sie nicht grundsätzlich infrage stellen. In der Botschaft zur Verfassungsreform hat sich der Bundesrat mit der Verknüpfung von Staatsverträgen und kompensatorischen respektive flankierenden Massnahmen befasst. Der Bundesrat hielt dabei in seiner Botschaft vom 12. November 1996 wörtlich Folgendes fest - ich zitiere das aus diesem Gutachten -: "Durch den gleichzeitigen Erlass flankierender und kompensatorischer Massnahmen kann die landesrechtliche Umsetzung ausgewogener und unter Berücksichtigung der verschiedenen innerstaatlichen Interessen erfolgen, was geeignet sein kann, den notwendigen politischen Konsens zu ermöglichen."
Hieraus ersehen Sie, dass es der Bundesrat schon damals für möglich hielt, solche Verknüpfungen zu machen. Das Problem ist jedoch, dass das Parlament auf diese Vorlage des Bundesrates gar nicht erst eintrat und dass später im Rahmen der vom Parlament selbst vorbereiteten Volksrechtsreform deutliche Vorbehalte gegenüber einer so weitgehenden Lösung geäussert wurden. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates, die die Volksrechtsreform gestützt auf eine parlamentarische Initiative vorbereitete, sprach sich klar gegen eine Ermöglichung von solchen Paketlösungen aus. Sie war der Ansicht, dass diese paketweise Vorgehensweise keine differenzierten Stellungnahmen der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ermögliche. So kann man eigentlich zum Schluss kommen, dass ein Staatsvertrag tatsächlich gut sein kann, dass aber die Ausführungsgesetzgebung nicht gut ist. Darum soll man auch diese geteilte Meinung einzeln zum Ausdruck bringen können.
Entscheidender ist für mich wie gesagt dieser zweite Aspekt. Als Parlamentarier sehe ich mich um die Möglichkeit gebracht, frei über zwei Einzelvorlagen zu entscheiden. Schwerer wiegt, dass im Falle einer Volksabstimmung das Volk um dieses Recht geprellt würde. Wir sollten das also nicht tun, nur um ein fragwürdiges politisches "Päckli" schnüren zu können. Es riecht bedrohlich nach politischer Mauschelei; diese aber schadet der Glaubwürdigkeit unserer Demokratie.
Ich bitte Sie deshalb namens der Minderheit, an unserer ursprünglichen Lösung festzuhalten und Nein zum "Päckli" und Nein zur Einschränkung der Entscheidungsfreiheit der Abstimmenden zu sagen.

