Ständerat - Wintersession 2006 - Achte Sitzung - 14.12.06-08h00
Conseil des Etats - Session d'hiver 2006 - Huitième séance - 14.12.06-08h00

05.057
CO2-Gesetz. Umsetzung
Loi sur le CO2. Mise en oeuvre
Zweitrat - Deuxième Conseil
Informationen CuriaVista
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Botschaft des Bundesrates 22.06.05 (BBl 2005 4885)
Message du Conseil fédéral 22.06.05 (FF 2005 4621)
Nationalrat/Conseil national 23.03.06 (Erstrat - Premier Conseil)
Nationalrat/Conseil national 23.03.06 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 20.06.06 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 21.06.06 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 14.12.06 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Nationalrat/Conseil national 06.03.07 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 13.03.07 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 15.03.07 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 20.03.07 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 23.03.07 (Schlussabstimmung - Vote final)
Ständerat/Conseil des Etats 23.03.07 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses 2 (AS 2008 5)
Texte de l'acte législatif 2 (RO 2008 5)

Präsident (Bieri Peter, Präsident): Eine Vorbemerkung: Wir möchten uns für den Lärm vorhin entschuldigen. Es ist eine Röhre im Bereich der Klimaregelung kaputtgegangen. Die Reparatur war notwendig, damit in diesem Raum nicht zu viel CO2 entsteht. (Heiterkeit)

Schmid-Sutter Carlo (C, AI), für die Kommission: Es mag sinnvoll sein, die Diskussion über das vorliegende Geschäft in einen grösseren Zusammenhang zu stellen. Es steht nämlich nicht isoliert, sondern in einem rechtlichen und sachlichen Umfeld, das uns bei diesem Geschäft gewisse Grenzen setzt. Die Schweiz hat das Kyoto-Protokoll unterzeichnet. Das Parlament hat dieses Abkommen genehmigt, es ist am 16. Februar 2005 in Kraft getreten, und es gilt auch für die Schweiz. Die Schweiz hat sich in diesem Abkommen verpflichtet, die Emissionen von sechs Treibhausgasen bis zum Zeitraum 2008 bis 2012 um 8 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Die Erfüllung der durch das Kyoto-Protokoll übernommenen Verpflichtungen wird hauptsächlich durch das CO2-Gesetz gesteuert, welches seit dem 1. Mai 2000 in Kraft ist. In diesem Gesetz sind die Reduktionsziele für die energetisch bedingten CO2-Emissionen verankert. Gemäss Artikel 2 Absatz 1 des CO2-Gesetzes müssen diese Emissionen bis 2010 um 10 Prozent unter das Niveau von 1990 gesenkt werden.
Massgebend für die Erreichung dieses Zieles ist der Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012. Das Gesetz differenziert in Artikel 2 Absatz 2: "Die Emissionen aus der energetischen Nutzung fossiler Brennstoffe sind gesamthaft um 15 Prozent, und die Emissionen aus fossilen Treibstoffen (ohne

AB 2006 S 1134 / BO 2006 E 1134
Flugtreibstoffe für internationale Flüge) sind gesamthaft um 8 Prozent zu vermindern."
Wie sieht das quantitativ aus? Im Jahre 1990 betrug der nicht klimakorrigierte energetische CO2-Ausstoss aus Brennstoffen 23,83 Millionen Tonnen. 15 Prozent davon ergeben ein Reduktionsziel von 3,57 Millionen Tonnen. Der treibstoffbedingte Ausstoss von CO2 betrug 15,46 Millionen Tonnen, 8 Prozent davon sind rund 1,24 Millionen Tonnen Reduktionsziel. In der Summe ergeben sich damit 4,81 Millionen Tonnen CO2, die wir zu reduzieren haben; klimabereinigt ergibt sich allerdings ein Reduktionsbedarf von nur rund 4 Millionen Tonnen CO2. Sie finden dies auf der Homepage des UVEK unter "Themen/Umwelt/Dossiers/CO2 und Klima"; Sie können das dort nachschauen.
Wo stehen wir jetzt im Vergleich mit 1990? Im Vergleich mit 1990 liegen 2005 die Brennstoffemissionen um 6,2 Prozent tiefer, was bedeutet, dass sie noch um weitere 8,8 Prozent gesenkt werden müssen. Die Treibstoffemissionen liegen dagegen um 8,6 Prozent höher als 1990, sodass wir knapp 17 Prozent CO2-Emissionen aus Treibstoff zu reduzieren haben. In der Summe ergibt sich eine leichte Reduktion um 0,5 Prozent gegenüber 1990, sodass wir aktuell ein Manko von 9,5 Prozent verzeichnen müssen.
Das genannte Reduktionsziel soll gemäss Artikel 3 des CO2-Gesetzes in erster Linie durch energie-, verkehrs-, umwelt- und finanzpolitische sowie durch freiwillige Massnahmen erreicht werden. Kann das Reduktionsziel durch diese Massnahmen allein nicht erreicht werden, erhebt der Bund nach Artikel 3 Absatz 2 des CO2-Gesetzes eine Lenkungsabgabe auf fossile Energieträger. Es stellt sich daher die Frage, ob man die Reduktionsziele ohne Abgabe erreichen kann, und, wenn diese Frage verneint wird, ob der Abgabensatz, den der Bundesrat nach Artikel 6 festsetzt, von der Bundesversammlung nach Artikel 7 Absatz 4 des CO2-Gesetzes genehmigt werden kann.
Erreichen wir die Reduktionsziele auch ohne CO2-Abgabe? Das wissen wir nicht. Massgebend ist der Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012. Der Bundesrat behilft sich mit den im März 2005 aufdatierten Energieperspektiven des Bundesamtes für Energie, wonach die freiwilligen Massnahmen nicht ausreichen, um die Ziele des CO2-Gesetzes zu erfüllen. Das ist so in der Botschaft auf Seite 4903 zu lesen.
Angesichts der Ihnen jetzt gerade genannten Zahlen hat diese Auffassung des Bundesrates eine gewisse Plausibilität für sich. Der Bundesrat beziffert die Ziellücke, bezogen auf das Gesamtziel, auf 2,9 Millionen Tonnen CO2. Er will diese Ziellücke durch drei Massnahmen schliessen: Von der Einführung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen und dem Klimarappen auf Treibstoffen erwartet der Bundesrat einen Reduktionsbeitrag von 2,5 Millionen Tonnen CO2, von der CO2-Abgabe allein 0,7 Millionen Tonnen. Die von Ihnen am Montag beschlossene Änderung des Mineralölsteuergesetzes und die Änderung des Automobilsteuergesetzes sollen rund 0,4 Millionen Tonnen CO2-Emissionen verhindern. Damit hätten wir diese Ziellücke geschlossen.
Vor diesem Hintergrund beantragt uns der Bundesrat eine CO2-Abgabe auf Brennstoffen von 35 Franken pro Tonne oder 9 Rappen pro Liter Heizöl. Mit dieser Massnahme soll wie gesagt der CO2-Ausstoss um 700 000 Tonnen reduziert werden. Der Nationalrat hat nach langen Beratungen eine Lösung gefunden, die im Gegensatz zu jener des Bundesrates eine emissionsbezogene Komponente beinhaltet und ausserdem eine Staffelung aufweist. Er definiert ein Emissionsziel für ein Referenzjahr und bestimmt den Abgabesatz für das zweite, auf das Referenzjahr folgende Jahr für den Fall, dass im Referenzjahr das Emissionsziel nicht erreicht worden ist. Die Abgabesätze belaufen sich auf 12, 24 und 36 Franken ab den Jahren 2008, 2009 und 2010.
Mit diesen Anträgen sah sich Ihre Kommission konfrontiert, als sie die Beratung begann. In der Kommission wurde die Notwendigkeit einer CO2-Abgabe zum heutigen Zeitpunkt einmal grundsätzlich infrage gestellt. Es wurde argumentiert, dass der Preis des Heizöls zum Zeitpunkt der Abfassung der Botschaft so tief gewesen sei, dass der Zuschlag durch die bundesrätliche CO2-Abgabe in der Höhe von 9 Rappen pro Liter durch den heutigen Marktpreis mehr als übertroffen sei. Alles, was der Bundesrat mit seiner Erhöhung gewollt habe, sei durch den Markt bereits erreicht worden. In der Tat sind die Zahlen beeindruckend. Im März 2005 betrug der Durchschnittspreis für Heizöl bei einer Bezugsmenge von 3000 bis 6000 Litern 63,87 Rappen pro Liter. Im August/September desselben Jahres stieg der Preis auf beinahe 90 Rappen pro Liter, um dann ab November 2005 bis September 2006 stets um die 80 Rappen pro Liter zu oszillieren. Im November 2006, also vor einem Monat, lag der Preis bei 73,29 Rappen pro Liter, also ungefähr dort, wo ihn der Bundesrat haben wollte, als er im Frühjahr 2005 beschloss, dem Parlament zu beantragen, eine CO2-Abgabe in der Höhe von 9 Rappen pro Liter Heizöl einzuführen.
Vor diesem Hintergrund befand in der Kommission eine Minderheit, dass der Markt selbst bereits bewirkt habe, was der Bundesrat mit der Abgabe erreichen wollte, die Einführung einer Abgabe sei daher überflüssig, und auf die Vorlage sei nicht einzutreten. Die Mehrheit in der Kommission obsiegte indessen mit 8 zu 4 Stimmen. In diesem Verhältnis ist die Kommission eingetreten. Zu diesem Ergebnis trug auch der Umstand bei, dass wir uns relativ schwach dokumentiert fühlten. Wir wussten, dass der Bundesrat verschiedene Berichte und Konzepte in Bearbeitung hat, die für die Behandlung der CO2-Abgabe an sich auch von Bedeutung wären. Das Bafu bearbeitet einen Bericht über die Fortführung der schweizerischen Klimapolitik nach 2012, der eine Analyse der Kosten der Klimaveränderung für unsere Volkswirtschaft und der Kosten für Massnahmen in diesem Zusammenhang zum Gegenstand hat. Sodann bearbeitet das Bafu auch die Position der Schweiz im internationalen Kontext der Post-Kyoto-Phase. Und das Bundesamt für Energie bearbeitet als drittes Paket die Energieperspektiven, die insbesondere auch die Energielücken beschreiben und Massnahmen in diesem Zusammenhang umreissen sollen.
Die Kommission beriet nach dem Eintretensbeschluss lange, ob sie die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen sollte, verbunden mit verschiedenen Fragen im Bereich der Klimapolitik und der Energiepolitik, und erst nach dem Vorliegen der entsprechenden Berichte und Antworten die Beratungen weiterführen sollte. Diese Idee wurde, obwohl sie an sich sachlich seriös war und ist, vielleicht auch aus Gründen mangelnder politischer Akzeptanz eines solchen Hinausschiebens, nicht weiterverfolgt. Vielmehr beschloss die Kommission, diese Fragen parallel zur Beratung der heutigen Vorlage mit einer Subkommission weiterzubearbeiten, welche im Sommer des nächsten Jahres die entsprechenden Überlegungen präsentieren und allenfalls Anträge vorlegen soll.
In der Detailberatung konzentrierte sich die Diskussion auf zwei Bereiche, einerseits auf die CO2-Abgabe an sich und andererseits auf die Gefahr, dass die durch die CO2-Abgabe bewirkte CO2-Reduktion um 700 000 Tonnen pro Jahr durch die mittlerweile zu einem Thema gewordene Absicht einiger Überlandwerke, Gaskombikraftwerke zu bauen, neutralisiert und zunichte gemacht werden könnte. Was die CO2-Abgabe betrifft, standen sich grundsätzlich zwei Konzeptionen gegenüber: ein emissionsgesteuertes Konzept, wie es der Nationalrat beschlossen hat, und ein preisgesteuertes Konzept, wie es von der Kommissionsmehrheit beantragt wird.
Dazu eine Vorbemerkung: An sich hätte das Parlament nur die Möglichkeit, den Entwurf des Bundesrates zu genehmigen oder abzulehnen. Was der Nationalrat gemacht hat und was wir machen - und zwar bei allen Fassungen, die Ihnen jetzt vorliegen -, ist eine juristische Schlaumeierei: Wir genehmigen den Entwurf des Bundesrates unter der Bedingung, dass er seinen Entwurf unseren Vorstellungen anpasst. Formal mag das durchgehen, materiell ist es wohl nicht ganz lupenrein.
Die Mehrheit, deren Antrag auf der Fahne zu finden ist, geht davon aus, dass der Markt bereits eine Lenkungswirkung gezeitigt hat. Der Marktpreis liegt heute noch höher als der Preis mit dem bundesrätlichen CO2-Zuschlag gemäss Botschaft. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass es das primäre Ziel sein muss, die Brennstoffpreise auf der heutigen Höhe
AB 2006 S 1135 / BO 2006 E 1135
zu halten, denn mit dieser Höhe ist wie gesagt eine Lenkungswirkung erzielt worden.
Die Minderheit I schliesst sich dem Nationalrat an. Die Konsequenzen dieser Fassung sind im Rahmen der Detailberatung darzustellen. Der Antrag der Minderheit II stellt eine zeitlich gestreckte Variante des Antrages der Minderheit I dar; auf sie ist ebenfalls im Rahmen der Detailberatung einzugehen. Und Herr Schwaller verbindet verschiedene Elemente der Minderheitsanträge miteinander.
Zu den Gaskombikraftwerken: Die Kommission hat von der Tatsache Kenntnis genommen, dass verschiedene Elektrizitätswerke planen, im Laufe der nächsten Jahre Gaskombikraftwerke zu erstellen. Die Kommission ist sich - was sie bereits in Flims deutlich gemacht hat - des Umstandes bewusst, dass wir in einigen Jahren in eine Stromlücke hineinlaufen, wenn wir nichts vorkehren. Die Beurteilung der politischen Lage seitens der Elektrizitätswerke geht nun offenbar dahin, dass sie im Zusammenhang mit der Schliessung der Energielücke nicht mit einem raschen Ersatz von Atomkraftwerken oder gar dem Ausbau der Atomenergie rechnet. Sie rechnet auch nicht damit, dass sie in nützlicher Frist die grosse Wasserkraft ausbauen kann. Ausserdem ist sie offensichtlich auch der Ansicht, dass die neuen erneuerbaren Energien vom Quantitativen her keinen bedeutenden Beitrag an die Lückenschliessung erbringen können. Nebst dem Stromimport bleibt für diese Werke offenbar allein der Bau von Gaskombikraftwerken, um die Energielücke vorderhand schliessen zu können - bis die entsprechenden Verfahrensschritte abgewickelt sind, die dann allenfalls zu einer Ersetzung der bestehenden AKW führen könnten.
Die Kommission ist einhellig der Meinung, dass dies nicht einfach so hingenommen werden kann. Das Gaskombikraftwerk Chavalon allein würde jene Menge an CO2 ausstossen, welche wir durch die Einführung der CO2-Abgabe zu reduzieren gedenken. Wir landen mit anderen Worten bei einem CO2-Nullsummenspiel, das aber der Konsument zu bezahlen hat. Die Kommission hat versucht, dieses Nullsummenspiel zu vermeiden. Das ist der Sinn des Antrages zu Artikel 1 Absatz 2, der sowohl von der Mehrheit als auch von der Minderheit I zu Absatz 1 getragen wird. Im Detail werden wir zu diesem Antrag noch Stellung nehmen müssen. Wir möchten nicht, dass Gaskombikraftwerke überhaupt nicht entstehen, aber wir möchten, dass sie eine Übergangslösung darstellen und gegenüber allen anderen, welche CO2 ausstossen, nicht privilegiert werden.
Namens der Kommission beantrage ich Ihnen daher, auf die Vorlage einzutreten.

Hofmann Hans (V, ZH): Wie Ihnen unser Kommissionspräsident dargelegt hat, hat es sich die Kommission mit dieser Vorlage nicht einfach gemacht. Wie die nationalrätliche UREK haben auch wir einige Schwenker vollzogen. Wir haben uns vertieft mit der Umsetzung des CO2-Gesetzes befasst und uns selbst wie auch der Verwaltung viele Fragen gestellt, etwa die folgenden:
Ist eine CO2-Lenkungsabgabe aus heutiger Sicht überhaupt noch das richtige Instrument? Die Zeit bleibt ja nicht stehen. Hat die starke Preisentwicklung nach oben bereits eine lenkende Wirkung gezeigt? Warum hat sich der Bundesrat entschlossen, nur eine Lenkungsabgabe bei Brennstoffen einzuführen, also ausgerechnet in jenem Bereich, der sich auf einem deutlichen Absenkpfad befindet und eine gute Leistung ausweist? Da will der Bundesrat gemessen am Preisniveau zum Zeitpunkt seines Beschlusses eine Abgabe von rund 15 Prozent einführen.
Wie verhält es sich mit der CO2-Problematik im Zusammenhang mit unserer Energiepolitik? Wir stecken ja auch mitten in der Beratung des Stromversorgungs- und des Energiegesetzes. Das Energiegesetz verlangt im Zweckartikel vom Staat eine ausreichende, breitgefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung. Neu haben wir ins Energiegesetz folgende Bestimmung aufgenommen: Wenn sich abzeichnet, dass die Energieversorgung längerfristig nicht gesichert ist, haben Bund und Kantone zeitgerecht die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass möglichst im Inland Produktionskapazitäten bereitgestellt werden können. An diesem Punkt stehen wir heute ja.
Das geänderte Energiegesetz setzt vor allem auf Wasserkraft und erneuerbare Energien. Das ist richtig, aber kann die Schweiz mit dem Ziel einer längerfristig gesicherten Stromversorgung überhaupt auf Kernkraftwerke verzichten? Kann die sich abzeichnende Energielücke überhaupt anders als mit Gaskraftwerken überbrückt werden? Wie verhält es sich dann mit den Zielen des Kyoto-Protokolls zu den CO2-Emissionen? Wie viele solche Anlagen würde es zur Überbrückung brauchen? Für wie lange würden sie benötigt? Wie viel CO2 emittieren solche Gaskombianlagen im Verhältnis zu den 700 000 Tonnen CO2, welche die Lenkungsabgabe jährlich verhindern soll? Widersprechen sich da nicht zwei Gesetze: das Energiegesetz und das CO2-Gesetz? Sollten wir nicht die Energieperspektiven bis 2030, welche uns der Bundesrat schon bald vorlegen wird, abwarten, bevor wir weitere Entscheide zur CO2-Abgabe fällen? Wäre nicht auch hier eine direkte Förderabgabe oder ein Modell, wie es Schweden kennt, wo die Abgabe mit Erfolg in Reduktionstechnologien investiert wird, effizienter als die Rückerstattung an die Bevölkerung? Bundespräsident Leuenberger hat diese Frage in der Kommission selbst aufgeworfen, um daraufhin aber sofort zu sagen, das CO2-Gesetz bestehe und wir seien eben gesetzlich zur Einführung einer Lenkungsabgabe auf CO2 verpflichtet, selbst dann, wenn dies nicht die allerbeste Lösung sei.
Wir haben uns in der Kommission auch gefragt, ob wir aus all diesen Gründen nicht den Mut haben sollten, auf diese Vorlage zur Einführung der CO2-Lenkungsabgabe zum heutigen Zeitpunkt nicht einzutreten. Dann könnte sofort eine Änderung des CO2-Gesetzes angestrebt werden, die es Bundesrat und Parlament ermöglichen würde, bei Nichterreichen der Ziele wahlweise entweder eine Lenkungs- oder eine direkte Förderabgabe einzuführen, also sachgerecht und situationsbezogen die jeweils bessere Lösung zu treffen. Derweil könnte ein sogenannter Klimarappen 2 oder über die bereits heute bestehende Organisation zum Klimarappen auf Treibstoffen auch ein integraler Klimarappen auf CO2-Emissionen eingeführt werden. Dessen Erträge könnten sofort und effizient in neue Heizsysteme wie Systeme zur Gewinnung von Erdwärme, Sonnenkollektoren, Wärmepumpen usw., aber auch in Gebäudeisolierungen bei Neubauten und Gebäudesanierungen sowie in die Forschung und Entwicklung neuer erneuerbarer Energien eingesetzt werden.
Hätte man schon damals, bei der Schaffung des CO2-Gesetzes, beide Lösungsvarianten vorgesehen, müssten wir heute wohl keine lange Diskussion führen, sondern wir würden uns beim heutigen Niveau der Marktpreise mit Sicherheit für eine wie auch immer ausgestaltete, direkt wirkende Abgabe entscheiden. Aber - immer wieder haben wir das gehört - wir haben nun einmal das CO2-Gesetz, und das können wir schon aus politischen Gründen nicht schon wieder abändern, bevor es überhaupt angewendet wurde.
So ist dann unsere Kommission letztlich mit 8 zu 4 Stimmen auf die Vorlage eingetreten, hat aber, wie unser Kommissionspräsident bereits dargelegt hat, gleichzeitig eine Subkommission beauftragt, all die aufgeworfenen gesamtenergiepolitischen Fragen vertieft abzuklären. Wie Sie sehen, wurde kein Minderheitsantrag auf Nichteintreten gestellt. Die ehemalige Minderheit, zu welcher ich gehört habe, hat eingesehen, dass es bei der jetzigen Ausgangslage und in unserer Situation als Zweitrat wohl keine andere Möglichkeit gibt, als einzutreten. Wir werden also eine CO2-Lenkungsabgabe einführen. Wie dies geschehen soll - ob preisabhängig gemäss dem Antrag der Kommissionsmehrheit oder aber emissionsabhängig, wie vom Nationalrat beschlossen, und je nach obsiegender Minderheit, Minderheit I oder II, stufenweise -, werden wir noch zu entscheiden haben.
Ich möchte der Detailberatung jetzt aber nicht vorgreifen. Ich habe beim Eintreten lediglich versucht, Ihnen darzulegen, dass sich unsere Kommission unter kundiger Führung durch unseren Präsidenten, aber auch mit sehr guter Unterstützung durch das BFE, in einem umfassenden

AB 2006 S 1136 / BO 2006 E 1136
gesamtenergiepolitischen Rahmen äusserst gründlich mit dieser Vorlage auseinandergesetzt hat.
In diesem Sinne opponiere ich nicht bzw. - ehrlicher gesagt - nicht mehr gegen Eintreten.

