Merz Hans-Rudolf, Bundespräsident:
Ich danke Ihnen für die Debatte des heutigen Morgens. Sie fand in vier Bereichen statt: Sie haben erstens zum Bereich der Führung die Frage aufgeworfen, wie in diesen Problemdossiers geführt wird. Sie haben sich dann zweitens zur Zukunft des Finanzplatzes geäussert. Drittens haben Sie eine Anzahl Fragen im Zusammenhang mit dem Bankgeheimnis aufgeworfen, dies auch im Zusammenhang mit dem Vorgehen der OECD in Verbindung mit der G-20 und damit auch im Zusammenhang mit der Exposition unseres Landes in diesen Fragen. Und Sie haben sich viertens zur Frage der UBS in den USA geäussert. Ich werde mich im Folgenden zuerst zu diesen vier Themen äussern und in einem zweiten Teil meines Votums dann auf Ihre einzelnen Voten und die übrigen vorhandenen Fragen eingehen.
Zunächst zur Frage der Führung: Es gibt in unserem Land eine Anzahl von schwierigen Fragen, nicht nur die ganze Problematik um den Finanzplatz und um das Bankgeheimnis; wir haben auch andere. Es gehört zur Führungsaufgabe des Bundesrates, dass er in diesen Dossiers Strukturen und Abläufe hat. Es ist in diesem Bereich nicht anders. Wir haben im Zusammenhang mit der Zukunft des Finanzplatzes während eines Jahres in Unterarbeitsgruppen im Rahmen einer sogenannten Stabsorganisation Finanzplatz (Stafi) zusammen mit allen Teilnehmern des Finanzplatzes intensiv gearbeitet. Eigentlich waren diese Arbeiten schon fast am Ende, und wir stellen jetzt fest, dass diese jahrelange Arbeit durch die Ereignisse der letzten Wochen und Monate neu positioniert werden muss. Es braucht nicht eine fundamentale Neupositionierung, denn der Finanzplatz ist ja immer noch, was er ist. Aber es gab gewisse Voraussetzungen, die sich jetzt verändert haben. Das betrifft vor allem die Frage des Stellenwertes des Bankgeheimnisses.
Ein Finanzplatz mit oder ohne Bankgeheimnis ist nicht dasselbe. Deshalb muss in diesem Bereich eine bestimmte Neuorientierung oder eine Umorientierung vorgenommen werden, das kann ich Ihnen schon eingangs sagen. Die Vorarbeiten waren nicht für die Katz, aber sie müssen in einen neuen Zusammenhang gestellt werden. Für den Bundesrat ist es völlig klar, dass der Finanzplatz Schweiz von zentraler Bedeutung ist, und zwar aus zwei Gründen:
Der erste Grund liegt darin, dass der Finanzplatz ein volkswirtschaftlicher Faktor ist, mit Tausenden von Arbeitsplätzen, Umsätzen in Milliardenhöhe und auch sehr hohen Gewinnen, die in den nächsten Jahren teilweise vielleicht etwas reduziert sind, aber das wird sich auch wieder ändern. Insofern ist der Finanzplatz durch sein Volumen, durch seine Grösse, durch seine Verankerung, vor allem in den grossen Städten, Zürich, Genf, Basel sowie im Tessin, von volkswirtschaftlicher Bedeutung. Das allein zwingt uns doch, einem solchen Asset Sorge zu tragen, genauso gut, wie wir das mit der Uhren- und der Pharmaindustrie und mit dem Tourismus tun. Das sind die grossen Branchen, die über 80 Prozent unseres Exportertrages generieren, und es wäre fahrlässig, dieses Know-how, diese Tradition und die Entwicklung, die hier stattgefunden hat, aufs Spiel zu setzen.
Der Finanzplatz wird in Zukunft auch deshalb international Anerkennung finden, weil er einige Stärken hat. Die erste Stärke ist, dass es sehr gute Mitarbeiter gibt, Mitarbeiter von hoher Qualität, Leute, die gut ausgebildet sind; dazu zählen auch das vorhandene Know-how, aber auch die Tradition, die mit diesem Bankgeschäft verbunden ist. Die zweite Stärke ist die politische Stabilität in unserem Land. Wer sich mit einem Unternehmen etabliert, kann davon ausgehen, dass es in diesem Land nie Revolutionen gegeben hat und dass morgen und übermorgen die Voraussetzungen die gleichen sein werden; wenn sich etwas verändert, kann man diese Veränderungen mitvollziehen. Ferner ist eine gute Infrastruktur vorhanden; wir haben die Städte mit ihren Verbindungen, wir haben Flugplätze, wir sind über das Internet und mit allen technischen Hilfsmitteln vernetzt und stehen in diesem Sinne an vorderster Stelle im Hinblick auf das Finanzplatzgeschehen. Und nicht zu vergessen: Wir haben eine eigene Währung. Das ist auch attraktiv. Das bedeutet, die Möglichkeit der Diversifikation von Vermögen in anderen Währungen zu haben.