AB 2004 S 884 / BO 2004 E 884

Brunner Christiane (S, GE), pour la commission: Je suis d'avis qu'il nous faut absolument suivre la majorité de la commission, parce que c'est ici, dans notre conseil, que nous avons commencé à faire ce que Monsieur Germann appelle un "Päckli". Dans sa grande sagesse, le Conseil fédéral a prévu d'une part un arrêté, et d'autre part une loi séparée sur les mesures d'accompagnement. Il n'a fait aucun lien entre ces deux projets.
A la suite des discussions que nous avons eues en commission, tout d'abord sur une proposition Schmid-Sutter Carlo qui allait plus loin, ensuite en suivant la proposition Stähelin, on a dit: "Comme on a quand même peur que les syndicats ne soutiennent peut-être pas tout à fait l'extension à l'Est et la libre circulation des personnes, on leur impose alors dans les dispositions d'application le fait que les mesures d'accompagnement n'entrent en vigueur que si l'extension à l'Est entre en vigueur en même temps." J'ai déjà eu l'occasion de le dire lors de notre débat d'entrée en matière: en fait, il n'y a pas un lien total entre les deux choses. Il faut quand même voir que, depuis les premières discussions, il y a eu dans l'intervalle la mise en oeuvre de la libre circulation avec les anciens pays de l'Union européenne. Dans cet intervalle malheureusement un peu court, on a quand même pu voir qu'il y avait des abus, que les instruments que nous avons mis en place - on n'avait pas d'expérience pour le faire - n'étaient peut-être pas tout à fait adéquats. Alors, dans ce deuxième projet de loi, on a ajusté ces instruments.
A l'époque, je me suis déclarée d'accord en disant: "Si vous avez de la méfiance à l'égard des syndicats, je veux bien que l'on fasse un premier 'Päckli' et qu'on leur dise que les mesures d'accompagnement n'entrent en vigueur que si l'extension à l'Est entre aussi en vigueur." Mais alors on ne peut pas changer d'avis maintenant. Le Conseil national a parachevé ce lien en disant: "Si on considère que les deux objets sont liés - et nous avons, ici, au Conseil des Etats, considéré que les deux objets étaient liés par notre démarche -, lions-les vraiment."
C'est ce que la majorité de la commission vous propose, en vous demandant de suivre la décision du Conseil national. Il faut établir ce lien qui n'entrave en rien, à mon avis, les possibilités démocratiques de votation. Ce lien, c'est nous qui l'avons créé. Si les gens sont d'accord avec l'extension de la libre circulation des personnes, ils doivent aussi être d'accord avec les ajustements des mesures d'accompagnement prévues. Je crois que, dans ce sens, on ne contrevient pas à la Constitution si on fait ce lien jusqu'au bout.
Cela me paraît logique. Les gens vont savoir exactement au moment de voter sur quoi ils s'expriment, et si on réunit des opposants des deux camps - ceux qui sont contre les mesures d'accompagnement et ceux qui sont contre l'extension à l'Est -, tant pis! Mais on saura au moins exactement sur quoi on aura voté. Si on ne fait pas ce lien total, finalement on pourrait avoir des décisions contradictoires: oui à l'un, non à l'autre, alors que le lien, nous-mêmes au Conseil des Etats, nous avons voulu l'établir.
La liberté que nous donne la Constitution à cet égard est à mon avis totale, dans la mesure où l'interprétation historique et littérale de la disposition ne paraît pas si évidente que cela. Si on prenait l'avis de plusieurs professeurs de droit, on aurait sans doute quelques avis divergents en la matière. Ce qui est sûr, c'est que jusqu'à présent on n'a pas encore de pratique à cet égard, donc on peut instaurer aussi la pratique. Et ce qui est sûr aussi, c'est qu'il s'agit d'une décision politique, mais d'une décision politique qui a déjà été prise ici au Conseil des Etats en ne suivant pas, malheureusement, la logique première du Conseil fédéral de séparer véritablement les deux choses.
Je vous prie instamment de garder notre propre logique et de suivre ainsi le Conseil national.

Reimann Maximilian (V, AG): Nachdem mit Kollegin Brunner die Mehrheit nochmals zu Wort gekommen ist, sei auch nochmals einem Vertreter der Minderheit das Wort zu dieser Differenz gewährt.
Ich bedaure den Entscheid der Kommissionsmehrheit, sich hier dem Nationalrat anschliessen zu wollen. Denn er hat für mich persönlich für die Abstimmung Konsequenzen; das möchte ich hier zuhanden des Amtlichen Bulletins zu Protokoll geben. Ich war und bin klar für die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Länder, hingegen gehen auch mir die flankierenden Massnahmen zu weit. Insbesondere mit den 150 neuen amtlichen "Lohndumpingjägern" konnte ich mich nie anfreunden. Das führt erneut zu einer kostspieligen Aufblähung der Bürokratie, vor allem gegenüber den kleinen und mittleren Betrieben, die wir ja stets, zumindest verbal und vor den Wahlen, administrativ entlasten wollen.
Mit dem "Fusionsbeschluss" des Nationalrates kann ich diesen differenzierten Willen nicht mehr gebührend zum Ausdruck bringen - weder heute als Parlamentarier noch vielleicht später in einer Referendumsabstimmung als Staatsbürger. Ich werde mich also, falls wir dem Nationalrat folgen, in der Schlussabstimmung der Stimme enthalten müssen, und ich bedaure das. Noch mehr bedaure ich aber, dass diese Paketlösung aus abstimmungspolitischer Angst erfolgt ist. Angst ist ein schlechter Ratgeber, auch in der Politik. Mit Paketlösungen haben wir in jüngster Zeit ebenfalls nicht nur gute Erfahrungen gemacht. Ich erinnere an die Abstimmung über das Steuerpaket.
Zudem sind Paketlösungen staatspolitisch fragwürdig. Die ursprüngliche Lösung unseres Rates mit der Verknüpfung der Inkraftsetzung der beiden Vorlagen war aus meiner Sicht besser, ehrlicher, sie ist einer direkten Demokratie würdiger. Ob mit der Fusion der beiden Vorlagen nicht ein Eigentor geschossen wird, wird sich zeigen. Es könnte sehr wohl zu unheiligen Allianzen kommen.
Ich bitte Sie daher, der Minderheit zu folgen und an unserem ursprünglichen, getrennten Konzept mit einem Link lediglich bei der Inkraftsetzung festzuhalten.

