Schmid Samuel, Bundesrat:
Ich beantrage Ihnen namens des Bundesrates ebenfalls, der Kommission zu folgen. An sich könnte ich es sehr kurz machen, und trotzdem bedarf einiges der Klärung. Das Thema ist zu Recht aufgeworfen worden, aber es wird - darauf hat Herr Reimann hingewiesen - teilweise auch kampagnemässig missbraucht, um möglicherweise ein Ziel zu erreichen, das letztlich mit dem Thema nichts zu tun hat. Deshalb wird derart "nahe am Herzen" und eigentlich leider nicht so vertieft mit dem Kopf argumentiert. Nichts gegen Argumente des Herzens - aber die Kommission und der Bundesrat haben sich die Sache mit ihren Analysen auch nicht leichtgemacht.
Vorweg: Meine Aufgabe respektive die Aufgabe des Bundesrates ist nicht in erster Linie - da bin ich sogar mit Herrn Jenny einig - die Pflege von Mythen, denn wir haben dafür zu sorgen, dass dieses Sicherheitsinstrument Armee, bezogen auf die Risiken, mit denen wir kurz-, mittel- und längerfristig konfrontiert werden könnten, stets wieder angepasst wird und glaubwürdig bleibt. Das ist nicht so neu, das hat auch der Präsident der SiK respektive die SiK in ihrem Bericht ausgeführt.
Es gab in der Eidgenossenschaft bereits Zeiten, in denen die Taschenmunition nicht abgegeben wurde. Sie gehörte im 19. Jahrhundert einmal zur persönlichen Ausrüstung, dann wurde sie nur noch Grenztruppen und Territorialtruppen mit Grenzschutzaufgaben abgegeben, den anderen Teilen der Armee nicht mehr. Der Bundesrat hat hier also immer - wahrscheinlich zusammen mit dem Parlament, das hat mindestens die Gesetzesgrundlage dazu gegeben - situations- und sachbezogen entschieden, ob diese Munition abzugeben sei oder nicht.
Weshalb wurde sie dann abgegeben? Herr Jenny, da haben Sie auch Recht: An den 24 Schuss kann nicht die ganze Freiheit des Landes hängen. Allerdings wurde die Munition dann seit dem Krieg zu Recht bis heute abgegeben, weil man davon ausgehen musste - und das haben x Beispiele von Überfällen auf gewisse Länder auch bewiesen -, dass derartige Überfälle durch entsprechende Aktionen von Geheimdiensten, von Spezialisten, von Terrororganisationen fremder Armeen eingeleitet werden, die den Aufmarsch der Armee und die Mobilisation stören wollen. Die Schweiz hatte ein spezielles und auch wirksames Mobilisationssystem, und man wollte dem Wehrmann für diesen Fall die Möglichkeit geben, mit dieser Munition zumindest seinen Organisationsplatz zu erreichen. Dort war dann schon Munition; dort hätte er sich auch weiter aufmunitioniert. Aber ab diesem Zeitpunkt wurde er logistisch von der Armee betreut. Die Dezentralisation der Logistik sollte es ihm erlauben, seinen Organisationsplatz zu erreichen - das machte Sinn.
Jetzt komme ich zurück auf die allgemeine Sicherheitspolitik: Wenn wir die Situation heute betrachten, dann sehen wir, dass wir nicht mehr die gleiche Ausgangslage haben. Wir haben nach wie vor ein Bedürfnis, und gerade Sie haben in sehr verdienstvoller Weise über Ihre SiK, aber dann auch über Ihre Beschlüsse zum Entwicklungsschritt in Würdigung der Sicherheitslage festgehalten, dass die Armee nach wie vor kurzfristig zum Einsatz kommen könnte - aber nicht mehr gemäss den Szenarien, wie wir sie im Kalten Krieg hatten.
Die Armee jetzt kurzfristig aufzubieten hiesse, dass der Wehrmann von seinem Zuhause bis zum Platz, an dem er von der Armee organisiert und dann auch logistisch versorgt wird, im subsidiären Bereich die Waffe einsetzen müsste. Das ist nicht die Konzeption, die wir haben. Die Folgerung
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AB 2007 S 601 / BO 2007 E 601
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des Bundesrates und auch Ihrer Kommission ist sachbezogen und lagegerecht; sie hat nichts damit zu tun, dass man der Armee nicht mehr vertrauen würde oder grundsätzlich etwas am Verhältnis gegenüber der Armee ändern wollte. Man trägt damit vielmehr dem Umstand Rechnung, wie wir heute die Armee aufbieten müssen, um sie allenfalls, wenn sie organisiert ist, geführt in den Einsatz zu bringen. Man geht davon aus, dass für das Gros der Truppe diese Ausgangslage mit hoher Wahrscheinlichkeit zutrifft, Herr Reimann. Es ist noch nicht definitiv bestimmt, aber es könnte Ausnahmen geben - das war der Inhalt Ihrer Frage - bei Teilen der Militärischen Sicherheit; darunter hat es auch Milizelemente. Ob das am Schluss auf die Zahl von ungefähr 2000, die in einer Kommissionsdiskussion genannt wurde, hinausläuft oder nicht, will ich nicht voraussagen. Das wird die Zukunft weisen.
Mit dieser Analyse sprechen wir vom sicherheitspolitischen Erfordernis. Das war die Grundlage der Diskussion zwischen der Kommission und mir respektive dem Bundesrat über diese Motion.
Zur Motion Fetz: Ich bedaure es seit Langem, dass das Parlament beschlossen hat, der Bundesrat könne Motionen nicht auch als Postulate entgegennehmen. Ich gebe zu - da haben Sie Recht -, man hätte das auch andeuten können. Aber Sie kennen die Praxis ebenfalls, die halt besagt: "C'est à prendre ou à laisser. Alors, on laisse." Damit ist etwas zum Sicherheitsbedürfnis gesagt.
Das Zweite ist das gesellschaftliche Umfeld. Ich bin auch der Überzeugung, dass es ein Vertrauensbeweis ist, wenn die Schweiz - sie tut es seit Langem - die Waffe dem Soldaten mit nach Hause gibt. Dass die Munition auch gleich mitgegeben wird, ist nicht derart zwingend; aber die Waffe ist eine Grundlage. Da muss ich Ihnen jetzt sagen: Wer hier sagt, was wir heute tun, sei ein erster Schritt, müsste sich mit der Geschichte der Schweizer Armee auseinandersetzen, in der die Munitionsfrage immer wieder zur Diskussion stand, und mir die Frage beantworten, wie wir den Ausbildungsverlust wettmachen sollen, wenn das ausserdienstliche Schiesswesen wegen Nichtabgabe der Waffe auf der Strecke bleiben würde. Wir verlören damit mindestens zwei bis drei Ausbildungstage. Wer entsprechende Erfahrungen hat, weiss, was es für einen grösseren Verband heisst, Waffen zu fassen, sie einzuschiessen, die entsprechenden Übungen durchzuführen und allenfalls nachzuschiessen, um dann ab Mittwoch zum ordentlichen Wiederholungskurs überzugehen. Einen solchen Ausbildungsverlust wird der Bundesrat nicht akzeptieren. Für uns ist das, was Sie heute allenfalls beschliessen, also in keinem Fall ein erster Schritt, um dann auch über den Aufbewahrungsort der Waffe zu sprechen.
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es auch ein gesellschaftspolitisches Umfeld gibt, das sich allenfalls verändert. Aber auch hier stelle ich mir gelegentlich Fragen. Natürlich, wir sind uns alle einig: Jeder Selbstmord und jede Straftat, die mit einer Armeewaffe begangen wird, ist ein Drama, und wenn es so leicht vermieden werden könnte, müsste man es vermeiden. Wir wissen aber, dass letztlich nicht die Armeewaffe kausal ist und dass es leider eine Reihe von Möglichkeiten gibt, sich das Leben zu nehmen. Allerdings gibt es andere Bereiche - denken Sie etwa an den Drogenmissbrauch, auch das ist lebensgefährlich -, in denen die Diskussion zu meiner Verwunderung nicht mit der gleichen Konsequenz geführt wird. Ich könnte Ihnen noch anderes auftischen. Deshalb sage ich: Man muss die Geschichte rational analysieren und auch berücksichtigen, was wir bereits getan haben.
