Ständerat - Frühjahrssession 2007 - Achte Sitzung - 15.03.07-08h00
Conseil des Etats - Session de printemps 2007 - Huitième séance - 15.03.07-08h00

05.057
CO2-Gesetz. Umsetzung
Loi sur le CO2. Mise en oeuvre
Fortsetzung - Suite
Botschaft des Bundesrates 22.06.05 (BBl 2005 4885)
Message du Conseil fédéral 22.06.05 (FF 2005 4621)
Nationalrat/Conseil national 23.03.06 (Erstrat - Premier Conseil)
Nationalrat/Conseil national 23.03.06 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 20.06.06 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 21.06.06 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 14.12.06 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Nationalrat/Conseil national 06.03.07 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 13.03.07 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 15.03.07 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 20.03.07 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 23.03.07 (Schlussabstimmung - Vote final)
Ständerat/Conseil des Etats 23.03.07 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses 2 (AS 2008 5)
Texte de l'acte législatif 2 (RO 2008 5)

Präsident (Bieri Peter, Präsident): Nach dem Rückweisungsbeschluss vom 13. März hat die Kommission gestern Nachmittag getagt und nach einer Lösung gesucht, die Sie jetzt auf einer neuen Fahne vorfinden.

1. Bundesbeschluss über die Genehmigung des CO2-Abgabesatzes für Brennstoffe
1. Arrêté fédéral concernant l'approbation du montant de la taxe sur le CO2 appliquée aux combustibles

Art. 1 Abs. 2
Antrag der Kommission
Streichen (siehe Vorlage 2)

Art. 1 al. 2
Proposition de la commission
Biffer (voir projet 2)