Schmid-Sutter Carlo (C, AI): Ich kann es relativ kurz machen. Was Herr Reimann am Schluss gesagt hat, war für mich das Entscheidende, mich der Minderheit anzuschliessen. Dieses Paket, das jetzt vorliegt, könnte tatsächlich abstimmungspolitisch zu einem Bumerang werden. Was wir im ersten Umgang gemacht haben, bedeutete - in einem Satz gesagt -: keine flankierenden Massnahmen ohne Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Staaten. Das war der Sinn der Koppelung, die wir gemacht haben.
Was jetzt passiert, ist eine gegenseitige Koppelung. Man kann also weder die Osterweiterung ohne flankierende Massnahmen noch die flankierenden Massnahmen ohne Osterweiterung haben. Die Konsequenz ist dann die, dass sich die Gegnerschaften kumulieren könnten, dass jene, die von den flankierenden Massnahmen nichts wissen wollen, dann Nein sagen, und dass jene, die die Osterweiterung nicht wollen, Nein sagen. Dann haben Sie zwei Nein-Seiten, und zu viele Füchse sind des Hasen Tod. Ich weiss nicht, ob meine Überlegung richtig ist; das ist eine politische Abwägung. Ich meine, man muss auf alle Fälle diesen Zusammenhang gesehen haben.
Ich für meinen Teil stimme der Minderheit zu.

Sommaruga Simonetta (S, BE): Ich möchte zuhanden derjenigen, die im Zusammenhang mit dieser Verknüpfung jetzt von politischer Mauschelei oder von "Päckli" sprechen, doch noch auf etwas hinweisen. Wir haben in einem früheren Zeitpunkt bereits eine Verknüpfung gemacht, und zwar beim Schengen-Abkommen. Wir haben dort beschlossen, dass man zu Schengen und Dublin nur Ja sagen kann, wenn man automatisch auch dazu Ja sagt, dass das Grenzwachtkorps den Bestand vom 31. Dezember 2003 beibehalten kann. Bundesrat Blocher hat uns damals darauf aufmerksam gemacht, dass das eine Verknüpfung ist, die zwar juristisch zulässig sei, die aber auch politisch begründet sei. Sie ist nicht zwingend notwendig, um Schengen/Dublin umzusetzen. Dieses Parlament, dieser Rat, hat dem diskussionslos zugestimmt. Es ist uns damals offenbar nicht in den

