Ständerat - Sommersession 2007 - Zweite Sitzung - 05.06.07-08h00
Conseil des Etats - Session d'été 2007 - Deuxième séance - 05.06.07-08h00

06.038
Agrarpolitik 2011.
Weiterentwicklung
Politique agricole 2011.
Evolution future
Differenzen - Divergences
Botschaft des Bundesrates 17.05.06 (BBl 2006 6337)
Message du Conseil fédéral 17.05.06 (FF 2006 6027)
Ständerat/Conseil des Etats 19.12.06 (Erstrat - Premier Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 20.12.06 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 20.12.06 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 13.03.07 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Nationalrat/Conseil national 13.03.07 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 14.03.07 (Fortsetzung - Suite)
Nationalrat/Conseil national 14.03.07 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 15.03.07 (Fortsetzung - Suite)
Ständerat/Conseil des Etats 05.06.07 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 11.06.07 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 13.06.07 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 14.06.07 (Differenzen - Divergences)
Einigungskonferenz/Conférence de conciliation 19.06.07
Ständerat/Conseil des Etats 19.06.07 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 20.06.07 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 22.06.07 (Schlussabstimmung - Vote final)
Nationalrat/Conseil national 22.06.07 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses 1 (AS 2007 6095)
Texte de l'acte législatif 1 RO 2007 6095)
Ständerat/Conseil des Etats 18.09.07 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 20.09.07 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 25.09.07 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 26.09.07 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 05.10.07 (Schlussabstimmung - Vote final)
Nationalrat/Conseil national 05.10.07 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses 2 (AS 2008 3585)
Texte de l'acte législatif 2 (RO 2008 3585)
Text des Erlasses 3 (AS 2008 3589)
Texte de l'acte législatif 3 (RO 2008 3589)
Text des Erlasses 4 (AS 2008 323)
Texte de l'acte législatif 4 (RO 2008 323)
Text des Erlasses 5 (AS 2008 785)
Texte de l'acte législatif 5 (RO 2008 785)
Text des Erlasses 6 (AS 2008 2269)
Texte de l'acte législatif 6 (RO 2008 2269)

1. Bundesgesetz über die Landwirtschaft
1. Loi fédérale sur l'agriculture

Art. 3 Abs. 4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 3 al. 4
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Germann Hannes (V, SH), für die Kommission: Bei der Differenzbereinigung zur "AP 2011" geht es heute um die Beschlüsse 1 und 7 respektive um das Bundesgesetz über die Landwirtschaft und um den Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2008-2011. Der Finanzrahmen für die Jahre 2008-2011 wurde im Nationalrat mit 114 zu 26 Stimmen in einer gegenüber dem Ständerat leicht korrigierten Fassung deutlich angenommen. Sehr knapp war dagegen das Stimmenverhältnis bei der Abstimmung über das Bundesgesetz über die Landwirtschaft. Der Beschluss 1 nahm die Hürde der Gesamtabstimmung in der Grossen Kammer mit lediglich 73 zu 67 Stimmen.
Mit ausschlaggebend für dieses knappe Ergebnis war der Entscheid, im Bereich der Landwirtschaft beim Import gewisser patentrechtlich geschützter Güter von der nationalen auf die internationale Erschöpfung überzugehen. Von dieser Möglichkeit und der damit verbundenen Ausweitung der Möglichkeit zu Parallelimporten erhoffte sich die knappe Mehrheit eine Kostenreduktion zugunsten der einheimischen Landwirtschaft, während eine starke Minderheit eine Aushöhlung des für unser Land bedeutenden Schutzes des geistigen Eigentums geltend machte.
In dieser Frage hat der Nationalrat allerdings keine Differenz geschaffen, sodass wir - trotz Umstrittenheit - in der WAK nicht mehr auf die getroffene Lösung zurückkommen wollten; dies umso weniger, als ja parallel zur Agrarpolitik die Beratungen über die Patentgesetzrevision laufen. Die Erschöpfungsfrage, also der Entscheid, ob wir innerhalb der Patentgesetzrevision bei der nationalen Erschöpfung bleiben oder allenfalls auf die regionale Erschöpfung oder - was sehr unwahrscheinlich ist - wie bei der Landwirtschaft gar auf die internationale Erschöpfung gehen, ist offen.
So verbleibt, auch wenn es aufgrund der Dicke der Fahne nach mehr aussieht, im Kern eigentlich nur rund ein halbes Dutzend Differenzen. Die erste betrifft Begriff und Geltungsbereich in Artikel 3. Dort hat der Nationalrat einen Absatz 4 eingefügt, mit dem die Förderung der Bienenzucht im Landwirtschaftsgesetz verankert wird. Unsere Kommission hat sich aufgrund der ökologischen Bedeutung der Bienen sowie der Tatsache, dass eine sinngemässe Motion in beiden Räten angenommen worden ist, dem Nationalrat angeschlossen. Nach heutiger Einschätzung wird in diesem Bereich die Grenze von 2 Millionen Franken an wiederkehrenden Ausgaben nicht überschritten; daher fällt diese Änderung nicht unter die Schuldenbremse. Anders würde es sich verhalten, wenn Aufstockungen der Kredite für Beratung, Forschung, Qualität und Absatzmassnahmen beschlossen würden.
Wir beantragen Ihnen ohne Gegenantrag, dem Nationalrat zuzustimmen.

Präsident (Bieri Peter, Präsident): Frau Bundesrätin Leuthard, Sie haben das Wort zu den Bienen. (Heiterkeit)

Leuthard Doris, Bundesrätin: Ich habe mich schon im Rahmen der Behandlung der Motion Gadient 04.3733 dazu geäussert und gesagt, dass der Bundesrat natürlich auch die Bienen für unterstützungswürdig hält - er unterstützt sie bereits. Ich habe Ihnen damals dargelegt, dass die Bienen auch ohne die Motion und ohne diesen Artikel tat- und finanzkräftig unterstützt werden. Wir machen heute Qualitäts- und Absatzförderung, wir unterstützen Vorsorgemassnahmen, und auch in der Forschung und Beratung kommen die Bienen nicht zu kurz. Wenn Sie es hier trotzdem verankern wollen, ändert das nichts an der jetzigen Unterstützung. Darüber, ob es finanzpolitische Auswirkungen hat, entscheiden wiederum Sie mit dem Zahlungsrahmen und im Rahmen weiterer Kredite. Wir finden, wir machen viel für die Bienen. Dieser Bereich ist wichtig, aber man braucht ihn nicht zusätzlich zu subventionieren. Wenn Sie beschliessen, dies hier zu verankern, erachte ich das vor allem als Rechtsgrundlage für diejenigen Tätigkeiten, die wir ohnehin bereits seit mehreren Jahrzehnten ausüben.

Angenommen - Adopté

Art. 14 Abs. 4, 5
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 14 al. 4, 5
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Germann Hannes (V, SH), für die Kommission: Der Nationalrat hat in Artikel 14 die neuen Absätze 4 und 5 aufgenommen. Die darin enthaltenen Präzisierungen betreffen die Verwendung der Kennzeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und von deren Verarbeitungsprodukten. So soll der Bund Symbole definieren können, deren Verwendung in Absatzförderungskampagnen nach Artikel 12 obligatorisch ist. Mit Absatz 4 wird dem Bund die Möglichkeit eingeräumt, Symbole für die in den Artikeln 14 bis 16 des Landwirtschaftsgesetzes festgelegten Kennzeichnungen einzuführen. Konkret kann der Bund Symbole für die Kennzeichnung von Bioprodukten, von Produkten mit geografischen Herkunftsbezeichnungen - also AOC, IGP -, für Berg- und Alpprodukte und für Produkte in Verbindung mit besonders tierfreundlichen Haltungsformen einführen. Es handelt sich in Absatz 4 um eine Kann-Formulierung. Bei denjenigen Kennzeichnungen, bei denen sich bereits Symbole durchgesetzt haben, so bei den Bioprodukten, wird der Bund kein neues Symbol einführen. Führt der Bund solche Symbole ein, ist deren Anwendung freiwillig. Wer die Symbole jedoch nicht verwendet, bekommt vom Bund keine finanzielle Unterstützung für die Absatzförderungskampagnen. Dies wird dann in Absatz 5 geregelt.
Insgesamt kann mit der vorgeschlagenen Ergänzung von Artikel 14 der einheitliche Auftritt der Landwirtschaftsprodukte
AB 2007 S 333 / BO 2007 E 333
in der Promotion gefördert werden. Dadurch wird der Marketingauftritt der Schweizer Produkte insgesamt verbessert.
Die Kommission beantragt Ihnen darum, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.

Leuthard Doris, Bundesrätin: Ich möchte vor allem zuhanden des Amtlichen Bulletins noch ein paar Erklärungen abgeben, weil das im Nachhinein für die Anwendung dieses Artikels wichtig ist.
Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich diese Klärung mittels Einfügung der Absätze 4 und 5. Es ist dann auch so, dass diese Bestimmung sich grundsätzlich auf die öffentlich-rechtlich geschützten Qualitätsbezeichnungen wie AOC oder Bio und auf solche für Berg- und Alpprodukte und für die besonders tierfreundlichen Tierhaltungsformen beschränkt.
Wir möchten hier aber auch ganz klar zum Ausdruck bringen, dass wir nicht beabsichtigen, in den Bereichen zu intervenieren, in denen sich ein privates Logo etabliert hat, z. B. im Knospenbereich. Hier haben wir die Situation, dass heute die Biosuisse im Bereich der biologischen Landwirtschaft die Bündelung der Kräfte in der Absatzförderung von biologischen Produkten garantiert. Hier sehen wir deshalb, auch wenn dieser Artikel jetzt von Ihnen verabschiedet wird, keinen Handlungsbedarf. Die Bezeichnung oder Entwicklung eines Logos durch den Bund hat nach unserer Auffassung auch immer in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen zu geschehen. Somit kann die subsidiäre Einwirkung des Bundes dazu beitragen, dass einheitliche Lösungen bestimmt werden; ein aktuelles Beispiel sind die AOC-Bestrebungen, wo der Bund auch als Moderator mitwirkt.
Ich bitte Sie somit, diesem Antrag zuzustimmen.

Angenommen - Adopté

Art. 38 Abs. 2; 39 Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 38 al. 2; 39 al. 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Germann Hannes (V, SH), für die Kommission: Artikel 38 Absatz 2 und Artikel 39 Absatz 2 können wir gleich miteinander behandeln, ich werde also nur eine Begründung liefern, denn es ist jeweils dieselbe.
Der Nationalrat hat sich den Mehrheitsbeschlüssen des Ständerates sowohl bei der Verkäsungszulage als auch im folgenden Artikel bei der Siloverzichtszulage im Grundsatz angeschlossen. In beiden Räten ist befunden worden, dass die Zulage für verkäste Milch in der Periode der "AP 2011" grundsätzlich auf dem Niveau von 15 Rappen pro Kilogramm und die Siloverzichtszulage grundsätzlich auf dem Niveau von 3 Rappen pro Kilogramm fixiert werden soll. Diese Beiträge sind explizit in Artikel 38 Absatz 2 bzw. Artikel 39 Absatz 2 aufgeführt.
Für den Fall, dass die zusätzliche Rechtssicherheit, die man dem Produzenten für verkäste Milch damit gibt, zu einer unerwünschten Mengenausweitung führen sollte, hat der Nationalrat im Sinne eines Sicherheitsventils in den beiden Artikeln einen gleichlautenden Passus aufgenommen, der dem Bundesrat die Möglichkeit einräumt, die Zulagen notfalls nach unten anzupassen. Die Zulagen müssten in zwei Fällen tiefer angesetzt werden: erstens, wenn die zulagenberechtigte Milchmenge steigt - dies ist dann der Fall, wenn sich nach Aufhebung der Milchkontingentierung die Märkte für Schweizer Käse positiv entwickeln -; zweitens, wenn die notwendigen Kredite im Rahmen der jährlichen Budgetdebatte nicht gesprochen werden.
Anders ausgedrückt wird mit dem Passus des Nationalrates folgender Mechanismus eingefügt: Das Parlament spricht jährlich die Kredite für die Zulagen. Die bewilligten Mittel werden auf die zu erwartende zulagenberechtigte Milchmenge verteilt. Daraus ergeben sich die Ansätze für die Verkäsungs- und die Siloverzichtszulage. Wenn sich die zulagenberechtigte Milchmenge nicht verändert und die Kredite gesprochen werden, werden die Zulagen selbstverständlich auf 15 bzw. auf 3 Rappen festgelegt. Mit dem Passus des Nationalrates können eine unerwünschte Mittelumverteilung und damit Verteilkämpfe zwischen den verschiedenen landwirtschaftlichen Produktionszweigen vermieden werden. Ohne diesen Passus würde in einer Situation mit einer steigenden Menge an zulagenberechtigter Milch der Finanzbedarf proportional zur Milchmenge steigen. Um den Finanzbedarf zu decken, müssten Mittel aus anderen Positionen, beispielsweise dem Ackerbau, umverteilt werden.
Mit diesem Entscheid bleibt aber das fragile Mobile der Mittelverteilung im Landwirtschaftsgesetz im Gleichgewicht. Der Bundesrat erhält gleichzeitig einen Teil des finanziellen Handlungsspielraumes zurück, den man ihm mit der Annahme der fixen Beiträge von 15 Rappen bei der Verkäsungszulage respektive von 3 Rappen bei der Siloverzichtszulage genommen hat.
Die WAK des Ständerates empfiehlt Ihnen einstimmig, die Anpassungen zu übernehmen.

Leuthard Doris, Bundesrätin: Ich bin sehr froh um diese Lösung, die für den Bereich Verkäsungs- und Siloverzichtszulage gefunden wurde; der Kommissionspräsident hat sie auch perfekt begründet.
Ich habe anlässlich der Erstberatung darauf hingewiesen, dass die Festschreibung der 15 bzw. 3 Rappen im Gesetz zu grossen Problemen im Vollzug führen wird, weil die Attraktivität dieses Bereichs natürlich durch eine entsprechende Ausweitung der Milchmenge genutzt wird und wir dann aufgrund der fixen Zahlungsrahmen respektive Budgetmittel anderweitig Mittel kürzen müssen.
Mit dieser Lösung haben wir jetzt eine Flexibilität, sodass wir einerseits den Markt, die Entwicklung bei der Milch, beobachten und entsprechend reagieren können und andererseits auch Sie in die Pflicht nehmen, dass Sie dann die 150 Millionen Franken auch tatsächlich bei den jeweiligen Budgetberatungen sprechen und nicht dort wieder kürzen. Insofern entspricht diese zweiseitige Flexibilität unserem Wunsch und lässt auch im Vollzug eine adäquate Gerierung dieser beiden attraktiven Preise zu.
Ich kann Ihnen bereits heute sagen, dass die Gesuche, die vorliegen, klar zu einer Mengenausweitung tendieren. Der Markt reagiert. Ich interpretiere dies jetzt positiv: Die Exportchancen werden von den Käseexporteuren wahrgenommen. Das ist ja das Ziel der Übung, dass wir hier im Käsebereich aufgrund des jetzt geöffneten Marktes mit der EU auch eine entsprechende Menge an Produkten in den Export führen. Wenn das die Mengenentwicklung ist, dann ist es natürlich positiv. Deshalb, glaube ich, ist die gefundene Lösung jetzt wirklich eine Unterstützung für die Produktion, aber sie lässt auch die Berücksichtigung der Milchmenge zu.

Angenommen - Adopté

Präsident (Bieri Peter, Präsident): Die Abstimmung über die Ausgabenbremse gilt sowohl für Artikel 38 Absatz 2 als auch für Artikel 39 Absatz 2.

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 35 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise

Art. 51bis
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
AB 2007 S 334 / BO 2007 E 334
Antrag der Minderheit
(Frick, Germann)
Festhalten

Art. 51bis
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité
(Frick, Germann)
Maintenir

Germann Hannes (V, SH), für die Kommission: Bei der Verwertung von Schafwolle nach Artikel 51bis des geltenden Landwirtschaftsgesetzes gibt es nun die erste Differenz, die in der WAK nicht unumstritten war: Es geht um die Möglichkeit des Bundes, die Verwertung von Schafwolle im Inland zu unterstützen. Der Bundesrat wollte diese Beiträge an die Inlandwollverwertung streichen. Die Mehrheit des Ständerates folgte jedoch einem Minderheitsantrag und hielt an ihnen fest, dies mit dem übergeordneten Ziel, dass die Schafwolle als Rohstoffträger auch künftig verarbeitet werde und nicht einfach als unerwünschtes Abfallprodukt im Feuer ende oder sonstwie entsorgt werde. Der Nationalrat folgte nun aber dem Entwurf des Bundesrates mit 90 zu 77 Stimmen und beschloss die Aufhebung von Artikel 51bis. Die Mehrheit unserer WAK schlägt Ihnen in Anbetracht des knappen Resultats in unserem Rat vor, sich jetzt dem Nationalrat anzuschliessen. Die Minderheit Frick wird nachher ihre Position begründen.
Die Kommission ist mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung mehrheitlich der Meinung, dass es nicht Aufgabe des Bundes sein kann, auch die Verwertung von minderwertiger Schafwolle mit Beiträgen zu fördern, dies umso weniger, als die Schafhalter mit der "AP 2011" höhere Direktzahlungen erhalten. Diese sollten es der Branche ermöglichen, bei entsprechender Marktnachfrage die sinnvolle Weiterverwertung der Schafwolle selber an die Hand zu nehmen.
Darum bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, sich dem Nationalrat anzuschliessen.

