Hofmann Hans (V, ZH):
Die eidgenössischen Räte haben das Umweltschutz- sowie das Natur- und Heimatschutzgesetz in der vergangenen Wintersession in Bezug auf eine Straffung und Vereinfachung der Bewilligungsverfahren sowie zur Bekämpfung von Missbräuchen beim Verbandsbeschwerderecht geändert. Dies ruft nun zwingend nach entsprechenden Anpassungen in der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie deren Anhang. Mit meiner Motion wollte ich erreichen, dass diese Anpassungen auf den gleichen Zeitpunkt wie die Gesetzesänderungen in Kraft treten. Nun antwortet der Bundesrat, dass dies aus zeitlichen Gründen nicht möglich sei, es sei denn, er verschiebe die auf den 1. Juli dieses Jahres vorgesehene Inkraftsetzung der Gesetzesänderungen. Dies wäre - und da gehe ich mit dem Bundesrat einig - nicht im Interesse der Sache.
Ich danke dem Bundesrat, dass er das geänderte USG rasch in Kraft setzen will. Ich ging allerdings davon aus, dass die Verordnungsänderungen schon weitgehend vorbereitet sind. Da habe ich mich offensichtlich getäuscht. Die Annahme meiner Motion hätte, seiner Formulierung entsprechend, zur Folge, dass die Inkraftsetzung des geänderten Gesetzes hinausgeschoben werden müsste. Und das möchte auch ich nicht.
Leider ist es nicht möglich, eine Motion, wenn sie einmal eingereicht ist, noch abzuändern. Das könnte nur der Zweitrat. Ich habe mir deshalb überlegt, den Ständerat zu bitten, die Motion trotzdem anzunehmen, damit sie dann im Nationalrat entsprechend abgeändert werden könnte. Ich bin aber davon abgekommen. Denn bis die zuständige Kommission und dann das Plenum des Nationalrates sich damit befassen würden, sollte ja die ganze Sache schon längst erledigt sein.
Ich teile die Auffassung des Bundesrates, dass verschiedene neue Gesetzesbestimmungen keiner weiteren Präzisierung bedürfen und damit direkt anwendbar sind. Das trifft aber nicht für alle zu. Ich anerkenne auch den guten Willen des Bundesrates, die Verordnung, wo nötig, möglichst rasch zu ändern und den geänderten Gesetzesbestimmungen
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AB 2007 S 615 / BO 2007 E 615
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entsprechend anzupassen. Warum aber die Überarbeitung des Anhangs der Verordnung, welcher die UVP-pflichtigen Anlagen bezeichnet, nicht vor Mitte 2008 möglich ist, habe ich schon etwas Mühe zu verstehen.
Man kann dies doch auch in zwei oder mehreren Schritten tun und gerade die einfachen und dringenden Anpassungen - wie zum Beispiel die Schwellenwerte in rechtskräftigen Bauzonen - rasch machen und die Werte dergestalt erhöhen, dass eine UVP und damit die Möglichkeit der Verbandsbeschwerde für zonenkonforme Bauten nur noch in Ausnahmefällen überhaupt möglich sind.
Diese Forderung blieb damals sowohl in der Kommission für Rechtsfragen wie auch in unserem Rat stets unbestritten. Es darf nicht sein, dass 300 Parkplätze bei einer zonenkonformen Baute in einer rechtskräftigen Bauzone noch mehr als eine Jahr lang eine UVP-Pflicht auslösen. Oder, dass dies, wie verschiedene Beispiele zeigen, schon 50 neue Parkplätze tun, wenn bereits deren 250 seit Langem bestehen. Die Auswirkungen dieser 50 zusätzlichen Parkplätze auf die Umwelt sind gerade an einer starkbefahrenen Strasse irrelevant und überhaupt nicht mess- bzw. quantifizierbar.
Auch die Verkaufsflächen in Einkaufszentren, die eine UVP-Pflicht auslösen, sollten rasch vergrössert werden. Allein in meiner näheren Wohngegend ist an vier Standorten ein Aldi geplant - meist auf der grünen Wiese -, und Lidl wird mit Sicherheit auch noch kommen. Alle diese Vorhaben sind punkto Verkaufsfläche und Parkplätze so dimensioniert, dass sie keine UVP-Pflicht auslösen und damit auch keine Verbandsbeschwerde möglich ist. Das macht nun wirklich keinen Sinn.
Darum sollte hier unbedingt rascher gehandelt werden. Gewisse dringend notwendige Verordnungsänderungen könnten ohne Weiteres vorgezogen realisiert und auch vorgezogen in Kraft gesetzt werden.
Erachten Sie es bitte nicht als Misstrauen, Herr Bundesrat, aber ich möchte in dieser wichtigen Sache den Druck auf die Verwaltung aufrechterhalten und habe deshalb heute eine neue, abgeänderte Motion eingereicht. Aufgrund Ihrer jetzt vorliegenden Stellungnahme gehe ich davon aus, dass der Bundesrat die abgeänderte Motion zur Annahme beantragen wird, sodass wir sie dann in der Herbstsession ohne grosse Worte werden annehmen können. In diesem Sinne bin ich bereit, die vorliegende, leider etwas zu optimistisch formulierte Motion 07.3120 zurückzuziehen.