AB 2004 S 885 / BO 2004 E 885
falschen Hals geraten, niemand hat damals von politischer Mauschelei oder von "Päckli-Politik" gesprochen. Jetzt, in diesem Fall, soll das plötzlich anders sein.
Kollegin Brunner - ich muss das nicht wiederholen - hat schon ausgeführt, dass wir dann die einseitige Verknüpfung auch noch eingeführt haben. Ich meine, es ist nichts als richtig, dass wir diesen Weg jetzt zu Ende gehen. Wir haben jetzt den ursprünglichen Weg des Bundesrates verlassen. Wenn ich jetzt aber höre, dass es unter uns Leute gibt, die wegen dieser Verknüpfung auch die Erweiterung der Personenfreizügigkeit ablehnen, dann, muss ich sagen, bin ich davon überzeugt, dass wir diese Verknüpfung wirklich brauchen, auch wenn ich vorhin vielleicht noch geschwankt habe. Denn die erweiterte Personenfreizügigkeit braucht diese flankierenden Massnahmen. Die Bevölkerung hat das bei den Bilateralen I auch so gesehen und hat damals gesagt, die Personenfreizügigkeit brauche flankierende Massnahmen. Hier geht es darum - ich muss das nicht noch einmal diskutieren -, die Wirksamkeit der bereits beschlossenen flankierenden Massnahmen zu verbessern, und deshalb gehören diese zwei Dinge wirklich zusammen.
Ich hoffe also, dass wir jetzt diese Verknüpfung zustande bringen und dass wir der Bevölkerung aufzeigen können, dass wir damit die Politik von 2001 weiterführen, weil sie der einzige erfolgversprechende Weg ist.

Reimann Maximilian (V, AG): Ich muss ein kurzes Wort an die Adresse von Frau Kollegin Sommaruga richten: Ihre Vorwürfe in Sachen Schengen/Dublin treffen zumindest in Bezug auf mich selber nicht zu. Ich gehörte ja zu jenen Ratsmitgliedern, die Schengen/Dublin abgelehnt hatten.

Blocher Christoph, Bundesrat: Zuerst zur rechtlichen Frage: Das Gutachten liegt vor; das Gutachten lautet zusammengefasst: Die Verknüpfung ist verfassungsmässig fragwürdig, aber möglich - also ein guter juristischer Entscheid. Ich glaube, es ist nicht eine rechtliche, sondern eine politische Frage. Wer der Meinung ist, dass man die Freizügigkeit auch ohne flankierende Massnahmen als Lösung einführen könnte, und das tun möchte, der kann nicht für die Verknüpfung sein. Wer der Meinung ist, die Freizügigkeit sei nur mit solchen flankierenden Massnahmen möglich, der ist für diese Verknüpfung. Es ist nämlich eine Conditio sine qua non - das eine nicht ohne das andere.
In Bezug auf die flankierenden Massnahmen haben Sie klar entschieden: Es ist die Conditio sine qua non, dass die Personenfreizügigkeit kommen muss, damit es solche flankierenden Massnahmen gibt; sonst gibt es keine. Das haben Sie schon entschieden. Jetzt ist die Frage die: Wollen Sie sagen, dass es nur mit flankierenden Massnahmen eine Freizügigkeit gibt und dass es sie ohne diese nicht gibt? Das ist der politische Entscheid, zu dem Sie sich durchringen müssen. Da kann man sich nicht hinter Gutachten verstecken. Das Gutachten besagt: Es ist möglich. Ob es jetzt fragwürdig ist oder nicht, ist jetzt nicht entscheidend. Hier müssen Sie entscheiden.
Ich darf sagen, dass der Bundesrat stillschweigend von der Personenfreizügigkeit mit den flankierenden Massnahmen - aber nicht ohne diese - ausgegangen ist; sonst hätte er es ja nicht so vorgelegt. Er hat dies aber nicht expressis verbis gesagt. Wir müssen Ihnen den Entscheid überlassen. Aber es ist die Frage, ob man das eine oder das andere will. Das ist politisch zu entscheiden.

Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 27 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 7 Stimmen


Präsident (Büttiker Rolf, erster Vizepräsident): Wir bereinigen nun das neu in Artikel 2a des Bundesbeschlusses integrierte Bundesgesetz zur Revision der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit, das wir am 2. Dezember 2004 noch unter der Geschäftsnummer 04.067 beraten hatten.