Frick Bruno (C, SZ): Ich lade Sie ein, bei der Fassung unseres Rates zu bleiben und die Verwertung der Schafwolle weiterhin zu unterstützen. Es geht um einen Betrag von jährlich 600 000 bis 800 000 Franken. Er wirft die Landwirtschaftspolitik nicht aus der Bahn, ist aber ein sinnvoller und nötiger Beitrag, wie wir meinen. Schon in der ersten Lesung hat eine kleine Minderheit unseren Rat überzeugt. Ich bitte Sie, konsequent zu bleiben.
Worum geht es? Es geht darum, dass eine sinnvolle Lösung, nämlich Verwertung der Schafwolle statt Verbrennung, beibehalten wird. Diese Lösung verdient doch politisch, rechtlich wie auch moralisch den Vorzug. Mit diesem bescheidenen Beitrag werden 100 Tonnen Schafwolle verarbeitet statt vernichtet. Es macht doch keinen Sinn, die Schafhaltung mit Direktzahlungen zu fördern und dann am Ende der Kette das Produkt, das man gefördert hat, vernichten zu lassen. Das ist ein potenzierter Unsinn. Das ist auch moralisch und ethisch nicht verständlich. Aber auch rechtlich ist unsere Lösung die richtige. Wir verpflichten nämlich mit dem Tierschutzgesetz die Bauern, die Schafe regelmässig zu scheren. Mit dem Umweltschutzgesetz verpflichten wir uns, Abfälle zu vermeiden und nur dort zu vernichten, wo keine Alternative besteht. Aber genau hier soll nun die Vernichtung als Regelfall gelten.
Was heisst nun aber Verwertung der Schafwolle? Das heisst, sie in der Schweiz einzusammeln. Die Bauern liefern sie, und dann beginnt die Verarbeitung - zu Gebrauchswolle, für Wolldecken, allenfalls Kleider, aber auch für Isolationsmaterial usw. Verwertung heisst nicht, sie einzusammeln, ins Ausland zu liefern und sie dort durch Verbrennung zu entsorgen. Vielmehr heisst Verwertung, diese Wolle einem sinnvollen Gebrauch zuzuführen, sei es in Stoffen, sei es für Baumaterialien, Isolationsmaterialien industrieller Art usw.
Ich bitte Sie daher, die Ausrichtung dieses sinnvollen und finanziell relativ bescheidenen Beitrages zu unterstützen und an unserer Lösung festzuhalten.

Leuenberger Ernst (S, SO): Bevor wir uns über die Wolle in die Wolle geraten, möchte ich die Frau Bundesrätin bitten, eine Klarstellung vorzunehmen. Ich gehöre auch zu jenen, die etwa fünfzig Zuschriften für dieses sehr, sehr, sehr, sehr sympathische Anliegen erhalten haben; sie wurden uns von äusserst sympathischen Leuten zugeschickt, und ich bin bewegt davon. Nur habe ich in den letzten Tagen mit einer Fachperson über die Geschichte gesprochen. Ich habe gesagt: Jetzt will ich einmal ganz genau wissen, was mit der Schweizer Schafwolle passiert. In der Kommission habe ich gehört, dass die Qualität der inländischen Schafwolle leider dergestalt sei, dass man sie nicht für sehr viel brauchen könne. Man könne sie etwa zu Isolationszwecken benützen oder die Autoindustrie brauche sie, um Sitze zu polstern. Und ich gestehe Ihnen auch: Ich trage keine schafwollenen Socken. Darum muss ich Ihnen sagen, dass die letzte Nachricht, die mir zugetragen worden ist, mich schockiert hat. Ich möchte deshalb wissen, ob diese Nachricht stimmt oder nicht: Man hat mir gesagt, ein Teil der schweizerischen Schafwolle gehe ins Ausland und werde dort vernichtet. Das möchte ich nun einmal wissen: Stimmt das, oder stimmt das nicht? Ich gestehe Ihnen, und das hat jetzt etwas Winkelried'sches: Ich sehe eigentlich keine Begründung für die Subvention, denn diese ändert nun am Schicksal der Eidgenossenschaft wirklich wenig.

Präsident (Bieri Peter, Präsident): Als Lehrer für Tierzucht könnte ich Ihnen jetzt eine Antwort geben, aber ich bin ja Präsident. Deshalb gebe ich das Wort sofort weiter an Herrn Brändli.

Brändli Christoffel (V, GR): Man kann jetzt eine lange Debatte über dieses Thema führen. Ich möchte einfach daran erinnern, dass der Ständerat ein Postulat überwiesen hat, um dieses Regime, das wir heute führen, umzusetzen. Wir haben zusammen mit dem Nationalrat Artikel 51bis eingeführt. Man muss sich schon fragen: Will man dies jetzt wieder ändern? Der Bundesrat wirft ja die Frage der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen auch auf. Er sagt, man solle die Ressourcen nachhaltig nutzen, und spricht nicht davon, dass man sie nachhaltig vernichten solle.
Von mir aus ist es klar, dass wir im Rahmen einer ökologischen Landwirtschaftspolitik, wenn irgendwie möglich, die Ressourcen sinnvoll nutzen sollen. Es ist so, wie es Herr Leuenberger sagt: Es geht nicht um einen bedeutenden Beitrag, und deshalb kann man dieses Argument natürlich auch umgekehrt verwenden. Ich persönlich bin der Meinung, dass das Argument, dass die Schafhalter jetzt Direktzahlungen erhalten und dass die Verwertung der Wolle damit abgegolten sei, nicht stimmt. Dieses Argument wird immer wieder vorgebracht; Herr Germann hat es heute ebenfalls wieder aufgenommen, und deshalb habe ich auch das Wort ergriffen. Die Direktzahlungen werden kassiert, und es wird dann nicht eine defizitäre Verwertung der Schafwolle erfolgen, sondern man wird die Schafwolle vernichten, wenn man sich wirtschaftlich verhält. Wenn man also will, dass die Schafwolle - in welcher Form auch immer - genutzt wird, muss man an Artikel 51bis festhalten. Wenn man der Meinung ist, dass die Schafwolle vernichtet werden soll, dann muss man diesen Artikel streichen.
Ich persönlich halte schon dafür, dass der Ständerat in diesem Nebenpunkt, so sage ich einmal, an seinen bisherigen Beschlüssen zum Postulat Maissen 02.3117, "Eine Zukunft für die Schweizer Schafwolle", und damit also an der Einführung von Artikel 51bis festhalten soll. Es geht ja auch um eine gewisse Rechtssicherheit; man sollte die Grundlagen, welche die Bewirtschaftung mit Schafen möglich machen, nicht ständig einmal so und einmal so verändern. Ich möchte darauf hinweisen: Schafhaltung ist ein sehr wichtiger Bereich der Landwirtschaft zur Sicherstellung einer Bewirtschaftung von Flächen an extremen Lagen.
AB 2007 S 335 / BO 2007 E 335
Ich bitte Sie deshalb, hier an unserem Beschluss festzuhalten.

Bonhôte Pierre (S, NE): Nous consacrons chaque année quelque 40 millions de francs de subventions pour le demi-million de moutons qui prospèrent dans nos prés: c'est probablement trop. Le succès de l'élevage ovin est, on le sait, nuisible pour nos prairies alpines. Par ailleurs, il suscite l'appétit du loup, qui trouve dans nos montagnes un intéressant garde-manger. C'est toutefois l'évolution de notre agriculture qui favorise le développement de l'élevage ovin, puisque le mouton est un animal peu exigeant, qu'affectionnent en particulier les agriculteurs à temps partiel.
Que l'on apprécie ou que l'on n'apprécie pas cette évolution, on ne peut toutefois pas ignorer que ces nombreux troupeaux produisent quelque 1000 tonnes de laine par an, qu'il s'agit là d'une matière première renouvelable de haute qualité et qu'il est absurde d'en faire un déchet, comme c'est déjà le sort de 30 pour cent de la quantité produite environ, selon les chiffres de l'Office fédéral de l'agriculture pour 2003. Les prix insuffisants du marché mondial ne permettent pas une commercialisation rentable de cette laine, dont la qualité est par ailleurs peut-être insuffisante pour en faire des produits à haute valeur ajoutée. Toutefois, une politique agricole axée sur le développement durable exige de valoriser les ressources locales, que ce soit sous forme alimentaire, énergétique ou de matière première. Pour cela, un appui de la Confédération est et reste nécessaire.
L'ordonnance sur la transformation de la laine de mouton du pays ne permet pas de soutenir n'importe quel projet avec les subventions. A l'article 1 alinéa 2, il est prévu ceci: "Les contributions ne sont versées qu'aux organisations qui: .... c. transforment, dans le pays, de manière professionnelle, la laine prise en charge." S'il a donc pu y avoir des cas de mauvaise utilisation de la laine de mouton subventionnée, cela résulterait d'une mauvaise application de l'ordonnance, ce qui ne justifie pas que l'on inflige une punition collective à l'ensemble de la filière de la laine.
Avec les subventions de la Confédération, des projets ont pu se développer, qui sont innovants et qui permettent la valorisation de la laine, notamment sous la forme de panneaux d'isolation, au sein d'une entreprise sociale qui en traite quelque 100 tonnes par an. L'isolation thermique avec de la laine de mouton est un produit intéressant puisque son contenu en énergie grise est inférieur de moitié à celui de la laine de verre. Il est également inférieur à celui de la laine de bois. Et on sait que l'isolation des bâtiments dans notre pays a un grand avenir.
Nous avons déjà réduit de 1,1 million de francs à 600 000 francs le soutien à la valorisation de la laine de mouton. On peut donc estimer que ce domaine a été très fortement amputé et a très largement contribué aux économies faites dans le budget alloué au soutien à l'agriculture. Le modeste appui qui subsiste aujourd'hui a probablement un rapport coût/utilité que l'on peut qualifier d'élevé. Démanteler ce système de subvention, ce serait favoriser un gaspillage écologique et social. Ce serait irrationnel et inacceptable.
C'est la raison pour laquelle je vous invite à suivre la minorité et à maintenir notre décision.

Maissen Theo (C, GR): Als seinerzeitiger Urheber dieser Diskussion erlaube ich mir, noch kurz etwas dazu zu sagen, obwohl die Argumente bekannt sind.
Was mich gestört hat, Herr Kommissionspräsident, ist, dass Sie von "minderwertiger" Schafwolle gesprochen haben. Selbstverständlich haben Sie bei einem Naturprodukt Teile, die gut, Teile, die weniger gut, und Teile, die schlecht sind. Da macht man eine Selektion. Ich empfehle Ihnen und Kollege Leuenberger, im Oktober nach Savognin zu gehen; dort findet jeweils ein Schafmarkt mit einem Markt für Wollprodukte statt. Dann sehen Sie, welche hervorragenden Produkte mit Schweizer Wolle hergestellt werden können. Wenn Kollege Leuenberger auch keine Schafwollsocken trägt, trägt er dann vielleicht bei der nächsten Erkältung einen wollenen Schal und merkt, wie wertvoll dieses Naturprodukt ist.
Es geht im Prinzip um einen lächerlichen Betrag: Bei rund 3,4 Milliarden Franken pro Jahr geht es um weniger als 0,2 Promille - nicht Prozent! -, und das ist längstens im Streubereich der Budgetierung. Vom Betrag her müssen wir also nicht diskutieren.
Worum geht es? Es geht wirklich um die Sicherstellung der Inlandwollverwertung, und wenn man verhindern will, dass die Wolle zur Verbrennung exportiert wird, muss man eben diese Unterstützung gewähren. Schafwolle ist eine wunderbare Naturfaser, und der Mensch hat es mit all seiner Weisheit noch nicht fertiggebracht, ein gleichwertiges Material zu schaffen. Dieses Produkt ist also von seiner Konstitution her einmalig; nur ist es leider, wie bereits gesagt worden ist, im heutigen Umfeld nicht konkurrenzfähig. Man kann nun schon sagen, die Alternative sei die Verbrennung; vielleicht wird das auch die Frau Bundesrätin noch sagen. Die Verbrennung ist aber keine Verwertung im Sinne des Umweltschutzgesetzes, sondern sie ist eine Vernichtung. Kollege Frick hat darauf hingewiesen, dass wir aufgrund der Umweltgesetzgebung die Verpflichtung haben, in einer bestimmten Priorität mit solchen Ressourcen umzugehen. Die erste Priorität im USG lautet, Abfälle zu verhindern. Die zweite Priorität lautet, sie wiederzuverwerten, und erst die dritte Priorität ist die Vernichtung. Nach meinem Dafürhalten sind wir auch nach der Bundesverfassung, in welcher die Nachhaltigkeit unserer Politik gefordert wird, verpflichtet, mit den vorhandenen Ressourcen sorgfältig umzugehen. Wenn wir ein Produkt haben, das anfällt, ob wir es nun wollen oder nicht, weil nämlich die Schafe gemäss Tierschutzgesetz geschoren werden müssen, sollen wir etwas Sinnvolles damit machen.
Wenn wir als Gesetzgeber Vorschriften im Umweltschutzgesetz und im Tierschutzgesetz machen, dann dürfen wir uns bei der Umsetzung dieser Vorschriften nicht in die Büsche schlagen, sondern müssen uns mit den Kosten befassen und einen entsprechenden Beitrag leisten.
Ich bitte Sie, im Sinne einer nachhaltigen und ökologischen Landwirtschaftspolitik auf der einen Seite und der Umsetzung der Umweltschutzgesetzgebung auf der anderen Seite kohärent zu sein und, wie es Herr Brändli gesagt hat, auf der Linie der bisherigen Beschlüsse zu bleiben. Ich bitte Sie daher, an unserem letzten Beschluss zu Artikel 51bis festzuhalten.

Schwaller Urs (C, FR): Für die Schafhaltung und als Sömmerungsbeiträge werden in diesem Land fast 40 Millionen Franken bezahlt. Offensichtlich will man also die Schafhaltung fördern. Nicht einleuchten will mir und wollte mir bereits das letzte Mal nicht, warum man so hohe Beträge ausschüttet und am Schluss eines der Produkte dieser Tiere - Schafe produzieren Wolle - zu 100 Prozent verbrennen will. Das macht für mich keinen Sinn. Mit dem im Vergleich zu einem Budget von gegen 4 Milliarden Franken fast bescheidenen Betrag von 600 000 Franken können wir mithelfen, mindestens einen kleinen Teil der Wolle etwas sinnvoller einzusetzen, als sie zu 100 Prozent den Kehrichtverbrennungsanlagen zuzuführen. Ich habe mich belehren lassen, dass sie vor allem für Teppiche verwendet werde, aber auch als Isolationsmaterial.
Ich unterstütze daher den Beitrag von 600 000 Franken. So werde ich diesen Sommer bei meinen Voralpenwanderungen auch ohne schlechtes Gewissen weidende Schafherden kreuzen dürfen.

Leuthard Doris, Bundesrätin: Ich beantrage Ihnen ohne schlechtes Gewissen, diese Subvention zu streichen. Herr Brändli, dieses Gebiet ist eines der Gebiete, die nie von Rechtssicherheit geprägt waren. Mit der "AP 2002" beschloss das Parlament die Aufhebung der Beiträge. Mit der "AP 2007" haben Sie Ihre Meinung geändert, die Ausrichtung der Beiträge fortgesetzt. Und jetzt haben wir diese Diskussion erneut. Rechtssicherheit gab es in diesem Bereich also eigentlich noch nie. Alle vier Jahre hat sich das Parlament damit befasst und - wie bekannt ist - die Entscheide umgestossen. Es ist doch niemand gegen die Schafe und dagegen, dass ein Halter auch die Wolle verwertet. Aber ist
AB 2007 S 336 / BO 2007 E 336
es Sache des Staates, diese Wollverwertung zu unterstützen, oder kann die Verwertung einem Schafhalter zugemutet werden? Das ist die Frage.
Sie haben bei jedem Tier, bei jeder Verwertung Abfallprodukte. Manche davon kann man weiterverwerten, andere nicht. Es ist doch nicht Sache des Staates, das vorzuschreiben oder zu subventionieren. Die meisten Abfallprodukte von Tieren werden verbrannt. Das ist nicht unethisch, denn die Verbrennung dient der Energiegewinnung. In sehr vielen Bereichen werden Abfallprodukte von Tieren zur Energiegewinnung beigezogen. Das ist nicht unethisch, wir haben auch einen Energiebedarf. Sie wissen, dass wir den Schafhaltern mit der "AP 2011" erhöhte TEP-Beiträge und RGVE-Beiträge bezahlen. Es sind mindestens 3,5 Millionen Franken mehr. Dann kann es doch mit diesen erhöhten Beiträgen den Schafhaltern zugemutet werden, dass sie damit auch noch die Schafwollverwertung organisieren, sich darum kümmern, sofern das der einzelne Halter will.
Der grössere Teil der Schafwolle geht in den Export. Herr Leuenberger, leider können wir nicht kontrollieren, wie die exportierte Wolle verwertet wird. Wir haben nur die Information, dass zumindest ein Teil auch in die Verbrennung geht. Aber wir haben keine Statistik, ich kann Ihnen das nicht belegen. Ich habe letzte Woche mit meinem norwegischen Kollegen gesprochen. Norwegen ist auch ein Land mit relativ vielen Schafen. Der Staat richtet dafür keine Subventionen aus. Auch dort wird ein grosser Teil der Wolle zur Energiegewinnung verbrannt. Das ist offenbar nicht nur in der Schweiz eine mögliche Verwertungsform.
Herr Maissen, wenn es hervorragende Produkte sind - was ich einem Teil dieser Schafwollprodukte selbstverständlich zubillige -, weshalb soll der Staat dann noch subventionieren? Hervorragende Produkte finden Absatz auf dem Markt. Da ist der Staat nicht mehr gefragt; gerade bei hervorragenden Produkten ist er es nicht mehr.
Deshalb bitte ich Sie wirklich, angesichts der erhöhten TEP- und RGVE-Beiträge für die Schafhalter, angesichts der Privatstruktur, die hier funktioniert, diese Subvention wegzulassen. Wenn die Hälfte von Ihnen Schafwollpullover trägt, zu Hause Schafwolldecken hat oder ein Haus mit Schafwolle isoliert, dann können Sie zustimmen. Sonst bitte ich Sie, dem Bundesrat zu folgen und die Subvention abzuschaffen.

Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit .... 21 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit .... 15 Stimmen

Art. 54
Antrag der Kommission
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 2
Streichen

Art. 54
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 2
Biffer

Germann Hannes (V, SH), für die Kommission: Bei Artikel 54 geht es um den Zucker, genau genommen um die Gewährleistung einer angemessenen Versorgung der Schweiz mit inländischem Zucker. Gemäss Entwurf des Bundesrates kann der Bund für die Produktion von Zuckerrüben Beiträge ausrichten. Die Unterstützung der Verarbeitung, wie wir sie in unserem Rat als Option offenhalten wollten, soll nach dem Willen von Bundesrat und Nationalrat gestrichen werden. Konkret heisst das, dass die beiden Zuckerfabriken nicht mehr wie bis anhin direkt unterstützt werden können, um die Verarbeitung im Inland sicherzustellen. Das geht aus Absatz 1 hervor. Wie bei den anderen Ackerkulturen soll nach dem Willen des Nationalrates die Versorgung des Marktes mit Zucker künftig nicht mehr über Verarbeitungsbeiträge gewährleistet werden. In Zukunft werden die Landwirte direkt mit kulturspezifischen Flächenbeiträgen für die Produktion von Zuckerrüben unterstützt. So werden im Sinne einer Kompensation die Flächenbeiträge für die Zuckerrübenproduktion deutlich erhöht. Diese Massnahme ist im Einklang mit der Strategie des Bundesrates, nicht WTO-konforme Marktstützungsmassnahmen oder Subventionen wenigstens teilweise durch Direktzahlungen abzulösen.
Auch mit Blick auf das mit 110 zu 62 doch recht deutliche Stimmenverhältnis in der nationalrätlichen Abstimmung beantragt die Kommission mit 8 zu 3 Stimmen, dem Nationalrat zu folgen und damit die Streichung des Leistungsauftrages an die Zuckerfabriken zu beschliessen. Ein Minderheitsantrag zu Absatz 1 liegt nicht vor.
Zu Absatz 2: Als Konsequenz aus dem Entscheid zu Absatz 1 beantragt die Kommission, Absatz 2 zu streichen. Hier ist geregelt, dass die Zuckerfabriken dem Bund Einblick in die Jahresrechnung gewähren müssen. Nach der Streichung der Bundesbeiträge an die Verarbeiter ist es nach Ansicht der Kommission nicht mehr gerechtfertigt, die Zuckerfabriken gegenüber dem Bund zur Offenlegung ihrer Rechnung zu verpflichten. In der Vergangenheit haben die Zuckerfabriken dem Bund Einblick in die Jahresrechnung gewähren müssen, damit dieser kontrollieren konnte, ob die Bundesmittel richtig eingesetzt worden waren. Das entfällt nun.
Dem Verweis auf die Monopolsituation, in der sich die beiden Zuckerfabriken Aarberg und Frauenfeld befinden, kann mit dem geltenden Kartellrecht begegnet werden. So hat die Weko im Falle eines Missbrauchs dieser marktbeherrschenden Stellung jederzeit die Möglichkeit zu intervenieren. Damit sind die Interessen des Bundes nach Überzeugung der Kommission ausreichend gesichert.

Leuthard Doris, Bundesrätin: Nachdem jetzt zu Absatz 1 eine Einigung gefunden wurde, kann ich mich hier dem Streichungsantrag anschliessen.
Dieses Einsichtsrecht beizubehalten würde sich grundsätzlich aufgrund der Monopolsituation und der Tatsache rechtfertigen, dass der Bund nach wie vor mehr als 33 Millionen Franken jährlich für die inländische Zuckerproduktion bezahlt. Aber es geht jetzt auch ein Stück weit um Vertrauen. Wie der Kommissionspräsident gesagt hat, kann der Bund via Weko intervenieren, wenn die Zuckerfabriken ihre Position missbrauchen. Deshalb kann auch ich mich hier dem Entscheid der Kommission auf Streichung anschliessen, mit dem Hinweis, dass die Interessen des Bundes dann gegebenenfalls über die Weko geltend gemacht würden, falls wir hier wirklich irgendwelche unschönen Verwendungen der Inlandstützungen feststellen würden.

Angenommen - Adopté

Art. 63 Abs. 2-4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 63 al. 2-4
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Germann Hannes (V, SH), für die Kommission: In Artikel 63 - Abschnitt Weinbau - ist die Klassierung und Kennzeichnung des Weins geregelt. Unbestritten ist die vom Bundesrat vorgeschlagene Schaffung von drei Klassen geblieben: erstens Weine mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung, zweitens Landweine und drittens Tafelweine. In den Absätzen 2, 3 und 4 hatte sich der Ständerat aufgrund von Kommissions- bzw. Einzelanträgen für Lösungen entschieden, die von jener des Bundesrates abweichen. Im Nationalrat sind die Absätze 2 bis 4 nun nochmals neu formuliert bzw. modifiziert worden. Der Streitpunkt lag in der Frage, ob der Bund oder die Kantone zu Kriterien für AOC-Weine quantifizierte Vorgaben machen sollten, namentlich bei den Kriterien der Mindestzuckermenge und der Höchsterträge. Der Nationalrat
AB 2007 S 337 / BO 2007 E 337
hat nun eine akzeptable Kompromisslösung gefunden. Demnach soll der Bundesrat künftig beim Mindestzuckergehalt und bei den Höchsterträgen quantifizierte Limiten festlegen. Er kann diese jedoch regional differenzieren.
Diese Fassung ist einerseits kohärent mit der Lösung in der EU, andererseits bietet sie die Flexibilität, um die regionenspezifischen Gegebenheiten bei der Quantifizierung der Kriterien zu berücksichtigen. Damit ist vor allem einem Anliegen aus den Westschweizer Kantonen Rechnung getragen worden.
Die Kommission beantragt Ihnen bei diesen Absätzen einstimmig Zustimmung zur nationalrätlichen Version.

David Eugen (C, SG): Ich möchte die Debatte über den Weinbau benutzen, um Frau Bundesrätin Leuthard eine Frage zu stellen, die uns momentan in der Ostschweiz, aber auch in der Zentralschweiz sehr beschäftigt; sie betrifft den Feuerbrand. Vielleicht können Sie uns kurz sagen, was vonseiten des Bundes vorgesehen ist. Ich weiss, dass in der EU das Antibiotikum Streptomycin eingesetzt wird, das den Feuerbrand um 95 Prozent reduziert. Andererseits weiss ich aber auch, dass die Gefahr von Resistenzen besteht und dass deshalb Österreich und die Schweiz den Einsatz dieses Antibiotikums verboten haben. Das bedeutet, dass letztlich in unseren Kantonen nur die Rodung der Bäume übrigbleibt. Heute sind sehr viele Obstbaubetreiber von diesem Problem betroffen.
Ich bitte Sie, uns kurz zu sagen, wie Sie die Lage, die in unseren Kantonen relativ dramatisch ist, einschätzen.

Leuthard Doris, Bundesrätin: Ich nehme zuerst noch kurz zu Artikel 63 Stellung. Es ist auch hier zwischen beiden Räten eine bereinigte Position erarbeitet worden. Wir können damit leben, obwohl wir immer noch finden, dass unsere Version die klarere war. Aber wir haben auch festgestellt, dass es Befürchtungen gab, der Bundesrat würde hier den Mindestzuckergehalt oder die Maximalerträge gegen den Willen der Kantone und ohne Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten festlegen. Dem kann man jetzt hier mit diesen Bestimmungen begegnen.
Es wird dann allerdings nicht ganz einfach sein, Regionen zu definieren und auch diese Mindestanforderungen zu modulieren. Diese Arbeit steht uns bevor, und ich stelle fest, dass ausgerechnet jetzt im Kanton Wallis bereits ein Streit um die Definition bzw. um die weiter gehende Entwicklung der Weinbaugebiete entstanden ist. Aber ich kann mich hier dieser Lösung so anschliessen.
Zur Problematik, die Herr David aufgeworfen hat, kann ich Folgendes mitteilen: Der Feuerbrand hat uns jetzt auch schon sehr beschäftigt. Wir haben Sitzungen abgehalten, um zu schauen, was wir tun können. Es ist natürlich für die einzelnen Bauern, die betroffen sind und die Niederstammbäume roden müssen, ein grosses Problem. Sie müssen finanzielle Rückschläge einstecken. Das tut natürlich weh. Beim Feuerbrand handelt es sich um eine Krankheit, die durch ein Bakterium verursacht wird. Und es ist effektiv so, dass aufgrund der nicht vorhersehbaren Wetterbedingungen im April ein Klima entstanden ist, bei dem sich dieses Bakterium wohlfühlte, und es konnte sich schnell verbreiten, ohne dass man zuvor einschreiten konnte. Wir haben heute vor allem im Bereich der Ostschweiz, aber auch schon im Kanton Luzern gemeldete Fälle. Wir rechnen mit sicher 100 000 betroffenen Bäumen, und die Zahl der gemeldeten Fälle steigt weiter. Es ist also wirklich eine schwierige Situation.
Was können wir tun? Im Moment ist es effektiv so: Wenn ein Baum befallen ist, dann können Sie ihn nur fällen oder zurückschneiden, damit dieses Bakterium sich nicht weiterverbreitet. Es gibt also keine Pflanzenmittel oder medizinischen Behandlungen, die einen bereits befallenen Baum noch retten könnten.
Sie haben vielleicht gelesen, dass Deutschland und Österreich mit einer medikamentösen Behandlung reagieren; sie setzen Antibiotika ein, aber bevor Bäume befallen werden, also einfach dann, wenn von den Wetterbedingungen her ein Klima herrscht, das den Feuerbrand begünstigt.
Wir prüfen nun, ob das in Zukunft auch für die Schweiz ein gangbarer Weg wäre. Ich muss Ihnen allerdings sagen, dass wir bisher vom Einsatz von Streptomycin - das ist das verwendete Antibiotikum - abgesehen haben, weil es zu negativen Folgen für Mensch und Tier führen kann, und zwar kann es eine Antibiotikaresistenz auslösen. Wir sind deshalb, in enger Zusammenarbeit mit dem BAG und mit dem Bafu, daran zu prüfen, ob es einen Mittelweg gäbe, sodass man bei einem allenfalls einmaligen Einsatz dieses Antibiotikums die Wirkung für die Bäume erhielte, aber die Gefahren für Mensch und Umwelt eindämmen könnte; ich kann Ihnen das noch nicht abschliessend sagen. Wir erwarten auch, dass in Deutschland noch in diesem Jahr eine Studie veröffentlicht wird, und wir werden uns damit befassen.
Am Schluss wird es effektiv um das Abwägen gehen: Wollen wir eine saubere Ausrottung dieser Bakterien? Dann gibt es nur die Fällaktionen. Oder sagen wir, auch damit es noch Bäume gibt, dass wir eine Balance zwischen dem Schutz der Menschen und dem Schutz der bäuerlichen Existenzen finden wollen? Dann müssten wir den Einsatz eines Antibiotikums, sofern uns ein Gesuch eingereicht wird, effektiv ins Auge fassen. Was ich auch noch sagen kann, ist Folgendes: Der Bund bezahlt Bauern und Betrieben, die von solchen Fällaktionen betroffen sind, Beiträge für den Verlust des Baummaterials und für die Kosten des Zurückschneidens. Die Bauern erleiden aber natürlich einen Verlust durch die Ernteausfälle, bis neugepflanzte Bäume wieder Erträge abwerfen. Das ist effektiv ein Verlust, den die Bauern selber tragen müssen. Insofern haben wir natürlich ein Interesse, dass solche Fälle möglichst vermieden werden können.

Angenommen - Adopté

Art. 70 Abs. 5 Bst. d
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 70 al. 5 let. d
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Germann Hannes (V, SH), für die Kommission: In Artikel 70 werden die Grundsätze und Voraussetzungen für die Ausrichtung von allgemeinen Direktzahlungen, Ökobeiträgen und Ethobeiträgen festgehalten. Absatz 2 definiert den ökologischen Leistungsausweis als Voraussetzung für die erwähnten Direktzahlungen und Beiträge. Absatz 3 definiert die Produktionsformen. In Absatz 4 ist die Einhaltung von Gewässerschutz-, Umweltschutz- und Tierschutzgesetz als Bedingung aufgeführt. Artikel 5 legt für den Bezug von allgemeinen Direktzahlungen, Öko- und Ethobeiträgen einen weiteren Katalog einschränkender Voraussetzungen fest. Sie reichen vom minimalen Arbeitsaufkommen in Standardarbeitskräften bei Buchstabe a bis zu Grenzwerten in Bezug auf steuerbares Einkommen und Vermögen bei Buchstabe f.
In der ersten Lesung hat der Ständerat bei Absatz 5 Buchstabe d beschlossen, die Abstimmung der Direktzahlungen auf die Fläche und Tierzahl weiterzuführen. Aus diesem Grund haben wir in den Übergangsbestimmungen Artikel 187b Absatz 8 gestrichen. Dies reicht jedoch nicht. Damit die Abstufung weitergeführt werden kann, muss in Artikel 70 Absatz 5 die alte gesetzliche Grundlage als Basis für die Abstufung explizit wieder aufgenommen werden. Die Differenz zwischen dem Nationalrat und dem Ständerat ist also nicht materiell, sondern rein gesetzestechnisch bedingt.

Leuthard Doris, Bundesrätin: Auch diese Position ist von den Räten bereinigt worden. Materiell sind sich National- und Ständerat einig. Der Nationalrat hat hier aber formell richtig legiferiert und Litera d aufgenommen. Wenn Sie sich dem anschliessen, ist es auch formell korrekt. Materiell unterstützt der Bundesrat die bereits in der "AP 2007" beschlossene Aufhebung dieser Abstufung. Mit dem Entlastungsprogramm 2003 hat man die Aufhebung aber auf den 1. Januar 2008 verschoben. Bei einer Weiterführung der Abstufung,
AB 2007 S 338 / BO 2007 E 338
das möchte ich einfach zu Protokoll geben, müssen die Grenzwerte moderat erhöht werden, und die Direktzahlungen müssen nach der obersten Grenze mit 25 Prozent weitergeführt werden.

Angenommen - Adopté

Art. 73 Abs. 5 Bst. d
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 73 al. 5 let. d
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Germann Hannes (V, SH), für die Kommission: Die zusätzlichen Ausgaben für die Erhöhung der Verkäsungs- und der Siloverzichtszulage, die in den Artikeln 38 und 39 geregelt sind, müssen teilweise durch eine Kürzung der RGVE-Beiträge für Verkehrsmilchkühe kompensiert werden. Dazu müssen die RGVE-Beiträge zwischen den Tierkategorien differenziert werden können. Diese Differenzierung erfolgt auf der Basis von Artikel 73 Absatz 5 Litera b. So kann beispielsweise zwischen Mutter- und Milchkühen differenziert werden. Mit der Beibehaltung von Litera d ergibt sich eine weitere Möglichkeit, auch innerhalb der Kategorie Milchkühe weiter zu differenzieren. Diese zusätzliche Flexibilität ist hilfreich zur Umsetzung der Beschlüsse des Parlamentes im Milchbereich.

Angenommen - Adopté

Art. 76 Abs. 3
Antrag der Kommission
Unverändert

Antrag Amgwerd Madeleine
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 76 al. 3
Proposition de la commission
Inchangé

Proposition Amgwerd Madeleine
Adhérer à la décision du Conseil national

Germann Hannes (V, SH), für die Kommission: Hier hat der Nationalrat die Förderung der Wytweiden über Ökobeiträge aufgenommen. Doch der Reihe nach: Was sind diese Wytweiden überhaupt? Es handelt sich bei den Wytweiden um mosaikartige Verflechtungen von Wiesenflächen mit Waldstücken. Dieser Typ von Fläche wird eigentlich gemäss Waldgesetz als "Waldweide" bezeichnet. Der Begriff "Wytweiden" wird insbesondere entlang des Jurabogens verwendet, Wyt- respektive Waldweiden gibt es aber auch im Kanton Graubünden, im Entlebuch, im Tessin und im Wallis. Waldweiden können einerseits im Gebiet der landwirtschaftlichen Nutzfläche liegen. Dort wird der Wiesenanteil erfasst und mit Direktzahlungen unterstützt. Anderseits können die Waldweiden im Sömmerungsgebiet liegen. Dort sind die Flächen nicht vermessen, und es gibt keine flächenbezogenen Direktzahlungen.
Die Kommission hat sich intensiv über die Frage der Förderung der Wytweiden unterhalten. Diese Diskussion hat gezeigt, dass diese Förderung gemäss dem Willen des Nationalrates viele Probleme mit sich bringen würde. Im Zentrum stehen folgende Hauptprobleme:
1. Bezüglich der Ausdehnung der Waldweiden gibt es keine eindeutigen Angaben. Gemäss Arealstatistik gibt es 120 000 Hektaren Wytweiden, gemäss Bundesamt für Umwelt 80 000 Hektaren.
2. Die Zahlen zu den Flächen liegen zwar weit auseinander. Es ist jedoch klar, dass die Unterstützung von 80 000 bis 120 000 Hektaren Wytweiden erhebliche zusätzliche finanzielle Mittel beanspruchen würde. Die Finanzierung ist nicht geklärt.
3. Es wäre mit einem erheblichen zusätzlichen administrativen Aufwand zu rechnen. Es müssten nicht nur die Wytweiden erfasst werden. Innerhalb der Wytweiden müssten der Waldanteil, der Anteil an Schotterhalden, an Gesteinsflächen und weitere Anteile erfasst werden.
4. Die Biodiversität wird durch die Unterstützung der Wytweiden nicht einfach verbessert; dazu würden klarere Qualitätskriterien gebraucht. Gerade auch das Anliegen der Biodiversität ist uns in der angenommenen Motion zur Überprüfung der Direktzahlungen wichtig. Doch mit neuen Beiträgen für Wytweiden würden wir das Problem der Biodiversität nicht lösen. Dafür müssen zuerst klare, nachweisbare Qualitätskriterien definiert und muss ein spezieller Qualitätstyp festgelegt werden. Die dafür notwendigen vertieften Abklärungen sollen im Rahmen unserer Motion gemacht werden; das hat uns Frau Bundesrätin Leuthard auch so zugesichert. Weil dem so ist, wurde ein Antrag auf Zustimmung zum Nationalrat in der Kommission zurückgezogen, um das Problem der Wald- respektive Wytweiden einer seriösen Lösung zuführen zu können.
Die WAK empfiehlt Ihnen aus diesen Erwägungen einstimmig, an Ihrem Beschluss festzuhalten.

Amgwerd Madeleine (C, JU): Après les abeilles et les moutons, parlons maintenant des pâturages boisés. Les abeilles et les moutons en ont besoin!
Je vous propose d'adopter la version du Conseil national. J'avais déjà fait cette proposition, rédigée un peu différemment, lors de la première lecture, mais il s'agissait du même problème. Je l'avais retirée pour qu'elle soit étudiée de manière plus approfondie par la commission du Conseil national.
Nous pouvons constater que cette proposition a non seulement été étudiée par la commission des deux conseils, mais qu'elle a été acceptée par le Conseil national, par 86 voix contre 50. C'est pourquoi je vous propose maintenant d'adopter la version du Conseil national et de ne pas créer de divergence à ce sujet.
La problématique est connue, elle a été rappelée par le rapporteur. Je ne la rappelle que rapidement, sans entrer dans tous les détails. Les pâturages boisés ont une valeur écologique reconnue, ils appartiennent à la fois au monde de la forêt et à celui de l'agriculture; c'est pourquoi on parle de ces pâturages comme d'un milieu sylvopastoral. Ils doivent être entretenus si l'on ne veut pas que la forêt gagne toujours plus de terrain et que, par conséquent, les surfaces utilisables pour l'agriculture, plus particulièrement pour l'élevage, se rétrécissent comme peau de chagrin.
Plus on distinguera précisément la surface herbeuse de celle des sapins ou de la forêt, plus les agriculteurs seront encouragés à entretenir les pâturages boisés. Cela permettra de limiter de manière conséquente l'expansion de la forêt. Préserver ces écosystèmes, c'est concilier intelligemment les intérêts agricoles, forestiers, écologiques et finalement aussi touristiques. Sans compensation écologique, les paysans qui doivent entretenir ces paysages ne sont pas motivés à le faire, et cela dessert non seulement les pâturages, mais aussi - et c'est cela qui est important - le maintien de ces surfaces de haute diversité biologique. Ces contributions permettent donc de garantir non seulement la protection, mais aussi l'entretien de ce paysage rural à préserver.
J'aimerais mentionner que la problématique des pâturages boisés n'est pas propre à la Suisse. J'en veux pour preuve le projet Interreg III qui s'étale sur trois ans - jusqu'en 2008 - et qui concerne treize sites pilotes. La France voisine, avec trois de ses départements, et l'Arc jurassien, avec quatre cantons, collaborent pour apporter des solutions concrètes et s'engagent financièrement pour un montant de plus de 800 000 francs, partagé entre les deux porteurs du projet.
Les pâturages boisés ne concernent pas seulement les cantons de l'Arc jurassien qui sont ceux de Vaud, de Neuchâtel, de Berne et du Jura. Ils sont aussi répandus dans les cantons du Tessin, du Valais, des Grisons, par exemple. C'est
AB 2007 S 339 / BO 2007 E 339
donc un problème d'importance nationale. Il est important de préciser aussi que les cantons concernés s'engagent financièrement dans ce soutien. Il n'y va donc pas du seul soutien de la Confédération.
Dernière précision concernant le financement: d'après mes informations, le projet de mensuration des surfaces agricoles utiles sur la base d'orthophotos va diminuer la surface agricole utile bénéficiant des paiements directs. Donc, des montants importants seront ainsi dégagés et pourront être réaffectés à ces mesures.
Je vous demande dès lors d'adopter la solution du Conseil national. Il en va du maintien d'un paysage et de valeurs écologiques uniques en Suisse.
Sans ces contributions pour des compensations écologiques, la disparition des pâturages boisés est programmée. Cela aurait des conséquences désastreuses et causerait des dégâts collatéraux pour l'agriculture. Ce serait aussi en contradiction avec la mission de multifonctionnalité de l'agriculture et celle de la préservation du paysage.
Je vous remercie de soutenir ma proposition.

Ory Gisèle (S, NE): Le Conseil national a amendé l'article 76 alinéa 3 de la loi fédérale sur l'agriculture, de manière à créer une base légale pour le versement de contributions écologiques pour les pâturages boisés, aussi bien en surface agricole utile qu'en zone d'estivage. Je vous propose de suivre la décision du Conseil national, car cette solution est d'une grande importance pour la gestion et le maintien de nos pâturages boisés et de notre paysage jurassien typique. Le canton de Neuchâtel est autant concerné par cette question que le canton du Jura. Cette mesure a le soutien des milieux agricoles, forestiers, de la nature, de la faune et du tourisme des cantons de Berne, du Jura, de Vaud et de Neuchâtel.
Il y a environ 62 000 hectares de pâturages boisés en Suisse; 30 000 à 40 000 hectares ont une qualité écologique et paysagère méritant d'être maintenue par le biais de contributions écologiques. Le coût est évalué à moins de 10 millions de francs par année. Il sera compensé par la diminution des paiements directs à la surface, consécutive au projet en cours de révision de la surface agricole utile. Cette somme ne remet pas du tout en question l'équilibre du paquet "PA 2011".
Les pâturages boisés sont un système agricole et forestier mixte, typique du Jura. Outre leur utilité agricole, les pâturages boisés sont recherchés par les touristes, qui y pratiquent la randonnée, la marche avec des raquettes et le ski de fond. Du point de vue de la nature, ils abritent des espèces qui sont en voie de disparition, telles que par exemple le grand tétras, qui y trouve les perchoirs, les espaces nécessaires à son envol, ainsi qu'une partie de sa nourriture. Ces milieux sont donc hautement précieux et méritent d'être sauvegardés.
Les cantons de Berne, de Vaud, du Jura et de Neuchâtel ont mis sur pied en 2005 une Commission intercantonale des pâturages boisés jurassiens, réunissant les services de l'agriculture, des forêts, de la protection de la nature, du paysage et du tourisme. Cette commission a pour but d'élaborer une politique commune dans le domaine des pâturages boisés, de les conserver et de les revitaliser. Cette commission mène un important projet Interreg sur l'ensemble du paysage jurassien franco-suisse. Elle définit avec tous les partenaires les principes de gestion du paysage. Madame Amgwerd en a parlé tout à l'heure, je ne vais pas y revenir.
Malheureusement, les pâturages boisés sont gravement menacés, soit par l'intensification de l'agriculture, lorsqu'ils se trouvent dans des surfaces agricoles utiles, soit par la déprise agricole, quand ils se trouvent dans certaines régions moins accessibles.
Il faut un instrument financier susceptible de les sauver. La décision du Conseil national va dans ce sens: elle permet d'octroyer une compensation écologique aux pâturages offrant une qualité écologique et paysagère particulière. Il est urgent de le faire pour que les exploitants soient encouragés à les entretenir dans leur qualité actuelle. Un pâturage boisé change rapidement: il s'embroussaille et redevient forêt en quelques années. Des hectares et des hectares ont déjà été perdus, en particulier dans la vallée du Doubs.
Il est important que nous agissions immédiatement, et c'est la raison pour laquelle je vous propose de suivre le Conseil national.

Leuthard Doris, Bundesrätin: Ich bitte Sie, hier Ihrer Kommission zu folgen.
Waldweiden werden heute definiert als Flächen, auf denen sich Waldbestockungen und Weideflächen abwechseln. Entsprechend finden Sie in diesen Gebieten sowohl Vieh- als auch Forstwirtschaft. Wir haben mit dem Strukturwandel und mit den heutigen Bewirtschaftungsmethoden tatsächlich das Problem, dass die klassische Waldweide, die sich eben aufgrund dieser Definition in einem weiten Gebiet findet, zurückgedrängt wird. Das wissen wir, und deshalb gibt es auch bereits seit Längerem eine Arbeitsgruppe, in der das BLW, das Bafu und die betroffenen Kantone darüber nachdenken, was man tun kann. Man hat bereits im letzten Jahr diverse Massnahmen besprochen respektive einer weiteren Prüfung unterzogen, wonach man Waldweiden mit dem Instrument der Ökoqualitätsverordnung fördern könnte. Davon werden aber nicht alle Waldweiden betroffen, sondern natürlich nur jene von besonderer ökologischer Qualität. Es gibt aber auch ein Projekt, mit dem man im Bereich der Forstgesetzgebung aktiv werden könnte und einen integrierten Bewirtschaftungsplan für die Waldweiden durchsetzen könnte. Es gibt ein Projekt bei Interreg III, mit dem die Kantone auch in diesem Bereich tätig sind. Sie sehen, es passiert bereits einiges.
Der Nationalrat hat mit dem Begriff Waldweiden, der eingeführt wird, ohne ihn einzuschränken, eine erste Problematik geschaffen. Wenn wir diesen Begriff nicht einschränken, haben wir ein Gebiet - Sie haben vom Kommissionssprecher die Zahlen gehört, das Gebiet ist nicht vermessen - in der Grösse von effektiv 80 000 bis 120 000 Hektaren, davon gehen Schätzungen aus. Dann sprechen wir natürlich, wenn Sie einen Ansatz von 300 Franken pro Hektare als Ökobeitrag veranschlagen, von einer zusätzlichen Subvention von 24 bis 36 Millionen Franken pro Jahr - und das kann es wohl nicht sein. Deshalb haben wir uns auch überlegt, wie man das enger fassen kann, damit nur die qualitativ wirklich herausragenden ökologischen Flächen genutzt werden. Hier kann ich Ihnen derzeit einfach noch keine endgültige Lösung offerieren, das braucht Zeit. Wir haben das Problem, dass gerade das Sömmerungsgebiet weitgehend nicht vermessen ist, und dies müssen die Kantone erst in die Wege leiten, was natürlich Geld kostet. Wir haben das Problem, dass hier auch der Natur- und Heimatschutz eine Rolle spielt, für den wiederum die Kantone zuständig sind. Dort gibt es auch NHG-Flächen, die sowohl auf dem Sömmerungsgebiet als auch auf der landwirtschaftlichen Nutzungsfläche liegen. Die ökologischen Ausgleichszahlungen hingegen sind ja auf die landwirtschaftlichen Nutzflächen beschränkt.
Hier müssen wir die unterschiedlichen Finanzierungsbeiträge in Einklang bringen. Deshalb habe ich schon im Nationalrat und vor Ihrer Kommission gesagt: Wenn wir es schaffen, diese Waldweiden auf die in ihrer Qualität wirklich wertvollen Bereiche einzuschränken, dann bin ich allenfalls durchaus bereit, diese Ökobeiträge auszudehnen. Aber dafür haben wir ja Ihre Motion zu den Direktzahlungen. Denn es braucht schon eine vertiefte Betrachtung der Frage, wie wir das umsetzen können. Diese Flächen sind nicht definiert. Das muss zuerst seriös gemacht werden, sonst kreieren wir irgendeinen rechtlichen Tatbestand und merken dann, dass er gar nicht vollzogen werden kann. Was jetzt beschlossen ist - nämlich dass man allgemein Wytweiden, also die ganze Fläche von Waldweiden, fördert -, wäre effektiv zu viel des Guten und, wie ich festgestellt habe, auch nicht im Sinne der Antragstellerin oder des Kantons Jura, der hier besonders betroffen ist.
Was ich Ihnen wirklich sagen kann: Auch wir suchen eine schnelle Lösung, was die landwirtschaftlichen Nutzflächen betrifft, und in diesem Bereich liegen ja auch die
AB 2007 S 340 / BO 2007 E 340
Waldweiden. Im Zusammenhang mit der Ökoqualitätsverordnung, die wir gerade erarbeiten, schauen wir zurzeit, ob man hier bereits ab dem 1. Januar 2008 Beiträge ausbezahlen kann. Voraussetzung dafür ist aber, dass wir das noch genauer definieren können, damit dann im Vollzug klar wäre, welche Flächen Anspruch auf diese Ökobeiträge hätten. Da sind wir dran. Das ist für mich ein Weg, den ich offerieren kann: über die Ökoqualitätsverordnung zu schauen, was bereits ab 1. Januar 2008 nötig ist, und dann im Rahmen der Behandlung der Motion zu den Direktzahlungen eine saubere gesetzliche Lösung zu erarbeiten, und zwar mit einer vertieften Prüfung und unter Berücksichtigung des NHG. Weiter muss diese Lösung generell kompatibel mit dem Direktzahlungssystem sein. Dann, glaube ich, haben wir eine sinnvolle Lösung, bei der in Zusammenarbeit mit allen Kantonen die Sömmerungsbeiträge nach Artikel 77, die Ökobeiträge und die Zahlungen nach dem Natur- und Heimatschutzgesetz betrachtet werden. Es geht eben wirklich nicht nur um den Jura. Man muss diese Flächen zuerst sauber definieren und ausmessen, dann kann man sie auch entsprechend schützen.

Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission .... 24 Stimmen
Für den Antrag Amgwerd Madeleine .... 10 Stimmen

Art. 86a Abs. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 86a al. 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Germann Hannes (V, SH), für die Kommission: Hier geht es um die Umschulungsbeihilfen. Die gesetzliche Grundlage für die Umschulungsbeihilfen soll gemäss Nationalrat bis 2015 statt nur bis 2011 bestehen bleiben.
Die Kommission unterstützt die Verlängerung dieser Massnahmen.

Angenommen - Adopté

Art. 107a
Antrag der Mehrheit
Titel
Investitionskredite für gewerbliche Kleinbetriebe
Abs. 1
Investitionskredite werden ausserdem gewährt für Bauten und Einrichtungen gewerblicher Kleinbetriebe, sofern sie landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse mit einer hohen Wertschöpfung verarbeiten und vermarkten. Die Betriebe müssen mindestens die erste Verarbeitungsstufe umfassen.
Abs. 2
Der Bundesrat kann Voraussetzungen und Auflagen festlegen.

Antrag der Minderheit I
(Lauri, Berset, Forster, Leuenberger-Solothurn, Marty Dick, Sommaruga Simonetta)
Abs. 1
.... Einrichtungen gewerblicher Kleinbetriebe im Berggebiet, sofern ....

Antrag der Minderheit II
(Leuenberger-Solothurn)
Streichen

Art. 107a
Proposition de la majorité
Titre
Crédits d'investissements pour des petites entreprises artisanales
Al. 1
En outre, des crédits d'investissements sont octroyés pour des bâtiments et des installations de petites entreprises artisanales, pour autant que celles-ci créent une haute valeur ajoutée en transformant et en commercialisant des produits agricoles et que l'activité de l'entreprise comprenne au moins le premier niveau de transformation.
Al. 2
Le Conseil fédéral peut fixer des conditions et des charges.

Proposition de la minorité I
(Lauri, Berset, Forster, Leuenberger-Solothurn, Marty Dick, Sommaruga Simonetta)
Al. 1
.... entreprises artisanales dans les régions de montagne, pour autant ....

Proposition de la minorité II
(Leuenberger-Solothurn)
Biffer

Präsident (Bieri Peter, Präsident): In Absprache mit dem Kommissionssprecher gehen wir folgendermassen vor: Er wird eine Einleitung zu den Artikeln 87, 93, 105 und 107a machen. Anschliessend werden wir zuerst Artikel 107a behandeln und danach die Artikel 87, 93 und 105.

