Leumann-Würsch Helen (RL, LU):
Die Ausgangslage der Motion wurde von Kollege Stadler ausführlich dargelegt, ich habe dem nichts beizufügen und möchte direkt zur Begründung des Antrages der Minderheit kommen.
Wir haben die Stellungnahme der Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin und die Stellungnahme der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften erhalten, die sich mehrheitlich für eine eingeschränkte Präimplantationsdiagnostik aussprechen. Ein detailliertes ethisches Argumentarium an Empfehlungen zur Regelung liegt vor. Gemäss der Ethikkommission soll die Präimplantationsdiagnostik bei Paaren erlaubt sein, bei denen bekannte genetische Risiken für eine schwere Krankheit des Kindes bestehen, oder bei Paaren, die sich im Rahmen einer Sterilitätsbehandlung einer In-vitro-Fertilisation unterziehen. Ausgeschlossen werden sollen hingegen alle eugenischen Praktiken. Die Vertreter der Minderheit Ihrer Kommission schliessen sich dieser Argumentation und diesen Forderungen an.
Die Präimplantationsdiagnostik an Embryonen lässt sich kurz nach der Befruchtung im Reagenzglas durchführen, und sie ist für den Embryo ungefährlich. Ferner hält die Ethikkommission fest, dass ein Gesetz Missbräuche wie zum Beispiel Kinder nach Wunsch mit bestimmten Merkmalen wie Augenfarbe, Leistungsfähigkeit, Geschlecht usw. zu verhindern hat. Präimplantationsdiagnostik muss auf Krankheiten beschränkt sein, denn eine uneingeschränkte Freigabe, inklusive Auswahl positiver Merkmale, wäre gesellschaftlich unverantwortlich. Dies würde zu einer Eugenik, zu einer Zweiklassengesellschaft führen. Voraussetzung ist, dass das Verbot durch eine differenzierte Regelung ersetzt wird. Gründe, die für eine Zulassung sprechen, erkennt die Kommission vor allem dann, wenn mit der Übertragung einer erblichen Krankheit auf das Kind zu rechnen ist und die Alternative zur Präimplantationsdiagnostik eine Schwangerschaft auf Probe - mit eventuellem Schwangerschaftsabbruch - wäre. Gewichtige Gründe liegen aber auch dann vor, wenn im Falle einer Sterilitätsbehandlung eine In-vitro-Befruchtung vorgenommen wird, insbesondere wenn wegen des Alters der Frau erhöhte Risiken für die Gesundheit des Kindes bestehen. Es ist für mich selbstverständlich, dass wir im entsprechenden Gesetz auf diese Forderungen einzugehen haben, denn Kinder nach Mass will von uns sicher niemand.
Im Weiteren habe ich ein Gutachten des Vereins Kinderwunsch und der Schweizerischen Huntington-Vereinigung - eine Patientenorganisation betroffener Eltern - erhalten, wo ausgeführt wird, dass sich aus der Sicht der Patientinnen und Patienten, der Betroffenen und der Laien sowie aus der Sicht der Ethik und der Rechtslehre eine Aufhebung des Verbotes aufdrängt. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass das Verbot der Präimplantationsdiagnostik, einer heute medizinisch-wissenschaftlich anerkannten Untersuchung, einen schweren Eingriff in die persönlichkeitsbezogenen Verfassungsrechte bei der Betroffenen darstellt und dass das Verbot ferner wirksame Therapieformen zur Überwindung der ungewollten Kinderlosigkeit verhindert. Die bisherige Ungleichbehandlung der Pränataldiagnostik in utero und in vitro sei aber nicht nur aus rein juristischen Überlegungen unhaltbar. So weit äussern sich die Fachkommissionen.
Es handelt sich hier nicht in erster Linie um eine juristische Frage, sondern die Präimplantationsdiagnostik betrifft ein Gebiet, bei dem jeder, ob Mann oder Frau, für sich selbst entscheiden muss. Wie immer wir uns entscheiden, wir alle |
AB 2005 S 1124 / BO 2005 E 1124
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haben unsere ganz persönlichen Gründe für die Annahme oder Ablehnung dieser Motion; das ist auch unser persönliches Recht. Da kann und darf auch niemand aufgrund seiner Meinung angegriffen oder verurteilt werden.