Der zweite Grund, weshalb der Finanzplatz wichtig ist, ist unsere Exportindustrie. Wir exportieren ja in hohem Masse - wir spüren es jetzt auch etwas im Zusammenhang mit den konjunkturellen Bremsspuren. Diese Exporte müssen auch finanziell begleitet werden. Wir brauchen eine Bankwirtschaft, die einen internationalen Anstrich hat und die unsere Exportwirtschaft begleitet. Auch das ist etwas Spezielles. In der Tat braucht es - jemand hat es gesagt - natürlich auch die Marktzutritte, die wir nicht überall uneingeschränkt haben. Ich weiss, mit Deutschland haben wir sie nicht uneingeschränkt; wir stehen schon lange in Diskussionen. Das ist in der Tat ein wichtiger Faktor, und deshalb darf ich alle Empfehlungen, die Sie in diesem Zusammenhang geäussert haben, entgegennehmen. Ich werde auf einzelne noch etwas detaillierter eingehen, aber über das Ganze gesehen sind wir uns hier absolut einig.
Das zweite Thema bezüglich Führung ist die Art und Weise, wie man vorgeht. Dazu kann ich Folgendes sagen: Der Bundesrat hat in einem dieser Bereiche feststellen müssen, dass sich die Entwicklungen dynamisiert haben, d. h., dass die Geschwindigkeit schneller geworden ist. Das war vor allem im Zusammenhang mit der OECD, Artikel 26 des Musterabkommens, und dem Bankgeheimnis der Fall. Wenn Sie die Frage an Weihnachten gestellt hätten - und sie sich selber ehrlich beantwortet hätten, das muss ich dazu |
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sagen -, hätten Sie nie geglaubt, dass im Hinblick auf diesen 2. April 2009 plötzlich ein derart dynamisches Element entstehen würde. Es wurde zum Teil auch ein Dominoeffekt ausgelöst.
Das andere ist die Geschichte der UBS in den USA. Dort war es weniger eine Dynamisierung als vielmehr eine Eskalation. Diese Eskalation hat sich aufgebaut. Frau Fetz, ich kann Ihnen nicht sagen, wann ich zum ersten Mal vom 18. Februar 2009 als Datum gehört habe. Aber ich kann Ihnen sagen, dass vonseiten des US Department of Justice immer wieder neue Daten genannt wurden - einmal war es Weihnachten, dann Ende Jahr, dann hat man gesagt, ein paar Tage später ... Ich habe mich ja mit diesen Leuten beim Department of Justice und beim Internal Revenue Service (IRS) in Verbindung gesetzt. Plötzlich stand der 18. Februar. Das zeigt, wie sich die Eskalation abgespielt hat und welche Rolle die Führung in einer solchen Situation spielt. Der Bundesrat hat diese Führung wahrgenommen, indem er - schon im letzten Jahr - versucht hat, diese Entwicklungen zu beeinflussen, soweit sie beeinflussbar waren. Ich werde Ihnen und der GPK zeigen, wo die Grenzen der Beeinflussbarkeit waren.
Dazu gehört, dass man in der Führung auch Strukturen schafft. Der Bundesrat hat das gemacht. Er hat sich im vergangenen Februar dafür entschieden, einen Ausschuss zu bilden, bestehend aus Vertretern von drei Departementen - des Finanzdepartementes, des Justizdepartementes und des Departementes für äussere Angelegenheiten -, in der Meinung, diese drei Departemente seien in der Frage OECD/Bankgeheimnis am ehesten betroffen. Dieser Ausschuss hat sich zusammen mit dem Bundesrat entschieden, eine Expertengruppe einzusetzen, die sich der Fragen annimmt, die sich plötzlich gestellt haben, die aber nicht einfach plötzlich da waren, sondern teilweise im Departement schon seit längerer Zeit aufgearbeitet wurden; ich denke vor allem auch an die Szenarien zum Bankgeheimnis.
Sie glauben ja nicht im Ernst, dass uns die Frage, wie wir mit dem Bankgeheimnis umgehen, erst am 5. März in den Sinn gekommen ist, als diese OECD-Liste auftauchte. Wir haben vielmehr selbstverständlich intern entsprechende Szenarien und Überlegungen angestellt. Wir haben logischerweise gesagt, dass ein Szenario lautet: sich nicht bewegen, im Gegenteil, das Bankgeheimnis noch verstärken, es in die Bundesverfassung integrieren, mauern, so weit es geht, Stärke zeigen und sich ja nicht bewegen. Ein zweites Szenario bestand darin zu sagen: Wir gehen zum automatischen Informationsaustausch über, das heisst, wir geben das Bankgeheimnis preis, wir gehen bis zur letzten Stufe und erklären diese letzte Stufe auch unseren Partnern, dem Finanzplatz und der OECD.
Dann gab es Zwischenstufen, und eine solche Zwischenstufe ist jetzt eingetreten, indem der Bundesrat entschieden hat, dass er den Vorbehalt, der im Jahr 2005 gegenüber Artikel 26 des OECD-Musterabkommens gemacht wurde, zurückzieht. Mit diesem Rückzug ist es jetzt möglich, dass man vom Ausland via Amtshilfe auf vereinfachte Weise an Bankinformationen in der Schweiz kommt, nämlich dann, wenn der Verdacht eines Betruges, eines Steuerdeliktes besteht. Das ist im Wesentlichen die Entscheidung, die der Bundesrat getroffen hat.
Nun war und ist mit dieser Entscheidung eine Reihe von Anschlussentscheidungen verbunden. Deshalb war es zweifellos richtig, dass wir hier eine Expertengruppe gebildet haben aus Fachleuten, die teilweise sich während Jahren intensiv auch mit Steuerfragen beschäftigt haben, um ihnen einige Fragen zur Beantwortung zu übergeben, die jetzt vertieft werden müssen.
