Ständerat - Frühjahrssession 2008 - Zweite Sitzung - 04.03.08-08h15
Conseil des Etats - Session de printemps 2008 - Deuxième séance - 04.03.08-08h15

04.476
Parlamentarische Initiative
Gutzwiller Felix.
Schutz der Bevölkerung
und der Wirtschaft
vor dem Passivrauchen
Initiative parlementaire
Gutzwiller Felix.
Protection de la population
et de l'économie
contre le tabagisme passif
Zweitrat - Deuxième Conseil
Einreichungsdatum 08.10.04
Date de dépôt 08.10.04
Bericht SGK-NR 01.06.07 (BBl 2007 6185)
Rapport CSSS-CN 01.06.07 (FF 2007 5853)
Stellungnahme des Bundesrates 22.08.07 (BBl 2007 6207)
Avis du Conseil fédéral 22.08.07 (FF 2007 5877)
Nationalrat/Conseil national 04.10.07 (Erstrat - Premier Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 04.03.08 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Nationalrat/Conseil national 02.06.08 (Ordnungsantrag - Motion d'ordre)
Nationalrat/Conseil national 11.06.08 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 17.09.08 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 18.09.08 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 30.09.08 (Differenzen - Divergences)
Einigungskonferenz/Conférence de conciliation 01.10.08
Nationalrat/Conseil national 01.10.08 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 02.10.08 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 03.10.08 (Schlussabstimmung - Vote final)
Ständerat/Conseil des Etats 03.10.08 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses (AS 2009 6285)
Texte de l'acte législatif (RO 2009 6285)

Schwaller Urs (CEg, FR), für die Kommission: Der Ständerat ist Zweitrat in diesem Geschäft in Sachen Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen, fussend auf der parlamentarischen Initiative Gutzwiller. Der Nationalrat hat seine Fassung des Bundesgesetzes am 4. Oktober 2007 mit 109 zu 52 Stimmen verabschiedet. Mit 92 zu 78 Stimmen hatte der Antrag der Kommissionsminderheit obsiegt, wonach Ausnahmebewilligungen zur Führung von Gastbetrieben und Nachtlokalen als Raucherbetriebe gewährt werden können, wenn eine Trennung von Raucher- und Nichtraucherräumen nicht möglich oder unzumutbar ist. Mit 95 zu 77 Stimmen beschloss der Nationalrat ebenfalls, dass das Rauchen in abgetrennten, speziell gekennzeichneten Räumen mit ausreichender Belüftung generell vom Betreiber oder von der für die Hausordnung verantwortlichen Person erlaubt werden kann, auch wenn dort Leute arbeiten. So viel zur Einleitung.
Ich verhehle nicht, dass sich die Begeisterung für das neue Gesetz in der ständerätlichen Kommission in Grenzen gehalten hat. Knapp waren nicht nur jeweils die Abstimmungsergebnisse zu den einzelnen Artikeln und Minderheitsanträgen, sondern auch das Resultat der Schlussabstimmung. Das Resultat von 4 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen zeigt, dass wir auch schon überzeugter und sicher auch schon bessere Gesetzgebungsarbeit geleistet haben. Wenn dann
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Ausnahmen von Ausnahmen formuliert werden, leidet die Lesbarkeit des Textes. Dies gilt insbesondere gerade für jene, an welche sich der Text eigentlich richtet. Ebenfalls kann man mit Fug und Recht die Meinung vertreten - das hat sicher die Arbeit in der Kommission auch beeinflusst -, dass eine Gesellschaft, welche auf den Respekt gegenüber dem anderen und auf das persönliche Verantwortungsbewusstsein baut, sicher einer immer mehr um sich greifenden Verbotsgesellschaft mit immer mehr Vorschriften vorzuziehen ist.
Wie dem auch sei: Der Nichtraucherschutz hat in allen Bereichen der Gesellschaft mit Rücksicht auf die Gesundheit zu Recht grosse Bedeutung erlangt. Nicht bestritten ist auch, dass Rauchen schädlich ist. Ebenfalls zeigen verschiedene Volksabstimmungen der letzten Wochen und Monate, dass die 70 Prozent Nichtraucher einen rigoroseren staatlichen Schutz wünschen.
In der nun vorgelegten Version verstärkt die Kommissionsmehrheit deshalb den vom Nationalrat im Grundsatz gutgeheissenen Raucherschutz in drei Punkten:
1. In sogenannten Raucherräumen oder Fumoirs darf ein Arbeitnehmer ohne sein Einverständnis nicht zur Arbeit herangezogen werden.
2. Gastbetriebe und Nachtlokale können gemäss Nationalrat mit Bewilligung als sogenannte Raucherbetriebe geführt werden. Raucherbetriebe sollen als Ausnahme nur dort gestattet werden, wo eine Trennung von Raucher- und Nichtraucherräumen nicht möglich ist - und nicht bloss dort, wo eine solche Trennung nicht zumutbar ist, wie das der Nationalrat beschlossen hat.
3. Die Kantone können strengere Vorschriften zum Schutz der Gesundheit erlassen. Ich werde auf das Verhältnis zwischen Bundesrecht und kantonalem Recht in der Detailberatung zurückkommen.
Mit diesen Bemerkungen lade ich Sie im Namen der Kommission ein, auf die Vorlage einzutreten.

Forster-Vannini Erika (RL, SG): Der Kommissionspräsident hat eben erwähnt, dass das Ergebnis der Gesamtabstimmung in der Kommission nicht gerade berauschend war. In der Tat: Mit 4 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen ist es für eine vorberatende Kommission wenig überzeugend. Das ist wohl zu Recht gesagt worden. Für einmal hatte auch ich meine liebe Mühe, mich in der Gesamtabstimmung zu einem Entscheid durchzuringen. Unsere Beschlüsse, die ja bei einigen Artikeln von denjenigen des Nationalrates abweichen, gehen meiner Meinung nach zwar in die richtige Richtung, sind aber eben zu wenig konsequent.
Mit dem Gesetz soll gemäss Titel die Bevölkerung vor dem Passivrauchen geschützt werden, und zwar alle Leute, unabhängig davon, wo sie arbeiten; dies, weil es schlicht und einfach keine Menge von Tabakrauch gibt, die gesundheitlich unbedenklich ist. Durch Tabakrauch entstehen überall erhebliche Mengen an Feinstaub. Dass dies die Gesundheit schädigt, wird inzwischen von der Wissenschaft allgemein anerkannt. Dies hat unter anderem dazu geführt, dass heute in den öffentlichen Verkehrsmitteln ein totales Rauchverbot gilt, das von der Bevölkerung, wie wir alle immer wieder feststellen können, ohne Wenn und Aber akzeptiert wird.
Niemand ist indessen dem Passivrauchen derart ausgesetzt wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Gastronomie. Im Vergleich zu anderen Branchen ist der Arbeitnehmerschutz dort zu wenig ausgefeilt. So leiden eben besonders Gastronomieangestellte unter der Belastung durch unfreiwilligen Tabakkonsum. Neueste Untersuchungen aus Grossbritannien zeigen eine signifikant hohe Krankheits- und Sterberate bei Gastronomieangestellten. Das rechtfertigt Massnahmen, die den Schutz der nichtrauchenden Bevölkerung höher gewichten als die Gewerbefreiheit der Gaststättenbetriebe. Deshalb haben ja auch bereits mehrere Kantone in ihren kantonalen Gastgewerbegesetzen Bestimmungen zum Schutz vor Passivrauchen eingeführt. Sie alle verlangen einen wirksameren Schutz vor Passivrauchen und gehen mit ihren Forderungen - das ist für mich massgebend - über die Entscheide des Nationalrates hinaus. Grundsätzlich wird überall ein Rauchverbot gefordert; allenfalls werden unbediente Fumoirs befürwortet.
Damit nehmen die kantonalen Parlamente ihre Mitverantwortung für die Volksgesundheit wahr, und wir sollten ihnen darin nicht nachstehen. Die Massnahmen für den Schutz von Nichtrauchern, wie sie vom Nationalrat beschlossen worden sind, hinken nicht nur hinter den Beschlüssen der Kantone her, sondern - wie wir in jenen Kantonen gesehen haben, die sich darüber schon aussprechen mussten - hinter der öffentlichen Meinung in dieser Frage. Mit der zunehmenden Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die gefährlichen Auswirkungen des Passivrauchens steigt auch die Unterstützung für Massnahmen zum Schutz aller Nichtraucher vor dem Passivrauchen. Aktuelle Auswertungen der Politik für eine rauchfreie Umwelt in europäischen Ländern und Daten von bevölkerungsbezogenen Erhebungen bestätigen diese Schlussfolgerung.
Die Beschlüsse des Nationalrates wurden zwar in unserer Kommission in die richtige Richtung korrigiert, allerdings nur halbherzig und nicht - wie der Entwurf der vorberatenden Kommission des Nationalrates und übrigens auch die Stellungnahme des Bundesrates - mit der notwendigen Konsequenz. Arbeitnehmende - gerade in der Gastronomie - können nur in den seltensten Fällen in rauchfreien Räumen arbeiten. Sie sind von ihrer Arbeit wirtschaftlich abhängig und haben selten Gelegenheit, sich einen Arbeitsplatz auszusuchen, der ihrem Wunsch nach einer Tätigkeit in Gastbetrieben, die rauchfrei betrieben werden, entspricht. Mit anderen Worten: Sie können die Qualität der Luft an ihrem Arbeitsplatz nicht selber bestimmen. Es kommt hinzu, dass sie oft stundenlang - Tag für Tag oder Nacht für Nacht - den rauchenden Gästen und damit dem Passivrauch ausgesetzt sind. Dies im Gegensatz zum Gast, der sich seine Örtlichkeit aussuchen und sich so den negativen Auswirkungen des Passivrauchens entziehen kann, allerdings auch nur dann, wenn separate Nichtraucherräume angeboten werden.
In diesem Sinn bin ich für Eintreten und bitte Sie, Konsequenz an den Tag zu legen und es den Kantonen und vielen umliegenden Ländern gleichzutun. Wenn Sie das nicht tun, dann bitte ich Sie bereits jetzt, den Kantonen - das scheint mir wichtig - zumindest die Freiheit zu lassen, strengere Vorschriften vorzusehen. Wenn Sie dem berühmten föderalen Flickenteppich nicht Vorschub leisten wollen, dann haben Sie es heute in der Hand, indem Sie die Leute im öffentlichen Raum konsequent vor dem Passivrauchen schützen. Sie tun dies, indem Sie der Minderheit zustimmen und damit den Anträgen des Bundesrates folgen.

Maury Pasquier Liliane (S, GE): Vous me permettrez de commencer par rappeler les effets négatifs du tabagisme passif sur la santé. En effet, quelle que soit sa durée, l'exposition à la fumée du tabac est nocive pour les personnes qui n'ont pas choisi de fumer comme pour celles qui sont fumeuses volontaires. On constate qu'une augmentation des risques d'attaque cérébrale, de cancer du poumon, d'infarctus ou encore d'asthme en est la conséquence. On estime ainsi que plusieurs centaines de personnes meurent chaque année en Suisse, victimes du tabagisme passif, et on peut estimer les conséquences économiques du tabagisme passif à 500 millions de francs par an. Ce n'est donc pas une petite chose; ce n'est donc pas un élément à prendre à la légère.
Malheureusement, au lieu de prendre les mesures simples et efficaces que lui proposait sa commission, le Conseil national a préféré introduire plusieurs éléments qui affaiblissent la loi et l'empêchent, de mon point de vue, d'atteindre son but qui est, rappelons-le, de protéger la population et l'économie contre les effets du tabagisme passif. La majorité de la commission de notre conseil a suivi le Conseil national dans ses velléités de ménager plus les intérêts économiques que ceux de la santé publique. On peut se demander quels intérêts économiques, puisque toutes les observations faites dans les pays qui nous entourent démontrent qu'aucun effet économique négatif n'a été mis en évidence dans la branche de l'hôtellerie et de la restauration: ni de baisse de revenu, ni de baisse de la fréquentation - une
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autre population sans doute -, ni non plus de diminution des postes de travail dans la branche.
Contrairement à ce qui a été dit, il ne s'agit nullement de stigmatiser les personnes qui fument, ni de leur faire payer en quoi que ce soit cette habitude de vie, et encore moins de leur interdire de fumer. Ce n'est donc pas une question d'intolérance, mais juste une question d'intelligence, une mesure simple, peu coûteuse, à l'exception sans doute des établissements qui tiennent à aménager des fumoirs, mais ce n'est pas une obligation. C'est même une mesure qui rapporte, notamment en termes de coûts de santé; c'est une mesure qui protège la population.
Il s'agit en l'occurrence simplement de s'adapter à l'environnement international de la Suisse, en voyant ce qui se passe dans les pays européens. Il s'agit également de nous permettre de ratifier la Convention-cadre de l'OMS pour la lutte antitabac et - ce qui n'est pas la moindre des choses - de répondre aux attentes de la population. Comme représentante d'un canton dont près de 80 pour cent des votants vient d'accepter des mesures sévères, je ne peux que souligner cet aspect.
Pour cette raison, je ne m'oppose bien évidemment pas à ce que nous entrions en matière, même si le résultat final est effectivement très problématique de mon point de vue. C'est la raison pour laquelle je vous invite à suivre les minorités de la commission qui tentent de revenir à une loi plus efficace et plus simple, en gardant bien évidemment la possibilité - très importante à mes yeux - de permettre aux cantons qui le désirent d'être encore plus exigeants que la loi fédérale ne le sera au final.