Forster-Vannini Erika (RL, SG): Heute geht es letztlich nur noch darum, den Abgabesatz und seine Ausgestaltung durch das Parlament zu beschliessen. Die Kommissionsmehrheit wie -minderheit wollen - Sie haben es bereits gehört - am vorgegebenen Ziel festhalten, allerdings mit unterschiedlichen Vorgaben. Die Kommissionsmehrheit sieht ein preisgestaltetes System vor, die Kommissionsminderheit macht demgegenüber die Abgabe vom Absenkungspfad abhängig.
Ich habe zwar einiges Verständnis für die Argumente der Kommissionsmehrheit; sie macht darauf aufmerksam, dass der gegenüber der Beschlussfassung vom CO2-Gesetz gestiegene Ölpreis bereits eine effiziente Wirkung zeigt. Allein die gestiegenen Heizölpreise dürften zu einem geringeren Verbrauch führen. Die künstliche Verteuerung gegenüber dem bereits hohen Erdölpreis vermöge keine zusätzliche Wirkung zu entfalten. Deshalb sei zuzuwarten und erst dann zu handeln, wenn sich die heutigen Bedingungen ändern. Ob und wie stark sich allerdings gestiegene Ölpreise auf den Verbrauch fossiler Energien auswirken, ist massgebend abhängig von der Dauer der Preiserhöhung und wohl noch weit mehr von den Erwartungen der Unternehmen und der Haushalte bezüglich der künftigen Preisentwicklung. Ausserdem ist festzuhalten, dass die Heizölpreise heute immer noch real tiefer sind als zu Beginn der Neunzigerjahre. Die vorgeschlagene Bindung der CO2-Abgabe an den Heizölpreis würde den Heizölmarkt meiner Meinung nach faktisch ausser Kraft setzen, denn nicht nur die Heizölwirtschaft, sondern auch die Konsumentinnen und Konsumenten hätten ein Interesse daran, dass der Heizölpreis unter die Marke von März 2005 fällt. Wie weit die Binnenwirtschaft den Preis beeinflussen kann, ist fraglich.
In der Variante des Nationalrates wird die Abgabe ja auch nur unter gewissen Bedingungen eingeführt, nämlich nur dann, wenn die gesetzten Meilensteine nicht erreicht werden. Der klare Wille seitens des Parlamentes, die Abgabe selbst dann einzuführen - das ist für mich wichtig -, wenn der Ölpreis konstant hoch ist, das Ziel des CO2-Ausstosses aber trotzdem verfehlt wird, sendet an die Verbraucher aber ein weit stärkeres und unmissverständlicheres Signal. Nur so werden die Unternehmen und die Haushalte die Aufgabe in ihre künftige Planung mit einbeziehen; der Anreiz zum Sparen wird grösser, und der Einsatz CO2-freier oder -ärmerer Energieträger wird vermehrt zum Tragen kommen.
In der Botschaft vom 22. Juli 2005 zur Genehmigung des CO2-Abgabesatzes für Brennstoffe sind Mehremissionen von Gas- und Dampfturbinenanlagen nicht berücksichtigt. Entsprechend stand in der Beratung durch die Kommission die Inbetriebnahme eines fossil befeuerten Kraftwerkes zur Schliessung der Stromlücke nicht zur Diskussion. Die Inbetriebnahme eines solchen neuen Kraftwerkes stellt die Schweizer Klimapolitik aber vor die Gretchenfrage: Wie haben wir es denn mit unseren Klimazielen? Während der Verpflichtungsperiode 2008 bis 2012 würde die CO2-Bilanz entsprechend zusätzlich belastet, selbst wenn, wie dies vom Bundesrat in der Kommission vorgetragen wurde, die Inbetriebnahme frühestens auf das Jahr 2010 zu erwarten wäre.
Die Zubauoption für neue Gaskraftwerke hat einen eminenten Einfluss auf den CO2-Absenkungspfad, den die Schweiz mittel- und langfristig verfolgen will. Es ist deshalb zwingend, den Bürgerinnen und Bürgern klaren Wein einzuschenken. Der Bundesrat vertritt die Meinung, dass die Abgabebefreiung von neuen Emittenten wie Gaskraftwerken in Artikel 8 der CO2-Verordnung geregelt sei. Den Gaskraftwerken stünden als Neuemittenten gemäss Verordnung erweiterte Möglichkeiten zu, sich Reduktionen bei Dritten anrechnen zu können. Im Unterschied zur Zielvereinbarung mit bestehenden Unternehmen könnten sie sich Massnahmen ausserhalb des eigenen Betriebs anrechnen lassen, zudem könnte ihnen die grosszügigere Limite für ausländische Zertifikate zugestanden werden.
Meiner Ansicht nach ist es, bei allem Wohlwollen für die CO2-Abgabe, unsinnig, eine CO2-Abgabe einzuführen und gleichzeitig Kraftwerke zu planen, die ein Mehrfaches an CO2 ausstossen. Darüber hinaus will man sie erst noch gegenüber anderen Unternehmen bezüglich Kompensation bevorzugt behandeln. Um es klar und deutlich zu machen: Wir überlegen uns, "CO2-Schleudern" - ich nenne sie jetzt einmal so - grossen Ausmasses für den Dauerbetrieb zu bauen, was mit diesem Primärenergieträger eine höchst fragwürdige Angelegenheit ist, und damit in der Schweiz zum ersten Mal eine Produktion von Strom aus fossilen Energieträgern auf die Beine zu stellen; und wir geben ihnen gegenüber anderen Unternehmen gemäss Bundesrat auch noch eine bevorzugte Stellung. Damit bin ich nicht einverstanden. Wenn wir CO2 als klimarelevant einstufen und dem Willen des Souveräns nachleben, müssen wir auch Gaskombikraftwerke der Kompensation unterstellen.
Ich unterstütze deshalb ausdrücklich den Antrag der Kommission, dass Gaskombikraftwerke ihre Emissionen kompensieren müssen. Ob vollumfänglich oder nicht, das müssen wir heute freilich noch ausdiskutieren. Wir haben ja soeben auch noch neue Anträge, insbesondere den Antrag Pfisterer Thomas, ausgeteilt erhalten. Darüber müssen wir noch ausgiebig diskutieren. Dass diese Kompensation zu 70 Prozent im Inland, vorwiegend im Gebäudebereich und allenfalls im Zubau bezüglich Produktion von Strom aus erneuerbaren Energieträgern, zu realisieren ist, scheint mir richtig, selbst wenn von der Strombranche befürchtet wird, dass das wirtschaftliche Potenzial nicht für alle Subventionsprogramme ausreichen könnte.
Wenn dagegen argumentiert wird, dass Gaskraftwerke im Ausland weit bessere Ausgangsbedingungen haben als hierzulande, ist dies weiter nicht verwunderlich, ersetzen sie doch in vielen EU-Staaten alte Kohlekraftwerke und leisten somit einen Beitrag an die Erfüllung der Kyoto-Ziele. Da in der Schweiz solche Substitutionsmöglichkeiten fehlen, können die Rahmenbedingungen gar nicht dieselben sein. Es kann ausserdem nicht sein, dass wir aus Furcht vor der politischen Diskussion um neue Kernkraftwerke unsere CO2-Ziele opfern und die Bemühungen von privaten Haushalten, Klein- und Grossunternehmen ad absurdum führen. Der Bundesrat hat den Entsorgungsnachweis als erbracht erklärt. Damit steht einem Planungs- und Bewilligungsverfahren für neue Kraftwerke nichts mehr im Wege.
Ich möchte Ihnen beliebt machen, dass wir heute diese Abgabe gemäss Minderheit I einführen. Die energiepolitische Diskussion wird aber wohl erst nächstes Jahr geführt, nämlich dann, wenn der Bundesrat, gestützt auf die Resultate der Energieperspektiven, die wichtigsten energiepolitischen Schlussfolgerungen gezogen hat. Heute aber ist es wichtig, dass wir klare Signale setzen, dass wir eine Abgabe im Sinne des Nationalrates beschliessen, und dass die Gaskombikraftwerke - wenn die Emissionen wirklich hoch bleiben - aber weder von der CO2-Abgabe befreit noch von den Kompensationsmassnahmen ausgenommen werden.
In diesem Sinne bitte ich Sie um Eintreten auf die Vorlage.

Jenny This (V, GL): Selbstverständlich bin ich ebenfalls für Eintreten und bitte Sie bei der Detailberatung um Zustimmung zum Antrag der Minderheit I (Sommaruga Simonetta) bzw. zum Beschluss des Nationalrates.
Als wir hier im Parlament 1999 das CO2-Gesetz beschlossen haben, war das Ziel klar. Der Ausstoss von Kohlendioxid sollte in zehn Jahren um 10 Prozent gesenkt werden. Heute steht eindeutig fest, dass die Schweiz diesem Ziel bei weitem nicht näher gekommen ist. Also sollten wir uns endlich von Wunschträumen lösen und uns nun auf den Weg machen, um diese Ziele zu erreichen. Erfolgversprechende Lösungen mit Bezug auf den Klimawandel können wir nur durch längerfristige Massnahmen erreichen. Der Lösungsansatz muss für die Wirtschaft planbar sein und nicht zu einer Umverteilung zwischen Privaten und der Wirtschaft führen und sollte vor allem staatsquotenneutral sein. Die

AB 2006 S 1137 / BO 2006 E 1137
CO2-Abgabe, wie sie nun vorliegt, erfüllt diese Forderungen weitgehend. Was wollen wir denn letztlich noch mehr?
In dieser Debatte gibt es Fakten, vor denen wir die Augen nicht verschliessen dürfen. Den Treibhauseffekt mit allen seinen Folgen können wir nicht mehr vermeiden, aber wir können wenigstens versuchen, den rasanten Temperaturanstieg zu bremsen. Die globale Erwärmung ist eine Tatsache und kann nicht schöngeredet werden, unabhängig davon, wie lange wir diskutieren. Und vor allem findet sie in einem Tempo statt wie nie zuvor, und sie ist - das ist beängstigend - von uns Menschen verursacht.
Seien wir doch ehrlich: All jene, die diese CO2-Abgabe vom Ölpreis abhängig machen wollen, wollen nichts, rein gar nichts. Das ist zwar ihr gutes Recht, aber dann soll man dazu stehen und nicht scheinheilig und doppelbödig mit Wenn und Aber argumentieren.
Ich bin natürlich nicht so naiv zu glauben, wir könnten mit unseren Massnahmen die Umweltpolitik von Amerika und China beeinflussen, aber das, was wir machen, hat Ausstrahlung und Symbolcharakter. Die Schweiz als reiches Land mit hoher Lebensqualität muss ihren Beitrag leisten, und zwar sofort und ohne Abstriche.
Der Argumentation, dass die hohen Ölpreise bereits bewirkt hätten, dass bei den allermeisten Neubauten keine Ölheizungen mehr installiert würden, kann ich nicht viel abgewinnen. Tatsache ist, dass heute noch 800 000 Altbauten weiterhin mit Öl geheizt werden. Mit der CO2-Abgabe wären eben Anreize zu schaffen, damit in bessere Isolationen und in alternative Heizsysteme auch bei diesen Altbauten investiert würde.
Über tausend Unternehmen haben bereits 1,4 Milliarden Franken in die Reduktion ihres CO2-Ausstosses investiert. Gegenüber all diesen Unternehmungen ist es ein Verstoss gegen Treu und Glauben, wenn diese CO2-Abgabe nun nicht eingeführt wird. Ich glaube, Sie sind mit mir einig: Wir müssen handeln, bevor unsere Kinder auf dem Weg zur Schule schwimmen müssen. Natürlich, auf dem Üetliberg, auf dem Balmberg kennt man keine schmelzenden Gletscher und auch keinen Permafrost. Für uns aus den Land- und Bergregionen ist eine intakte Natur aber überlebenswichtig. Der Tourismus wird nur weiter florieren, sofern es uns gelingt, diese Natur einigermassen zu erhalten.
Seit etwa fünfzehn Jahren bewege ich mich im Sommer jeweils auf den Gletschern. Was hier abgeht, lässt nun die härtesten Zeitgenossen erschauern: Die Gletscher schmelzen meterweise unter Hütten und Mastfundamenten weg. Das Sommerskifahren, ein wichtiger Tourismusfaktor, wird in Bälde der Vergangenheit angehören. Das hier ist der Aletschgletscher. (Zeigt zwei Bilder vom Aletschgletscher) Das eine Bild stammt aus dem Jahr 1900 und wurde vom gleichen Standpunkt aufgenommen wie das andere Bild aus dem Jahr 2000 - in der Vertikalen sind Hunderte von Metern weggeschmolzen, in der Horizontalen fehlt kilometerweise Eis! Die Konkordiahütte wurde vor hundert Jahren an den Gletscher gebaut, heute muss man über hundert Meter eine Treppe hinuntersteigen, um den Gletscher zu erreichen.
Sicher - und ich sehe das am Kopfschütteln unseres Kommissionspräsidenten -, lösen wir dieses Problem nicht einfach mit dieser CO2-Abgabe. Aber wir setzen damit ein Zeichen, wir sensibilisieren die Bevölkerung und vor allem unsere Kinder, und das ist eben entscheidend. Die Wirtschaft kann mit dieser Abgabe leben, weil diese - im Umfang von gegen 650 Millionen Franken - über die AHV und die Krankenkassenprämien der Bevölkerung und der Wirtschaft vollständig zurückerstattet wird.
Die Einführung dieser CO2-Abgabe ist ein gangbarer Weg, ein moderater Weg, und ich möchte Sie dringend bitten, auf diese Vorlage einzutreten und in der Detailberatung der Minderheit I zu folgen und hier keine Abstriche vorzunehmen.

Inderkum Hansheiri (C, UR): Ich weiss nicht, ob ich jetzt noch sprechen soll, nachdem ich keine Bilder vorzuweisen habe, aber im Ernst: An der Session in Flims haben wir über das Stromversorgungsgesetz debattiert, und nicht wenige haben in der Eintretensdebatte auf die Stromversorgungslücke hingewiesen, mit der wir ab etwa 2020 konfrontiert sein werden. Heute debattieren wir über die Einführung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen, und ich meine, dass die Frage, wie einerseits die Energielücke geschlossen werden und andererseits die CO2-Problematik gelöst werden kann, zu einer von mehreren grossen Herausforderungen gehört, mit denen die Schweiz - aber nicht nur die Schweiz, auch viele andere Länder - konfrontiert ist.
Es ist unbestritten, dass sich die Schweiz mit der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls verpflichtet hat, für die Periode 2008 bis 2012 Emissionen von sechs Treibhausgasen, insbesondere CO2, gegenüber dem Stand 1990 um 8 Prozent zu senken. Dieses Reduktionsziel ist seit dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls am 16. Februar 2005 verbindlich. Wenn das Ziel nicht erreicht werden kann, haben wir Sanktionen zu gewärtigen; ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Botschaft, Seite 4889.
Das Kernstück der Instrumentarien, mit welchen die Zielsetzung erreicht werden soll, ist das CO2-Gesetz. Es verlangt, dass energetisch bedingte CO2-Emissionen bis 2010 gesamthaft um 10 Prozent unter das Niveau von 1990 reduziert werden. Nun hat das Parlament - und das scheint mir sehr wichtig zu sein - nur die Kompetenz, die Höhe der Abgabesätze zu genehmigen. Die Frage hingegen, ob eine CO2-Abgabe eingeführt werden soll, ist allein Sache des Bundesrates, und der Bundesrat hat diesbezüglich eigentlich nur einen kleinen Ermessensspielraum. Ich verweise auf Artikel 6 Absatz 1 des CO2-Gesetzes: "Ist absehbar, dass das Reduktionsziel mit den Massnahmen nach Artikel 3 Absatz 1 allein nicht erreicht wird, führt" - führt, es heisst nicht: kann einführen - "der Bundesrat die CO2-Abgabe ein." Der Ermessensspielraum, den der Bundesrat hat, bezieht sich aber eigentlich nur auf die Frage, ob absehbar sei, dass das Reduktionsziel mit den übrigen Massnahmen nicht erreicht werden kann.
Deshalb bin ich der folgenden Auffassung: Wenn der Bundesrat in der von ihm erlassenen CO2-Verordnung den Abgabesatz auf 35 Franken je Tonne CO2 festgelegt hat, dann könnte eigentlich die Bundesversammlung nur entweder diesen Satz genehmigen oder ihn nicht genehmigen. Aber die Bundesversammlung kann nicht darüber befinden, ob die CO2-Abgabe eingeführt wird. Es zeigt sich eben jetzt, dass die Kompetenzregelung, die wir heute im CO2-Gesetz haben, nicht unproblematisch ist. Wir haben ja seinerzeit lange darüber diskutiert, ob für die Einführung der CO2-Abgabe der Bundesrat oder die Bundesversammlung zuständig sei. Ich habe immer dafür plädiert, dass der Bundesrat die Kompetenz haben solle, über die Einführung, aber auch über die Höhe zu bestimmen. Wir haben uns dann auf diesen Kompromiss geeinigt. Aber diese Lösung kann eben auch zur Folge haben, dass die CO2-Abgaben nicht eingeführt sind, obwohl sie aufgrund der Ratio legis des CO2-Gesetzes eigentlich eingeführt werden müssten. So gesehen muss man an sich feststellen, dass die Lösung der Mehrheit gar nicht gesetzeskonform ist, denn es ist - das wurde mehrmals schon gesagt - unwahrscheinlich, ja praktisch ausgeschlossen, dass der Index der Konsumentenpreise vor 2009 während sechs aufeinanderfolgenden Monaten den Stand von März 2005 unterschreitet.
Das zeigt ein weiteres Problem auf. Die CO2-Abgabe, wir wissen es, ist ausgestaltet als eine reine Lenkungsabgabe, das heisst, die Erträge werden zurückerstattet. Es ist das Modell, das Kollege Jenny als das richtige Modell gepriesen hat. Ich bin nicht ganz gleicher Ansicht. Denn es ist ja eine Tatsache, dass zum Zeitpunkt des Erlasses der Botschaft ein Liter Heizöl 64 Rappen kostete. Die CO2-Abgabe, wie sie vom Bundesrat beantragt wird, würde 9 Rappen betragen; der Heizölpreis, das wissen wir auch, bewegt sich ja schon seit längerer Zeit über dem damaligen Wert. Es stellt sich also die Frage, ob die CO2-Abgabe, ausgestaltet als reine Lenkungsabgabe, überhaupt geeignet ist, das Lenkungsziel zu erreichen. Dazu möchte ich zwei Bemerkungen machen.
1. Es ist offenbar schon ein Unterschied, ob die Erhöhung des Preises durch den Markt erfolgt oder ob sie durch eine

AB 2006 S 1138 / BO 2006 E 1138
Abgabe, sprich die CO2-Abgabe, bewirkt wird. Für mich ist nachvollziehbar, dass der Ölpreis allgemein immer noch als eine unsichere und mitunter doch stark schwankende Grösse wahrgenommen wird. Massgebend ist jedoch, ob die Preiserhöhung als dauernde wahrgenommen wird. Dieses Ziel wird eigentlich nur durch die Abgabe erreichbar. Es gibt noch andere Gründe: Beispielsweise verhindert eine gute Wirtschaftslage tendenziell das Umsteigen auf nichtfossile Energieträger.
2. Wir werden uns schon die Frage stellen müssen, ob die CO2-Abgabe in Zukunft nicht anders ausgestaltet werden soll. Es gibt selbstverständlich eine Periode nach Kyoto. Und es ist davon auszugehen, dass im Zeitraum nach Kyoto die Reduktionsziele bedeutend höher sein müssen als im Kyoto-Protokoll, wenn wir die Erderwärmung auf einem bestimmten, noch verantwortbaren Niveau stabilisieren wollen, was meines Erachtens zwingend notwendig ist. Da muss man sich, ich habe es angetönt, schon überlegen, ob die CO2-Abgabe nicht so auszugestalten ist, dass sie zum einen eine Lenkungswirkung und zum anderen, das hat auch Herr Kollege Hofmann gesagt, eine Förderwirkung hat, d. h., dass die Erträge nicht zurückerstattet, sondern zielgerecht zur Förderung eingesetzt werden. Ich könnte mir vor allem Massnahmen im Gebäudebereich vorstellen, wo es meines Erachtens ein substanzielles Potenzial gibt.
Vor allem aber meine ich, dass wir nach Kyoto die internationale Zusammenarbeit fördern müssen, nicht zuletzt auch deshalb, damit Argumente, die ja mit Blick auf Wettbewerbsverzerrung immer wieder kommen, beseitigt werden können. Einige Stichworte für eine solche Ausgestaltung der internationalen Zusammenarbeit sind folgende:
Es müssen selbstverständlich auch die USA und Australien als grösste Pro-Kopf-Emittenten einbezogen werden; es müssen die Schwellen- und Entwicklungsländer in die Pflicht genommen werden, und es müssen vielleicht mehr sektorielle Änderungen anstatt Länderregelungen erfolgen. Ich könnte mir durchaus auch eine globale CO2-Abgabe vorstellen, wie sie von Herrn Bundespräsident Leuenberger angeregt worden ist; es gibt weitere Massnahmen.
Was sind die Schlussfolgerungen? Es scheint mir zunächst wichtig, dass jetzt über die Einführung der CO2-Abgabe Sicherheit geschaffen wird, und zwar in zweifacher Hinsicht: zunächst Sicherheit für diejenigen, die im Vertrauen darauf, dass eine CO2-Abgabe kommt, freiwillig Investitionen getätigt haben; Sicherheit sodann aber auch mit Blick auf diejenigen, die noch nicht das getan haben, was sie tun sollten, damit die Lenkungswirkung der CO2-Abgabe verstärkt werden kann.
Die CO2-Abgabe - das wurde schon von einigen Vorrednerinnen und Vorrednern gesagt - ist aber auch erforderlich, damit wir jetzt ein Instrumentarium haben, um die Problematik der Gaskombikraftwerke zu lösen. Schwergewichtig geht es aber vor allem darum, wie die CO2-Abgabe für die Zeit nach Kyoto zusammen mit anderen Massnahmen ausgestaltet werden soll. Daher scheint es mir wichtig, dass Sie im Grundsatz auf die Linie des Nationalrates einschwenken. Ob es um die Minderheit I (Sommaruga Simonetta) oder den Antrag Schwaller geht, den ich in der Kommission auch gestellt hatte, ist meines Erachtens eher sekundär.
Ich möchte Ihnen daher beantragen, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung entweder dem Antrag der Minderheit I oder dem Antrag Schwaller zuzustimmen.

Sommaruga Simonetta (S, BE): Das CO2-Gesetz hat im Jahr 2000 eine wichtige und sogar eine entscheidende Rolle gespielt: Im Abstimmungskampf um die drei Energievorlagen, die Förderabgabe, die ökologische Steuerreform und die Solar-Initiative, stand das CO2-Gesetz als Gegenprojekt da. Ich gehe davon aus, dass dies wesentlich dazu beigetragen hat, dass die drei anderen Vorlagen in der Volksabstimmung gescheitert sind. Man hat damals das CO2-Gesetz gelobt; vor allem auch das Energieforum Schweiz hat Folgendes zum CO2-Gesetz gesagt: "Dieses folgt dem Prinzip freiwilliger Massnahmen und sieht - bei Nichtgenügen - einen klaren Abgabenmechanismus auf CO2-Emissionen vor." Das Gesetz wurde auch gelobt, weil es für die Wirtschaft berechenbar sei, weil es für die Wirtschaft keine Mehrbelastung bedeute, weil es nicht zu neuen Steuern führe und weil es staatsquotenneutral sei. Gelobt hat man das Gesetz auch wegen der Subsidiarität; gelobt hat man, dass die Massnahmen für Unternehmen freiwillig seien und dass diese die Möglichkeit hätten, sich später von der Abgabe befreien zu lassen. Gelobt wurde auch, dass es beim CO2-Gesetz nicht um eine Verteuerung der Energie gehe, sondern um eine Abgabe auf den Emissionen: Das Gesetz belohne jene, welche die Emissionen reduzieren und bitte jene zur Kasse, welche zu viele Schadstoffe emittieren, obwohl es möglich wäre, weniger Emissionen zu produzieren.
Man hat dann im Rahmen des CO2-Gesetzes auch entschieden, dass die Abgabe frühestens im Jahr 2004 eingeführt werde, um allen und vor allem der Wirtschaft die Möglichkeit zu geben, die Reduktionsziele mit freiwilligen Massnahmen zu erreichen. Übrigens hat das CO2-Gesetz auch in der Beratung in diesem Rat bereits damals sehr gute Noten bekommen, und ich bin etwas erstaunt, wenn ich heute von Kollegen, die sich damals so für das CO2-Gesetz und damit auch gegen die übrigen Vorlagen eingesetzt haben, heute höre, dass eine Förderabgabe, ein Klimarappen, neue Steuern vielleicht das Bessere gewesen wären. Aber ich gehe mit Herrn Kollege Inderkum einig: Nach Kyoto können wir wieder darüber sprechen, nach Kyoto können wir uns selbstverständlich auch über andere Möglichkeiten, klimapolitisch etwas zu erreichen, unterhalten.
Der einzige Punkt im CO2-Gesetz, über den man in diesem Rat während fast anderthalb Jahren diskutiert hat und in dem man sich mit dem Nationalrat nicht einig war, war die Frage, ob der Bundesrat die Abgabe einführen solle, wenn absehbar sei, dass das Reduktionsziel mit den freiwilligen Massnahmen nicht erreicht werden könne, oder ob diese Abgabe noch die Zustimmung des Parlamentes brauche. Die Mehrheit des Ständerates hat sich in drei Abstimmungen immer wieder dafür ausgesprochen, dass der Bundesrat die Abgabe einführen solle, und bis zur Einigungskonferenz hielt die Mehrheit des Ständerates daran fest, dass es klimapolitisch, aber auch staatspolitisch richtig sei, wenn der Bundesrat die Einführung der Abgabe bestimme. Erst in der Einigungskonferenz hat sich dann der Ständerat - leider, muss ich jetzt sagen - dem Nationalrat angeschlossen und hat die Kompetenz in die Hand der eidgenössischen Räte gelegt.
In der Zwischenzeit hat der Bundesrat festgestellt, dass es absehbar ist, dass wir die Reduktionsziele des CO2-Gesetzes nicht erreichen. Es braucht eine Abgabe auf fossile Brennstoffe, um das Reduktionsziel von 15 Prozent bis zum Jahr 2010 zu erreichen, und deshalb führt der Bundesrat - Herr Kollege Inderkum hat es gesagt: Es ist nicht so, dass der Bundesrat einführen "kann", sondern er "führt" - gemäss Vorgabe des CO2-Gesetzes eine CO2-Abgabe ein. Den Abgabesatz muss er uns zur Genehmigung unterbreiten, und das geschieht nun heute. Nun sind wir an der Reihe, um den Abgabesatz, den der Bundesrat vorschlägt, zu genehmigen.
Die Reduktion der CO2-Emissionen ist seit der Verabschiedung des CO2-Gesetzes noch drängender geworden. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse zeigen, dass zwar die wirtschaftlich bereits ärmsten Länder vom Klimawandel am meisten betroffen sind. Aber auch die Schweiz als Alpenland hat grösstes Interesse daran, dass die klimapolitischen Verpflichtungen auch auf internationaler Ebene eingehalten werden, und selbstverständlich müssen wir uns hier auch in diese Verpflichtung einreihen.
Schliesslich muss man sich bewusst sein: Erst wenn die CO2-Abgabe eingeführt ist, kann sich die Schweiz dem EU-Emissionshandelssystem anschliessen. Dann erst werden die realisierten Reduktionen der Unternehmen handelbar, was für jene, welche die Ziele mehr als erfüllt haben, von grösster Wichtigkeit ist. Auch für Waldbesitzer gilt: Wenn sie ins CO2-Zertifikategeschäft einsteigen wollen, dann ist eine CO2-Abgabe ebenfalls Voraussetzung für diese Handelsbasis.