Ich komme zu diesen Fragen sogleich und möchte jetzt in einem zweiten Teil noch einmal sagen, was der Bundesrat in den letzten Tagen entschieden hat. Das war insbesondere im Zusammenhang mit der OECD der Grundentschluss, diesen Vorbehalt in Artikel 26 zurückzuziehen. Dieser Entscheid ist am letzten Freitag gefallen, nachdem wir ihn intern vorbereitet hatten und nachdem wir auch intern die Kommunikation vorbereitet hatten. Das war ja nicht eine Aktion über Nacht, sondern sie war vorbereitet.
In diesem Zusammenhang noch eine letzte Bemerkung zur Führung, Frau Fetz: Wissen Sie, Führung heisst auch kommunizieren, da haben Sie Recht, aber Kommunikation heisst eben nicht plaudern. Kommunikation heisst, eine Entscheidung dann zu begleiten, wenn sie gefallen ist. Wer zum Voraus kommuniziert, das hat Herr Briner mit Recht gesagt, hat verloren. Wir konnten doch in solchen Situationen - unter voller Respektierung Ihrer Interpellation - an dem Tag nicht sagen: Wir haben jetzt das und das und das im Sinn. Da hätte man überall gejubelt und gesagt, jetzt kennen wir die Strategie der Schweizer. Kann mir jemand von Ihnen sagen, welches die Strategie der USA in Sachen UBS und Bankgeheimnis ist? Niemand weiss das. Das macht man auch nicht, sondern man entscheidet und begleitet diese Entscheidungen durch entsprechende Kommunikation. Der Zeitpunkt des Handelns ist manchmal fast wichtiger als der Inhalt einer Entscheidung. Das kennen wir aus verschiedenen Bereichen. In diesem Zusammenhang hat Herr Briner völlig zu Recht gesagt, die Dimension des Zuschlagens, der Zeit, müsse im Verhältnis stehen zur Dimension des Erfolges, zum Inhalt. Und das Ganze muss man kommunikativ begleiten. Das gehört auch zur Führung. Da bin ich mit Ihnen einig. Aber betreffend Einsatz der Instrumente sehe ich das eben anders als Sie.
Am letzten Freitag hat der Bundesrat folgende Entscheidungen getroffen - ich möchte das nur kurz in Erinnerung rufen, weil ich davon ausgehe, dass es Ihnen im Wesentlichen bekannt ist -: Wir haben diesen Vorbehalt zurückgezogen und damit den Weg frei gemacht dafür, dass im Einzelfall auf Anfrage und bei Vorhandensein eines Anfangsverdachtes Namen an ausländische Steuerbehörden geliefert werden können. Das heisst, dass die Amtshilfe in diesem Sinne erweitert wird. Wir wollen diese Massnahme aber begleiten.
Damit komme ich zu den Fragen von Herrn Frick, die er völlig zu Recht gestellt hat. Er hat in seiner Interpellation die Fragen gewissermassen gleich als Antworten präsentiert. Wenn ich ihm jetzt klaren Wein einschenken soll, kann ich sagen: Ihre Fragen waren unsere Antworten. Wir wollen faire Übergangsregelungen; wir wollen, dass ein Grandfathering entsteht. Wir wollen nicht, dass für die Bankkunden, die von einem solchen Entscheid betroffen sein könnten, Probleme entstehen. Wir wollen dafür sorgen, dass es gute Übergangsfristen gibt, die ein Handeln noch möglich machen. Wir hoffen auch, dass wir Steueramnestien erwirken können. Wir wollen Gegenforderungen in anderen Abkommensbereichen stellen, z. B. im Bereich der Quellensteuer. Wir wollen eine Beschwerdemöglichkeit für die Betroffenen schaffen. Wir wollen, dass diese Amtshilfe künftig auf gesetzlicher Grundlage erfolgt - und nicht anders. Wir wollen ein "level playing field" anstreben, das heisst auf Deutsch: Wir wollen gleich lange Spiesse haben wie die anderen Finanzplätze, damit wir am Ende nicht die Lackierten und die Benachteiligten sind.
Das setzt zwei Dinge voraus: Auf der einen Seite müssen wir ein neues Amtshilfeverfahren, ein neues Amtshilfe-Musterabkommen kreieren, das sich eignet, um mit ausländischen Staaten zu verhandeln. Auf der anderen Seite werden wir gezwungen sein, auch interne Verfahren anzupassen, besonders im Bereich der Amtshilfe. Dort muss man sich die Frage stellen: Genügt es, eine Verordnung zu haben, beispielsweise im Zusammenhang mit den Doppelbesteuerungsabkommen? Oder müssen wir allenfalls ein Gesetz schaffen und bei dieser Gelegenheit die Verfahren beschleunigen, effizienter gestalten? Ich bin hier mit Herrn David absolut einig: Die Verfahren dauern heute zu lange. Eines der Probleme, das wir bei dieser Eskalation mit den Vereinigten Staaten hatten, war justament die Dauer der Verfahren.
Wir haben uns an diese gehalten; wir haben sie nicht verletzt. Aber das genügte den amerikanischen Strafbehörden nicht, sie hatten die Vermutung, dass wir trödeln, dass wir Zeit gewinnen wollen, dass wir das Problem aussitzen wollen. Das war aber nie unsere Absicht, nie. Vielmehr wollten |
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und mussten wir diese Verfahren einhalten. Wenn sie international nicht genügen, müssen wir das überdenken.
