Hess Hans (RL, OW):
Gestatten Sie mir vorweg den Hinweis auf meine Interessenbindung: Ich bin wie Herr Bruno Frick Genussraucher, daneben bin ich aber seit 1999 auch Präsident der Vereinigung des Schweizerischen Tabakwarenhandels. Ich darf das sagen, unser Verband bezweckt die Wahrung der gemeinsamen Interessen des schweizerischen Gross- und Einzelhandels mit Tabakwaren.
Ich bin eigentlich überrascht, dass die wirtschaftliche Seite sowohl des Tabakwarenhandels als auch der Gastronomie hier in diesem Saal bis jetzt nicht zur Sprache gekommen ist; ich erlaube mir, das nachzuholen.
Der Gesamtumsatz bei der Tabakproduktion beträgt jährlich 4 Milliarden Franken. Die Tabakwarenbranche bietet Arbeitsplätze für über 12 000 Personen, zahlt Löhne, inklusive der Sozialbeiträge, von 750 Millionen Schweizer Franken und ist für ein Steueraufkommen von gegen 500 Millionen Franken verantwortlich. Die Beiträge aus dem Tabakverkauf an die AHV betragen jährlich 2 Milliarden Franken. Davon spricht kein Mensch. Irgendwann wird man sich dann fragen, weshalb die Quellen der AHV versiegen und dann plötzlich bemerken, dass die Raucher dies bis dahin bezahlt haben und das nun fehlt. Hier noch einige Zahlen betreffend die Bedeutung der Gastronomie: Über zwei Millionen Gäste besuchen täglich einen Gastrobetrieb. Diese Betriebe haben eine grosse soziale Bedeutung: Es gibt 216 000 Beschäftigte, 8000 Auszubildende in 30 000 herkömmlichen gastgewerblichen Betrieben. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von 22,5 Milliarden Franken, davon 16 Milliarden Franken in der Restauration und 6,5 Milliarden Franken in der Hotellerie. Sie bezahlen 9 Milliarden Franken an Personalkosten sowie Mehrwertsteuerbeiträge von 823 Millionen Franken pro Jahr.
Wir reden also von Branchen, die eine grosse Bedeutung haben. Und heute drischt man auf diese Branchen ein, als ob diese ohne Bedeutung wären. Der erläuternde Bericht der Subkommission Passivrauchen enthält Angaben über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Einführung eines Rauchverbotes in den Restaurants und Hotels. So wird auf Seite 8 ausgeführt, dass in Irland nach der Einführung des Rauchverbotes - da möchte ich Frau Gisèle Ory bitten zuzuhören - die Zahl der Angestellten in Hotels und Restaurants zwischen Juni 2004 und Mai 2005 um 1,6 Prozent zurückgegangen ist. Auf die Schweiz umgelegt, entspricht das einem Verlust von 3500 Arbeitsplätzen.
Die Umsätze gingen zwischen April 2004 und März 2005 in Irland sogar um 4,9 Prozent zurück. Bezogen auf unser Land müsste daher - nur schon aufgrund dieser Werte - mit einem Umsatzrückgang von rund einer Milliarde Franken gerechnet werden. Die Branche geht jedoch davon aus, dass die Auswirkungen in der Schweiz noch massiver ausfallen werden. Es muss damit gerechnet werden, dass in vielen |
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Betrieben, vor allem bei den weitverbreiteten Stammtischtreffen, Jassrunden, Handwerkerznüni oder -zvieri und nach Feierabend der Umsatz ganz entscheidend einbrechen wird. Ebenfalls wegfallen dürften viele Zusatzverkäufe, weil die Gäste direkt nach dem Essen das Lokal verlassen, falls sie an ihrem Tisch nach dem Essen nicht mehr rauchen können. Gerade bei diesen Gelegenheiten werden oft sehr bedeutende Umsätze erzielt.