Gestützt auf eine Intervention von Frau Langenberger mit einem Vorstoss im Rat haben wir, mit Rechtskraft ab 1. Januar 2007, folgende Möglichkeit: Bestehen konkrete Anzeichen oder Hinweise, dass ein Angehöriger der Armee sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden könnte, oder bestehen andere Hinweise oder Anzeichen eines drohenden Missbrauchs der persönlichen Waffe, so kann diese vom zuständigen Kreiskommando vorsorglich abgenommen oder vom Angehörigen der Armee oder von Dritten bei der Logistikbasis der Armee hinterlegt werden; das ist geltendes Recht. Bei Angehörigen der Armee, die ihre Ausrüstung usw. missbrauchen, gibt es ohnehin entsprechende Demarchen.
Jetzt noch etwas zu Herrn Hofmann: Wir sind offenbar beide begeisterte Schützen. Ich gebe zu, gelegentlich habe ich meine Leibwaffe sogar im Dienstwagen, nämlich dann, wenn ich ein Training absolviere und irgendwo von einer halben Stunde profitieren kann, wenn ich unterwegs bin. Allerdings muss ich Sie darauf hinweisen, dass die von Ihnen sehr schön beschriebene Tradition von früher heute nicht mehr rechtmässig ist, passen Sie auf! Es darf nur so viel Gratismunition und Kaufmunition an Schützinnen und Schützen abgegeben werden, wie für die betreffende Schiessübung erforderlich ist. Die Vereine sind verpflichtet, zu viel bezogene Patronen zurückzunehmen, die Kaufmunition müssen sie zum Abgabepreis zurücknehmen.
Es ist einiges gegangen, und ich bitte die Öffentlichkeit, auch endlich davon Kenntnis zu nehmen und nicht immer Politik mit Dingen zu betreiben, die wir in vernünftiger Form - auch unter Beachtung der Erfordernisse, die die Schützinnen und Schützen nach wie vor haben - machen, sodass wir das mit den Zielen bzw. den Bedürfnissen nach Sicherheit unter einen Hut bringen.
Ich bin auch überzeugt, dass die Lösung, die hier vorgeschlagen wird, keinesfalls dazu berechtigt, hier von einem Einbruch in die Waffentradition des Landes zu sprechen. Denn diese, das haben sowohl die SiK wie auch der Bundesrat immer wieder betont, steht nicht zur Diskussion und wird von uns auch nicht zur Diskussion gestellt. Ich sage als für die Armee zuständiger Bundesrat: Ich brauche diese Heimabgabe der Waffe, um mindestens minimal vorbereitete Soldaten im Wiederholungskurs auch weiter ausbilden zu können und mit dieser Grundausbildung nicht immer wieder von vorne beginnen zu müssen.
Was heute diskutiert wird, das steht auf einem anderen Blatt; das sollen Sie zusammen mit dem anderen Rat politisch entscheiden. Aus unserer Sicht ist die Umsetzung dieser Lösung aber sicherheitspolitisch zurzeit möglich, mindestens in der differenzierten Art, wie wir das dann tun werden. Wenn wir dabei auch einen Beitrag leisten können, um die Diskussion aus der Welt zu schaffen, dann soll das durchaus dazu dienen.
Frau Sommaruga und auch alle anderen, im Übrigen lade ich Sie gerne einmal ein, mit mir schiessen zu kommen. Sie werden feststellen, dass Schiessen ein Sport ist. Schiessen hat zusätzlich den Effekt, dass es dem Wehrwesen dient und dass es auch symbolisch für unsere Wehrkraft steht. Daran ändern Sie heute keinen Deut, wie auch immer Sie entscheiden mögen.
Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.