Das zweite, was der Bundesrat entschieden hat, ist, dass er gesagt hat, das Bankgeheimnis müsse in der Schweiz so bleiben, wie es heute ist. Dieses Bankgeheimnis ist in der Verfassung, im ZGB, im Strafgesetzbuch, im Geldwäschereigesetz, zum Teil im Obligationenrecht und dann namentlich auch im Bankengesetz verankert. Keines dieser Gesetze soll geändert werden, keines! Wir wollen das Bankgeheimnis so halten, wie es heute in der Schweiz ist. Ich kann die Panik nicht recht verstehen, dass man zum Teil auch medial gesagt hat, jetzt habe man das Bankgeheimnis aufgegeben. Nein, wir wollen ja dabei bleiben. Wir werden Steuerbetrug und Steuerhinterziehung nach wie vor als Delikte mit unterschiedlichem Unrechtsgehalt betrachten. Und das Bankgeheimnis wird auch künftig den Steuerbetrug nicht schützen. Wenn manifest wird, dass jemand betrogen hat, weil er zum Beispiel Urkunden gefälscht hat, dann muss er oder sie zur Rechenschaft gezogen werden; das ist doch selbstverständlich. Das Bankgeheimnis hat immer zwei Seiten gehabt: zum einen den Schutz der Privatsphäre von uns allen, von allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, und zum anderen den Schutz des Staates gegen Betrug. Das gehört zusammen wie die zwei Hälften eines Ganzen. Der Bundesrat will also in diesem Sinne am schweizerischen Bankgeheimnis nichts ändern.
Der dritte Entscheid, den wir getroffen haben: Wir wollen eine Modifikation des Zinsbesteuerungsabkommens mit der EU; auf welchem Weg, wird abzuklären sein. Aber klar ist eines: Wir haben in diesem Abkommen einen Endbetrag von 35 Prozent Zins, und das ist letztlich eine Zinshöhe, die höher ist als das, was in europäischen Ländern zum Teil unterwegs ist, namentlich höher als die deutsche Abgeltungssteuer. Herr Steinbrück hat mir ja den Vorwurf gemacht, dass ich das publik gemacht habe; ich würde ablenken. Ich lenke überhaupt nicht ab. Im Gegenteil, er streut uns Sand in die Augen. Er hat 28 Prozent beschlossen - das gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2009 -, und das ist weniger als die 35 Prozent, die wir im Endzustand des Zinsbesteuerungsabkommens mit der EU akzeptiert haben. In Italien ist es noch tiefer. Das muss verhandelt werden. Innerhalb der EU ist man im Augenblick dabei, die Zinsbesteuerungs-Richtlinie zu diskutieren, und die EU wird uns dann mit dem Ergebnis konfrontieren. Ich habe gehört, dass die Fortschritte zögerlich sind. Es geht ja vor allem auch um die Ausweitung der Steuertatbestände auf die juristischen Gesellschaften und damit auf die Dividenden. Das ist ein hartes Stück Brot, und ich muss schon etwas lächeln. Genau die Deutschen waren nämlich diejenigen, die das damals nicht gewollt haben, und die verlangen es jetzt. Wir werden sehen, wie sich dann die Zinsbesteuerung entwickelt.
Es gibt in diesem Zusammenhang die Frage, ob die Zinsbesteuerung innerhalb der EU auch der Weg für die Besteuerungsabkommen bleibt, und da, Herr Germann, haben Sie nicht Unrecht. Es ist nicht sicher, dass wir hier am Ende der Fahnenstange angelangt sind, denn es gibt europäische Länder, und zu denen gehört Deutschland, die sagen - namentlich Herr Steinbrück -: Unser Ziel ist am Ende der automatische Informationsaustausch. Da muss ich sagen: Das will der Bundesrat unter keinen Umständen, denn der automatische Informationsaustausch führt dazu, dass eine Menge von Informationen als eine riesige Masse, eine amorphe Masse von Zahlen zur Verfügung stehen, mit denen man nichts Vernünftiges anfangen kann.
Es gibt auch ernsthafte Stimmen in der Europäischen Union, die daran zweifeln, dass dieses gläserne System des automatischen Informationsaustausches tatsächlich der Weisheit letzter Schluss ist - aber aus politischen Gründen gibt es solche Stimmen.
In der Europäischen Union besteht das sogenannte Koexistenzmodell, das Folgendes besagt: Entweder bekennt man sich zur Zinsbesteuerung, oder dann sucht man Anschluss an den automatischen Informationsaustausch. Das ist die Koexistenz zwischen diesen beiden Modellen. Was der Bundesrat am letzten Freitag beschlossen hat, ist eben etwas anderes. Wir haben gesagt, dass wir den Vorbehalt zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zurückziehen und damit ausländischen Staaten im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens einen erleichterten Zugriff auf Steuerdaten bei Anfangsverdacht im Einzelfall gegen solche Leute ermöglichen, die in der Schweiz ihre Gelder positioniert haben. Das ist das, was läuft, und insofern, Herr Ständerat Germann, kann ich Ihnen auch nicht sagen, wann und in welche Richtung sich das bewegen wird, aber das ist unterwegs.
