Leuthard Doris, Bundesrätin:
Sie haben hier einen zweifellos schwierigen Entscheid zu fällen. Ich danke für die gute Diskussion, welche die gesamte Bandbreite der mit diesem Artikel verbundenen Probleme aufgezeigt hat. Ich habe von Anfang an für das Anliegen, das Herr Frick eingebracht hat, Sympathie gehabt. Aber die intensive Beschäftigung mit diesem Antrag hat auch ergeben - das hat Herr Lauri sehr gut dargelegt -, dass es äusserst schwierig ist, das Grundanliegen umzusetzen, wonach bäuerliche Produzentenorganisationen mit gewerblichen Kleinbetrieben gleichgestellt würden, ohne neue Ungleichheiten zu schaffen. Das ist die heutige Konklusion. Artikel 87 ist effektiv der Grundsatzartikel, der zum Ausdruck bringt, weshalb der Bund überhaupt Beiträge und Investitionskredite zahlen soll. Dieser Artikel nennt den Zweck, den wir mit diesen Beiträgen und Investitionskrediten verfolgen: Verbesserung der Betriebsgrundlagen, um die Produktionskosten zu senken, oder die Verbesserung der Wirtschaftsverhältnisse im ländlichen Raum. Das muss erreicht werden und nicht per se die Gleichstellung. Das ist nicht der Zweck dieser Beiträge und Investitionskredite, sondern die Verbesserung der Betriebsgrundlagen und der Wirtschaftsverhältnisse im ländlichen Raum. Das ist die entscheidende Frage: Erreichen wir dieses Ziel, wenn wir jetzt auch noch die gewerblichen Kleinbetriebe gleichstellend unterstützen, oder erreichen wir es nicht? Das ist die Frage, die zentral ist.
Die bäuerlichen Produzenten haben hier Unterstützung erhalten, weil wir damit eben eine grössere Einheit erreicht haben, eine Verbesserung der Betriebsgrundlagen. Das war vom Gesetzgeber gewollt. Wenn Sie jetzt eine Ausdehnung verlangen, schaffen Sie damit zwar gleich lange Spiesse, aber auch diverse neue Abgrenzungsprobleme. Der Antrag der Minderheit I (Lauri) zu Artikel 107a will eine Abgrenzung nach Zonen. Wenn wir überall unterstützen, dann müsste überall im Berg- und im Talgebiet eine Gleichbehandlung vorgesehen werden. Wir haben aber schon in der heutigen Gesetzgebung diverse Unterschiede in der Behandlung, je nachdem, ob man im Berg- oder im Talgebiet produziert. Das ist die Problematik im Antrag der Minderheit I zu Artikel 107a. Die Gleichbehandlung würde bedingen, dass man im Berg- und im Talgebiet gleich lange Spiesse offerieren würde. Ansonsten würde diese Absicht nicht vollumfänglich umgesetzt.
Es gäbe zweitens ein Problem der Abgrenzung nach Produkten: Wir haben versucht, die vorliegende Bestimmung auf die erste Verarbeitungsstufe von gewerblichen Kleinbetrieben zu beschränken. Herr Lauri hat anhand konkreter Beispiele sehr schön dargelegt, dass, obschon die Kommission die Käsereibetriebe im Visier hatte, mit der Formulierung die gesamte Palette der Verarbeitung gemeint ist. Herr Büttiker hat zu Recht auf die Metzgereien hingewiesen. Heute ist es gemäss Artikel 3 des Landwirtschaftsgesetzes so, dass ein Bauer schlachten lassen kann und dann auf |
AB 2007 S 345 / BO 2007 E 345
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dem Hof direkt verkaufen darf. Das wäre gemäss Artikel 3 möglich. Sie schaffen hier nun zusätzliche Tatbestände und zusätzliche Abgrenzungsprobleme. Wenn ein Bauer das Fleisch, das er im Tal schlachten lässt, im Tal verkauft, dann wird er von dieser Bestimmung nicht erfasst. Sie sehen also auch, dass da ein relativ grosses Umgehungspotenzial entsteht respektive dass sich ein Betrieb entsprechend orientiert.
Wir kennen heute auch das Problem der Unterscheidung nach Tätigkeiten. Auch hier gibt es Differenzierungen - eben nach Verarbeitung -, Behandlungen, die schon heute unterschiedlich sind und die unterschiedlich bleiben werden. Schlussendlich haben wir uns zwar bemüht, für die Definition des gewerblichen Kleinbetriebs eine Lösung zu finden: Es ist diejenige, welche die EU anwendet; damit kann man arbeiten. Aber auch diese Definition lässt natürlich Probleme bei der Umsetzung offen. Wer dann die Definition knapp nicht erfüllt, wird auch ungleich behandelt. Es ist bei der Gesetzgebung halt so, dass man die gleich langen Spiesse wohl kaum jemals erreicht, weil solche Definitionen naturgemäss implizieren, dass es auch Betriebe geben kann, die dann aufgrund eines einzigen Kriteriums nicht in den Genuss dieser zusätzlichen Unterstützung gelangen.
