Schmid-Sutter Carlo (C, AI), für die Kommission:
Sie sehen auf der Fahne, dass Ihnen die Kommission beantragt, bei Artikel 1 Absatz 2 festzuhalten, und dass es einen Antrag Lauri gibt, welcher der Kommission nicht vorgelegen hat, sodass ich dazu nicht Stellung nehmen kann.
Was ist passiert? Im Rahmen der Beratung dieses Beschlusses wurde klar, dass Überlandwerke unter Umständen relativ rasch Gaskombikraftwerke bauen und in Betrieb nehmen könnten. Wir haben zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Bewilligungspflicht grundsätzlich eine kantonale ist und wir mit eidgenössischen Mitteln relativ wenige Möglichkeiten haben, hier einzugreifen: Es bleibt die CO2-Abgabe als eine Möglichkeit. Wir waren der Auffassung, dass es nicht mehr nur ans Absurde grenzt, sondern wirklich absurd ist, eine CO2-Abgabe mit dem Ziel einzuführen, CO2-Emissionen in der Grössenordnung von 700 000 Tonnen pro Jahr zu vermeiden, aber keine Möglichkeit in der Hand zu haben, den praktisch gleich grossen Ausstoss von CO2 durch den Betrieb eines einzigen Gaskombikraftwerkes zu verhindern. Das hat uns dazu geführt, Absatz 2 zu konzipieren, der drei Elemente enthält: Wir schliessen erstens die Abgabemöglichkeit aus, wir verlangen zweitens eine hundertprozentige Kompensation, und wir begrenzen drittens die Kompensation durch Zertifikatszukauf im Ausland auf 30 Prozent. Das war das Ergebnis unserer Beratungen.
Der Nationalrat hat nun diese drei Elemente wie folgt behandelt: Er hat erstens den Gaskombikraftwerk-Betreibern die Möglichkeit gegeben, sich durch die Bezahlung der CO2-Abgabe sozusagen freizukaufen. Für den Fall, dass sie das nicht wollen, hat er zweitens, übereinstimmend mit uns, eine hundertprozentige Kompensation vorgesehen. Im Gegensatz zu uns hat er dann aber drittens gesagt: Wenn kompensiert wird, dann wollen wir nicht eine im Beschluss festgelegte Klausel bezüglich Auslandzertifikaten haben, sondern der Bundesrat legt dann den maximalen Prozentsatz der Emissionszertifikate aus dem Ausland fest. Im ersten Satz hat er allerdings noch eine Änderung vorgenommen, für welche unsere Kommission kein Verständnis hat. Er hat den Fächer geöffnet, nicht nur für die Gas- und Dampfturbinen, die Gaskombikraftwerke, sondern für alle sogenannt grösseren fossil-thermischen Kraftwerke. Man könnte also mit diesem Absatz 2 auch Braunkohlekraftwerke von über 150 Megawatt Leistung in der Schweiz installieren.
In der Kommission haben wir eine relativ lange Diskussion geführt, mit dem Ergebnis, das Sie auf der Fahne sehen und das uns - ich sage es offen - eigentlich alle nicht ganz befriedigen kann. Zunächst einmal ist die rechtliche Situation zu betrachten: Der erste Satz dieses Absatzes, wie er aus der Diskussion in unserem Rat hervorgegangen ist, widerspricht dem CO2-Gesetz, welches vorsieht, dass die Abgabe das prinzipale Instrument im Bereich der CO2-Bekämpfung sei. Wenn wir also die Abgabe als prinzipales Mittel überhaupt ausschliessen, sind wir nicht mehr durch das Gesetz gedeckt, und eine darauf gestützte Verfügung würde von den Instanzen, welche die Rechtsanwendung überprüfen, zweifellos gekippt. In der Sache selbst ist die Kommission allerdings der Auffassung, dass das, was wir tun, richtig ist.
Die CO2-Abgabe ist eine Lenkungsabgabe, und eine Lenkungsabgabe ist nur dort gerechtfertigt und sinnvoll, wo das gewünschte Verhalten überhaupt möglich ist. Der Ersatz von Ölfeuerungen durch Erdsonden, der Ersatz von Gasbrennern durch Solaranlagen - das ist, was als Zielvorstellung der Konzeption der CO2-Abgabe zugrunde liegt, also die Substitution von CO2-emittierenden Energieträgern durch solche, die kein CO2 emittieren. Nun liegt es aber bei den Gaskraftwerken in der Natur ihrer Anlage, dass die Substitution des von ihnen emittierten CO2 ihrer Schliessung gleichkommt. Das heisst mit anderen Worten: Eine CO2-Abgabe müsste, wenn sie vernünftig und hoch genug angesetzt ist, automatisch dazu führen, dass eine solche Anlage nicht gebaut und in Betrieb genommen werden könnte. Aufgrund der Diskussion über die Stromversorgungslücken ist man aber der Auffassung, dass dies nicht das gewünschte Ziel ist, und
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AB 2007 S 115 / BO 2007 E 115
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da sind wir im Bereich der Absurdität. An sich wollen wir Klimapolitik betreiben, aber dann doch wieder nicht ganz.