Frick Bruno (CEg, SZ): Ich möchte einen Kontrapunkt zu den bisherigen Interventionen setzen und muss zuerst mein Interesse offenlegen: Ich bin Genussraucher, der sehr gerne abends mit einer Zigarre den bisherigen Tag überdenkt und sich auf den nächsten freut. Wie für sehr viele Raucher gilt für mich die alte Grundregel: Wer raucht, nimmt Rücksicht. Auch in unserem Rat wurden Rauchverbotswünsche vorgetragen. Ich habe als damaliger Präsident die Raucher zusammengenommen. Wir haben uns darauf geeinigt, dass wir Rücksicht nehmen. Als Präsident, der die Hausgewalt ausübt, habe ich nur geregelt, dass in diesem Saal während der Sitzungen nicht geraucht wird und dies in den Vorzimmern weiterhin gestattet bleibt. Diese Regel hat sich bewährt. Rücksicht spielt in unserem Rat. Sie gilt meines Erachtens noch immer, weil noch kein Präsident sie seitdem widerrufen hat.
Rücksicht ist eine Lebensregel, aber sie taugt nicht als Schutz gegen die Rücksichtslosen. Darum braucht es den Schutz der Nichtraucher. Rauchimmissionen sind nicht gesundheitsförderlich. Sie können schaden und werden von sehr vielen als lästig empfunden. Darum brauchen wir Regeln zum Schutz der Nichtraucher, namentlich am Arbeitsplatz, in öffentlichen Gebäuden, im öffentlichen Verkehr und in Restaurants. Ich unterstütze dies. Deshalb habe ich in der Kommission die Zustimmung zu der Bestimmung angeregt, wonach kein Arbeitnehmer, keine Arbeitnehmerin verpflichtet werden darf, in einem Raucherlokal oder in einem Fumoir zu arbeiten. Wir kennen ähnliche Regeln aus dem Verkauf, wo niemand gezwungen werden darf, an einem Sonntag in einem Verkaufsgeschäft zu arbeiten. Die Regel hat sich bewährt. Weder die Gewerkschaften noch andere beklagen, dass Arbeitnehmer unter sanftem Druck gezwungen würden, am Sonntag zu arbeiten.
Der Schutz vor dem Passivrauchen ist richtig, aber damit hat es sich in einem freiheitlichen Staat. Leider wollen viele weiter gehen, auch in unserem Rat. Sie wollen - und das Votum von Frau Forster war ganz klar - den Bürgern möglichst viele Gelegenheiten entziehen, um überhaupt rauchen zu können; nicht um andere zu schützen, sondern um den Bürger zu jenem Verhalten zu zwingen, das man für ihn als richtig und korrekt anschaut. Ich meine, der Schutz vor dem Passivrauchen ist nötig, aber der Rest ist persönliche Freiheit in einem freiheitlichen Staat. Wer keine anderen gefährdet, der soll doch rauchen. Wer keine anderen gefährdet, darf auch Alkohol trinken. Wenn jemand in einem Fumoir unter seinesgleichen rauchen will oder wenn ein Mitarbeiter, der selber Raucher ist, bereit ist, die Gäste im Fumoir zu bedienen, und sagt, er rauche dort bei Gelegenheit auch gerne noch eine - soll dies ein freiheitlicher Staat denn verbieten?
Ich schütze die Nichtraucher. Aber ich mache nicht mit, wenn man im Gastgewerbe generell Raucherzimmer verbieten will. Ich mache nicht mit, wenn man nicht mehr die Möglichkeit schaffen will, ein Beizli an der Strassenecke - das nicht umgebaut werden kann - als Raucherlokal zu definieren und als solches anzuschreiben. Vor allem, wenn an der Ecke oder gegenüber genügend andere Beizli für die Nichtraucher zur Verfügung stehen.
Wir befinden uns - und das ist für mich die grosse Linie in der Schweiz - in einem Kulturwandel. Ein freiheitlicher Staat wird nicht durch Revolution abgeschafft, ein freiheitlicher Staat wird in Schritten, in kleinen Etappen abgebaut. Der Kulturwandel in der Schweiz geht dahin, dass wir nicht nur die anderen vor negativen Immissionen schützen, sondern die Bürgerinnen und Bürger auch zu tugendhaftem Verhalten zwingen wollen, weil wir erkannt haben, dass Rauchen schädlich ist. Tabak ist ein Genussmittel, ist aber auch ein Gift. Paracelsus sagte: "Dosis facit venenum" - die Dosis macht aus, ob etwas gut oder ein Gift ist. Als einer, der aus dem Ort herkommt, wo Paracelsus herkam, sage ich: Lasst den Rauchern den Genuss, wo sie keine anderen belästigen und wo keine anderen zu schützen sind.
Der Eifer droht in der Schweiz missionarisch zu werden. Ich habe mit ein bisschen Verwunderung Ihre Erklärung zum Jahresanfang gehört, Herr Bundespräsident, wonach es bereits ein Staatsziel der Schweiz sei, Ende Jahr einen Drittel weniger Raucher in der Schweiz zu haben. Ich zweifle, ob das der Aufbruch ist, den die Schweiz nötig hat. Nicht alle Raucher sind Genies, aber ich darf Sie daran erinnern, dass viele Genies Raucher waren und diesem Genuss gefrönt haben: Einstein rauchte, Sigmund Freud und Thomas Mann rauchten, Picasso sowieso und Churchill erst recht - und überdies tranken sie ein Vielfaches dessen, was das Bundesamt für Gesundheit für zulässig hält. (Teilweise Heiterkeit)
Es ist eine echte Sorge - nicht wahr, auch wenn sie locker vorgetragen wird -, dass wir je länger, je mehr zu einem Verbotsstaat werden, der die Bürger zum Masshalten zwingen und sie zur Tugend anhalten will. Das Rauchen ist eine Möglichkeit, ich sehe weitere Möglichkeiten - das Betätigungsfeld ist weit: Der Kampf gegen das Cholesterin kann zu Essensregeln führen; das Trinken wäre ein nächstes Feld.
Mein Votum ist nichts anderes als ein Aufruf zur Verhältnismässigkeit und ein Aufruf zur Vorsicht, damit wir in einem freien Staat freie Bürger nicht bevormundend zu einem Verhalten zwingen, sondern uns darauf beschränken, dort zu schützen, wo andere gegen ihren freien Willen gefährdet werden. Das muss unser Ziel bleiben.
In diesem Sinne bitte ich Sie, das Gesetz durchzuberaten und der Mehrheit durchwegs zuzustimmen.
Die letzte Bestimmung im Gesetz, wo wir erklären, unser Gesetz sei nur eine Minimalnorm, die alle Kantone noch nach Belieben übertreffen können, bereitet mir ernsthaft Mühe. Nun, wenn das Realität würde, dann frage ich mich: Ist dieses Gesetz überhaupt notwendig? Wenn wir ein Minimalgesetz schaffen, das jeder Kanton nach Belieben ausweitet: Ist dieses Gesetz nötig, oder ist es nicht besser, auf dieses Gesetz zu verzichten und den Kantonen zu überlassen, ob sie in ihrem Bereich überhaupt ein Gesetz wollen und welches sie wollen? Ein unnötiges Gesetz ist ein Gesetz, das wir nicht erlassen dürfen. Ob ich am Schluss dem Gesetz noch zustimme oder ob ich es als überflüssig erachte und es ablehne, werde ich entscheiden, wenn wir über jene Regel beraten haben. Ich mahne Sie zur Vorsicht; ich bitte Sie um Beachtung der Freiheit und darum, sie nicht bei jeder Gelegenheit lustvoll einzuschränken.

Gutzwiller Felix (RL, ZH): Ich freue mich auf eine weitere spannende Debatte zu diesem spannenden Thema. Ich möchte kurz noch einmal etwas zum Hintergrund dieses
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Anliegens sagen: Ich danke der Kommission dafür, dass sie versucht hat, das Anliegen noch klarer zu formulieren, als das im Nationalrat geschehen ist. Ich bin allerdings mit Frau Forster der Meinung, dass das eben noch nicht genügt und dass wir besser daran täten, der bundesrätlichen Version zuzustimmen.
Zum Hintergrund: Ich darf daran erinnern, dass diese parlamentarische Initiative aus dem Jahre 2004 stammt. Sie ist also bereits vier Jahre alt. Sie stammt nicht ohne Grund aus dem Jahr 2004, denn in jenem Jahr haben wichtige internationale Organisationen erstmals den Passivrauch als Schadstoff am Arbeitsplatz abgeklärt und den Passivrauch definitiv als Schadstoff deklariert. Man hatte also sozusagen die Wissensbasis für die Aktion, die wir in der Folge vorgeschlagen haben. Ich muss hier nicht mehr ausführen, warum Passivrauch ein Schadstoff ist. Er enthält die gleichen Substanzen wie der Aktivrauch; selbstverständlich ist das Risiko geringer, aber es ist ganz stark dosisabhängig und besteht vor allem dort, wo stundenlang in verrauchter Atmosphäre gelebt resp. gearbeitet wird.
Der Ansatz dieser parlamentarischen Initiative und des Gesetzentwurfes ist genau so, wie es Kollege Frick ausgeführt hat: Es geht ganz strikt um die Ausrichtung auf die Drittgefährdung. Niemand, ich zuletzt, würde das Recht eines autonomen Erwachsenen, sich selbst zu schädigen, negieren wollen. Sie kennen diese Haltung aus der Cannabisdebatte, auch wenn sie nicht überall als kohärent angesehen wird. Ich bestreite das Recht eines autonomen Erwachsenen, sich selbst zu schädigen, nicht. Er soll rauchen und trinken dürfen; darin sind wir uns einig. Aber wenn es nach dem liberalen Credo eine staatliche Legitimation gibt, dann besteht sie dort, wo eine Handlung eine Drittgefährdung mit sich bringt. Wir wollen hier also vor dem unfreiwilligen Konsum von Tabak schützen. Es ist keine Frage, dass wir uns hier im Hinblick auf die Legitimation staatlichen Handelns auf sehr gutem Boden bewegen. Es geht also um die Fremdgefährdung.
Nebenbei darf ich noch sagen, dass Passivrauch in der Schweiz der Schadstoff Nummer eins der Innenraumluft ist; auch das ist nicht sehr bekannt, doch wird es durch neuere Untersuchungen belegt. Die Feinstaubbelastung in Lokalen, in denen viel geraucht wird, beträgt ein Mehrfaches der Alarmwerte für Schweizer Strassen. Sie sehen also die Verhältnisse.
Ihnen wird hier ein Schutzgesetz vorgeschlagen, und ich möchte zu diesem Gesetz noch etwas ausführen: Dieses Schutzgesetz - ich glaube, man darf sagen, dass dieser Punkt in der Debatte schon ein bisschen untergegangen ist - regelt sehr viele Fragen befriedigend. Wir haben zum ersten Mal einen gesetzlichen Rahmen für den Schutz vor dem Passivrauchen in den öffentlichen Gebäuden, Schulen, Spitälern und vielen anderen Einrichtungen. Sie werden erstaunt sein, aber das allein ist in der Schweiz noch nicht selbstverständlich. So finden Sie nach wie vor viele Einrichtungen des Gesundheitswesens und auch Schulen, in denen geraucht werden darf. Das wird nicht mehr möglich sein, und das ist sehr positiv.
Die einzigen noch offenen Fragen haben mit der Behandlung des Themas im Rahmen der Gastronomie zu tun. Hier hat Ihre Kommission versucht, etwas differenzierter zu sein als der Nationalrat, sie ist aber in ihrem Ansatz nach wie vor nicht klar. Wir schlagen Ihnen zusammen mit dem Bundesrat vor, sehr klar zu sein. Das Konzept ist: Es gibt im Prinzip rauchfreie öffentliche und öffentlich zugängliche Räume, auch in der Gastronomie. Es gibt Ausnahmen, sogenannte Fumoirs; das müssen nicht kalte Nikotinstüblein sein, sondern es können von mir aus attraktive Raucher-Lounges sein, in die man auch einen Drink mitnehmen kann. Diese Möglichkeiten sind zugelassen, sie sind allerdings unbedient; ich komme darauf noch zurück.
Ihre Kommissionsmehrheit hat versucht, eine Zwischenlösung zu formulieren. Ich muss Ihnen einfach zu bedenken geben, dass diese Zwischenlösung - kombiniert mit dem Argument der kantonalen Vielfalt, das Herr Frick schon erwähnt hat - dafür sorgen wird, dass in jedem Fall eine Volksinitiative eingereicht wird; verschiedene Organisationen überlegen sich diesen Schritt schon. Diese Lösung wäre sicher radikaler als unser gesamtschweizerischer Ansatz - etwa so radikal wie jene Regelung, die im Kanton Genf von 80 Prozent der Bevölkerung beschlossen worden ist. Wollen Sie also ein klares Konzept mit einfachen Spielregeln und einen guten Arbeitnehmerschutz und keinen kantonalen Flickenteppich, so sollten Sie der etwas strengeren und klareren Fassung des Bundesrates zustimmen.
Ein letztes Wort zur Personalfrage, denn letztlich geht es beim Unterschied um die Frage, ob Sie bediente oder unbediente Fumoirs wollen. Wenn in einem Lokal eine räumliche Trennung nicht möglich ist, lautet die Frage, ob Sie zulassen wollen, dass das Lokal wählen kann, was es sein will. Noch ein Wort zum Personal: Ich glaube, der Versuch, dass das Personal erklären muss, dass es bereit ist, so zu arbeiten, ist ein löblicher Versuch; ich denke aber, dass er nicht genügend weit geht.
Nennen Sie mir einen anderen der über hundert Schadstoffe am Arbeitsplatz, den die Suva anerkennt, bei dem Sie deklarieren würden: Es gibt zwei unterschiedliche Typen von Arbeitsplätzen, es gibt zwei unterschiedliche Typen von Luftqualität; der Arbeitnehmende kann auswählen, ob er die etwas sauberere oder die etwas dreckigere Luft möchte. Das wäre einzigartig in unserem Konzept des Arbeitnehmerschutzes. Auch hier braucht es eine klare Regelung, das heisst, diese Fumoirs sind im Prinzip unbedient.
Ich fasse zusammen: Wir sind im Moment in einer Situation, in der es in der Tat gilt, einen Paradigmenwechsel, einen Kulturwechsel vorzunehmen. Der Kulturwechsel besteht darin, dass heute die Mehrheit der Nichtrauchenden ihre Freiheit beanspruchen will. Es geht nicht um den Abbau der Freiheit, sondern es geht um ein Mehr an Freiheit für die Nichtrauchenden. Diesen Paradigmenwechsel hat das Publikum, die Bevölkerung, schon vollzogen. Denken Sie an die Abstimmungen im Tessin, im Bündnerland, in Solothurn, in Genf und an vielen anderen Orten. Die Ergebnisse waren sehr deutlich. Das Publikum wünscht diesen Paradigmenwechsel zum Schutz der Nichtrauchenden. Sie haben mit der Variante des Bundesrates eine klare Lösung, eine einfache Lösung, keine Bürokratie - eine Lösung, die dafür sorgen wird, dass Sie landesweit ein gleiches Konzept haben werden. Es entspricht im Übrigen dem Konzept, das europaweit ab dem 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt worden ist. 60 Prozent der Touristen in der Schweiz kommen aus einem Gebiet, das genau diese Lösung kennt; eine einfache, klare Lösung, die auch dem Arbeitnehmerschutz Rechnung trägt.
Ich bitte Sie, unter dieser Optik betrachtet, klar dem Bundesrat zu folgen. Wenn Sie das nicht tun und der Mehrheit der Kommission folgen, dann bitte ich Sie, zumindest in Artikel 2a darauf zu verzichten, die Wahlmöglichkeit für Lokale einzuführen. Sie hätten damit eine Variante, die bediente Fumoirs zwar zuliesse; sollte den Betrieben die Erfüllung der Anforderungen nicht möglich sein, dann wären es einfach Nichtraucherlokale. Es wäre zumindest ein gangbarer Weg, wenn Sie dem Bundesrat und bei Artikel 2a der Minderheit Forster zustimmten.

