Schweiger Rolf (RL, ZG):
Bevor ich materiell auf die nationale Netzgesellschaft eingehe, erlauben Sie, dass ich eine Bemerkungen über das Atmosphärische in unserer Kommission mache. Als wir über die nationale Netzgesellschaft zu sprechen begannen, war es so, dass wir eine Fülle von Individualisten waren. Die einen waren Mitglied irgendwelcher Organe von Überlandwerken. Andere verstanden sich als Vertreter von Kantonen, die Aktionäre von Überlandwerken sind. Und wieder andere verstanden sich als Vertreter irgendwelcher Wirtschaftstheorien. Jeder verstand sich als Mitglied einer Partei, die gewisse Interessen und Ideologien zu vertreten hat. In dieser Zusammensetzung diskutierten wir. Und es war erstaunlich festzustellen, wie mit fortschreitender Diskussion in uns die Erkenntnis wuchs, dass das Sichabstützen auf das Selbsterfahrene und auf das Selbstgeglaubte nicht zum Erfolg führte. Und es war erstaunlich festzustellen, wie sich bei uns allen in gewisser Weise die Köpfe zu leeren begannen und wie wir das abschüttelten, was wir von unserer Herkunft, Partei oder Ideologie her in die Kommission eingebracht hatten. Wir haben uns stillschweigend und zum Teil konkludent dazu durchgerungen, dass es hier um eine Angelegenheit geht, die völlig vorurteilslos nach gesundem Menschenverstand und nach unseren allgemeinen Erfahrungen der Vernunft angegangen werden muss. Ich habe, und ich bin nun doch schon einige Zeit im Ständerat, noch nie eine Situation erlebt, in der die Erkenntnis so gewachsen ist, dass es notwendig ist, über alle Begebenheiten, die uns persönlich betreffen, hinweg zu versuchen, eine Lösung zu finden.
Wir haben dies getan. Und ich erlaube mir, nicht im Einzelnen, sondern vorerst eher in einem theoretischen Zusammenhang, zu sagen, welche Überlegungen und Gedanken uns dabei bewogen haben. Der erste Gedanke war ein wirtschaftlicher oder - man kann auch sagen - ordnungspolitischer. Der Markt ist in aller Regel der beste Regulator wirtschaftlichen Handelns.
Diese Feststellung ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Markt bei besonderen Gelegenheiten versagt, ja versagen muss. Dies ist beispielsweise da der Fall, wo Monopole, faktische oder rechtliche, bestehen. Auch ordnungspolitisch ist es deshalb zulässig, ja sogar geboten, Monopole zu regulieren, das heisst, dem Staat die Kompetenz zu verschaffen, ein Monopol zu beaufsichtigen und generell oder in konkreten Einzelfällen einzugreifen. Das war die wirtschaftspolitische Situation, die am Beginn unserer Diskussionen stand.
Wir sagten uns Folgendes: Bis heute war die Situation so, dass jeder Stromkonsument, sei es Haushalt oder Unternehmen, in einem bestimmten Versorgungsgebiet Strom beziehen konnte. Die Gebühren, welche in diesem Versorgungsgebiet erhoben wurden, basierten zumeist auf Konzessionen, was bedeutete, dass staatliche Gremien diese Gebühren zu genehmigen hatten. Ungerechtfertigte Gebühren konnten auf dem Rechtsweg angefochten werden. Subsidiär stand immer die Möglichkeit zur Verfügung, dass die Preisüberwachung eingriff.
Wenn nun der Markt liberalisiert wird, verändert sich die Situation fundamental. Der Staat kann nicht mehr Gebühren für den Strom genehmigen. Dabei ist nun Folgendes zu unterscheiden: Was im Markt bestehen kann und muss, ist der Strom als Produkt. Die Konsumenten haben - zuerst, in einer ersten Phase, nur die grösseren; später dann alle - die Möglichkeit, Strom zu kaufen, von wem und wo sie das wollen. Hier spielt der Markt. Hier besteht die Möglichkeit auszuwählen, wo ich den billigsten Strom beziehen kann. Nur: Den Strom kann ich ja nicht in einer Tasche einkaufen und mit mir nach Hause tragen. Der Strom bedarf des Transportes; der Strom wird über Leitungen transportiert.