Schmid-Sutter Carlo (C, AI), für die Kommission: Sie haben am Dienstag das Geschäft an die Kommission zurückgewiesen mit dem Auftrag, die Lösung in Artikel 1 Absatz 2 des Bundesbeschlusses zu überarbeiten. Aus der Diskussion im Rat hat die Kommission folgenden Auftrag abgeleitet:
1. Die Vorlage soll so bearbeitet werden, dass die CO2-Abgabe noch in dieser Session beschlossen werden kann.
2. Die bundesrätlichen Regeln für den Betrieb von fossil-thermischen Kraftwerken sind heute ungenügend, und der Vorschlag in Artikel 1 Absatz 2 des Bundesbeschlusses, der nichtreferendumsbelastet ist, geht zwar sachlich in die richtige Richtung, ermangelt aber einer gesetzlichen Grundlage.
Aus dieser Auftragsanalyse heraus hat die Kommission gestern Nachmittag ein Konzept erarbeitet, das drei Elemente umfasst: Das erste Element ist die Vorlage für die CO2-Abgabe, das zweite Element ist ein Vorstoss der Kommission, der nächste Woche mit Blick auf eine auf Dauer angelegte Regelung für die fossil-thermischen Kraftwerke in diesem Lande eingereicht wird, und das dritte Element ist eine Übergangsbestimmung, weil es natürlich Zeit braucht, bis solche auf Dauer angelegte gesetzliche Regelungen vorhanden sind; das ist der Bundesbeschluss 2.
Ich komme erstens zu Bundesbeschluss 1, zur Vorlage 05.057. Artikel 1 dieses Beschlusses. soll von Absatz 2 "entlastet" werden, von den Bestimmungen über die fossil-thermischen Kraftwerke. Wir wollen die Vorlage auf ihren ursprünglichen Gehalt zurückführen, auf die Genehmigung des CO2-Ansatzes. Das bedeutet gesetzestechnisch das Streichen von Artikel 1 Absatz 2. Es gibt dann nur noch einen Artikel 1. Artikel 2 betrifft das Inkrafttreten, und in dieser Form haben wir Ihnen den Bundesbeschluss 1 einstimmig unterbreitet. Wenn der Nationalrat diese Differenz bereinigt, ist der Abgabesatz in dieser Session beschlossen.
Zweitens: Zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die fossil-thermischen Kraftwerke. Artikel 1 Absatz 2 war der Versuch, Regelungen über die fossil-thermischen Kraftwerke zu schaffen, um eine grenzenlose Möblierung des Landes mit Gaskombikraftwerken zu verhindern. Dieser Versuch scheiterte wegen der mangelnden Rechtsgrundlage. Ausserdem war die inhaltliche Regelung auf Dauer zu rudimentär. Die Kommission will eine eingehende Regelung betreffend die fossil-thermischen Kraftwerke, eine solche muss aber ihrerseits die Normhöhe eines Gesetzes im formellen Sinn aufweisen. Wir tendieren in Richtung einer Revision des CO2-Gesetzes. Dabei haben wir der Versuchung widerstanden, eine solche Revision sozusagen im Huckepackverfahren auf dem Rücken dieses bestehenden Bundesbeschlusses zu veranstalten. Denn wir sind der Auffassung, dass der Anfang der ordentlichen, auf Dauer ausgerichteten Gesetzgebung entweder ein Antrag des Bundesrates in der Form ordentlicher Botschaften oder aber ein parlamentarischer Vorstoss ist. Wir sind ferner auch der Auffassung, dass bei ordentlichen, auf Dauer angelegten Bestimmungen kein Grund besteht, auf das Vernehmlassungsverfahren zu verzichten, wenn nicht eine Dringlichkeit besteht. Wir sind weiter auch materiell der Auffassung, dass gesetzliche Regeln, die auf Dauer angelegt sind, gründlich erarbeitet werden müssen.
Wir haben daher auf die nächste Woche die Erarbeitung eines Vorstosses - sei es eine parlamentarische Initiative, sei es eine Motion - an die Hand genommen, welche die Schaffung von Bundesregeln für die Behandlung von Bau und Betrieb fossil-thermischer Kraftwerke anregen soll. Die Elemente eines solchen Vorstosses liegen auf der Hand. Sie sollen die in Artikel 1 Absatz 2 enthaltenen Ansätze ausführen. Dabei geht es darum, in folgenden Punkten Klarstellungen zu machen:
1. Wir wollen klarstellen, ob nebst den Gaskombikraftwerken überhaupt auch andere fossil-thermische Kraftwerke erlaubt werden können oder nicht.
2. Wir wollen klarstellen, dass auch Gaskombikraftwerke einer Betriebsbewilligung des Bundes bedürfen.
3. Wir wollen klarstellen, welches die Voraussetzungen, Bedingungen und Auflagen für eine solche Betriebsbewilligung sein können.
4. Wir wollen klarstellen, dass der Loskauf durch Entrichtung einer Abgabe für solche Kraftwerke ausgeschlossen sein soll. Sie sollen zur vollständigen Kompensation verpflichtet sein.
5. Wir wollen letzten Endes sagen, welcher Anteil über den Kauf von Emissionszertifikaten aus dem Ausland kompensiert werden können soll.
Diesen Vorstoss werden wir, wie gesagt, im Laufe der nächsten Woche verabschieden und dann vermutlich am Donnerstag einreichen. Zu diesem Punkt liegt Ihnen daher jetzt kein Papier vor.