AB 2006 S 1139 / BO 2006 E 1139

Ich bitte Sie deshalb, auf dieses Geschäft einzutreten. Es geht heute nicht nur um ein klimapolitisches Geschäft, sondern es geht meines Erachtens auch um eine zentrale Frage der politischen Glaubwürdigkeit. Vor sechs Jahren haben wir der Wirtschaft und der Bevölkerung klare Vorgaben gemacht. Wir haben die Ziele formuliert, und wir haben gesagt: Wenn wir diese Ziele innert gegebener Zeit erreichen, gibt es keine Abgabe; wenn absehbar ist, dass wir sie nicht erreichen, dann gibt es eine Abgabe, und die Abgabe wird so ausgestaltet sein, dass wir die Ziele eben erreichen. Wer sich jetzt schon, haben wir damals gesagt, freiwillig anstrengt, wird nachher von der Abgabe entlastet. Wer nichts unternimmt, muss damit rechnen, dass er nachher von der Abgabe stärker betroffen ist. Das sind die Voraussetzungen. Heute geht es nun darum, den Schritt zu tun, den wir vor sechs Jahren angekündigt haben, auf den sich unzählige Unternehmen eingestellt haben. Unser Entscheid ist deshalb auch eine Frage von Treu und Glauben.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.

Epiney Simon (C, VS): Notre planète compte actuellement plus de 7 milliards d'habitants. Le Conseil mondial de l'énergie prévoit d'ici à 2020 un doublement de la consommation d'énergie; 80 pour cent de celle-ci devrait être due aux pays en développement ou en émergence; la quantité annuelle de CO2 produite par la population mondiale est d'environ 4,2 tonnes par habitant: les rejets s'élèvent à 12 tonnes par habitant dans les pays de l'OCDE, à 9 tonnes dans les pays de l'Union européenne, à 6,5 tonnes en Suisse. Nous avons moins de dégagement de CO2, puisque nous bénéficions d'un excellent approvisionnement en énergie au niveau de l'hydraulique et du nucléaire. En d'autres termes, nous émettons 0,2 pour cent des gaz à effet de serre alors que nous représentons environ 1,2 pour mille de la population mondiale.
Prenons les autres pays qui nous sont proches. L'Autriche doit par exemple réduire ses émissions de moins 13 pour cent, et à fin 2004 elle était à plus 15,7 pour cent. En moyenne, les quinze pays de l'Union européenne d'avant son extension devaient atteindre un objectif de réduction de moins 8 pour cent et ils sont actuellement à moins 0,9 pour cent. C'est dire qu'en comparaison internationale la Suisse est plutôt dans la bonne voie.
La Suisse s'est en effet engagée à réduire de 10 pour cent en moyenne ses émissions de CO2 d'ici à 2010, on l'a dit. En cas de non-respect de cet engagement, notre pays perdrait sa réputation mondiale de pays négociateur et de partenaire crédible. En plus, la Suisse s'exposerait à des sanctions, à savoir qu'elle serait privée du droit de participer au mécanisme de flexibilité et au commerce international de droits d'émission. De plus, elle serait pénalisée de 30 pour cent du budget des émissions pour la période après 2012.
A partir de ce constat, je suis à titre personnel favorable au principe de l'introduction d'une taxe sur le CO2. Toutefois ce projet suscite deux problèmes fondamentaux.
Le premier problème à trait aux centrales à gaz. Dès 2015, notre approvisionnement en énergie électrique sera vraisemblablement insuffisant. Nous devons dès à présent imaginer comment nous allons combler ce déficit. Et vous le savez, de nombreux milieux souhaitent aménager des centrales à gaz. Or, une seule centrale à gaz génère environ 700 000 tonnes de CO2 par an, soit l'équivalent de ce que nous devons économiser chaque année dans les combustibles pour répondre aux objectifs de Kyoto et aux engagements de la Suisse. De plus, les mêmes milieux souhaitent qu'on les exonère de la taxe sur le CO2 alors qu'à cause d'eux, nous risquons l'introduction de celle-ci. C'est évidemment une situation paradoxale et, même si l'on va exiger d'eux des mesures de compensation, on peut se demander s'il est judicieux d'aller dans cette direction. C'est pour cette raison que des propositions ont été faites, aussi bien au sein de la commission qu'encore actuellement au conseil.
Le deuxième problème consiste à fixer les modalités d'application de la taxe. Le Conseil national veut introduire une taxe sur le CO2 sur les combustibles de manière échelonnée et en fonction du niveau d'émission, alors que la majorité de votre commission souhaite que la taxe ne soit introduite que si le prix du mazout descend pendant six mois en dessous d'environ 65 centimes le litre. Contrairement à ce qu'on entend ou qu'on écrit souvent, le choix entre ces deux variantes n'est pas si facile, car en fait nous sommes tous d'accord d'introduire une taxe sur le CO2, mais nous espérons tous que nous n'aurons pas besoin de le faire.
En relisant le Bulletin officiel de 1998, j'ai trouvé intéressant de reprendre ce qu'avait déclaré notre rapporteur d'alors, Monsieur Respini, le 28 avril 1998: "Ce que veut la loi, c'est la réduction des émissions de CO2, ce n'est pas l'introduction de la taxe." (BO 1998 E 474) C'est d'ailleurs ce qu'ont toujours dit le Conseil fédéral et le Parlement, puisque, dès le départ, tous les acteurs concernés ont considéré qu'une taxe de 9 centimes était incitative et qu'elle devrait permettre une réduction des émissions de CO2.
Or on constate que, malheureusement, ou heureusement selon l'appréciation personnelle, dans l'intervalle les prix ont mieux travaillé que le monde politique et l'ont pris de vitesse! En effet, en 2004, le prix de l'huile de chauffage se situait à environ 45 centimes par litre et, en juin 2006, à 78 centimes. Cela veut dire que le prix du pétrole a augmenté en deux ans de 36 centimes environ, si l'on ajoute la TVA, soit de quatre fois le montant de la taxe que le Conseil fédéral considérait comme suffisant pour réduire les émissions de CO2. Dès lors, la conclusion logique serait de dire: quel que soit le système que l'on applique, le Parlement s'adonne en fait à un exercice alibi parce que le montant de la taxe qu'il souhaite introduire est infiniment plus faible que le prix que le marché a imposé ces dernières années. En d'autres termes, nous assistons à une fiscalisation pure et simple du prix du carburant.
Malgré ces réticences et les points d'interrogation qui subsistent, je pense que les propositions de minorité, ou notamment la proposition Schwaller, sont des compromis auxquels nous pourrons nous rallier, même si elles tendent à introduire une taxe sur le CO2. En effet, nous sommes d'avis qu'il faut finalement trouver une solution dans ce pays et lancer un signal clair, un signal fort.
J'ajoute ici que l'introduction d'une taxe sur le CO2 en fonction des émissions issues des combustibles fossiles va pénaliser en priorité les régions de montagne, déjà désavantagées par la redevance sur le trafic des poids lourds liée aux prestations. Comme le climat de ces régions est plus froid, cela nécessite une consommation de combustibles plus élevée. Or les combustibles sont beaucoup plus chers en montagne qu'en plaine, et en plus on ne peut pas faire des achats en quantité. Donc c'est un pas important que font à mon sens les représentants des cantons alpins en acceptant une taxe sur le CO2, y compris celle contenue, par exemple, dans la proposition Schwaller.

Lombardi Filippo (C, TI): Non deluderò il presidente e non proporrò nessuna proposta di non entrata in materia di modo che la nostra discussione possa continuare ma cercherò di essere ugualmente breve.
Ich will nicht wiederholen, was von verschiedenen Kommissionsmitgliedern gesagt worden ist. Aber wenn eine Bemerkung erlaubt ist, würde ich doch unterstreichen, dass unsere Kommission ernsthaft gearbeitet hat. Wir haben die Frage gründlich diskutiert. Wir wollen eine Lösung, die keine Alibiübung ist, sondern eine Lösung, die weitsichtig ist, die uns die Erreichung der Ziele von Kyoto erlaubt, die, was die CO2- und die Energiepolitik betrifft, eine Gesamtperspektive erlaubt. Wir wollen also nicht eine Abgabe um der Abgabe willen einführen, sondern wir sind bereit, einen Schritt zu tun, damit die konkreten Ziele erreicht werden können.
Wer sich öffentlich darüber beklagt hat, unsere Kommission hätte die Beratungen willkürlich hinausgeschoben, wäre besser beraten, die gründliche Arbeit unserer Kommission zu anerkennen, auch wenn die Ergebnisse angesichts der fehlenden Energiepolitik des Bundes ein wenig ungemütlich ausfallen könnten.

AB 2006 S 1140 / BO 2006 E 1140

Herr Jenny hat es klar ausgedrückt: Unsere Bemühungen haben eher eine symbolische Wirkung. Wenn wir die weltweite Problematik anschauen, sehen wir, dass die grössten CO2-Verursacher ihre Emissionen nach wie vor massiv steigern. Sprechen wir von den Vereinigten Staaten, von China, Indien, sprechen wir vom konstanten Bau neuer Kohlekraftwerke weltweit. Die Gletscher werden aber nicht ab morgen wieder wachsen, Herr Jenny, auch wenn wir die Abgabe heute einführen; die Problematik ist ein wenig breiter.
Wir sprechen also von einer Vorbildfunktion der Schweiz: Wir wollen der Welt zeigen, dass wir unsere Verpflichtungen ernst nehmen und dass wir die Massnahmen einführen, die uns erlauben, unsere Verpflichtungen zu erfüllen. Wenn wir aber eine Vorbildfunktion übernehmen wollen, müssen wir sie konsequent übernehmen und die grösste Herausforderung, die wir haben, seriös anpacken: die Stromversorgungslücke. Das ist die zentrale, die einzige wirklich bedeutende Frage. Alles andere ist sekundär, alles andere sind Kleinigkeiten, die wir machen können, um ein gutes Gewissen zu haben, aber die zentrale Frage ist mit diesem Gesetz, mit dieser Abgabe, gar nicht gelöst.
Zusammen mit anderen Ländern wie Norwegen ist die Schweiz heute eines der wenigen Länder, die ihren Strom praktisch CO2-frei produzieren. Was für ein Vorbild würden wir genau jenen Ländern wie Indien und China, die jetzt Kohlekraftwerke bauen, liefern, wenn wir jetzt von diesem Weg abweichen würden und unsere Stromerzeugung für die Zukunft mit Gaskraftwerken sichern wollten? Zuerst wären es drei Gaskraftwerke - das sind die Pläne, die bereits bekannt sind -, aber in zwanzig Jahren nicht weniger als zwanzig Gaskraftwerke, wie letzte Woche in einem überzeugenden Artikel der "NZZ" berechnet wurde. Zwanzig Gaskraftwerke würden unsere CO2-Emissionen um 30 bis 40 Prozent erhöhen. Alle Bemühungen dieses Gesetzes und dieser Abgabe, die wir heute diskutieren, würden also damit lächerlich gemacht! Wir müssen das ganz klar sagen, denn alles andere ist eine Alibiübung, ist Selbsttäuschung.
Aus diesen Gründen ist die Minderheit II Ihrer Kommission entstanden. Was will diese Minderheit? Sie will eigentlich keine CO2-Abgabe, die ab 2009 einfach auf die Mieter überwälzt werden könnte. Gemeint sind nicht die reichen Mieter, sondern diejenigen, die meistens nichts dagegen tun können, weil in ihren grossen und veralteten Gebäuden eine Ölheizung besteht oder weil sie z. B. in Bergregionen wohnen, wo wenig Mittel für Neuinvestitionen zur Verfügung stehen. Wir sprechen hier also nicht von den Gutsituierten, die in neuen Gebäuden wohnen, wo bereits keine Ölheizung mehr eingebaut wird, oder von denjenigen, die ihre Villa oder ihre Einfamilienhäuser problemlos mit Wärmepumpen umrüsten können. Nein, wir sprechen von den weniger gut situierten Mietern, die bereits mit den massiven Heizölpreissteigerungen "bestraft" worden sind. Wenn wir also die tatsächliche Abgabe gemäss Minderheit II ab 2011/12 statt 2009/10 gemäss Nationalrat einführen, stellen wir einerseits zwei Jahre mehr für Umbauten der Heizungsanlagen in älteren Gebäuden zur Verfügung. Wir geben andererseits auch klare Signale, die ich hier kurz in Erinnerung rufen möchte; die Detailberatung wird natürlich folgen.
Wir würden mit einer solchen Lösung vier klare Signale geben:
1. Wir würden sagen, dass die Abgabe tatsächlich kommt und dass wir das ganze Berechnungssystem - mit der Befreiung für die Industrie, die gewisse Schritte gemacht hat, mit Kompensationen und Bonus-Malus-System - und eigentlich die Wirkung dieser bereits getroffenen freiwilligen Massnahmen anerkennen - mit einer Abgabe, die kommt.
2. Wir würden aber auch sagen, dass die Abgabe genau dann kommt, wenn die allfälligen ersten Gaskombikraftwerke gebaut werden müssen, das heisst, wir wollen diese Gaskombikraftwerke der Abgabe unterstellen. Die Minderheit II schlägt sogar vor, für solche Stromerzeugung aus Gas einen höheren Satz vorzuschreiben.
3. Wenn wir Artikel 1 Absatz 2 gemäss Antrag unserer Kommission übernehmen, heisst das, dass solche Gaskombikraftwerke, entgegen den Bemühungen, die in den betroffenen Bundesämtern zurzeit laufen, von der Abgabe sogar zu befreien wären. Wir geben das dritte Signal, wonach wir für solche Gaskombikraftwerke keine Befreiung von der Abgabe vorsehen.
4. Wir geben ein letztes Signal, nämlich dass wir eigentlich gedenken, die Abgabe natürlich auch nach 2012 wirken zu lassen. Es ist klar, wir denken nicht, dass eine Abgabe für ein oder zwei Jahre einzuführen ist. Die Bestrebungen müssen nach 2012 weitergehen. Wir müssen mit dieser Politik, die eine langfristige Politik ist, konsequent weitermachen und dürfen uns eben nicht mit einer kurzfristigen Alibiübung begnügen.
Ich empfehle Ihnen einzutreten und dem Antrag der Minderheit II zuzustimmen.

Pfisterer Thomas (RL, AG): Die Schweiz ist im Begriff, mit den Gaskombi- und Dampfturbinenkraftwerken ein neues CO2-Problem zu schaffen. Neu ist dies für uns, weil wir bisher keine Kohlekraftwerke und ähnliche Anlagen hatten. Man konnte bisher sagen, dass die Schweiz das CO2-Problem bei der Stromproduktion praktisch nicht kenne. Das ist, glaube ich, Gemeingut. Wenn wir nun aber in der Botschaft erstens lesen, dass der Bundesrat diese Problematik Gaskombikraftwerke überhaupt "nicht berücksichtigt", wenn wir zweitens feststellen, dass der Nationalrat diese Problematik auch nicht berücksichtigt hat, dann müssen wir uns fragen: Warum? Ganz offensichtlich ist man, jedenfalls hierzulande, erst an der Arbeit. Auch die Verwaltung hat der Kommission in der Kommissionssitzung nicht definitive Antworten geben können. Man hat unter anderem auf den Klimabericht verwiesen, der erst im Sommer vorliegen soll. Das ist die Ausgangslage gewesen.
Dennoch ist es richtig - wir sind uns wahrscheinlich einig -, dass die Gaskombikraftwerke und allenfalls die Kraftwerke mit Dampfturbinen (die GUD) schlechte Lösungen sind, weil pro Werk eine Belastung in der Grössenordnung von 1 Million Tonne CO2-Äquivalent geschaffen wird und damit der ganze Regelungserfolg, den wir mit der CO2-Ordnung jetzt erreichen möchten, kompensiert wird. Wir sprechen von etwa 700 000 Tonnen, die wir einsparen könnten. Ein ganz grosser Emittent würde das alles wieder "auffressen", was wir eigentlich erreichen wollten. Das ist das Problem, vor dem wir stehen.
Wir stehen vor einem Konflikt zwischen Klimaschutz und Stromversorgung. Es dürfte vielen wie mir gehen: Selbstverständlich gebührt dem Klimaschutz der Vorrang. Daraus müsste man eigentlich ein Verbot der GUD ableiten. Ich meine, das müssen wir auch erreichen. Die Kommission hat sich im Wesentlichen auf diese Zielvorstellung geeinigt. Allerdings ist es offenbar kurzfristig nicht erreichbar. Auch ein entsprechender Antrag in der Kommission für eine Motion zu einem generellen Verbot hat keine Mehrheit gefunden - aus Gründen, die ich heute einigermassen einsehe. Das heisst aber, ein Verbot ist höchstens langfristig machbar, und dass wir diese GUD wenigstens nur als Übergangslösung zulassen dürfen; als Übergangslösung, die wir möglichst präzis umschreiben. Das ist im Grunde genommen die Diskussion, die wir in der Kommission geführt haben und heute Kollege Lauri mit seinem Antrag eingebracht hat, und ich habe versucht, sie mit einem Eventualantrag zu konkretisieren.
Wir haben in der letzten Session, in Flims, das Prinzip der Versorgungssicherheit in die Stromgesetzgebung aufgenommen. Jetzt stehen wir vor dem anderen Teil dieses Konflikts. Die Versorgungslücke kommt auf uns zu, das wurde jetzt mehrfach gesagt. Bei allem Optimismus werden wir nicht darum herumkommen, entweder aus fossilen Quellen oder aus Kernkraft Strom zu produzieren. Die fossilen Quellen haben offensichtliche Nachteile. Ein Stromimport ist unsicher und hat Ihnen allen bekannte Nachteile. Ich lade Sie daher ein, in der nachfolgenden Diskussion den Themenkreis GUD wenigstens so weit zu bearbeiten, wie wir das beim heutigen Wissensstand tun können. Das ist der Sinn des Antrages, den Ihnen die Kommission zu Absatz 2 unterbreitet. Wir brauchen eine Übergangslösung, aber wenn

AB 2006 S 1141 / BO 2006 E 1141
schon, müssen wir sie möglichst präzise beschränken. Das hat der Bundesrat und das hat der Nationalrat unterlassen.

Schweiger Rolf (RL, ZG): Es ist das Votum von Herrn Kollege Jenny, das mich veranlasst, das Wort zu ergreifen. Ich spreche frei - dies verbunden mit der Gefahr, dass einzelne Votenteile unausgewogen sein könnten und mich später selbst reuen. Trotzdem spreche ich.
Ich weiss nicht, ob sich das Klima so verändert, wie das Herr Jenny geschildert hat. Das ist für mich aber auch nicht entscheidend. Ich weiss um die Möglichkeit, dass es so sein könnte, und allein die Möglichkeit, dass eine solche Situation eintreten könnte, veranlasst mich, die Klimapolitik ernst zu nehmen, gewaltig ernst zu nehmen. In diesem Sinne stimme ich mit Herrn Jenny überein.
Herr Jenny hat dann aber - dies bezogen auf die CO2-Abgabe - gesagt, dass sein Ja dazu primär ein Ja dafür sei, Zeichen setzen zu wollen. Ich bin mir bewusst, dass die Politik auch mit Zeichen lebt. Die Gefahr besteht aber, dass wir vor lauter Zeichensetzen die Effektivität unseres Handelns vergessen. Ich bin Anhänger eines einfachen Prinzips, nämlich des Prinzips "klotzen, nicht kleckern". Und ich meine, dass gerade wir Parlamentarier auch im Bereiche der Klimapolitik vom blossen Zeichensetzen wegkommen und uns ernsthaft die Frage stellen müssen, wo wir effektiv etwas gegen die CO2-Problematik bewirken.
Medial werden wir Parlamentarier heute in zwei Kategorien eingeteilt: Die Umweltbewussten und die Nichtumweltbewussten. Es ist Ihnen vielleicht auch schon aufgefallen, dass es primär drei Kriterien sind, die darüber entscheiden, wie diese Einteilung vorgenommen wird: 1. CO2-Abgabe, 2. Fotovoltaik, 3. Verbandsbeschwerde. Zumindest der Bedeutung der ersten zwei Punkte spreche ich eine Berechtigung in keiner Art und Weise ab. Aber effektiv sind es andere Elemente, welche die Klimapolitik bestimmen, und ich meine, dass wir den Mut haben sollten, klare Fokussierungen vorzunehmen.
Ich präzisiere, was ich meine: Es sind auch die Grünen aufgefordert, sich der Frage zu stellen, ob nicht die Kernkraft klimapolitisch die Lösung für unser Land sein kann. Ich weiss, dass Bedenken bestehen, Sie werden aber eingeladen, diese Bedenken im Hinblick auf die sich uns zwangsläufig stellende Versorgungslücke zu gewichten. Sie sind auch eingeladen, die Frage zu prüfen, ob es tatsächlich realistisch ist, auf den Zeitpunkt der Versorgungslücke hin eine Situation schaffen zu können, welche das Problem allein mit erneuerbaren Energien löst. Sie müssen sich auch die Frage stellen, ob nicht bereits in zehn Jahren die Situation so sein muss, dass entweder ein Kernkraftwerk steht oder eben nicht und dies die zentrale politische Herausforderung ist.
Weitere Punkte: Wenn wir über andere klimapolitisch relevante Fragen sprechen, habe ich vielfach den Eindruck, dass die dahinterstehenden Interessen Vater des Gedankens sind, etwas gutzuheissen. Zwei, drei Beispiele:
1. Klimarappen. Der Klimarappen wird zu 50 Prozent in der Schweiz ausgegeben, zu 50 Prozent im Ausland. Von unserer Warte aus, volkswirtschaftlich gesehen, ist das vernünftig. Klimapolitisch ist die Situation so: Mit den 50 Prozent, die wir in der Schweiz ausgeben, erreichen wir 20 Prozent der Effektivität, mit den anderen 50 Prozent erreichen wir 80 Prozent. Warum sind wir nicht bereit, hier klimapolitisch andere Szenarien zu setzen?
2. Die Diskussion um den Biodiesel. Da stand zur Debatte, inwieweit Interessen einzelner Teile unserer schweizerischen Wirtschaft prioritär eben auch noch gewichtet werden müssen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Ich sage nicht, das sei falsch. Aber stehen wir dazu, dass wir eben nebst der Klimapolitik ein Minus in Kauf nehmen, wenn wir ein Plus an eigenen Vorteilen haben. Analog wird es wieder bei der "AP 2011" sein.
3. Biomasse zu verstromen, kann via Einspeisevergütung Geld geben. Die Verstromung braucht Energie, ein Einspeisen des entstandenen Gases in die Dieselstoffbereiche wäre vielleicht vernünftiger? Ich stelle dies als Frage, ich stelle keine Behauptung auf.
Ich will mit meinem Votum einfach an uns hier appellieren: Sind wir ehrlich, wenn wir Klimapolitik betreiben, und sind wir auch bereit, uns naheliegende Interessen aufzugeben, wenn es sich im Interesse der Klimapolitik verantworten lässt? Ein Idealziel und die Durchsetzung der eigenen Vorstellungen lassen sich in der heutigen Situation nicht mehr immer zusammen erreichen; das mein Appell.
Etwas noch: Hüten wir uns davor, uns selber vorzumachen, dass wir durch das Erreichen von Zielsetzungen hinsichtlich des Problems tatsächlich die Lösung bringen. Mit dem allein ist es nicht getan. Fakten sind gefragt, nicht nur das Setzen von Zeichen.