Bundesgesetz zur Revision der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit
Loi fédérale révisant les mesures d'accompagnement à la libre circulation des personnes

Ziff. 3 Art. 6 Abs. 2bis, 4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. 3 art. 6 al. 2bis, 4
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Briner Peter (RL, SH), für die Kommission: Der Nationalrat hat Artikel 6 wesentlich erweitert. Diese Fassung will verhindern, dass ganze Arbeitskolonnen aus dem Ausland ohne jegliche Entsendemeldung Arbeiten in der Schweiz verrichten. Sie müssen sich vorstellen: Da telefoniert jemand in ein Amt, und eine halbe Stunde später stehen ausländische Arbeiter mit ihrem "Büsli" an der Baustelle. Das will man nicht.
Die Widerhandlung wird nach geltendem Entsendegesetz nur mit einer Busse bis 5000 Franken bedroht. Im Rahmen verschiedener Baustellenkontrollen sind vor allem in Grenzkantonen solche Missstände festgestellt worden. Der neue Absatz 2bis hat auch präventiven Charakter und schützt auch jene ausländischen Arbeitgeber, welche ihre entsandten Arbeitnehmenden ordnungsgemäss mit den vorgeschriebenen Meldeformularen den Behörden melden. Es ist also im Wesentlichen ein Absatz für die Bauwirtschaft und die zugewandten Sektoren.
Mit Absatz 4 kann der Bundesrat verhindern, dass auch Bagatellfälle von dieser Regelung betroffen werden. Er kann Ausnahmen beschliessen.
Seco, Imes und Bundesrat unterstützen diesen neugefassten Artikel. In der Kommission hat er zu keiner Diskussion geführt.

Angenommen - Adopté

Ziff. 4 Art. 17 Abs. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. 4 art. 17 al. 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Briner Peter (RL, SH), für die Kommission: Auch dieser Absatz ist vom Nationalrat neu hinzugefügt worden. Es geht darum, wem ein Verleiher die erforderlichen Unterlagen für eine Kontrolle vorzulegen hat. Für Arbeitsverhältnisse im Bereich allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsverträge sind dies die entsprechenden paritätischen Kommissionen, für die übrigen Arbeitsverhältnisse sind es die tripartiten Kommissionen. Bezüglich der paritätischen Kommissionen ist auf Artikel 6 des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen hinzuweisen. Danach kann auch ein Verleiher die Kontrolle durch ein besonderes, von den Gesamtarbeitsvertragsparteien unabhängiges Kontrollorgan verlangen. Auch dieser Absatz hat in der Kommission zu keiner Diskussion geführt.

Deiss Joseph, président de la Confédération: Je voudrais confirmer ce qui vient d'être dit par le rapporteur. Du point de vue du Conseil fédéral également, il s'agit de savoir à quel organe le bailleur de services doit fournir les documents nécessaires à un contrôle. En ce qui concerne les relations de travail dans les domaines régis par une convention collective de travail étendue, il s'agit des organes paritaires; pour les autres relations de travail, ce sont des commissions tripartites.
Concernant les organes paritaires, il y a lieu de souligner que l'article 6 de la loi fédérale permettant d'étendre le champ d'application de la convention collective de travail

AB 2004 S 886 / BO 2004 E 886
prévoit que le bailleur de services peut exiger que le contrôle soit effectué par un organe de contrôle indépendant des parties à la convention.

Angenommen - Adopté

Ziff. II
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit
(Germann, Reimann, Schmid-Sutter Carlo)
Festhalten

Ch. II
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité
(Germann, Reimann, Schmid-Sutter Carlo)
Maintenir

Briner Peter (RL, SH), für die Kommission: Das hängt zusammen mit dem vorgängigen Entscheid. Rein formell wäre Ziffer II nur dann beizubehalten, wenn die bisherige ständerätliche Version noch Gültigkeit hätte.
Mit anderen Worten: Sie können Ziffer II streichen.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité

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