Ory Gisèle (S, NE): Il n'est pas nécessaire de revenir longuement sur les risques liés à la fumée passive: ils sont reconnus depuis longtemps. On ne compte plus les études scientifiques qui mettent en évidence la relation étroite qui existe entre fumée passive, certaines maladies graves et certains décès. Les chiffres sont alarmants et on ne peut plus aujourd'hui les contester.
L'OMS a pris cette question très au sérieux et a élaboré une Convention-cadre pour la lutte antitabac. A l'article 8 de cette convention, elle traite de la protection contre l'exposition à la fumée du tabac et impose aux parties de prendre des mesures efficaces pour assurer une protection contre l'exposition à la fumée du tabac. A l'article 8 alinéa 1, "les parties reconnaissent qu'il est clairement établi, sur des bases scientifiques, que l'exposition à la fumée du tabac entraîne la maladie, l'incapacité et la mort". A l'article 8 alinéa 2, il est indiqué que "chaque partie adopte et applique,
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dans le domaine relevant de la compétence de l'Etat en vertu de la législation nationale, et encourage activement, dans les domaines où une autre compétence s'exerce, l'adoption et l'application des mesures législatives, exécutives, administratives et/ou autres mesures efficaces prévoyant une protection contre l'exposition à la fumée du tabac dans les lieux de travail intérieurs, les transports publics, les lieux publics intérieurs et, le cas échéant, d'autres lieux publics".
L'Europe n'est pas restée inactive et de nombreux pays ont déjà pris des mesures contre la fumée passive dans les lieux publics. L'Irlande a été pionnière; la France, l'Italie ont aussi introduit une interdiction de fumer dans les établissements publics. Plusieurs cantons suisses l'ont aussi fait. Le Tessin a une législation déjà en vigueur; les cantons de Soleure, d'Appenzell et des Grisons s'y préparent. Il faut dire que la pression de la population est de plus en plus forte. La population veut que l'on prenne des mesures, et pas seulement des demi-mesures.
Les organismes qui se préoccupent de prévention dans le domaine de la santé insistent depuis plusieurs années pour que l'on assure la protection des personnes exposées à la fumée dans le cadre de leur profession, comme en particulier les employés des bars, des restaurants ou des dancings. Ils estiment que près de 1000 personnes en meurent chaque année en Suisse et que le coût des problèmes de santé liés à la fumée passive est de l'ordre de 500 millions de francs par année.
Dans les cantons de Fribourg, de Neuchâtel et de Vaud, des initiatives populaires qui vont dans le même sens ont été déposées. A Genève, on vient de le dire, près de 80 pour cent de la population a plébiscité une initiative antitabac.
Le devoir de protéger la population contre la fumée passive est considéré comme faisant partie du respect des droits fondamentaux de la personne humaine. Il s'agit du respect du droit à la vie et à une santé d'aussi bonne qualité que possible. Je reconnais la qualité du travail des organes de la Confédération dans le cadre du programme national de prévention du tabagisme. Bien sûr, il doit être soutenu et renforcé, mais nous devons quand même aller plus loin. Il est temps que la Suisse se dote d'une loi fédérale qui assure la protection de la population contre la fumée passive. Elle doit essentiellement protéger les travailleurs et les travailleuses de l'hôtellerie et de la restauration, car ce sont eux qui sont le plus exposés à la fumée secondaire, mais aussi bien sûr tout travailleur qui est exposé dans le cadre de son travail en atelier ou au bureau.
Malheureusement, avec le projet de loi tel qu'il nous est proposé aujourd'hui, on ne peut atteindre ces objectifs que très partiellement, et c'est dommage. Pour que nous puissions atteindre réellement les objectifs que nous visons, nous ne devons pas accepter la disposition qui prévoit la possibilité d'ouvrir des établissements fumeurs et ne pas autoriser l'aménagement de fumoirs avec service dans les établissements publics. Permettre l'ouverture d'établissements fumeurs est une manière de vider la loi de sa substance. Les employés de ces établissements seront encore plus exposés qu'actuellement puisque ces établissements seront prioritairement fréquentés par des fumeurs. C'est aussi introduire une distorsion de la concurrence puisque tous les établissements ne seront plus soumis aux mêmes règles. Des fumoirs sans service, pourquoi pas? Mais des fumoirs avec service remettent aussi en question la protection des employés de la restauration.
Les quelques éléments de protection que nous avons ajoutés à la loi sont illusoires et ne servent qu'à nous donner bonne conscience. A cela s'ajoute le fait que ces nouvelles dispositions doivent pouvoir s'appliquer aussi rapidement que possible. Il faut donc aussi éviter des délais transitoires trop longs.
Il est dommage que la branche de la gastronomie ne se rende pas compte de l'effet positif de telles dispositions: positif pour le confort de ses clients, mais aussi positif sur la santé de ses employés. Je peux comprendre son souci, mais je pense qu'il n'est pas justifié. Quand une règle s'applique pareillement à tout le monde, elle n'a pas d'effets particuliers sur chacun. La population ne va pas changer ses habitudes de vie parce qu'une petite minorité ne pourra plus fumer assise à sa place et devra se lever quelques minutes pour aller fumer dehors ou dans un fumoir.
L'OMS le précise: des mesures efficaces de protection contre l'exposition à la fumée du tabac, comme celles qui sont envisagées à l'article 8 de la Convention-cadre pour la lutte antitabac, passent par une interdiction totale de fumer et par une élimination totale de la fumée du tabac dans un espace ou un environnement donné, afin de créer un environnement à cent pour cent sans tabac. Elle ajoute qu'il n'existe pas de seuil au-dessous duquel l'exposition à la fumée du tabac serait sans danger, qu'on ne peut donc pas déterminer des limites de toxicité et que de nombreuses mesures, comme la ventilation, la filtration de l'air ou la création de zones fumeurs, ont démontré leur inefficacité.
Permettez-moi de citer un inconnu, mais qui aime les images fortes. Il dit: "Aménager une zone fumeurs dans un restaurant, c'est comme aménager un coin pipi dans une piscine!"
Je vous propose d'entrer en matière sur cette loi et d'adopter ensuite les diverses propositions de minorité que nous avons déposées pour essayer d'en sauver l'efficacité.

Hess Hans (RL, OW): Gestatten Sie mir vorweg den Hinweis auf meine Interessenbindung: Ich bin wie Herr Bruno Frick Genussraucher, daneben bin ich aber seit 1999 auch Präsident der Vereinigung des Schweizerischen Tabakwarenhandels. Ich darf das sagen, unser Verband bezweckt die Wahrung der gemeinsamen Interessen des schweizerischen Gross- und Einzelhandels mit Tabakwaren.
Ich bin eigentlich überrascht, dass die wirtschaftliche Seite sowohl des Tabakwarenhandels als auch der Gastronomie hier in diesem Saal bis jetzt nicht zur Sprache gekommen ist; ich erlaube mir, das nachzuholen.
Der Gesamtumsatz bei der Tabakproduktion beträgt jährlich 4 Milliarden Franken. Die Tabakwarenbranche bietet Arbeitsplätze für über 12 000 Personen, zahlt Löhne, inklusive der Sozialbeiträge, von 750 Millionen Schweizer Franken und ist für ein Steueraufkommen von gegen 500 Millionen Franken verantwortlich. Die Beiträge aus dem Tabakverkauf an die AHV betragen jährlich 2 Milliarden Franken. Davon spricht kein Mensch. Irgendwann wird man sich dann fragen, weshalb die Quellen der AHV versiegen und dann plötzlich bemerken, dass die Raucher dies bis dahin bezahlt haben und das nun fehlt. Hier noch einige Zahlen betreffend die Bedeutung der Gastronomie: Über zwei Millionen Gäste besuchen täglich einen Gastrobetrieb. Diese Betriebe haben eine grosse soziale Bedeutung: Es gibt 216 000 Beschäftigte, 8000 Auszubildende in 30 000 herkömmlichen gastgewerblichen Betrieben. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von 22,5 Milliarden Franken, davon 16 Milliarden Franken in der Restauration und 6,5 Milliarden Franken in der Hotellerie. Sie bezahlen 9 Milliarden Franken an Personalkosten sowie Mehrwertsteuerbeiträge von 823 Millionen Franken pro Jahr.
Wir reden also von Branchen, die eine grosse Bedeutung haben. Und heute drischt man auf diese Branchen ein, als ob diese ohne Bedeutung wären. Der erläuternde Bericht der Subkommission Passivrauchen enthält Angaben über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Einführung eines Rauchverbotes in den Restaurants und Hotels. So wird auf Seite 8 ausgeführt, dass in Irland nach der Einführung des Rauchverbotes - da möchte ich Frau Gisèle Ory bitten zuzuhören - die Zahl der Angestellten in Hotels und Restaurants zwischen Juni 2004 und Mai 2005 um 1,6 Prozent zurückgegangen ist. Auf die Schweiz umgelegt, entspricht das einem Verlust von 3500 Arbeitsplätzen.
Die Umsätze gingen zwischen April 2004 und März 2005 in Irland sogar um 4,9 Prozent zurück. Bezogen auf unser Land müsste daher - nur schon aufgrund dieser Werte - mit einem Umsatzrückgang von rund einer Milliarde Franken gerechnet werden. Die Branche geht jedoch davon aus, dass die Auswirkungen in der Schweiz noch massiver ausfallen werden. Es muss damit gerechnet werden, dass in vielen
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Betrieben, vor allem bei den weitverbreiteten Stammtischtreffen, Jassrunden, Handwerkerznüni oder -zvieri und nach Feierabend der Umsatz ganz entscheidend einbrechen wird. Ebenfalls wegfallen dürften viele Zusatzverkäufe, weil die Gäste direkt nach dem Essen das Lokal verlassen, falls sie an ihrem Tisch nach dem Essen nicht mehr rauchen können. Gerade bei diesen Gelegenheiten werden oft sehr bedeutende Umsätze erzielt.
Die Ausführungen der Subkommission belegen, dass die in verschiedenen Medien und von verschiedenen Parlamentariern - hier z. B. von Frau Maury Pasquier - behaupteten Umsatzsteigerungen nach der Einführung des Rauchverbotes nicht den Tatsachen entsprechen. Das Rauchverbot hat trotz gegenteiliger Behauptungen sehr wohl bedeutende negative Auswirkungen auf das Gastgewerbe, sowohl für die Arbeitgebenden als auch für die Arbeitnehmenden. Auch in Zukunft - das erlaube ich mir hier zu sagen - kann die Zielsetzung der parlamentarischen Initiative Gutzwiller, nämlich der absolute Schutz vor dem Passivrauchen, nicht erreicht werden. Im Wissen um diese Tatsache muss es unser Anliegen sein, eine verhältnismässige, ausgewogene und für das ganze Land einheitliche Lösung zu finden, wenn es nun darum geht, den Geltungsbereich des Schutzes vor Passivrauchen auszudehnen. Rauchverbote bzw. Raucheinschränkungen an öffentlichen Orten, an denen öffentliche Aufgaben wahrgenommen werden und wo keine Möglichkeit besteht, sich als Nichtraucher dem Rauch zu entziehen, bzw. wo keine Trennung von Nichtrauchern und Rauchern vorgesehen ist, sind mittlerweile nicht mehr bestritten. So sollen Spitäler, Schulen und Sportstätten rauchfrei bleiben oder werden.
Die Ausweitung der Rauchverbote in den privaten Raum ist indes ein schwerwiegender Eingriff in die Freiheitsrechte. Zu diesem privaten Raum gehören auch privat geführte Restaurants, Bars und andere Treffpunkte. Für Besuche von Lokalitäten dieser Art besteht die volle Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten. Mir geht daher ein generelles Rauchverbot in Gastronomiebetrieben zu weit; ich unterstütze jedoch Lösungen, die ein sinnvolles Nebeneinander von Rauchern und Nichtrauchern ermöglichen.
Ich habe vor drei Jahren einen Vorstoss eingereicht (05.3618), der eine nationale Lösung für die Tabakprävention forderte. Er wurde mit 15 zu 16 Stimmen leider knapp abgelehnt. Nun haben wir die Möglichkeit, dieses Anliegen, wenn auch verspätet, wenigstens teilweise in die Tat umzusetzen. Nur eine nationale Lösung beseitigt die heute bestehende Unsicherheit im Bereich des Schutzes vor dem Passivrauchen. Ich sage dies gerade auch aufgrund meiner praktischen Erfahrung in diesen Bereichen bei der Umsetzung von Regelungen für den Handel und das Gewerbe. Durch Vorstösse in fast allen Kantonen und laufende kantonale Gesetzgebungsprojekte entsteht heute im ganzen Land ein Flickenteppich von unterschiedlichsten kantonalen Lösungen - Kollegin Erika Forster hat bereits davon gesprochen.
Bei einem Thema von unbestrittenermassen nationaler gesellschafts-, gesundheits- und wirtschaftspolitischer Dimension sind letztlich die beim Vollzug entstehenden Probleme auch der Funktionalität und dem Ruf unseres föderalistischen Systems abträglich. Gibt es in diesem Bereich nicht rasch koordinierende Massnahmen auf Bundesebene, werden wir in zwei bis drei Jahren 26 Lösungen haben, die sich teilweise massiv voneinander unterscheiden. Damit entsteht Unsicherheit bei den Konsumenten, bei den Vollzugsorganen und insbesondere in den betroffenen Branchen, vor allem in der Gastronomie.
Letztlich geht es für alle um ein Mindestmass an Planbarkeit und Verlässlichkeit. Die Konsumenten möchten nun wissen, wo was gilt. Die Wirtschaft braucht einen Investitionshorizont. Die Kantone möchten zudem ihre Gesetzgebung nicht in Kürze wieder anpassen müssen. Daher unterstütze ich eine schweizweit geltende, wirtschaftsverträgliche Lösung und lehne unterschiedliche kantonale Regelungen, wie sie zurzeit bestehen, ab.
Ich spüre in der letzten Zeit überall, wo ich mit den Leuten rede, das wachsende Bedürfnis nach einer klärenden nationalen Regelung. Dazu kommt, dass der Tourismus für die Schweiz eine grosse Bedeutung hat. Touristen werden aber nicht verstehen, wenn von einem Kanton zum anderen unterschiedliche Regelungen für Gaststätten gelten.
Damit ein Bundesgesetz auch den anfänglich erwähnten Kriterien der Verhältnismässigkeit und Ausgewogenheit gerecht wird, sind bei der nun zur Diskussion stehenden Vorlage folgende Punkte zu berücksichtigen: Es sollte in speziell gekennzeichneten abgetrennten Bereichen eines Gastronomiebetriebes weiterhin möglich sein, eine Zigarre oder Zigarette zu rauchen. Die Anforderungen an die rauchfreien Räume müssen mit vertretbarem Aufwand erfüllt werden können; hier unterstütze ich den Antrag Schweiger zu Artikel 2a, der verlangt, dass die Bewilligung, einen Betrieb als Raucherbetrieb zu führen, auch dann erteilt wird, wenn eine Trennung von Raucher- und Nichtraucherräumen unzumutbar ist. Wir sollten von der guten Lösung des Nationalrates nicht abweichen.
Der Nationalrat ist mit seiner Lösung in der Herbstsession den obengenannten Punkten weitgehend nachgekommen. Er hat einen pragmatischen Weg gewählt, der die Bedürfnisse der Betroffenen berücksichtigt und nicht nur dogmatisch die Raucherinnen und Raucher sowie einen Teil der Wirtschaft stigmatisiert.
Ich unterstütze daher die Lösung des Nationalrates und der Mehrheit der ständerätlichen Kommission in allen Punkten, wobei ich diesbezüglich eine wichtige Ausnahme mache. Damit dieses Gesetz schweizweit wegweisend wird und koordinativen Charakter entfaltet, dürfen die Kantone nicht quasi dazu animiert werden, eigene, weiter gehende gesetzliche Grundlagen zu erlassen. Die von unserer Kommission in die Vorlage eingeführte Möglichkeit für die Kantone, strengere Vorschriften zu beschliessen, stiftet nur Verwirrung und ist den Zielen einer national verbindlichen Lösung, welche ich vorher erwähnt habe, sehr abträglich. Falls wir den vorgeschlagenen Artikel 2b ins Gesetz integrieren, können wir gleich ganz auf die Vorlage verzichten.
Ich bitte Sie, bei Artikel 2b der Mehrheit der Kommission nicht zu folgen und die Minderheit zu unterstützen bzw. dem Nationalrat zu folgen.
Zusammenfassend halte ich fest, dass ich für Eintreten bin - allerdings mit wenig Begeisterung; das erlaube ich mir hier zu sagen. Es ist unschwer zu erkennen, dass wir mit dieser Vorlage einen weiteren Schritt in Richtung Verbotsgesellschaft tun; Kollege Frick hat bereits darauf hingewiesen. Nach den Rauchern und den Hundehaltern - sie sind ja auch die Geprügelten -, werden es dann wohl die Fettleibigen oder die Offroader-Fahrer sein, die von unserer Gesellschaft Leitplanken erhalten werden. Man könnte ihnen ebenfalls sagen, was sie tun dürfen, aber vor allem, was sie zu unterlassen haben. Ein Ende ist bei diesem Gesetzesaktivismus nicht abzusehen. Eines könnten wir allerdings aus der Geschichte lernen, nämlich, dass das Heil der Menschheit mit Verboten nicht zwingend verordnet werden kann, da sich das Volk nicht immer im gewollten Masse um solche von der Behörde erlassenen Verbote kümmert.
Ich kann Ihnen in diesem Zusammenhang ein Beispiel aus dem 17. Jahrhundert aus meiner engsten Heimat aufzeigen. In Engelberg wurde 1661 ein Mandat erlassen, als Reaktion auf das Einreissen des "schandlichen Gebrauchs des stinkenden Tabaks bei Jung und Alt, heimlich und öffentlich, sonderlich aber im Wirtshaus mit Verdruss und Unlust der fremden Pilgern und Gästen" erlassen. In diesem Mandat wurde aber immerhin gestattet, dass "alte, bestandene Leut, denen der Tabak zu ihrer Leibesgesundheit notwendig ist, denselben gebrauchen mögen". Dazu bemerkt dann 1730 ein Engelberger Mönch und Chronist: "Dieses Mandat hat nur so viel erreicht, dass jetzt in diesem Jahr nicht nur alte Leut, sondern Jünglinge, Jungfrauen und Knirpse, die kaum das 12. Altersjahr überschritten haben, den stinkenden Tabak gebrauchen." So nachzulesen in der "Obwaldner Geschichte" von Angelo Garovi, Staatsarchiv des Kantons Obwalden, Band 2, Seite 116. Gelegentlich sollten wir uns
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solche Erfahrungen wieder vor Augen führen, wenn wir uns in Gesetzesaktivismus versteigen.
Ich bin jetzt für meine Verhältnisse sehr lang geworden; das habe ich dem Herrn Vizepräsidenten angesehen. Ich werde mich aber voraussichtlich in der Detailberatung nicht mehr melden.

