Reimann Maximilian (V, AG), für die Kommission:
Wir haben es hier, wie gehört, mit zwei Motionen zu tun, die beide das Verhältnis von Taiwan zur Weltgesundheitsorganisation (WHO) zum Inhalt haben. Allerdings ist die vom Nationalrat mit 94 zu 62 Stimmen angenommene Motion Reymond bereits in der Wintersession 2004 eingereicht, aber erst am 19. März 2007 vom Plenum behandelt worden. Diese Motion sollte den Bundesrat verpflichten, das Beitrittsgesuch der Republik Taiwan zur WHO entweder zu unterstützen oder zumindest dafür zu sorgen, dass sich die Delegation der Schweiz an der entsprechenden WHO-Konferenz der Stimme enthalte. Die besagte WHO-Konferenz hat inzwischen stattgefunden; das Beitrittsgesuch Taiwans ist mit 148 zu 16 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt worden; auch die Schweiz hatte, zusammen mit allen anderen Industrieländern, Nein gestimmt, sodass die Motion des Nationalrates somit zeitlich überholt ist. Unserer Kommission lag denn auch kein Antrag auf Annahme der Motion 04.3686 vor. Einen solchen hat nun aber Kollege Hess gestellt. Ich möchte Sie bitten, den Antrag Hess Hans abzulehnen.
Aufgrund der geführten Diskussion und meiner Erklärungen wird Herr Hess möglicherweise - ich weiss es nicht - seinen Antrag nicht aufrechterhalten. Entscheidend für die Ablehnung der Motion des Nationalrates ist nämlich nicht die zeitliche Dimension, sondern einzig und allein der sachliche - sprich: aussenpolitische - Gehalt. Die Motion widerspricht nämlich der von der Schweiz seit 1950, also seit über einem halben Jahrhundert, konstant befolgten Ein-China-Politik. Diese Politik wird seit 1971 auch konsequent von der Uno befolgt. Ein Beitritt der Insel-Republik Taiwan zu einer Unter- oder Sonderorganisation der Vereinten Nationen kann gemäss dieser völkerrechtlichen Maxime nicht erfolgen.
Deshalb auch das grundsätzliche Nein Ihrer Kommission zur Motion des Nationalrates. Die APK war andererseits aber nicht geneigt, das Geschäft einfach mit einem schroffen Nein aus der Welt zu schaffen. Wir haben uns stattdessen am 22. Mai zu einer anderslautenden Motion entschlossen. Sie trägt die Nummer 07.3287 und beauftragt den Bundesrat, sich innerhalb der Gremien der WHO dafür einzusetzen, dass Taiwan auf technisch-pragmatischer Ebene in die Erfüllung der weltgesundheitspolitischen Aufgaben einbezogen wird, und zwar ungeachtet seines internationalen, seines völkerrechtlichen Status.
Die in den letzten Jahren weltweit in zunehmendem Masse auftretenden Infektionskrankheiten gebieten es förmlich, Taiwan nicht als weissen Fleck auf der weltgesundheitspolitischen Karte zu belassen. Im Gegenteil: Taiwan soll und muss insbesondere in die Prävention, in die Überwachung wie auch in den Informationsaustausch zu den bekannten wie auch zu den neuen Infektionskrankheiten einbezogen werden. Man denke in diesem Zusammenhang nur etwa an Sars oder an die Vogelgrippeepidemie, die ja nachgerade im Fernen Osten ausgebrochen sind oder jene Weltregion besonders hart getroffen haben.
Diese Motion ist von der Kommission mit 6 zu 4 Stimmen angenommen worden. Die ablehnenden Stimmen richteten sich nicht grundsätzlich gegen den Inhalt der Motion, also nicht gegen deren Stossrichtung, sondern sie trugen vielmehr der bundesrätlichen Stellungnahme Rechnung, die Schweiz verfolge bereits heute diese pragmatische Linie. Damals vertrat dieses Geschäft in der Kommission die Aussenministerin, Frau Bundesrätin Calmy-Rey; heute ist es - noch zutreffender - der zuständige Gesundheitsminister.
Ebenso gab es in der Kommission den formellen Einwand, unser Anliegen sei gar nicht motionsfähig. Zu diesen beiden Einwänden noch kurz folgende Bemerkungen:
1. Das Anliegen ist motionsfähig, das steht ausser Zweifel; denn gemäss neuem Parlamentsgesetz kann das Parlament vom Bundesrat eine Massnahme verlangen, und das tun wir hier, nicht mehr und nicht weniger.
2. Dem Parlament steht ein eigenes Mitwirkungsrecht in der Aussenpolitik zu. Artikel 166 der Bundesverfassung statuiert ja klar, dass die Bundesversammlung an der Gestaltung der Aussenpolitik aktiv mitwirken kann. Davon macht unsere Kommission hier ausdrücklich Gebrauch. Sie will nämlich Taiwan in die weltgesundheitspolitischen Aufgaben im Rahmen der WHO ausdrücklich eingebunden wissen, und sie will, dass man das in der Öffentlichkeit, im In- wie im Ausland, auch so zur Kenntnis nehmen kann. Wenn sich der Bundesrat bereits auf dieser Linie bewegt, so möchte ihm die Aussenpolitische Kommission mit dieser Motion ganz klar den Rücken stärken. Das ist die Massnahme, die Botschaft, die wir mit unserer Motion zum Ausdruck bringen wollen. Wir stellen mit Genugtuung fest, dass sich der Bundesrat mit seiner Stellungnahme jüngsten Datums - 8. Juni 2007 - auch hinter unsere Motion stellt und Ihnen ebenfalls beantragt, sie anzunehmen. Das ist gelebte Gesundheitspolitik, das liegt zweifellos im vollen Interesse des Schweizervolkes, und das dürfte auch in Peking so verstanden werden.
Deshalb bitte ich Sie, die Motion Reymond abzulehnen und die Motion Ihrer Kommission anzunehmen.