Ein vierter Punkt, den der Bundesrat am letzten Freitag beschlossen hat, ist, dass wir einen sogenannten Amicus-Curiae-Brief verfassen. Das ist eigentlich ein Begleitbrief zu den jetzt anstehenden Verfahren zur UBS in den USA. Mit einem solchen Begleitbrief kann man den amerikanischen Justizbehörden die Ausgangslage der schweizerischen Rechtsordnung, namentlich auch unseres Bankgesetzes und der einschlägigen internationalen Abkommen, die damit zusammenhängen - das sind natürlich vor allem auch Doppelbesteuerungsabkommen -, näherbringen. Ein solcher Amicus-Curiae-Brief muss zwingend durch eine amerikanische Anwaltskanzlei eingereicht werden. Einen solchen Auftrag haben wir erteilt, um dafür zu sorgen, dass das Verfahren gegen die UBS, wie immer es jetzt weitergeht, eben auch in Anlehnung an diese Ausgangslage stattfindet.
Schliesslich ist der Bundesrat zur Erkenntnis gekommen, dass es angesichts der Probleme, die sich jetzt zum Teil zusammenfinden, richtig ist, jetzt eine Gesamtstrategie gegenüber den USA zu definieren, die Interessen zu bündeln. Es ist so, Herr Büttiker, das wissen wir auch im Bundesrat: Aussenpolitik ist auch Interessenpolitik. Wir müssen unsere Interessen bündeln, und wir müssen sie den gebündelten Interessen unserer Partner gegenüberstellen, denn am Ende ist Aussenpolitik immer ein Geben und Nehmen. Dessen sind wir uns mit Sicherheit bewusst.
In diesem Zusammenhang ist nun diese Expertengruppe natürlich wertvoll. Denn sie hat Leute in ihrer Mitte, die sich in all diesen Fragen, namentlich mit Bezug auf die USA, auskennen und die den Bundesrat beraten können.
Jetzt komme ich noch zu einzelnen Voten, zu Fragen die Sie gestellt haben, zunächst zu Frau Fetz: Wie gesagt, wir hatten zwei Verfahren. Das eine ist das Verfahren der amerikanischen Justizbehörde gegenüber der UBS. Das beruhte auf der Annahme, dass die UBS während einer Anzahl Jahre in den USA Steuerbetrug begangen hat. Sie hat Kunden Steuerbetrug empfohlen. Das ist der Vorwurf. Um diesen Vorwurf abzuklären, hat das amerikanische Justizministerium verlangt, dass eine Anzahl Daten von etwa 250 Kunden auszuliefern sei. Diese Forderungen sind im Sommer letzten Jahres an mein Departement gerichtet worden. In meinem Departement ist die Frage abgeklärt worden: Wollen wir Amts- oder Rechtshilfe leisten? Ich habe zu diesem Zweck, zusammen mit dem Bundesamt für Justiz, eine Crew nach Washington geschickt, um das abzuklären. Man ist zum Schluss gekommen, Amtshilfe sei besser als Rechtshilfe. Denn es geht schneller. Aber offenbar ging es dann doch nicht schnell genug.
Es stimmt, Frau Fetz, wir hatten in den letzten Jahren praktisch keine Amtshilfegesuche; ich konnte ja nicht Leute einfach im Wartesaal haben für die Bearbeitung solcher Amtshilfegesuche. Es ist praktisch nichts gekommen. Aus Deutschland, aus Berlin, wo man praktisch am lautesten nach solchen Hilfestellungen verlangt hat, ist im letzten Jahr ein einziges Amtshilfegesuch gekommen. Mit diesem hätte ich ja nicht einmal eine Hilfskraft eine Woche lang beschäftigen können. Und jetzt plötzlich standen wir vor der Tatsache, dass wir 250 Amtshilfegesuche hatten.
In kürzester Zeit, in Rekordzeit, würde ich sagen, habe ich vierzig Leute gefunden, Fachleute, zumeist Juristen, und ich habe sie eingestellt, um diese Flut von Gesuchen zu bearbeiten. Sie arbeiten daran. Sie haben sich Mühe gegeben.
Im Dezember sind die ersten fünf Beschwerden gegen Schlussverfügungen an das Bundesverwaltungsgericht |
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gegangen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Behandlung dieser Beschwerden aufgenommen, und es hat seinen Problemlösungs- und Entscheidfindungsrhythmus installiert.
Es sind Strafverfahren; das wissen all jene unter Ihnen, die Juristen sind. Es gibt einen ersten Schriftverkehr, einen zweiten Schriftverkehr, und die Angeklagten haben bei uns im Strafrecht erhebliche Parteirechte. Daher kann man es dem Bundesverwaltungsgericht nicht zum Vorwurf machen, dass es die Urteile nicht schon Ende Januar vorlegte; es musste sich seinerseits an die Vorgaben dieses Verfahrens halten.
Parallel dazu hat das Steueramt der USA, der Internal Revenue Service (IRS), gesagt, die UBS habe auch Steuerhinterziehung begangen, sie habe Kunden dazu ermuntert, Steuerhinterziehung zu begehen, und es wolle auch diese Fälle abgeklärt haben. Dazu gibt es ebenfalls die Möglichkeit, durch ein Rechtsinstrument Daten zu verlangen und Druck auf das Unternehmen auszuüben. Beides ist geschehen. Im ersteren Fall wäre ein sogenanntes Indictment möglich gewesen, das wäre eine Anklage gegen die UBS. Es ist völlig klar: Wenn eine solche Anklage erfolgt, kann das für die UBS existenzgefährdend sein, dann müssen die institutionellen Anleger, das sind grosse Kunden, ihre Gelder einer solchen Bank entziehen. Es ist dann auch kein Vertrauen seitens der Vermögensträger mehr da, diese sagen dann: Ich weiss ja gar nicht, was da noch herauskommt. Deshalb galt es, ein solches Indictment, eine solche Anklage der amerikanischen Justiz, zu verhindern.