Germann Hannes (V, SH), für die Kommission: Zur Ausgangslage: In der Erstberatung hat der Ständerat eine Gesetzesgrundlage beschlossen für die Ausrichtung von Investitionskrediten und Beiträgen an Gewerbebetriebe, die landwirtschaftliche Rohstoffe verarbeiten und vermarkten. Konkret ging es bei der Umsetzung eines Antrages Frick um die Gleichstellung der Förderung von bäuerlichen Produzentenorganisationen, zum Beispiel Käsereigenossenschaften, und gewerblichen Kleinbetrieben, zum Beispiel privaten Käsereien, mit Investitionshilfen. Allerdings konnte dann das Quorum bei der Ausgabenbremse nicht erreicht werden.
Der Nationalrat hat, einem Antrag Triponez folgend, in modifizierter Form in Artikel 87 Absatz 3 wieder eine gesetzliche Basis für Strukturverbesserungsmassnahmen zugunsten eben dieser gewerblichen Kleinbetriebe aufgenommen. Man könnte hier von Käsereiartikeln sprechen. Die Kommission hat sich mit der Thematik intensiv auseinandergesetzt und die Diskussion auf der Basis eines ausführlichen Berichtes der Verwaltung geführt. Die Mehrheit der Kommission war der Meinung, dass der Entscheid des Nationalrates bezüglich der Unterstützung der gewerblichen Kleinbetriebe grundsätzlich richtig sei, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Die Kommissionsmehrheit hat sich deshalb dem Konzept der Verwaltung integral angeschlossen. Es handelt sich allerdings nicht um das ursprüngliche Wunschkonzept der Verwaltung, sondern sie hat das in unserem Auftrag erstellt. Aus gesetzestechnischen Gründen muss in allen Kapiteln des Landwirtschaftsgesetzes, in denen es um Strukturverbesserungen geht, eine Gesetzesgrundlage für die Investitionskredite bzw. die Beiträge für die gewerblichen Kleinbetriebe geschaffen werden. Um die Gleichbehandlung von Landwirtschaft und Kleingewerbe sicherzustellen, braucht es Anpassungen in den Artikeln 87, 93, 105 und 107a, wie das der Ratspräsident gesagt hat. Das Konzept hat folgende Eckpunkte:
1. Es sollen grundsätzlich nur gewerbliche Kleinbetriebe unterstützt werden. Konkret sind Betriebe unterstützungsberechtigt, die weniger als zehn Mitarbeitende haben oder weniger als 4 Millionen Franken Umsatz machen. Ihre Tätigkeit muss mindestens die erste Verarbeitungsstufe umfassen. Zusätzlich bezahlen sie für die landwirtschaftlichen Rohstoffe einen Preis, der höher liegt als jener für vergleichbare Produkte der Region.
2. Strukturverbesserungsmassnahmen umfassen Investitionskredite und Beiträge. Investitionskredite werden gewerblichen Kleinbetrieben im Tal- und im Berggebiet ausgerichtet. Beiträge sind generell auf das Berggebiet beschränkt.
AB 2007 S 341 / BO 2007 E 341
Dies ist eine zur Unterstützung der bäuerlichen Betriebe äquivalente Regelung.
3. Die Bestimmung in Artikel 87 Absatz 2 betreffend Wettbewerbsneutralität ist anzupassen. Die Bestimmungen zur Wettbewerbsneutralität müssen nun reziprok zwischen Kleingewerbe und Landwirtschaft gelten.
Noch ein Wort zu den finanziellen Auswirkungen der Mehrheitsbeschlüsse: Eine präzise Angabe ist zwar nicht möglich. Immerhin aber lässt sich eine vereinfachte Schätzung machen. Sie basiert auf der Zahl der infragekommenden Betriebe sowie der bisher unterstützten gemeinschaftlichen Milch- und Fleischverarbeitungsbetriebe. So wurden in den letzten Jahren jeweils 1,1 Millionen Franken Bundesbeiträge plus 940 000 Franken von den Kantonen, deren Kofinanzierung Voraussetzung ist, bezahlt. Dazu kommen rückzahlbare Investitionskredite in der Höhe von 14 Millionen Franken. Total gibt es 650 Käsereibetriebe: 460 sind im Eigentum von Genossenschaften, 190 - oder knapp 30 Prozent - sind im Eigentum von Privaten. Die privaten Käsereien würden also Mehrkosten von 30 Prozent verursachen. Dazu kämen andere Verarbeitungsbetriebe, sodass das BLW mit insgesamt etwa 1 Million Franken zusätzlichen Beiträgen und 12 Millionen Franken Investitionskrediten rechnet. So weit zu den Auswirkungen des vorgängig grob umrissenen Konzepts der Mehrheit, mit dem auch einer Forderung der Gewerbeseite entsprochen wird.
Nun mache ich, wie gesagt, den Sprung in den hinteren Teil der Fahne, zu Artikel 107a, wo sich drei Konzepte gegenüberstehen: der Antrag der Mehrheit, dann der Antrag der Minderheit I (Lauri) und der Antrag der Minderheit II (Leuenberger-Solothurn). Der Antrag der Minderheit II zieht sich integral über alle vier Artikel hin. Da aber der Antrag der Minderheit I nachher ausschlaggebend für diese anderen Minderheitsanträge ist, gehen wir so vor.
In Artikel 107a sind die Bedingungen festgelegt, die an Investitionskredite für gewerbliche Kleinbetriebe geknüpft sind. Investitionskredite sind zinslose Darlehen, die wieder zurückbezahlt werden müssen - nach längstens zwanzig Jahren, Irrtum vorbehalten. Die Bedingung für Investitionskredite ist eine hohe Wertschöpfung bei Produkten und Erzeugnissen. Die Betriebe müssen zudem mindestens die erste Verarbeitungsstufe umfassen; damit sind also reine Handelsbetriebe ausgeschlossen.
Der Lösung der Mehrheit, die mit Stichentscheid des Präsidenten zustande gekommen ist, stehen wie erwähnt die Minderheiten I und II gegenüber. Die Minderheit I (Lauri) will die Investitionskredite für gewerbliche Kleinbetriebe auf das Berggebiet beschränken, die Minderheit II (Leuenberger-Solothurn) will beim geltenden Recht bleiben. Die Mehrheit dagegen will am Konzept der gleich langen Spiesse für die Landwirtschaft und für diejenigen gewerblichen Kleinbetriebe festhalten, die dasselbe tun, also zum Beispiel qualitativ hochwertigen Käse herstellen. Wie auch für die bäuerlichen Organisationen sollen für die gewerblichen Kleinbetriebe Investitionskredite im Berg- und im Talgebiet möglich sein und auch die betriebsnotwendigen Einrichtungen umfassen. Die finanziellen Auswirkungen halten sich, wie vorgängig erwähnt, mit 1 Million Franken an Beiträgen und 12 Millionen Franken an rückzahlbaren Darlehen nach Ansicht der Mehrheit in vertretbarem Rahmen.
Somit ersuche ich Sie, bei Artikel 107a der Mehrheit zuzustimmen.

Lauri Hans (V, BE): Wir befinden uns also auf Seite 21 der Fahne. Anknüpfungspunkt unserer Diskussion ist, dass es heute Beiträge und Investitionskredite nur für bäuerliche Produzenten, für ihre Genossenschaften oder Aktiengesellschaften gibt. Von den Produzenten unabhängige Gewerbebetriebe erhalten für die gleiche Leistung weder Beiträge noch Investitionskredite.
Wie wir nun ausführlich gehört haben, will die Mehrheit der Kommission die vollkommene Gleichstellung zwischen Produzenten in der Landwirtschaft und gewerblichen Kleinbetrieben herstellen, mit dem Hauptargument, es gehe darum, den Wettbewerbsverzerrungen und den Diskriminierungen der gewerblichen Betriebe im Verhältnis zu den bäuerlichen Produzenten entgegenzutreten. Wir haben auch gehört: Das Paradebeispiel, der Hauptanknüpfungspunkt ist die Käserei, die nur dann Bundesgeld erhält, wenn sie von den Produzenten oder ihren Organisationen betrieben wird. Deshalb sollen also sowohl Produzenten wie auch gewerbliche Kleinbetriebe im Berggebiet Beiträge erhalten; deshalb sollen sowohl Produzenten wie auch gewerbliche Kleinbetriebe in der ganzen Schweiz - also im Berggebiet und im Talgebiet - Investitionskredite erhalten.
Die Minderheit I will die Investitionskredite für gewerbliche Kleinbetriebe auf das Berggebiet beschränken. Sie nimmt damit in Kauf, dass es bei diesen Investitionskrediten zu einer Differenzierung zwischen Produzenten und gewerblichen Kleinbetrieben ausserhalb des Berggebietes kommt.
Die heutige Lösung, also die Fassung ohne Berücksichtigung des Kleingewerbes, zielt darauf ab, die Produzenten, also die Bauern, und die Wertschöpfung im ländlichen Raum direkt zu stärken. Das Landwirtschaftsgesetz präzisiert im Grundsatzartikel, Artikel 87, dass es insbesondere eben um das Berggebiet geht. Nach den klaren Ausführungen des Direktors des BLW in der WAK erhalten bäuerliche Organisationen nur finanzielle Mittel des Bundes, wenn ein Gewerbebetrieb im gleichen Einzugsgebiet die entsprechende Aufgabe nicht erfüllt hat; das sei die Gewerbeneutralitätsbestimmung. Wenn ein privater Käser die Milch übernommen habe, könne der Bund entsprechend an eine bäuerliche Organisation keine Strukturverbesserungszahlungen leisten.
Eigentlich hat die Minderheit I gewisse Sympathien dafür, es bei der geltenden gesetzlichen Lösung zu belassen. Angesichts der landesweiten Berücksichtigung des Kleingewerbes durch den Nationalrat, der hier deutlich entschieden hat, hat sie dann aber ihren vermittelnden Vorschlag mit der Beschränkung der Investitionskredite auf das Berggebiet eingebracht. Diese Lösung lässt sich auch insofern rechtfertigen, als hier für die Stärkung der "Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse" - wie sich das Landwirtschaftsgesetz im Grundsatzartikel, Artikel 87, ausdrückt - ein besonderer Bedarf besteht. Für die Stärkung der landwirtschaftlichen Wertschöpfung vor Ort im Berggebiet kann tatsächlich ein zusätzliches Bedürfnis bestehen.
Man kann nun keineswegs behaupten, ein solcher Bedarf bestehe auch ausserhalb des Berggebietes. Entrichtet man hier Investitionskredite an das Kleingewerbe, so ist das unseres Erachtens nichts anderes als eine neue, aus der Sicht der Landwirtschaftspolitik nicht nötige Subventionierung des Gewerbes, begründet mit der Forderung nach Gleichbehandlung: Wenn schon die Landwirtschaft aus besonderen Gründen derartige Kredite erhält, so sollen diese dem Kleingewerbe nicht vorenthalten werden können. Wir sind uns aber wohl einig: Die Übernahme der landwirtschaftlichen Produktion ist ausserhalb des Berggebietes wohl auch ohne Staatsinterventionismus sichergestellt.
Ich gebe Ihnen drei Beispiele, welche Art von gewerblichen Kleinbetrieben - wie wir gehört haben, mit maximal zehn Mitarbeitenden oder einem Gesamtumsatz von 4 Millionen Franken - ausserhalb des Berggebietes, unter Vorbehalt der Wettbewerbsneutralität, dem Grundsatz nach Investitionshilfen des Bundes erhalten könnten, sollte sich die Mehrheit hier durchsetzen.
Erstes Beispiel: Irgendeine Metzgerei, welche Tiere beim Bauern kauft und schlachtet, würde neu die Möglichkeit von Investitionskrediten des Bundes und der Kantone erhalten. Die Metzgerei, welche das Fleisch beim Metzger kauft und daraus Würste und Koteletts macht, wäre nicht beitragsberechtigt. Wie wollen Sie das rechtfertigen?
Das zweite Beispiel: Der Gewerbebetrieb, der Salatpflanzen vom Bauern kauft, wäscht, schneidet und abpackt, könnte grundsätzlich - unter den Bedingungen, die ich eingangs erwähnt habe - ebenfalls Bundes- und kantonale Mittel erhalten.
Das dritte und letzte Beispiel: Der Gewerbebetrieb, der z. B. Randen von der Landwirtschaft kauft, kocht und vakuumiert, würde ebenfalls neu dem Grundsatz nach ein Bezüger von Bundessubventionen.
AB 2007 S 342 / BO 2007 E 342
Ausgeschlossen wären nach Artikel 3 des Landwirtschaftsgesetzes nur die Güter aus dem Gartenbau. Das sind übrigens nicht etwa von mir konstruierte Beispiele - ich würde mir das nicht erlauben -, vielmehr wurden sie in der Kommission von der Verwaltung vorgetragen.
Mit anderen Worten: Der Antrag der Mehrheit birgt in sich die Gefahr, dass wir mit Staatshilfe eine kleingewerbliche Struktur ausserhalb des Berggebietes aufbauen, die ohne Interventionismus nicht entstehen würde und auf Dauer kaum wettbewerbsfähig wäre. Wir würden im Gewerbebereich das fördern, was wir im landwirtschaftlichen Bereich mit der "AP 2011" eigentlich korrigieren wollen, nämlich zu kleine Strukturen. Das scheint der Minderheit I doch einigermassen bedenklich zu sein. Daraus würde ein weiterer Ausbau der Landwirtschaftsverwaltung bei den Kantonen resultieren, welche die wohl recht zahlreich eingehenden Gesuche prüfen und in einem Rechtsverfahren entscheiden müssten. Der Kommissionspräsident hat ausgeführt, mit welchen finanziellen Mehraufwendungen das verbunden wäre. Sie sehen also: Mit dem Anliegen, etwas bei den Käsereien zu machen, wird hier etwas losgetreten, das weit über diesen Aspekt hinausgeht.
Ich danke Ihnen, Frau Bundesrätin, dafür, dass Sie sich in der Kommission lange für die Lösung des Bundesrates eingesetzt haben. Sie führten aus, dass es wohl eine Klärung für die kleinen Betriebe geben würde, dass es aber genauso stossende Fälle und die schon heute bestehenden Abgrenzungsprobleme geben würde, einfach an einem anderen Ort. Ich glaube, ich habe jetzt deutlich machen können, dass es so ist. Sie bestätigten auch - das war eine wichtige Fragestellung -, dass eine Anpassung an die EU kein Grund für diese Übung sein kann; die Finanzierungsinstrumente der EU und der Schweiz seien nicht vergleichbar, dieser Einzelfall der Kleinbetriebe sei nicht herauszulösen. Ich will indessen Ihren Ausführungen nicht vorgreifen. Aber diese beiden Punkte schienen mir doch erwähnenswert.
Zusammengefasst also: Der Antrag der Minderheit I fokussiert bei den Investitionskrediten, anders als die Mehrheit, alleine auf das Berggebiet. Dies schränkt die mit der Lösung der Mehrheit verbundenen Probleme aus offensichtlichen Gründen sehr stark ein. Zudem ist diese Lösung aus der Sicht der landwirtschaftlichen Wertschöpfung begründbar.
Ich wurde im Vorfeld dieser Debatte recht oft als Feind des Kleingewerbes apostrophiert. Darum geht es mir überhaupt nicht. Ich bin persönlich überzeugt, dass es gerade für das Kleingewerbe und für ein richtiges Verständnis des Kleingewerbes ein Bärendienst sein könnte, wenn wir es ebenfalls an Subventionen des Staates anhängen würden.
Deshalb bitten wir Sie, dem Antrag der Minderheit I zuzustimmen.

Leuenberger Ernst (S, SO): Sie haben wohl beachtet, dass wir hier jetzt ein Paket von Vorschlägen gemeinsam diskutieren; und Sie haben wohl beachtet, dass meine Minderheit II, die da etwas einsam daherkommt, darauf abzielt, es beim heutigen Zustand zu belassen. Was macht nämlich die Kommissionsmehrheit und in einem sehr eingeschränkten Rahmen auch die Minderheit I? Sie schafft ganz simpel und einfach einen neuen Subventionstatbestand. Sie will kleingewerblichen Betrieben zinslose, langfristige Investitionskredite gewähren. Ich muss Ihnen offen gestehen, es geht hier nicht, wie noch ausgeführt werden wird, um die sympathische Käserei in der Vehfreude oder meinetwegen im Schangnau; ich habe nichts gegen das Schangnau, wiewohl im 17. Jahrhundert ein Hans Bieri den Bauernführer Niklaus Leuenberger dem Landvogt zu Trachselwald verraten hat. Aber das ist Geschichte. Es geht mir heute darum, dass ordnungspolitisch - und dazu möchte ich die Ordnungspolitikerinnen und -politiker in diesem Saal hören - ein neuer Subventionstatbestand beschlossen wird. Über das Landwirtschaftsgesetz wird das Gewerbe in Förderungsmassnahmen einbezogen, die eigentlich der Landwirtschaft zugedacht sind. Das muss mir jemand erklären: Worin besteht der Sinn dieser Übung? Ich denke, es ist Herrn Lauri gelungen, die Vermutung klar zu schildern, dass mit diesem Paragrafen überhaupt erst kleingewerbliche Strukturen geschaffen werden, die an sich ökonomisch gar nicht lebensfähig sind und die wir dann ad infinitum unterstützen müssen. Die uns Nachfolgenden in diesem Saal werden dann eines Tages damit konfrontiert sein, einen Weg suchen zu müssen, wie man diesen Sündenfall wieder rückgängig machen könnte. Von daher wäre es gewiss sinnvoll, den Sündenfall gar nicht zu begehen. Das ist auch nachhaltige Politik, weil danach kein Fehler behoben werden muss.
Es gibt eine zweite Begründung, die mich sehr beschäftigt. Neben den Ordnungspolitikerinnen und -politikern möchte ich eigentlich auch die Verfassungsspezialistinnen und -spezialisten hören: Ich habe mir Rechenschaft gegeben, dass dieses Landwirtschaftsgesetz selbstverständlich auf Artikel 104 der Bundesverfassung, auf dem Landwirtschaftsartikel, beruht. Das ist alles in Ordnung. Aber dann lese ich und lese, und ich finde keine Verfassungsgrundlage, die uns die Möglichkeit gibt, mit diesem Landwirtschaftsartikel Gewerbeförderung zu betreiben. Das können wir drehen und wenden, wie wir wollen. Sie werden mich darauf aufmerksam machen, dass wir keine Verfassungsgerichtsbarkeit haben und uns da selber einen gewissen Spielraum nehmen können. Aber ich möchte trotzdem darum bitten, nachdem wir uns hier auch als Verfassungshütende verstehen, dass man mir erklärt, wo die Verfassungsgrundlage zu diesem neuen Schritt - ich betone dies noch einmal - zu finden sein soll.
Schlussendlich - das ist banal und schon fast garstig - möchte ich auch gerne die Finanzpolitikerinnen und Finanzpolitiker hören, wiewohl es auch hier nicht um riesige Beträge geht; aber für mich als kleinen Mann sind Millionenbeträge immer grosse Beträge, und die müssen immer zuerst in die Kasse kommen, bevor sie verteilt werden können.
Mir ist aufgefallen, dass der Bundesrat in seinem Entwurf ursprünglich das geltende Recht übernommen und in Artikel 87 Absatz 2 stehen gelassen hat, dass die Massnahmen "gegenüber direkt betroffenen Gewerbebetrieben im unmittelbaren Einzugsgebiet wettbewerbsneutral zu gestalten" seien. Die Kommissionsmehrheit hat dann auf ihrem Sündenweg diesen Artikel wie folgt abgeändert: "Die Massnahmen sind im unmittelbaren Einzugsgebiet wettbewerbsneutral zu gestalten." Das Gewerbe wird schön aussen vor gelassen. Aber die Abgrenzungsfragen stellen sich. Die Abgrenzungsfragen sind nicht beantwortet, und die ganzen wettbewerbspolitischen Fragen sind auch nicht beantwortet. Es lässt sich jedenfalls leicht vermuten, dass jeder Schritt, den man in die Richtung der Erteilung von Investitionskrediten an gewerbliche Kleinbetriebe macht, nach mehr ruft. Es gibt immer eine Grenze, und diese Grenze ist immer willkürlich: Jenseits der Grenze ist immer jemand, der mit einem gewissen Recht und einem gewissen moralischen Anspruch geltend machen kann, es sei unfair und unbillig, dass man die Grenze just vor seinem Garten ziehe.
Insofern möchte ich Sie auch warnen, hier einen Weg zu beschreiten, der uns nur Schwierigkeiten bereiten wird, der auch nicht in dem Sinne innovativ ist, dass man die innovativen gewerblichen Unternehmungen fördern würde. Ich weiss, dass man aus Kommissionsprotokollen nicht zitieren darf, aber ich habe in der Kommission beispielsweise gehört, wenn wir einen Teil des verarbeitenden Gewerbes begünstigen würden, würden wir den Wettbewerb für die anderen Betriebe, die wir nicht begünstigen würden, verschlechtern - und das seien die erfolgreichen am Markt. Das ist eine Aussage, die in der Kommission so gefallen ist und der ich mich eigentlich voll und ganz anschliesse. Es ist auch ausgeführt worden, dass sich mit dieser Massnahme immer neue Abgrenzungsfragen stellen. Das ist vielleicht auch eine gewisse Schwäche des Antrages der Minderheit I (Lauri), der immerhin das Verdienst hat, sich eher in der Mitte zu befinden, eine gewisse Einschränkung vorzunehmen und eine kleinere Giesskanne zu wählen, mit der da über das Land der Eidgenossen, über die Eidgenossenschaft, ausgegossen werden soll.
So hat denn auch die Kommission am Schluss, das sei hier doch auch noch erwähnt, wie folgt beschlossen: 5 Stimmen entfielen auf die Lösung der Kommissionsmehrheit, 3
AB 2007 S 343 / BO 2007 E 343
Stimmen entfielen auf meinen Ablehnungsantrag - Belassen beim Status quo -, und 3 Kommissionsmitglieder haben sich tapfer der Stimme enthalten. Bei Volksabstimmungen würden sich diese drei am Schluss auf die Seite der Neinstimmenden bewegen. Ich nehme an, dass im Vorfeld eidgenössischer Wahlen das Verhalten hierin etwas anders sein wird.
Ich will es gesagt haben: Hüten wir uns im Schangnau, was wir hier anstellen. Es könnte sein, dass aus dieser Käserei der Vehfreude dann ein langer Leidensweg würde, und dies nicht nur für die eidgenössische Politik, sondern auch für die Direktbetroffenen, denen man Hoffnungen macht, die sich dann eines Tages ökonomisch als Seifenblase erweisen könnten.
Ich bitte Sie, hier keinen neuen Subventionstatbestand zu schaffen und es beim geltenden Recht zu belassen. Landwirtschaftsförderung ist angesagt, und die Gewerbeförderung steht hier nicht im Vordergrund.

