Ständerat - Frühjahrssession 2009 - Elfte Sitzung - 17.03.09-08h15
Conseil des Etats - Session de printemps 2009 - Onzième séance - 17.03.09-08h15

08.4041
Interpellation Fetz Anita.
Auswirkungen der Probleme
von UBS und CS
in den USA
auf das Bankgeheimnis
Interpellation Fetz Anita.
Problèmes
d'UBS et de Credit Suisse
aux Etats-Unis.
Répercussions sur le secret bancaire
Einreichungsdatum 19.12.08
Date de dépôt 19.12.08
Ständerat/Conseil des Etats 11.03.09
Ständerat/Conseil des Etats 17.03.09
09.3032
Dringliche Interpellation
Frick Bruno.
Situation
des Finanzplatzes Schweiz
Interpellation urgente
Frick Bruno.
Etat
de la place financière suisse
Einreichungsdatum 04.03.09
Date de dépôt 04.03.09
Ständerat/Conseil des Etats 17.03.09

Le président (Berset Alain, président): Je vous fais la proposition suivante. Je constate que l'interpellation Fetz 08.4041, "Problèmes d'UBS et de Credit Suisse aux Etats-Unis. Répercussions sur le secret bancaire", et l'interpellation urgente Frick 09.3032, "Etat de la place financière suisse", portent sur des sujets semblables et qu'elles pourraient être groupées afin de faire l'objet de vos interventions. Il me paraît adéquat de vous proposer de mener une discussion commune sur les deux interpellations précitées.
Je prie tout d'abord Madame Fetz de me communiquer si elle est satisfaite de la réponse du Conseil fédéral ou si elle demande l'ouverture de la discussion.

Fetz Anita (S, BS): Ich bin mit der bundesrätlichen Antwort nicht zufrieden und beantrage Diskussion.

Le président (Berset Alain, président): Monsieur Frick, êtes-vous satisfait de la réponse écrite du Conseil fédéral ou demandez-vous la discussion?

Frick Bruno (CEg, SZ): Ich habe klaren Wein bestellt und trübes Wasser erhalten. Ich möchte dem Bundesrat Gelegenheit geben, im Rahmen der Diskussion hier im Saal guten, klaren Wein nachzuliefern.

Le président (Berset Alain, président): Madame Fetz et Monsieur Frick souhaitent l'ouverture de la discussion. - Ainsi décidé.

