Inderkum Hansheiri (CEg, UR), für die Kommission:
Es geht, wenn ich das pro memoria einleitend festhalten darf, um eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes, welche auf der EG-Ausweisverordnung sowie den beiden darauf bezogenen Entscheidungen der EU-Kommission beruht. Zentrales Element der erwähnten EG-Ausweisverordnung ist, dass in einem ersten Schritt ein Gesichtsbild und in einem zweiten Fingerabdrücke elektronisch im Pass gespeichert werden müssen; das sind die sogenannten biometrischen Pässe. Die Schweiz hat die EG-Ausweisverordnung sowie die beiden Entscheidungen der EU-Kommission als Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes spätestens innerhalb zweier Jahre nach Inkraftsetzung des Schengen-Assoziierungsübereinkommens umzusetzen und die biometrischen Pässe und Reisedokumente definitiv einzuführen. Das zur Einleitung.
Jetzt haben wir die Vorlage in der Wintersession beraten. Nach der Beratung der Vorlage im Nationalrat am 12. März 2008 bestehen noch fünf Differenzen. Bei drei Differenzen beantragt Ihnen die SPK, sich dem Nationalrat anzuschliessen.
Zur ersten Differenz: Gemäss Artikel 2 Absatz 2ter des Ausweisgesetzes legt der Bundesrat fest, welche Ausweisarten mit einem Chip versehen werden und welche Daten darauf zu speichern sind. Der Nationalrat hat diese Bestimmung ergänzt mit dem unbedingten Anspruch sämtlicher schweizerischer Staatsangehöriger auf eine herkömmliche, nichtbiometrische Identitätskarte ohne Chip. Dieser Beschluss des Nationalrates ist auch im Kontext zu sehen mit der von ihm beschlossenen Bestimmung in Artikel 5 Absatz 1bis, wonach die Kantone vorsehen können, dass bei der Wohnsitzgemeinde ein Antrag auf Ausstellung einer nichtbiometrischen Identitätskarte gestellt werden kann.
Vorgängig der Beratungen in der Kommission und mit Blick auf die Differenzbereinigung wurde auf Wunsch der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) Herr Regierungsrat Hansjürg Käser aus dem Kanton Bern angehört. Er hat der Kommission mitgeteilt, dass die KKJPD die Beschlüsse des Nationalrates zu den Artikeln 2 und 5 einstimmig ablehne. Die Fassung des Bundesrates sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Mittelfristig würden in den meisten Ländern der EU auch Identitätskarten nur noch mit biometrischen Daten vorhanden sein. Es sei nicht einzusehen, weshalb die Gemeinden weiterhin die Möglichkeit haben sollten, selbst Identitätskarten auszustellen. Vor allem störten sich die Kantone daran, dass ihnen gemäss Beschluss des Nationalrates vorgegeben werde, wie sie sich zu organisieren hätten. In Artikel 4 Absatz 1 der Vorlage - und hier besteht notabene keine Differenz mehr - sei, so Herr Regierungsrat Käser, klar festgehalten, dass Reisedokumente im Inland von jenen Stellen ausgestellt würden, welche die Kantone bezeichnen, und die Kantone hätten sich dementsprechend bereits organisiert.
Ihre Kommission beantragt einstimmig, am Beschluss unseres Rates vom 10. Dezember 2007 festzuhalten. Nebst den Argumenten der KKJPD sei zur Begründung auf Folgendes hingewiesen:
1. Gemäss Artikel 1 Absatz 2 des Ausweisgesetzes bildet die Identitätskarte genau gleich wie der Pass den Nachweis des Schweizer Bürgerrechtes und der Identität. Beide Dokumente haben demnach rechtlich bezüglich Identifizierung einer Person den gleichen Stellenwert.
2. Inskünftig werden vermehrt automatisierte Grenzkontrollen durchgeführt werden. Mehrere Länder arbeiten schon daran, und das funktioniert natürlich nur mit biometrischen Dokumenten.
3. Es ist aufgrund der Schengen-Vereinbarungen Pflicht, im Ausländerausweis biometrische Daten einzuführen. Die Identitätskarte hätte im Vergleich dazu einen weniger hohen Sicherheitsstandard.
Das sind die Gründe, weshalb Ihnen die Kommission einstimmig, wie ich erwähnt habe, beantragt, an unserem früheren Beschluss festzuhalten; das zu Artikel 2ter.