Zum dritten Element: Weil dieses Vorgehen nun aber Zeit braucht - wir rechnen optimistisch mit ein bis zwei Jahren - und weil wir wissen, dass Projekte bestehen und auch Vorhaben im Genehmigungsverfahren stehen, haben wir eine Übergangslösung geschaffen, zivilprozessual sozusagen eine vorsorgliche Massnahme zur Abwendung drohenden Unheils respektive zur Erhaltung des tatsächlichen Zustands. Wenn wir jetzt keine Übergangsregelung schaffen, haben wir nämlich praktisch nichts in der Hand, was es
AB 2007 S 178 / BO 2007 E 178
verhindert, dass in fast grenzenloser Art solche Werke gebaut werden: Chavalon könnte gebaut werden und kann gebaut werden, mit einem Ausstoss von 0,7 Millionen Tonnen CO2. Cornaux könnte gebaut werden; das wären noch einmal mehr als eine halbe Million Tonnen CO2. Utzenstorf könnte gebaut werden; das wären noch einmal mehr als eine halbe Million Tonnen CO2.
Die Nordostschweizerischen Kraftwerke haben offenbar auch einige Vorhaben in petto. Wenn Sie all das Potenzial zusammenzählen, das jetzt entweder im Bewilligungsverfahren, im Umweltverträglichkeitsverfahren oder in den Projektierungsstuben der Ingenieure vorhanden ist, dann kommen Sie locker auf 2,5 bis 3 Millionen zusätzliche Tonnen CO2. Das wollen wir nicht, und das können wir auch nicht zulassen. Wir wollen das verhindern, und daher haben wir den Bundesbeschluss 2 konzipiert.
Zu rechtlichen Fragen: Der Bundesbeschluss 2 vermeidet die Nachteile des bisherigen Artikels 1 Absatz 2, indem wir ihn dem Referendum unterstellen können. Er hat damit Gesetzeskraft, er hat eine demokratische Legitimation wie ein Gesetz. Wir stützen ihn auf Artikel 29 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes ab. Wir müssen also dafür sorgen, dass es ein Einzelaktvorgehen ist. Dieser Einzelakt muss "verfügungsähnlich" sein; so sagen wir dem einmal. Die jetzt projektierten oder im Bewilligungsverfahren stehenden Gaskombikraftwerke sind individuell identifizierbar. Wir haben sie im Beschluss nicht individuell identifiziert, aber es handelt sich bei denen, von welchen wir wissen, dass sie in einem Genehmigungs- oder in einem UVP-Verfahren sind, um folgende Werke: Chavalon der Energie Ouest Suisse (EOS), wo ein Baubewilligungsverfahren im Gang ist; Utzenstorf der BKW FMB Energie AG, wo eine UVP im Gange ist; Cornaux der EOS, mit Neuenburg und Freiburg zusammen, wo ebenfalls eine UVP im Gange ist. Was dazu alles im Moment noch projektiert ist, fällt ebenfalls unter diesen Beschluss. Was nicht projektiert ist, fällt nicht unter diesen Beschluss und müsste von einem neuen Beschluss identischer Art erfasst werden.
Es ist deutlich zu machen, dass dieses Parlament das tun will, weil wir diese grenzenlose Möblierung des Landes mit Gas- und Dampfturbinen (GUD) nicht wollen. Es handelt sich auch um einen Einzelakt, weil die Regel, die wir hier erlassen, eine konkrete Anordnung ist. Die Werke müssen zu 100 Prozent kompensieren, und auch der Auslandanteil ist konkret festgelegt. Zweifellos fällt daher dieser Beschluss unter die Kategorie der Einzelakte des Parlamentes im Sinne von Artikel 29 Absatz 2 ParlG, sodass wir diese Gesetzesgrundlage für die Unterstellung des Beschlusses unter das Referendum anwenden dürfen. Das ist auch notwendig, denn mit dem Inhalt dieses Beschlusses weichen wir vom CO2-Gesetz ab, indem wir sagen, die Werke müssten zu 100 Prozent kompensieren, und indem wir ohne Interessenabwägung nach Artikel 9 Absatz 4 des CO2-Gesetzes auch festlegen, der Anteil des ausländischen Kaufs von Zertifikaten zur Erfüllung der Kompensation dürfe nicht mehr als 30 Prozent betragen. Der Bundesrat erhält allerdings die Möglichkeit, unter gewissen engen Voraussetzungen bis 50 Prozent zu gehen.
Aus regionalpolitischer Warte möchte ich noch eines deutlich festhalten: Dieser Beschluss richtet sich nicht gegen das Welschland. Er ist ein Beschluss, der aus einer nationalen Sicht als Sicherungsmassnahme notwendig ist. Es gibt kein Moratorium - ein solcher Antrag hätte der Kommission auch vorgelegen -, sondern es geht darum, im Moment sichernde Massnahmen zu ergreifen, damit nicht Unheil passiert.
Diesen Beschluss haben wir auch zeitlich befristet, das ersehen Sie aus Artikel 2. Der Beschluss soll maximal so lange gelten, bis wir die entsprechenden Bestimmungen materiellrechtlicher Art auf Gesetzesebene erlassen haben, welche eine vernünftige Regelung für die Behandlung von Gaskombikraftwerken und fossil-thermischen Kraftwerken erlauben, längstens aber bis zum 1. Januar 2009. Mit dieser zeitlichen Begrenzung möchten wir uns und den Bundesrat unter Druck setzen, rasch diese materiell notwendigen Bestimmungen zu erlassen.
Im Namen der einstimmigen Kommission - es gab keine Enthaltungen - beantrage ich Ihnen, auf den Bundesbeschluss 2 einzutreten und den Bundesbeschluss 1 im beantragten Sinne gutzuheissen.