Fetz Anita (S, BS): Shakespeare hat einmal geschrieben, dass schlechte Nachrichten nicht als Speer, sondern als Geschwader kommen. Herr Merz, ich habe in Bezug auf dieses Zitat oft an Sie gedacht. Denn wir erleben diese Geschwader nun seit Tagen, und wir haben sie auch in den vergangenen Monaten erlebt. Eine schlechte Nachricht jagt die nächste. Man könnte versucht sein, darüber die schlechten Nachrichten des Vortages zu vergessen. Das allerdings wäre falsch, denn wir müssen aus dieser ganzen Geschichte manche Lehre ziehen.
Ich habe meine Interpellation am 19. Dezember 2008 eingereicht. Die Antwort des Bundesrates datiert vom 18. Februar 2009, also vom Tag, an dem die Finma in den 300 UBS-Fällen das Bankgeheimnis und mit ihm verfassungsmässige Verfahrensrechte aushebeln liess. Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass sich unser Bundespräsident gegen den Vorwurf der Führungslosigkeit wehrt. Ich muss aber auch sagen, dass ich diesen Vorwurf ein Stück weit verstehe, wenn ich die bundesrätliche Antwort auf meine Interpellation lese. Auf die Frage, wie sich die Probleme der UBS in den USA auf das Schweizer Bankgeheimnis auswirken - das war ja die Grundfrage meiner Interpellation -, bekomme ich unter anderem zur Antwort: "Diese Koordinationsarbeit ermöglicht insbesondere auch die Erkennung möglicher Auswirkungen der Angelegenheit auf den Finanzplatz Schweiz." Weiter: "Für den Bundesrat ist es zentral, dass die Zusammenarbeit zwischen den Schweizer und den US-Behörden im Rahmen der dafür vorgesehenen Kanäle der Amts- und Rechtshilfe sowie im Einklang mit der schweizerischen Rechtsordnung erfolgt."
Wenige Stunden später - Stunden, nicht etwa Tage, Wochen oder Monate! - waren die Rechtsordnung der Schweiz und das Bankgeheimnis durchlöchert bzw. ausgehebelt.
Man sagt ja: "Gouverner, c'est prévoir." Wenn dieser Satz stimmt, dann muss die Schweiz am Vormittag des 18. Februars und in der Frage, die wir heute behandeln, in der Tat regierungslos gewesen sein.
Derselbe Verdacht drängt sich auch bei der Antwort auf die Frage zu Liechtenstein auf - das ist die vierte Frage, die ich gestellt habe -: Welche Auswirkungen haben die Verhandlungen, die Liechtenstein bereits damals in Bezug auf das QI-Abkommen geführt hat? Seit Ende letzter Woche wissen wir mit aller Deutlichkeit, dass die Situation von Liechtenstein halt eben doch nicht so anders ist, als der Bundesrat am 18. Februar in der Antwort auf meine Interpellation geschrieben hat.
Leider bekommt man diesen Eindruck auch beim UBS-Stützungspaket - man kann die Sache nicht losgelöst von dieser Rettungsaktion für die UBS sehen. Eine klare Strategie fehlt bis heute, und das bei 6 Milliarden Franken! Das ist nicht
AB 2009 S 213 / BO 2009 E 213
nichts, das sind 6 Milliarden an Steuergeldern, auch wenn diese Anleihe mit einer Werthaltigkeit von 0 Franken in der Erfolgsrechnung erscheint. Diese Instant-Abschreibung der 6 Milliarden Franken auf 0 Franken in einer Sekunde ist technisch selbstverständlich korrekt und machbar; so geht das bei allen Subventionen, auch bei dieser. Aber gerade deshalb hat die Bevölkerung ein Recht darauf zu hören, was der Bund mit dieser Anleihe und mit diesen Fragen rund um die UBS und ihre Rolle in den USA getan bzw. nicht getan hat.
Gleiches gilt meiner Meinung nach für das amerikanische Ultimatum. Die Kommunikation dazu war und ist bisher zutiefst unbefriedigend. Als Mitglied der Finanzkommission - die notabene die Auswirkungen des Massnahmenpaketes betreffend die UBS immer wieder traktandiert hat und in diesem Zusammenhang auch sehr ausführlich von den verschiedenen beteiligten Akteuren informiert wurde - weiss ich bis heute nicht, zu welchem Zeitpunkt das Ultimatumsdatum des 18. Februars von den USA erstmals erwähnt worden ist.