Bischofberger Ivo (CEg, AI): Mit Bezug auf das Schlussvotum des Vorredners kann ich mich kurzhalten. Gestatten Sie mir zwei Vorbemerkungen:
1. Meine Interessenbindung ist die, dass ich im Gegensatz zu den Kollegen Frick und Hess selber überzeugter Nichtraucher bin.
2. Wir sind uns hier im Saal sicher darin einig, dass mit Blick auf den Arbeitnehmerschutz in dieser Problematik eine Bundesregelung nötig ist, dass es sie braucht. Dies ist in den letzten Monaten in kantonalen Volksentscheiden klar und deutlich zum Ausdruck gekommen.
Es gibt in dieser ganzen, zum Teil sehr emotional gehaltenen Diskussion noch einen anderen, aus meiner - für einen Innerrhoder vielleicht typischen - Warte sehr wichtigen Gesichtspunkt: die Verhältnismässigkeit respektive die Eigenverantwortung des oder der Einzelnen. In der klassischen Antike orientierte sich der römische Gesetzgeber bei jedem neuen Gesetzeserlass an der Sentenz: "Quidquid agis prudenter agas et respice finem" - wie auch immer du handelst, handle klug und bedenke das Ende; bedenke die wirkliche, die realistische oder realistisch zu erwartende Konsequenz.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und bei den zu fällenden Entscheiden den mündigen Bürger respektive die mündige Bürgerin nicht durch alle möglichen und zum Teil fragwürdigen Einschränkungen zu unmündigen Menschen zu degradieren. Regeln wir einheitlich doch nur so viel, wie unbedingt notwendig ist, und garantieren wir dabei so viel Freiheit und Eigenverantwortung wie nur möglich - dies im Sinne eines griffigen einheitlichen Erlasses, welcher Rechtsgleichheit schafft, und nicht im Sinne von 26 verschieden gestalteten Varianten, die Rechtsungleichheit respektive Rechtsunsicherheit schaffen.

Jenny This (V, GL): Als Nichtraucher, mittlerweile vielleicht mit Raucherlunge, stelle ich fest, dass das, was die Mehrheit hier vorschlägt, nicht der grosse Wurf ist und auch nicht als solcher in die Geschichte eingehen wird. Im Übrigen, Herr Kollege Frick - er ist nicht hier -: Auch wenn ich Raucher wäre, wäre ich wohl kaum ein Genie. Ob er eines ist, muss er selber beurteilen. Der Kommissionspräsident hat es anlässlich der Pressekonferenz sehr treffend formuliert: Bei all den Ausnahmen von den Ausnahmen ist unklar, wo überhaupt noch geraucht werden darf. Sofern in Räumen, die nicht abgetrennt werden können, weiterhin geraucht werden darf, braucht es wahrlich kein Gesetz. Wenn ich mir vor Augen halte, dass in unseren ländlichen Gemeinden über 80 Prozent der Räume nicht abtrennbar sind, können wir uns die Umtriebe und den administrativen Aufwand sparen. Erstellen wir hier keine Scheinlösung! Wenn die Kommissionsmehrheit den Kantonen erlauben will, strengere Gesetze zu erlassen, macht das dieses Gesetz überhaupt nicht besser - im Gegenteil: Es macht einen Wirrwarr aus einer Bundes- und 26 kantonalen Lösungen.
Das Ziel des neuen Gesetzes ist ja nicht ein Generalangriff auf die Raucher, das kann ich Ihnen versichern. Das neue Gesetz muss eben die Passivraucher schützen. Durch die Folgen des Passivrauchens sterben heute - das ist erwiesen - jährlich gegen vierhundert Menschen, und täglich, auch heute, stirbt eine Person! Das kann uns, Kollege Hess und Kollege Frick, doch wahrlich nicht gleichgültig sein. Wenn es auf einem Bau nur eine Stelle gibt, wo einmal im Jahr ein Unfall passieren könnte, muss diese Stelle eliminiert werden, unabhängig von den Kosten. Statt der grenzenlosen Freiheit der Raucher, dieser lassoschwingenden Cowboys auf Pferderücken - so die Werbung -, muss doch langsam, aber sicher die Freiheit der Nichtraucher ins Zentrum gerückt werden.
Es geht also heute nicht um die Selbstschädigung erwachsener, selbstbestimmter Raucher - Herr Kollege Gutzwiller hat das ausgeführt -, es geht nicht um ein Rauchverbot zu Hause, draussen an der frischen Luft oder im privaten Büro. Dort kann jeder so viel rauchen, wie er will.
Tun wir doch nicht so, als wollten wir das Rauchen generell verbieten! Aber es ist zum Schutz der Nichtraucher. Es geht also darum, dass durch mein eigenes Handeln die Gesundheit Dritter nicht beeinträchtigt wird, es geht um nicht mehr, aber auch um nicht weniger.
Was wäre denn das tauglichste Gesetz? Ganz einfach: Man muss das Rauchen dort verbieten, wo Menschen, die nicht rauchen wollen, exponiert sind. Nun wird natürlich argumentiert, ja, dass kein Mensch Räume aufsuchen muss, in welchen geraucht wird. Das stimmt tatsächlich, aber machen Sie das Ihren Kindern klar, die eine Diskothek, die einzige Diskothek in der Region, aufsuchen wollen, wo gequalmt und geraucht wird. Sie werden diese aufsuchen, auch wenn das Rauchen sie stört, sie wollen doch ihre Freizeit unter Gleichgesinnten und Gleichaltrigen verbringen.
Kollege Hess, ein Gesetz abzulehnen, nur weil es wieder ein neues Gesetz ist, ist nun wirklich sehr fantasielos - sehr, sehr fantasielos, zumal sich die Raucher diese schärferen Bestimmungen selber - selber! - zuzuschreiben haben. Teilweise ist ihre Rücksichtslosigkeit ja wirklich grenzenlos und kaum mehr zu überbieten. Auch wenn Sie mit Kleinkindern an einem Tisch das Mittagessen einnehmen, wird "geschlotet" und geraucht, wie unsere Fabrikkamine zu den besten Zeiten. Ich pflege dann jeweils zu fragen, ob es sie beim Rauchen wirklich nicht störe, wenn ich esse. Die erwähnte Rücksichtnahme, Kollege Frick, nehmen eben wirklich nicht alle vor.
Angesichts der Tatsache, dass Rauchen nach wie vor eine der wichtigsten Ursachen von Krankheiten ist, aber auch angesichts des Umstandes, dass weiterhin ein Drittel der Bevölkerung - und notabene mindestens die Hälfte der jungen Erwachsenen - nach wie vor raucht, müssen unsere politischen Bewegungen doch dahingehen, Menschen zum Nichtrauchen zu bewegen. Wir sollten mithelfen, dass immer weniger Menschen mit Rauchen beginnen und dafür immer mehr Menschen mit Rauchen aufhören. Das hat, Kollege Hess, mit der Gastronomie, dieser gebeutelten Branche, nun wirklich nichts zu tun. Hören wir doch auf, den Niedergang dieser Branche heraufzubeschwören - Italien hat bewiesen, dass es doch geht! Ein Problem ist es, wenn die einen das eine tun dürfen und die anderen eben nicht, dann kämpfen wir mit ungleichen Spiessen. Am Anfang haben sie mit Produktions- und Umsatzrückgängen zu kämpfen, aber nachher pendelt sich das ein.
Ich staune auch immer wieder, dass wir in der Schweiz jährlich Milliarden von Franken ausgeben, nur um das menschliche Leben um zwei Monate zu verlängern, und auf der anderen Seite machen die gleichen Leute alles, um ihr Leben um fünf bis sieben Jahre zu verkürzen. Das verstehe ich wirklich nicht! Mittlerweile ist halb Europa rauchfrei, dieses Jahr kommen weitere sechs Länder dazu. Diesbezüglich zählen wir mittlerweile wirklich zu den Schwellen- und Entwicklungsländern. Es ist höchste Zeit, dass wir dies ändern!
Stimmen wir deshalb den Minderheiten und der Stellungnahme des Bundesrates zu!

Graber Konrad (CEg, LU): Über die gesundheitspolitischen Aspekte wurde bereits ausreichend debattiert, und auch der internationale Quervergleich ist jetzt gerade von Kollege Jenny angesprochen worden. Mir ging es früher, wenn ich aus dem Ausland in die Schweiz zurückkehrte, jeweils so, dass ich mich auf die gesunde Luft, auch in den Restaurants, freute. Heute ist es umgekehrt: Es fällt einem auf, dass in Restaurants in der Schweiz geraucht wird.
Der Gesetzgeber wird immer dann aktiv, wenn die Selbstverantwortung nicht funktioniert oder wenn die Interessenverbände gesellschaftliche Entwicklungen zu lange negieren oder energisch bekämpfen - und dies ist auch in diesem Fall so. Mein Erinnerungsvermögen reicht zwar nicht bis ins 17. Jahrhundert zurück, wie dasjenige unseres Kollegen
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Hans Hess, aber ich erinnere mich an eine Debatte im Luzerner Kantonsparlament, die vor zwanzig Jahren stattfand, als die zuständige Kommission dem Rat vorschlug, in Restaurationsbetrieben sogenannte Nichtraucherecken und Nichtrauchertische einzuführen. Das wurde damals von Interessenverbänden so stark bekämpft, dass das Kantonsparlament zwar Nichtrauchertische einführte, aber gleichzeitig den Artikel verwässerte, indem es legiferierte, dass die Vorschrift nur gelte, soweit es die betrieblichen Verhältnisse zuliessen. Dass dann die Gesetzesmaschinerie aktiv bleibt, ist keine grosse Überraschung.
Die heutige Debatte erinnert mich an die Debatte, die vor zwanzig Jahren auf kantonaler Ebene stattfand. Heute ist in meinem Kanton wie auch in anderen Kantonen ein Vorstoss überwiesen worden, der nicht nur Nichtrauchertische fordert, sondern eben auch ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen. Die Luzerner Regierung wartet seither auf eine Bundeslösung, weil sie ausdrücklich keinen kantonalen Flickenteppich will. Aber Kantonsparlamentarier halten auch Vorstösse bereit für den Fall, dass der Bund nicht vorwärtsmacht oder eben nicht restriktiv genug legiferiert.
Vor allem zwei Punkte scheinen mir in der folgenden Detailberatung wichtig zu sein:
1. Wir sollten Ausnahmebewilligungen wie die Bewilligung von Raucherbetrieben wo und wann auch immer möglich verhindern und ablehnen.
2. Wir sollten auch bei der späteren Inkraftsetzung restriktiv fahren, denn lange Übergangsfristen führen nur dazu, dass die Kantone weiter legiferieren.
Im Interesse des Tourismus und auch eines einfachen Vollzugs vermeiden wir in diesem Gesetz deshalb Ausnahmebestimmungen und offene Formulierungen mit Begriffen wie "unzumutbar", wie dies beispielsweise in der nationalrätlichen Fassung von Artikel 2a vorgeschlagen wird. Es erscheint unter dem Aspekt der Gesetzessystematik schon etwas eigenartig, wenn das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen neben dem Geltungsbereich, dem Rauchverbot, gemäss Vorschlag des Nationalrates bereits an dritter Stelle Raucherbetriebe einführen will. Das ist ja ein Widerspruch in sich. Dazu kommt, dass wir uns mit der Schaffung von Raucherbetrieben vermutlich in Widerspruch zur WTO-Tabakkonvention begeben, die von der Schweiz unterzeichnet wurde.
Was wollen die Kantone? Die Kantone wollen aus meiner Sicht klare Regelungen mit einem einfachen Vollzug. Sie wollen eine schnelle Umsetzung, damit keine kantonalen Gesetzesapparate in Betrieb gesetzt werden, und sie wollen eine schweizerische Regelung.
Was will die Bevölkerung? In Kantonen, wo das Volk über rauchfreie Gastronomie abstimmen konnte, gab es bei Abstimmungen mit zwei Varianten eine Zustimmung von 55 bis 60 Prozent. In Kantonen mit einer einzigen, einer strengen Variante, wie sie Genf, Graubünden und Tessin vorlegten, betrug die Zustimmung 75 Prozent.
Wenn wir keine Volksinitiative wollen, wie sie von der Lungenliga bereits angekündigt worden ist, wenn wir bezüglich Schutz der Nichtraucher keinen kantonalen Flickenteppich wollen, legiferieren wir in der Detailberatung restriktiv. Wir verzichten deshalb auf Raucherbetriebe sowie lange Übergangsfristen, verhindern damit tatkräftig einen kantonalen Flickenteppich und verhelfen einer schweizerischen Lösung zum Durchbruch.