Frick Bruno (C, SZ): Über Prinzipien lässt sich trefflich streiten. Herr Leuenberger hat die Nichteinmischung in den Wettbewerb, das Nichtsprechen von Subventionen zum Grundprinzip erklärt. Doch Politik ist nicht digital, nicht nur Schwarz und Weiss; es gibt Sündenfälle und Tugendbolde; und unsere Aufgabe ist es, unter verschiedenen Interessen und Prinzipien die richtige Lösung für unsere Landwirtschaft abzuwägen. Da sind wir mit zwei Prinzipien konfrontiert, die uns in ein Dilemma bringen können. Das eine betrifft die Ordnungspolitik: Mit rigider Ordnungspolitik brauchen wir keine Unterstützung der Landwirtschaft mehr, können wir die Landwirtschaftspolitik abschaffen. Aber es gibt auch andere Prinzipien: In der Landwirtschaft braucht es eben auch "Waffengleichheit". Um dieses Prinzip geht es bei diesen Bestimmungen.
Unser Rat hat in der ersten Lesung diesem Grundsatz zugestimmt. Der Nationalrat hat ihn leicht umformuliert und mit überwältigender Mehrheit gutgeheissen. Und nun hat das Bundesamt - ich danke Frau Bundesrätin Leuthard dafür, dass sie dazu Hand geboten hat - das, was National- und Ständerat beschlossen haben, bei den richtigen Gesetzesartikeln in die richtige Form gegossen, nämlich: Es geht zum einen um Beiträge, um eine Subvention, und zum anderen um rückzahlbare Investitionskredite.
Wie steht es nun mit der Frage der Waffengleichheit? Zwei Aspekte gilt es zu berücksichtigen: die landesinterne und die europäische Waffengleichheit für unsere Produzenten. Heute erhält eine Käserei, eine Aktiengesellschaft beispielsweise, die sich zu 50 Prozent und mehr in bäuerlichen Händen befindet, vom Bund Unterstützung. Ist es eine Käserfamilie, eine Familienaktiengesellschaft, bekommt sie keine Unterstützung. Die Folge davon - das Beispiel ist aus dem Leben gegriffen, nicht aus der Luft -: Es gibt eine bäuerliche Käserei oben im Emmental, die bekommt Beiträge, während eine Familienaktiengesellschaft im angrenzenden Luzernbiet keine Beiträge bekommt. Pro Jahr macht das bis zu 150 000 Franken aus. Das ist eine absolute Wettbewerbsverzerrung! Dies ist so, obwohl beide Firmen ein bäuerliches Produkt - Milch - zu hochwertigem Käse verarbeiten, der einen sehr guten Absatz findet.
Diese Waffengleichheit sollten wir zugunsten der kleingewerblichen Betriebe wiederherstellen. Das Gleiche gilt gegenüber der Schweiz und der Europäischen Union. In der Europäischen Union - in Deutschland beispielsweise - kennt man diese Beiträge an die gewerblichen Kleinbetriebe. Warum sollen wir, nachdem jetzt der Käsemarkt am 1. Juni geöffnet wurde, unsere Betriebe benachteiligen, während die Deutschen ihre kleingewerblichen Käsereien so unterstützen? Was nützen uns die besten Subventionen, Beiträge an die Viehhaltung usw., wenn wir nachher in der Verarbeitung ungleiche Waffen zwischen Schweizern und Ausländern bereitstellen? Daher ist der Antrag der Kommission gerechtfertigt. Da gilt es nicht eine Schwarz-Weiss-Lösung zu finden, sondern eine eingemittete.
Damit komme ich zur Ausgestaltung. Die Unterstützungen gemäss der Kommissionsmehrheit sind an Bedingungen geknüpft. Es müssen zum Ersten gewerbliche Kleinbetriebe sein. Eine industrielle Grosskäserei kommt nicht zum Zuge, sondern nur eine kleine. Die Grenze liegt - analog zur Regelung in der Europäischen Union - bei einem aus dieser speziellen Tätigkeit gezogenen Umsatz in der Höhe von ungefähr 4 Millionen Franken oder zirka zehn Beschäftigten. Zum Zweiten müssen es Produkte und Erzeugnisse mit einer hohen Wertschöpfung sein, die daraus entstehen. Da frage ich mich, ob der Metzger von Hans Lauri, der lediglich das produziert, was alle mit dem Vieh machen, und nichts Besonderes herstellt, darunterfällt. Ich meine, das sei nicht der Fall. Wer aber etwas ganz Spezielles produziert, kann darunterfallen.
Nun stellt sich die Frage, ob Sie der Mehrheit oder der Minderheit I (Lauri) zustimmen wollen. Das ist die reale Wahl. Die Mehrheit sagt: Beiträge, Subventionen à fonds perdu gibt es nur im Berggebiet. Das sagt die Minderheit auch, da sind wir uns einig. Zusätzlich gibt es aber die Investitionskredite. Investitionskredite sind keine Geschenke, sondern rückzahlbare Kredite. Die Zinsbedingungen sind besser, darum ist es eine kleine Beihilfe.
Bei diesem Zinsunterschied stellt sich die Frage: Sollen die Investitionskredite in der ganzen Schweiz gewährt werden oder nur im Berggebiet? Darüber lässt sich diskutieren, das ist eine Ermessenssache. Wenn ich sehe, dass bei der Minderheit I - die das Mittelland von dieser Begünstigung ausnehmen will - vor allem Kolleginnen und Kollegen aus dem Mittelland sind, dann frage ich mich, warum wir aus dem Berggebiet uns für das Mittelland stark machen sollen, wenn es die Mittellandsvertreter selber nicht wollen. Aber es gibt noch andere aus dem Mittelland, die für die Mehrheit sind. Da gilt es abzuwägen. Beide Lösungen sind vertretbar. Es ist lediglich eine Ermessenssache, wie Sie die Abstufung vornehmen wollen.
Ich wollte Ihnen mit meinem Votum zeigen, dass es hier nicht um einen bösen Sündenfall, sondern um eine kluge Einmittung in der Landwirtschaftspolitik geht - um Herstellung von Waffengleichheit zwischen kleingewerblichen und bäuerlichen Aktiengesellschaften in der Schweiz und auch zwischen der Schweiz und dem Ausland. Da haben wir, egal ob Sie nun der Mehrheit oder der Minderheit I folgen, eine vernünftige Lösung gefunden.

Büttiker Rolf (RL, SO): Ich halte es mit Herrn Frick; Herr Leuenberger hätte ordnungspolitisch Recht, wenn wir auf der grünen Wiese bei null anfangen würden, aber das ist nicht so. Wir haben genau die Probleme, die Herr Frick geschildert hat. Es gibt die Landwirtschaft, die sich unternehmerisch betätigt, die in gewerbliche Bereiche vorstösst und dann mithilfe von Beiträgen und Investitionskrediten, wie es Herr Lauri geschildert hat, eben in Konkurrenz bzw. in Wettbewerb mit dem Gewerbe tritt. Dort haben wir Probleme.
Wenn wir dem Minderheitsantrag II (Leuenberger-Solothurn) zustimmen, verharren wir eben genau auf dieser Linie, und das kann es ja nicht sein. Wenn wir die Berggebiet-Lösung anstreben, verstärken wir diese Verzerrungen zwischen dem Flachland und dem Berggebiet. Das gibt Abgrenzungsprobleme. Wenn man dann noch die Produktekette anschaut, bei der es unterschiedliche Wertschöpfungsanteile gibt, sieht man, dass hier Probleme entstehen. Es wird auch Probleme geben - das ist die Schwäche des Antrages der Mehrheit -, denn die Betriebe müssen mindestens die erste Verarbeitungsstufe umfassen. Das mag ja bei den Käsereien richtig sein. Ich finde, die Ausrichtung der ganzen Geschichte ist etwas "käsereilastig". Deshalb könnte das natürlich in den anderen Bereichen, im Fleischbereich - (Teilweise Heiterkeit) ja, dieser Bereich ist ja mehrmals angesprochen worden -, zu Problemen führen.
Nur noch ein Punkt: Ich bin mit Herrn Lauri nicht einverstanden, wenn er sagt, es spiele ja nicht so eine Rolle, was die EU für eine Lösung habe, welche Subventionen die EU im Bereich der Beiträge und Investitionskredite zahle. Da bin ich mit ihm natürlich gar nicht einverstanden. Jetzt ist der Milch- und Käsemarkt im internationalen Wettbewerb. Wir gehen jetzt dorthin und versuchen, eine Lösung zu finden, die möglichst gleich lange Spiesse mit der EU bringt - das
AB 2007 S 344 / BO 2007 E 344
ist die eine Seite. Aber wir machen das Gesetz nicht nur für die nächsten vierzehn Tage, sondern wir streben ja den Freihandel an. Wir sind ja da nicht alleine; mehrere hier in diesem Saal streben ja den Freihandel mit der EU an, auch der Bundesrat. Ich muss Ihnen sagen: Da dürfen wir natürlich nicht nur den Milchmarkt und die Käsereien anschauen; da müssen wir auch anschauen, wie es die EU mit diesen Beiträgen und diesen Investitionskrediten hält, sonst haben wir schon übermorgen wieder Probleme mit den gleich langen Spiessen mit der EU.
Deshalb möchte ich, bevor ich mich definitiv entscheide, noch von Frau Bundesrätin Leuthard hören, was sie dazu sagt. Wie verhält sich die Lösung der Mehrheit in Bezug auf die Beiträge und die Investitionskredite? Wie verhält sich das mit der EU in diesem Bereich? Denn hier liegt die Zukunft, und wenn wir legiferieren, müssen wir in die Zukunft legiferieren. Im Gegensatz zu Herrn Lauri bin ich der Meinung, dass das der Schwerpunkt ist. Und da stellt sich auch die ordnungspolitische Frage. Aber die ordnungspolitische Frage stellt sich natürlich auch im Verhältnis zu den Lösungen der EU in diesem Bereich, und zwar nicht nur im Käsereibereich, beim Käsemarkt, den wir jetzt liberalisiert haben, sondern auch in den anderen landwirtschaftlichen Bereichen, in Bereichen, in denen die Schweiz auch Absichtserklärungen abgegeben hat, den Markt gelegentlich oder in nicht allzu ferner Zukunft zu öffnen.

David Eugen (C, SG): Ich möchte mich zu zwei Argumenten äussern, die jetzt in der Diskussion vorgebracht worden sind. Zuerst zum Europa-Argument: Es wird hier gesagt, die Europäer hätten grosse Vorteile. Die Europäer haben jedoch ein anderes Subventionssystem; das muss man einmal ganz klar in den Vordergrund stellen. Wir haben eine starke Milchpreisverbilligung; wir gestalten die Subventionierung also so, dass wir das zu verarbeitende Hauptprodukt so verbilligen, dass nach allen folgenden Stufen der Endpreis am Markt akzeptabel ist. Die EU praktiziert dieses System bei Weitem nicht in diesem Umfang; sie sieht keine solche Verbilligung des Grundproduktes vor, das nachher auf den Markt kommt. Sie macht viel mehr - zum Teil auch regionalpolitisch orientierte - Objektsubventionen in Einrichtungen, Betriebe usw.
Nun kann ich der Diskussion durchaus folgen, wenn man sagt, man wolle dasselbe wie die EU. Aber dann muss man natürlich alle Parameter anschauen; man kann nicht sagen, man wolle das System, das wir bisher in der Schweiz hatten - und das, vor allem auf dem Markt, zum Teil positive Ergebnisse gezeitigt hat -, und diesem System auch noch das EU-System aufpfropfen. Das führt meiner Meinung nach zu keiner richtigen Lösung. Wenn man also schon vergleicht, bitte ich doch darum, alles zu vergleichen.
Das zweite Argument, das mich mehr beschäftigt, ist die Frage der Wettbewerbsverzerrung. Es ist gesagt worden, wir verursachten Verzerrungen zwischen verschiedenen Betrieben. Wir müssen aber auch an Folgendes denken: Wenn wir anfangen, im gewerblichen Bereich zu subventionieren, dann fangen wir an, einen bestimmten gewerblichen Bereich zu stützen und Strukturen zu erhalten; all jene, die sich am Markt bewähren müssen und keine solchen Subventionen beziehen, werden damit Schwierigkeiten bekommen. Das heisst, die guten, die leistungsfähigen Betriebe sehen sich einer Konkurrenz ausgesetzt, die immer stärker wird, weil sie subventioniert wird. Am Ende verdrängen die weniger leistungsfähigen Betriebe die leistungsfähigen. Daher ist hinsichtlich einer Ausweitung dieser Subventionierung grösste Vorsicht geboten.
Ich kann mich dem Antrag der Minderheit I (Lauri) anschliessen; Herr Lauri sagt, dass wir im Berggebiet, wo besondere, kleinräumige Strukturen bestehen, noch eine solche Stützung machen dürfen. Gehen Sie aber bitte ebenfalls dort mit Vorsicht vor, denn auch im Berggebiet gibt es wettbewerbsfähige Betriebe mit grösserer Produktion, die wir nachher mit nicht lebensfähigen Strukturen konkurrenzieren.
Wenn dies also mit Vorsicht angewendet wird, kann ich dem gerade noch zustimmen. Aber mit dem, was die Mehrheit verlangt, dass wir das auf das ganze Land ausdehnen, tun wir unseren leistungsfähigen Verarbeitungsbetrieben keinen Dienst. Wir müssen dafür sorgen, dass der Milchpreis genügend tief ist, dass sie mit einem Produkt arbeiten können, mit dem sie wettbewerbsfähig sind, aber wir dürfen nicht ihre eigene Dienstleistung zusätzlich subventionieren.
Kollege Frick sagt nun, bei jenen Käsereien, die von Bauern getragen sind, gingen wir in diese Richtung, also müssten wir es für alle machen. Ich sage: Wir müssen eher den umgekehrten Weg gehen, vor allem, wenn wir die Direktzahlungen überprüfen. Wir müssen jene Produktionsbetriebe auch in die Freiheit entlassen und nur noch bei der Basis und nicht mehr bei der Verarbeitung subventionieren.
Wir haben über den Zucker gesprochen. Die Argumente, die jetzt für den Milchbereich gefallen sind, kann man gerade so gut auf die Zuckerfabriken anwenden. Es sind zwar keine KMU, aber das Argument der Grösse ist nicht entscheidend. Letztlich ist das Argument der Leistungsfähigkeit das entscheidende. Hier tun wir, wenn wir die Lösung auf einen zu grossen Bereich zuschneiden, unserer Landwirtschaft und ihrer Wettbewerbsfähigkeit keinen Dienst.
Ich bitte Sie daher, der Minderheit I (Lauri) zu folgen.