Ich verlange, dass der Bundesrat in dieser Frage ohne Wenn und Aber Klarheit schafft. Ich finde es unerträglich, dass dieses Datum bisher nicht genannt worden ist. Herr Bundespräsident, man könnte aus dieser Nichtkommunikation Schlüsse ziehen, die nicht geeignet sind, das beschädigte Vertrauen in den Rechtsstaat Schweiz zu stärken. Immerhin kommt kein befreundeter Staat aus dem Nichts mit einem Ultimatum von zwei bis drei Tagen. Der Bundesrat hat bisher davon gesprochen, im Dezember 2008 sei zum ersten Mal mit Fristen operiert worden. Hier bitte ich Sie, Herr Bundespräsident Merz, uns reinen Wein einzuschenken - da bin ich der gleichen Meinung wie Kollege Frick - und uns klipp und klar zu sagen, was für eine Frist im Dezember 2008 genannt worden ist, zu welchem Zeitpunkt die USA zum allerersten Mal das Datum des 18. Februars 2009 erwähnt haben und ob dies zuhanden der UBS, der Finma, des Eidgenössischen Finanzdepartementes oder zuhanden aller war. Das, Herr Bundespräsident, will ich hier und heute beantwortet haben.
Etwas anderes ist die Frage, was uns das ganze UBS-Schlamassel gekostet hat. Ich habe gehört, für die Bearbeitung der amerikanischen Gesuche seien viele zusätzliche Mitarbeiter eingestellt worden; man redet von 40 zusätzlichen Stellen. Vielleicht arbeiten diese Leute ja immer noch im Finanzdepartement; ich weiss es nicht. Ich weiss aber, dass das ganz sicher nicht gratis war bzw. ist. Ich nehme an, dass diese Kosten - mindestens bis jetzt - nicht auf die UBS überwälzt worden sind. Bis jetzt bin ich eigentlich davon ausgegangen, dass man nach dem Verursacherprinzip Rechnung stellt.
Ich möchte also wissen, was das Ganze die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bis jetzt gekostet hat, unabhängig von den toxischen Papieren bei der Nationalbank, unabhängig von den 6 Milliarden Franken. Einfach zur Erinnerung: Steuerzahler, das sind die, die ihre Steuern nicht hinterziehen, sondern einzahlen.
Eingangs habe ich gesagt, man müsse die Lehren aus den Fehlern ziehen. Offenbar macht der Bundesrat das heute. Ich bin froh, dass wir heute einen bundesrätlichen Ausschuss und eine Arbeitsgruppe - man kann ihr auch Task-Force sagen, aber Arbeitsgruppe tönt besser - haben, dafür danke ich Ihnen auch, Herr Bundespräsident Merz. Ich habe das in Ziffer 3 der Interpellation angeregt und bin sehr zufrieden, dass das unterdessen umgesetzt ist. Ich erwarte allerdings, dass die Berichte der Arbeitsgruppe auch den interessierten Kommissionen zur Verfügung gestellt werden. Ich bitte Sie, Herr Bundespräsident Merz, heute dazu konkret noch etwas zu sagen; um möglichst nicht mit Hamlet sprechen zu müssen: "Der Rest ist Schweigen."
Zur dringlichen Interpellation von Kollege Frick äussere ich mich in der Debatte; an dieser Stelle nur so viel: Ich möchte ihm herzlich dafür danken, dass er mit seiner dringlichen Interpellation die relevanten Fragen zur aktuellen Situation aufgeworfen hat. Das ermöglicht uns, die allerneuesten Informationen zu bekommen. Wir teilen sicher zwei Anliegen, das entnehme ich seiner Interpellation: erstens die Sorge um die Reputation des Schweizer Finanzplatzes und zweitens die feste Überzeugung, lieber Bruno, dass das Schweizer Bankgeheimnis, also die Privatsphäre der Kunden, weiterhin geschützt werden muss. Daran können auch die Verbalinjurien unseres Genossen Steinbrück in Deutschland nichts ändern. Keinen Schutz darf es allerdings für ausländische Steuerhinterzieher, also für sogenannte Steuerflüchtlinge, geben. Ich nehme an, dass wir auch dieses Anliegen teilen.
Dass gewisse UBS-Banker in den USA nachweislich und aktiv Hand geboten haben für Steuerhinterziehung in grossem Massstab, ist der Ursprung des ganzen Schlamassels, über das wir heute wohl nicht das letzte Mal diskutieren müssen.