Büttiker Rolf (RL, SO): Ich muss sagen: Ich war damals mit einigen anderen in diesem Saal ein Anhänger der Grundnorm, Herr Jenny. Wenn man Anhänger der Grundnorm war, ist es nicht ganz richtig, wenn Sie die anderen Anhänger der Grundnorm bezichtigen, heute nichts zu wollen. Wir haben damals den Tatbeweis erbracht, dass wir eigentlich in Bezug auf eine ökologische, nachhaltige Energiepolitik, Umweltpolitik eine Grundnorm hätten einführen wollen. Es kam anders. Es wurde anders entschieden. Über diejenigen staune ich am meisten, die damals die Grundnorm bekämpft und auf das CO2-Gesetz verwiesen haben. Solche gibt es auch, die müsste man heute an den Pranger stellen.
Im Übrigen muss ich Ihnen sagen, dass überall und immer wieder gesagt wird, wenn es um Mechanismen und Anreizsysteme, um Strategien geht, dass der Preismechanismus spielen solle, dass der Preismechanismus die entscheidende Grösse sei, um ein gewisses, in diesem Fall ökologisches Verhalten herbeizuführen oder zu fördern. Die Mehrheit macht nichts anderes als den Versuch - ich gebe das gerne zu -, diesen Preismechanismus, diese Preisstrategie ins Feld zu führen; dies sei die Strategie, um das Ziel zu erreichen. Deshalb ist es nicht ganz zu Ende gedacht, wenn man sagt: Alle diejenigen, die wider diesen Mechanismus sind, der sonstwo immer wieder spielt, seien einfach für nichts, die wollten diese Probleme, die es in diesem Bereich zweifellos gibt, einfach nicht anerkennen.
Ich stelle einfach fest: Wenn ich die Aussage höre, auch von wissenschaftlicher Seite, dass mit den heutigen Rahmenbedingungen - ich betone: mit den heutigen Rahmenbedingungen - die Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll seitens der Schweiz erfüllt werden können, dann sehe ich nicht ein, warum man dann eben diese Preisstrategie nicht anwenden kann. Wenn die Rahmenbedingungen dann eben nicht mehr stimmen, wenn dann dieses Verhalten, das wir alle wünschen, nicht mehr gegeben ist, weil das Preisniveau nicht mehr stimmt, um dieses ökologische bzw. auch ökonomische Verhalten zu induzieren, dann soll es greifen. Die Kommissionsmehrheit versucht diese Strategie zu fahren. Wenn diese Bedingungen nicht mehr stimmen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, sind wir sogar für eine Einführung, wie sie der Bundesrat beantragt hat. Deshalb bin ich nicht ganz einverstanden, wenn man allen denjenigen, die in der Kommission in der Mehrheit waren, einfach sagt: Die wollen nichts.
Im Übrigen gibt es dann schon noch Fragen, wie sie auch von Herrn Schweiger aufgeworfen worden sind, zu beantworten. Die ganze Energiefrage ist nicht gelöst. Die ganze Energiefrage, vor allem im Zusammenhang mit der CO2-Problematik ist nicht gelöst. Die Stromlücke ist da. Ich habe von gewissen Kreisen noch nie gehört, wie diese Stromlücke ohne Ausklammerung der CO2-Problematik gelöst werden soll. Das ist dann auch noch eine entscheidende Frage. Diejenigen, die da jetzt gross auffahren mit dieser CO2-Gesetzgebung, die wollen wir dann sehen, wenn es darum geht, die Stromlücke dereinst zu füllen.
Hier muss ich dem Bundesrat einen Vorwurf machen: Ein Konzept, eine glaubwürdige und nachhaltige Strategie für die Zukunft - im Zusammenhang mit der Energiepolitik, zum Teil auch mit der Verkehrspolitik -, die fehlt mir, vor allem im Zusammenhang mit dieser CO2-Abgabe. Es ist natürlich auch schwierig, das den Leuten in der Schweiz zu erklären - wobei das nicht ein Grund ist, nicht hier zu handeln -,

AB 2006 S 1142 / BO 2006 E 1142
wenn der grösste CO2-Emittent der Welt einfach das Kyoto-Protokoll nicht unterschreibt. Es ist dann schwierig zu erklären, dass wir hier einfahren und neue Abgaben kreieren, selbstverständlich mit einem Rückerstattungsmechanismus. Aber die ganze Sache geht dann schlussendlich - wenn man noch die Grössenordnungen der Emittenten anschaut - spätestens in der Globalbilanz nicht auf.
Nichtsdestotrotz müssen wir einen Entscheid fällen. Ich gebe gerne zu, dass man in dieser Frage, wenn man die Voten hört, nicht sicherer wird in der Entscheidung; vielmehr haben einige Voten noch zu grösserer Verunsicherung beigetragen, das gebe ich gerne zu. Als ausgebildeter Naturwissenschafter würde ich gerne aufgrund rationaler Fakten entscheiden. Doch die sind weder in der Botschaft des Bundesrates nachzulesen noch hier in dieser Debatte zu hören.
Ich werde mich der Kommissionsmehrheit anschliessen, eingedenk des liberalen Grundsatzes, dass auch die Minderheit I (Sommaruga Simonetta) Recht haben könnte.

Bonhôte Pierre (S, NE): "Le réchauffement climatique a le potentiel de détruire la civilisation." Ce n'est pas moi qui le dis, même si je partage cet avis. Cette citation est de l'ancien président des Etats-Unis, Monsieur Bill Clinton. On peut regretter évidemment que, prononcée en anglais, cette phrase n'ait pas été comprise par le successeur de Bill Clinton, mais j'espère que, dite en français, elle aidera un peu à motiver notre conseil.
L'humanité est en train de mener la plus vaste et la plus dangereuse expérience qui soit sur son environnement en injectant quelque 28 milliards de tonnes de gaz carbonique chaque année dans l'atmosphère, soit à peu près 900 tonnes par seconde, ce qui veut dire que pendant le temps où je vous parlerai, nous aurons enrichi l'atmosphère d'à peu près un demi-million de tonnes de gaz carbonique. La concentration de gaz à effet de serre a augmenté de 40 pour cent depuis 1850 et il est évident que cela ne peut pas rester sans effets.
Le hasard veut que nous fêtions cette année le 110e anniversaire du premier avertissement quant à l'augmentation de l'effet de serre, donné en 1896 par mon lointain collègue chimiste Svante August Arrhenius qui avait annoncé, à ce moment-là déjà, que la combustion de combustibles fossiles allait accroître l'effet de serre et réchauffer le climat. Aujourd'hui, la preuve en est faite et nous commençons à en payer la facture. La température du globe s'élève de manière constante depuis un siècle et cette hausse s'est accélérée depuis 1980. Chaque année voit des records de température battus et les phénomènes climatiques extrêmes s'enchaînent à un rythme accéléré. Nos glaciers disparaissent - Monsieur Jenny nous en a donné toute à l'heure l'image saisissante. La banquise fond, les sécheresses se multiplient et notre pays, par son relief accentué, est particulièrement exposé aux conséquences de ces dérèglements.
Dans le rapport qu'il a établi à la demande du gouvernement britannique, l'ancien chef économiste de la Banque mondiale, Nicolas Stern, conclut que les conséquences économiques du réchauffement climatique pourraient être aussi dévastatrices que les deux guerres mondiales ou que la grande dépression de 1929. Face à cela, que fait notre Parlement? Il coupe les cheveux en quatre. Il cherche apparemment les moyens d'intervenir le moins possible, tout en donnant l'impression de faire quelque chose.
Certes, la taxe sur le CO2 n'est peut-être pas le meilleur moyen de parvenir à nos buts, mais elle a l'avantage d'être déjà ancrée dans la loi et de pouvoir de ce fait être mise en application rapidement. Peut-être existe-t-il d'autres moyens plus efficaces, notamment des taxes affectées, comme l'a évoqué Monsieur Hofmann. Ce genre de taxes a toutefois le désavantage de créer de graves inégalités de traitement, puisque ceux qui n'ont rien fait jusqu'à aujourd'hui bénéficient des sommes redistribuées au moyen de subventions, alors que ceux qui ont investi hier ou avant-hier ne reçoivent aucune subvention. Au contraire, avec une taxe sur le CO2, ceux qui ont agi hier et qui ont pris leurs responsabilités sont autant récompensés que ceux qui agissent aujourd'hui.
La Suisse s'est engagée, par la ratification du Protocole de Kyoto, à réduire ses émissions de 10 pour cent en 2010 par rapport au niveau de 1990, cela a déjà été rappelé. Cet engagement est très modeste, puisque pour contenir le réchauffement climatique dans des limites acceptables, il faudrait réduire nos émissions de moitié. Malgré la modestie de ces objectifs, nous sommes mal partis pour les respecter, puisque nos émissions stagnent désespérément au niveau de 1990. Même si nos engagements sont modestes, même si la Suisse n'émet que le 0,15 pour cent des gaz à effet de serre de la planète, respecter le Protocole de Kyoto est indispensable envers la communauté internationale, parce que le véritable enjeu de la politique climatique mondiale se jouera après 2012. Il s'agira alors de faire adhérer des pays comme la Chine, l'Inde et également les Etats-Unis aux dispositions qui suivront le Protocole de Kyoto. Et pour être convaincants, les pays industrialisés et l'Europe en particulier doivent respecter les objectifs qui ont été fixés.
La taxe proposée par le Conseil fédéral est déjà d'une légèreté déconcertante vu les enjeux et l'écart que nous avons à combler d'ici à 2010. Cette légèreté extraordinaire peut être mesurée en comparaison internationale, puisque la taxe proposée représenterait quelques 9 centimes par litre d'huile de chauffage. Dans les autres pays, comment se présente la taxation de l'huile de chauffage? En Autriche, elle est le double de celle que nous envisageons d'introduire; elle est de 32 centimes par litre aux Pays-Bas; de 43 centimes par litre au Danemark; de 57 centimes par litre en Suède; et de 62 centimes par litre en Italie, soit bien plus des 9 centimes dont nous parlons.
Nous avons dès lors l'énergie de chauffage la meilleur marché d'Europe; nous ne pouvons pas espérer, dans ces conditions, réduire notre consommation et nos émissions de manière significative. Certes le prix du pétrole a quadruplé en quelques années et il s'agit déjà là d'une incitation à réduire les émissions. Mais cette incitation ne remplace pas la taxe, elle la complète et elle nous donne tout au plus un peu plus de chance d'atteindre les objectifs de réduction des émissions de gaz à effet de serre que nous avons.
Face à l'effort microscopique qui nous est demandé, l'énergie que nous mettons à tergiverser apparaît véritablement disproportionnée et par ailleurs contre-productive.
L'introduction d'instruments incitatifs de marché est effectivement la manière la plus efficace de négocier le virage énergétique qui s'impose à nous pour éviter de foncer dans le mur. Vouloir lier l'introduction de la taxe à l'évolution des prix du pétrole, comme le propose la majorité, est, d'une part, contraire à la loi sur le CO2, qui ne nous donne que la capacité de fixer le montant, mais pas des conditions supplémentaires; d'autre part, c'est un mauvais usage des instruments incitatifs du marché puisque cela multiplie les incertitudes pour les investisseurs. Car, à l'incertitude sur l'évolution des cours du pétrole, on ajoute une incertitude quant à l'introduction de la taxe. Or, pour stimuler les investissements, ce dont on a besoin, c'est autant que possible de sécurité juridique et de visibilité sur l'avenir des prix. Pour stimuler l'investissement, il faut également de la confiance et pas de la défiance. Or, la proposition de la majorité constitue une tromperie envers les quelque 1500 entreprises qui se sont engagées dans des efforts de réduction d'émissions pour être exonérées de la taxe sur le CO2 et qui ont investi des montants - rappelés par Monsieur Jenny - de près de 1,5 milliard de francs.
En introduisant la taxe selon les modalités du Conseil national, on crée cette visibilité nécessaire aux investisseurs qui savent que le prix de l'huile de chauffage va augmenter et que le montant de la taxe ira croissant. Et nous honorons ainsi les efforts des quelque 1500 entreprises qui se sont engagées par le biais de mesures volontaires. Par l'introduction d'une telle taxe redistribuée, nous n'aurons que des effets positifs pour l'économie, puisque cela allégera les prélèvements sur le travail, stimulera les investissements productifs et l'utilisation des ressources indigènes. Par ailleurs, cela réduira notre dépendance énergétique, qui est la plus grande menace actuelle pour notre sécurité.

AB 2006 S 1143 / BO 2006 E 1143

Je me suis demandé pour quelle version de la commission auraient voté Messieurs Poutine, Chavez, Ahmadinejad ou Kadhafi. Je suis arrivé à la conclusion qu'ils auraient voté pour la proposition de la majorité, car c'est celle qui accroîtra la durée de notre dépendance envers le pétrole.
Aussi, après être entré en matière sur le projet, je voterai selon le Conseil national et je suivrai donc la minorité I (Sommaruga Simonetta), car il en va de notre crédibilité.

Briner Peter (RL, SH): Er hat ja bei uns in dieser Woche schon beinahe eine notorische Berühmtheit erlangt; ich spreche vom Esel, vom Esel zwischen den beiden Heuhaufen. Frisst der Esel vom einen Heuhaufen, so ist er ein guter Esel, weil er - wie es sich gehört und politisch korrekt ist - das Menu japonais à la Kyoto gewählt hat. Frisst er vom anderen Heuhaufen, so ist er auch ein guter Esel; er wird getätschelt, weil er sich für den Markt und die Wirtschaft entschieden hat. So ungefähr wird man als Esel in dieser wohl nicht genau wissenschaftlichen Debatte kategorisiert. Ich spreche von den zwei Modellen, dem Preismodell und dem Immissionsmodell, wie ich sie nenne.
Was sind die Mechanismen? Auf der einen Seite ist es auch der - ich sage mal - angewandten Ökonomie klar, dass man die Wirkung einer Massnahme am besten an den Resultaten misst; das spricht für das Immissionsmodell. Klar ist es auf der anderen Seite auch, dass der Preis eine Lenkungsfunktion hat; das würde für das Preismodell sprechen. Wenn nun eintritt, was der Markt vermuten lässt - dass nämlich ein hoher Erdölpreis zu einem geringeren Erdölverbrauch und damit zu einer geringeren CO2-Bildung führt, das Kyoto-Ziel also erreicht wird -, dann haben die Vertreter der reinen Lehre auch vom Immissionsmodell nichts zu befürchten. Der Plafond, der zu CO2-Abgaben führen würde, wäre dann ja nicht erreicht. Sinkt hingegen der Erdölpreis, steigen damit der Verbrauch und die Immissionen. In diesem Fall sind auch die Vertreter der Mehrheit bereit, eine CO2-Abgabe zu erheben.
Mit anderen Worten: Wenn die Bekenntnisse stimmen, kommt es unter dem Strich auf dasselbe heraus. Und wenn das so ist, entscheide ich mich für das Modell, das die Wirkung garantiert: Das ist das Modell der Minderheit, das Immissionsmodell, das Modell des Nationalrates. Ich tue das als Laie - so lange, bis mich jemand vom Gegenteil meiner Logik zu überzeugen vermag.

Fetz Anita (S, BS): Herr Schweiger hat mich mit seinem Votum herausgefordert. Er ist jetzt leider nicht da, aber ich muss es trotzdem sagen. Ich gehöre, das sei hier offen gesagt, zu jener Generation, die sich gegen die Atomkraft engagiert hat, schon vor dreissig Jahren. Mit 18 Jahren war ich in Kaiseraugst und habe dort mitgeholfen, das AKW zu verhindern. Wenn jetzt Kollege Schweiger hier "meine Seite" auffordert, sich das nochmals zu überlegen, dann möchte ich hier einfach mal ein paar Sachen deutlich festhalten.
Das ist das Grundproblem der Politik, auch der CO2-Politik, wie sie hier in diesem Rat betrieben wird. Was ist in diesen dreissig Jahren geschehen? Zuerst hat man uns gesagt, die Entsorgungsfrage sei gelöst - wider besseres Wissen. So gibt es keine Glaubwürdigkeit in der Politik. Dann habe ich mich für eine ökologische Steuerreform engagiert, weil sie marktwirtschaftliche Anreize setzt. Von der Seite von Kollege Schweiger kam keine Unterstützung. Dann haben wir uns für die Energieeffizienz engagiert, für die Faktor-vier-Strategie. Von Ihrer Seite kam keine Unterstützung. Jetzt, dreissig Jahre später, argumentieren Sie mit der Energielücke, die, das gebe ich zu, tatsächlich ein Problem ist. Aber ich muss hier festhalten: Im Jahr 2000 bin ich für die drei Energievorlagen durch die Schweiz getingelt. Damals sagte die Wirtschaft, das sei keine gute Lösung, man wolle eine CO2-Abgabe, das sei effizienter. Nach fünf Jahren ist sich dieser Rat immer noch nicht im Klaren, wie diese CO2-Abgabe ausgestaltet werden muss.
Ich frage Sie, Kollege Schweiger, aber auch den Kollegen Büttiker, der sich vorhin bezüglich der AKW-Frage ausgesprochen hat: Woher sollen ich und viele, viele Leute, die sich seit dreissig Jahren für den Umweltschutz und in der Energiefrage engagieren, das Vertrauen nehmen, dass ein historischer Energiekompromiss nicht wieder einseitig zulasten der Natur und der Umwelt geht? Das erlebe ich seit dreissig Jahren. Mir scheint, hier bei dieser Frage geht es wieder so weiter. Der Klimawandel ist dramatisch, ich glaube, das braucht man jetzt nicht noch mehr zu beweisen. Er ist dramatisch, und er ist hausgemacht. Ich würde mir wünschen, Kollege Schweiger würde sich mit genau so viel Verve für den Klimaschutz einsetzen, wie er sich gegen das Steigen der Staatsquote und das Steigen der Schulden einsetzt. Die Temperaturen steigen nämlich auch, und das wird uns in der Schweiz teuer, sehr teuer zu stehen kommen. Bereits heute betragen die Kosten über 3 Milliarden Franken pro Jahr.
Kollege Schweiger hat gesagt, er rede frei und man solle nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen. Das habe ich mir auch erlaubt; ich verzichte deshalb auf meine anderen Ausführungen zu dieser CO2-Vorlage. Ich möchte Sie einfach bitten: Es braucht jetzt wirklich eine Abgabe ohne Wenn und Aber. Ich weise Sie darauf hin - wir werden nachher in eine Detailberatung einsteigen -, dass bereits die nationalrätliche Fassung ein Kompromiss ist. Wir reden nachher über den Kompromiss des Kompromisses des Kompromisses. Woher soll man da das Vertrauen nehmen, dass die Schweiz in Bezug auf die Energiepolitik, in Bezug auf Umweltschutz und in Bezug auf Energieeffizienz von der politischen Mehrheit in die richtige Richtung geführt wird? Wie soll ich das jenen erklären, die sich auf der anderen Seite engagieren und die Sie zur Bewältigung der Energielücke für neue AKW gewinnen wollen? Das frage ich Sie.

Stadler Hansruedi (C, UR): Ich wollte mich eigentlich nicht zu dieser Vorlage äussern. Die Vorlage sei eine Alibiübung - es ist eigentlich diese Aussage von Kollege Lombardi, die mich etwas provoziert hat. Ich habe jetzt andächtig - ich betone - sämtlichen Sprecherinnen und Sprechern zugehört, aber eigentlich ist alles ganz einfach: Wenn wir mit offenen Augen durch die Welt gehen - schneeblind können wir gar nicht mehr werden, weil viele Gletscher bald verschwunden sein werden -, so haben wir nur die Aussage des kleinen Prinzen von Saint-Exupéry zu beherzigen: Wir erben nicht das Land unserer Väter, sondern wir borgen es von unseren Kindern.
Wir als heutige Politikergeneration stehen in der Pflicht. Wenn wir diese Pflicht wahrnehmen, führt nun kein Weg an einer CO2-Abgabe vorbei. Herr Kollege Lombardi, das ist keine Alibiübung! Herr Kollege Schweiger, es geht meines Erachtens auch nicht darum, ein Zeichen zu setzen, sondern um die Wahrnehmung unserer Verantwortung. Herr Büttiker, wenn wir mit dem Zeigfinger auf andere zeigen, ist das durchaus legitim und richtig, aber das befreit uns noch nicht davon, dass wir auch unsere Hausaufgaben machen.
Im Hauptpunkt, bei der Abgabehöhe, gibt es zwischen dem Antrag der Minderheit I und dem Antrag Schwaller keine Differenz. Meines Erachtens ist dies der Grundsatzentscheid und der massgebende Hauptentscheid, und nicht allenfalls der Entscheid über den Zeitpunkt der Inkraftsetzung, nicht diese Differenz.

Schiesser Fritz (RL, GL): Ich bin zwar nicht der Fürsprecher von Herrn Schweiger, aber aufgrund des Votums von Frau Kollegin Fetz möchte ich doch noch zwei, drei Bemerkungen machen.
Heute haben wir darüber zu entscheiden, ob eine CO2-Abgabe zu erheben ist sowie über deren Form, sei es gemäss Mehrheit, Minderheit I oder II oder vielleicht auch gemäss Bundesrat. Für mich ist die Ausgangslage klar: Eigentlich würde ich beantragen, dem Bundesrat zustimmen. Nachdem aber dieser Antrag wahrscheinlich wenig Aussicht auf Erfolg hat, werde ich der Minderheit I folgen.
Es geht nicht nur darum, Zeichen zu setzen, sondern es geht - das hat Herr Kollege Briner dargestellt - darum: Wenn wir etwas machen, müssen wir etwas machen, das

AB 2006 S 1144 / BO 2006 E 1144
nützt. "Tut um Gottes willen etwas Mutiges!" Dieses Zitat kennen wir.
Ich meine aber, Kollege Schweiger habe ein anderes Problem angesprochen, das hier auch hineinspielt. Da habe ich den Eindruck, dass wir uns einfach davor drücken. Ich kann auch keine Antwort darauf geben. Aber das Problem muss mindestens auf den Tisch gelegt werden, und das Schweizervolk wird nicht darum herumkommen, durch politische Entscheidungen in den nächsten Jahren zu sagen, wohin die Reise gehen soll.
Wir haben eigentlich fünf Fragestellungen: Erstens hat Kollege Schweiger die Frage neuer Atomkraftwerke aufgeworfen, zweitens geht es um Gaskraftwerke, drittens um die Versorgung aus dem Ausland. Viertens geht es - so habe ich das Votum von Herrn Kollege Lombardi verstanden - darum, die Option Wasserkraft noch einmal anzuschauen. All diese Fragen stellen sich, weil uns fünftens eine Stromversorgungslücke ins Haus steht. Unter diesem Aspekt der Stromversorgungslücke stellt sich auch noch eine sechste Frage: Können wir zusätzlich sparen? Aber das wird nicht ausreichen, um eben dieser Lücke zu entrinnen, weil ich nicht glaube, dass wir das durch Sparen bewirken können. Bei der Wasserkraft wird es, selbst wenn wir auf frühere Entscheidungen zurückkommen, kaum möglich sein, noch viel zur Verfügung zu stellen, auch nicht für eine allfällige Übergangsfrist.
Die Nachteile, die uns mit einem Rückgriff auf das Ausland blühen, kennen wir: Versorgungsunsicherheit. Und es nützt ja auch nicht viel, wenn wir einfach sagen, wir halten unsere Luft rein, und dann werden Gaskraftwerke nebenan gebaut. Zu den Gaskraftwerken: Es wird nicht so einfach sein, den Leuten verständlich zu machen, dass wir einerseits eine wirksame CO2-Vorlage beschliessen, und andererseits, im gleichen Atemzug, uns für Gaskraftwerke entscheiden.
Schliesslich zur Option Atomkraftwerke: Ich verstehe Ihre Emotionen, Frau Fetz, die hier bei diesem Thema hochkommen. Aber ich glaube, wir sollten in der Politik die Varianten rational diskutieren, Vor- und Nachteile aufzeigen; und dann ist es an uns und letztlich an der Bevölkerung, die Wertung vorzunehmen. Ich bin überzeugt davon, dass die Frage der Atomkraft relativ rasch erledigt gewesen wäre, wenn wir vor zehn Jahren die Bedeutung der CO2-Abgabe und des Klimawandels diskutiert hätten. Aber in der Zwischenzeit hat dieses Thema eine Bedeutung erlangt, die frühere Entscheidungen zu relativieren beginnt. Deshalb fordere ich nichts anderes, als dass wir in aller Offenheit diskutieren und die Diskussion nicht von vornherein in apodiktischer Weise abschneiden. Wir sollten die Möglichkeiten diskutieren, die wir haben, um die mittel- und langfristige Stromversorgung in unserem Land zu sichern. Wir sollten nicht einfach von vornherein sagen, etwas komme nicht infrage. Sonst machen wir keine Interessenabwägung mehr, sondern wir machen Politik jenseits von Fakten und Würdigungen mit voreingenommenen Entscheidungen, und das kann nicht sein.