Im Fall der Steuerbehörde ist es weniger dramatisch, da geht es um ein Zivilverfahren mit entsprechenden Möglichkeiten, das könnte sich auch noch etwas hinausziehen. Optimal wäre es gewesen, wenn man mit beiden Ämtern einen Vergleich hätte schliessen können. Das ist in den USA grundsätzlich möglich. Mit dem Department of Justice ist das gelungen, mit dem IRS ist es nicht gelungen. Diese Pendenz besteht noch, aber es ist, wie gesagt, nicht ein Strafverfahren, sondern ein Zivilverfahren. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat jetzt einen Amicus-Curiae-Brief beschlossen, um zum Ausdruck zu bringen, dass wir die schweizerischen Interessen in diesem Verfahren unterstützen wollen.
Zu Herrn Frick: Ich glaube, ich habe mich deutlich zum Finanzplatz Schweiz und seiner Zukunft geäussert. Ich bin Ihnen für Ihre Fragen sehr dankbar. Es ist in der Tat so, dass wir hier Arbeit leisten, und ich habe bereits vorhin gesagt: Wir haben hier schon sehr viel Arbeit geleistet. Während mehr als einem Jahr haben viele Sitzungen stattgefunden, und wir waren praktisch am Ziel hinsichtlich einer Finanzplatzstrategie. Man muss auch aufpassen, dass man keine eigentliche Industriepolitik betreibt, sondern dass man in der Tat eine Finanzplatzstrategie macht; dazu gehören die Betroffenen des Finanzplatzes, die Banken, die Versicherungen, die Börse und die Finanzintermediäre, also die Nationalbank und auch mein Departement. Die Arbeitsgruppen haben sich aus den Vertretern dieser Bereiche zusammengesetzt.
Zur Entwicklung des Bankgeheimnisses: Es ist in der Tat so, dass seitens der OECD Druck ausgeübt wurde; mit Absicht, ich will das nicht verhehlen. Die Absicht ist völlig klar: Die Schweiz eignet sich sehr gut, um Geld zu holen, und die Länder brauchen Geld, das müssen wir doch nicht lange verstecken und schönreden. Schauen Sie sich doch einmal die Entwicklung an, schauen Sie, wie viele Staaten sich derzeit verschulden, um ihre konjunkturellen Probleme zu lösen! Allein die USA sollen in diesem Jahr 1800 Milliarden Dollar neue Schulden bilden! Deshalb ist es verständlich, dass man nicht nur von ethischen Fragen spricht - das auch, durchaus, es ist auch eine Frage der Ethik, wie man mit dem Staat umgeht und wie man Verantwortung wahrnimmt -, es ist letztlich eben auch eine finanzielle Frage.
Die G-20 ist eine Organisation, die informell ist. Sie hat keine Statuten, sie hat kein Aufnahmeverfahren - deshalb war es für uns auch nicht möglich, ein Aufnahmegesuch zu stellen. Sie ist in den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts gegründet worden und bis heute in dieser Zusammensetzung verblieben.
Weil sie keine Struktur hat, hat die G-20 die OECD bzw. deren Sekretariat in Paris beauftragt, einen Status über Steueroasen und Steuerparadiese aufzunehmen. Deren Definition weist zwei Seiten auf. Die eine Seite - diejenige, die hier zur Debatte steht - ist die Frage: Mit wie vielen Staaten hat ein Mitglied der OECD, das keine Einschränkungen in Bezug auf das Musterabkommen kennt, schon Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen? Ich möchte das OECD-Sekretariat in keiner Weise verteidigen, damit Sie mich richtig verstehen; ich wiederhole Ihnen jetzt die Antwort, die ich von Herrn Gurria bekommen habe: Er hat mir gesagt, es sei einzig und allein eine Bestandesaufnahme, ein Inventar der Staaten, die diesen Vorbehalt haben, und derjenigen, die ihn nicht haben, gemacht worden; die Schweiz war bis letzten Freitag ein Staat, der diesen Vorbehalt hatte. Die Frage war dann: Wie viele Doppelbesteuerungsabkommen gibt es mit anderen Staaten, die diesen Vorbehalt auch nicht haben? "Cooperative Jurisdiction" nennen sie das bei der OECD.
Im Rahmen der OECD gibt es eine Unterorganisation, die sich Global Forum on Taxation nennt. Dieses Global Forum on Taxation hat vor etwa drei Jahren getagt und hat damals in einer Art und Weise, die man durchaus als willkürlich bezeichnen könnte, gesagt, dass ein Land etwa zwölf solcher Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen haben sollte, damit man von Kooperation sprechen könne. Beim OECD-Sekretariat in Paris hat man nun diese Bedingung des Global Forum on Taxation, diese Anzahl von zwölf Abkommen, übernommen und hat sie auf die Liste derer angewandt, die diesen Vorbehalt nicht mehr haben. Man hat gesagt, "compliant", d. h. übereinstimmend, kooperativ, sind diejenigen, die mindestens zwölf solcher Abkommen haben. Diese Liste ist an den Vorsitzenden der G-20, das ist momentan der britische Premierminister Gordon Brown, gesandt worden.