Die Ausführungen der Subkommission belegen, dass die in verschiedenen Medien und von verschiedenen Parlamentariern - hier z. B. von Frau Maury Pasquier - behaupteten Umsatzsteigerungen nach der Einführung des Rauchverbotes nicht den Tatsachen entsprechen. Das Rauchverbot hat trotz gegenteiliger Behauptungen sehr wohl bedeutende negative Auswirkungen auf das Gastgewerbe, sowohl für die Arbeitgebenden als auch für die Arbeitnehmenden. Auch in Zukunft - das erlaube ich mir hier zu sagen - kann die Zielsetzung der parlamentarischen Initiative Gutzwiller, nämlich der absolute Schutz vor dem Passivrauchen, nicht erreicht werden. Im Wissen um diese Tatsache muss es unser Anliegen sein, eine verhältnismässige, ausgewogene und für das ganze Land einheitliche Lösung zu finden, wenn es nun darum geht, den Geltungsbereich des Schutzes vor Passivrauchen auszudehnen. Rauchverbote bzw. Raucheinschränkungen an öffentlichen Orten, an denen öffentliche Aufgaben wahrgenommen werden und wo keine Möglichkeit besteht, sich als Nichtraucher dem Rauch zu entziehen, bzw. wo keine Trennung von Nichtrauchern und Rauchern vorgesehen ist, sind mittlerweile nicht mehr bestritten. So sollen Spitäler, Schulen und Sportstätten rauchfrei bleiben oder werden.
Die Ausweitung der Rauchverbote in den privaten Raum ist indes ein schwerwiegender Eingriff in die Freiheitsrechte. Zu diesem privaten Raum gehören auch privat geführte Restaurants, Bars und andere Treffpunkte. Für Besuche von Lokalitäten dieser Art besteht die volle Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten. Mir geht daher ein generelles Rauchverbot in Gastronomiebetrieben zu weit; ich unterstütze jedoch Lösungen, die ein sinnvolles Nebeneinander von Rauchern und Nichtrauchern ermöglichen.
Ich habe vor drei Jahren einen Vorstoss eingereicht (05.3618), der eine nationale Lösung für die Tabakprävention forderte. Er wurde mit 15 zu 16 Stimmen leider knapp abgelehnt. Nun haben wir die Möglichkeit, dieses Anliegen, wenn auch verspätet, wenigstens teilweise in die Tat umzusetzen. Nur eine nationale Lösung beseitigt die heute bestehende Unsicherheit im Bereich des Schutzes vor dem Passivrauchen. Ich sage dies gerade auch aufgrund meiner praktischen Erfahrung in diesen Bereichen bei der Umsetzung von Regelungen für den Handel und das Gewerbe. Durch Vorstösse in fast allen Kantonen und laufende kantonale Gesetzgebungsprojekte entsteht heute im ganzen Land ein Flickenteppich von unterschiedlichsten kantonalen Lösungen - Kollegin Erika Forster hat bereits davon gesprochen.
Bei einem Thema von unbestrittenermassen nationaler gesellschafts-, gesundheits- und wirtschaftspolitischer Dimension sind letztlich die beim Vollzug entstehenden Probleme auch der Funktionalität und dem Ruf unseres föderalistischen Systems abträglich. Gibt es in diesem Bereich nicht rasch koordinierende Massnahmen auf Bundesebene, werden wir in zwei bis drei Jahren 26 Lösungen haben, die sich teilweise massiv voneinander unterscheiden. Damit entsteht Unsicherheit bei den Konsumenten, bei den Vollzugsorganen und insbesondere in den betroffenen Branchen, vor allem in der Gastronomie.
Letztlich geht es für alle um ein Mindestmass an Planbarkeit und Verlässlichkeit. Die Konsumenten möchten nun wissen, wo was gilt. Die Wirtschaft braucht einen Investitionshorizont. Die Kantone möchten zudem ihre Gesetzgebung nicht in Kürze wieder anpassen müssen. Daher unterstütze ich eine schweizweit geltende, wirtschaftsverträgliche Lösung und lehne unterschiedliche kantonale Regelungen, wie sie zurzeit bestehen, ab.
Ich spüre in der letzten Zeit überall, wo ich mit den Leuten rede, das wachsende Bedürfnis nach einer klärenden nationalen Regelung. Dazu kommt, dass der Tourismus für die Schweiz eine grosse Bedeutung hat. Touristen werden aber nicht verstehen, wenn von einem Kanton zum anderen unterschiedliche Regelungen für Gaststätten gelten.
Damit ein Bundesgesetz auch den anfänglich erwähnten Kriterien der Verhältnismässigkeit und Ausgewogenheit gerecht wird, sind bei der nun zur Diskussion stehenden Vorlage folgende Punkte zu berücksichtigen: Es sollte in speziell gekennzeichneten abgetrennten Bereichen eines Gastronomiebetriebes weiterhin möglich sein, eine Zigarre oder Zigarette zu rauchen. Die Anforderungen an die rauchfreien Räume müssen mit vertretbarem Aufwand erfüllt werden können; hier unterstütze ich den Antrag Schweiger zu Artikel 2a, der verlangt, dass die Bewilligung, einen Betrieb als Raucherbetrieb zu führen, auch dann erteilt wird, wenn eine Trennung von Raucher- und Nichtraucherräumen unzumutbar ist. Wir sollten von der guten Lösung des Nationalrates nicht abweichen.