Leitungen sind nun aber Monopole. Ich habe keine Möglichkeit zu sagen: Ich will über diese oder diese oder diese Leitung angeschlossen werden. Leitungen sind für mich fix gegeben. Wenn ich keine Auswahlmöglichkeit habe, dann liegt für mich ein Monopol vor. Die Situation bei einem Monopol ist nun die, dass die Entschädigung für etwas, was ich zwangsweise machen muss, theoretisch unendlich hoch sein kann. Ein ganz banales Beispiel - es hat nichts mit dem Stromgesetz zu tun -: Wenn Sie in der Sahara wandern und fast am Verdursten sind und beim Wadi XY der Kiosk Z eine Monopolstellung hat und Sie einen unendlichen Durst haben, dann ist es Ihnen völlig wurst, was für die Flasche Wasser oder für die Flasche Coca-Cola verlangt wird. Eine ähnliche, nicht so dramatische Situation ist auch bei den Netzentgelten zu spüren. Ich brauche Strom, ich brauche Strom für die verschiedensten Verrichtungen. Ich kann und muss bezahlen, was von mir für die Netznutzung verlangt wird, es sei denn - nun kommt die grosse Ausnahme -, es bestünden staatliche Regelungen, nach denen die Gewinnmöglichkeit auf diesen Monopolen reduziert und beaufsichtigt wird. Das war der Ausgangspunkt.
Nun haben wir gesagt, dass die nationale Netzgesellschaft - das ist also dasjenige Netz, welches das zentrale Element der gesamten Stromversorgung in der Schweiz ist - ein solches Monopol hat und dieses Monopol demzufolge so ausgestaltet werden muss, dass es nicht möglich sein wird, von uns Entgelte zu verlangen, die über das hinausgehen, was wirklich an Kosten anfällt. Das scheint auf den ersten Blick einfach, indem man sagt: Kosten kann man ja berechnen und sie dann entsprechend auf die Konsumenten verteilen. Dem ist aber nicht so. Die Komplexität eines Übertragungsnetzes ist so gewaltig, dass auf verschiedene Arten Beeinflussungen und Vorteile, die man allenfalls daraus erzielen kann, möglich sind.
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AB 2006 S 849 / BO 2006 E 849
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Wir haben uns dann zu drei Grundsätzen durchgerungen:
Ein erster Punkt: Wir müssen garantieren, dass das Übertragungsnetz, das nationale Netz, ein völlig unabhängiges ist in dem Sinne, dass niemand, der ein Interesse an dieser Leitung hat, selbst auf den Strompreis einwirken kann. Der Nationalrat hat geglaubt, dies garantieren zu können, indem er bestimmt hat, dass eine Betreibergesellschaft sagen kann: So und so wird dieses Netz betrieben. Wir sind der Auffassung, dass das blosse Recht zu sagen, was auf der Leitung geschehen kann, nicht genügt. Wir sind der Auffassung, dass in dieser Netzgesellschaft auch das Eigentum am Netz enthalten sein muss. Heute gehört das Netz sieben Überlandwerken, und ganz kleine Teile davon gehören noch viel mehr anderen. Wir glauben, dass eine absolute Unabhängigkeit dann und nur dann gewährleistet ist, wenn die Eigentümer zusammengeschlossen werden und deshalb in ihrer Eigenschaft als Eigentümer nicht Einfluss nehmen können auf die Entscheide, was mit dem Netz geschieht. Es ist nun nicht nur so, dass es um die Frage geht, ob wirklich eine Beeinflussung möglich wäre. Allein schon das Gefühl der Konsumenten, dass allenfalls Einfluss genommen werden könnte, würde die Unabhängigkeit des Netzes gefährden.
Ein zweiter Punkt betrifft reine Organisationsfragen. Wir glauben, dass es schwierig ist, eine Gesellschaft, in unserem Fall die Etrans und später die Swissgrid, durch Unternehmen zu betreiben, denen es organisatorisch relativ problemlos möglich ist, auf das Netz Einfluss zu nehmen. Es ergeben sich hier organisatorische Schwierigkeiten, die relativ gross sind.