Ein Problem, das jetzt nicht angesprochen wurde, möchte ich aber auch noch erwähnen: die finanzielle Seite. Wenn Sie sowohl die Beiträge wie auch die Kriterien für Investitionskredite ausweiten, dann hat das natürlich Kostenfolgen. Das betrifft auch die Kantone, weil die Beiträge kofinanziert werden. Auch die Kantone müssten also hier Mittel bereitstellen. Auch bei den Investitionskrediten wurden zusätzliche Auslagen generiert. Ich kann Ihnen dazu keine Zahlen nennen, weil es mit einer so umfassenden Definition für uns nicht möglich ist, die Anzahl der potenziellen gewerblichen Kleinbetriebe zu schätzen. Wir haben zunächst versucht, es für die Käsereien aufzuzeigen. Wir haben heute 650 Käsereien im Land, 60 Prozent im Talgebiet, 40 Prozent im Berggebiet. Von diesen 650 Käsereien sind 70 Prozent als Genossenschaften organisiert. Familienbetriebe, wie sie von Herrn Frick genannt wurden, stellen in der Praxis nicht einmal einen Drittel der Gesamtmenge dar. Knapp 27 Prozent aller Käsereien sind wirklich Familienbetriebe im herkömmlichen Sinn. Wenn wir das extrapolieren, dann würden die genannten Beiträge nur für die Käsereien um 30 Prozent zunehmen. Wenn wir das umrechnen auf die ganze Sparte der Metzgereibetriebe, dann gibt es schon beträchtliche Beiträge, die hier vom Bund wie von den Kantonen bereitgestellt werden müssen.
Darauf muss ich Sie einfach hinweisen. Sie können gerade den Bereich der Investitionskredite ja nicht einfach beliebig erhöhen und müssen sonst kompensieren. Deshalb ist es halt auch am Schluss die Frage, so lieb mir das für gewisse Käsereien wäre: Braucht es diese zusätzliche Ausdehnung? Können wir das so organisieren, dass es im Vollzug erstens möglich ist, zweitens nicht zu viel Aufwand gibt, weil die Abgrenzung schwierig ist, und drittens die finanziellen Mittel dort nicht "überdehnt" werden, wo es vom Finanzvolumen her sowieso problematisch wird? Sie können das nicht abschätzen, und ich kann es Ihnen auch nicht umfassend darlegen. Ich kann es nur im Bereich der Käsereien, wo wir Schätzzahlen haben, in etwa darlegen. Dort sind es 30 Prozent mehr Beiträge, mit denen wir rechnen.
Zum letzten Argument, das war auch noch die Frage von Herrn Büttiker zur Problematik mit der EU: Auch das haben wir uns selbstverständlich überlegt. Herr David hat schon zu Recht den Hinweis gemacht, dass das EU-Beitragsregime natürlich ein komplett anderes ist. Die Beihilfen der EU sind, wie Sie wissen, vor allem auf Gebäude ausgerichtet, wofür Beiträge in sehr hohem Ausmass ausgerichtet werden. Wir sind innerhalb von Europa also nicht unbedingt die Meister, was die Finanzhilfen betrifft. Auch viele europäische Länder subventionieren die Landwirtschaft tatkräftig, aber mit anderen Instrumenten.
Ich glaube, dass man nicht von einer Verfälschung der Systeme sprechen kann, weil das System ein anderes ist. Am Schluss ist der Marktpreis entscheidend. Wir operieren mit wesentlich höherem Grenzschutz, also mit Zöllen, mit denen unsere Produkte geschützt werden. Das müsste man dann ja fairerweise auch noch aufwiegen, damit man am Schluss alles äquivalent einander gegenüberstellen kann. Die OECD vergleicht sämtliche Unterstützungen eines Staates im Agrarsektor, und wie Sie wissen, ist die Schweiz dort an drittletzter Stelle oder an drittvorderster Stelle, je nachdem, wie Sie die Tabelle anschauen. Die EU richtet also Beihilfen aus, aber wenn man das ganze Regime anschaut, mit Zollschutz usw., ist die Schweiz natürlich ein wesentlich grösserer Agrarprotektionist als die EU. Deshalb glaube ich nicht, dass man das vergleichen kann.
Zu Recht weisen Sie aber auf den Freihandel hin, Herr Büttiker. Das ist das Moment, unter dem wir das ganze Regime überdenken müssen. Wir sind jetzt daran, verschiedene Varianten von flankierenden Massnahmen zu besprechen. Bei denjenigen Bereichen, wo durch eine Öffnung des Marktes Probleme entstehen, stellt sich die Frage, wie man sie stützen könnte. Wir werden uns auch generell überlegen müssen, ob dieses Direktzahlungssystem das richtige ist, ob wir ergänzend Beihilfen schaffen müssen. Das werden genau die Überlegungen sein, die wir anstellen müssen, falls der Bundesrat ein solches Mandat zu Verhandlungen verabschiedet.
Die grosse Reform ist meines Erachtens eben nicht diese hier, sondern die grosse Reform wird es sein, wenn wir sagen: Die Vorteile des Freihandels überwiegen die Nachteile, die Öffnung ist volkswirtschaftlich sinnvoll. Dann muss man das anschauen, und dann haben wir aber eine grössere Übung vor uns. Das ist für mich auch ein Argument, um jetzt nicht ein neues Instrument einzubringen, das wir dann allenfalls nur für eine beschränkte Zeit anwenden, das mehr kostet, das Abgrenzungsprobleme schafft.
Deshalb empfehle ich Ihnen bei aller Liebe zu den Käsereien, hier beim bisherigen Regime zu bleiben. Wenn Sie eine Veränderung wollen, müssen Sie konsequenterweise Berg- und Talgebiet gleich behandeln, oder Sie müssen sonst überall bei Beiträgen und Investitionskrediten nur noch das Berggebiet unterstützen, was aber für die Einzelbetriebe wie auch für Gemeinschaftsbetriebe eine Verschlechterung der heutigen Situation wäre.