Fetz Anita (S, BS), für die Kommission:
Die Traktandenliste ist heute so zusammengesetzt, dass ich kaum dazu komme, die Akten zu wechseln. Eine Sekunde bitte. - Nun ist alles beisammen. Die WBK beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage Sprachengesetz einzutreten. Das Bundesgesetz über die Landessprachen, das Ihnen vorliegt, hat eine längere Vorgeschichte, die ich hier kurz erwähnen möchte. Sie ist nämlich wichtig, um den Zusammenhang zu verstehen.
Sie erinnern sich: 1996 hat das Volk einen Sprachenartikel angenommen; in der heutigen Bundesverfassung ist er als Artikel 70 eingegliedert. Seither gab es x Versuche, diesen Artikel in einem entsprechenden Gesetz umzusetzen. Nach mehreren Anläufen hat der Bundesrat 2004 einen entsprechenden Gesetzentwurf definitiv abgelehnt, zum Leidwesen der sprachlichen Minderheiten in unserem Land, aber auch zum Leidwesen aller Kantone und der beiden Kammern unseres Parlamentes. Deshalb haben diese das Zepter selber in die Hand genommen und der parlamentarischen Initiative Levrat Folge gegeben. Unser Rat, aber auch der Nationalrat war und ist klar der Meinung, dass der Verfassungsauftrag jetzt endlich eine gesetzliche Ausführung verlangt.
Die WBK-NR als Schwesterkommission hat dann während vier Sitzungen intensiv beraten und einen eigenständigen Vorschlag ausgearbeitet, der Ihnen jetzt in Form einer Botschaft vorliegt. In der Sommersession 2007 hiess dann der Nationalrat die Vorlage mit 87 zu 68 Stimmen in einer namentlichen Abstimmung relativ knapp gut. Ich komme später darauf zurück, warum das so knapp war, wenn ich über die Verhandlungen in unserer Kommission über den Artikel betreffend die Schulsprache referieren werde; doch bevor wir in die Diskussion über die Fremdsprachen eintreten, möchte ich Ihnen ein paar Kernelemente des Sprachengesetzes präsentieren, damit das nicht verlorengeht, was alles geregelt wird.
Das Sprachengesetz soll die Vielsprachigkeit unseres Landes erhalten sowie die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften als zentrale Teile des schweizerischen Selbstverständnisses fördern. Es soll auch die Gleichwertigkeit der Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch innerhalb der Bundesbehörden sowie im Verkehr mit den Bürgerinnen und Bürgern explizit
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AB 2007 S 779 / BO 2007 E 779
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verankern und das Rätoromanische als Teilamtssprache festlegen. Weiter ist für die nationale Kohäsion eminent wichtig, den verständigungspolitischen Auftrag der Verfassung jetzt im Gesetz konkret umzusetzen. Mit einer Reihe von konkreten Massnahmen wird mit diesem Gesetz bei der Förderung von individueller und gesellschaftlicher Mehrsprachigkeit Unterstützung geboten. Das Sprachengesetz regelt ferner die Unterstützung der mehrsprachigen Kantone - das scheint unserer Kommission ein ganz wichtiger Punkt zu sein - bei der Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben. Darüber hinaus kann der Bund den Schüleraustausch fördern und - das ist vor allem den mehrsprachigen Kantonen ein Anliegen - auch ein Kompetenzzentrum zur Förderung der Mehrsprachigkeit schaffen sowie Finanzhilfen für den Unterricht in einer zweiten Landessprache gewähren.
Die für die Umsetzung veranschlagten Kosten betragen etwa 15 bis 17 Millionen Franken. Das ist nach Meinung Ihrer WBK ein bescheidener Betrag, geht es doch immerhin um die Stärkung einer für die schweizerische Identität wichtigen Sache, nämlich um die Mehrsprachigkeit der Schweiz.