Marty Dick (RL, TI): La nicotine crée une dépendance et a des effets psychotropes sur l'organisme humain. C'est donc une drogue au même titre que l'alcool, le cannabis, la cocaïne, l'héroïne et toute une série de médicaments - je pense notamment aux benzodiazépines. Parmi toutes les drogues que j'ai citées, c'est la consommation de nicotine qui a le plus haut taux de mortalité et de morbidité dans notre pays. Ce qui est intéressant - et je dirai, déroutant - est que l'on criminalise par exemple la consommation de cannabis et celle de cocaïne, qui font infiniment moins de dégâts du point de vue de la santé, alors que l'on discute maintenant à l'infini pour savoir si l'on peut consommer de la nicotine dans les lieux publics.
Contrairement à bien d'autres substances auxquelles s'applique la notion de drogue, la consommation de nicotine ne cause pas seulement un dommage à la personne qui la consomme directement, mais aussi à tous ses voisins à cause de l'inhalation de la fumée. Je crois qu'il faut garder à l'esprit cette réalité. Je ne suis nullement ami des interdictions, mais, comme Monsieur Gutzwiller l'a dit, il est indiscutable qu'il y a un changement culturel dans notre société sur l'attitude que l'on doit avoir envers ces phénomènes.
Je peux vous dire qu'au Tessin, qui a introduit un régime extrêmement rigide, les choses marchent très bien et qu'aucun signe ne permet de dire que la gastronomie est en train de périr; ce qui est curieux est que même les fumeurs, finalement, sont d'accord avec ce régime. Cela a d'ailleurs été très bien compris dès la votation populaire, la majorité ayant été absolument écrasante. Je peux vous dire aussi qu'en Italie, pays dont les citoyens ont la réputation d'être plutôt indisciplinés, cette interdiction est scrupuleusement respectée, et, ce qui est encore plus étonnant, c'est que pratiquement tous les Italiens sont maintenant d'accord de respecter cette interdiction.
Je crois que notre Parlement devrait être à l'écoute de l'opinion publique, et que si nous ne le comprenons pas aujourd'hui, je crains que nous le comprendrons au plus tard lorsque nous serons confrontés à une initiative populaire qui demandera exactement ce qui a déjà été fait au Tessin et ce qui est en train de se faire à Genève.

Leuenberger Ernst (S, SO): Ich bin ein Raucher. Ich habe in den letzten Jahren gelernt, dass Rücksichtslosigkeit von Rauchern genau zu dieser Situation geführt hat, die in verschiedenen Kantonen zu gesetzgeberischen Aktivitäten geführt hat. Ich habe Rücksichtnahme gelernt und bin eigentlich der Meinung, dass diese Gesetzgebung hier mehr ein Verbot oder eine Einschränkung der Rücksichtslosigkeit ist als etwas anderes.
Ich will Ihnen in ein paar Sätzen Kenntnis von einer solothurnischen Volksabstimmung geben, die für Beobachter in diesem in solchen Fragen eher beschaulich politisierenden Kanton etwas erstaunlich ausging. Da standen zwei Varianten zur Diskussion, eine etwas schwächere und eine recht scharfe. Die etwas schwächere hat 77 Prozent Zustimmung erhalten, die schärfere - die schärfer ist als das, was uns die Kommission vorschlägt - 56 Prozent Zustimmung. Dann kam die Stichfrage: Was wollen Sie nun wirklich? Es ergab sich das Verhältnis 56 zu 44 für die schärfere Variante, obwohl vorher die schwächere Variante die grössere Mehrheit gehabt hatte.
Ich habe meine Schlüsse daraus gezogen und begriffen, dass es an sich ein Jammer ist, dass der Bund relativ spät mit einer Gesetzgebung kommt, dass sich das Kantonsvolk hier Luft verschafft hat. Nach einer recht vehementen Kampagne von den Gegnern beider Vorlagen ist dieses Resultat zustande gekommen. Ich ziehe hier und heute meine Konsequenzen daraus: Ich bin für Eintreten, ich unterstütze die Minderheit Gutzwiller bei Artikel 2, ich unterstütze die Minderheit Forster bei Artikel 2a. Schlechten Gewissens, ich mag auch keine Flickenteppiche, aber wenn der Bund so spät kommt, bleibt mir nichts anderes übrig, als bei Artikel 2b der Mehrheit zuzustimmen - dies in der Hoffnung, dass wir hier ein Gesetz erlassen, das keinen Kanton mehr veranlasst, strengere Regelungen zu treffen. Es lag mir daran, von dieser Volksabstimmung am 26. November 2006 Kunde zu geben; in einem Kanton, der sich sonst wenig durch eine Hüst-und-Hott-Politik, durch Ausschläge nach oben oder unten auszeichnet.

Büttiker Rolf (RL, SO): Ich bin ein konsequenter Nichtraucher, gehöre demzufolge zur Mehrheit unserer Bevölkerung. Ich muss Ihnen aber sagen, dass ich persönlich keine Probleme mit der Minderheit der Raucher habe. Ich muss Ihnen aber auch zu bedenken geben - dies vor allem an die Adresse von Herrn Frick und von Herrn Hess -: Ich glaube
AB 2008 S 32 / BO 2008 E 32
nicht, dass man in diesem Bereich der Gesundheit bzw. bei der Frage des Rauchens angesichts der Situation in der Schweiz und international gesehen die grosse ordnungspolitische Frage oder die Freiheitsfrage oder die liberale Frage stellen kann. Es gibt da andere Dinge, bei denen die ordnungspolitische Frage in diesem Rat auch schon etwas konsequenter hätte gestellt werden müssen.
Nun möchte ich aber auf ein Problem zu sprechen kommen, das eine staatspolitische Dimension hat. Sie haben von Kollega Leuenberger gehört, wie die Situation im Kanton Solothurn entstanden ist; recht deutlich und klar wurde einer extrem harten Antirauchervariante zugestimmt. Ich habe mir die Mühe genommen, auch die anderen Kantone anzuschauen; die haben etwa die Linie des Bundesrates. Der Bundesrat hat nicht immer Recht, aber in diesem Punkt hat ihm das Volk Recht gegeben.
Angesichts der vorgebrachten Argumentation, dass man keinen Flickenteppich, sondern eine einheitliche Lösung durchsetzen wolle, und der Tatsache, dass gleichzeitig Herr Frick und Herr Hess für eine Lösung votieren, die beim Volk deutlich durchgefallen ist - und das ist keine Vermutung, sondern das sind an der Urne ausgezählte Stimmen -, stellt sich folgende Frage: Wie wollen Sie das in jenen Kantonen handhaben, in denen das Volk an der Urne schon abgestimmt und für eine klare und strenge Lösung votiert hat? Wie wollen Sie das dann dem Volk in diesen Kantonen erklären, wenn Sie die Lösung gemäss Artikel 2b nicht zulassen wollen? Das ist dann eine staatspolitische Frage. Ich habe mich in diesen "Schraubstock des Volkes" spannen lassen und werde genau aus diesen Gründen für die härtere Variante stimmen, also für die Linie, die uns der Bundesrat vorgegeben hat. Dies aus zwei Gründen: Erstens stimme ich als Ständerat dann mit dem Solothurner Volk überein. Da können die anderen Ständeräte sagen, ja gut, das ist halt jetzt im Kanton Solothurn so - in einigen anderen Kantonen war es auch so. Zweitens möchte auch ich keinen Flickenteppich. Weil ich eben keinen Flickenteppich will, möchte ich dann aber doch eine Lösung, die ungefähr mit den bisherigen Volksabstimmungen übereinstimmt, also die härtere Lösung.
Aus Gründen der Kohärenz und aufgrund staatspolitischer Überlegungen werde ich für die Linie und Lösung des Bundesrates stimmen. Ich bin einverstanden, dass man in dieser Frage keinen Flickenteppich will. Stellen Sie sich einmal vor, in diesem Land 26 unterschiedliche Lösungen zu propagieren und zu installieren! Die Lösungen gingen dann auch über die Kantonsgrenzen im engen Sinn hinaus, was vor allem in Kantonen wie Solothurn problematisch wäre, der mit seinen Grenzen geografisch ein extrem bizarres Gebilde ist. Das wäre staatspolitisch bedenklich. Deshalb werde ich auch als Liberaler konsequent der harten Linie zustimmen, so, wie sie der Bundesrat vorgezeichnet hat.

Imoberdorf René (CEg, VS): Vielen Zeitgenossen scheint umso wohler zu sein, je mehr ihnen immer vorgeschrieben wird, was sie tun dürfen und was nicht. Trotzdem sollten wir uns von der drohenden Verbotswelle nicht allzu stark erfassen und beeindrucken lassen. Damit bin ich der Meinung, dass man zumindest den Restaurationsbetrieben gewisse Ausnahmeregelungen zugestehen sollte. Ich bin daher klar für Fumoirs mit Bedienung, wobei natürlich auch hier die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einverstanden sein müssen, dass sie dort arbeiten. Ich bin auch für eigentliche Raucherbetriebe dort, wo keine Möglichkeit besteht, Fumoirs einzurichten. Schliesslich scheint mir wichtig, dass wir schweizweit eine einheitliche Regelung haben.
Zum Schluss noch dies: Im Kanton Zürich wurde eine Volksinitiative mit dem Titel "Schutz vor Passivrauchen" eingereicht. Die vorberatende Parlamentskommission lehnt die Volksinitiative ab und macht einen Gegenvorschlag mit drei Vorschlägen zur Abschwächung, die in etwa der jeweils liberaleren Haltung der SGK-SR entsprechen.
Ich bin für Eintreten.

Couchepin Pascal, président de la Confédération: Le Conseil fédéral soutient le but visé par l'initiative parlementaire Gutzwiller, ainsi que le projet de loi sur la protection contre le tabagisme passif élaboré par la Commission de la sécurité sociale et de la santé publique du Conseil national.
Le projet de loi remplit sa fonction. Le Conseil national y a apporté un certain nombre de modifications; nous souhaitons que le Conseil des Etats adopte le projet selon l'avis du Conseil fédéral.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition


Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen
Loi fédérale sur la protection contre le tabagisme passif

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 1
Antrag der Kommission
Abs. 1, 3
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 2
...
j. Verkaufsgeschäfte und Einkaufszentren.

Art. 1
Proposition de la commission
Al. 1, 3
Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 2
...
j. les magasins de vente et les centres commerciaux.

Schwaller Urs (CEg, FR), für die Kommission: Eine Bemerkung zu Absatz 2 Buchstabe j: Wir haben hier "Geschäfte" durch "Verkaufsgeschäfte" ersetzt. Es handelt sich lediglich um eine Präzisierung. Es wird hier nichts Neues eingeführt.

Angenommen - Adopté

Art. 2
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 3
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 2
... (Raucherräume). Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin darf die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer ohne deren bzw. dessen Einverständnis nicht zur Arbeit in Raucherräumen heranziehen.

Antrag der Minderheit I
(Gutzwiller, Ory, Maury Pasquier)
Abs. 2
Zustimmung zum Antrag des Bundesrates

Antrag der Minderheit II
(David, Forster)
Abs. 2
Der Betreiber oder die Betreiberin oder die für die Hausordnung verantwortliche Person kann in besonderen Räumen, in denen keine Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigt werden, das Rauchen gestatten, sofern sie abgetrennt, besonders gekennzeichnet und mit ausreichender
AB 2008 S 33 / BO 2008 E 33
Belüftung versehen sind (Raucherräume). Ausnahmsweise dürfen in Raucherräumen von Restaurations- und Hotelbetrieben Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer mit deren ausdrücklicher Zustimmung beschäftigt werden.

Art. 2
Proposition de la majorité
Al. 1, 3
Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 2
... suffisante. L'employeur ne peut pas obliger les travailleurs à exercer leur profession sans leur consentement dans des locaux fumeurs.

Proposition de la minorité I
(Gutzwiller, Ory, Maury Pasquier)
Al. 2
Adhérer à la proposition du Conseil fédéral

Proposition de la minorité II
(David, Forster)
Al. 2
L'exploitant ou la personne responsable du règlement de maison peut autoriser à fumer dans des locaux spécialement aménagés et qui ne servent pas de lieu de travail, pour autant que ceux-ci soient isolés des autres espaces par une séparation, désignés comme tels et dotés d'une ventilation suffisante. A titre exceptionnel et sous réserve de leur accord explicite, des employés peuvent travailler dans les locaux fumeurs des établissements d'hôtellerie ou de restauration.

Schwaller Urs (CEg, FR), für die Kommission: Absatz 1 ist nicht bestritten. Es geht um Absatz 2, und ich mache meine Ausführungen direkt dazu. Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen basiert darauf, dass in öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen oder solchen, die als Arbeitsplätze dienen, das Rauchen untersagt ist. Somit fällt das Rauchen in offenen Räumen, z. B. Parks, Wäldern, Strassen, und in nichtöffentlich zugänglichen Räumen wie Mietwohnungen oder Privatautos nicht in den Geltungsbereich dieses Gesetzes. In der vom Nationalrat am 4. Oktober 2007 angenommenen Version sind es zusätzlich auch die Einzelarbeitsplätze, sofern sie nicht öffentlich zugänglich sind.
Der Nationalrat macht bei Artikel 2 Absatz 2 eine weitere Ausnahme. Diese besteht darin, dass unter einschränkenden Voraussetzungen Raucherräume errichtet werden dürfen, und zwar in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder die als Arbeitsplätze dienen. Der Betreiber oder die Betreiberin oder die für die Hausordnung verantwortliche Person entscheidet über die Errichtung eines Raucherraums ohne vorgängige Bewilligung. Die Mehrheit Ihrer Kommission teilt diese Auffassung. In der vom Nationalrat angenommenen Version fällt die Beschränkung weg, wonach in einem Raucherraum nicht gearbeitet werden darf.
Im Zuge der Diskussion hat sich nun für die Kommission die Frage gestellt, ob zum Schutz der Arbeitnehmer nicht eine Bestimmung ähnlich der Regelung bei der Sonntagsarbeit eingeführt werden könnte oder sollte, wonach niemand zur Arbeit in Raucherräumen gezwungen werden kann. Ergebnis dieser Diskussionen - wir haben auch noch zusätzliche Erkundigungen eingeholt - war der schlussendlich von der Mehrheit gefällte Entscheid, den Artikel mit folgender Formulierung zu ergänzen: "Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin darf die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer ohne deren bzw. dessen Einverständnis nicht zur Arbeit in Raucherräumen heranziehen."
Auch bei dieser Ergänzung bitten wir Sie um Ihre Zustimmung.