Leuthard Doris, Bundesrätin: Sie haben hier einen zweifellos schwierigen Entscheid zu fällen. Ich danke für die gute Diskussion, welche die gesamte Bandbreite der mit diesem Artikel verbundenen Probleme aufgezeigt hat. Ich habe von Anfang an für das Anliegen, das Herr Frick eingebracht hat, Sympathie gehabt. Aber die intensive Beschäftigung mit diesem Antrag hat auch ergeben - das hat Herr Lauri sehr gut dargelegt -, dass es äusserst schwierig ist, das Grundanliegen umzusetzen, wonach bäuerliche Produzentenorganisationen mit gewerblichen Kleinbetrieben gleichgestellt würden, ohne neue Ungleichheiten zu schaffen. Das ist die heutige Konklusion. Artikel 87 ist effektiv der Grundsatzartikel, der zum Ausdruck bringt, weshalb der Bund überhaupt Beiträge und Investitionskredite zahlen soll. Dieser Artikel nennt den Zweck, den wir mit diesen Beiträgen und Investitionskrediten verfolgen: Verbesserung der Betriebsgrundlagen, um die Produktionskosten zu senken, oder die Verbesserung der Wirtschaftsverhältnisse im ländlichen Raum. Das muss erreicht werden und nicht per se die Gleichstellung. Das ist nicht der Zweck dieser Beiträge und Investitionskredite, sondern die Verbesserung der Betriebsgrundlagen und der Wirtschaftsverhältnisse im ländlichen Raum. Das ist die entscheidende Frage: Erreichen wir dieses Ziel, wenn wir jetzt auch noch die gewerblichen Kleinbetriebe gleichstellend unterstützen, oder erreichen wir es nicht? Das ist die Frage, die zentral ist.
Die bäuerlichen Produzenten haben hier Unterstützung erhalten, weil wir damit eben eine grössere Einheit erreicht haben, eine Verbesserung der Betriebsgrundlagen. Das war vom Gesetzgeber gewollt. Wenn Sie jetzt eine Ausdehnung verlangen, schaffen Sie damit zwar gleich lange Spiesse, aber auch diverse neue Abgrenzungsprobleme. Der Antrag der Minderheit I (Lauri) zu Artikel 107a will eine Abgrenzung nach Zonen. Wenn wir überall unterstützen, dann müsste überall im Berg- und im Talgebiet eine Gleichbehandlung vorgesehen werden. Wir haben aber schon in der heutigen Gesetzgebung diverse Unterschiede in der Behandlung, je nachdem, ob man im Berg- oder im Talgebiet produziert. Das ist die Problematik im Antrag der Minderheit I zu Artikel 107a. Die Gleichbehandlung würde bedingen, dass man im Berg- und im Talgebiet gleich lange Spiesse offerieren würde. Ansonsten würde diese Absicht nicht vollumfänglich umgesetzt.
Es gäbe zweitens ein Problem der Abgrenzung nach Produkten: Wir haben versucht, die vorliegende Bestimmung auf die erste Verarbeitungsstufe von gewerblichen Kleinbetrieben zu beschränken. Herr Lauri hat anhand konkreter Beispiele sehr schön dargelegt, dass, obschon die Kommission die Käsereibetriebe im Visier hatte, mit der Formulierung die gesamte Palette der Verarbeitung gemeint ist. Herr Büttiker hat zu Recht auf die Metzgereien hingewiesen. Heute ist es gemäss Artikel 3 des Landwirtschaftsgesetzes so, dass ein Bauer schlachten lassen kann und dann auf
AB 2007 S 345 / BO 2007 E 345
dem Hof direkt verkaufen darf. Das wäre gemäss Artikel 3 möglich. Sie schaffen hier nun zusätzliche Tatbestände und zusätzliche Abgrenzungsprobleme. Wenn ein Bauer das Fleisch, das er im Tal schlachten lässt, im Tal verkauft, dann wird er von dieser Bestimmung nicht erfasst. Sie sehen also auch, dass da ein relativ grosses Umgehungspotenzial entsteht respektive dass sich ein Betrieb entsprechend orientiert.
Wir kennen heute auch das Problem der Unterscheidung nach Tätigkeiten. Auch hier gibt es Differenzierungen - eben nach Verarbeitung -, Behandlungen, die schon heute unterschiedlich sind und die unterschiedlich bleiben werden. Schlussendlich haben wir uns zwar bemüht, für die Definition des gewerblichen Kleinbetriebs eine Lösung zu finden: Es ist diejenige, welche die EU anwendet; damit kann man arbeiten. Aber auch diese Definition lässt natürlich Probleme bei der Umsetzung offen. Wer dann die Definition knapp nicht erfüllt, wird auch ungleich behandelt. Es ist bei der Gesetzgebung halt so, dass man die gleich langen Spiesse wohl kaum jemals erreicht, weil solche Definitionen naturgemäss implizieren, dass es auch Betriebe geben kann, die dann aufgrund eines einzigen Kriteriums nicht in den Genuss dieser zusätzlichen Unterstützung gelangen.
Ein Problem, das jetzt nicht angesprochen wurde, möchte ich aber auch noch erwähnen: die finanzielle Seite. Wenn Sie sowohl die Beiträge wie auch die Kriterien für Investitionskredite ausweiten, dann hat das natürlich Kostenfolgen. Das betrifft auch die Kantone, weil die Beiträge kofinanziert werden. Auch die Kantone müssten also hier Mittel bereitstellen. Auch bei den Investitionskrediten wurden zusätzliche Auslagen generiert. Ich kann Ihnen dazu keine Zahlen nennen, weil es mit einer so umfassenden Definition für uns nicht möglich ist, die Anzahl der potenziellen gewerblichen Kleinbetriebe zu schätzen. Wir haben zunächst versucht, es für die Käsereien aufzuzeigen. Wir haben heute 650 Käsereien im Land, 60 Prozent im Talgebiet, 40 Prozent im Berggebiet. Von diesen 650 Käsereien sind 70 Prozent als Genossenschaften organisiert. Familienbetriebe, wie sie von Herrn Frick genannt wurden, stellen in der Praxis nicht einmal einen Drittel der Gesamtmenge dar. Knapp 27 Prozent aller Käsereien sind wirklich Familienbetriebe im herkömmlichen Sinn. Wenn wir das extrapolieren, dann würden die genannten Beiträge nur für die Käsereien um 30 Prozent zunehmen. Wenn wir das umrechnen auf die ganze Sparte der Metzgereibetriebe, dann gibt es schon beträchtliche Beiträge, die hier vom Bund wie von den Kantonen bereitgestellt werden müssen.
Darauf muss ich Sie einfach hinweisen. Sie können gerade den Bereich der Investitionskredite ja nicht einfach beliebig erhöhen und müssen sonst kompensieren. Deshalb ist es halt auch am Schluss die Frage, so lieb mir das für gewisse Käsereien wäre: Braucht es diese zusätzliche Ausdehnung? Können wir das so organisieren, dass es im Vollzug erstens möglich ist, zweitens nicht zu viel Aufwand gibt, weil die Abgrenzung schwierig ist, und drittens die finanziellen Mittel dort nicht "überdehnt" werden, wo es vom Finanzvolumen her sowieso problematisch wird? Sie können das nicht abschätzen, und ich kann es Ihnen auch nicht umfassend darlegen. Ich kann es nur im Bereich der Käsereien, wo wir Schätzzahlen haben, in etwa darlegen. Dort sind es 30 Prozent mehr Beiträge, mit denen wir rechnen.
Zum letzten Argument, das war auch noch die Frage von Herrn Büttiker zur Problematik mit der EU: Auch das haben wir uns selbstverständlich überlegt. Herr David hat schon zu Recht den Hinweis gemacht, dass das EU-Beitragsregime natürlich ein komplett anderes ist. Die Beihilfen der EU sind, wie Sie wissen, vor allem auf Gebäude ausgerichtet, wofür Beiträge in sehr hohem Ausmass ausgerichtet werden. Wir sind innerhalb von Europa also nicht unbedingt die Meister, was die Finanzhilfen betrifft. Auch viele europäische Länder subventionieren die Landwirtschaft tatkräftig, aber mit anderen Instrumenten.
Ich glaube, dass man nicht von einer Verfälschung der Systeme sprechen kann, weil das System ein anderes ist. Am Schluss ist der Marktpreis entscheidend. Wir operieren mit wesentlich höherem Grenzschutz, also mit Zöllen, mit denen unsere Produkte geschützt werden. Das müsste man dann ja fairerweise auch noch aufwiegen, damit man am Schluss alles äquivalent einander gegenüberstellen kann. Die OECD vergleicht sämtliche Unterstützungen eines Staates im Agrarsektor, und wie Sie wissen, ist die Schweiz dort an drittletzter Stelle oder an drittvorderster Stelle, je nachdem, wie Sie die Tabelle anschauen. Die EU richtet also Beihilfen aus, aber wenn man das ganze Regime anschaut, mit Zollschutz usw., ist die Schweiz natürlich ein wesentlich grösserer Agrarprotektionist als die EU. Deshalb glaube ich nicht, dass man das vergleichen kann.
Zu Recht weisen Sie aber auf den Freihandel hin, Herr Büttiker. Das ist das Moment, unter dem wir das ganze Regime überdenken müssen. Wir sind jetzt daran, verschiedene Varianten von flankierenden Massnahmen zu besprechen. Bei denjenigen Bereichen, wo durch eine Öffnung des Marktes Probleme entstehen, stellt sich die Frage, wie man sie stützen könnte. Wir werden uns auch generell überlegen müssen, ob dieses Direktzahlungssystem das richtige ist, ob wir ergänzend Beihilfen schaffen müssen. Das werden genau die Überlegungen sein, die wir anstellen müssen, falls der Bundesrat ein solches Mandat zu Verhandlungen verabschiedet.
Die grosse Reform ist meines Erachtens eben nicht diese hier, sondern die grosse Reform wird es sein, wenn wir sagen: Die Vorteile des Freihandels überwiegen die Nachteile, die Öffnung ist volkswirtschaftlich sinnvoll. Dann muss man das anschauen, und dann haben wir aber eine grössere Übung vor uns. Das ist für mich auch ein Argument, um jetzt nicht ein neues Instrument einzubringen, das wir dann allenfalls nur für eine beschränkte Zeit anwenden, das mehr kostet, das Abgrenzungsprobleme schafft.
Deshalb empfehle ich Ihnen bei aller Liebe zu den Käsereien, hier beim bisherigen Regime zu bleiben. Wenn Sie eine Veränderung wollen, müssen Sie konsequenterweise Berg- und Talgebiet gleich behandeln, oder Sie müssen sonst überall bei Beiträgen und Investitionskrediten nur noch das Berggebiet unterstützen, was aber für die Einzelbetriebe wie auch für Gemeinschaftsbetriebe eine Verschlechterung der heutigen Situation wäre.

Stähelin Philipp (C, TG): Ich entschuldige mich dafür, dass ich nach dem Votum der Frau Bundesrätin noch mit einer Frage komme. Ihre Ausführungen haben mich aber in einem Punkt verwirrt - ich sage das klar -, und zwar geht es um die Finanzierung. Sie haben ausgeführt, dass die Kantone stärker belastet würden, wenn wir einen Entscheid in diese Richtung fällen. Es stellt sich folgende Frage: Wird dann das Betreffnis des Bundesbeschlusses über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2008-2011 angehoben, oder ändern sich die Betreffnisse der kantonalen Investitionskredite? Diese sind ja auch vorgegeben. Ändert sich daran etwas? Ich wäre froh, wenn Sie mir diese Frage noch beantworten könnten.

Leuthard Doris, Bundesrätin: Wenn Sie den Kreditrahmen nicht erhöhen, wenn Sie dabei bleiben, dann ist das natürlich zu kompensieren. Das heisst, wir müssten die Summe allenfalls auf entsprechend mehr Betriebe verteilen, die ein Gesuch stellen. Die Kantone sind bei den Beiträgen Kofinanzierer; dort kann ich natürlich keinen Einfluss nehmen. Entweder sind die Kantone gezwungen, die Budgetmittel zu erhöhen, oder sie müssen auch kompensieren, d. h. die gleiche Summe auf mehr Gesuche verteilen. Unter dem Strich bleibt somit für den Einzelbetrieb weniger übrig. Das ist bei den Investitionskrediten genau dasselbe. Deshalb müssten Sie auch noch entscheiden, ob Sie den Zahlungsrahmen entsprechend erhöhen oder ob Sie bereit sind - weil jetzt kleingewerbliche Betriebe auch mit eingeschlossen werden -, den Einzelbetrieben oder den gemeinschaftlichen Betrieben, die heute in den Genuss dieser Kredite und Beiträge kommen, entsprechend kleinere Summen zu gewähren.
AB 2007 S 346 / BO 2007 E 346

Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit I .... 24 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit .... 19 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Minderheit I .... 33 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II .... 10 Stimmen

Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 33 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise

Art. 87
Antrag der Mehrheit
Abs. 2
Die Massnahmen sind im unmittelbaren Einzugsgebiet wettbewerbsneutral zu gestalten.
Abs. 3
Streichen

Antrag der Minderheit
(Leuenberger-Solothurn)
Abs. 2
Unverändert

Art. 87
Proposition de la majorité
Al. 2
Les mesures ne doivent pas avoir d'incidence sur la concurrence dans le rayon d'activité immédiat.
Al. 3
Biffer

Proposition de la minorité
(Leuenberger-Solothurn)
Al. 2
Inchangé

Germann Hannes (V, SH), für die Kommission: Artikel 87 legt den Grundsatz für Beiträge an Strukturverbesserungen fest. In Absatz 2 muss es statt "gegenüber direkt betroffenen Gewerbebetrieben" ganz neutral formuliert heissen: "Die Massnahmen sind im unmittelbaren Einzugsgebiet wettbewerbsneutral zu gestalten." Es wird in der Grundsatzbestimmung nicht mehr zwischen Gewerbe- und Landwirtschaftsbetrieben differenziert. Absatz 3 fällt logischerweise weg, er wird gestrichen; das ist nach dem Systementscheid unbestritten.

Präsident (Bieri Peter, Präsident): Herr Leuenberger-Solothurn lässt mitteilen, dass die Anträge der Minderheit zu den Artikeln 87, 93 und 105 mit unserem Entscheid zu Artikel 107a erledigt sind.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 26 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise

Art. 93 Abs. 1 Bst. d
Antrag der Mehrheit
d. Bauten gewerblicher Kleinbetriebe im Berggebiet, sofern sie landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse mit einer hohen Wertschöpfung verarbeiten und vermarkten. Die Betriebe müssen mindestens die erste Verarbeitungsstufe umfassen.

Antrag der Minderheit
(Leuenberger-Solothurn)
Streichen

Art. 93 al. 1 let. d
Proposition de la majorité
d. dans les régions de montagne, pour des bâtiments de petites entreprises artisanales, pour autant que celles-ci créent une haute valeur ajoutée en transformant et en commercialisant des produits agricoles et que l'activité de l'entreprise comprenne au moins le premier niveau de transformation.

Proposition de la minorité
(Leuenberger-Solothurn)
Biffer

Germann Hannes (V, SH), für die Kommission: Artikel 93 beinhaltet den Grundsatz zu den Beiträgen. Es heisst jetzt in Absatz 1 Buchstabe d: "Bauten gewerblicher Kleinbetriebe im Berggebiet". Nur diese bekommen hier Beiträge, nicht die anderen. Damit werden Landwirtschaft und Kleingewerbe einander wiederum gleichgestellt.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 31 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise

Art. 105 Abs. 1 Bst. c
Antrag der Mehrheit
c. Bauten und Einrichtungen gewerblicher Kleinbetriebe.

Antrag der Minderheit
(Leuenberger-Solothurn)
Streichen

Art. 105 al. 1 let. c
Proposition de la majorité
c. des bâtiments et des installations de petites entreprises artisanales.

Proposition de la minorité
(Leuenberger-Solothurn)
Biffer

Germann Hannes (V, SH), für die Kommission: Artikel 105 ist der Grundsatzartikel des Kapitels "Investitionskredite". Hier muss die Einbettung der neuen Unterstützungsmöglichkeit mit Investitionskrediten in allgemeiner Art erfolgen. In Absatz 1 Buchstabe c wird darum schlicht festgehalten, dass Investitionskredite für Bauten und Einrichtungen nicht ausschliesslich an Landwirtschaftsbetriebe, sondern auch an gewerbliche Kleinbetriebe ausgerichtet werden können.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
AB 2007 S 347 / BO 2007 E 347
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 31 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise

Art. 96 Abs. 4, 5
Antrag der Kommission
Streichen

Art. 96 al. 4, 5
Proposition de la commission
Biffer

Germann Hannes (V, SH), für die Kommission: Der Nationalrat will mit den Absätzen 4 und 5 von Artikel 96 die Holz- und Biomassennutzung sowie die Nutzung von Solaranlagen im Landwirtschaftssektor fördern. Die Förderung soll über finanzielle Anreize erfolgen. Zudem sollen die Anliegen rasch bewilligt werden. Die zu langen Bewilligungszüge sind ein grosses Ärgernis.
Weil wir diese Bestimmung hier streichen werden, mache ich auf ein Schreiben unserer Kommission an die UREK aufmerksam. Hier halten wir fest: "Obwohl die Kommission in Artikel 96 Absätze 4 und 5 nicht der Version des Nationalrates gefolgt ist, hat sie mit Besorgnis Kenntnis genommen vom untolerierbar langwierigen Verfahren, mit welchem insbesondere Landwirte um eine Baubewilligung für Holz- und Biomasseanlagen sowie Solaranlagen ersuchen müssen. In Anbetracht der interessanten Zukunftsperspektiven, die erneuerbare Energien der Landwirtschaft bieten, ersucht Sie die WAK-SR zu prüfen, wie die Baubewilligungsverfahren für diese Anlagen beschleunigt werden könnten, dies natürlich nicht nur für Landwirte, sondern ganz allgemein. Die Kommission ist sich bewusst, dass die Bewilligungsverfahren durch das kantonale Recht geregelt sind. Trotzdem ist sie der Ansicht, dass Lösungen auf nationaler Ebene zumindest in Erwägung gezogen werden sollten, sei dies im Rahmen der Vollzugsmassnahmen des kürzlich revidierten Energiegesetzes oder im Rahmen der anstehenden Revision des Raumplanungsgesetzes." So weit unser Anliegen, mit dem wir uns aber direkt an die zuständige Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie richten, um das zu beschleunigen.
Die Kommission ist der Meinung, dass es in der Landwirtschaft durchaus ein Energiepotenzial gibt. Mit der Einspeisevergütung im Energiegesetz und weiteren Massnahmen bestehen jedoch bereits Instrumente, um dieses Potenzial auszuschöpfen. Dafür stehen gemäss Energiegesetz rund 300 Millionen Franken zur Verfügung. Die Kommission findet zudem, dass die vom Nationalrat in den Absätzen 4 und 5 vorgeschlagene Ergänzung von Artikel 96 nicht ins Landwirtschaftsgesetz gehört, und beantragt jeweils einstimmig die Streichung. Sie tut dies umso bewusster, als die vorgeschlagene Ergänzung erstens zu einer Verzerrung zwischen landwirtschaftlich-gewerblichen und privaten Investoren führen würde und zweitens durch diese Bestimmungen im Bundesgesetz die kantonalen Verfahren ausgehebelt würden.