Leuenberger Moritz, Bundespräsident: Der Bundesrat unterbreitet Ihnen eine Vorlage, die aus einem einzigen Artikel besteht, nämlich der Genehmigung einer CO2-Abgabe im Umfang von 35 Franken pro Tonne. Er bittet Sie, dies zu genehmigen.
Es ist an sich ein sehr einfacher Artikel. Wenn ich die Geschichte der Beratung dieses Vorschlages ansehe, dann muss ich sagen, sie steht vom Umfang und vom Inhalt her eigentlich fast in keinem Verhältnis zu diesem einfachen Artikel. Da gab es im Nationalrat zunächst einen Antrag der Kommission, nicht einzutreten, dann wurde aber doch eingetreten. Es gab Anträge, den Abgabesatz vom Heizölpreis abhängig zu machen. Es wurde die Verbindung zu den noch nicht verabschiedeten Energieperspektiven des Bundesrates und zur übrigen Klimapolitik des Bundesrates gemacht. Es gab Anträge, die den Abgabesatz mit der Strom- und Energielücke ab den Jahren 2020, 2030 in Verbindung bringen wollten. Es gibt immer noch Anträge, welche die Gas- und Dampfkraftwerke betreffen, die strenger behandelt werden sollen, als es das CO2-Gesetz vorsieht, das Ganze verbunden mit der Absicht, den Bau von Kernkraftwerken beschleunigen zu können.
Demgegenüber hält der Bundesrat an seinem Artikel, wie er in der Fahne aufgeführt ist, fest. Warum? Er tut es in Ihrem Auftrag, im Auftrag des Parlamentes. Das Parlament hat das CO2-Gesetz erlassen. Sie behielten sich damals - gegen den Willen des Bundesrates - die Genehmigung des Abgabesatzes vor. Ich kann mich aber sehr genau an die damaligen Voten erinnern, in denen es hiess: Es wird dann ein Verwaltungsakt sein, den das Parlament vornehmen wird. Es muss - es muss! - diesen Abgabesatz genehmigen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, und es darf diesen Abgabesatz nicht mit anderen politischen Wünschen verbinden. Ich habe das noch im Ohr, vor allem das rollende R jener Zürcher Ständerätin, die das hier beschworen hat.
In der Zwischenzeit haben Sie 2003 das Kyoto-Protokoll genehmigt. Das Kyoto-Protokoll ist in Kraft getreten, und das hat zur Folge, dass wir verpflichtet sind, weil wir uns selber dazu verpflichtet haben.
Die CO2-Abgabe ist eine staatsquotenneutrale Lenkungsabgabe. Es wurde heute wieder die Frage gestellt, ob es andere Methoden gäbe, ob es nicht vielleicht etwas viel Besseres gäbe, radikalere, effizientere Massnahmen als das CO2-Gesetz, das wir selbst erlassen haben. Es wurde wieder die Frage der Förderabgabe aufgeworfen. Die Förderabgabe, so, wie sie andere Länder haben, wird dort nicht direkt der Bevölkerung zurückerstattet, sondern sie wird für CO2-mindernde Technologien eingesetzt und hat somit einen Doppeleffekt. Ich kann mich gut erinnern, dass, als es um die Frage des Solarrappens ging, zunächst eine Kommission, dann eine Subkommission dieses Rates eine völlig andere Konzeption erarbeitet haben, nämlich - Herr Büttiker hat es gesagt - die damalige Grundnorm, verbunden mit einer Förderabgabe; das war eine lange, lange Diskussion. Es hat dann hier eine Mehrheit dafür gegeben; auch das "rollende R" aus Zürich hat sich dem angeschlossen, und der Bundesrat hat sich dann nachher Ihrer Konzeption auch angeschlossen. Es kam zur Volksabstimmung, es kam zu den Parteiparolen - die Parteien haben sich davon wieder distanziert -, das "rollende R" verstummte, und der Bundesrat war am Schluss der einzige, der in der Arena stand und eine Förderabgabe verteidigen musste, die er ursprünglich selber gar nicht gewollt hatte. Alle Gegner sagten: Es gibt ja die CO2-Abgabe, wir wollen die CO2-Abgabe, wir sind verpflichtet, die CO2-Abgabe einzuführen, und wenn es dann einmal so weit ist, werden wir im Parlament diese reine Lenkungsabgabe beschliessen müssen. Sie haben so gut argumentiert, dass die Förderabgabe in der Volksabstimmung bachab gegangen ist.
Herr Briner hat das Beispiel vom Esel zwischen den Heuhaufen gebracht. Der ursprüngliche Gedanke dieses Gleichnisses ist ja der, dass der Esel zwischen den Heuhaufen verhungert, weil er sich nie entscheiden kann. Wenn dieser Esel stets den Kopf zwischen der Lenkungsabgabe und der Förderabgabe hin- und herschwenkt, sich aber nie zuzubeissen getraut, dann verhungert er eben. Ich muss jetzt bitten, sich an den ursprünglichen Weg dieses CO2-Gesetzes zu halten.
Wir haben es nämlich schon sehr weit angewendet, wir haben beispielsweise Verträge mit Industrieunternehmen gemacht, die sich zur Senkung des CO2-Ausstosses verpflichtet haben. Wir haben es mit Erfolg gemacht, und der darf jetzt nicht gefährdet werden. Diejenigen, die mit uns diese Verträge abgeschlossen haben, dürfen in ihrem Vertrauen, das sie darin gesetzt haben, nicht enttäuscht werden; sie sind enttäuscht, wenn die CO2-Abgabe jetzt nicht eingeführt wird. Wofür haben sie dann diese Vorleistungen gemacht?
Es wird nun auch über die Gaskraftwerke diskutiert; ich habe es in der Kommission gesagt: Nach heutigem Recht ist es so - leider, können Sie sagen, und das finde ich auch -, dass wir nur mit einer CO2-Abgabe das Recht haben, von einem Gaskraftwerk Kompensationen zu verlangen. Wir haben sonst nichts in der Hand. Auch die Umweltverträglichkeitsprüfung betrifft diesen Aspekt nicht. Ein Gaskraftwerk könnte ohne weiteres mit einer kantonalen Baubewilligung

AB 2006 S 1145 / BO 2006 E 1145
genehmigt werden. Wir brauchen also diese CO2-Abgabe, um die Gasproduktion, wenn Sie das wünschen - Sie würden es zu Recht wünschen, der Gesetzgeber hat es ja so vorgesehen - mit Kompensationen für ihren CO2-Ausstoss zu belasten. Wir kommen ja nachher noch zu den Gaskraftwerken.
Ich möchte Sie aber jetzt doch bitten: Es ist jetzt der Tag gekommen, an dem Sie sich für diese Lenkungsabgabe aussprechen müssen; Sie haben sich ja schon immer dafür ausgesprochen. Vergessen wir nicht, worum es dabei geht: um die Klimapolitik! Darüber habe ich jetzt gar nicht gesprochen. Aber ich will die eindrücklichen Voten über schmelzende Gletscher und die Zunahme der Fälle von Malaria, die sich auch in Europa wieder auszubreiten droht, gar nicht wiederholen. Wir diskutieren jetzt bereits über die Periode nach Kyoto. Das müssen wir tun. Wir tun es international, wir haben unsere Strategien, unsere Mandate, die uns sagen, wie wir uns dort positionieren sollen. Aber wie glaubwürdig sind wir in der Diskussion über die Zeit nach Kyoto, wenn wir unsere Aufgaben hier nicht erfüllen?
Ich setze hier hinzu: Es geht nicht nur um die Glaubwürdigkeit der Klimapolitik: In diesem Jahr habe ich mich dazu verpflichtet, besonders häufig in Schulen, in Universitäten zu gehen, mit Jugendlichen Diskussionen über die Politik im Allgemeinen zu führen. Ich habe schon festgestellt: Die Sorgen, welche die Jugendlichen dort beschäftigen, weichen zum Teil von den Sorgenbarometern ab, die in Meinungsumfragen ermittelt werden. Die Sorge um die Umweltpolitik und die Klimapolitik ist sehr gross, und dieses sich über Jahre hinziehende Hin und Her kann von vielen Jugendlichen und auch von anderen Leuten im Land nicht verstanden werden. Da "trölt" man etwas vor sich hin. Bitte bekennen Sie sich jetzt zu einer effizienten Klimapolitik, der Glaubwürdigkeit von uns allen zuliebe. Hic Rhodus, hic salta!

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition


Bundesbeschluss über die Genehmigung des CO2-Abgabesatzes für Brennstoffe
Arrêté fédéral concernant l'approbation du montant de la taxe sur le CO2 appliquée aux combustibles

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 1
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Der Abgabesatz von 35 Franken pro Tonne CO2 nach Artikel 3 der CO2-Verordnung vom 22. Juni 2005 wird genehmigt.
Abs. 2
Die Genehmigung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Gaskombikraftwerke (Gas- und Dampfturbinen) ihre Emissionen vollumfänglich kompensieren müssen. Davon dürfen höchstens 30 Prozent mit Emissionszertifikaten aus dem Ausland abgedeckt werden.

Antrag der Minderheit I
(Sommaruga Simonetta, Escher, Forster, Inderkum, Jenny)
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit II
(Lombardi, Epiney)
Der Abgabesatz nach Artikel ....
....
b. ab 1. Januar 2011: auf 24 Franken pro Tonne CO2 falls .... CO2-Statistik im Jahre 2009 mehr als 90 Prozent der Emissionen ....
c. ab 1. Januar 2012: auf 36 Franken pro Tonne CO2 falls .... CO2-Statistik im Jahre 2010 mehr als 86,5 Prozent der Emissionen oder in einem der folgenden Jahre ....
d. für Gaskombikraftwerke (Gas- und Dampfturbinen) 100 Franken pro Tonne CO2.

Antrag Schwaller
Der Abgabesatz nach Artikel ....
....
b. Gemäss Minderheit II
c. Gemäss Minderheit II

Antrag Lauri
Abs. 2
.... ihre Emissionen grundsätzlich kompensieren, mindestens aber zu 60 Prozent. (Rest streichen)

Eventualantrag Pfisterer Thomas
(falls der Antrag Lauri abgelehnt wird)
Abs. 2
.... (Gas- und Dampfturbinen) insgesamt höchstens 3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent verursachen, höchstens fünfzehn Jahre betrieben werden und ihre Emissionen zu 80 Prozent kompensieren müssen. Davon dürfen höchstens 50 Prozent ....
Abs. 3
Der Bundesrat bestimmt, wie und bis wann die Mehrbelastung nachträglich ausgeglichen werden muss.

Art. 1
Proposition de la majorité
Al. 1
Le montant de la taxe de 35 francs par tonne de CO2 selon l'article 3 de l'ordonnance du 22 juin 2005 sur la taxe sur le CO2 est approuvé.
Al. 2
L'approbation est donnée à condition que les centrales à cycles combinés alimentées au gaz (turbine à gaz et à vapeur) soient tenues de compenser intégralement leurs émissions. Dans le cadre de cette compensation, la part des certificats d'émission étrangers ne doit pas dépasser 30 pour cent.

Proposition de la minorité I
(Sommaruga Simonetta, Escher, Forster, Inderkum, Jenny)
Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité II
(Lombardi, Epiney)
Le montant de la taxe sur le ....
....
b. à 24 francs par tonne de CO2 à compter du 1er janvier 2011 si .... ont dépassé en 2009 90 pour cent du niveau de 1990;
c. à 36 francs par tonne de CO2 à compter du 1er janvier 2012 si .... ont dépassé en 2010 86,5 pour cent du niveau de 1990 ou 85,75 pour cent pendant ....
d. à 100 francs par tonne de CO2 pour les centrales à cycles combinés alimentées au gaz (turbines à gaz et à vapeur).

Proposition Schwaller
Le montant de la taxe sur le ....
....
b. Selon minorité II
c. Selon minorité II

AB 2006 S 1146 / BO 2006 E 1146

Proposition Lauri
Al. 2
.... soient tenues de compenser en principe leurs émissions, mais de 60 pour cent au minimum. (Biffer le reste)

Proposition subsidiaire Pfisterer Thomas
(au cas où la proposition Lauri serait rejetée)
Al. 2
.... (turbines à gaz et à vapeur) ne produisent pas plus de 3 millions de tonnes d'équivalent CO2, qu'elles ne soient pas exploitées plus de quinze ans et qu'elles soient tenues de compenser leurs émissions à hauteur de 80 pour cent. Dans le cadre de cette compensation, la part des certificats d'émission étrangers ne doit pas dépasser 50 pour cent.
Al. 3
Le Conseil fédéral précise comment et jusqu'à quand les surplus d'émissions doivent être compensés.

Art. 1a
Antrag der Mehrheit
Dieser Beschluss tritt in Kraft, wenn der Index der Konsumentenpreise für Heizöl vor dem Jahr 2009 während sechs aufeinander folgenden Monaten den Stand von März 2005 unterschreitet. Tritt diese Bedingung nicht ein, so sind die Voraussetzungen für die Einführung einer CO2-Abgabe ab dem Jahr 2010 neu zu überprüfen.

Antrag der Minderheit I
(Sommaruga Simonetta, Escher, Forster, Inderkum, Jenny)
Streichen

Antrag der Minderheit II
(Lombardi, Epiney)
Streichen

Art. 1a
Proposition de la majorité
Le présent arrêté entre en vigueur si, d'ici à 2009, l'indice des prix à la consommation pour les combustibles tombe en dessous de son niveau de mars 2005 pendant six mois consécutifs. Si tel n'est pas le cas, les conditions préalables à l'introduction d'une taxe sur le CO2 à partir de 2010 font l'objet d'un nouvel examen.

Proposition de la minorité I
(Sommaruga Simonetta, Escher, Forster, Inderkum, Jenny)
Biffer

Proposition de la minorité II
(Lombardi, Epiney)
Biffer

Präsident (Bieri Peter, Präsident): Wir haben die Anträge als Konzepte zu behandeln und führen die Diskussion als Konzeptdiskussion, wobei je nachdem dann auch noch über die Anträge Lauri und Pfisterer Thomas zu den Absätzen 2 bzw. 3 zu befinden ist.

Schmid-Sutter Carlo (C, AI), für die Kommission: Ich danke dem Herrn Ratspräsidenten für seine Einführung. Sie ist hundertprozentig zutreffend. In dieser Vorlage hat es zwei Punkte: Die CO2-Frage und dann Artikel 1 Absatz 2, die Gaskombikraftwerke, die auch zum Antrag der Minderheit I gehören. Absatz 2 wollen wir jetzt noch nicht behandeln. Ich beschränke mich auf das Konzept CO2 als preisgesteuertes oder emissionsgesteuertes Konzept; das sind zwei Konzepte.
Eine kurze Bemerkung, bevor ich zu Artikel 1 komme: In der ganzen Eintretensdebatte ist nach meiner Auffassung ein Gedanke schon nicht ganz herübergekommen: Dass wir rein preismässig natürlich nicht mehr dort sind, wo wir zum Zeitpunkt waren, als wir die CO2-Abgabe, das Gesetz, beschlossen haben. Damals betrug die Grössenordnung 35, 40 Rappen pro Liter Heizöl. Heute ist es das Doppelte. Das macht schon auch einen Unterschied.
Zu Artikel 1: Der Antrag der Mehrheit ist im Gegensatz zum Beschluss des Nationalrates und zu den Anträgen der Minderheiten nicht emissionsgesteuert, sondern preisgesteuert. Der Antrag der Mehrheit nimmt - wie übrigens auch der Entwurf des Bundesrates - nicht explizit Bezug auf die Emissionsreduktion; implizit allerdings schon, denn wir bezwecken mit unserem Antrag natürlich auch eine Reduktion der CO2-Emissionen.
Die Überlegung der Mehrheit, die ich bereits in der Eintretensdebatte erläutern durfte, geht dahin, dass zwischen einer marktgetriebenen Preiserhöhung und einer abgabegetriebenen Preiserhöhung bei unideologischer Betrachtung kein Unterschied besteht. Wir haben uns nicht verpflichtet, eine Abgabe zu erheben, sondern Emissionen zu begrenzen. Wenn nun der Markt dies sozusagen aus eigenem Antrieb tut, so geht das für die Mehrheit in Ordnung. Wir sind nicht frustriert, dass es unsere staatliche Intervention nicht braucht. Massgebend für die Emissionsbegrenzung ist nicht die Abgabe oder eine nebulöse innere Kraft dieser staatlichen Abgabe, sondern massgebend ist - was auch die Verwaltung in einem Bericht an die Kommission ausdrücklich anerkannt hat - die Tatsache, dass der Heizölpreis auf Dauer hoch ist, auf Dauer berechenbar hoch ist. Denn erst bei Preisen, die auf Dauer in einer gewissen Höhe verharren, ändert sich das Investitions- und Konsumverhalten der Haushalte. Dieses Verhalten hat sich geändert.
Im Konsumbereich ist der CO2-Ausstoss bei Brennstoffen - wie mehrmals schon erwähnt - gegenüber 1990 bereits jetzt um 6,2 Prozent gesunken. Und auf der Investitionsseite macht sich - und das ist wichtig - eine nachhaltige Entwicklung zulasten der Ölfeuerungen bemerkbar, die geradezu dramatisch ist. War vor wenigen Jahren praktisch jedes zweite Einfamilienhaus mit einer Ölfeuerung bestückt, so bauen heute nur noch 4 Prozent der neu erstellten Einfamilienhäuser und lediglich noch 8 Prozent der neu erstellten Mehrfamilienhäuser auf ein Heizölwärmesystem. Die Wärmepumpen sind die Gewinner dieser Entwicklung, und zwar in einem dramatischen Ausmass: In diesem Jahr wurden nach einer Erhebung von Wüest & Partner 66 Prozent der Einfamilienhaus-Neubauten mit Wärmepumpen ausgerüstet.
Was wir nach Auffassung der Kommissionsmehrheit tun müssen, ist, das aktuelle Preisniveau zu halten. Das aktuelle Preisniveau liegt im Moment genau jene 9 Rappen über dem Preisniveau, das der Bundesrat zum Zeitpunkt vorfand, als er beschloss, der Bundesversammlung einen Zuschlag von 9 Rappen zu beantragen. In der Zwischenzeit war es bis zu viermal mehr als diese 9 Rappen. Die Kommissionsmehrheit will dieses Preisniveau dadurch erhalten, dass es dann, wenn der Heizölpreis während sechs Monaten unter das Niveau vom März 2005 sinkt, die 9 Rappen zuschaltet, und zwar auf Dauer. Auch wenn der Preis nachher wieder steigen sollte, bleiben die 9 Rappen drin. Bleibt der Preis von Marktes wegen hoch, haben wir andererseits keinen Anlass zum Eingreifen, wir sollten dann aber für die Zeit ab dem Jahr 2010 nochmals überlegen, was zu tun sei.
Die Minderheit I, aber auch die Minderheit II - wenn ich das kurz sagen darf - haben einen anderen Ansatz. Hier werden bestimmte Emissionsbegrenzungsziele vorgegeben. Werden diese auf ein bestimmtes Referenzjahr nicht erreicht, dann werden zwei Jahre später bestimmte Sätze zugeschaltet; diese sind weniger scharf als jene in der Fassung der Kommissionsmehrheit. In der ersten Phase sind es 12 Franken - das ist ein Drittel im Vergleich zur Fassung der Mehrheit -, in einer zweiten Phase 24 Franken, und erst in einer dritten Phase käme man auf den Zuschlag, den der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit vorschlagen.
Ich darf Sie aber auch daran erinnern, dass die Kommissionsmehrheit, weil sie preisgetrieben ist, unter Umständen bereits morgen 9 Rappen zuschalten könnte, nämlich dann, wenn der Preis effektiv auf Dauer heruntergeht.
Das ist bei der Minderheit I und der Minderheit II nicht der Fall; es hat sogar eine Schlaumeierei drin. Wenn Sie Litera a anschauen, sehen Sie, dass das ein Schlag ins Wasser ist. Litera a sagt, dass ab dem 1. Januar 2008 auf 12 Franken

AB 2006 S 1147 / BO 2006 E 1147
pro Tonne CO2 eine Abgabe erhoben wird, falls die CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen nach der vom Bundesamt für Umwelt geführten CO2-Statistik im Jahre 2006 mehr als 94 Prozent der Emissionen des Jahres 1990 betragen. Wir wissen aufgrund der Botschaft, die wir erhalten haben und die wir nachlesen können, dass wir bereits im Jahr 2005 einen Satz erreicht haben, der darunter ist. Anders gesagt: Wir sind nicht bei diesen 94 Prozent, sondern wir sind heute bei 93,2 Prozent. Mit anderen Worten: Dieser Absatz 1 Litera a wird gar nie umgesetzt werden. Sie werden mit anderen Worten mit den Literae b und c operieren können. Unter Umständen - das wäre dann noch ein Hohn für all jene, die uns Vertreter der Mehrheit jetzt als Verhinderer darstellen - wäre unsere Lösung sogar noch rascher.
Sie haben hier einen Konzeptentscheid zu fällen, ob Sie auf der emissionsgetriebenen oder auf der preisgetriebenen Basis fahren wollen. In beiden Fällen wollen wir, dass der Preis hoch bleibt. Ob er nun abgabengestützt oder marktgestützt hoch ist, ist völlig egal. Der Preis steuert den Konsum, das Investitionsverhalten der Haushalte, und das ist letzten Endes entscheidend.
Daher beantragt die Mehrheit der Kommission aus Überzeugung, dass Sie ihrem Antrag zustimmen sollen. Mehrheitsantrag heisst: Artikel 1 Absatz 1 in der Fassung der Mehrheit und Artikel 1a; das gehört zusammen und kann nicht getrennt werden.

Sommaruga Simonetta (S, BE): Ich habe es im Eintretensvotum bereits gesagt: Das CO2-Gesetz orientiert sich an Zielen, und zwar an Zielen, die klar, messbar und nachvollziehbar sind. Heute geht es im Speziellen um das Reduktionsziel im Bereich Brennstoffe.
Der Bundesrat hat seinen Auftrag, den wir ihm im Gesetz gegeben haben, ordnungsgemäss erfüllt. Er hat uns gesagt, wie hoch die Abgabe sein muss, damit wir das Ziel, das wir uns gesetzt haben, erreichen können. All jene, die vor sieben Jahren gesagt haben, die Einführung der Abgabe sei eine Vollzugsaufgabe des Bundesrates, müssten eigentlich dem bundesrätlichen Entwurf zustimmen. Dieser Entwurf, Herr Schiesser hat es bereits bemerkt, steht heute in unserem Rat aber nicht mehr zur Diskussion. Was ist passiert?
Der Nationalrat hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, dass man eine Abgabe gemäss CO2-Gesetz auch stufenweise einführen kann. Dabei hat er aber das Ziel nicht aus den Augen verloren, so, wie dies der Bundesrat eben auch nicht getan hat. Er hat die Einführung und Erhöhung der Abgabe davon abhängig gemacht, dass das Ziel auch tatsächlich erreicht wird bzw. dass wir uns mit jedem Jahr dem Ziel annähern. Mit diesem Vorgehen hat der Nationalrat auch die Entwicklung des Erdölpreises der vergangenen Jahre und der zukünftigen Jahre mit einbezogen. Es ist also nicht so, dass es ein preisorientiertes Modell gibt und ein Modell, das den Preis nicht berücksichtigt. Wenn nämlich, wie behauptet wird, der hohe Ölpreis dazu führt, dass die Emissionen sinken und man auf diesem Weg das Ziel erreicht, dann braucht es gar keine Abgabe. Der Kommissionssprecher hat es soeben erwähnt: Wenn wir das Ziel im nächsten Jahr erreichen, dann braucht es keine Abgabe, und dann sehe ich eigentlich auch nicht ein, weshalb wir eine Abgabe einführen müssten.
Der Preis spielt also beim nationalrätlichen Beschluss durchaus eine wichtige Rolle. Aber - und darin unterscheidet er sich eben wesentlich vom Antrag der Mehrheit - man verliert dabei das Ziel nicht aus den Augen. Das ist der Mechanismus des CO2-Gesetzes, das nun seit bald sieben Jahren gilt und an dem sich unzählige Unternehmen orientiert haben.
Ich beantrage Ihnen deshalb im Sinne einer glaubwürdigen Politik, dem Nationalrat zu folgen. Das bedeutet: Wir wollen das Reduktionsziel des CO2-Gesetzes erreichen - und hier stimmen wir mit dem Entwurf des Bundesrates überein -, aber wir berücksichtigen gleichzeitig auch die Preisentwicklung und deren Auswirkungen.
Ich erlaube mir, auch noch etwas zum Antrag der Kommissionsmehrheit zu sagen. Die Lösung, die Ihnen die Mehrheit vorschlägt, orientiert sich am Preis, das haben wir gehört. Sie orientiert sich aber ausschliesslich am Preis. Von einem Ziel ist nicht mehr die Rede; man geht einfach davon aus, dass der hohe Ölpreis automatisch seine Wirkung entfaltet und dass es deshalb gar keine Abgabe mehr braucht. Das ist nun aber eine grundlegende Änderung der Spielregeln. Das CO2-Gesetz wurde ja gerade deshalb gepriesen, weil es sich an den Emissionen orientiert und nicht an anderen Kriterien.
Mit der Mehrheit verlassen wir den Pfad des CO2-Gesetzes. Wir ändern mitten im Spiel die Spielregeln. Wir bestrafen all jene, die in den vergangenen Jahren freiwillig investiert haben, um später von der Abgabe befreit zu werden oder vom Zertifikatesystem profitieren zu können. Wir machen, kurz gesagt, genau das, wovor dieser Rat vor knapp sieben Jahren selber eindringlich gewarnt hat.
Die Mehrheit ändert aber nicht nur mitten im Spiel die Spielregeln, sondern sie hat auch einen Mechanismus vorgesehen, der letztlich dazu führen wird, dass es in den nächsten Jahren keine CO2-Abgabe geben wird. Die Bedingungen, ob eine CO2-Abgabe eingeführt wird, sind im Antrag der Mehrheit nämlich ganz einfach manipulierbar: "während sechs aufeinander folgenden Monaten den Stand von März 2005". Ob der Heizölpreis ein paar Rappen höher oder tiefer ist, wird aber nicht auf dem Weltmarkt festgelegt, sondern das machen die Händler unter sich aus. Wir übergeben damit den Entscheid, ob eine CO2-Abgabe eingeführt wird oder nicht, ein paar Heizölhändlern, ohne dass wir dazu etwas beitragen können. Das hat nun mit dem CO2-Gesetz überhaupt nichts mehr zu tun. Es gibt kein Ziel mehr, an dem man sich orientiert, sondern es ist die Preispolitik der Schweizer Heizölhändler, die über unsere Klimapolitik entscheidet. Und das kann ich nicht akzeptieren.
Ich bitte Sie, der Minderheit I und damit auch dem Nationalrat zu folgen. Es ist die sachlich richtige Lösung, es ist die konsequente Umsetzung des CO2-Gesetzes, so wie es dieser Rat dreimal in einer Abstimmung bestätigt hat. Es ist die klimapolitisch sinnvolle Lösung, es ist das Minimum, das wir im Moment für unser Klima tun müssen. Es ist, nachdem das Parlament die Kompetenz und damit auch die Verantwortung für das Erreichen der CO2-Reduktionsziele für sich beansprucht hat, jener Schritt, den die Wirtschaft und die Bevölkerung von uns erwartet, und zwar zu Recht erwartet.
Ich erlaube mir, Herr Präsident, nach der Begründung des Antrages der Minderheit II und des Einzelantrages allenfalls noch einmal kurz das Wort zu ergreifen.

