Schmid-Sutter Carlo (C, AI), für die Kommission:
Es mag sinnvoll sein, die Diskussion über das vorliegende Geschäft in einen grösseren Zusammenhang zu stellen. Es steht nämlich nicht isoliert, sondern in einem rechtlichen und sachlichen Umfeld, das uns bei diesem Geschäft gewisse Grenzen setzt. Die Schweiz hat das Kyoto-Protokoll unterzeichnet. Das Parlament hat dieses Abkommen genehmigt, es ist am 16. Februar 2005 in Kraft getreten, und es gilt auch für die Schweiz. Die Schweiz hat sich in diesem Abkommen verpflichtet, die Emissionen von sechs Treibhausgasen bis zum Zeitraum 2008 bis 2012 um 8 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Die Erfüllung der durch das Kyoto-Protokoll übernommenen Verpflichtungen wird hauptsächlich durch das CO2-Gesetz gesteuert, welches seit dem 1. Mai 2000 in Kraft ist. In diesem Gesetz sind die Reduktionsziele für die energetisch bedingten CO2-Emissionen verankert. Gemäss Artikel 2 Absatz 1 des CO2-Gesetzes müssen diese Emissionen bis 2010 um 10 Prozent unter das Niveau von 1990 gesenkt werden.
Massgebend für die Erreichung dieses Zieles ist der Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012. Das Gesetz differenziert in Artikel 2 Absatz 2: "Die Emissionen aus der energetischen Nutzung fossiler Brennstoffe sind gesamthaft um 15 Prozent, und die Emissionen aus fossilen Treibstoffen (ohne
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AB 2006 S 1134 / BO 2006 E 1134
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Flugtreibstoffe für internationale Flüge) sind gesamthaft um 8 Prozent zu vermindern."
Wie sieht das quantitativ aus? Im Jahre 1990 betrug der nicht klimakorrigierte energetische CO2-Ausstoss aus Brennstoffen 23,83 Millionen Tonnen. 15 Prozent davon ergeben ein Reduktionsziel von 3,57 Millionen Tonnen. Der treibstoffbedingte Ausstoss von CO2 betrug 15,46 Millionen Tonnen, 8 Prozent davon sind rund 1,24 Millionen Tonnen Reduktionsziel. In der Summe ergeben sich damit 4,81 Millionen Tonnen CO2, die wir zu reduzieren haben; klimabereinigt ergibt sich allerdings ein Reduktionsbedarf von nur rund 4 Millionen Tonnen CO2. Sie finden dies auf der Homepage des UVEK unter "Themen/Umwelt/Dossiers/CO2 und Klima"; Sie können das dort nachschauen.
Wo stehen wir jetzt im Vergleich mit 1990? Im Vergleich mit 1990 liegen 2005 die Brennstoffemissionen um 6,2 Prozent tiefer, was bedeutet, dass sie noch um weitere 8,8 Prozent gesenkt werden müssen. Die Treibstoffemissionen liegen dagegen um 8,6 Prozent höher als 1990, sodass wir knapp 17 Prozent CO2-Emissionen aus Treibstoff zu reduzieren haben. In der Summe ergibt sich eine leichte Reduktion um 0,5 Prozent gegenüber 1990, sodass wir aktuell ein Manko von 9,5 Prozent verzeichnen müssen.
Das genannte Reduktionsziel soll gemäss Artikel 3 des CO2-Gesetzes in erster Linie durch energie-, verkehrs-, umwelt- und finanzpolitische sowie durch freiwillige Massnahmen erreicht werden. Kann das Reduktionsziel durch diese Massnahmen allein nicht erreicht werden, erhebt der Bund nach Artikel 3 Absatz 2 des CO2-Gesetzes eine Lenkungsabgabe auf fossile Energieträger. Es stellt sich daher die Frage, ob man die Reduktionsziele ohne Abgabe erreichen kann, und, wenn diese Frage verneint wird, ob der Abgabensatz, den der Bundesrat nach Artikel 6 festsetzt, von der Bundesversammlung nach Artikel 7 Absatz 4 des CO2-Gesetzes genehmigt werden kann.
Erreichen wir die Reduktionsziele auch ohne CO2-Abgabe? Das wissen wir nicht. Massgebend ist der Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012. Der Bundesrat behilft sich mit den im März 2005 aufdatierten Energieperspektiven des Bundesamtes für Energie, wonach die freiwilligen Massnahmen nicht ausreichen, um die Ziele des CO2-Gesetzes zu erfüllen. Das ist so in der Botschaft auf Seite 4903 zu lesen.