Ein dritter Punkt ist ein rein betriebswirtschaftliches Element: Im Ausland haben Sie Übertragungsnetze, die eine viel, viel grössere Zahl von Konsumenten erschliessen. In der Schweiz führen heute sieben verschiedene Betreiber dieses Netz. Es bestehen beispielsweise sieben Regelwerke, die zusammengeschaltet werden müssen.
Wir glauben, dass eine einfache Regelung gewährleistet - die Wirtschaft lebt davon, dass man einfache Regelungen hat -, dass eine betrieblich saubere Situation besteht, z. B. mit nur einem Regelwerk für den Normalfall und einem für den Notfall. Deshalb haben wir uns entschlossen, dass sich die zu bildenden Netzgesellschaften der Überlandwerke nach fünf Jahren zusammenschliessen müssen und dass die Überlandwerke so ihr Eigentum an den Netzteilen, die sie heute haben, in eine nationale Netzgesellschaft einzubringen haben.
Wie wollen wir das tun? In einer ersten Phase, darüber haben Sie bereits beschlossen, sind die Überlandwerke verpflichtet, denjenigen Teil ihrer Aktiven und Passiven, welche ihren Anteil am Übertragungsnetz ausmachen, in eine kleine Netzgesellschaft oder in eine - einen Anteil des ganzen Netzes betreibende - Gesellschaft auszugliedern. Es werden also vorerst sieben kleine "Netzgesellschäftchen" bestehen, die den Überlandwerken gehören. Die Überlandwerke sind verpflichtet, der Betreibergesellschaft, das wird später einmal die Swissgrid sein, die Rechte zur Verfügung zu stellen, welche diese braucht, um das Netz zu betreiben.
Ich habe schon gesagt: Das haben wir nicht als genügend betrachtet. In einer zweiten Phase müssen diese sieben kleinen Überlandnetzgesellschaften dann durch eine Fusion zusammengefasst und in eine Gesellschaft eingebracht werden, die sich dann "nationale Netzgesellschaft" nennt. In dieser Netzgesellschaft sind die heutigen Eigentümer des nationalen Übertragungsnetzes vertreten, und zwar prozentual genau so, wie sie heute an den Überlandnetzen beteiligt sind. Ein Vermögensverlust ist damit also nicht verbunden. Dieses Einbringen der Gesellschaften bewirkt aber, dass dann eine in sich geschlossene Institution besteht, die in der Lage ist, das für uns zentrale Netz unabhängig, kompetent und sicher zu leiten. Wir haben auch Vorsorge dafür getroffen, dass für den Fall einer Gefährdung, dass dieses Netz mehrheitlich in ausländische Hände gelangen könnte, gewisse Sicherungsmassnahmen bestehen: einerseits Vorkaufsrechte, andererseits eine die Aktionäre betreffende Verpflichtung, die schweizerische Beherrschung sicherzustellen.
Wir sind mit dieser Lösung anfänglich auf grosse Opposition gestossen. Es ist irgendwie bei der Meinungsbildung des Parlamentes und auch der Öffentlichkeit genau gleich geschehen, wie es am Anfang unserer Kommissionsberatungen war. Es braucht ein gewisses Überwinden von Denkschablonen, um eine saubere, klare Lösung finden zu können. Wir stellen fest, dass nun sowohl bei den Nichtmitgliedern aus unserem Rat wie aber auch in der Öffentlichkeit und erstaunlicherweise auch bei den Überlandwerken - wenn auch nicht mit grosser Begeisterung - Einigkeit darüber besteht, dass dies eine zukunftsträchtige Lösung sein könnte und wahrscheinlich auch sein wird.
Darum beantrage ich Ihnen, dem Grundsatz nach dieser nationalen Netzgesellschaft, so, wie sie von unserer Kommission konzipiert wurde, zuzustimmen.
Zu den Einzelheiten erlaube ich mir, das Wort dem Kommissionspräsidenten zu geben.