Fetz Anita (S, BS):
Hintergrund der Motion ist die Basler Fichenaffäre. Damit Sie das besser einordnen können: Sie hat nicht nur mit Basel zu tun, sondern es haben sich damit sehr grundsätzliche Fragen in Bezug auf die Fichierung von Volksvertretern gestellt. Ich beantrage Ihnen vorweg, die Motion anzunehmen, und ich bedaure es, dass meine Interpellation zum gleichen Thema erst in zwei Wochen traktandiert ist; die Antwort darauf enthält einige sehr erhellende Dinge, die auch Auswirkungen auf die Motion haben. Es sind halt zwei Departemente, von daher wehre ich mich nicht gegen diese Traktandierung. Aber man muss einfach wissen, dass der Hintergrund die Basler Fichenaffäre ist. Wenn ich Ihnen jetzt beantrage, die Motion anzunehmen, so hat das nicht zuletzt auch mit der Antwort zu tun, die vom Bundesrat auf die Interpellation gekommen ist; das als Vorbemerkung.
Was will die Motion? Sie will eine wirksame Aufsicht über den Staatsschutz. Eine analoge Motion ist übrigens von freisinniger Seite im Nationalrat eingereicht worden. Die Motion will also erstens ein wirksames Gremium für die Aufsicht über den Staatsschutz, mit Betonung auf wirksam. Sie will zweitens ein jährliches Reporting zuhanden von Parlament und Öffentlichkeit, und sie will drittens ein verfassungs- und menschenrechtskonformes Einsichtsrecht. Die Antwort des Bundesrates darauf ist sehr widersprüchlich. Er sagt nämlich, dass es ein solches Gremium bereits gebe, der Bundesrat aber gleichwohl ein neues Gremium vorschlage; dass es ein solches Reporting bereits gebe, der Bundesrat sich aber gleichwohl ein Reporting durch ein neues Gremium vorstellen könne; und schliesslich, dass das Einsichtsrecht tatsächlich mangelhaft sei und der Bundesrat daher an der Überarbeitung des Einsichtsrechtes arbeite. Mit anderen Worten: Der Bundesrat hat nichts gegen die Motionsanliegen, er sieht Handlungsbedarf in allen Punkten, und trotzdem empfiehlt er die Motion zur Ablehnung. Ich kann das, ehrlich gesagt, nicht nachvollziehen.
Was ist auf einer tieferen Ebene die Absicht der Motion? Warum fordere ich ein wirksames Gremium für die Aufsicht über den Staatsschutz, obwohl wir alle wissen, dass es eines gibt, nämlich die Geschäftsprüfungsdelegation? Die GPDel hat tatsächlich die Oberaufsicht, das ist richtig. Ebenso richtig ist, dass sie grundsätzlich PUK-ähnliche Kompetenzen hat und dass mehr Kompetenzen kaum vorstellbar sind. Das ist aber nicht der Punkt. So, wie der Bundesrat mein Anliegen beantwortet, werden nämlich rechtliche und tatsächliche Möglichkeiten verwechselt. Kompetenzen allein garantieren eben keine Wirksamkeit. Jene Kollegen, die in der GPDel sind, wissen das. Sie haben grosse Kompetenzen, aber sehr wenig Support, um die GPDel auch als wirksames Aufsichtsgremium auszugestalten. Beachtet man die der GPDel zur Verfügung stehenden Ressourcen, stellt man fest, dass sie aus sechs Milizparlamentariern, die ausgezeichnete Arbeit leisten, und einem Sekretär bestehen. Damit ist wohl kaum gewährleistet, dass die Aufsicht wirksam ist, wenn man den Umgang mit über 100 000 Fichen beaufsichtigen muss. Man könnte nicht einmal vorbehaltlos von Wirksamkeit sprechen, wenn die GPDel keine anderen Themen hätte. Wir wissen aber alle, dass es zurzeit happige Themen gibt, mit denen sich die GPDel beschäftigen muss.
Das alles weiss der Bundesrat. Deshalb möchte er die Aufsicht, ich zitiere aus der bundesrätlichen Antwort, "einem hinreichend dotierten, professionellen Inspektorat ... übertragen, dessen Tätigkeit unter der Oberaufsicht der GPDel stehen würde". Genau das möchte ich, und darum verstehe ich nicht, warum die Motion abgelehnt werden soll. Gleiches lässt sich zum Reporting sagen. Natürlich gibt es ein Reporting schon in Form der Jahresberichte der Geschäftsprüfungskommissionen. Das bestreitet niemand, auch ich nicht. Nur fehlen dort die Zahlen, die wir zur Beurteilung der Gesamtlage tatsächlich brauchen. Dort gab es bisher nur ganz vereinzelt Zahlen zu lesen. Die liessen nur einen Schluss zu: Die Zahl der Personeneinträge steigt rasant an. Wer die Fichenaffäre Ende der Achtziger- und Anfang der Neunzigerjahre miterlebt hat - wenn ich mich umschaue, muss ich davon ausgehen, dass das von den Jahrgängen her die meisten von Ihnen miterlebt haben; ich gehöre auch dazu -, der weiss, was es heisst, wenn die Anzahl der Ficheneinträge rasant steigt. Es ist zumindest nicht gerade vertrauensfördernd; noch weniger, wenn man verklausuliert erfährt, dass der Leiter des DAP unterdessen freigestellt worden ist.
Aber zurück zum Reporting: Die entscheidende Zahl hat bisher gefehlt, nämlich die Zahl derjenigen Einträge, die Personen betreffen, die in der Schweiz wohnhaft sind. Für diese sind wir ja verantwortlich. Es hat immer geheissen, dass diese grosse Zahl von Ficheneinträgen vor allem ausländische Personen betreffe. Es ist aber nicht so, das wissen wir, seit meine Interpellation beantwortet worden ist. Heute wissen wir, dass schon wieder 13 000 Fichen zu Personen vorhanden sind, die in der Schweiz wohnhaft sind. Diese konkrete Zahl ist nun wahrlich etwas anderes als die oft wiederholte Beteuerung, die meisten Einträge beträfen gar nicht die Schweiz, sondern ausländische "Überflieger", bedingt durch den internationalen Terrorismus. Genau diese Unterscheidung will meine Motion.
Beim dritten Punkt gilt dasselbe. Die Motion verlangt ein verfassungs- und menschenrechtskonformes Einsichtsrecht, selbstverständlich mit begründeten Ausnahmen. Auch ich bin nicht der Meinung, man müsse jeder Person Einsicht geben. Der Bundesrat sagt selbst in der Antwort, es sei unbestritten, dass das Einsichtsrecht überarbeitet werden müsse.
Mit anderen Worten: Der Bundesrat sagt bei allen drei Punkten: Ja, es ist sinnvoll, dass man da etwas macht; ja, wir haben das Problem erkannt; ja, es besteht Handlungsbedarf; ja, wir arbeiten daran - und dann lehnt er die Motion ab.
Ich beantrage Ihnen, sie anzunehmen, nicht zuletzt, um das zu unterstützen, was der Bundesrat hier verspricht. Wir alle wissen, Versprechungen sind gut, aber wir sollten als Parlament Regie führen, und das tun wir nur, wenn wir die Motion annehmen.