Lombardi Filippo (C, TI): Zuerst einmal eine Bemerkung zur Aussage des Bundespräsidenten, die er am Ende der Eintretensdebatte gemacht hat: Es stimmt natürlich, dass dieser Rat 1999 eine bestimmte Lösung auf Stufe CO2-Gesetz getroffen hat. Der Herr Bundespräsident hat gewisse Aussagen zitiert. Das war aber vor sieben Jahren; zwei Drittel der heute hier Anwesenden waren damals nicht in diesem Saal. Es ist also gerechtfertigt, dass wir uns gründlich mit dieser Frage befassen; das haben wir in der Kommission getan, und wir werden es vielleicht auch heute tun, mit einer Debatte, die ihren Sinn hat.
Die Lage hat sich in den vergangenen Jahren verändert, die Mehrheit der Kommissionsmitglieder, die gesprochen haben, hat darauf hingewiesen, dass die Heizölpreise so stark gestiegen sind, dass sie einerseits schon eine Wirkung gehabt haben, was die Neubauten betrifft, und dass sie andererseits auch eine negative Wirkung auf die Wohnungsmieter haben, besonders auf die Mieter von Altwohnungen in grossen und veralteten Gebäuden. Diese Mieter leiden unter den Preisen überproportional. Sie können nichts dafür; sie können nicht entscheiden: Wir wechseln im nächsten Jahr das Heizungssystem.
Deswegen müssen wir schon noch eine andere Überlegung machen, nämlich die Überlegung der Minderheit II. Sie zieht noch etwas anderes in Betracht, nämlich die Vorschläge für Gaskombikraftwerke. Davon hat in der Schweiz bis vor zwei Jahren niemand gesprochen. Aber wenn wir jetzt nichts unternehmen, haben wir, wie Herr Schiesser gesagt hat, innert einigen Jahren ungefähr 20 Gaskombikraftwerke zu bauen.

AB 2006 S 1148 / BO 2006 E 1148
Das wird die CO2-Emissionen um wenigstens 30 Prozent erhöhen. Deswegen die Überlegung der Minderheit II: Buchstabe a, wie ihn der Nationalrat vorsieht, ist okay. Er wird, wie der Sprecher der Kommission gesagt hat, nicht greifen, weil dieses Zwischenziel von 94 Prozent erreicht worden ist. Die Buchstaben b und c formulieren wir anders; wir erstrecken die Fristen auf 2011 und 2012. Das sollte einerseits dazu führen, dass mehr Zeit für diejenigen zur Verfügung stünde, die ihre veralteten Anlagen jetzt endlich umbauen möchten, und andererseits bestünde die Möglichkeit, dass diese Bestimmung genau zum Zeitpunkt der allfälligen Inbetriebnahme der ersten Gaskombikraftwerke greifen würde. Das ist 2011. Voraussetzung ist natürlich aber, dass diese Gaskombikraftwerke nicht von der Abgabe befreit werden; darüber haben wir in der Kommission ausführlich diskutiert.
Das führt zu Absatz 2 von Artikel 1, der hier vorgeschlagen wird und eigentlich von allen übernommen worden ist; auch die Minderheiten haben diesen Absatz 2 in der Kommission nicht bestritten. Eine Variante, Minderheit II, mit der Abgabe ab 2011/12, erlaubt es auch, das Funktionieren des Bonus-Malus-Systems bei der Industrie zu sichern. Diejenigen, die also freiwillige Massnahmen getroffen haben werden, werden tatsächlich belohnt und die anderen benachteiligt werden. Das setzt voraus, dass die Abgabe natürlich auch nach 2011 zu gelten hat.
Das Problem der Minderheit II liegt aber bei Buchstabe d. Das heisst, wir haben hier einen unterschiedlichen Satz verlangt, was die Benutzung von Gas für die Gaskombikraftwerke betrifft. Wir wollten diesen auf 100 Franken pro Tonne CO2 fixieren. Konkret ausgerechnet würde die bundesrätliche Fassung oder jene des Nationalrates bzw. der Minderheit I heissen, dass diese Gaskombikraftwerke 1,2 Rappen pro Kilowattstunde als CO2-Abgabe zu entrichten hätten. Bei der Minderheit II, mit einem höheren Betrag, nämlich von 100 Franken, würde dies 3,3 Rappen pro Kilowattstunde entsprechen. Das wäre ein deutliches Signal, dass wir diese allfälligen Gaskombikraftwerke, die wir, wie der Herr Bundespräsident in Erinnerung gerufen hat, gesetzlich im Moment nicht verhindern können, nicht nur nicht von der Abgabe befreien, sondern sie mit der Abgabe noch stärker treffen wollen. Das ist eine politische Idee, die leider gewisse juristische Schwierigkeiten mit sich bringt. Wir haben dann die Sache gründlich analysiert. Juristisch gesehen ist es so: Das Gesetz sieht vor, dass eine differenzierte Behandlung von Treib- und Brennstoffen durchaus möglich, eine differenzierte Behandlung nach Verbraucherzweck der Brennstoffe hingegen nicht möglich ist. Das ist leider im Moment nicht möglich. Wir müssten dafür das CO2-Gesetz ändern, und dafür haben wir im Moment leider keine Zeit.
Deswegen bin ich - ist die Minderheit II - jetzt zum Schluss gekommen, den Antrag zu Buchstaben d zurückzuziehen, zwar mit Bedauern, aber im Wissen, dass die ganze Kommission dann wenigstens Absatz 2 zur Annahme empfiehlt. Das heisst, dass die Gaskraftwerke ihre Emissionen vollumfänglich kompensieren müssen. Wir wissen, dass der Bundesrat Anfang 2007 endlich mit den Energieszenarien für die Zukunft kommen wird. Zu diesem Zeitpunkt kann man dann eine ernsthafte und gründliche Diskussion führen, was die verschiedenen Erzeugungsarten in der zukünftigen Energieproduktion der Schweiz betrifft.
Schlussendlich also ziehe ich den Buchstaben d des Antrages der Minderheit II zurück, wodurch dieser Antrag eigentlich dem Antrag Schwaller entspricht. Ich würde Ihnen dann empfehlen, als vernünftige Lösung zwischen Mehrheit und Minderheit I die Minderheit II zu übernehmen.

Schwaller Urs (C, FR): Klimapolitik geht uns alle an, die letzten zweieinhalb Stunden beweisen dies. In den mit der Klimapolitik zusammenhängenden Dossiers tragen wir als Parlamentarier eine ganz besondere Verantwortung den nächsten Generationen gegenüber. Ich bin überzeugt, dass die Zielsetzungen des Kyoto-Protokolls und des CO2-Gesetzes notwendig sind. Ebenso überzeugt bin ich davon, dass die Zielsetzung von tieferen Emissionswerten mittel- und langfristig nur mit einer griffigen CO2-Abgabe erreicht werden kann.
Wenn ich die Anträge auf der Fahne anschaue, stelle ich fest, dass ich mich zuerst einmal zwischen der Mehrheitsmeinung der UREK, das heisst zwischen einer rein preisabhängigen CO2-Abgabe und der emissionsbezogenen Ausgestaltung der CO2-Abgabe nach den Entscheiden des Nationalrates, übernommen von der Minderheit I (Sommaruga Simonetta) entscheiden muss. Nicht bestritten wird weder von der Mehrheit noch von beiden Minderheiten, dass es notwendig ist, für die kurz vor dem Bewilligungsverfahren stehenden Gaskombikraftwerke eine CO2-Abgabe, sprich sogar eine 100-prozentige Kompensation der Emissionen, einzuführen. Weniger weitgehende Anträge liegen nun vor, und wir werden nachher darauf zu sprechen kommen. Es kann ja kaum angehen, dass mit einem einzigen Gaskombikraftwerk ohne weitere Konsequenz zusätzliche, neue CO2-Emissionen von 600 000 Tonnen pro Jahr produziert und ausgestossen werden können. Dann könnten wir die CO2-Vorlage auch direkt schicklich beerdigen.
Was nun den Antrag der Mehrheit der UREK, das heisst die rein preisabhängige CO2-Abgabe anbelangt, so war ich vor Jahresfrist ebenfalls auf dieser Linie und war der Meinung, der Preis könne allein zur Lenkung genügen. Ich stelle aber heute fest, dass ausschliesslich die Preisreferenz nicht genügt, um das Endziel zu erreichen. Wer nämlich von dem von der UREK zugrunde gelegten Betrag von 64 Franken pro 100 Liter Heizöl als Schwellenwert ausgeht, weiss, dass damit die CO2-Abgabe wahrscheinlich nie in Kraft treten wird und zumindest die Buchstaben b und c von Artikel 1 toter Buchstabe bleiben werden.
In der Tat ist davon auszugehen, dass der Preis in den nächsten Jahren mit grösster Wahrscheinlichkeit nicht mehr auf dieses tiefe Preisniveau absinken wird. Diese Aussage wird und wurde diese Woche in den Zeitungen auch gestützt durch die Preise der internationalen Rohwarenmärkte im November 2006. Die Spezialisten dieser Märkte sagen uns ebenfalls, dass die Energiepreise 2007 wiederum deutlich zulegen werden, weil die Nicht-Opec-Produktion von Erdöl für 2007 und die folgenden Jahre wahrscheinlich überschätzt worden ist. Dies ist mein erster Punkt.
Im Übrigen wird es mit der Lösung der Mehrheit auch nicht möglich sein - weil die CO2-Abgabe wahrscheinlich nie in Kraft treten wird -, die Kombikraftwerke einer Abgabe zu unterstellen. Das ist die Konsequenz der Mehrheitslösung, eine Konsequenz, welche in der Kommission aber offenbar weder Mehrheit noch Minderheit wollten.
Der mit dem Beschluss des Nationalrates aufgezeigte Weg geht in eine überzeugendere Richtung. Im Sinne eines Kompromisses und um in den nächsten Jahren tatsächlich eine wirksame Lösung umsetzen zu können, habe ich einen Antrag eingereicht, der Elemente der nationalrätlichen Lösung mit der zeitlich gestreckten Variante der Minderheit II verbindet. Diese gestreckte Variante, so nenne ich sie einmal, die für die Umsetzung der CO2-Abgabe zwei Jahre mehr einräumt, entspricht einem ursprünglichen Antrag Inderkum, der in einer ersten Behandlung des Geschäftes in der Kommission offenbar auch mehrheitsfähig war.
Ich komme damit abschliessend zu drei Punkten. Der erste Punkt: Ich habe Ihnen zuerst einmal gesagt, dass mein Antrag ein Versuch ist, eine mehrheitsfähige Lösung für eine CO2-Abgabe zu finden, die mittelfristig greift. Der zweite Punkt: Mit der gestaffelten Lösung, mit diesen zwei Jahren, wird auch dem Baumarkt noch etwas zusätzliche Zeit eingeräumt. Ich bin überzeugt, dass der Markt diese Zeit brauchen kann, um besser auf die hohen Preise reagieren zu können. Bereits reagiert worden ist im Bereich der Neubauten; wir sehen dort eine Verhaltensänderung: weg vom Heizöl, hin zu den Wärmepumpen. Im Bereich der Altbauten braucht es noch Schritte.
Wichtiger ist der dritte Punkt: Der Antrag der Minderheit I bzw. der Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand nicht Rechnung, dass wir im Jahre 2008, es ist dies das Referenzjahr von Buchstabe c, kurz vor der Inbetriebnahme des ersten Gaskombikraftwerks stehen werden und dass mit

AB 2006 S 1149 / BO 2006 E 1149
dem Referenzjahr 2008 diese zusätzlichen CO2-Emissionen nicht berücksichtigt werden. Die zeitlich gestreckte Variante im Antrag der Minderheit II trägt diesem Umstand gerade auch damit Rechnung, dass als Referenz das Jahr 2010 gewählt worden ist.
In diesem Sinne lade ich Sie ein, meinem Antrag zuzustimmen.

Hofmann Hans (V, ZH): Wir haben jetzt zwischen zwei Einführungskonzepten zu entscheiden und es gibt sicher gute und achtbare Gründe für beide Varianten. Ich hatte vor Beginn unserer Beratungen in der Kommission ein Gespräch in Zürich mit einem Vertreter der Vereinigung Energiemodell Zürich - das ist ein Zusammenschluss von Grossunternehmen wie Banken, Versicherungen, Grossverteiler usw. auf dem Platz Zürich, die sich ehrgeizige energiepolitische Ziele gesetzt haben, die sie gemeinsam erreichen wollen. Ich durfte diese Gruppe damals als Bau- und Energiedirektor mit ins Leben rufen und begleiten. Nun konnte ich feststellen, dass die gesteckten Ziele grösstenteils erreicht, wenn nicht gar übertroffen wurden. Nach diesem Gespräch mit Energiemodell Zürich war ich von einer emissionsbezogenen Einführung der CO2-Lenkungsabgabe eigentlich fast überzeugt. Wenn man das Problem dann aber gründlich studiert, nüchtern und sachlich betrachtet, kommt man zum Schluss, dass die preisabhängige Einführung letztlich klar die sachgerechtere Lösung ist. Auch Unternehmen, die viel investiert haben und damit beispielsweise ihren Heizölverbrauch sehr deutlich verringern konnten, profitieren ja von ihren Investitionen umso mehr, je höher der Ölpreis steigt; und dieser ist ja in den letzten Jahren markant angestiegen.
Der Antrag der Minderheit I - er entspricht dem Beschluss des Nationalrates - oder der Minderheit II bedeuten, dass die Abgabe je nach Zielerreichung schrittweise eingeführt wird. Das tönt gut, heisst aber ganz konkret, dass ab dem Jahre 2009, oder gemäss Minderheit II ab dem Jahr 2011, die CO2-Abgabe eingeführt wird, denn das ab dem entsprechenden Jahr vorgegebene Ziel - und das weiss auch Frau Sommaruga ganz genau - ist auch mit grössten Anstrengungen nicht zu erreichen. Niemand weiss heute, ob der Heizölpreis im Jahre 2009 oder 2011 gar 100 Franken oder nur 50 Franken pro 100 Liter betragen wird. Nehmen wir an, der Heizölpreis steigt wieder massiv auf einen noch nie dagewesenen Höchststand an, so wären wir gemäss den Minderheitsanträgen trotzdem gezwungen, die Abgabe einzuführen, statt wie bei der Mehrheitsversion ab dem Jahr 2010 eine Neubeurteilung vorzunehmen. Viele Leute glauben auch, dass die emissionsbezogene Abgabe wieder aufgehoben würde, wenn das Ziel erreicht würde. Das sei ja ein zusätzlicher Anreiz, zu investieren oder die Raumtemperatur zu senken, um das Ziel möglichst rasch zu erreichen. Aber das steht ja nicht in diesem Gesetz. Andere sagen, dass gerade dies falsch wäre, denn dann würde der Preis für Heizöl wieder sinken und der Anreiz, sich für erneuerbare Energien zu entscheiden oder sein persönliches Verhalten zu verändern, ginge plötzlich in die falsche Richtung.
Gerade diese Diskussion ist ein weiterer Beweis dafür, dass es eben der Preis ist, der letztlich lenkt. Das zeigen auch die uns vorgelegten Zahlen: Mit dem massiven Anstieg der Preise für Heizöl haben Ölfeuerungen in Neubauten drastisch an Marktanteilen verloren. Auch bei Gebäude- und Heizungssanierungen wird neben verbesserter Isolation oft auch auf andere Heiztechnologien wie Sonnenkollektoren, Wärmepumpen, Speicherheizungen usw. umgestellt. Im Hochbauchbereich wird derzeit sehr viel investiert. Das Bauvolumen wächst zwar regional unterschiedlich, aber gesamtschweizerisch insgesamt sehr markant. Trotzdem nimmt der Heizölverbrauch stetig ab, und es lässt sich nachverfolgen: je höher der Ölpreis, desto deutlicher. Also lenkt bereits der heutige hohe Marktpreis. Mit dem Antrag der Mehrheit, die Lenkungsabgabe dann einzuführen, wenn der Heizölpreis unter das Niveau fällt, das zu jenem Zeitpunkt bestand, als der Bundesrat seinen Entwurf verfasste, wird diese sachgerecht eingeführt. Sie wird dann aber beibehalten, auch wenn die Preise wieder steigen. Derzeit sind die Preise ja am Sinken, und es wäre durchaus möglich - das können wir heute nicht wissen -, dass die Lenkungsabgabe mit dem Antrag der Mehrheit noch früher eingeführt wird als mit den Minderheitsanträgen. Aber dann macht es auch wirklich Sinn.
Das Bundesamt für Energie sagt in einem neuen Bericht, datiert vom 20. November 2006, den wir in der Kommission erhalten haben, Folgendes: "Die CO2-Abgabe ist ein klassisches marktwirtschaftliches Instrument, das über den Preismechanismus im Sinne einer langfristigen und berechenbaren Preissteigerung auf die Nachfrage nach fossiler Energie wirkt." Dann wird in diesem Bericht der Rückerstattungsmechanismus erläutert, und es heisst dann weiter: "Grundsätzlich wirkt dieser Preismechanismus auch bei einer allgemeinen Ölpreissteigerung." Es folgt dann der Satz: "Obwohl CO2-Abgabe wie auch höherer Ölpreis über den Preismechanismus auf den Verbrauch wirken, entfalten hohe Ölpreise nur eine Lenkungswirkung, wenn sie über längere Zeit konstant hoch bleiben; ein bis zwei Jahre, das heisst, die Verbrauchs- und Investitionsentscheide werden erst bei konstant hohen Preisen beeinflusst."
Diese Feststellung des BFE ist für mich der beste Beweis, dass eine Abgabe dann eingeführt werden muss, wenn die Preise wieder sinken, um sie eben auf diesem konstant notwendigen hohen Niveau zu halten. Diese Kernaussage des BFE hat mich neben den bereits angeführten Gründen endgültig zum Entscheid gebracht, dass die preisabhängige Einführung einer Lenkungsabgabe die klar bessere und sachgerechtere Lösung ist.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Mehrheit zu folgen.

Sommaruga Simonetta (S, BE): Ich erlaube mir, noch ganz kurz zum Antrag Schwaller Stellung zu nehmen.
Herr Kollege Schwaller will wie die Minderheit II und auch wie der Nationalrat eine gestaffelte Einführung der CO2-Abgabe. Diese soll aber durch den Antrag Schwaller gestreckt werden. Was mir trotz mehrerer Nachfragen aber niemand sagen konnte: Warum wollen Sie die Einführung der CO2-Abgabe strecken? Gibt es irgendeinen sachlichen Grund dafür?
Wir haben die Zielvorgaben, und wir haben die Berechnungen, dass wir ohne Abgabe diese Ziele im gewünschten Zeitraum nicht erreichen werden. Der Antrag Schwaller führt dazu, dass wir bis 2011 keine CO2-Abgabe haben werden. Und das bedeutet, dass wir die Reduktionsziele innerhalb des vorgegebenen Zeitraums nicht erfüllen werden. Das können wir heute schon voraussagen.
Ich frage mich, welches der Grund dafür ist, dass wir dieses Ziel nun plötzlich nicht mehr erreichen wollen. Gibt es überhaupt einen Grund dafür? Das sind politische Manöver, die wir doch in unserem Rat genau verhindern wollten. Wir haben immer gesagt, die Einführung der CO2-Abgabe müsse sachlich begründet werden. Sie stützt sich auf Fakten, auf Berechnungen, und sie duldet deshalb keine Manöver. Auch das Klima duldet übrigens keine Manöver.
Ich bitte Sie deshalb, dem Nationalrat und der Minderheit I zu folgen und damit einen Beitrag zu leisten, dass wir das CO2-Gesetz so, wie wir es vor sieben Jahren hier in diesem Saal geplant haben, jetzt auch durchführen.

David Eugen (C, SG): Zwischen den Anträgen der Mehrheit, der Minderheit I und dem Antrag Schwaller gibt es schon einen grossen Unterschied in dem Sinne, dass der Antrag der Mehrheit meiner Meinung nach nicht gesetzeskonform ist; der Antrag Schwaller und der Antrag der Minderheit I sind gesetzeskonform. Das ist für mich die Grenze, die man nicht überschreiten sollte.
Warum ist der Antrag der Mehrheit nicht gesetzeskonform? Wir haben uns an zwei Orten verpflichtet, dass wir die CO2-Emissionen reduzieren: erstens beim Kyoto-Protokoll, das 2005 in Kraft getreten ist, und zweitens in unserem eigenen Gesetz. In dem Sinne sind wir auch dem Volk gegenüber verantwortlich, denn das Volk hat dieses Gesetz gutgeheissen, und wir sind ja jetzt nicht in einem Verfahren, in dem wir dieses Gesetz abändern. Zum Teil ist mir die Diskussion so vorgekommen, als ob wir frei wären, mit diesem Gesetz

AB 2006 S 1150 / BO 2006 E 1150
umzugehen, wie wir es als Gesetzgeber wollten. Das ist nicht der Fall; wir sind hier im Vollzug eines Gesetzes, und das Gesetz schreibt eigentlich genau vor, was wir zu machen haben.
Nun kommt der entscheidende Punkt: Was passiert beim Mehrheitsantrag, wenn das Ziel nicht erreicht und der Preis vom März 2005 überschritten wird? Die Mehrheit sagt, dann mache sie trotzdem nichts, und das ist gesetzwidrig. Die Mehrheit will in diesem entscheidenden Fall nichts tun, wenn das Ziel nicht erreicht wird und der Preis überschritten ist. Die Minderheit I und Herr Schwaller wollen dann etwas tun. Wenn das Ziel nicht erreicht und der Preis von 2005 überschritten ist, wollen sie etwas tun, weil eben das Ziel nicht erreicht ist. Das ist die gesetzliche Vorgabe. Wir müssen Massnahmen treffen, wenn das Ziel nicht erreicht wird. Daran führt meiner Meinung nach kein Weg vorbei, und ich fände es auch aus rechtsstaatlichen Gründen in hohem Sinne problematisch, wenn wir jetzt von diesen zwei Normen, die uns binden in einem Verfahren, wo wir eigentlich nur Vollzug machen, abweichen würden.
Wenn ich die beiden Anträge Schwaller und Minderheit I vergleiche, ist das für mich nur eine Frage der zeitlichen Umsetzung, da kann man in guten Treuen beide Meinungen vertreten. Ob die Massnahmen kurzfristiger oder leicht verschoben stattfinden - beides erfüllt nach meiner Überzeugung die gesetzlichen Vorgaben und auch die Regeln von Kyoto, was für uns sehr entscheidend ist.
Ich muss deswegen den Antrag der Mehrheit ablehnen; ich schliesse mich primär dem Antrag Schwaller an und in zweiter Linie dem Antrag der Minderheit I.

Forster-Vannini Erika (RL, SG): Gestatten Sie, dass ich mich auch noch ganz, ganz kurz äussere. Wir haben jetzt mehrmals gehört, auch von Herrn Schwaller, dass die Preisreferenz gemäss Mehrheit der Kommission eben nicht genüge. Sie genügt aus meiner Sicht wirklich nicht. Denn: Was geschieht, wenn der Ölpreis hoch bleibt, aber die Emissionswerte in dem Sinn, wie es das Kyoto-Protokoll vorgibt, nicht erreicht werden? Dann wird gemäss Kommissionsmehrheit die Abgabe nicht eingeführt, obwohl die Emissionswerte zu hoch sind. Das ist mein Problem; deswegen bitte ich Sie, diesen Mehrheitsantrag abzulehnen.
Jetzt haben wir noch zu unterscheiden zwischen der Minderheit I und dem Antrag Schwaller. Ich bin der Überzeugung, dass wir mit letzterer Lösung die Ziele von Kyoto nicht erreichen werden. Deswegen bin ich der Meinung, dass wir - Herr Schwaller, entweder man ist schwanger, oder man ist es nicht - nur mit dem Antrag der Minderheit I diese Vorgaben innerhalb der Ziele von Kyoto, die wir uns gesetzt haben, erreichen können.
Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit I zu unterstützen.

Pfisterer Thomas (RL, AG): Wir müssen jetzt einen Eventualentscheid zwischen Minderheit I und Minderheit II fällen. Was macht den Unterschied aus?
Den Unterschied machen die Gaskombikraftwerke aus. Bei Litera a haben wir ja schon gesagt, sie spiele keine Rolle mehr. Es geht um Litera b. Bei der Minderheit I heisst Litera b, dass die Massnahme bereits ab 2009 greift; bei der Minderheit II greift sie erst ab 2011. Jetzt muss man eben wissen, dass das erste dieser Gaskombikraftwerke bereits 2009, vielleicht 2010 in Betrieb gehen kann. Wenn Sie die Massnahme dann wollen, wenn dieses Kraftwerk in Betrieb geht, dann müssen Sie eben bei dieser Eventualabstimmung für die Variante der Minderheit I stimmen, also die Frist nicht erstrecken.
Ich möchte Sie also bitten, in dieser Eventualabstimmung für die Minderheit I zu votieren.

Lombardi Filippo (C, TI): Zur Klärung: Meine Minderheit II ist zugunsten des Antrages Schwaller zurückgezogen. Auf Ihrer Fahne sehen Sie die Minderheit II. Wenn Sie Buchstabe d streichen, haben Sie genau den Antrag Schwaller - um das zu klären.
Frau Sommaruga fragt, was die Bedeutung dieses Antrages sei. Die Antwort ist eigentlich die folgende: Es wurde klar gesagt, der Antrag der Mehrheit und Artikel 1 Buchstabe a gemäss Beschluss des Nationalrates werden höchstwahrscheinlich nie in Kraft treten. Die Abgabe wird nicht kommen, weil der Heizölpreis nicht unter diese Schwelle sinken wird; zudem ist das Ziel von Buchstabe a erreicht: Die 94 Prozent der Emissionen haben wir letztes Jahr erreicht. Wir hoffen natürlich nicht, dass es wieder steigt.
Hingegen treten die Buchstaben b und c gemäss Beschluss des Nationalrates sowieso in Kraft. Es gibt gar keinen Zweifel. Wir werden die Emissionen im Jahr 2007 nicht unter 90 Prozent der Emissionen von 1990 senken können, und im Jahr 2008 werden wir nicht unter 86,5 Prozent fallen. Das sind die beiden Konzepte.
Meine Minderheit II gibt uns zwei Jahre mehr, damit der Preis greift, damit die Änderungen des Konsums greifen. Was wollen wir in diesen zwei Jahren erreichen? Wir wollen, dass die Leute, besonders die Mieter, die Möglichkeit haben, auf die Hauseigentümer Druck auszuüben, damit sie das Heizsystem wechseln und z. B. auf Wärmepumpen umsteigen. Ausserdem werden die Mieter nicht schon in den Jahren 2009 und 2010 zusätzlich bestraft, nachdem sie schon wegen des hohen Erdölpreises bestraft worden sind. Es ist fraglich, ob Frau Sommaruga die Antwort auf die Frage, die sie selber gestellt hat, versteht, nachdem sie jetzt nicht hier ist, aber ich mache trotzdem weiter.
Was wir wollen, ist Folgendes: Falls Gaskombikraftwerke gebaut werden - und das kommt 2011 bestimmt infrage -, soll die Abgabe dann greifen. Sie müssen wissen, dass die Abgabe greifen wird. Zusätzlich habe ich noch etwas gesagt: Wir geben ein Zeichen, und da verpflichte ich mich - nicht wie das "rollende R" im Ständerat von 1999 - in diesem Sinne, dass die Abgabe auch nach 2012 weiterhin bestehen muss. Wir müssen weiter sehen und nicht nur sagen, dass wir bis 2012 gewisse Ziele erreichen, und dann, "après moi le déluge", werden drei, vier oder fünf Gaskombikraftwerke gebaut, und niemand kümmert sich mehr darum.
Das ist Sinn und Zweck dieses Antrages, der völlig begründet ist, und ich ersuche Sie deswegen, dem Antrag Schwaller - gleich Minderheit II minus Buchstabe d - zuzustimmen.

Brändli Christoffel (V, GR): Herr David hat hier eine gesetzeskonforme Lösung verlangt und spricht einigen Anträgen zu, gesetzeskonform zu sein, anderen wiederum nicht. Wenn Ihnen, Herr David, die Gesetzeskonformität wirklich am Herz gelegen hätte, hätten Sie nach dem Eintreten einen Rückweisungsantrag stellen und vom Bundesrat eine Vorlage verlangen müssen, die wirklich die grössten Emittenten belastet. Wir haben hier aber den Verkehr ausgeklammert, weil man eine private Lösung hat, die vorübergehend mit 1 statt 30 Rappen funktioniert; es gibt auch andere Elemente in diesem ganzen Bereich. Wir haben keine Förderabgaben, weil das nicht im Gesetz steht, sonst hätte man wahrscheinlich das Gesetz anpassen müssen. Wenn es uns also ernst wäre mit dieser Klimasache, dann müssten wir etwas ganz anderes tun als das, was wir hier tun.
Jetzt bleiben noch die 9 Rappen auf Heizöl übrig. Bei diesen 9 Rappen auf Heizöl streiten wir darüber, ob wir diese einführen sollen und wann - etwa wenn der Heizölpreis hoch ist oder wenn er tief ist. Und wir wissen doch ganz genau, dass der hohe Heizölpreis bereits die Wirkungen gehabt hat, die wir wollten. Es ist klar: Wenn der Heizölpreis sinkt, müssen wir diesen Zuschlag haben, um die Wirkungen zu erhalten. Das ist die Ausgangslage. Im Prinzip haben wir hier keine Meisterleistung vollbracht. Wir tun jetzt mit den Anträgen der Minderheiten und der Mehrheit so, wie wenn wir hier das Klima retten würden. Herr Jenny kommt mit schönen Bildern, wahrscheinlich wird er sie dann umkehren, wenn er die 9 Rappen hat.
Hier versagt also die Politik, und auch der Bundesrat hat uns eine Vorlage auf den Tisch gebracht, die klimapolitisch keine grosse Bedeutung hat. Es ist doch ein Unsinn, überall zu erklären, dass wir die Ziele erreichen, wenn der Rat die 9 Rappen annimmt, und dass wir die Ziele, wenn wir dies nicht tun,

AB 2006 S 1151 / BO 2006 E 1151
nicht erreichen. Der Vorteil dieser ganzen Übung: Wir können dann in drei Jahren, wenn allenfalls der Marktpreis dazu geführt hat, dass diese Wirkungen weiter bestehen, sagen, dass wir dank der Abgabe diese Ziele erreicht haben. Aber auch das ist an und für sich ein Unsinn.
Ich bin enttäuscht, dass wir die Klimadiskussion so führen, denn es ist ein absolut ernsthaftes Thema. Jetzt aber beschränken wir uns darauf, dass wir die 9 Rappen und die Frage des Zeitpunkts der Einführung dieser 9 Rappen hochstilisieren, was am Schluss einige Mieter belastet - die anderen Leute reagieren ja schon wegen des Marktpreises. Am Schluss werden wir aufgrund dieser 9 Rappen sagen, dass die einen Leute ökologisch vernünftig sind und die anderen ökologisch nicht vernünftig. Ich hätte eigentlich die Erwartung gehabt, dass der Bundesrat eine andere Vorlage bringt. Ich durfte das beim Eintreten nicht sagen, weil ich da oben auf dem Präsidentenstuhl sass, und jetzt habe ich diese Gelegenheit benutzt.
Ich bitte Sie, doch mindestens dem Antrag der Mehrheit die gleiche Gesetzeskonformität zuzuschreiben wie den Minderheitsanträgen.

Fetz Anita (S, BS): Ich möchte nur - und zwar auch als Antwort an Kollege Lombardi - etwas zum Antrag der Minderheit I und zum Antrag Schwaller sagen - die werden ja nachher im Abstimmungsprozedere einander gegenübergestellt, und der Obsiegende wird dann dem Entwurf des Bundesrates und dem Antrag der Mehrheit gegenübergestellt.
Der Antrag der Minderheit I ist das wirkungsvollere Konzept zur CO2-Abgabe und zur Klimapolitik. Der Kompromiss Schwaller sagt im Prinzip nichts anderes, als dass wir einfach die Zeit ein bisschen weiter hinausschieben. Kollege Lombardi hat gesagt, das brauchen wir, weil man dann nochmals die Freiwilligkeit und den Druck erhöhen kann. Und da muss ich jetzt einfach sagen: Alle wissen, seit wir das CO2-Gesetz haben, dass die Ziele vorgegeben sind, dass die Abgabe in Kraft treten wird, wenn die Ziele nicht erreicht werden. Es gibt tausend Unternehmen, die sich freiwillig engagiert und über eine Milliarde Franken investiert haben, um Energieeffizienz zu erreichen und entsprechende Massnahmen zu treffen - freiwillig. Und jetzt kommen wir erneut und sagen, wir geben nochmals zwei Jahre mehr Freiwilligkeit. Ich finde, wir sollten den Appell an die Freiwilligkeit und an die Eigenverantwortung nicht überstrapazieren. Jene, die sich engagieren, müssen sich zu Recht betrogen vorkommen. Und die Trittbrettfahrer, die in den letzten Jahren nichts gemacht haben, werden dann wieder belohnt. Ich finde, das ist ein ganz falsches Signal.
Deshalb bitte ich Sie wirklich, die Minderheit I zu unterstützen und das auch durchzuziehen, damit Bundespräsident Leuenberger nachher den jungen Leuten, die er getroffen hat, auch sagen kann: Es ist doch nicht so schlimm, sie machen im Parlament doch ein bisschen vorwärts.

Schwaller Urs (C, FR): Eine Kurzantwort an Frau Kollegin Sommaruga: Ich habe es gesagt, die Erstreckung hat einzig zum Ziel, überhaupt zu einer CO2-Abgabe zu kommen und eine Änderung des Verhaltens in Bezug auf die Emissionen zu bewirken. Es geht darum, hier etwas mehr Zeit einzuräumen. Das zum Ersten.
Zum Zweiten weise ich Sie noch einmal darauf hin, dass in meinem Antrag in Buchstabe c das Jahr 2010 als Referenzjahr genommen wird. Im Beschluss des Nationalrates, den Sie übernommen haben, ist 2008 das Referenzjahr. Ich bin überzeugt, dass das Referenzjahr 2010 auch den Vorteil hat, dass dann der Inbetriebnahme des ersten Gaskombikraftwerkes bereits Rechnung getragen werden kann.

Schmid-Sutter Carlo (C, AI), für die Kommission: Als Kommissionspräsident ist es im Moment nicht meine Aufgabe, die Debatte zu qualifizieren, denn ich vertrete die Mehrheit. Ich profitiere einfach von meiner Stellung als Kommissionspräsident, indem ich nochmals zwei, drei Punkte zugunsten der Mehrheit ansprechen darf.
1. Was Sie - auch Sie, Herr Bundespräsident - an Argumenten gegen die Mehrheit gebracht haben, hat zum Teil nicht mit Klimapolitik, sondern mit Investitionsschutzpolitik zu tun. Auch Frau Fetz hat wieder das Vertrauen hervorgezaubert, das man jetzt schützen müsse, nachdem man es bei der Industrie, welche so gnädigerweise auf diese Angebote der Eidgenossenschaft eingestiegen ist, erweckt hat. Okay - aber schreiben Sie es an: Das ist keine Klimapolitik, das ist Investitionsschutzpolitik. Wenn Sie Investitionsschutzpolitik betreiben wollen, bin ich Ihnen noch so dankbar. Ich wäre Ihnen aber in anderen Bereichen, bei welchen ich auch betroffen bin, auch dankbar, wenn Sie immer Investitionsschutzpolitik betreiben würden, und nicht nur dann, wenn es Ihnen passt. Vertrauen ist nicht eine politische Frage, das ist eine Frage des allgemeinen Verhaltens.
2. Die Frage der Rechtswidrigkeit: Hier mit Vorwürfen mangelnder Rechtmässigkeit um sich zu werfen, Herr David, ist etwas einfach. Denn so ganz klar ist das Gesetz auch nicht. Das Gesetz sagt in Artikel 6: "Ist absehbar, dass das Reduktionsziel mit den Massnahmen nach Artikel 3 Absatz 1 allein nicht erreicht wird, führt der Bundesrat die CO2-Abgabe ein." Interessant ist noch Folgendes: Bei der gesamthaften Betrachtung wird das Reduktionsziel als Mittelwert dessen bezeichnet, was an Emissionen zwischen 2008 und 2012 emittiert wird. Jetzt sagen Sie mir einmal, ob es irgendwo einen vernünftigen Hinweis darauf gibt, so strikt und so stringent, wie Sie es jetzt getan haben, der Mehrheit Rechtswidrigkeit vorzuwerfen. Das dürfte wohl etwas vermessen sein. Ich lasse mir vieles vorwerfen. Aber ich glaube nicht, dass ich bewusst und willentlich rechtswidrig handle, vor allem dann nicht, wenn ich als Mitglied einer gesetzgebenden Organisation tätig bin. Ich glaube, diesen Vorwurf müssen wir uns nicht gefallen lassen.
3. Der dritte Punkt ist die Frage, was passiert, wenn das Ziel nicht erreicht wird. Frau Forster, was macht die Mehrheit, wenn die Preise steigen? Sie macht nichts; sie ist froh, dass die Preise noch mehr steigen, denn das zeigt, dass der Markt die Geschichte reguliert. Wir sind nicht der Auffassung, dass man Emissionen provozieren soll, auch wir wollen Emissionen reduzieren. Wir sind aber nach wie vor der Auffassung, dass gemäss Artikel 3 des CO2-Gesetzes zunächst einmal die anderen Kräfte greifen können sollen, bevor man mit der Abgabe kommt. Wenn sie greifen, dann hat der Staat hier an sich nichts zu suchen.
Umgekehrt muss man auch an die Minderheiten die Frage richten: Was machen Sie, wenn bei allen Aufschlägen, die Sie jetzt machen, das Ziel nicht erreicht wird? Das steht hier nicht, Herr David; das haben Sie nicht dekretiert. Sie haben einen klaren Stufenplan aufgestellt; dieser klare Stufenplan ist auch dann einzuhalten, wenn das Ziel nicht erreicht wird.
Wir machen hier schon etwas l'art pour l'art, und zwar werfen wir uns gegenseitig Gut- und Schlechtgläubigkeit, Recht- und Falschgläubigkeit vor. Ich glaube, das ist der falsche Weg der Diskussion. Was Sie entscheiden, ist Ihre Sache; aber ich glaube nicht, wie auch Herr Brändli, dass die effektive Auswirkung, ob also Emissionen reduziert werden oder nicht, von unserem Entscheid über die Anträge der Mehrheit und der Minderheit abhängen. In beiden Fällen wird darin ein sehr grosser Teil an Aleatorischem enthalten sein. Der Markt macht viel mehr als diese 3, 6 oder 9 Rappen, wie sie die Minderheit vorschlägt.
Um noch einen versöhnlichen Ton hineinzubringen: Die Diskussion kommt mir so vor wie damals, etwa 1971, als ich in der Unteroffiziersschule war. Wissen Sie, wir stehen nun vor einer Riesenbedrohung, ich mache sie nicht lächerlich: Das ist der Klimawandel. Wir basteln hier an einem kleinen Ort und backen kleine Brötchen. In der Unteroffiziersschule hatten wir als Unteroffiziersschüler sechs Kameraden, welche die Gruppe Schmid bildeten. Als der Herr Hauptmann im Generalstab zu uns gekommen ist, hat er von uns eine allgemeine Lagebeurteilung verlangt. Ich kann mich noch gut erinnern, als ich einmal gesagt habe: Allgemeine Lage - die Heeresgruppe Nordkarpaten der Sowjetunion ist im Anmarsch, die Gruppe Schmid hält den Kreckel in St. Gallen. (Heiterkeit) Ich habe Ihnen damit sagen wollen: Ich mache

AB 2006 S 1152 / BO 2006 E 1152
nichts lächerlich, aber wir müssen das, was wir hier betreiben, etwas reduzieren und relativieren und uns nicht gegenseitig Vorwürfe machen.
Ich billige allen guten Willen zu. Tun Sie das auch gegenüber der Mehrheit.

Leuenberger Moritz, Bundespräsident: Sie haben richtig gesagt, es geht zunächst um die Entscheidung eines Konzeptes; das Konzept des Bundesrates ist Ihnen bekannt. Es stehen sich jetzt hauptsächlich zwei Konzepte gegenüber: einerseits das Konzept des Nationalrates, allenfalls gemäss Antrag Schwaller - das sind zwei Variablen eines Konzeptes -, andererseits das Konzept Ihrer Mehrheit.
Ich sage Ihnen in nur zwei Sätzen nochmals, warum der Bundesrat gegen das Konzept der Mehrheit ist, welches hauptsächlich darin besteht, eine Abgabe vom Heizölpreis abhängig zu machen. Wir sind deswegen dagegen, weil die Energiepreise Schwankungen unterliegen und weil diese Schwankungen die Investoren davon abhalten, tatsächlich solche Investitionen zu tätigen, in der Hoffnung und in der berechtigten Annahme, dass die Energiepreise dann wieder herunterkommen. Demgegenüber wäre eine CO2-Abgabe, wie sie Bundesrat, Nationalrat und Herr Schwaller vorsehen, definitiv und von Dauer - auch wenn das nur ein ganz kleiner Betrag ist, der jetzt sogar von den Gegnern ein bisschen lächerlich gemacht worden ist, weil er so klein ist; unsere Berechnungen haben aber ergeben, dass dieser kleine Unterschied eben tatsächlich zur Investition in energiesparende Massnahmen führt.
Der zweite Grund ist der, dass nur mit dieser Abgabe eine Differenz geschaffen wird zwischen denjenigen, welche die Investitionen tätigen, und denjenigen, die es nicht tun, während der Preis allein diese Differenz nicht schafft. Damit besteht auch kein Anreiz: Wenn alle den hohen Preis bezahlen, besteht im Wettbewerbsverhältnis kein Anreiz, etwas zu investieren. Dieser Anreiz besteht nur für diejenigen, die mit der Abgabe noch mehr - sei das nun auf einem hohen oder niedrigen Preisniveau - entgelten müssten.
Ein weiterer Grund ist der: Wenn der Heizölpreis in der Höhe bleibt und demzufolge die Abgabe gar nie eingeführt werden müsste, dann haben wir keine Grundlage für den Emissionshandel. Und somit fällt eben auch dieser Teil des Gesetzes in sich zusammen.
Herr Schmid hat vorher gesagt, das Argument von Treu und Glauben bei den bereits abgeschlossenen Verträgen sei in Tat und Wahrheit einfach ein Investitionsschutz. Die Verträge bestehen darin, dass, wer jetzt langfristig investiert, von der CO2-Abgabe verschont bleibt. Wenn die Abgabe aber gar nicht eingeführt wird, dann entbehrt dieser Vertrag einer Grundlage. Und darin besteht dann das Unbefriedigende: dass die Leute, die hier investiert haben und immer noch investieren, eigentlich ins Leere investieren und mit gutem Grund einen Grundlagenirrtum geltend machen könnten und sich aus diesen Verträgen wieder verabschieden wollen. Das heisst: Diese ganzen Investitionen wären dann auch klimapolitisch vergeblich gewesen. Das ist der Grund, weswegen wir gegen den Antrag der Mehrheit sind.
Nun zum Konzept der Minderheit I und zum Antrag Schwaller: Der Antrag Schwaller hat in unseren Augen zwei Nachteile.
1. Er betrifft zu einem wesentlichen Teil die Periode nach Kyoto. Wir haben uns aber verpflichtet, in der jetzigen Periode tätig zu werden.
2. Er kommt für die Gaskraftwerke dann eigentlich zu spät. Sie wissen, dass hier Projekte vorhanden sind, die sehr rasch realisiert werden wollen. Dann käme der Antrag Schwaller zu spät.
Das führt zur ganzen Kaskade, die Ihnen ja bekannt ist: An erster Stelle ist immer noch der Entwurf des Bundesrates, an zweiter der Antrag der Minderheit I, an dritter der Antrag Schwaller und an vierter derjenige der Mehrheit.

Präsident (Bieri Peter, Präsident): Der Antrag der Minderheit II ist zugunsten des Antrages Schwaller zurückgezogen worden.

Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit I .... 23 Stimmen
Für den Antrag Schwaller .... 17 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Minderheit I .... 31 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates .... 5 Stimmen

Dritte Abstimmung - Troisième vote
Für den Antrag der Minderheit I .... 26 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit .... 15 Stimmen

Präsident (Bieri Peter, Präsident): Wir haben das Konzept bereinigt, wobei jetzt zu Artikel 1 Absatz 2 noch eine Diskussion zu führen ist.

Schmid-Sutter Carlo (C, AI), für die Kommission: Artikel 1a ist mit diesem Entscheid gestrichen; das ist pro memoria so festzuhalten.
Wir kommen zu Absatz 2 von Artikel 1, den sowohl der Antrag der Mehrheit wie der Antrag der Minderheit I betreffen; der Antrag der Minderheit I ist jetzt beschlossen. Absatz 2 ist zu behandeln.
Energiepolitik, Klimapolitik, Luftreinhaltepolitik sind miteinander verbunden. Mit dieser Erkenntnis sind wir bei der Beratung dieses Geschäftes gerade konfrontiert worden, als wir feststellen mussten, dass zur Schliessung der drohenden Stromlücke einige Überlandwerke mit der Planung von Gaskombikraftwerken (GKK) begonnen haben. Es bestehen zum heutigen Zeitpunkt keine gesicherten Erkenntnisse, ab wann solche Kraftwerke ans Netz gehen, mit welcher Leistung sie ans Netz gehen und welchen CO2-Ausstoss sie bewirken werden. Was im Moment vorhanden ist, sind alles Annahmen. Die Kommission möchte an sich nicht ein Verbot von GKK. Dazu fehlt uns auch die Kompetenz. Wir wollen aber sicherstellen, dass solche Kraftwerke wirklich nur als Lückenbüsser eingesetzt werden und nicht zu einer festen, auf Dauer angelegten Komponente des schweizerischen Stromerzeugungsparkes werden.
Man muss sich im Klaren sein, in welchem Umfeld solche GKK gebaut werden. Wenn die Installation solcher Werke in Deutschland als umweltpolitischer Erfolg gefeiert und als Beitrag zur Reduktion von CO2-Emissionen gepriesen wird, dann stimmt das in einem Energieerzeugungsumfeld, das immer noch zu einem grossen Teil von Kohlekraftwerken geprägt ist. In der Schweiz hingegen, deren Energieerzeugung bis zum heutigen Tag praktisch CO2-frei erfolgt, ist die Installation von GKK ein klimapolitischer Rückschritt. Das muss man deutlich sagen. Zur Überbrückung der Stromlücke mögen daher solche Kraftwerke in begrenztem Umfang und mit zeitlicher Befristung angehen, von Dauer sollen sie aber nicht sein.
In diese restriktive Politik passt es nun nicht, wenn die GKK aufgrund des bestehenden Instrumentariums privilegiert werden. Die Kommission will eine solche Privilegierung nicht. Diese Werke sollen ihren CO2-Ausstoss grundsätzlich zu 100 Prozent kompensieren. Alles andere wäre auch ein Schlag ins Wasser, wenn wir jetzt diese CO2-Abgabe einführen. Kompensationsmassnahmen im Ausland sollen zu höchstens 30 Prozent angerechnet werden können. Das entspricht auch Artikel 5 Absatz 2 der CO2-Anrechnungsverordnung.
Unser Vorschlag stellt sicher, dass auch GKK den gleichen Normen unterstellt sind, wie alle anderen Betriebe auch. Es geht um die Vermeidung einer Privilegierung, und es geht um die Sicherstellung, dass hier eine Übergangs- und nicht eine endgültige Lösung geschaffen wird.