Gutzwiller Felix (RL, ZH): Das meiste wurde schon gesagt: Hier geht es ja um die Frage, ob Fumoirs bedient oder nicht bedient sein sollen.
Die Minderheit I beantragt Ihnen, der Version des Bundesrates zuzustimmen, Fumoirs also als Ausnahme zuzulassen; allerdings dürfen diese Fumoirs nicht bedient sein. Damit besteht die Gelegenheit, entsprechende Einrichtungen zu machen. Wir haben vorhin gesagt, dass das Rauchen nicht verboten werden soll; der Schutz soll verstärkt werden. Diese nichtbedienten Fumoirs sind klar geregelt, sind einfach geregelt. Es braucht keine Bürokratie, und - ich darf das noch einmal betonen - die Regelung garantiert einen einheitlichen Arbeitnehmerschutz. Es war vorhin in der Debatte die Rede davon, dass es Risikoberufe gebe. Natürlich gibt es das. Aber es gibt nirgendwo in einer Branche der Wirtschaft unterschiedliche Schutzstandards. Natürlich haben Mineure ein höheres Risiko; es gibt für sie aber nicht zwei Arten von Risiken. Natürlich gibt es bei Arbeitsplätzen in der Industrie unter Umständen gewisse Noxen; aber der Schutzstandard ist für alle gleich.
Dieses Problem können Sie nur lösen, wenn Sie die Fumoirs unbedient lassen. Aus der Optik des Arbeitnehmerschutzes bitte ich Sie, der Version gemäss Stellungnahme des Bundesrates zuzustimmen.

David Eugen (CEg, SG): Die Minderheit II folgt im ersten Satz dem Antrag des Bundesrates. Wenn wir in unserem Text die Regel bezüglich der Einzelarbeitsräume nicht mehr erwähnen, so deshalb, weil sich dies unseres Erachtens ohne Weiteres aus der Formulierung von Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 ergibt, indem eben das Verbot nur für Räume mit mehreren Arbeitsplätzen gilt. Das ist der Grundsatz. Das Verbot gilt nicht für Einzelarbeitsräume. Deshalb müssen die eigentlich hier nicht nochmals erwähnt werden, nach unserer Meinung. Das ist aber eine eher redaktionelle Differenz zwischen dem Antrag des Bundesrates in der zweiten Spalte der Fahne und dem Antrag der Minderheit II.
Der zweite Satz bezieht sich auf die Ausnahme. Wir stimmen mit der Mehrheit überein, dass es Raucherräume geben darf, aber dass in diesen Raucherräumen grundsätzlich keine Beschäftigung stattfinden darf. Im Folgenden unterscheiden wir uns aber von der Mehrheit, die sagt, Beschäftigung dürfe in Raucherräumen grundsätzlich stattfinden, wenn die Arbeitnehmer zustimmten, und zwar in allen Raucherräumen, das heisst in Büros, Werkstätten, überall. Also geht die Mehrheit dahin, dass man dort, wo die Mitarbeiter zustimmen, eigentlich im Büro oder der Werkstatt und auch im Restaurant rauchen kann. Wir von der Minderheit II sind der Meinung, dass die Erlaubnis, die ermöglicht, dass jemand in Raucherräumen arbeitet, nur für Restaurants und Hotelleriebetriebe gelten soll, nur dort. Dort gehen wir aber in dem Sinne mit der Ausnahme weiter als Kollege Gutzwiller und die Minderheit I, als sie auch in Bezug auf Restaurations- und Hotelleriebetriebe, wo die Mitarbeiter zustimmen, in einem Fumoir eine Bedienung zu machen, der Meinung sind, dass das nicht in Betracht komme. In dem Sinne lassen sie diese Ausnahme nicht zu.
Ich möchte betonen, dass wir von der Minderheit II diese Ausnahme auch mit Blick auf Artikel 2a zulassen. Wir sind dann auch der Meinung, Artikel 2a sollte nicht ins Gesetz aufgenommen werden. Da sind wir wieder gleicher Meinung wie die Minderheit Forster. Ich nehme an, Kollege Gutzwiller wird dort auch dafür sein, dass wir das streichen. Aber es gibt dann eben noch diese Ausnahme für die Restaurantbetriebe, die ich jetzt erwähnt habe und die wir im zweiten Satz unseres Minderheitsantrages aufgeführt haben. In dem Sinne gebe ich zu, dass wir eine kleine Ausnahme vorsehen. Wir sind für die Bedienung im Fumoir von Restaurations- und Hotelleriebetrieben, aber nicht an anderen Orten und nur mit Zustimmung der Mitarbeiter. In dem Sinne, denke ich, ist diese Lösung ausgewogen, wenn ich an die grosse Auseinandersetzung denke, die wir in der Kommission hatten bezüglich der Frage, ob mit einer Regelung ohne jede Ausnahme die Tourismusbetriebe in den Tourismuskantonen nicht unzumutbar eingeschränkt würden.
Ich möchte Ihnen also vorschlagen, der Minderheit II zuzustimmen, die eben eigentlich zwischen der Mehrheit und der
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Minderheit I liegt, aber viel näher bei der Minderheit I als bei der Mehrheit, das möchte ich unterstreichen.

Stähelin Philipp (CEg, TG): Gestatten Sie mir eine Bemerkung zum Antrag der Minderheit I - "gemäss Bundesrat" -, die nicht unbedingt inhaltlicher Art ist. Verstehen Sie mich, ich mag mich bei dieser Vorlage nicht speziell ereifern als Nichtraucher, der sich aber durchaus auch in verrauchten Lokalen wohlgefühlt hat. Mir fällt bei dieser Vorlage ganz generell auf, dass sie wohl etwas im Eifer entstanden ist und nicht in allen Teilen voll durchdacht zu sein scheint. Deshalb jetzt meine Bemerkung zu diesem Antrag der Minderheit I. Sie sehen hier, dass die Minderheit I insbesondere auch das Rauchen in Einzelarbeitsräumen regeln will. Vorne, im Geltungsbereich, bei Artikel 1 Absatz 1, wird aber ausdrücklich festgehalten, dass das Gesetz das Rauchen in geschlossenen Räumen betrifft, die "öffentlich zugänglich sind oder als Arbeitsplätze mehrerer Personen dienen", und dass gerade die Einzelarbeitsplätze hier nicht eingeschlossen sind. Mir geht es bei dieser Bemerkung lediglich darum, dass vielleicht der Zweitrat oder die Redaktionskommission das noch einmal etwas anschaut.
Ich sage das nicht zuletzt, weil es in dieser Vorlage auch andere sonderbare Blüten gibt. Wenn man beispielsweise in Artikel 1 Absatz 2 liest: "Öffentlich zugängliche Räume sind insbesondere ..." und dann unter Buchstabe d "Einrichtungen des Straf- und Massnahmenvollzugs" folgt, muss man schon etwas die Stirn runzeln und sich fragen, ob diese Definition nun generell für unsere Zuchthäuser und Gefängnisse anwendbar sei.
Ich mache diese Bemerkungen bereits im Hinblick auf Artikel 2b, damit ich dort das Wort nicht mehr ergreifen muss. Dort will die Mehrheit, dass die Kantone strengere Vorschriften zum Schutz der Gesundheit erlassen können. Ich möchte dann klar hören, wie sich diese Bestimmung zu Artikel 1, Geltungsbereich, verhält. Kann dann der Kanton den Geltungsbereich darüber hinaus ausdehnen und beispielsweise diese Geschichte auch auf private Haushaltungen anwendbar erklären? Diese werden in Artikel 1 Absatz 3 ausdrücklich ausgenommen. Über solche Dinge haben wir uns in der Kommission etwas wenig unterhalten; ich habe mehrfach darauf hingewiesen. Deshalb erlaube ich mir auch jetzt noch einmal den Hinweis, dass die gesamte Vorlage noch etwas "durchzukämmen" sein wird.

Frick Bruno (CEg, SZ): Ich möchte zwei inhaltliche Bemerkungen anbringen: Der materielle Unterschied zwischen der Mehrheit und der Minderheit II (David) ist meines Erachtens nicht vorhanden. Warum?
Die Mehrheit verlangt, dass in abgetrennten, besonders gekennzeichneten Räumen mit ausreichender Lüftung, in sogenannten Raucherräumen, das Rauchen gestattet sei, insbesondere am Arbeitsort. Aber das sind ausschliesslich Freizeiträume, das sind keine Arbeitsräume. Ich habe das Protokoll nochmals nachgesehen; das war die Meinung. Das verdeutlicht nun der Antrag der Minderheit II noch einmal, indem er klar sagt: "in besonderen Räumen, in denen keine Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigt werden". Meines Erachtens ist der Antrag der Minderheit II (David) nur eine sprachliche Verdeutlichung der Mehrheitsformulierung.
Grosse Mühe habe ich aber mit dem Antrag der Minderheit I (Gutzwiller). Die Minderheit I will verbieten, dass in Raucherräumen ein Kaffee oder ein Bier serviert wird - das ist es, das wollen Sie nicht zulassen. Ich komme auf mein Eintretensvotum bezüglich der Verhältnismässigkeit zurück: Wollen wir jene Leute bestrafen, denen wir in einem Restaurant in einem abgetrennten, gut belüfteten Raum gestatten, eine Pfeife zu schmauchen, an einer Zigarre zu ziehen oder eine Zigarette zu rauchen? Wollen wir jetzt jene Leute bestrafen und ihnen sagen: "Euch darf kein Glas Bier serviert werden!"? Dies auch nicht von einem Kellner, der Raucher ist und der bereit ist, das hineinzubringen? Ist das Verhältnismässigkeit? Das ist es nicht mehr. Das ist missionarischer, manichäischer Übereifer. Den wollen wir doch nicht hier zum Gesetz machen! Ich bitte Sie: Bleiben Sie bei der Verhältnismässigkeit, und gestatten Sie, dass in das Fumoir ein Kaffee mit einem Cognac gebracht werden darf.

Recordon Luc (G, VD): Je n'avais pas précisément prévu de prendre la parole. Mais tout de même, en ma qualité de membre de deux clubs de fumeurs de cigares, je voudrais vous dire ceci, Monsieur Frick: nous nous réunissons régulièrement dans des établissements et nous prenons déjà aujourd'hui déjà la peine d'incommoder le moins possible le personnel de service. Et ce n'est absolument pas un problème, je crois, si on doit aller jusqu'à prendre notre café ou même notre assiette nous-mêmes pour la porter dans le lieu clos où nous fumons. Ce n'est vraiment pas cela qui remettra en cause le plaisir que nous avons dans nos soirées à déguster nos cohibas et autres havanes de bonne qualité.
Je crois donc que vous faites un mauvais procès en accusant la minorité I (Gutzwiller) de présenter une proposition disproportionnée. Au fond, la seule difficulté que je puisse imaginer, c'est de savoir si on autorisera le personnel de nettoyage à venir, plusieurs heures après le départ des fumeurs, ouvrir les fenêtres et vider les cendriers. Mais à part cela, il ne me semble pas que cela présente un quelconque problème pratique ou que ce soit dramatique.

Maury Pasquier Liliane (S, GE): J'aimerais dire quelques mots sur la proposition de la minorité I à l'article 2 alinéa 2. Vous avez vu que je fais partie des cosignataires de cette proposition pour une raison très précise, celle qui consiste à dire que le personnel doit être protégé comme l'ensemble de la population, ce qui va d'ailleurs tout à fait dans le sens de l'initiative parlementaire Gutzwiller qui prévoit aussi de protéger l'économie contre le tabagisme passif. Protéger l'économie, c'est protéger la santé des employés pour leur permettre d'effectuer leur travail le plus longtemps possible, sans tomber malades du fait de leur activité professionnelle.
Si je soutiens la proposition de la minorité I qui est tout à fait proportionnée et modérée, c'est bel et bien parce qu'on ne peut pas dire que les employés sont réellement libres de choisir de travailler ou pas dans un établissement. Vous connaissez comme moi les lois en vigueur en matière de protection des employés dans le droit du travail, et vous n'avez pas proposé parallèlement d'augmenter les possibilités pour les employés de se prémunir contre un licenciement en cas de refus de travailler dans un milieu enfumé.
L'autre remarque que je voulais faire tient à ce qui a encore été démontré très récemment. Je fais référence à un article paru au début de cette année dans la "Revue médicale suisse" et qui rend compte d'une expérience faite en Valais dans le cadre d'une campagne contre la fumée passive. On a offert à la population la possibilité de se munir d'un badge qui enregistrait un équivalent de cigarettes fumées pour calculer l'exposition à la fumée passive. Dans les petits badges qui ont été retournés aux organisateurs de ce test, on a constaté que la très grande majorité des personnes était exposée à la fumée passive - ce qui n'est pas une surprise -, que 5 pour cent de cette partie de la population était faiblement exposé avec une dose de moins d'une cigarette par jour et que 95 pour cent avait inhalé des doses plus ou moins fortes allant d'une à deux cigarettes par jour jusqu'à plus de dix. Et puis, ce n'est pas une surprise, les personnes qui travaillent dans les établissements publics, les restaurants, les cafés, les bars, les discothèques, avaient une exposition équivalant au fait de fumer de 15 à 38 cigarettes par jour.
Avec de tels éléments, on ne peut pas dire qu'il faut finalement laisser régler le problème entre les employeurs et les employés. On doit protéger les employés contre les méfaits du tabagisme passif.