Diese Liste hat man offensichtlich am 5. März in Paris gemacht, und ich habe es erst etwa eine Woche oder zehn Tage später erfahren, als ich den Vorsteher der Steuerverwaltung nach Paris entsandt hatte, um abzuklären, was da vor sich geht. Er kam mit dieser Liste zurück, und ich wusste vorher nichts davon. Das ist der Sachverhalt.
Bei der OECD heisst es, man habe eigentlich nur ein Inventar gemacht; von einer Black List war keine Rede. Das trifft insofern nicht zu, als es politische Bestrebungen gibt zu sagen: Wir in der G-20 müssen eigentlich jetzt diejenigen Staaten, die nicht kooperativ sind, dazu zwingen, und das können wir nur, wenn wir Sanktionen beschliessen. Sanktionen müssten sein, dass man z. B. Vorschriften in Bezug auf den Umgang mit Banken in Staaten macht, die nicht kooperativ sind, oder dass man in Bezug auf die eigenen Banken die Eigenmittelanforderungen erhöht, sofern es um Kredite mit Ländern geht, die nicht kooperativ sind, und andere. Solche Sanktionen betreffen, falls sie wirklich getroffen würden, dann unseren Werkplatz, und zwar in schwerster Weise. Deshalb gibt es hier durchaus auch eine Verbindung zwischen dem Entscheid, den wir letzten Freitag für den Finanzplatz getroffen haben, und dem Werkplatz. Sie dürfen das nicht vergessen! Ich sage Ihnen, mehrere Unternehmensführer haben mich angerufen und gesagt: Bitte denkt auch wieder einmal an den Werkplatz! Diese Verbindung darf man nicht unterschätzen.
Die zweite Seite dieser Steuerparadiese ist die Frage der Besteuerung und hat eigentlich mit der ersten so weit nichts zu tun. Aber es ist diejenige, die von mehreren von Ihnen angeschnitten wurde. Da gibt es natürlich Länder, die sehr tiefe Steuern haben - und eigentlich ist aus der Sicht eines Landes jedes andere, das tiefere Steuern hat, ein Paradies, weil es dort gute Verhältnisse gibt, die man selber nicht hat. Dann kommt dazu, dass es Länder gibt, die gewisse Steuerobjekte weglassen; solche Beispiele wurden von Herrn Ständerat Frick und anderen auch genannt. Das ist auch paradiesisch, wenn man Objekte einfach weglässt, die in anderen Ländern besteuert werden.
Ich muss Ihnen sagen: Dieser Teil ist für mich nicht erledigt, aber wir werden ihn nicht in direktem Zusammenhang mit |
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dem ersten Teil lösen können; das sind zwei verschiedene Linien. Das eine ist die Frage der Zusammenarbeit bei Amtshilfe, das andere ist die Frage der Besteuerung, des Steuerobjekts, der Steuerhöhe usw. Diese Themen müssen aber beide angegangen werden. Ich werde mit Sicherheit nicht zögern, wenn wir dann Doppelbesteuerungsabkommen verhandeln, auch diesen zweiten Aspekt aufzunehmen, wenn wir sicher sind, dass wir Recht haben - es darf natürlich nicht zu Eigentoren kommen.
Der nächste Bereich ist die Finanzplatzstrategie - Herr Ständerat Frick, ich glaube, das ist beantwortet. Wir werden diese Strategie jetzt nach dem neuen Modell, nach Artikel 26 des OECD-Musterabkommens, anpassen, das heisst, es gibt eine Aufweichung des Bankgeheimnisses für das Ausland. Das ist relevant. Es war natürlich klar: Wenn Singapur, Hongkong, Österreich, Luxemburg und andere Länder wie Monaco, Andorra usw., die alle letzte Woche zusammengekommen sind, sich anpassen, sind die Voraussetzungen für den Finanzplatz natürlich wieder besser. Es ist, wie Herr Briner gesagt hat, Frau Sommaruga: Glauben Sie doch nicht, dass wir irgendwelche Bedingungen hätten herausholen können, wenn wir das im Dezember proaktiv gemacht hätten - im Gegenteil. Wir hätten uns Schaden zugefügt; dann wären damals nämlich die ersten Vermögen abgewandert, nach Singapur und Hongkong und Dubai und was weiss ich wohin. Im Augenblick, wo immer mehr Länder sagen, sie machten gemäss Artikel 26 des OECD-Abkommens weiter, muss man nicht mehr von der Gefahr ausgehen, dass solche Gelder abfliessen.
Herr Briner hat ebenfalls die Frage bezüglich des Finanzplatzes gestellt - ich glaube, sie ist beantwortet.
Zu Herrn Burkhalter: Sie haben insbesondere diese G-20 thematisiert. Ich habe das, glaube ich, jetzt geschildert. Diese Organisation ist eine informelle Organisation. Wir werden am 2. April in London nicht dabei sein. Aber ich habe am letzten Samstag übrigens im Zusammenhang mit diesem Blacklisting den britischen Premierminister Gordon Brown besucht, und ich habe ihn ersucht, dafür zu sorgen, dass das Blacklisting nicht stattfindet. Er hat ein offenes Ohr für unser Anliegen. Er sieht die Schwierigkeiten. Es hat keinen Sinn, mit Druck auf uns Steuervorteile herausholen zu wollen. Er ist ebenfalls der Auffassung, dass eine Mitwirkung der Schweiz in einzelnen Arbeitsgruppen der G-20 durchaus nützlich sein kann, weil wir ja das entsprechende Know-how haben.
