Leuenberger Moritz, Bundesrat:
Ihr Kommissionssprecher hat es gesagt: Es ist im Zusammenhang mit diesem Gesetz sehr viel kommuniziert worden. Sie haben das erlebt, die Nationalratskommission hat es erlebt, wir, die wir das Gesetz vorbereitet haben, haben es auch erlebt. Kommunikation heisst ja eigentlich wörtlich übersetzt Gemeinschaft. Eine Gemeinschaft lebt von der Kommunikation. Es kann im kleinen Kreis, vielleicht in einer Familie oder von Mensch zu Mensch, direkt kommuniziert werden. Aber sobald die Gemeinschaft grösser wird, schiebt sich langsam ein Dritter ein, der diese Kommunikation zwischen den Mitgliedern der Gesellschaft weitergibt. In einem kleinen Dorf ist das vielleicht der Coiffeur, der Informationen hört, wenn er einen Schnauz schneidet, und diese weitergibt, wenn er die Glatze eines anderen Kunden bearbeitet. Es ist vielleicht die Serviertochter am Stammtisch, die der nächsten Runde weitersagt, was sie von der Runde vorher gehört hat.
Wenn eine Gemeinschaft noch grösser wird, dann schieben sich professionelle Medien hinein, die für das Funktionieren dieser Gemeinschaft notwendig sind. Die Medien haben deshalb für eine demokratische Gesellschaft eine ganz zentrale Rolle. Die Medien Radio und Fernsehen haben an Bedeutung gewonnen, die doch eigentlich heute mindestens neben jene der geschriebenen Presse getreten ist.
Wenn ich sage, die Medien hätten eine ganz grosse politische Bedeutung, dann meine ich nicht nur politische Sendungen im engeren Sinn wie zum Beispiel "Echo der Zeit" oder "Tagesschau", sondern dann meine ich die Medien in ihrer Arbeit überhaupt. Ich meine damit ausdrücklich auch die Unterhaltung, ich meine auch die Sportsendungen. Denn so, wie eine Unterhaltungssendung ihre Themen auswählt und wie sie sie präsentiert, so sehen wir uns dann in der Gesellschaft eben auch. So, wie beispielsweise ein Sportreporter die Leistungen einer nationalen Mannschaft gegenüber der gegnerischen kommentiert, wie er diese betitelt usw., so kann sich zeigen, wie wir miteinander umgehen. Das heisst: Die Medien sind ein Spiegelbild, in dem wir uns immer wieder sehen, manchmal vereint, doch meist erkennen wir uns wieder.
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AB 2005 S 52 / BO 2005 E 52
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Kurz: Die Medien machen eigentlich das aus, was wir als unsere Identität formulieren. Und weil sie für die politische Identität unseres Landes eine zentrale Rolle spielen, haben wir drei Säulen zum Ausgangspunkt dieses Gesetzes genommen - drei Säulen, die für das Selbstverständnis unseres Landes von grosser Bedeutung sind.
Da ist zunächst einmal die Viersprachigkeit. Wir haben vier Sprachen, und sie gehören zu unserem Land. Daher muss die Medienlandschaft ihnen Rechnung tragen, dieses Gesetz ist auch entsprechend ausgestaltet.
Wir haben eine zweite Säule zum Ausgangspunkt genommen, nämlich die Tatsache - Herr Germann hat sie vorher angesprochen -, dass wir den ausländischen Sendern gegenüber übermässig ausgesetzt sind. Das bedeutet, dass der deutschsprachige Raum der Schweiz damit konfrontiert ist, dass die ganz starken Sender - staatliche und private - aus Deutschland, zum Teil auch aus Österreich kommen. Und es bedeutet, dass unsere französischsprachigen Sender den Sendern aus Frankreich und unsere italienischsprachigen Sender denjenigen aus Italien ausgesetzt sind. Da dies ja nicht unser ganzes Land, sondern je nur eine Sprachregion betrifft, ist es umso bedeutender. Unser Ausgangspunkt, Herr Germann, ist der, dass wir in den Statistiken sehen, dass die wahren Konkurrenten bei den Einschaltquoten nicht unsere Lokalfernsehen oder die sprachregionalen Fernsehanstalten in der Schweiz sind, sondern die Sender aus Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich. Das sind die wahren Konkurrenten. Das bedeutet für den schweizerischen Sender eben, dass er hier als Ganzes ein Programm anbieten muss, das in seiner Qualität den Konkurrenten standhält. Dazu gehören eben Leistungen - vielleicht auch Sportsendungen, also teure Sendungen -, die irgendwo eingekauft werden müssen.