Wir haben gesagt: Man kann ehrlicherweise nicht eine Lenkungsabgabe einführen; das bringt nur Geld, aber nicht das gewünschte Verhalten. Daher ist das Einzige, was unter klimapolitischen Gesichtspunkten vernünftig ist, die hundertprozentige Kompensation. Hier ist das CO2-Gesetz der Sachlage nicht angepasst! Da gab es bei den Überlegungen eine Lücke, welche vielleicht daher kommt, dass man gar nicht mehr ernsthaft damit gerechnet hat, dass wir in der Schweiz jemals ein solches Werk in Anschlag nehmen würden. Daher sind wir der Auffassung, dass unsere Formulierung des ersten Satzes von Artikel 1 Absatz 2 in der Sache selbst richtig ist, rechtlich aber nicht standhält. Das war ein grosser Teil der Diskussion. Wir sind der Auffassung: Wenn die Formulierung rechtlich nicht standhält, wollen wir es so halten, dass wir dem Bundesrat einen moralischen Auftrag geben, hier später gesetzgeberisch tätig zu werden. In der Kommission wurde auch gesagt, wir sollten in dieser Hinsicht einen entsprechenden Vorstoss machen, der den Bundesrat dazu bringe, das CO2-Gesetz so zu ändern, dass diese Konzeption, die wir hier vorzeichnen, dann auch tatsächlich standhalte.
Beim zweiten Satz sind sich National- und Ständerat in Bezug auf die hundertprozentige Kompensation einig: Es ist zu kompensieren - gemäss Nationalrat dann, wenn nicht gezahlt wird, gemäss unserer Fassung soll überhaupt nicht gezahlt, sondern nur kompensiert werden.
Ich komme zum dritten Element: Wenn man Klimapolitik betreibt, ist es vermutlich schon so, dass es nicht darauf ankommt, wo kompensiert wird; Hauptsache ist, dass kompensiert wird. Hier wird die Kommission wohl eine bestimmte Flexibilität an den Tag legen wollen, um die Vorlage dann noch über die Runden zu bringen.
Gestatten Sie mir noch ein Wort zu dieser ganzen Geschichte: Ich muss Ihnen bekennen, dass wir hier wegen der Inkohärenz von Gesetz und Beschluss im Moment regulatorisch ein Problem haben. Es ist dringend, dass wir hier regulatorisch ein sicheres Fundament schaffen. Die Post-Kyoto-Klimapolitik wird von uns noch viel grössere Reduktionen von CO2-Emissionen abverlangen. Eine schärfere Gangart ist absehbar und nötig. Wir sollten uns somit auf die Reduktion der bestehenden CO2-Emissionen konzentrieren und an sich nicht noch neue Emissionsquellen in der Grössenordnung von Gaskombikraftwerken bewilligen - es sei denn, es kann wirklich zu hundert Prozent kompensiert werden. Das ist eine Rechnung, welche dann vor allem von den späteren CO2-Emittenten bezahlt werden muss, die gar nicht anders können, als auf mittlere oder längere Frist noch auf die fossilen Energieträger zu setzen. Es gibt in der Schweiz ganze Industriebereiche, die hier noch gewaltig unter Druck kommen werden.
Ein vorletzter Punkt: Wenn ich zusammenfasse, dann muss ich sagen: Ich begreife die Welt hie und da schon nicht mehr. Jene Kreise, die im Nationalrat eigentlich für Gaskombikraftwerke eintreten, kündigten gestern eine Initiative betreffend einen Artikel 89a der Bundesverfassung, Schutz des Klimas, an. Ich verstehe das nicht, aber vermutlich wird der Schweizer Bürger dieses Doppelspiel auch noch honorieren. Es geht mich fast nichts mehr an, ich bin bald einmal weg, aber das stört mich ganz gewaltig. Das ist ein Doppelspiel, eine Doppelbödigkeit in der Klimapolitik, die ich wirklich nicht leiden mag.
Der letzte Punkt: Herr Jenny hat vor Kurzem die ganze energiepolitische Abhängigkeit der Schweiz im Gasbereich nachgezeichnet. Lesen Sie im "Spiegel" der letzten Woche den Artikel über Gasprom; das macht einem Angst. Und dann geht man hin und verkauft diese Lösung hier mit den Gaskombikraftwerken als ein Element der Autonomie unserer eigenen Energieversorgungspolitik. Das ist nicht denkbar.
Ich möchte damit gesagt haben, dass in der Kommission eine bestimmte Ratlosigkeit herrscht und dass das, was wir heute beschliessen, mit Garantie noch nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Vielleicht müssen wir einen vorläufigen Entscheid fällen und im Laufe der nächsten Monate versuchen, hier wirklich eine kohärente Lösung zu finden, welche die Versorgungssicherheit einerseits und die Klimapolitik anderseits miteinander in Einklang bringen kann.
Weil wir nichts Besseres vorzuschlagen haben, beantragen wir Ihnen Festhalten.