Angesichts der Ihnen jetzt gerade genannten Zahlen hat diese Auffassung des Bundesrates eine gewisse Plausibilität für sich. Der Bundesrat beziffert die Ziellücke, bezogen auf das Gesamtziel, auf 2,9 Millionen Tonnen CO2. Er will diese Ziellücke durch drei Massnahmen schliessen: Von der Einführung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen und dem Klimarappen auf Treibstoffen erwartet der Bundesrat einen Reduktionsbeitrag von 2,5 Millionen Tonnen CO2, von der CO2-Abgabe allein 0,7 Millionen Tonnen. Die von Ihnen am Montag beschlossene Änderung des Mineralölsteuergesetzes und die Änderung des Automobilsteuergesetzes sollen rund 0,4 Millionen Tonnen CO2-Emissionen verhindern. Damit hätten wir diese Ziellücke geschlossen.
Vor diesem Hintergrund beantragt uns der Bundesrat eine CO2-Abgabe auf Brennstoffen von 35 Franken pro Tonne oder 9 Rappen pro Liter Heizöl. Mit dieser Massnahme soll wie gesagt der CO2-Ausstoss um 700 000 Tonnen reduziert werden. Der Nationalrat hat nach langen Beratungen eine Lösung gefunden, die im Gegensatz zu jener des Bundesrates eine emissionsbezogene Komponente beinhaltet und ausserdem eine Staffelung aufweist. Er definiert ein Emissionsziel für ein Referenzjahr und bestimmt den Abgabesatz für das zweite, auf das Referenzjahr folgende Jahr für den Fall, dass im Referenzjahr das Emissionsziel nicht erreicht worden ist. Die Abgabesätze belaufen sich auf 12, 24 und 36 Franken ab den Jahren 2008, 2009 und 2010.
Mit diesen Anträgen sah sich Ihre Kommission konfrontiert, als sie die Beratung begann. In der Kommission wurde die Notwendigkeit einer CO2-Abgabe zum heutigen Zeitpunkt einmal grundsätzlich infrage gestellt. Es wurde argumentiert, dass der Preis des Heizöls zum Zeitpunkt der Abfassung der Botschaft so tief gewesen sei, dass der Zuschlag durch die bundesrätliche CO2-Abgabe in der Höhe von 9 Rappen pro Liter durch den heutigen Marktpreis mehr als übertroffen sei. Alles, was der Bundesrat mit seiner Erhöhung gewollt habe, sei durch den Markt bereits erreicht worden. In der Tat sind die Zahlen beeindruckend. Im März 2005 betrug der Durchschnittspreis für Heizöl bei einer Bezugsmenge von 3000 bis 6000 Litern 63,87 Rappen pro Liter. Im August/September desselben Jahres stieg der Preis auf beinahe 90 Rappen pro Liter, um dann ab November 2005 bis September 2006 stets um die 80 Rappen pro Liter zu oszillieren. Im November 2006, also vor einem Monat, lag der Preis bei 73,29 Rappen pro Liter, also ungefähr dort, wo ihn der Bundesrat haben wollte, als er im Frühjahr 2005 beschloss, dem Parlament zu beantragen, eine CO2-Abgabe in der Höhe von 9 Rappen pro Liter Heizöl einzuführen.
Vor diesem Hintergrund befand in der Kommission eine Minderheit, dass der Markt selbst bereits bewirkt habe, was der Bundesrat mit der Abgabe erreichen wollte, die Einführung einer Abgabe sei daher überflüssig, und auf die Vorlage sei nicht einzutreten. Die Mehrheit in der Kommission obsiegte indessen mit 8 zu 4 Stimmen. In diesem Verhältnis ist die Kommission eingetreten. Zu diesem Ergebnis trug auch der Umstand bei, dass wir uns relativ schwach dokumentiert fühlten. Wir wussten, dass der Bundesrat verschiedene Berichte und Konzepte in Bearbeitung hat, die für die Behandlung der CO2-Abgabe an sich auch von Bedeutung wären. Das Bafu bearbeitet einen Bericht über die Fortführung der schweizerischen Klimapolitik nach 2012, der eine Analyse der Kosten der Klimaveränderung für unsere Volkswirtschaft und der Kosten für Massnahmen in diesem Zusammenhang zum Gegenstand hat. Sodann bearbeitet das Bafu auch die Position der Schweiz im internationalen Kontext der Post-Kyoto-Phase. Und das Bundesamt für Energie bearbeitet als drittes Paket die Energieperspektiven, die insbesondere auch die Energielücken beschreiben und Massnahmen in diesem Zusammenhang umreissen sollen.
Die Kommission beriet nach dem Eintretensbeschluss lange, ob sie die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen sollte, verbunden mit verschiedenen Fragen im Bereich der Klimapolitik und der Energiepolitik, und erst nach dem Vorliegen der entsprechenden Berichte und Antworten die Beratungen weiterführen sollte. Diese Idee wurde, obwohl sie an sich sachlich seriös war und ist, vielleicht auch aus Gründen mangelnder politischer Akzeptanz eines solchen Hinausschiebens, nicht weiterverfolgt. Vielmehr beschloss die Kommission, diese Fragen parallel zur Beratung der heutigen Vorlage mit einer Subkommission weiterzubearbeiten, welche im Sommer des nächsten Jahres die entsprechenden Überlegungen präsentieren und allenfalls Anträge vorlegen soll.