Die Verleihung der Oscars habe ich nicht gesehen, ich weiss nicht mal recht, ob sie von der SRG übertragen worden ist oder nicht. Das ist eine von solchen internationalen, zum Teil wichtigen Sendungen, die hier auch gesehen werden wollen, vielleicht mit einem speziellen Kommentar, der die Schweiz betrifft; es waren ja auch schweizerische Nominationen dabei, sie haben dann den Oscar zwar nicht bekommen, doch begründeten sie ein schweizerisches Interesse an diesem Anlass. Das sind teure Sendungen, und die SRG muss die Möglichkeit haben, solche Sendungen einzukaufen und zu verbreiten, damit unsere Hörer und Hörerinnen und unsere Zuschauer und Zuschauerinnen nicht einfach auf einen ausländischen Sender ausweichen, der mit unserem Land und unseren Strukturen wenig zu tun hat.
Die dritte Säule ist die folgende - da möchte ich Herrn Germann wieder entgegenkommen -: Es hat sich etabliert, dass es lokale Anbieter gibt. Zum Teil gibt es sprachregionale Anbieter, die auch einen Beitrag zum Service public leisten, die also in ihrer Berichterstattung einen für den Zusammenhalt unseres Landes wesentlichen Beitrag erbringen. Auch hier wieder: Es geht nicht nur um die Politik, es geht auch um kulturelle Veranstaltungen in Regionen. Da haben Sie Recht, diese sollen gestärkt werden. Das ist auch Gegenstand dieses Gesetzes. Es kann langfristig nicht gut ausgehen, wenn die SRG hier einfach immer ausufert und die Innovationen, die zum Teil von diesen lokalen Anbietern eingeführt wurden, durch eigene neue Produkte gewissermassen aufsaugt.
Weil wir von dieser Strategie ausgegangen sind, haben wir entschieden, dass die vorhandenen Ressourcen konzentriert eingesetzt werden sollen. Dadurch soll der SRG ermöglicht werden, die Leistungen, die die Verfassung von ihr ja fordert, auch tatsächlich zu erbringen und Programme anzubieten, die im Wettbewerb mit den ausländischen Anbietern konkurrenzfähig sind. Wir wollen nicht um jeden Preis einen innerstaatlichen Wettbewerb mit vielen Akteuren schaffen, die alle viel zu klein sind, um gegen die ausländischen Konkurrenten bestehen zu können.
Die Kommunikation auf der lokalen Ebene soll gestärkt werden. Dieses Ziel soll durch einen Ausbau und eine effiziente Ausgestaltung des Gebührensplittings erreicht werden. Über die Details werden wir nachher diskutieren. Die Bedingungen für die übrigen Veranstalter sollen verbessert werden. Das geschieht durch einen vereinfachten Marktzutritt sowie durch die Entlastung von Leistungsaufträgen und von zu restriktiven Wettbewerbsvorschriften, wie sie bis jetzt herrschten.
Dieser Entwurf ist ja stürmisch kritisiert worden - schon in der Vernehmlassung, in welcher er im Übrigen bewusst etwas anders ausgestaltet wurde als die spätere Botschaft. Es war damals die Zeit der grossen, lautstarken sprachregionalen Privatfernsehen, die für sich auch Gebühren hätten abzweigen wollen. Stürmisch kritisiert wurde der Entwurf nachher auch in der nationalrätlichen Kommission, und der Nationalrat hat versucht, nochmals etwas ganz anderes zu machen als seine Kommission. Irgendwie stelle ich nach all diesen Stürmen fest: Das Modell des Bundesrates ist mehr oder weniger immer übernommen worden. Ein einziges Element ist herausgefallen, nämlich der Beirat, den wir vorgeschlagen haben. Ich nehme von ihm Abschied, sage aber immerhin noch als letztes Abschiedswort, dass es um die Frage der öffentlichen Kontrolle des Service public der SRG gegangen wäre.
Die Kontrolle, ob die SRG die Leistungen des Service public erbringt oder nicht, ist schwerlich durch eine politische Behörde oder durch die Verwaltung zu machen. Das wissen wir auch, und das möchten wir ja auch nicht. Dieser Beirat als Idee einer moralischen Instanz, die das diskutieren kann, ohne irgendein Weisungsrecht gegenüber der SRG zu haben, wurde jedoch abgelehnt. Andererseits diskutiert man dann doch immer wieder darüber, ob die SRG die geforderten Service-public-Leistungen erbringe oder nicht. Das wird zum Teil sogar zum Gegenstand parlamentarischer Vorstösse, und der Medienminister soll sich dazu äussern. Der Beirat wäre eine Gelegenheit gewesen; sie ist jetzt beerdigt worden.