Wie schon angetönt, war es in der Debatte in unserer Kommission rasch klar: Wir wollen das Gesetz, wir finden die Kernelemente wichtig und richtig. Eintreten war also unbestritten, auch die Kernelemente waren unbestritten. Am meisten und am längsten zu reden gab naturgemäss Artikel 15 Absatz 3, den der Nationalrat beschlossen hat. Ich werde diese Debatte gleich hier und nicht erst in der Detailberatung wiedergeben, weil ich davon ausgehe, dass sich die Eintretensdebatte im Wesentlichen auf diese Differenz zum Nationalrat beschränken wird.
In unserer Kommission war es unbestritten - es wurde auch mit Nachdruck sowohl von der sprachlichen Mehrheit, den Deutschschweizern, als auch von der sprachlichen Minderheit mehrfach betont -, dass wir das Festhalten an der Mehrsprachigkeit in der Schweiz als Ausdruck von Sensibilität gegenüber den sprachlichen Minderheiten in diesem Land zentral wichtig finden. Wir haben uns deshalb sehr lange damit auseinandergesetzt, welchen Kompromiss wir schliessen und welche Brücke wir zum Nationalrat schlagen können, der sich relativ eindeutig dafür ausgesprochen hat, dass bei der Förderung des frühen Sprachenlernens in der Primarschule zwingend mit einer Landessprache als erster Sprache begonnen werden muss. Wir haben in der Kommission die Vizepräsidentin der WBK des Nationalrates angehört, wir haben lange mit den EDK-Vertretern diskutiert und sind nach langer, sorgfältiger, differenzierter Diskussion dazu gelangt, Ihnen zu beantragen, Absatz 3 von Artikel 15 zu streichen.
Aus welchen Überlegungen sind wir dazu gekommen? Dieser Absatz widerspricht dem Verfassungsartikel, den wir letztes Jahr angenommen haben. Die WBK des Nationalrates stützte sich zwar auf ein Gutachten von Professor Borghi, der die Verfassungsmässigkeit ihres Vorschlages anerkannte, aber das war sehr umstritten. Ich darf Ihnen sagen: Wenn Sie einfach nur schon einmal den entsprechenden Artikel in der Bundesverfassung lesen, wird es Ihnen rasch klar, dass die Fremdsprachenreihenfolge in den Primarschulen nicht vom Bund verordnet werden kann. Ich lese Ihnen die entsprechende Stelle - Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung - vor, damit Sie das wieder präsent haben: "Kommt auf dem Koordinationsweg keine Harmonisierung des Schulwesens im Bereich des Schuleintrittsalters und der Schulpflicht, der Dauer und Ziele der Bildungsstufen und von deren Übergängen sowie der Anerkennung von Abschlüssen zustande, so erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften."
Sie sehen, hier ist eine abschliessende Aufzählung, in welchen Fällen der Bund eingreifen kann. Explizit nicht erwähnt - ich erinnere Sie auch an unsere Debatte, die wir anlässlich der Behandlung unseres Verfassungsartikels hier drin hatten - wurde die Reihenfolge der Sprachen, weil wir damals schon wussten, dass es kein kluger Weg wäre, wenn der Bund den Kantonen vorschreiben würde, mit welcher Fremdsprache, mit welcher Landessprache man zu beginnen hätte.
In der Diskussion mit den Vertretern der EDK und auch mit der Vizepräsidentin der WBK-NR ist eigentlich rasch klargeworden: Als der Nationalrat entschieden hatte, war der Harmos-Vertrag bereits verabschiedet, mit dem sich sämtliche Kantone darauf geeinigt hatten, ein Frühsprachen-Unterrichtskonzept gemeinsam umzusetzen, wonach in der dritten Primarklasse die erste und in der fünften Primarklasse die zweite Fremdsprache unterrichtet wird. Das Konkordat existiert, es sind alle Kantone an Bord. Deshalb wäre es jetzt ganz schwierig, wenn man diesen gemeinsamen Entscheid der Kantone wieder über den Haufen werfen und einzelnen Kantonen, die sich schon für Frühenglisch entschieden haben, vorschreiben würde, dass sie jetzt alles nochmals zurückdrehen müssen. Es wurde von den EDK-Vertretern sehr darum gebeten, dass wir hier eine Brücke finden, dass wir hier den Kantonen und ihren Vereinbarungen entgegenkommen und dass wir uns auf die gemeinsame Harmos-Strategie verlassen, die von allen unterstützt wird und die ein gangbarer Kompromiss ist, den wir nicht ohne Not infrage stellen sollten.
Aus all diesen Überlegungen beantragt Ihnen die WBK, Absatz 3 von Artikel 15 ersatzlos zu streichen.
Wir haben auch lange darüber diskutiert, ob es vielleicht eine bessere Variante der Formulierung gibt, sind nach längeren Diskussionen dann aber immer wieder dazu übergegangen, zu sagen, dass dieser Absatz 3 nicht nötig ist. Es ist nicht nötig, dass in diesem Gesetz steht, dass die erste Sprache eine Landessprache sein muss, weil die Kantone sich ja bereits festgelegt haben. Es gibt unterdessen auch - das muss ich Ihnen offen sagen, das haben uns die EDK-Vertreter auch gesagt - viele deutschsprachige Kantone, in denen es Volksabstimmungen gegeben hat, bei welchen sich die Bevölkerung für das Frühenglisch entschieden hat. In diesen Kantonen hat man jetzt schon x Millionen in die entsprechenden Lehrmittel investiert und die ganze Lehreraus- und -weiterbildung entsprechend eingeführt. Diese Kantone würden sich schon sehr vor den Kopf gestossen fühlen, und es wäre nicht auszuschliessen, dass sie ein Kantonsreferendum gegen diesen Absatz 3 ergreifen würden.
Nicht zuletzt weil der gesamten Kommission der Sprachfriede in der Schweiz und auch das Sprachengesetz als Ganzes so sehr am Herzen liegen, weil sie ja die Voraussetzung sind für die Unterstützung der Sprachenminderheiten, beantragen wir Ihnen hier, den entsprechenden Absatz zu streichen. Dies nicht als Ausdruck dafür, dass uns das politische Signal des Nationalrates für den nationalen Zusammenhalt und die Sensibilität nicht wichtig wäre - das ist sehr wichtig -, aber wir wollen nicht riskieren, dass das gute Sprachengesetz, das nicht zuletzt die sprachlichen Minderheiten sich so sehr wünschen, in Schieflage kommt. Wir werden die Debatte führen können. Ein Minderheitsantrag, dem Nationalrat zu folgen, ist gestellt. Frau Ory wird nachher für die Minderheit die Begründung nachliefern.
Ich möchte abschliessen mit einem Appell, hier das Fuder nicht zu überladen, sondern das Sprachengesetz so auszugestalten, wie wir es vorschlagen und im Sinne dessen, worauf wir in der Schweiz wirklich stolz sind. Das ist die Mehrsprachigkeit. Dass jetzt die Reihenfolge für die Primarschüler in der dritten und fünften Klasse das matchentscheidende Thema ist, denke ich nicht. Das, glaube ich, darf man mit Fug und Recht behaupten, ohne als unsensibel zu gelten. Und ich darf Ihnen auch sagen, es ist ja ein offenes Geheimnis: Dass im Nationalrat dieser Absatz so prominent in die Vorlage hineingekommen ist, war nur dank einer unheiligen Allianz möglich, die auch heftig unterstützt wurde von jenen, die gar kein Sprachengesetz wollen. Das will Ihre WBK nicht. Wir wollen ein gutes Sprachengesetz. Das haben wir einstimmig beschlossen und hoffen, dass Sie Ihrer Kommission folgen werden.