Bonhôte Pierre (S, NE): La solution adoptée par le Conseil national avait un inconvénient majeur: c'était de ne pas tenir compte de la problématique des centrales à gaz, dont la mise en fonction menaçait de rendre impossible la réalisation des objectifs de la loi sur le CO2, avec les modalités de mise en oeuvre que nous avions décidées.
La loi sur le CO2 avait un objectif précis, définissant un cadre précis, celui de limiter les émissions de CO2 provenant des chauffages, des véhicules et des entreprises, mais pas de la production d'électricité. La taxe sur le CO2 avait pour objectif de réduire les émissions de 0,7 million de tonnes de CO2 par année. Cela devait être complété par le centime climatique à hauteur de 1,8 million de tonnes de CO2 par année, de façon à combler au total la lacune de 2,5 millions de tonnes par an qui nous séparait de l'objectif légal à l'horizon 2012. Pour cela, le montant de la taxe a été fixé à 36 francs par tonne de CO2 au maximum.
Le projet, apparu entre-temps, de construire des centrales à gaz bouleverse ces conditions-cadres en ajoutant par centrale de 400 mégawatts quelque 0,7 million de tonnes de CO2 à nos émissions.
La version du Conseil national ne permet pas de respecter l'objectif de la loi puisque, cela a été dit lors du débat que nous avons interrompu mardi dernier, les exploitants, certainement, choisiraient de payer la taxe d'un peu plus d'un centime par kilowattheure plutôt que de compenser les émissions: cela, en effet, serait meilleur marché.
Les émissions dépasseraient donc les objectifs du Protocole de Kyoto de quelque 2 millions de tonnes de CO2 en 2012 si trois centrales à gaz de 400 mégawatts étaient construites. Il est donc nécessaire, pour le respect de la loi et de nos engagements internationaux, de compenser ces émissions de gaz à effet de serre. Pour cela, nous avons deux options: soit on augmente la taxe sur le CO2 payée par tout le monde dans le pays - pour chaque centrale à gaz, il faudrait augmenter la taxe de quelque 36 francs par tonne de CO2; si on construisait trois centrales à gaz, la taxe se monterait à 144 francs par tonne de CO2 -, soit on oblige les exploitants à compenser, avec toutefois le risque que les centrales prévues soient construites à l'étranger, là où la compensation peut ne pas être nécessaire en fonction des quotas d'émissions à disposition.
La première solution me paraissait a priori plus judicieuse puisque - je l'avais dit en décembre dernier (BO 2006 E 1154s.) en défendant la proposition de notre collègue Lauri -, si nous devons aujourd'hui construire des centrales à gaz, c'est parce que nous avons échoué dans une politique de l'énergie, qui n'a pas réussi à maîtriser la consommation d'électricité. Dès lors, il apparaissait que l'on pouvait demander à l'ensemble du pays de compenser les émissions qui pouvaient résulter des centrales à gaz. Mais cela aurait remis en cause le compromis laborieux que nous avons élaboré sur le montant de la taxe. Aussi, il m'apparaît que la solution de notre commission a au moins l'avantage de nous permettre de respecter les objectifs de la loi sur le CO2 sans outrepasser nos compétences, donc sans imposer, sans possibilité de référendum, la solution de la compensation par rapport à celle du paiement de la taxe.
Pour moi toutefois, la priorité des priorités reste que nous n'ayons pas besoin de construire ces centrales à gaz. J'ai trois exemples pour vous montrer comment on peut y arriver au moyen de mesures d'économies:
- le remplacement de toutes les ampoules à incandescence par des ampoules fluorescentes représenterait une économie de consommation correspondant à la production d'à peu près deux centrales à gaz de 400 mégawatts;
- une réglementation stricte de l'utilisation du mode veille sur les appareils permettrait d'économiser à peu près la production d'une centrale à gaz de 400 mégawatts;
AB 2007 S 179 / BO 2007 E 179
- la correction du surdimensionnement des pompes de circulation de chauffage qui font tourner l'eau dans tous les immeubles représenterait aussi probablement une centrale à gaz d'économisée.
C'est là, pour moi, qu'est la priorité absolue. Et si, subsidiairement, il s'agit de construire des centrales à gaz parce que nous n'avons pas réussi à économiser ce qui doit l'être, alors, les centrales à gaz devront compenser leurs émissions. Il faut toutefois laisser une marge au Conseil fédéral en matière d'acquisition de certificats d'émissions à l'étranger, pour éviter que les centrales à gaz soient construites à l'étranger, où il n'y aurait pas de compensation.
L'ensemble de ces objectifs peut, me semble-t-il, être atteint par le dispositif que nous propose notre commission et que j'accepterai.

