Germann Hannes (V, SH), für die Kommission:
Soll die Ausbildung von Lehrlingen ein Vergabekriterium für Aufträge der öffentlichen Hand sein können oder nicht? Um diese Frage geht es bei der Motion Galladé, die vom Nationalrat am 15. Juni 2005 mit 84 zu 78 Stimmen angenommen worden ist. Mit der Motion will die Motionärin beziehungsweise die Mehrheit des Nationalrates den Bundesrat beauftragen, bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen Betriebe, die Lehrstellen und andere Ausbildungsplätze anbieten, vermehrt zu berücksichtigen. Dies soll geschehen, indem die Lehrlingsausbildung im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen als Vergabekriterium verankert wird. Im Rahmen des Bundesgesetzes über den Binnenmarkt soll dies auch im Bereich der Kantone und Gemeinden berücksichtigt werden können.
Die Begründung sieht wie folgt aus: Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen hält im 3. Abschnitt, Artikel 8, verschiedene Verfahrensgrundsätze und in Artikel 9 die Eignungskriterien für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen fest. Ob ein Betrieb Ausbildungsplätze anbietet, spielt dabei keine Rolle. Dies soll sich angesichts des zunehmend angespannten Lehrstellenmarktes ändern. Betriebe, die Verantwortung wahrnehmen, indem sie sich an der Ausbildung junger Menschen beteiligen, sollen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen einen Vorteil gegenüber nichtausbildenden Betrieben haben. Der Staat investiert beträchtliche Mittel in die Ausbildung junger Menschen und muss Massnahmen ergreifen, wenn Jugendliche keine Möglichkeit des Anschlusses an die obligatorische Schulzeit finden. Betriebe, die Ausbildungsplätze anbieten, nehmen somit eine aus gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und staatlicher Sicht enorm wichtige Aufgabe wahr. Dies soll im Vergabesystem berücksichtigt und belohnt werden können.
Ihre WAK unterstützt einhellig die Stossrichtung der Motion, das Lehrlingswesen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens vermehrt zu berücksichtigen. Das Hauptanliegen entspricht im Übrigen weitgehend den Zielsetzungen der hängigen parlamentarischen Initiative Lustenberger. Die WAK möchte damit insbesondere KMU, die Lehrlinge ausbilden, für diese wichtige Leistung ein wenig honorieren. Die Kommission erachtet es in einer Zeit knapper werdender Lehrstellen als wichtiges und richtiges Signal für all jene, die sich tagaus, tagein für die Qualität unseres dualen Berufsbildungssystems einsetzen, ohne in irgendeiner Form dafür entschädigt zu werden. Davon profitieren natürlich auch Trittbrettfahrer, die sich um die berufliche Nachwuchsförderung in keiner Weise kümmern.
Die Motion - das ist ganz wichtig - in ihrer ursprünglichen Fassung hätte in der WAK unseres Rates allerdings keine Mehrheit gefunden. Darum hat die Kommission die Motion in zwei wesentlichen Punkten abgeändert.
1. Das Vergabekriterium muss nicht im Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen als Must-Kriterium verankert werden. Eine solche Regelung würde gegen das WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen verstossen, also gegen die General Procurement Act (GPA), welches eine Gleichbehandlung von in- und ausländischen Anbietern zwingend verlangt. Wir wollen also eine WTO-konforme Lösung.
2. Der Verweis auf das Binnenmarktgesetz mit der Bestimmung für Kantone und Gemeinden wird ersatzlos aus dem Motionstext gestrichen, da die Kriterien für Vergabungen im öffentlichen Beschaffungswesen nicht dort zu regeln sind.
Jetzt muss ich einen kleinen Einschub machen: Bei der Streichungsarbeit bzw. bei der redaktionellen Überarbeitung hat sich im ursprünglichen Text, den uns Herr Marchand dann vorgeschlagen hat, leider ein Fehler eingeschlichen, sodass ich in Absprache mit den Kommissionsmitgliedern eine kleine Abänderung vornehmen möchte. Es muss heissen: "Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen Betrieben, welche Lehrstellen und andere Ausbildungsplätze anbieten, vermehrt Rechnung zu tragen ...." Der Rest ist wie gehabt. Inhaltlich ist es dieselbe Form, abgeschwächt bezüglich dieser beiden Killerkriterien, die wir entfernt haben.
Mit dem neuen Text geben wir dem Bundesrat den notwendigen Handlungsspielraum für die Umsetzung eines unserer Ansicht nach berechtigten Anliegens. Denn Ziel und Zweck des öffentlichen Beschaffungsrechtes müssen auch in Zukunft darin bestehen, den wirtschaftlichen Einsatz der öffentlichen Mittel zu fördern, die Beschaffungsverfahren transparent zu gestalten, den Wettbewerb zu stärken und die Gleichbehandlung der Anbieterinnen und Anbieter zu gewährleisten. So soll auch künftig jene Firma den Zuschlag erhalten, die geeignet ist, den Auftrag zu erfüllen, und deren Angebot das wirtschaftlich günstigste ist. Eignungs- und Zuschlagskriterien müssen auch künftig auf die zu beschaffende Leistung abgestimmt sein.
Sie wissen, in Artikel 8 des Bundesgesetzes sind Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen aufgeführt: Ein öffentlicher Auftrag wird nur an jene Firma vergeben, die "die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen", und das sind nicht wenige, "der Arbeitsbedingungen", das sind auch nicht wenige, und sie differieren sehr stark von Land zu Land, sowie die "Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit" gewährleistet. Das gilt bereits heute. Es gibt also bereits heute Vergabekriterien, die durch die Forderung nach Berücksichtigung der Lehrlingsausbildung ergänzt werden können. Nur wollen wir nicht, dass sie als zwingendes Muss-Kriterium im Gesetz verankert wird, sondern in Form einer offeneren Kann-Formulierung. Und da hat uns Herr Gustave Marchand, Direktor des Bundesamtes für Bauten und Logistik, zugesichert, dass man mit den beiden abgeänderten Punkten leben könnte und diese entgegennehmen würde. Darum bin ich überrascht von der Stellungnahme des Bundesrates. Herr Marchand ist ja immerhin Präsident der Beschaffungskommission des Bundes. Also wenn einer es wissen muss, müsste wirklich er es sein. Seine Zustimmung hat bei uns in der Kommission auch dazu geführt, dass wir der Motion in dieser abgeänderten und doch erheblich abgeschwächten Form zugestimmt haben, und zwar einstimmig.
Ich bitte die Kommissionsmitglieder, sich nicht verunsichern zu lassen. Es ist ein Entscheid, den wir heute fällen können. Eine Rückweisung bringt uns nichts. Wir müssen einfach entscheiden: Wollen wir ein solches Kriterium in einer bestimmten Form, die der Bundesrat festlegt, oder wollen wir
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AB 2006 S 12 / BO 2006 E 12
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überhaupt nichts? Das können wir heute meines Erachtens entscheiden. Ich bitte Sie, sich einen Ruck zu geben und die Bedenken beiseite zu legen. Ich räume ein: Sprachlich ist die Motion wirklich kein Wunderwerk. Aber schliesslich geht es nicht um die Verpackung, sondern um den Inhalt. Und der Inhalt kommt unseren Lehrlingen, unserer Jugend und unserer Zukunft zugute.
Ich danke Ihnen für die Annahme dieser Motion.