Das zweite Problem ist die Finanzaufsicht. Dazu möchte ich immerhin sagen: Die SRG hat kein Monopol, aber sie hat ein Gebührenprivileg. Da kommen Gebühren im Umfang von etwa 1 Milliarde Franken zusammen. Da ist es doch unsere Pflicht, irgendwie sicherzustellen und zu garantieren, dass diese Gebühren zielgerecht eingesetzt werden. Ich sage nicht nur "wirtschaftlich richtig"; das ist ein zu enger Begriff. Es geht ja schliesslich auch darum, dass der Service public erbracht wird, und es geht auch darum, dass die zahlreichen Tochtergesellschaften der SRG nach diesem Grundsatz der zielgerechten Verwendung der Gebühren geführt werden. Das müssen wir irgendwie kontrollieren. Jetzt sind wir daran, einen Auftrag an die Finanzkontrolle zu formulieren, damit dies möglich sein wird.
Wie wird sich die Medienlandschaft in der Zukunft verändern? Die Medien wandeln sich, sie haben sich immer gewandelt, sie werden sich auch in Zukunft wandeln. Die Frage nach der zukünftigen Veränderung der Medienlandschaft ist vorher aufgeworfen worden. Weil wir diese Frage nicht beantworten, ist zum Teil gesagt worden, dieser Entwurf sei kein grosser Wurf. Ein grosser Wurf würde vielleicht beinhalten, dass man visionär skizziert, wie die Medienlandschaft in zwanzig, dreissig Jahren aussehen wird, und dass man das Gesetz danach ausrichtet. Wenn Sie zurückblicken, sehen Sie, dass das Voraussehen der Medienlandschaft historisch gesehen nie gelungen ist. Auch was die Kommunikationsmittel betrifft, hatte man gewisse Ahnungen, in Wirklichkeit ist es dann aber doch ganz anders gekommen, als man es vorausgesehen hatte.
Das Einzige, was wir diesbezüglich gemacht haben, ist Folgendes: Wir sind technologieneutral vorgegangen. Wir haben also das ganze Gesetz so formuliert, dass für den Fall, dass neue Technologien alte Inhalte transportieren, also beispielsweise ein heutiges Fernsehprogramm auf dem Internet transportiert wird, dies dann von diesem Gesetz auch erfasst ist. Wir haben das Gesetz technologieneutral ausgestaltet, aber ich bin davon überzeugt, dass Radio und Fernsehen als Medien auf sehr lange Zeit bestehen bleiben werden, so, wie andere Medien auch immer in Funktion geblieben sind. Wie oft hat man zum Beispiel vorausgesagt, die Zeitungen würden dereinst bedeutungslos? Dieser Fall
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AB 2005 S 53 / BO 2005 E 53
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ist aber nicht eingetreten. Natürlich stehen sie in Konkurrenz zu Radio und Fernsehen. Sie haben ihren Inhalt dementsprechend geändert, weil es praktisch keine neuen Informationen gibt, die nicht zuerst durch die elektronischen Medien transportiert werden. Sie haben sich unter dieser Konkurrenz verändert, aber sie sind eine der ganz wichtigen Säulen in unserer Demokratie, und sie sind weiterhin vorhanden.
In Bezug auf das Fernsehen lässt sich Folgendes sagen: Natürlich wird es Individualprogramme geben, also die Möglichkeit, dass sich der Freak zu Hause via Internet ein Individualprogramm herunterladen kann, das nur gerade seinen Bedürfnissen entspricht, aber das wird nicht so um sich greifen, dass es alle Schweizerinnen und Schweizer tun werden. Angesichts des riesigen Meeres von Informationen in der ganzen Welt werden Herr und Frau Schweizer ganz dankbar sein, dass es hier noch ein Fernsehen gibt, das das gewissermassen kanalisiert, dass sie sich vor den Fernseher setzen und diese Arbeit, die hier bereits gemacht worden ist, konsumieren können. Von daher werden das Fernsehen und das Radio in unserer Gesellschaft noch sehr, sehr lange eine zentrale Rolle spielen. Deswegen möchten wir uns mit diesem neuen Gesetz auf die neue Entwicklung einstellen.
Ich bin sehr froh, dass Sie auf das Gesetz eintreten und es mehr oder weniger so übernehmen, wie wir es Ihnen vorgeschlagen haben.