Schmid-Sutter Carlo (C, AI), für die Kommission: Gestatten Sie, dass ich in meinem Votum noch eine Korrektur mit Bezug auf die identifizierten Werke anbringe. Ich habe hier irgendetwas falsch aufgeschrieben. Bis zum Moment sind von uns folgende Werke identifiziert: von der EOS Chavalon, Baubewilligungsverfahren; von der BKW Utzenstorf, UVP-Verfahren; von der Atel ein Thermatel in Monthey, UVP-Verfahren; in Projektierung ist Cornaux von der EOS. Das hat aber auf den Text des Beschlusses keinen Einfluss. Ich wollte Ihnen einfach sagen, was wir bereits wissen. Aber auch was wir nicht wissen, fällt natürlich hier darunter.

Lauri Hans (V, BE): Nur ganz kurz: Ich danke der Kommission, dass sie hier einen neuen Weg beschritten hat, der interessant ist und der meine vor ein paar Tagen geäusserten Zweifel am ersten Antrag teilweise - und hinsichtlich der Rechtsgrundlage vollständig - ausräumt.
Was ich jetzt noch nicht ganz überblicken kann - das soll aber dieser Vorlage im jetzigen Augenblick keinen Abbruch tun -, ist die Frage bezüglich der Kompensierung im Inland. Ich weiss einfach nicht, ob das technisch überhaupt möglich ist. Das wird sich zeigen, und das wird man sich noch weiter überlegen können. Das hindert mich jetzt aber nicht - unter Vorbehalt der Klärung dieser Frage -, diesem Vorgehen für heute zuzustimmen.

Leuenberger Moritz, Bundesrat: Mit diesem Vorgehen - ich danke dafür sowie auch für den Einsatz, der diesbezüglich geleistet worden ist - retten Sie zunächst die CO2-Abgabe. Darüber möchte ich meiner Genugtuung Ausdruck verleihen, auch wenn natürlich diese Abgabe, die Sie hier beschliessen, ein Kompromiss der Kompromisse des Kompromisses ist, welchen der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen hat. Aber so ist halt das Leben in der Politik.
Was nun den zweiten Teil betrifft, bringen Sie Ihre Haltung zu Gaskraftwerken zum Ausdruck: Diejenigen, die in der Pipeline sind - wenn ich diesen Ausdruck bei dieser Gelegenheit benutzen darf -, sollen zu 100 Prozent kompensieren, und sie sollen diese Kompensation zu höchstens 30 Prozent im Ausland machen dürfen. Der Bundesrat dürfte bei einem Versorgungsnotstand bis auf 50 Prozent hinaufgehen. Soweit ich das überblicken kann, ist das rechtlich einwandfrei festgehalten und von daher in Ordnung.
Der Bundesrat hat sich, wie Sie wissen, im Differenzbereinigungsverfahren dem Nationalrat angeschlossen. Das heisst, die Verteilung der Zertifikate auf Ausland und Inland soll, so der letzte Beschluss des Nationalrates, ausschliesslich im Ermessen des Bundesrates liegen. Das heisst, er kann verschiedene Kriterien für die Verteilung heranziehen, nämlich die Versorgungssicherheit, aber auch die Wettbewerbsfähigkeit der Gas- und Dampfkraftwerke - Sie wissen, dass der Bundesrat solche Gas- und Dampfkraftwerke will. Er dürfte bei diesem Entscheid auch über die 50 Prozent Auslandanteil hinausgehen, realistischerweise wären das wahrscheinlich höchstens gegen 70 Prozent. Das ist jetzt eigentlich die materielle Differenz, die zwischen dem Nationalrat und diesem Rat noch da ist.
Ich stelle Ihnen keinen Antrag, habe diese Ausführungen aber im Hinblick auf die weiteren Beratungen im Nationalrat gemacht.