Leuthard Doris, Bundesrätin: Im Lichte der allgemeinen energiepolitischen Diskussionen sind diese Anträge im Nationalrat zum Teil in letzter Minute gestellt worden. Sie haben sicher ihre Berechtigung, weil die Energie auch im landwirtschaftlichen Bereich eine zunehmende Rolle spielt. Trotzdem bitte ich Sie, Ihrer Kommission zu folgen, und zwar aus folgenden Gründen:
1. Der Kommissionspräsident hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir im Bereich der Energiepolitik - mit der Einspeisevergütung und der Revision des Energiegesetzes - generell vorwärtsgekommen sind, aber natürlich nicht nur beschränkt auf den Landwirtschaftsbereich. Vielmehr ist das eine allgemeine politische Aufgabe, und wir sollten nicht in einzelnen Sektoren zusätzliche Bestimmungen einbauen, sondern es braucht ein Gesamtkonzept. Der Bundesrat wird unter der Federführung des UVEK bis Ende Jahr einen Aktionsplan für weitere Massnahmen betreffend Energieeffizienz vorlegen, und insofern bleibt das sowieso ein Geschäft, welches die gesamte Palette der Produktion in diversen Bereichen umfasst und nicht nur die Landwirtschaft umfassen soll.
2. Wir haben heute - gestützt auf die geltende Gesetzgebung - bereits Möglichkeiten, Landwirte im Energiebereich zu unterstützen, sofern ein direkter Bezug zur Landwirtschaft besteht. Das ist mit dem direkten Stofffluss im Bereich der Biomasse der Fall. Hier haben wir - gestützt auf Artikel 106 Absatz 1 LWG - die Möglichkeit, Investitionskredite als einzelbetriebliche Massnahmen zu bezahlen, und zwar bis zu maximal 40 Prozent der Baukosten oder 200 000 Franken im Einzelfall. Das wird gemacht, und das ist sinnvoll. Neu - das haben Sie in der Botschaft sicher gelesen - werden wir in Artikel 107 Absatz 1 Buchstabe b dasselbe auch für gemeinschaftliche Bauten in derselben Kategorie Biomasse ins Auge fassen.
Wenn Sie aber dem Beschluss des Nationalrates zustimmen, werden Sie sehen, dass hier eine Tür zur Unterstützung für den gesamten Bereich der erneuerbaren Energien geöffnet wird. Das umfasst natürlich weit mehr als jene Produktion, die einen direkten Bezug zur Landwirtschaft hat. Es wäre also z. B. möglich, auch für eine Windturbine einen Investitionskredit zu erhalten, und das betrachten wir nicht unbedingt als landwirtschaftliche Aufgabe. Hingegen finden wir, es sei richtig, die Verwertung der Biomasse, die einen direkten Bezug zur Landwirtschaft hat, zu unterstützen, weil dies zur Diversifizierung unserer Energieproduktion beiträgt und die Landwirte durch dieses Produkt und ihr Know-how befähigt sind, in diesem Bereich auch als Energiewirte aufzutreten.
Die Zustimmung zur Version des Nationalrates würde aber dieses Regime für alle erneuerbaren Energien öffnen, und das halten wir nicht unbedingt für sinnvoll.
3. Ich glaube effektiv, dass es auch im Lichte der Aufgabenverzichtplanung, die dem Bundesrat auch vom Parlament immer wieder unter die Nase gerieben wird, einfach nicht sinnvoll ist, immer weitere Subventionstatbestände zu schaffen. Sie haben das soeben für die gewerblichen Kleinbetriebe getan. Ich werde Ihnen das dann aber auch wieder unter die Nase reiben, wenn Sie kritisieren, bei der Aufgabenverzichtplanung mache der Bundesrat gar nichts. Sie haben uns soeben eine neue Aufgabe zugeordnet. Selbstverständlich werden wir diesen Auftrag umsetzen, wenn der Nationalrat das auch verlangt, aber von Abbau der Aufgaben kann einmal mehr keine Rede sein. Dasselbe ist auch hier der Fall: Wenn Sie diese Bestimmung für alle Arten von erneuerbarer Energie öffnen wollen, dann ist das klar eine zusätzliche Aufgabe, die nicht nur landwirtschaftsbezogen ist. Deshalb bitte ich Sie, uns darin zu unterstützen, dass wir im Bereich der Energiegewinnung aus Biomasse mit Unterstützungen an die Landwirte weiterfahren; aber eine Ausweitung darüber hinaus sollten wir konsequenterweise unterlassen respektive dem Aktionsplan des UVEK im Bereich Energieeffizienz mit einer Gesamtstrategie vorbehalten. Das ist sinnvoller, als diesen Bereich hier aus der aktuellen Diskussion heraus, losgelöst von einer Gesamtstrategie, bei der Landwirtschaft auszuweiten.

Angenommen - Adopté

Art. 106 Abs. 1 Bst. e, Abs. 2 Bst. f; Art. 107 Abs. 1 Bst. e
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit
(Leumann, Forster, Lauri, Wicki)
Streichen
AB 2007 S 348 / BO 2007 E 348
Art. 106 al. 1 let. e, al. 2 let. f; art. 107 al. 1 let. e
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité
(Leumann, Forster, Lauri, Wicki)
Biffer

Germann Hannes (V, SH), für die Kommission: Die Artikel 106 und 107 können zusammen behandelt werden, es geht um die gleiche Sache. Das eine Mal sind es einfach Investitionskredite für einzelbetriebliche Massnahmen, und das andere Mal sind es Investitionskredite für Gemeinschaftsprojekte.
Der Nationalrat will mit der Ergänzung in den Artikeln 106 und 107 eine Gesetzesgrundlage schaffen, damit künftig für Anlagen zur Produktion von erneuerbarer Energie Investitionskredite ausgerichtet werden können. Dies soll möglich sein, wenn die Anlagen von einem Eigentümer eines landwirtschaftlichen Gewerbes, einem Pächter oder im Rahmen eines gemeinschaftlichen Projektes erstellt werden. Heute werden im Sinne der Diversifizierung mit solchen Investitionskrediten für einzelbetriebliche Massnahmen bereits Anlagen gefördert.
Die Mehrheit der Kommission beantragt darum Zustimmung zum nationalrätlichen Beschluss. Die Minderheit Leumann beantragt Ihnen die Streichung; sie ist der Meinung, dass es nicht sein dürfe, dass mit Geldern aus dem Agrarkredit Solaranlagen oder Windräder finanziert würden. Sie sehen also, dass man sich in der Stossrichtung einig ist. Beide wollen die erneuerbaren Energien fördern: die Mehrheit einfach generell, während die Minderheit den vielleicht etwas konsequenteren Weg der Unterscheidung vorschlägt.

Leumann-Würsch Helen (RL, LU): Ich kann mich nun sehr kurz fassen, nachdem die Argumentation für die Streichung der Bestimmung im Grunde genommen bereits im Referat von Frau Bundesrätin Leuthard enthalten war.
Ich bin nicht grundsätzlich gegen die Förderung von Anlagen zur Produktion von erneuerbarer Energie; das Anliegen des Nationalrates ist an sich unterstützungswürdig. Es kann aber nicht sein, dass die energie- und klimapolitisch motivierten Massnahmen aus dem Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft finanziert werden. Deshalb lasse ich jetzt den ganzen mittleren Teil meiner Begründung weg und verweise auf die Begründung der Frau Bundesrätin; die umfasst genau die Problematik. Wir haben ja jetzt das Elektrizitätsmarktrecht verabschiedet, und dort sind Beiträge vorgesehen - nicht nur für die Landwirtschaft, sondern für das Gewerbe, für die Industrie und auch für Privathaushalte. Entsprechend wird dort auch die Landwirtschaft berücksichtigt werden, und das ist der Punkt, wo angesetzt werden muss. Wenn es aus irgendeinem Grund nicht genug Geld geben sollte oder was auch immer, muss das im Elektrizitätsmarktrecht und nicht im LWG geregelt werden.
Deshalb bitte ich Sie, Absatz 1 Buchstabe e zu streichen, denn er ist absolut überflüssig.

Sommaruga Simonetta (S, BE): Wir haben soeben bei Artikel 96 die beiden energiepolitischen Beschlüsse des Nationalrates gestrichen. Ich habe das auch mitgetragen, weil, wie bereits erwähnt wurde, im Energiegesetz mit der Einspeisevergütung bereits Beiträge an eine umweltverträgliche Energieproduktion vorgesehen sind und weil Beschleunigungen für das Bewilligungsverfahren im Raumplanungsgesetz angeschaut werden müssen. Die WAK hat der UREK bereits geschrieben und festgehalten, man solle sich dort darum kümmern, weil es in diesem Bereich tatsächlich sehr stossende Beispiele gibt.
In den Artikeln 106 und 107 geht es, wie bereits erwähnt, um Investitionskredite und nicht um Beiträge. Um es gleich einmal klarzustellen: Das Energiegesetz sieht keine Investitionskredite vor. Die Einspeisevergütung ist kein Investitionskredit, sondern dort bekommen Sie das Geld erst, wenn Sie bereits gebaut haben. Wie bekannt: Investitionskredite braucht man, um überhaupt etwas bauen zu können.
Ich glaube, es ist unbestritten, dass die Energieproduktion in der Landwirtschaft in Zukunft noch ein viel wichtigerer Einkommensbestandteil sein wird. Das war auch in unserer Kommission nicht bestritten. Der Landwirt als Energiewirt - ich bin überzeugt davon, dass die Energieproduktion in Zukunft eines der ganz wichtigen zusätzlichen Einkommen sein wird, die unsere Landwirte erzielen können. Es ist ja auch so, dass sich Landwirtschaftsbetriebe sehr gut für den Einbau von Solaranlagen, aber auch von Biogasanlagen und die Holznutzung eignen. Es macht Sinn, dass man diese Energieproduktion in den landwirtschaftlichen Betrieben aufnimmt.
Noch einmal: Die Produktion von erneuerbaren Energien wird auch für die Diversifizierung in der Landwirtschaft sehr wichtig sein. Wir erwarten ja von unseren Landwirten, dass sie innovative Lösungen finden, um ihr Einkommen zu verbessern.
Es ist klar, dass wir mit Buchstabe e, den wir hier einfügen, keine zusätzlichen Beträge sprechen. Es gibt also nichts Zusätzliches zur Einspeisevergütung. Wir wollen einfach sicher sein, dass die landwirtschaftlichen Betriebe Zugang zu Investitionskrediten für wichtige, zukunftsorientierte Investitionen haben. Wenn man jetzt sagt, das werde ohnehin schon gemacht, gemäss Artikel 106 Absatz 1 Buchstabe c habe man ja die Möglichkeit, Investitionskredite für den landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich abzuholen, dann muss ich Ihnen einfach sagen: Das ist unter Umständen für die Energieproduktion zu eng gefasst. Es gibt Energieproduktionsmöglichkeiten, die unter Umständen nicht landwirtschaftlich und nicht landwirtschaftsnah sind. Ich erwähne hier ein Solardach; es wird umstritten sein, ob das noch landwirtschaftsnah sei. Es geht auch um die Geothermie, die durchaus auch auf einem landwirtschaftlichen Betrieb Sinn machen kann. Ich befürchte einfach, dass wir mit Buchstabe c diese Formen von Energieproduktion, die sinnvoll sind, nicht fassen werden.
Ich bitte Sie deshalb - es wurde auch in der Kommission gesagt -, dass wir der Klärung halber diesen Buchstaben e in die Artikel 106 und 107 aufnehmen und die Produktion von erneuerbaren Energien explizit erwähnen. Das Argument, Landwirte würden dann in Zukunft plötzlich ganze Windpärke, die keinen Bezug zur landwirtschaftlichen Produktion hätten, in ihren Landwirtschaftsbetrieben aufstellen, ist einfach falsch. Dagegen spricht das Raumplanungsgesetz. Es gibt also keine Windpärke in den landwirtschaftlichen Betrieben. Aber mit diesem zusätzlichen Buchstaben stellen wir sicher, dass auch in diesem wichtigen, zukunftsorientierten Bereich Investitionskredite zur Verfügung stehen werden. Es gibt kein zusätzliches Geld, aber wir stellen sicher, dass das Geld, das sinnvoll und nötig ist, auch tatsächlich zur Verfügung stehen wird.

Wicki Franz (C, LU): Frau Sommaruga hat es gesagt: Es gibt kein zusätzliches Geld, dessen müssen wir uns bewusst sein. Der Kuchen ist geformt, und wir haben nicht mehr Mittel. Jetzt können Sie nicht noch einen zusätzlichen, weiteren Subventionstatbestand verlangen. Sie haben Beispiele gebracht. Stellen Sie sich vor, ein Landwirt kann ein Solardach mit einer Subvention machen, und der Gewerbetreibende nebenan erhält keine Subventionen aufgrund dieses Tatbestandes. Frau Leumann hat es gesagt: Wir sind durchaus der Meinung, dass die erneuerbaren Energien unterstützt werden sollen, wir haben das auch im Energiegesetz gemacht, aber hier ist es der falsche Ort.
Deshalb bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen.

Leuthard Doris, Bundesrätin: Ich habe mich bereits geäussert, es ist nichts Neues gekommen, die Argumente liegen auf dem Tisch. Eine Streichung dieser Bestimmung - das ist mir wichtig - ist keine Absage an die erneuerbaren Energien. Das wäre falsch. Der Bundesrat und - so glaube ich - das Parlament sprechen sich klar dafür aus, dass wir diesen Bereich vermehrt unterstützen.
Aber noch einmal: Mit der Version des Nationalrates würden Sie einen grösseren Umfang schaffen, als wir möchten. Wir
AB 2007 S 349 / BO 2007 E 349
fördern diesen Bereich seit 2004, und wir wollen es auch weiterhin tun, aber eben in der landwirtschaftsnahen Produktion. Wie soll ich sonst - Herr Wicki hat jetzt auch sehr schön eine weitere Differenz genannt - jemandem erklären, dass eine Windkraftanlage eines Landwirtes unterstützt wird und dass ein anderes Projekt zehn Kilometer daneben den normalen Bankkredit beanspruchen muss? Das ist auch nach aussen nicht erklärbar. Deshalb verweise ich hier auf das Gesamtkonzept zu den erneuerbaren Energien, das Ihnen der Bundesrat in Kürze vorlegen wird.

Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit .... 25 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit .... 13 Stimmen

Präsident (Bieri Peter, Präsident): Damit entfällt die Abstimmung über die Ausgabenbremse.

Art. 169 Abs. 1 Bst. h
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 169 al. 1 let. h
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Germann Hannes (V, SH), für die Kommission: Gemäss Nationalrat soll die Höchstgrenze für Ordnungsbussen bei Widerhandlungen gegen das Landwirtschaftsgesetz auf 10 000 statt 5000 Franken festgelegt werden. Die Kommission ist damit einverstanden.

Angenommen - Adopté

Art. 187c
Antrag der Kommission
Abs. 2
Streichen
Abs. 3
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 187c
Proposition de la commission
Al. 2
Biffer
Al. 3
Adhérer à la décision du Conseil national

Germann Hannes (V, SH), für die Kommission: National- und Ständerat haben entschieden, die Zollkontingentsanteile bei Kartoffeln nicht zu versteigern. Logischerweise muss nun auch Artikel 187c Absatz 2 gestrichen werden.

Angenommen - Adopté


7. Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2008-2011
7. Arrêté fédéral sur les moyens financiers destinés à l'agriculture pour les années 2008-2011

Art. 1 Bst. b, c
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 1 let. b, c
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Germann Hannes (V, SH), für die Kommission: Auch hier kann ich es kurz machen. Nationalrat und Ständerat haben in Übereinstimmung den Zahlungsrahmen bei 13,649 Milliarden Franken festgelegt. Im Vergleich zur Fassung des Bundesrates entspricht dies einer Erhöhung des Zahlungsrahmens um 150 Millionen Franken. Der Nationalrat hat jedoch die Mittel für die Massnahmen zur Förderung von Produktion und Absatz um 127 Millionen Franken höher festgelegt als der Ständerat. Im Gegenzug hat der Nationalrat die Mittel für die Direktzahlungen um den gleichen Betrag tiefer festgelegt. Damit, kann man sagen, stimmt nun alles überein. Die Finanzierungsbeschlüsse stimmen materiell mit dem überein, was wir beschlossen haben. Die Kommission unterstützt den Vorschlag des Nationalrates, weil damit die im Landwirtschaftsgesetz materiell beschlossenen Massnahmen auch finanziert werden können, ohne dass eine unerwünschte Mittelverteilung zwischen den Produktionszweigen ausgelöst wird.

Leuthard Doris, Bundesrätin: Ich möchte mich nicht mehr inhaltlich dazu äussern, das ist so bereinigt, und die beschlossene Version entspricht natürlich den Beschlüssen bei der Verkäsungs- und der Siloverzichtszulage. Es ist jetzt auch ausgewogener zwischen den verschiedenen Branchen, damit das Gleichgewicht bestehen bleibt. Ich muss einfach noch einmal etwas anfügen, damit das wirklich gesagt ist: Die Doha-Runde hat, wie Sie wissen, noch keinen Abschluss, aber die grossen G4-Staaten haben sich darauf geeinigt, per Ende Jahr abzuschliessen. Ich kann Ihnen sagen, die Verhandlungen werden derzeit sehr intensiv geführt, und es ist nicht auszuschliessen, dass das gelingt.
Ich werde ein freudiges und ein leidendes Herz haben, wenn es gelingt. Einerseits wollen wir die multilaterale Ebene stärken. Wir wollen diese Doha-Runde zu einem Abschluss bringen, weil es volkswirtschaftlich wichtig ist. Landwirtschaftspolitisch hiesse das aber, dass es relativ schnell auf uns zukommt, dass wir uns hier massiven Senkungen der Zölle ausgesetzt sehen. Vor diesem Hintergrund - ich sage es nochmals - ist eine Erhöhung des Zahlungsrahmens, eine Verlangsamung des Tempos, eine teure Sache. Sie werden umso mehr Mittel einschiessen müssen, um die Auswirkungen des Abbaus des Grenzschutzes austarieren zu können. Das muss ich einfach nochmals betonen. Sie übernehmen damit auch diese Verantwortung. Ich kann nicht garantieren, dass der Abschluss Ende Jahr kommt. Die Verhandlungen sind im Moment einfach sehr intensiv. Aber er kommt, dieses Jahr oder bis 2009. Sie tun schlussendlich - das möchte ich einfach noch einmal sagen - der Landwirtschaft in der mittel- und langfristigen Planung nichts Gutes, sondern Sie bremsen Strukturveränderungen, und das kostet uns dann mehr, wenn die Welthandelsbedingungen uns zu Veränderungen zwingen werden. Das möchte ich hier einfach nochmals deutlich zum Ausdruck gebracht haben.

Angenommen - Adopté

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