Frau Sommaruga, Amts- und Rechtshilfe werden wir prüfen, das ist richtig; ich glaube, da stehen uns Revisionen ins Haus. Die Frage, ob das Bankgeheimnis landesintern als Diskriminierung unter den Steuerbehörden zu betrachten ist, ist eine interessante Frage. Ich verneine sie natürlich, denn ich sage: Wir müssen und können vom heutigen Bankgeheimnis ausgehen; wir haben damit gelebt, es ist Tradition; es ist fest verankert, nicht nur in den Gesetzen, die ich vorhin genannt habe, sondern auch in der Mentalität, die zu unserem Land gehört. Es steht irgendwo auch als ein Symbol für den Schutz der Privatsphäre. Das sollte man nicht preisgeben.
Die Frage der Einzelfälle ist beantwortet. Dann zum Aussitzen. Es ist heute in der "Financial Times" ein Artikel erschienen, in dem ich zweifellos etwas missverständlich zitiert werde. Es geht überhaupt nicht um ein Aussitzen. Aber beim ersten Doppelbesteuerungsabkommen nach neuem Muster, das garantiere ich Ihnen, kommt ein Referendum, und dann gibt es eine Volksabstimmung. Dann möchte ich sehen, wie es herauskommt bei einzelnen Ländern, die ich jetzt nicht nennen möchte, ob diejenigen, die jetzt am schnellsten zur Krippe springen, tatsächlich geeignet sind, um dann im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens eine solche Volksabstimmung zu überstehen.
Ich habe heute auch international darauf aufmerksam gemacht: Bitte das jetzt nicht auch noch - zu sagen, Ihr müsst halt das Volk auswechseln, wenn Ihr nicht rascher vorankommt! Wir haben unsere Verfahren, und die basieren darauf, dass die Doppelbesteuerungsabkommen dem Volk zu unterbreiten sind, mindestens aber dem Parlament. Alle siebzig Doppelbesteuerungsabkommen sind durch das Parlament gegangen. Ihre Kommissionen beschäftigen sich zum Teil intensiv damit. Sie wissen, dass wir heute verschiedene solcher Musterabkommen haben. Wir haben beispielsweise ein Musterabkommen mit Meistbegünstigung, eines, bei dem die Steuerhinterziehung eingeschlossen ist.
Das braucht ein bisschen Zeit, aber es birgt auf der andern Seite zweifellos auch eine Gefahr in sich, wenn wir glauben, wir sollten das aussitzen. Wir müssen kooperativ sein. Wenn wir jetzt schon diesen Vorbehalt zurückgezogen haben, dann müssen wir jetzt auch voranmachen.
Herr Ständerat Graber hat etwas gesagt, das mir eigentlich sehr wohl getan hat, indem er sagte, jede und jeder koche jetzt sein eigenes Süppchen. Das ist so. Wenn man von diesen Verhandlungen nach Hause kommt, dann hat man den Eindruck: So, jetzt hat man wieder eine Stufe erreicht, es geht wieder voran, man sieht den Weg - und dann stellt man auf einmal fest: Jeder und jede kocht sein Süppchen, und es fehlt auch ein bisschen an Kohäsion, an Zusammenhang in gewissen Fragen. Das ist so, und das hat natürlich auch mit der politischen Vielfalt und mit der Meinungsfreiheit zu tun. Ich möchte das nicht kritisieren, aber ich stelle das fest. Die Engländer sagen immer: "United we stand, divided we fall." Dort, wo wir zusammenhalten, kommen wir zum Ziel, und dort, wo wir uns auseinanderdividieren, fallen wir um. Wenn Sie das gemeint haben, Herr Graber, dann bin ich Ihnen dafür dankbar. Auch Sie haben ja die Frage nach der Zukunft des Finanzplatzes gestellt, und die werden wir sehr ernst nehmen und beantworten.
Ich glaube, damit eigentlich die allermeisten Fragen beantwortet zu haben.
Lassen Sie mich zum Abschluss Folgendes feststellen: Der Bundesrat hat erkannt, dass hier in den nächsten Wochen und Monaten ein Schwergewicht der Regierungstätigkeit zu legen ist - ein Schwergewicht, das uns nicht davon abhalten darf, andere Schwergewichte, die wir auch haben, gleichzeitig zu verfolgen, das es aber auch rechtfertigt, hier vorübergehend mehr Ressourcen einzusetzen. Darum hat er einen eigenen Ausschuss gebildet, darum hat er eine Expertengruppe bestimmt. Diese wird ihrerseits nicht zögern, auch weitere Kapazitäten an Bord zu nehmen, damit dieses Schiff auf Kurs bleibt, damit wir unsere Ziele erreichen. Ich bin zuversichtlich, dass wir auf diesem angefangenen Weg auch zu den Zielen kommen, aber ich weiss: Es braucht noch sehr viel Kraft, es braucht noch sehr viel Schub. Dazu braucht es aber auch Sie, nicht nur den Bundesrat.
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