Aber seit in unserem Land die Abtreibung legalisiert wurde, hat sich einiges verändert. Die Voraussetzungen sind anders als während dem Abtreibungsverbot. Eltern, die sich für eine In-vitro-Fertilisation entscheiden, haben einen Grund. Oftmals sind es Paare, bei denen eine Erbkrankheit beziehungsweise ein genetischer Defekt bekannt ist, oder Eltern, die bereits ein behindertes Kind haben und die das Risiko eines zweiten behinderten Kindes nicht auf sich nehmen wollen. Gerade aber für behinderte Kinder wäre es ein Vorteil, wenn sie nicht als Einzelkinder aufwachsen müssten, sondern dank Geschwistern in ihrer Entwicklung viel besser unterstützt würden. Auf eine eindrückliche Weise hat mir dies vor kurzem eine Mutter geschildert, deren zweites Kind eine Behinderung aufwies.
Wir stehen heute wieder vor der Entscheidung, eine politische Antwort auf die Frage der Zulassung der Präimplantationsdiagnostik zu geben. Diese Antwort ist in der Tat nicht leicht, denn es gibt kein Richtig oder Falsch. Ich habe es bereits gesagt: Jeder muss für sich selbst entscheiden. Für sich selbst entscheiden muss aber auch ein Paar, das sich für die In-vitro-Fertilisation entscheidet. Es muss sich bei einer Annahme der Motion auch wieder entscheiden, ob es den Embryo untersuchen lassen will oder nicht. Schlussendlich fällt es dann den Entscheid: Einpflanzen, ja oder nein?
Bei Ablehnung der Motion hätten Eltern, die sich für Nichteinpflanzen entscheiden, nur noch die Möglichkeit, sich im Ausland behandeln zu lassen. Denn es gibt weltweit nicht mehr viele Länder, die das Verbot der Präimplantationsdiagnostik kennen. Ich frage Sie: Ist das nicht einfach eine Vogel-Strauss-Politik? Es ist auch unfair, wenn argumentiert wird, Leute, die sich für eine Untersuchung entscheiden und dann einen kranken Embryo nicht einpflanzen lassen wollen - ich zitiere aus einigen Referaten -, "erzeugen menschliches Leben unter dem Vorbehalt einer vorsätzlichen Qualitätskontrolle". Oder: "In der Laborsituation fällt nicht nur die Diagnose leichter, sondern auch die Selektion, eine Selektion, die sich anmasst, die Frage beantworten zu können, was denn nun lebenswertes beziehungsweise lebensunwertes Leben sein soll."
Es ist aber ebenso unfair, den Befürwortern der Motion nun vorzuwerfen, sie hätten etwas gegen behinderte Menschen oder sie würden behinderte Menschen ablehnen. Die Präimplantationsdiagnostik hat damit gar nichts zu tun. Wenn sich jemand aus Angst, ein mit einer Erbkrankheit behaftetes Kind zu haben, für eine In-vitro-Fertilisation entscheidet, dann hat er bereits entschieden. Stellen Sie sich einmal vor, Sie stünden als Mutter oder Vater vor der Frage "Einpflanzen, ja oder nein?", mit dem Risiko, ein schwerstbehindertes Kind auszutragen oder dann - was ja heute erlaubt ist - einige Wochen nach dem Einpflanzen entsprechende Untersuchungen durchzuführen und eine Abtreibung vorzunehmen. Dies, obwohl Sie die Möglichkeit gehabt hätten, diesen Entscheid vor der Einpflanzung zu fällen. Stellen Sie sich einmal diese Situation für eine Mutter vor.
Die Erfahrung zeigt, dass sich die meisten Eltern zu einer Abtreibung entschliessen, bei denen eine Untersuchung in den ersten Wochen ergibt, dass das Kind eine Erbkrankheit hat. Ich frage Sie wirklich: Ist es richtig, genetische Untersuchungen, die während der Schwangerschaft möglich sind, vor der Implantation zu verbieten?
Ich habe am Anfang gesagt, dass jeder schlussendlich für sich selber entscheiden muss, ob er die Motion annehmen will oder nicht. Ich bitte Sie aber - vor allem, wenn Sie Kinder haben -, sich vor Ihrem Entscheid in die Situation betroffener Eltern zu versetzen. Es ist sehr leicht, die Präimplantationsdiagnostik zu verbieten, wenn man gesunde Kinder hat. Was es aber heisst, bis am Schluss nicht zu wissen, ob das Kind dann gesund ist oder nicht, und wie man dann mit einer solchen Situation als Eltern oder Familie umgeht, kann nur ermessen, wer im Wissen um eine Erbkrankheit entscheiden muss.