Cramer Robert (G, GE): En qualité de membre d'un gouvernement qui a vu se dérouler récemment une votation au sujet du tabagisme passif, je me devais tout de même d'intervenir dans ce débat. Tout d'abord pour remercier Monsieur Gutzwiller de son initiative parlementaire, puisque le débat
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d'entrée en matière a montré que la nocivité du tabagisme passif et la nécessité de légiférer sur ce point ne sont contestées par personne. Le débat auquel nous sommes conviés à l'occasion de l'examen de ces amendements, qu'il s'agisse des amendements à l'article 2 ou de ceux à l'article 2a, c'est de savoir quelle doit être l'ampleur des exceptions que l'on doit introduire dans une législation qui, je le rappelle quand même, sur le plan de la santé publique, a pour but de protéger la population et l'économie contre le tabagisme passif.
Tout à l'heure, Monsieur Frick a défendu, au nom de la liberté, les solutions les plus laxistes en la matière. Alors je vous le dis, je ne crois pas que nous soyons à Genève, pas plus qu'au Tessin, pas plus que dans les autres cantons qui ont légiféré en la matière, des ennemis de la liberté. Je crois même que les Genevois ont la réputation de gens suffisamment frondeurs et indisciplinés pour qu'on ne puisse pas les soupçonner d'être de grands amis de nouvelles prescriptions.
Eh bien, ces gens indisciplinés ont adopté librement, il y a une dizaine de jours, à une très grande majorité, une modification de leur constitution qui est bien plus contraignante que le texte qui est issu des travaux de la commission. J'aimerais très brièvement commenter cette votation. Tout d'abord, le taux de participation a dépassé les 60 pour cent. Le même jour, on votait dans toute la Suisse sur des objets fédéraux, le taux de participation était de l'ordre de 40 pour cent, et les Genevois n'ont pas plus de sens civique que les autres Suisses. Ce taux de 60 pour cent était bien sûr lié aux objets cantonaux, et notamment à celui relatif au tabagisme passif. C'est dire à quel point ce sujet préoccupe notre population. Eh bien, ce jour-là, 80 pour cent des votants, et parmi eux bon nombre de fumeurs, ont fait le choix d'accepter les mesures les plus contraignantes.
Quel a été le débat? Le débat a largement porté sur la protection des travailleurs, notamment de ceux de l'hôtellerie. Lorsqu'on parle de la protection des travailleurs, on parle bien sûr aussi du respect de la liberté, du respect de la liberté des travailleurs, de la liberté de ne pas s'intoxiquer sur leur lieu de travail. Dès l'instant où l'on admet que le tabagisme passif est une source d'intoxication, je dois vous dire que toute proposition qui vise à prévoir des dérogations paraît clairement contradictoire, particulièrement dans une législation visant à protéger la santé publique.
En effet, si l'on admet le principe d'une dérogation qui permettrait à quelqu'un de renoncer à sa protection, on pourrait trouver d'autres exemples: on pourrait imaginer que sur les chantiers les travailleurs puissent renoncer à des mesures de protection et mettre leur santé ou leur vie en danger; on pourrait imaginer qu'avec l'autorisation de leurs parents, des enfants puissent être contraints de travailler; on pourrait imaginer bien sûr des horaires excessifs dans les entreprises. On ne peut pas admettre, dans une législation de santé publique qui vise à protéger des travailleurs, que l'on puisse instaurer des systèmes dérogatoires. En l'occurrence, on ne parle plus de liberté, mais en réalité de contraintes économiques qui peuvent inciter des gens à s'exposer.
Ces questions ont été très largement au centre des débats qui ont précédé la votation genevoise et, dans une très large mesure, les 80 pour cent des électrices et des électeurs genevois qui ont accepté de légiférer en matière de tabagisme passif l'ont fait pour préserver la santé des travailleurs et pour préserver aussi la liberté de choix, c'est-à-dire pour ne pas être contraints de faire le choix de s'intoxiquer pour des raisons économiques.
Voilà les raisons pour lesquelles, pour ma part en tout cas, j'appuierai totalement la position du Conseil fédéral dans ce débat.

Schwaller Urs (CEg, FR), für die Kommission: Ich werde es kurz machen. Wir werden nachher abstimmen: über den am wenigsten weit gehenden Antrag, den der Minderheit I, über den Antrag der Minderheit II und denjenigen der Mehrheit, der in Bezug auf die Ausnahmen am weitesten geht.
Wenn ich das Wort ergreife, so deshalb, weil die Frage der Einzelarbeitsplätze aufgeworfen wurde. Einiges haben wir abgeklärt, unter anderem die Frage der Einzelarbeitsplätze. Der Kommission wurde ein Bericht mit Datum vom 11. Februar 2008 zugestellt. Daraus geht klar hervor: "Einzig am Einzelarbeitsplatz, sofern er nicht öffentlich zugänglich ist, sollte unter den gleichen Voraussetzungen wie für andere Raucherräume sowohl gearbeitet wie auch geraucht werden dürfen." An einem Einzelarbeitsplatz, der öffentlich zugänglich ist, ist es nicht erlaubt zu rauchen. Als Begründung wird angegeben: "Im Gegensatz zum Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes schützt das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch die Bevölkerung." Ich wollte das, gerade auch zuhanden des Amtlichen Bulletins, nachtragen, weil über das Rauchen in Einzelarbeitsräumen auch in der Kommission eine lange Diskussion entbrannt ist.

Couchepin Pascal, président de la Confédération: Le point de vue du Conseil fédéral a été brillamment présenté par plusieurs orateurs; je les en remercie.
Je crois que le seul élément nouveau, qui justifie encore une phrase, c'est que, depuis que la commission a délibéré et qu'elle a élaboré la solution de la majorité, un certain nombre de votations ont eu lieu, qui démontrent que finalement la solution du Conseil fédéral est pleine de bon sens et est conforme au principe de proportionnalité.

Präsident (Brändli Christoffel, Präsident): Ich stelle zuerst den Antrag der Minderheit I dem Antrag der Minderheit II und danach den obsiegenden Antrag dem Antrag der Mehrheit gegenüber.

Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit II ... 22 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 18 Stimmen

Gutzwiller Felix (RL, ZH): Ich interveniere nicht gerne, und vielleicht täusche ich mich, aber hätte man nicht zuerst über den Antrag der Mehrheit gegen den Antrag der Minderheit II abstimmen lassen sollen? Das sind ja Varianten zum gleichen Problem. Die Minderheit I will keine Bedienung, die Minderheit II und die Mehrheit wollen eine Bedienung zulassen, einfach mit unterschiedlichen Varianten. Aus meiner Optik hätte man zuerst darüber entscheiden müssen.

Präsident (Brändli Christoffel, Präsident): Ich habe das Abstimmungsverfahren vorhin dargelegt, Herr Gutzwiller. Sie sollten sich vor der Abstimmung äussern. Wenn Sie über drei Anträge abstimmen, kommt der Antrag der Mehrheit immer zuletzt; Sie können die Anträge kombinieren, wie Sie wollen. Anders ist es, wenn Sie zusätzliche Anträge haben. Auch das Büro vertritt die Meinung, dass diese Gegenüberstellung richtig ist.

Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Minderheit II ... 22 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 18 Stimmen

Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées

Art. 2a
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Restaurations- und Hotelleriebetriebe sowie Nachtlokale können ... nicht möglich ist.
Abs. 2
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit
(Forster, David, Maury Pasquier)
Streichen
AB 2008 S 36 / BO 2008 E 36
Antrag Schweiger
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 2a
Proposition de la majorité
Al. 1
... n'est pas possible.
Al. 2
Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité
(Forster, David, Maury Pasquier)
Biffer

Proposition Schweiger
Adhérer à la décision du Conseil national

Schwaller Urs (CEg, FR), für die Kommission: Einleitend: Eine weitere allgemeine Ausnahme gilt für sogenannte Raucherbetriebe, soweit es sich um Gastbetriebe oder Nachtlokale handelt. In einem öffentlich zugänglichen Raum oder an einem Arbeitsplatz in einem Raucherbetrieb darf geraucht werden, wenn die Betreiberin oder der Betreiber gegenüber der kantonalen Bewilligungsbehörde den Nachweis erbringen kann, dass eine Trennung in einen Raucher- und Nichtraucherbetrieb nicht möglich oder unzumutbar ist. In solchen Raucherbetrieben gibt es weder für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen noch für die Gäste einen obligatorischen Schutz vor Passivrauchen. Insbesondere müssen die Raucherbetriebe die Voraussetzung für die Einrichtung eines Raucherraums nach Artikel 2 Absatz 2 - abgetrennte, besonders gekennzeichnete Räume mit ausreichender Belüftung - nicht erfüllen.
Die Kommission hat mit einer knappen Mehrheit an der Version des Nationalrates festgehalten. Sie hat jedoch die Bestimmung gestrichen, dass eine Trennung auch dann nicht vorzunehmen sei, wenn sie "unzumutbar" sei. Die Kommissionsmehrheit hielt dafür, es solle kein genügender Grund sein, dass eine solche Trennung hohe Kosten verursache. Die einzige Ausnahme besteht darin, dass eine solche Trennung "nicht möglich" ist.

Schweiger Rolf (RL, ZG): Einleitend doch eine Bemerkung: Ich rauche. Die Intensität meines Rauchens ist intensiver als diejenige eines Genussrauchers. Es war für mich emotional beeindruckend, diese Debatte als Mitglied einer kleinen Minderheit zu erleben. Es war für mich emotional nicht einfach, in einzelnen Voten an den Rand des Bereiches des Unverantwortlichen, des Schädigers der eigenen Familie, der eigenen Kinder, an den Rand des Bereiches des moralisch Minderwertigen gedrückt worden zu sein.
Es mag Sie überrascht haben, dass ich im Rahmen des Eintretens nicht gesprochen habe. Diese Emotionalität war vielleicht der Grund dafür. Es liegt mir mehr, über Sachen zu reden, die rational für mich fassbar und für mich auch mit einer gewissen Distanz beurteilbar sind. In diesem Sinne begründe ich meinen Antrag.
Der erste Grund ist ein juristischer. Diejenigen von Ihnen, die Juristen sind, wissen, dass es im Recht verschiedentlich vorkommt, dass man von "möglich" oder "unmöglich" spricht. Es kommt auch verschiedentlich vor, dass man von "unstatthaft", "zumutbar" und "unzumutbar" spricht. Ich erkläre dies am Beispiel des Obligationenrechtes. Ein Vertrag muss z. B. dann nicht erfüllt werden, wenn seine Erfüllung unmöglich geworden ist. An die Voraussetzung des Begriffes "Unmöglichkeit" werden enorm hohe Ansprüche gestellt, indem dort die duale Logik - entweder ist etwas möglich oder etwas unmöglich - nahezu radikal durchgezogen ist. Im Bereich "statthaft" sowie im Bereich "zumutbar" und "unzumutbar" kommt eine subjektive, das Verhältnismässigkeitsprinzip berücksichtigende Wertung hinein. Ich finde es nicht ehrlich, dass man einen Artikel formuliert, in dem man die Anforderungen so hochschraubt, dass sie faktisch nie erreichbar sein werden. Wenn eine Bestimmung geschaffen wird, wonach es unmöglich sein muss, dass bei diesen Raucherbetrieben etwas anderes auch geschehen kann, heisst dies faktisch, dass es keine Raucherbetriebe geben kann. Wer das will, kann das wollen, aber den Umweg über eine juristische Konstruktion zu machen, die faktisch zum Gleichen führt, ist meines Erachtens nicht ehrlich.
Der Bereich des Zumutbaren und des Unzumutbaren bringt dann das hinein, was im öffentlichen Recht gleichsam ein Fundament ist, nämlich die Frage nach der Verhältnismässigkeit. Auch dann, wenn etwas technisch, finanziell usw. möglich ist, kann sich die Frage stellen, ob die Zumutbarkeit auch dann bejaht werden kann, wenn man an sich davon absehen könnte, es zu machen. Ich glaube, es wäre völlig falsch, diese Relativierung des Möglichen nicht zu machen. Das Verhältnismässigkeitsprinzip muss auch da spielen. Nun kann man sagen, das sei eine semantische Angelegenheit. Wir haben aber eine Situation mit zwei Kammern: Wenn die eine Kammer sagt, es müsse unmöglich oder unzumutbar sein, die andere Kammer aber die Zumutbarkeit streicht, wird damit eine rechtlich relevante Aussage gemacht. Mit anderen Worten: Das Erfordernis der Unmöglichkeit stellt eine grössere Anforderung dar. Das zum Rechtlichen.
Nun aber auch zum Faktischen: Obwohl man das von mir vielleicht weniger erwartet, halte ich mich relativ viel im ländlichen Raum auf. Im ländlichen Raum, in Tälern, abgelegen von Ortschaften finden sich sehr viele kleinere Gastbetriebe, neu auch Besenbeizen, bei denen es zwar überall möglich wäre, eine gewisse Abtrennung vorzunehmen. Das muss aber von der Sache her als so unrealistisch beurteilt werden, dass sie gar nicht gemacht wird. Nun kann man sich die Frage stellen, ob es nicht gerade für diese Lokale im ländlichen Raum wünschbar wäre, Raucherbeizen zu sein. Wenn wir faktisch sehen, dass sich dort in den Tälern nach Feierabend Landwirte mit Stumpen, Pfeifen oder was weiss ich aufhalten, kann man sich die Frage stellen, ob man dies wirklich verbieten soll. Darum glaube ich, dass zumindest hier eine gewisse Ausnahme gemacht werden kann. Andernfalls wären in diesen ländlichen Räumen Sitten und Gebräuche, die seit Jahrhunderten bestehen, in dieser Art nicht mehr vorhanden.
Selbstverständlich ist dieser Verlust nicht überzubewerten, aber trotzdem meine ich, dass es in Abwägung aller Gegebenheiten richtig wäre, hier dem Nationalrat zu folgen. Es ist praktikabel.

Forster-Vannini Erika (RL, SG): Wir führen jetzt eine lange Debatte über die Folgen des Passivrauchens. Aus meiner Sicht sind wir nur konsequent, wenn wir Raucherbetriebe nicht zulassen. Diese Bestimmung ist ein fauler Kompromiss, und mit der Zulassung von Raucherbetrieben wird eine unbefriedigende Lösung zum Gesetz gemacht. Wenn wir als Gesetzgeber die Toxizität des Rauchens bejahen und als Basis des Gesetzes ansehen, dann gibt es keinen Platz für pragmatische Wege. Damit durchlöchern wir die Signalwirkung, die wir mit diesem Gesetz bezwecken. Aus meiner Sicht der Dinge gebietet es die Redlichkeit, dass wir das Rauchen überall dort untersagen, wo andere Menschen unfreiwillig dem Rauch ausgesetzt sind oder wo eine Drittgefährdung besteht. Das ist mit der Lösung der Mehrheit überhaupt nicht mehr gegeben, weil Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne irgendwelche Ausnahme beschäftigt werden können.
Ich bin zudem überzeugt, dass sich die Schweizer Raucherinnen und Raucher sehr schnell an ein selbstverständliches Gesetz gewöhnen, aber eben nur, wenn es mit letzter Konsequenz durchgesetzt wird. Wenn nicht, dann wird es nie zur Selbstverständlichkeit, und die Raucherinnen und Raucher werden sich immer - das haben wir von Kollege Frick gehört - gewissermassen als diskreditierte Minderheit benachteiligt fühlen. Herr Frick, ich gönne Ihnen Ihre Zigarre, aber eben nicht, wenn andere Leute dadurch geschädigt werden. Sie haben gesagt, dass Sie persönlich Rücksicht nehmen. Wir haben aber von anderen Rednern gehört, dass es keine Selbstverständlichkeit mehr ist, dass Rücksicht genommen wird.
AB 2008 S 37 / BO 2008 E 37
Mit dem Antrag der Mehrheit, Bewilligungen für Raucherbetriebe zu erteilen, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass eine Trennung von Raucher- und Nichtraucherräumen nicht möglich ist, sind zudem Probleme und Streitigkeiten zuhauf vorprogrammiert; da bin ich mit Kollege Schweiger einig. Der Kompromiss ist in der Politik vielfach der einzig gangbare Weg, um zu einer Lösung zu gelangen. In diesem Fall ist aber der Kompromiss der Feind des Guten und dient dem Ziel des Gesetzes in keiner Art und Weise.
Deshalb bitte ich Sie eindringlich, hier konsequent zu sein und der Minderheit zuzustimmen, d. h., Raucherbetriebe überhaupt nicht zuzulassen.

