Inderkum Hansheiri (CEg, UR), für die Kommission:
In diesem Gesetz geht es, wenn ich das pro memoria nochmals festhalten darf, um die Schaffung einer formellen Grundlage für die Anwendung von polizeilichem Zwang für die Organe des Bundes, aber auch für die Organe der Kantone, soweit letztere als Vollzugsorgane im Bereich Ausländerrecht oder sonst wie im Auftrag des Bundes handeln.
Nach je drei Durchgängen in den beiden Räten besteht - welche Überraschung! - noch eine Differenz, und zwar bei Artikel 15 mit der Sachüberschrift Waffen. Konkret geht es um die Frage, ob nicht tödlich wirkende Destabilisierungsgeräte, besser bekannt unter dem Namen Taser, im Zwangsanwendungsgesetz enthalten sein sollen oder nicht. Es war demzufolge eine Einigungskonferenz erforderlich. Diese fand am vergangenen Mittwochmorgen statt. Im Abstimmungsprozedere zu drei Anträgen - einem Antrag, sich dem Nationalrat anzuschliessen, einem Antrag, sich dem Ständerat anzuschliessen, und einem Vermittlungsantrag, der allerdings nur als Eventualantrag ausgestaltet war - obsiegte schliesslich mit 14 zu 11 Stimmen der Antrag, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Zu diesem Antrag der Mehrheit der Einigungskonferenz kann unser Rat nur noch Ja oder Nein sagen. Letzteres beantragt eine Minderheit der Einigungskonferenz. Dieser Minderheit gehören auch drei Kolleginnen und Kollegen unseres Rates an, nämlich Frau Kollegin Maury Pasquier und die Herren Kollegen Cramer und Hêche.
Unser Rat ist in diesem letzten Prozedere, wo es, wie gesagt, nur noch um die Anträge aus der Einigungskonferenz geht, Erstrat. Würde unser Rat dem Antrag der Mehrheit der Einigungskonferenz nicht zustimmen, dann würde die Vorlage - um in der Sprache des Parlamentsgesetzes zu sprechen - abgeschrieben.
Nun, die Argumente für und wider diesen Taser sind bekannt. Die Beschlussfassungen unseres Rates, den Taser abzulehnen - dies allerdings mit abnehmender Tendenz -, waren wohl vor allem durch die folgenden drei Umstände bedingt:
1. Der Taser figurierte aufgrund der Vernehmlassung nicht mehr in der Vorlage des Bundesrates. Die Kommission hatte somit keine Gelegenheit und auch keine Veranlassung, die Thematik umfassend und seriös zu prüfen.
2. Die Auswirkungen auf die Gesundheit, insbesondere bezüglich allfälliger Langzeitschäden, waren oder sind nicht hinlänglich bekannt. Das hat auch der damalige Vorsteher des EJPD, Bundesrat Blocher, am 10. Dezember 2007 in diesem Rat klar so bestätigt.
3. Der damalige Vorsteher des EJPD, Bundesrat Blocher, hat mehr oder weniger deutlich seine Sympathie für die Aufnahme des Tasers in die Vorlage zum Ausdruck gebracht.
Das waren, wie gesagt, drei Momente, die nach meiner Auffassung für den Entscheid des Ständerates, den Taser eben nicht aufzunehmen, massgebend waren.
Nun stellt sich die Frage, ob die Vorlage allein des Tasers wegen abzulehnen sei. Diese Frage muss jeder und jede von uns aufgrund seiner oder ihrer Überzeugung beantworten. Für mich sind folgende Überlegungen massgebend:
Ein erster Gedanke: Aufgrund des bisherigen Verhaltens des Nationalrates ist davon auszugehen, dass dieser dem Antrag der Einigungskonferenz zustimmen wird. Also würde die Vorlage ausschliesslich aufgrund der Haltung des Ständerates scheitern, wenn wir heute diesem Antrag nicht zustimmen würden. Das wäre meines Erachtens unverhältnismässig, denn dieses Gesetz, das Zwangsanwendungsgesetz, ist erforderlich, damit endlich eine klare gesetzliche Grundlage für den Anwendungsbereich, den es beschlägt, geschaffen wird.
Ein zweiter Gedanke: Würde die Vorlage Schiffbruch erleiden, müsste eine neue Vorlage auf die Schiene gebracht werden; und die Diskussion um den Taser würde zweifelsohne wieder neu entfacht. Man wäre, mit andern Worten, so klug als wie zuvor.
Die dritte Überlegung: Der Bundesrat wird aufgrund dieses Gesetzes eine Verordnung zu erlassen haben. Ich zweifle nicht, dass Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf dann auch diesbezüglich noch Ausführungen machen wird. Ich glaube, in dieser Verordnung wird vielen Bedenken, die zu Recht auch in unserem Rat geäussert worden sind, Rechnung getragen werden können. Ich erinnere daran, dass Bundesrat Blocher ebenfalls am 10. Dezember 2007 klar gesagt hat, dass der Taser bei der zwangsweisen Rückführung nicht zur Anwendung kommen könne. Ich könnte mir vorstellen, dass auch dies in die Verordnung aufgenommen werden könnte. Und last, but not least: Wir werden in den zuständigen
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AB 2008 S 175 / BO 2008 E 175
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Kommissionen, also insbesondere wir in der Staatspolitischen Kommission des Ständerates, dann zweifelsohne zur Verordnung noch konsultiert werden.
Aufgrund dieser Ausführungen beantrage ich Ihnen, dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen.