Ständerat - Sommersession 2008 - Fünfte Sitzung - 02.06.08-16h15
Conseil des Etats - Session d'été 2008 - Cinquième séance - 02.06.08-16h15

07.039
Biometrische Pässe
und Reisedokumente.
Bundesbeschluss
Passeports biométriques
et documents de voyage.
Arrêté fédéral
Differenzen - Divergences
Botschaft des Bundesrates 08.06.07 (BBl 2007 5159)
Message du Conseil fédéral 08.06.07 (FF 2007 4893)
Ständerat/Conseil des Etats 10.12.07 (Erstrat - Premier Conseil)
Nationalrat/Conseil national 12.03.08 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 02.06.08 (Differenzen - Divergences)
Nationalrat/Conseil national 05.06.08 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 13.06.08 (Schlussabstimmung - Vote final)
Nationalrat/Conseil national 13.06.08 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses (AS 2009 5521)
Texte de l'acte législatif (RO 2009 5521)

Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 über biometrische Pässe und Reisedokumente (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Arrêté fédéral portant approbation et mise en oeuvre de l'échange de notes entre la Suisse et l'Union européenne concernant le Règlement (CE) 2252/2004 relatif aux passeports biométriques et aux documents de voyage (Développement de l'acquis de Schengen)

Art. 2 Ziff. 1 Art. 2
Antrag der Kommission
Abs. 2ter
Festhalten
Abs. 2quater
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 2 ch. 1 art. 2
Proposition de la commission
Al. 2ter
Maintenir
Al. 2quater
Adhérer à la décision du Conseil national
AB 2008 S 353 / BO 2008 E 353

Inderkum Hansheiri (CEg, UR), für die Kommission: Es geht, wenn ich das pro memoria einleitend festhalten darf, um eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes, welche auf der EG-Ausweisverordnung sowie den beiden darauf bezogenen Entscheidungen der EU-Kommission beruht. Zentrales Element der erwähnten EG-Ausweisverordnung ist, dass in einem ersten Schritt ein Gesichtsbild und in einem zweiten Fingerabdrücke elektronisch im Pass gespeichert werden müssen; das sind die sogenannten biometrischen Pässe. Die Schweiz hat die EG-Ausweisverordnung sowie die beiden Entscheidungen der EU-Kommission als Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes spätestens innerhalb zweier Jahre nach Inkraftsetzung des Schengen-Assoziierungsübereinkommens umzusetzen und die biometrischen Pässe und Reisedokumente definitiv einzuführen. Das zur Einleitung.
Jetzt haben wir die Vorlage in der Wintersession beraten. Nach der Beratung der Vorlage im Nationalrat am 12. März 2008 bestehen noch fünf Differenzen. Bei drei Differenzen beantragt Ihnen die SPK, sich dem Nationalrat anzuschliessen.
Zur ersten Differenz: Gemäss Artikel 2 Absatz 2ter des Ausweisgesetzes legt der Bundesrat fest, welche Ausweisarten mit einem Chip versehen werden und welche Daten darauf zu speichern sind. Der Nationalrat hat diese Bestimmung ergänzt mit dem unbedingten Anspruch sämtlicher schweizerischer Staatsangehöriger auf eine herkömmliche, nichtbiometrische Identitätskarte ohne Chip. Dieser Beschluss des Nationalrates ist auch im Kontext zu sehen mit der von ihm beschlossenen Bestimmung in Artikel 5 Absatz 1bis, wonach die Kantone vorsehen können, dass bei der Wohnsitzgemeinde ein Antrag auf Ausstellung einer nichtbiometrischen Identitätskarte gestellt werden kann.
Vorgängig der Beratungen in der Kommission und mit Blick auf die Differenzbereinigung wurde auf Wunsch der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) Herr Regierungsrat Hansjürg Käser aus dem Kanton Bern angehört. Er hat der Kommission mitgeteilt, dass die KKJPD die Beschlüsse des Nationalrates zu den Artikeln 2 und 5 einstimmig ablehne. Die Fassung des Bundesrates sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Mittelfristig würden in den meisten Ländern der EU auch Identitätskarten nur noch mit biometrischen Daten vorhanden sein. Es sei nicht einzusehen, weshalb die Gemeinden weiterhin die Möglichkeit haben sollten, selbst Identitätskarten auszustellen. Vor allem störten sich die Kantone daran, dass ihnen gemäss Beschluss des Nationalrates vorgegeben werde, wie sie sich zu organisieren hätten. In Artikel 4 Absatz 1 der Vorlage - und hier besteht notabene keine Differenz mehr - sei, so Herr Regierungsrat Käser, klar festgehalten, dass Reisedokumente im Inland von jenen Stellen ausgestellt würden, welche die Kantone bezeichnen, und die Kantone hätten sich dementsprechend bereits organisiert.
Ihre Kommission beantragt einstimmig, am Beschluss unseres Rates vom 10. Dezember 2007 festzuhalten. Nebst den Argumenten der KKJPD sei zur Begründung auf Folgendes hingewiesen:
1. Gemäss Artikel 1 Absatz 2 des Ausweisgesetzes bildet die Identitätskarte genau gleich wie der Pass den Nachweis des Schweizer Bürgerrechtes und der Identität. Beide Dokumente haben demnach rechtlich bezüglich Identifizierung einer Person den gleichen Stellenwert.
2. Inskünftig werden vermehrt automatisierte Grenzkontrollen durchgeführt werden. Mehrere Länder arbeiten schon daran, und das funktioniert natürlich nur mit biometrischen Dokumenten.
3. Es ist aufgrund der Schengen-Vereinbarungen Pflicht, im Ausländerausweis biometrische Daten einzuführen. Die Identitätskarte hätte im Vergleich dazu einen weniger hohen Sicherheitsstandard.
Das sind die Gründe, weshalb Ihnen die Kommission einstimmig, wie ich erwähnt habe, beantragt, an unserem früheren Beschluss festzuhalten; das zu Artikel 2ter.

Recordon Luc (G, VD): Je n'ai pas l'intention de m'opposer à la solution qui a été trouvée. Mais même si c'est tard, même si, par le hasard du traitement, j'interviens sur ce sujet-là à un moment où la messe est pratiquement dite, je m'en voudrais de laisser cet objet se terminer avant qu'il soit remarqué à quel point nous prenons le risque de voir "Big Brother" se permettre, avec les nouveaux passeports biométriques, de s'étendre très largement, en extension géographique et en ampleur de données recueillies. Imaginez-vous que n'importe quel aéroport sur la planète où l'on montrera son passeport biométrique, n'importe quel prestataire de services privé, pourra, en l'état de la technique, stocker toutes les informations de toutes les personnes qu'il verra défiler, et c'est un grand nombre! Or je ne suis pas sûr que nous mesurions tous à quel degré nous nous laissons ainsi priver d'une partie de notre indépendance, en tout cas potentiellement.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: In der Wintersession haben Sie die Revision des Ausweisgesetzes behandelt. Damals ging man noch von einem Einführungszeitpunkt Ende 2009 aus und sprach entsprechend vom Pass 09. Zwischenzeitlich wurden sowohl die Terminvorgaben seitens des Schengen-Assoziierungsabkommens als auch die Planung der ID-Projekte beim Bund präzisiert, und es wurde ein neuer Termin für die definitive Einführung von biometrischen Pässen in der Schweiz festgelegt, nämlich der 1. März 2010. Dieses Datum entspricht den Vorgaben des Schengen-Assoziierungsabkommens, das heisst zwei Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens für die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes, und gewährt Bund und Kantonen die notwendige Zeit für die Umsetzung der teils komplexen mit der definitiven Einführung von biometrischen Pässen verbundenen Arbeiten. Entsprechend spricht man nun vom Pass 10 und nicht mehr vom Pass 09; das einfach zum Formellen.
Zu Artikel 2 Absatz 2ter habe ich dem, was der Herr Kommissionspräsident bereits gesagt hat, nichts beizufügen.
Zu Artikel 2 Absatz 2quater: Vielleicht kommen Sie darauf auch noch zu sprechen, dann mache ich das nachher, dann werde ich warten. Wenn Artikel 2 jetzt ganz behandelt wird, würde ich noch schnell etwas sagen, sonst schliesse ich mich dem an, was bereits gesagt wurde, vor allem selbstverständlich auch der Haltung der Kantone.

Inderkum Hansheiri (CEg, UR), für die Kommission: Die Kommission schliesst sich bei Absatz 2quater einstimmig dem Nationalrat an.

Angenommen - Adopté

Art. 2 Ziff. 1 Art. 2a Abs. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 2 ch. 1 art. 2a al. 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Inderkum Hansheiri (CEg, UR), für die Kommission: Auch hier beantragt die Kommission einstimmig, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Offenbar wurde im Nationalrat befürchtet, dass unbefugte untergeordnete Stellen Zugriff auf die Fingerabdrücke haben könnten. Mit der Formulierung "geeignete" wollte man die Richtung vorgeben, dass der Bundesrat dieses Recht in der Praxis nur jenen Stellen einräumt, welche es benötigen und in der Praxis auch anwenden.

Angenommen - Adopté
AB 2008 S 354 / BO 2008 E 354
Art. 2 Ziff. 1 Art. 5
Antrag der Kommission
Abs. 1
Festhalten
Abs. 1bis, 1ter
Streichen

Art. 2 ch. 1 art. 5
Proposition de la commission
Al. 1
Maintenir
Al. 1bis, 1ter
Biffer

Inderkum Hansheiri (CEg, UR), für die Kommission: Absatz 1bis von Artikel 5 steht, wie ich bereits erwähnt habe, im Zusammenhang mit Artikel 2 Absatz 2ter. Nachdem die Kommission beschlossen hat, bei Artikel 2 Absatz 2ter die Ergänzung des Nationalrates zu streichen, und Sie jetzt das Gleiche getan haben, ist es die logische Konsequenz, dass bei Artikel 5 Absatz 1bis diese Bestimmung gemäss Beschluss des Nationalrates ebenfalls gestrichen wird. Demzufolge erübrigt es sich auch, die im Übrigen materiell völlig unbestrittene Bestimmung, wonach unmündige und entmündigte Personen die schriftliche Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertretung benötigen, in einem separaten Absatz aufzunehmen, wie dies der Nationalrat mit Absatz 1ter so beschlossen hat. Vielmehr kann diese Bestimmung gemäss dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss unseres Rates vom Dezember 2007 bei Absatz 1 belassen werden.

Angenommen - Adopté

Art. 2 Ziff. 1 Art. 9 Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 2 ch. 1 art. 9 al. 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Inderkum Hansheiri (CEg, UR), für die Kommission: Auch hier beantragt die Kommission, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Es sei nicht verhehlt, dass es vereinzelt auch etwas kritische Stimmen zu diesem Beschluss des Nationalrates gab. Aber nachdem ohnehin vorgesehen ist, bei den Gebühren zwischen Kindern und Erwachsenen deutlich zu differenzieren, steht nichts im Wege, den Begriff "familienfreundlich" ins Gesetz zu schreiben, zumal damit eine weitere Differenz bereinigt werden kann.

Widmer-Schlumpf Eveline, Bundesrätin: Zu Ihrer Information: Die Ausweisgebühr wird in der Ausweisverordnung geregelt, welche noch im Juni 2008 in die Vernehmlassung geschickt wird. Ich kann Ihnen hier bereits die vom EJPD vorgeschlagenen Gebührensätze nennen. Namentlich mit der Beibehaltung des beliebten und kostengünstigen Kombiangebots bei gleichzeitiger Bestellung von Pass und Identitätskarte wird dem Anliegen von Familien mit Kindern Rechnung getragen, so, wie es der Nationalrat in seinem Beschluss gefordert hat: Pass 10 für Erwachsene neu 140 Franken, Kombiangebot für Erwachsene mit Pass plus Identitätskarte 148 Franken; Pass 10 für Kinder 60 Franken und Kombiangebot 68 Franken. Sie sehen, wir bewegen uns im heutigen Rahmen, aber es sind neu biometrische Pässe. Ich meine, das ist familienfreundlich.

Angenommen - Adopté

Art. 2 Ziff. 1 Übergangsbestimmung
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 2 ch. 1 disposition transitoire
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

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