Lauri Hans (V, BE): Ich bin mir der Gefahr durchaus bewusst, die ich jetzt eingehe, wenn ich mich gegen den soeben beschlossenen Absatz ausspreche. Ich bin mir auch der

AB 2006 S 1153 / BO 2006 E 1153
Gefahr bewusst, dass ich mich als Verwaltungsrat der BKW hier dem Vorwurf eines unangebrachten Lobbyismus aussetze. Alle die, welche in dieser Richtung Kritik vorbringen wollen, stossen jedoch ins Leere. Es geht mir einzig und alleine darum, hier im Plenum eine politisch sehr wesentliche Frage zur Diskussion zu bringen und damit eine Debatte zur Güterabwägung zwischen Versorgungssicherheit, Arbeitsplätzen, Rechtssicherheit und selbstverständlich auch Umweltschutz zu führen.
Der vorliegende Absatz 2 verlangt erstens, wie das jetzt der Präsident ausgeführt hat, die vollumfängliche Kompensation, also ohne Wenn und Aber. Er verlangt zweitens, dass von dieser Kompensation höchstens 30 Prozent mit Emissionszertifikaten aus dem Ausland abgedeckt werden dürfen. Diese letzte Einschränkung ist wesentlich, weil Zertifikate im Ausland wesentlich billiger sind als Vermeidungsmassnahmen oder Zertifikate im Inland. Es kann hier bis um den Faktor 5 gehen.
Sie werden mit mir einig gehen, dass es angesichts des globalen Charakters des Klimaproblems nicht sehr wesentlich sein kann, wo Massnahmen zur Vermeidung von CO2-Emissionen getroffen werden. Deshalb ist für mich die feste Vorgabe von 30 Prozent in einem Gesetz - das ist das Entscheidende - wenig verständlich. Der Kommissionspräsident hat vorhin darauf hingewiesen, die 30 Prozent ergäben sich aus der entsprechenden Verordnung. Das ist richtig, aber diese steht eben im Zuständigkeitsbereich des Bundesrates. Wenn der Bundesrat im Hinblick auf die Zielerreichung zur Auffassung gelangt, man müsse die 30 Prozent verändern, so hätte er die nötige Handlungsfreiheit; wir als Gesetzgeber haben sie dann, "coup parti", nicht mehr.
Mein Antrag verlangt nicht die vollumfängliche, sondern die "grundsätzliche" Kompensation der Emissionen, "mindestens" aber eine Kompensation "zu 60 Prozent". Ich gebe zu, dass die "grundsätzliche" Kompensation und die Einführung des Schwellenwertes von 60 Prozent als Formulierung im weiteren Verlauf des Verfahrens noch verbessert werden können. Aber es geht mir hier um die politische Botschaft. Besser hätte ich wahrscheinlich geschrieben: "die möglichst vollständige Kompensation, mindestens aber zu 60 Prozent" - aber ich glaube, das ist für die heutige politische Debatte nicht entscheidend. Entscheidend ist die Botschaft, dass auch mit meinem Antrag das Ziel der möglichst vollständigen Kompensation erreicht werden soll, dass man aber in besonderen Fällen davon abweichen kann.
Damit will ich dem Bundesrat einen Spielraum für das Verfahren eröffnen. Es stellt sich dann sofort die Frage, nach welchen Kriterien der Bundesrat diesen Spielraum auszuschöpfen hat. Die Frage ist einfach zu beantworten: Die Kriterien ergeben sich aus Artikel 9, insbesondere Absatz 4, wo geschrieben steht: "Der Umfang der Begrenzung der Emissionen bei einer Verpflichtung orientiert sich ....", und dann kommt eine Aufzählung, auf die ich später zurückkomme. Dieser Absatz 4 ist die Präzisierung zu Absatz 1, wo gesagt wird, wann man von einer Abgabe befreit werden kann. Auf eine Einschränkung des Zertifikatenkaufs auf Gesetzesebene verzichte ich aus den Gründen, die ich Ihnen ausgeführt habe. So viel zur Positionierung meines Antrages.
Nun zum nächsten Punkt, nämlich zur auch heute Morgen breit diskutierten, drohenden Stromlücke: Die Perspektivarbeiten des BFE wie auch des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätswerke zeigen, dass bei der Stromproduktion ab 2012 Versorgungsengpässe entstehen können. Diese können sich wenig später zur Versorgungslücke ausweiten, dies vor allem vor dem Hintergrund des Auslaufens von Strombezugsverträgen, insbesondere mit Frankreich, und des schrittweisen Ersatzbedarfs der bestehenden Kernkraftwerke ab, zum Beispiel, 2020. Ein Teil der fehlenden Kapazitäten kann sicher durch Energieeffizienz und durch die Förderung von erneuerbaren Energien gedeckt werden; ausreichend sind diese Potenziale indessen bei weitem nicht, was heute auch kaum bestritten wird. Es ist für mich faszinierend zu sehen, wie noch vor wenigen Jahren diese Stromlücke kleingeredet wurde; heute - auch heute Morgen - habe ich gelernt, dass man breit anerkennt, dass ein solches Problem auf uns zukommt. Was haben wir für Alternativen? Auch das ist heute Morgen diskutiert worden: Grosswasserkraftwerke, Kernkraft, fossilthermische Anlagen. Hier müssen wir einfach sehen, dass man gemäss Studien, welche die Elektrizitätswirtschaft gemacht hat, für die Realisierung eines KKW unter optimalen Bedingungen mit rund 18 bis vielleicht 25 Jahren rechnen muss. Das wäre nur dann anders, wenn ein Ruck durch die Gesellschaft gehen würde und praktisch ein grundsätzlicher Wandel gegenüber der Kernkraft herbeigeführt werden könnte.
Ich bitte Sie, in der anschliessenden Diskussion nicht mit dem Argument zu kontern, es sei eine zweifelhafte Politik der Stromwirtschaft, mit der Versorgungslücke zu argumentieren. Wenn diese Lücke deutlich ins Spiel gebracht wird, dann natürlich nicht als eine Art Entschuldigung oder vorsorgliche Zuschiebung des Schwarzen Peters. Die Thematisierung ist das Resultat unserer laufenden, sehr ernsthaften, auch kostspieligen und aufwendigen Auseinandersetzung mit diesem Phänomen. Die Stromwirtschaft thematisiert diese Lücke, weil sie sich ihrer Verantwortung bewusst ist und weil sie das Problem aus eigener Kraft lösen will. Dabei ist sie jedoch auf günstige politische Rahmenbedingungen und gleich lange Spiesse angewiesen, wie sie die Konkurrenz im Ausland auch hat. Meine Schlussfolgerung ist die: Wir kommen um einige wenige GUD während einer gewissen Übergangszeit nicht herum.
Wohin führt diese Formulierung von Absatz 2 in ihrer Absolutheit? Sie führt zu einer Erhöhung der Gestehungskosten um rund 10 bis 20 Prozent, je nach Entwicklung des Gaspreises. Bei der Zustimmung zu meinem Antrag könnte dieser Prozentsatz deutlich gesenkt werden. Das Argument, das vielleicht auftauchen könnte, dass eine Erhöhung des Strompreises um 10 bis 20 Prozent nicht wesentlich sei, kann ich nicht akzeptieren. Es gäbe in diesem Fall kaum noch einen Anreiz, Gaskraftwerke in der Schweiz zu bauen, solange der Bau solcher Anlagen im Ausland attraktiver wäre. Sie müssen wissen, dass in benachbarten Staaten CO2-Emissionsrechte zu einem wesentlichen Teil gratis abgegeben werden; in Frankreich, in Deutschland, teilweise auch in Italien. Der Hinweis oder das Argument, Frau Kollegin Forster oder Herr Kommissionspräsident, dass die Gründe, die zu dieser Privilegierung führen, bei uns in der Schweiz nicht vorhanden seien, scheint mir nicht stichhaltig. Denn es geht nicht um den Grund, weshalb es im Ausland anders ist, sondern es geht um die Differenz zwischen Behandlung im Inland und im Ausland. Wenn neue Gaskombikraftwerke in der Schweiz ihre CO2-Emissionen zu 100 Prozent kompensieren müssen, besteht demnach ein wesentlicher Wettbewerbsnachteil. Falls die fiskalischen Belastungen zu hoch sind, werden die Investitionen im benachbarten Ausland getätigt, was zum Nachteil einer inländischen Versorgungssicherheit führen kann; ich verweise auf die Netzproblematik und in diesem Zusammenhang auch auf die Arbeitsplätze und die Wertschöpfung.
Das gesagt, ist mir auch klar, was Herr Schiesser und Herr Schweiger heute ausgeführt haben: Natürlich ist es schwierig zu kommunizieren, weshalb man Opfer auf sich nehmen soll, um hinsichtlich der CO2-Problematik Verbesserungen zu realisieren, dann aber im gleichen Schritt zulässt, dass der CO2-Ausstoss wiederum ansteigt. Das ist der Zielkonflikt, in welchem wir uns befinden.
Ich glaube, wir müssen mit meiner Formulierung dem Bundesrat den Freiraum geben, die Belastung der GUD so hoch anzusetzen, dass die verschiedenen Ziele - CO2-Schutz beispielsweise, aber auch Anreize zur Investition in der Schweiz - im Interesse der Bewältigung dieser bevorstehenden Stromlücke immer noch realisiert werden können. Das ist das eine Argument.
Ich komme zum zweiten Argument, das ich beifügen will, jetzt allerdings, nach dem Votum des Kommissionspräsidenten hinsichtlich der Rechtsgenüglichkeit der Vorschläge aus der Kommission, mit der nötigen Zurückhaltung. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Artikel 9 des geltenden CO2-Gesetzes Folgendes bestimmt: Wer grosse Mengen von fossilem Brenn- oder Treibstoff verbraucht oder wer durch die
AB 2006 S 1154 / BO 2006 E 1154
Einführung der CO2-Abgabe in seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt würde, kann von dieser Abgabe befreit werden. In Absatz 4 wird dann ausgeführt, wie diese Begrenzung - ich habe schon darauf hingewiesen - bemessen werden soll, beispielsweise an den bereits realisierten Reduktionsmassnahmen, an den Kosten von Reduktionsmassnahmen oder eben auch an der Position der Unternehmen im internationalen Wettbewerb.
Die Minderheit I, die wir jetzt zum Beschluss erklärt haben, konfrontiert uns nun bei Absatz 2 mit der Situation, dass die vollumfängliche Kompensation ohne Wenn und Aber verlangt wird. Da muss ich Ihnen schon signalisieren: Ich habe das deutliche Gefühl, dass diese Formulierung dem Gesetz nicht entspricht. Aber wir legiferieren heute nicht auf der Gesetzesebene, sondern auf der Ebene eines nicht referendumspflichtigen Bundesbeschlusses. Nach meiner Auffassung widerspricht Absatz 2 dem Gesetz. Dazu bitte ich sowohl den Kommissionssprecher wie auch den Bundesrat, sich zu äussern.
Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen, der in seiner Formulierung wohl noch verbessert werden kann, dessen Stossrichtungen aber klar sind - dem Bundesrat Kompetenzen und Freiräume geben, um in diesem wichtigen Interessenkonflikt die optimale Lösung zwischen Auflagen einerseits und Versorgungssicherheit andererseits herstellen zu können.

Pfisterer Thomas (RL, AG): Grundsätzlich stehe ich bei Absatz 2 nach wie vor auf dem Boden des Mehrheitsantrages. Als ehemaliger Antragsteller muss ich aber feststellen, dass wir heute mehr wissen, als man uns damals in der Kommission sagen konnte. Herr Lauri hat es uns aufgetischt; ich glaube, dafür müssen wir ihm danken. In der Sache geht es immer noch darum, Gaskombikraftwerke usw. möglichst zu verhindern und nur als Übergangslösung zuzulassen. Der Kommissionspräsident hat das gesagt, und Sie, Herr Lauri, haben es auch aufgenommen. Damit haben wir letztlich die gleiche Stossrichtung. Ihr Text wie auch der Text, den die Kommission beantragt, lässt Gaskombikraftwerke an sich auf unbestimmte Zeit zu. Das ist es, was Mühe bereitet.
Wo haben wir überhaupt Spielräume? Wir können entscheiden, wer kompensieren bzw. bezahlen muss, und wir können darüber entscheiden, ob Gaskombikraftwerke im Inland erstellt werden können oder ob man sie ins Ausland abdrängt. Sie haben auf dieses Problem hingewiesen. Der Antrag, den ich Ihnen jetzt aufgrund des Zusatzes von Herrn Lauri vorgelegt habe, will diesen Übergangscharakter betonen, indem man erstens einen "Deckel" schafft, zweitens eine Frist einführt und drittens mit der nur teilweisen Kompensation den Gedanken von Herrn Lauri aufnimmt.
"Deckel" bedeutet: nicht mehr CO2-Belastung als unbedingt nötig. "3 Millionen Tonnen CO2" entsprechen in etwa drei derartigen Kraftwerken. Drei Kraftwerke, das ist, wie man uns gesagt hat, was möglicherweise unvermeidbar ist - unvermeidbar, nicht wünschbar. "15 Jahre" sind die Übergangszeit, die man uns angegeben hat und die möglicherweise notwendig ist, bis man Kernkraftwerke ausbauen, erstellen oder ersetzen kann. "80 Prozent" sind der Mittelwert zwischen dem, was die Kommission beantragt, und dem, was Herr Lauri beantragt. Man muss wissen, was das heisst: Den Rest von 20 Prozent muss jemand anders kompensieren - jemand anders in der Wirtschaft -, oder der Bund muss dafür aufkommen.
Darf ich ein weiteres Mal unterstreichen, was die Hauptsorge ist: Wir dürfen jetzt nicht auf unbeschränkte Zeit das Tor für Gaskombikraftwerke öffnen. Das ist, was diejenigen wollen, welche die Kernkraft verhindern wollen. Das dürfte eine Illusion sein. Wer jetzt auf unbeschränkte Zeit GUD zulässt, behindert alle anderen Formen inklusive die Nutzung erneuerbarer Energien und selbstverständlich die Kernkraftwerke. Ohne Zweifel kann man meinen Text im Nationalrat diskutieren und verbessern. Das sollte umso mehr möglich sein, als in absehbarer Zeit der Klimabericht vorliegt. Er lag uns in der Kommission nicht vor, und er liegt auch heute noch nicht vor. Aber keine GUD auf unbeschränkte Zeit!

Lombardi Filippo (C, TI): Die Begründung von Herrn Lauri bringt klar zum Ausdruck, weshalb unsere ganze Übung von heute - in welcher Variante wir auch immer zum Schluss kommen - eigentlich eine Alibiübung ist. Das Ganze ist sehr klar: Man spielt nicht nur in der Schweiz mit diesem Kyoto-Ziel, sondern weltweit. Man spielt damit, man befreit genau die grössten Verursacher von CO2-Emissionen, das sind die Stromerzeugungskraftwerke, die mit fossilen Energien funktionieren. Man versucht mit allen Mitteln, sie von Abgaben zu befreien. Man will alle anderen mit irgendwelchen Abgaben oder Strafmassnahmen belegen oder was weiss ich unterwerfen - nur jene, die Strom aus fossilen Energien erzeugen, eben diejenigen, welche in diesen Jahren für die grösste Steigerung im CO2-Bereich verantwortlich sind, werden befreit.
Die Ziele werden also weltweit nicht erreicht. Die Schweiz könnte ihr Kyoto-Ziel allenfalls erreichen, wenn sie keine Gaskombikraftwerke in Betrieb nehmen würde. Diese werden jetzt aber kommen und in Betrieb genommen werden. Wir hören, dass es auch Vorschläge gibt, um sie besserzustellen als den Otto Normalverbraucher, also als einen normalen Bürger, der nichts dafür machen kann und seine Heizung und sein Heizöl bezahlen muss - sie werden bessergestellt! Wir werden die Ziele auch nicht erreichen, es sei denn, wir machen irgendwelche theoretischen Übungen mit Kalkulationen, die eigentlich irreführend sind.
Deswegen plädiere ich dafür, dass wenigstens der Antrag Lauri nicht angenommen wird und dass wir bei Absatz 2 beim Antrag unserer Kommission bleiben.

Bonhôte Pierre (S, NE): La question des centrales à gaz est une question douloureuse. Il n'y a aucune raison de se réjouir de la construction de telles installations, dans la mesure où elles manifestent l'insuffisance de notre politique énergétique, par laquelle nous n'avons pas réussi à maîtriser notre consommation d'électricité. Toutefois, considérant la situation actuelle et les problèmes d'approvisionnement face auxquels nous nous trouverons dans un avenir proche, je suis d'avis que les centrales à gaz sont une solution transitoire qui constitue un moindre mal. Mais elles ne doivent pas constituer pour autant un oreiller de paresse. Si elles sont acceptables, il faut dans le même temps que nous renforcions notre politique énergétique et que nous développions les énergies renouvelables, de manière à pouvoir nous passer de la contribution du gaz par la suite.
La grande question est maintenant de savoir qui doit compenser les émissions de CO2 de ces centrales à gaz: est-ce celui qui construit la centrale ou est-ce la collectivité? La question est tout à fait pertinente, dans la mesure où ceux qui construisent les centrales à gaz visent à combler une lacune de la politique énergétique. Dès lors, il ne serait pas justifié d'imputer aux seuls constructeurs des centrales à gaz l'entier de la compensation des émissions de CO2 qui sont provoquées par l'augmentation de notre consommation d'électricité à tous. Il me paraît donc judicieux de dire qu'il doit y avoir une répartition dans la compensation entre celui qui produit et l'ensemble de la collectivité, qui est responsable de l'augmentation de la consommation d'électricité.
L'article 1 alinéa 2 tel qu'il nous est proposé par la commission est problématique à deux égards. Premièrement, il ne concerne que les centrales à cycles combinés alimentées au gaz, qui est la manière la plus performante de produire de l'électricité à partir d'un combustible fossile. Qu'en est-il d'une centrale à gaz qui ne fonctionne pas à cycles combinés? Elle n'est pas concernée par une obligation de compensation selon l'article 1 alinéa 2, ce qui veut dire que si on produit de l'électricité selon un cycle simple à 35 pour cent de rendement, on n'est pas soumis à la compensation, alors que si on produit selon un cycle combiné et à 56 pour cent de rendement, on est soumis à la compensation. C'est un peu absurde. Par ailleurs, celui qui voudrait construire une centrale fonctionnant au pétrole ne serait pas soumis à cette obligation de compensation. Une raffinerie qui voudrait utiliser des sous-produits de raffinage comme le propane ou le

AB 2006 S 1155 / BO 2006 E 1155
butane pour produire de l'électricité ne serait pas soumise à l'obligation de compensation non plus.
Dès lors, à cet alinéa, il aurait fallu parler de centrales fonctionnant aux combustibles fossiles en général et pas seulement de centrales à cycles combinés. Il est donc souhaitable que sur ce point le Conseil national améliore la rédaction qui nous est présentée ici.
Le deuxième problème est que cet article 1 alinéa 2 est excessivement strict puisqu'il pourrait conduire à la construction de centrales à gaz en France, en Italie ou en Allemagne, comme l'a dit Monsieur Lauri, ce qui, du point de vue de l'environnement global, ne présenterait aucun bénéfice. En effet, en Allemagne ou en Italie, la compensation n'est pas demandée ou ne l'est que très partiellement. Ces pays disposent de crédits d'émission du fait que leur politique énergétique ou le remplacement de leurs centrales à charbon a permis d'atteindre aujourd'hui partiellement les objectifs de Kyoto.
Donc, je suis d'avis que nous devons donner la marge nécessaire au Conseil fédéral pour qu'il n'impose pas des conditions exagérément sévères qui fassent partir ces centrales à l'étranger; mais il faut qu'il puisse imposer des conditions aussi sévères que possible.
Dès lors, la proposition Lauri me paraît raisonnable et plus favorable à l'environnement que la proposition de la commission, qui ferait construire ces centrales à l'étranger, sans compensation des émissions de CO2.

Stähelin Philipp (C, TG): Ich äussere mich zum Eventualantrag Pfisterer Thomas. Gaskombikraftwerke gehen für mich ganz generell in eine völlig falsche Richtung. Dass wir uns heute so ausführlich darüber unterhalten müssen, hat viel damit zu tun, dass unsere Energiepolitik nicht sehr erfolgversprechend ist; denn es ist absehbar, dass wir vor einer Stromlücke stehen. Ich würde es sehr begrüssen, wenn wir in diesem Rat möglichst rasch wieder über den Einsatz der Atomenergie, der Kernenergie, sprechen könnten. Ich bitte den Bundesrat, rasch mit Vorschlägen zu kommen.
Gaskombikraftwerke - und noch mehr solche Werke, die nicht einmal die Wärme wirklich verwerten können - machen mir Riesenbauchweh. Sie können nur eine Übergangslösung darstellen. Möglicherweise müssen wir diesen Pfad beschreiten; das macht keine Freude. Trotzdem habe ich Mühe mit einer Befristung, wie sie nun von Herrn Pfisterer vorgeschlagen wird. Befristungen wirken sich auf die Investitionen, auf deren Abschreibung und schlussendlich, hier, in diesem Fall, auch auf die Abschreibung des Rückbaus aus. Ich bin nicht überzeugt - damit sind wir am Schluss beim Energiepreis -, dass der Vorschlag unter diesem Aspekt schon genügend durchgedacht ist.
Ich stelle keinen anderen Antrag. Mir geht es darum, dass das im Erstrat - die Geschichte geht ja noch einmal dorthin, wir haben hier eine Differenz - wirklich noch einmal angeschaut wird. Ich will auch nur eine Übergangslösung, nicht mehr; aber ich glaube, dieser Weg hat seine Tücken.

Schmid-Sutter Carlo (C, AI), für die Kommission: Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.
Die Kommission hat weit über die Hälfte ihrer ganzen Beratung nicht so sehr dem CO2-Abgabesatz gewidmet, sondern dieser Frage hier. Herausgekommen sind Litera d der Minderheit II und jetzt dieser Absatz 2, der auf dem Tisch liegt. Alles andere ist nicht durchdiskutiert worden. Ich nehme gerne zur Kenntnis, dass die Fassung der Mehrheit und der Minderheit I für die Kraftwerkbetreiber eine erhebliche Belastung darstellt. Das nehme ich gerne zur Kenntnis, und ich glaube, da wird vielleicht der Zweitrat noch einmal über die Bücher gehen.
Der Eventualantrag Pfisterer Thomas scheint eine Kompromisslösung zu sein, ist aber in ihrer Spezifizität derart weit getrieben, dass es unseriös wäre, das jetzt so zu beschliessen. Das können wir nicht beurteilen. Ich glaube, es ist sinnvoll, dass dieser Antrag gestellt worden ist; er ist damit bei den Akten, und er kann dann beurteilt werden.
Aber nochmals etwas zur Rechtmässigkeit: Herr Kollege Lauri hat auf Artikel 9 Absatz 4 Litera d hingewiesen und hat bemerkt, dass die Begrenzung der Emission, die wir auf null herabgesetzt haben, zu weitgehend sei, weil wir unsere Lösung nicht an der Position der Unternehmen im internationalen Wettbewerb gemessen hätten. Ich darf Sie einfach darauf hinweisen, dass diese Überlegung relativ weit hinten in der Darstellung von Artikel 9 Absatz 4 des CO2-Gesetzes ist. Artikel 9 Absatz 4 des CO2-Gesetzes lautet: "Der Umfang der Begrenzung der Emissionen bei einer Verpflichtung orientiert sich: a. an den Zielen nach Artikel 2". Die Ziele nach Artikel 2 sind die Begrenzung und die Reduktion des CO2-Ausstosses bis zum Jahr 2010. Das ist das Primäre, das absolut Erste, was wir bei der Bemessung der Emissionsreduktion zu berücksichtigen haben.
Wir haben natürlich unter dem Eindruck dieser Litera a gesagt: Das muss hundertprozentig reduziert werden. Wir gehen im gleichen Atemzuge, wie wir mit der Einführung einer CO2-Abgabe versuchen, 700 000 Tonnen CO2-Emissionen zu eliminieren, hin und gestatten - mit einer kleinen Emissionsbegrenzung oder -kompensation - neue CO2-Schleudern. Das war für uns nicht akzeptabel, und das ist ein rechtlich hinreichender Grund, um unsere Fassung zu rechtfertigen. Ob sie dann auch in der Sache so hart durchgezogen werden muss, ist eine ganz andere Frage, zu deren Beantwortung die Zeit in diesem Rat nun sicher nicht reicht.
Ich bitte Sie daher, hier mit dem Antrag der Mehrheit eine Differenz zu schaffen, sodass dann die Kommission des Nationalrates diese Frage noch einmal fundiert anschauen kann.

Pfisterer Thomas (RL, AG): Gestützt auf diese Erklärung des Kommissionspräsidenten ziehe ich meinen Eventualantrag zurück. Das Problem der Übergangslösung wird im Nationalrat diskutiert.

Leuenberger Moritz, Bundespräsident: Ich möchte doch noch Folgendes festhalten: Der Bundesrat hat deswegen keinen solchen Absatz 2 vorgeschlagen, weil er bei der Behandlung von Gaskraftwerken von der bestehenden Regelung ausgehen will. Die bestehende Regelung lautet, dass bei besonders energieintensiven Betrieben eine Spezialbehandlung tatsächlich möglich ist, wobei ein wichtiges Kriterium die internationale Wettbewerbsfähigkeit ist. Vorgesehen wäre dann eine Aufschlüsselung von 70 zu 30 Prozent - 30 Prozent Auslandsverpflichtungen, die sehr viel billiger als die Inlandsverpflichtungen sind. Herr Lauri will das nun - ich würde sagen - nochmals erleichtern, indem er nämlich eine Begrenzung von 60 Prozent festlegt.
Die Mehrheit Ihrer Kommission will hingegen überhaupt keinen Spielraum vorsehen - dies aus energiepolitischen, klimapolitischen Gründen und auch, um KKW eher zu ermöglichen.
Sie werden zwischen diesen beiden Konzepten zu entscheiden haben.

Präsident (Bieri Peter, Präsident): Der Eventualantrag Pfisterer Thomas ist zurückgezogen worden.

Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 20 Stimmen
Für den Antrag Lauri .... 12 Stimmen

Art. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

AB 2006 S 1156 / BO 2006 E 1156


Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 30 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(3 Enthaltungen)


Abschreibung - Classement

Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales

Angenommen - Adopté


Präsident (Bieri Peter, Präsident): Ich darf Herrn Bundespräsident Leuenberger verabschieden und wünsche ihm noch einen schönen Tag in Genf.



Schluss der Sitzung um 12.55 Uhr
La séance est levée à 12 h 55
AB 2006 S 1157 / BO 2006 E 1157




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