Lombardi Filippo (C, TI): Entschuldigen Sie, dass ich nach einem Bundesrat spreche, doch seine Worte veranlassen mich doch dazu, etwas zu sagen. Wir haben in der Kommission den "Kompromiss des Kompromisses" gefunden. Ich hoffe sehr, dass sich ihm der Nationalrat - und selbstverständlich dann auch der Bundesrat - anschliessen kann. Ansonsten wäre der gesamte Kompromiss nicht respektiert, sodass ich in der Schlussabstimmung diese ganze Übung nicht gutheissen würde, sollte die Kompromisslösung im Nationalrat entweder geändert oder torpediert werden. Ich glaube, dass diese Grenze von 50 Prozent beim Auslandanteil der Zertifikate eine wirklich vernünftige Lösung und einen Kompromiss darstellt; dieser Vorschlag ist aber auch an der Grenze der Seriosität.

Angenommen - Adopté

2. Bundesbeschluss über die Kompensationspflicht für Gaskombikraftwerke
2. Arrêté fédéral concernant l'obligation de compenser les émissions de CO2 des centrales à cycles combinés alimentées au gaz

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition

Detailberatung - Discussion par article

Titel
Antrag der Kommission
Bundesbeschluss über die Kompensationspflicht für Gaskombikraftwerke

Titre
Proposition de la commission
Arrêté fédéral concernant l'obligation de compenser les émissions de CO2 des centrales à cycles combinés alimentées au gaz

Ingress
Antrag der Kommission
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 29 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes (ParlG) vom 13. Dezember 2002, beschliesst:

Préambule
Proposition de la commission
L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse, vu l'article 29 alinéa 2 de la loi du 13 décembre 2002 sur le Parlement (LParl), arrête:

Art. 1
Antrag der Kommission
Abs. 1
Projektierte oder im Bewilligungsverfahren stehende Gaskombikraftwerke (Gas- und Dampfturbinen) dürfen nur bewilligt werden, wenn sie ihre CO2-Emissionen vollumfänglich kompensieren.
Abs. 2
Sie dürfen höchstens 30 Prozent ihrer CO2- Emissionen mit Emissionszertifikaten aus dem Ausland kompensieren. Der Bundesrat kann den Auslandanteil auf höchstens 50 Prozent erhöhen, wenn und so lange die Versorgung mit Elektrizität im Inland dies unmittelbar erfordert.

Art. 1
Proposition de la commission
Al. 1
Les centrales à cycles combinés alimentées au gaz (turbines à gaz ou à vapeur) qui sont en projet ou dont la
AB 2007 S 180 / BO 2007 E 180
procédure d'autorisation est en cours ne sont autorisées que si leurs émissions de CO2 sont totalement compensées.
Al. 2
Elles peuvent au maximum compenser 30 pour cent de leurs émissions de CO2 par des certificats d'émissions étrangers. Le Conseil fédéral peut, en cas de nécessité absolue, provisoirement augmenter cette part à 50 pour cent au plus pour assurer l'approvisionnement en électricité du pays.

Art. 2
Antrag der Kommission
Dieser Beschluss bleibt in Kraft, bis im CO2- Gesetz die Kompensationsvorschriften geregelt sind, längstens aber bis zum 1. Januar 2009.

Art. 2
Proposition de la commission
Le présent arrêté reste en vigueur jusqu'à ce que des dispositions réglant la compensation des émissions soient inscrites dans la loi sur le CO2, mais au plus tard jusqu'au 1er janvier 2009.

Art. 3
Antrag der Kommission
Abs. 1
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.
Abs. 2
Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

Art. 3
Proposition de la commission
Al. 1
Le présent arrêté est sujet au référendum facultatif.
Al. 2
Le Conseil fédéral fixe la date de l'entrée en vigueur.

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 36 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)

Präsident (Bieri Peter, Präsident): Das Geschäft geht an den Nationalrat zurück und sollte noch in dieser Session beendet werden.

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