In der Detailberatung konzentrierte sich die Diskussion auf zwei Bereiche, einerseits auf die CO2-Abgabe an sich und andererseits auf die Gefahr, dass die durch die CO2-Abgabe bewirkte CO2-Reduktion um 700 000 Tonnen pro Jahr durch die mittlerweile zu einem Thema gewordene Absicht einiger Überlandwerke, Gaskombikraftwerke zu bauen, neutralisiert und zunichte gemacht werden könnte. Was die CO2-Abgabe betrifft, standen sich grundsätzlich zwei Konzeptionen gegenüber: ein emissionsgesteuertes Konzept, wie es der Nationalrat beschlossen hat, und ein preisgesteuertes Konzept, wie es von der Kommissionsmehrheit beantragt wird.
Dazu eine Vorbemerkung: An sich hätte das Parlament nur die Möglichkeit, den Entwurf des Bundesrates zu genehmigen oder abzulehnen. Was der Nationalrat gemacht hat und was wir machen - und zwar bei allen Fassungen, die Ihnen jetzt vorliegen -, ist eine juristische Schlaumeierei: Wir genehmigen den Entwurf des Bundesrates unter der Bedingung, dass er seinen Entwurf unseren Vorstellungen anpasst. Formal mag das durchgehen, materiell ist es wohl nicht ganz lupenrein.
Die Mehrheit, deren Antrag auf der Fahne zu finden ist, geht davon aus, dass der Markt bereits eine Lenkungswirkung gezeitigt hat. Der Marktpreis liegt heute noch höher als der Preis mit dem bundesrätlichen CO2-Zuschlag gemäss Botschaft. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass es das primäre Ziel sein muss, die Brennstoffpreise auf der heutigen Höhe
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AB 2006 S 1135 / BO 2006 E 1135
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zu halten, denn mit dieser Höhe ist wie gesagt eine Lenkungswirkung erzielt worden.
Die Minderheit I schliesst sich dem Nationalrat an. Die Konsequenzen dieser Fassung sind im Rahmen der Detailberatung darzustellen. Der Antrag der Minderheit II stellt eine zeitlich gestreckte Variante des Antrages der Minderheit I dar; auf sie ist ebenfalls im Rahmen der Detailberatung einzugehen. Und Herr Schwaller verbindet verschiedene Elemente der Minderheitsanträge miteinander.
Zu den Gaskombikraftwerken: Die Kommission hat von der Tatsache Kenntnis genommen, dass verschiedene Elektrizitätswerke planen, im Laufe der nächsten Jahre Gaskombikraftwerke zu erstellen. Die Kommission ist sich - was sie bereits in Flims deutlich gemacht hat - des Umstandes bewusst, dass wir in einigen Jahren in eine Stromlücke hineinlaufen, wenn wir nichts vorkehren. Die Beurteilung der politischen Lage seitens der Elektrizitätswerke geht nun offenbar dahin, dass sie im Zusammenhang mit der Schliessung der Energielücke nicht mit einem raschen Ersatz von Atomkraftwerken oder gar dem Ausbau der Atomenergie rechnet. Sie rechnet auch nicht damit, dass sie in nützlicher Frist die grosse Wasserkraft ausbauen kann. Ausserdem ist sie offensichtlich auch der Ansicht, dass die neuen erneuerbaren Energien vom Quantitativen her keinen bedeutenden Beitrag an die Lückenschliessung erbringen können. Nebst dem Stromimport bleibt für diese Werke offenbar allein der Bau von Gaskombikraftwerken, um die Energielücke vorderhand schliessen zu können - bis die entsprechenden Verfahrensschritte abgewickelt sind, die dann allenfalls zu einer Ersetzung der bestehenden AKW führen könnten.
Die Kommission ist einhellig der Meinung, dass dies nicht einfach so hingenommen werden kann. Das Gaskombikraftwerk Chavalon allein würde jene Menge an CO2 ausstossen, welche wir durch die Einführung der CO2-Abgabe zu reduzieren gedenken. Wir landen mit anderen Worten bei einem CO2-Nullsummenspiel, das aber der Konsument zu bezahlen hat. Die Kommission hat versucht, dieses Nullsummenspiel zu vermeiden. Das ist der Sinn des Antrages zu Artikel 1 Absatz 2, der sowohl von der Mehrheit als auch von der Minderheit I zu Absatz 1 getragen wird. Im Detail werden wir zu diesem Antrag noch Stellung nehmen müssen. Wir möchten nicht, dass Gaskombikraftwerke überhaupt nicht entstehen, aber wir möchten, dass sie eine Übergangslösung darstellen und gegenüber allen anderen, welche CO2 ausstossen, nicht privilegiert werden.
Namens der Kommission beantrage ich Ihnen daher, auf die Vorlage einzutreten.