Der Nationalrat ist mit seiner Lösung in der Herbstsession den obengenannten Punkten weitgehend nachgekommen. Er hat einen pragmatischen Weg gewählt, der die Bedürfnisse der Betroffenen berücksichtigt und nicht nur dogmatisch die Raucherinnen und Raucher sowie einen Teil der Wirtschaft stigmatisiert.
Ich unterstütze daher die Lösung des Nationalrates und der Mehrheit der ständerätlichen Kommission in allen Punkten, wobei ich diesbezüglich eine wichtige Ausnahme mache. Damit dieses Gesetz schweizweit wegweisend wird und koordinativen Charakter entfaltet, dürfen die Kantone nicht quasi dazu animiert werden, eigene, weiter gehende gesetzliche Grundlagen zu erlassen. Die von unserer Kommission in die Vorlage eingeführte Möglichkeit für die Kantone, strengere Vorschriften zu beschliessen, stiftet nur Verwirrung und ist den Zielen einer national verbindlichen Lösung, welche ich vorher erwähnt habe, sehr abträglich. Falls wir den vorgeschlagenen Artikel 2b ins Gesetz integrieren, können wir gleich ganz auf die Vorlage verzichten.
Ich bitte Sie, bei Artikel 2b der Mehrheit der Kommission nicht zu folgen und die Minderheit zu unterstützen bzw. dem Nationalrat zu folgen.
Zusammenfassend halte ich fest, dass ich für Eintreten bin - allerdings mit wenig Begeisterung; das erlaube ich mir hier zu sagen. Es ist unschwer zu erkennen, dass wir mit dieser Vorlage einen weiteren Schritt in Richtung Verbotsgesellschaft tun; Kollege Frick hat bereits darauf hingewiesen. Nach den Rauchern und den Hundehaltern - sie sind ja auch die Geprügelten -, werden es dann wohl die Fettleibigen oder die Offroader-Fahrer sein, die von unserer Gesellschaft Leitplanken erhalten werden. Man könnte ihnen ebenfalls sagen, was sie tun dürfen, aber vor allem, was sie zu unterlassen haben. Ein Ende ist bei diesem Gesetzesaktivismus nicht abzusehen. Eines könnten wir allerdings aus der Geschichte lernen, nämlich, dass das Heil der Menschheit mit Verboten nicht zwingend verordnet werden kann, da sich das Volk nicht immer im gewollten Masse um solche von der Behörde erlassenen Verbote kümmert.
Ich kann Ihnen in diesem Zusammenhang ein Beispiel aus dem 17. Jahrhundert aus meiner engsten Heimat aufzeigen. In Engelberg wurde 1661 ein Mandat erlassen, als Reaktion auf das Einreissen des "schandlichen Gebrauchs des stinkenden Tabaks bei Jung und Alt, heimlich und öffentlich, sonderlich aber im Wirtshaus mit Verdruss und Unlust der fremden Pilgern und Gästen" erlassen. In diesem Mandat wurde aber immerhin gestattet, dass "alte, bestandene Leut, denen der Tabak zu ihrer Leibesgesundheit notwendig ist, denselben gebrauchen mögen". Dazu bemerkt dann 1730 ein Engelberger Mönch und Chronist: "Dieses Mandat hat nur so viel erreicht, dass jetzt in diesem Jahr nicht nur alte Leut, sondern Jünglinge, Jungfrauen und Knirpse, die kaum das 12. Altersjahr überschritten haben, den stinkenden Tabak gebrauchen." So nachzulesen in der "Obwaldner Geschichte" von Angelo Garovi, Staatsarchiv des Kantons Obwalden, Band 2, Seite 116. Gelegentlich sollten wir uns |
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solche Erfahrungen wieder vor Augen führen, wenn wir uns in Gesetzesaktivismus versteigen.
Ich bin jetzt für meine Verhältnisse sehr lang geworden; das habe ich dem Herrn Vizepräsidenten angesehen. Ich werde mich aber voraussichtlich in der Detailberatung nicht mehr melden.