Gutzwiller Felix (RL, ZH): Ich gehöre auch zur Minderheit, damit das klargestellt sei. Die Gründe sind angeführt worden. Ich bin auch der Meinung, man sollte hier jetzt streichen. Sie haben mit dem vorigen Artikel die Möglichkeit geschaffen, dass unter strengen Rahmenbedingungen bediente Fumoirs existieren können. Ich glaube, dass es jetzt konsequent und im Sinne eines schlanken Gesetzes wäre, das hier zu streichen.
1. Schaffen Sie hier keine Bürokratie; denken Sie einmal - das wurde noch nicht thematisiert - an all diese Bewilligungen, die Kriterien, die Rechtswege, den Papierkrieg. Ich glaube, dass das wirklich eine sehr bürokratische Lösung wäre.
2. Denken Sie noch einmal an das Personal - das wurde auch noch nicht ausgeführt -: Studien aus Italien und Irland zeigen, dass im ersten Jahr nach der Einführung der Änderung auch im Fall von Gaststätten beim Personal klare gesundheitliche Verbesserungen erzielt worden sind. Es gibt viele Studien, die seriös sind. Studien aus Italien zeigen einen Rückgang der Herzinfarkthäufigkeit auf. Es ist keine Frage, dass Raucherbetriebe, Frau Forster hat das ausgeführt, hier nicht in dieses Gesetz gehören. Mit den Fumoirs wird man leben können, mit Raucherbetrieben nicht.
Ich bitte Sie, hier dem Antrag der Kommissionsminderheit zuzustimmen.

Schwaller Urs (CEg, FR), für die Kommission: Ein Satz zu den Restaurations- und Hotelleriebetrieben: Es handelt sich um die Terminologie von Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe h. Wir haben hier den Begriff "Gastbetriebe" ersetzt, um im ganzen Gesetz die gleiche Terminologie zu haben.

Couchepin Pascal, président de la Confédération: Une loi comme celle-là ne doit pas être trop compliquée. A mon avis, la proposition de la minorité Forster va dans le bon sens, c'est-à-dire celui d'une simplification. Nous vous suggérons de la soutenir.

Präsident (Brändli Christoffel, Präsident): Der Antrag Schweiger bezieht sich lediglich auf die Ergänzung "oder unzumutbar ist".

Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag Schweiger ... 15 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 14 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Minderheit ... 23 Stimmen
Für den Antrag Schweiger ... 16 Stimmen

Art. 2b
Antrag der Mehrheit
Titel
Kantonale Vorschriften
Text
Die Kantone können strengere Vorschriften zum Schutz der Gesundheit erlassen.

Antrag der Minderheit
(Kuprecht, Maissen, Stähelin)
Streichen

Art. 2b
Proposition de la majorité
Titre
Dispositions cantonales
Texte
Les cantons peuvent édicter des dispositions plus strictes pour la protection de la santé.

Proposition de la minorité
(Kuprecht, Maissen, Stähelin)
Biffer

Schwaller Urs (CEg, FR), für die Kommission: Es ist eigentlich die letzte grössere Diskussion, die hier noch ansteht. Es geht hier um die Regelung des Verhältnisses zwischen Bundesrecht und kantonalem Recht.
Ganz kurz einige Bemerkungen: Der Gesetzentwurf basiert auf den Artikeln 110 Absatz 1 Buchstabe a und 118 Absatz 2 Buchstabe b der Bundesverfassung. Gestützt auf diese Verfassungsgrundlagen kommt dem Bund eine umfassende, nachträglich derogierende Kompetenz zur Regelung des Sachbereichs zu. Als Bundeskompetenz mit nachträglich derogatorischer Wirkung steht die Regelungsbefugnis des Bundes in Konkurrenz zu den kantonalen Gesetzgebungszuständigkeiten. Die Kantone sind demnach berechtigt, ihre Kompetenzen auszuüben, solange und soweit der Bund nicht gesetzgeberisch tätig wird. Sobald der Bund jedoch von seiner Regelungsbefugnis Gebrauch macht und legiferiert, verdrängt er dem Grundsatz nach die kantonale Zuständigkeit bzw. derogiert er allfällig bestehende kantonale Regelungen. Das Bundesgericht hat mehrmals zum Ausdruck gebracht, dass Kantone eigene Vorschriften erlassen können bzw. bereits bestehende kantonale Regelungen in Kraft belassen werden können, wenn es an einer abschliessenden Regelung des Bundesrechtes fehlt. Allerdings dürfen solche kantonale Regelungen nicht gegen Sinn und Geist des Bundesgesetzes verstossen und dessen Zweck nicht beeinträchtigen oder vereiteln. Es ist mit anderen Worten denkbar, dass der Bund in einem Bereich, in dem er ausschliesslich tätig werden dürfte, kantonale Regelungen nicht verdrängen will, soweit diese Vorschriften seiner eigenen Gesetzgebung nicht zuwiderlaufen. Dies zum Grundsatz.
In der Regel wird darauf verzichtet, in einem Bundesgesetz festzulegen, ob die Kantone strengere Vorschriften erlassen dürfen. Fehlt eine solche Norm im Gesetzestext, muss dann auf dem Weg der Auslegung eruiert werden, ob der Bundesgesetzgeber abschliessend legiferiert oder ob er den Kantonen die Möglichkeit für den Erlass eigenständiger Vorschriften offengelassen hat.
Die Kommissionsmehrheit war der Meinung, dass vorliegend weiter gehende Regelungen aus - ich formuliere es einmal so - politisch-pragmatischen Überlegungen zugelassen werden sollten. In der Tat nehmen wir damit Rücksicht auf verschiedene, in den letzten Monaten erlassene striktere kantonale Regelungen, die zum Teil gerade auch in Volksabstimmungen bestätigt worden sind.
Eine letzte Bemerkung: Ist das Gesetz notwendig?, hat uns der liberale Raucher und Kollege Frick gefragt. Ich meine ja. Rauchen ist und bleibt schädlich, und der Appell an die individuelle Verantwortung für sich und andere genügt nicht. Wir setzen jetzt nur gewisse Mindeststandards für den Schutz Dritter. Ich gehe davon aus, dass verschiedene Kantone dies als genügend erachten werden, nicht zuletzt nach unserer Abstimmung bei der letzten Bestimmung. Wo einzelne Kantone und deren Bevölkerung weiter gehen wollen, soll ihnen das möglich sein. Ich bin überzeugt, dass diese minimale Lösung in einzelnen Kantonen nicht genügend sein wird. Wenn wir hier verbieten, weiter zu gehen, werden wir es sicher mit einer Initiative und einem flächendeckenden Verbot zu tun haben.
Am Schluss ist dann der "arroseur" tatsächlich der "arroseur arrosé", wie wir sagen, und darum beantragt Ihnen die Mehrheit, diese Bestimmung beizubehalten.
AB 2008 S 38 / BO 2008 E 38

Kuprecht Alex (V, SZ): Das Ziel dieser parlamentarischen Initiative war es, schweizweit eine gesetzliche Grundlage und Regelung zu haben, die einerseits allgemein praktikabel ist, dem Schutz der Nichtraucher Rechnung trägt, sei dies am Arbeitsplatz oder in öffentlichen Räumen und Gebäuden, andererseits aber auch Ausnahmen klar regelt.
Die uns vom Nationalrat unterbreitete Vorlage hat durch unsere Kommission noch relativ starke Änderungen erfahren, und wir haben heute Morgen in den verschiedenen Abstimmungen die jeweils strengere Variante gewählt.
Gegenüber dem Entscheid des Nationalrates sticht besonders Artikel 2b hervor, mit dem den Kantonen die Möglichkeit zugestanden wird, weit strengere Vorschriften zu erlassen, als wir sie in der Bundeslösung vorgesehen haben. In der Tat hat das Volk in zahlreichen Kantonen - vor längerer Zeit angefangen im Tessin und bis zuletzt in Genf und Graubünden - eigenen gesetzlichen Grundlagen zur Durchsetzung des Schutzes vor dem Passivrauchen zugestimmt. Andere Kantone, z. B. der Kanton Glarus, haben mit einer eigentlichen gesetzlichen Regelung zugewartet, bis das eidgenössische Parlament diese verbindliche Rechtsgrundlage für das Land schaffen würde.
Um es vorwegzunehmen: Ich habe mit dem Schutz der Nichtraucher überhaupt kein Problem, obwohl mir lieber gewesen wäre, wenn das ohne Verbot und auf der Basis von Respekt, Verantwortungsgefühl und Toleranz gegenüber den Nichtrauchern geschehen wäre.
Diese gesetzliche Regelung, wie sie nun im Entwurf zu dieser parlamentarischen Initiative vorgesehen ist und von unserer Kommission verabschiedet und durch uns ebenfalls bestätigt wurde, kann ich im Grundsatz mittragen. Ich frage mich jedoch, ob es dann, wenn wir ein Gesetz für unser gesamtes Land schaffen, wirklich nötig ist, den Kantonen weiter gehende Vorschriftsmöglichkeiten zuzugestehen, wie dies bei Artikel 2b vorgesehen ist, und damit den Boden für Rechtsunsicherheit in unserem Land bereiten. Wäre es dann nicht klüger und dem Grundsatz der Subsidiarität folgend, auf die ganze Gesetzgebung des Bundes zu verzichten und die Kantone aufzufordern, das Problem des Passivrauchens eigenständig zu lösen, wie dies ein grosser Teil der Kantone bereits gemacht hat? Welchen Sinn macht es, in diesem Ratssaal zu legiferieren, wenn jeder Kanton dann wieder andere, verschärfende Regeln implementiert? Sollte Artikel 2b in der künftigen Gesetzgebung verbleiben, so müssen wir uns im Klaren sein, dass wir dann künftig statt einer klaren, in der ganzen Schweiz einheitlichen Regelung eine Patchwork-Lösung mit einem einheitlichen Rand haben werden, bei der keiner, der durchs Land fährt, mehr weiss, welche Regelung nun dort gilt, wo er sich gerade befindet.
Es ist im Grundsatz nicht zuletzt unsere Aufgabe, als Mitglieder dieses Rates dem sonst schon gebeutelten Föderalismus die notwendige Beachtung zu schenken. Aber - föderalistische Lösungen in Ehren - macht diese Bestimmung wirklich noch Sinn? Ich glaube: Nein.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen und Artikel 2b mit der Möglichkeit zur Schaffung von weiteren kantonalen Vorschriften ersatzlos zu streichen.

Gutzwiller Felix (RL, ZH): Ich bitte Sie, diesen Artikel noch stehenzulassen. Ich bin völlig einverstanden: Ziel wäre eine landesweit homogene Gesetzgebung, keine kantonale Vielfalt. Weil die Mehrheit dieses Rates vorher aber zum Ausdruck gebracht hat, dass sie eine klarere Linie als der Nationalrat möchte, bitte ich Sie, den Artikel auch aus diesen Gründen für die nächste Phase der Verhandlung eher noch stehenzulassen. Denn er wird mithelfen, den Nationalrat zu überzeugen, dass wir mit einer klareren Linie ohne kantonale Sonderzüge besser dran sind als mit einer weicheren, unscharfen Regelung mit kantonalen Sonderzügen. Auch aus diesen vielleicht taktischen Überlegungen bitte ich Sie, den Artikel noch stehenzulassen.

Couchepin Pascal, président de la Confédération: Si vous biffez cette disposition, vous risquez au contraire de créer une insécurité juridique, parce que personne ne saura si les cantons ont le droit ou non d'aller plus loin sans cette autorisation. Le Tribunal fédéral a, semble-t-il, varié dans sa jurisprudence, si bien que dans les deux cas vous avez une certaine insécurité juridique: une fois de fait, si les cantons peuvent édicter des dispositions différentes - et là, Monsieur Kuprecht a raison; et une fois de droit, si vous biffez cette disposition. On ne saurait pas, à moins que quelqu'un porte l'affaire devant le Tribunal fédéral, si les cantons ont une compétence juridique supplémentaire par rapport à celle prévue par la loi. Finalement, il s'agit d'un choix politique.

Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 21 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 16 Stimmen

Art. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Schwaller Urs (CEg, FR), für die Kommission: Ich beantrage Ihnen hier die Streichung von Absatz 1 Buchstabe c "einen Raucherbetrieb ohne Bewilligung führt ...". In der Folge der Streichung von Artikel 2a bleibt für diesen Buchstaben c kein Raum mehr. Ich beantrage Ihnen dessen Streichung.

Präsident (Brändli Christoffel, Präsident): Die Kommission beantragt aufgrund der Abstimmung über Artikel 2a, hier Absatz 1 Buchstabe c zu streichen.

Angenommen gemäss modifiziertem Antrag der Kommission
Adopté selon la proposition modifiée de la commission

Art. 4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 5
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf der SGK-NR

Antrag Schweiger
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 5
Proposition de la commission
Adhérer au projet da la CSSS-CN

Proposition Schweiger
Adhérer à la décision du Conseil national

Schweiger Rolf (RL, ZG): Ich begründe meinen Antrag ganz kurz: Gesetzliche Änderungen bedingen immer Verhaltensweisen derjenigen, die von den entsprechenden Bestimmungen betroffen sind. Für die Gastbetriebe heisst das, dass sie allenfalls Konzepte umstellen, bauliche Massnahmen ergreifen müssen usw. Wichtig ist, dass bezüglich der Zeiträume Klarheit besteht.
Nun ist die Sache insofern eine Blackbox-Angelegenheit, als man nicht weiss, wie der Bundesrat gedenkt, diese Bestimmungen in Kraft treten zu lassen. Wenn dort gegebenenfalls gewisse Flexibilisierungsmöglichkeiten bestünden, sodass z. B. Betriebe, die Gesuche um bauliche Änderungen gestellt haben, Fristerstreckungen verlangen können, würde man dem Problem allenfalls situativ besser gerecht. Aber im Moment liegt für mich das Hauptgewicht darauf, dass in zeitlicher Hinsicht Klarheit darüber bestehen muss, worauf sich die Betreffenden einzurichten haben und welcher Zeitraum ihnen zur Verfügung steht, um Anpassungen vorzunehmen.
AB 2008 S 39 / BO 2008 E 39

Schwaller Urs (CEg, FR), für die Kommission: Ein einziger Satz: Wir waren hier der Auffassung, dass der Bundesrat den tatsächlichen Gegebenheiten bei der Festsetzung des Datums des Inkrafttretens Rechnung tragen würde und auch den entsprechenden Zeitraum einräumen wird.

Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 20 Stimmen
Für den Antrag Schweiger ... 14 Stimmen


Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 25 Stimmen
Dagegen ... 9 Stimmen
(2 Enthaltungen)



Schluss der Sitzung um 13.15 Uhr
La séance est levée à 13 h 15
AB 2008 S 40 / BO 2008 E 40



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