Frick Bruno (CEg, SZ): Meine Interpellation war als Steilpass gedacht, damit uns der Bundesrat in einer Zeit der Bedrängnis seine Haltung zur Zukunft des Finanzplatzes Schweiz darlegen kann. Dass er erklärt, welches seine Haltung, sein Vorgehen sein wird. Doch wie erwähnt: Die schriftliche Antwort lässt alles offen, sie ist vage, saft- und kraftlos. Von den sechs gestellten Fragen beantwortet er nur eine klar, nämlich jene zum künftigen Stellenwert des Bankgeheimnisses.
Nun, Herr Bundespräsident Merz, ich glaube nicht, dass die mangelnde Qualität der Antwort auf eine Geringschätzung des Parlamentes durch Sie zurückzuführen ist. Sie haben bisher anderes bewiesen. Ich glaube auch nicht, dass dem Bundesrat klare Vorstellungen gänzlich fehlen. Ich bin geneigt, es mit dem Zeitdruck in Zusammenhang zu bringen, denn der Bundesrat hat in der Sitzung vom vergangenen Freitag, 13. März, seine Position formuliert und gleichzeitig - alles unter Zeitdruck - die Interpellation beantwortet.
Dennoch: Die Fragen sind wichtig, und die Verunsicherung ist gross. So bitte ich Sie, Herr Bundespräsident Merz, dass Sie heute die Chance nutzen, Ihre Haltung gegenüber der Schweizer Bevölkerung, gegenüber den Bankkunden im In- und Ausland klar darzulegen. Denn wenn wir die Interessen nach aussen vertreten wollen, müssen wir zuerst nach innen, gegenüber unserer Bevölkerung, Vertrauen schaffen. Dieses Vertrauen ist ramponiert.
Bevor ich zur Sache selber komme, gestatten Sie mir drei Vorbemerkungen:
Die erste Vorbemerkung ist die, dass die Vorgeschichte sehr viel Vertrauen zerstört hat. Wir sahen uns in den letzten Wochen unter zunehmendem Druck der USA, der OECD und verschiedener EU-Staaten. Der Bundesrat gab sich, zusammen mit uns, während Jahren entschlossen. Zitat von alt Bundesrat Villiger: "Das Bankgeheimnis ist nicht verhandelbar." Zitate von Ihnen, Herr Bundespräsident Merz: "Das Bankgeheimnis ist nicht sturmreif." Oder: "Europa wird sich an uns noch die Zähne ausbeissen."
Die EU und die OECD erhöhten im Vorfeld der Vorbereitungen für das G-20-Treffen den Druck und drohten den nichtkooperativen Staaten mit einer schwarzen Liste. Unter diesem Druck lenkt der Bundesrat ein, und zwar so, dass nachher Häme über die Schweiz gegossen wurde. Herr Steinbrück brachte ein grässliches Bild: Er müsse nur die Kavallerie ausreiten lassen, und die Indianer würden schon nachgeben. Wissen Sie, was das heisst? In den USA wurden Hunderttausende von Indianern durch die Kavallerie niedergemetzelt. Herr Steinbrück braucht dieses Bild: Ich lasse die Kavallerie ausreiten. Entweder fügt ihr euch von vornherein, oder ich metzle euch nieder - aus dem Mund eines Deutschen ein ungeheures Wort, das wir in der Schweiz in keiner Weise und niemals akzeptieren müssen! Allein solche Aussagen verlangen den grössten Widerstand und die deutlichste Entgegnung des gesamten Bundesrates und des gesamten Parlamentes.
Der Sinneswandel ist da - ich komme darauf zurück -, er ist in vielem verständlich und ich glaube auch richtig. Doch wir mussten uns dem Druck beugen. Wer sich dem Druck beugt, verliert auch Vertrauen und nimmt der Bevölkerung und den Bankkunden den Glauben an die Widerstandskraft der eigenen Position. Wenn wir zuerst "nicht verhandelbar" und "ihr werdet euch die Zähne ausbeissen" sagen und
AB 2009 S 214 / BO 2009 E 214
dann innert wenigen Wochen nachgeben, dann ist Zweifel an der Standfestigkeit und Widerstandskraft am Platz. Umso mehr, Herr Bundespräsident, brauchen wir heute Klarheit darüber - für die Schweizer Bevölkerung, für das Ausland -, ob auch der nächste Druckversuch derart erfolgreich ist. Denn der Druck ist nicht beendet, die Angelegenheit geht weiter.
Zur zweiten Vorbemerkung, zur OECD: Wir sind Mitglied der OECD, wir finanzieren sie zu einem guten Stück mit. Die OECD gründet sich zum einen auf einen blossen Regierungsvertrag. In der Arbeit aber setzt sie Recht. Wer das Recht der OECD nicht übernimmt, ist nach ihrer Auffassung ein Unrechtsstaat. Nach unserem schweizerischen Recht bräuchte es für solche Vereinbarungen zumindest einen Staatsvertrag mit fakultativem Referendum. Wir wissen zum anderen offenbar nicht - obwohl wir Mitglied sind -, was innerhalb der OECD vorgeht. Da werden schwarze Listen erstellt - wie auch immer sie genannt werden, es sind schwarze Listen -, und uns, der Schweiz, einem treuen Mitglied, gewährt man nicht einmal Einsicht. Diese Arbeitsweise ist nicht akzeptabel. Ich verlange vom Bundesrat und bitte ihn darum, dass er das Verhältnis zur OECD regelt. Wir brauchen einen Staatsvertrag, der dem Referendum unterliegt, und wir brauchen klare Regeln gegenüber der OECD, die festlegen, wie die Schweiz mitwirken kann und welches ihre Rechte sind. Ich will nicht einer Organisation angehören, welche die Schweiz jederzeit an den Pranger stellen kann, ohne dass wir ein Verteidigungsrecht und ein Akteneinsichtsrecht haben. Solche Verfahren sind nicht akzeptabel. Andernfalls müssten wir auch bereit sein, unsere Mitgliedschaft in der OECD zu überdenken.
Die dritte Vorbemerkung betrifft unser Regierungssystem. Wir haben ein Regierungssystem mit einem Bundesrat, der aus einem Kollegium von sieben Mitgliedern zusammengesetzt ist, in welchem der Bundespräsident jährlich neu bestellt wird. Auf der anderen Seite haben wir ein sehr starkes Parlament; ich kenne kein Parlament, das gegenüber der Regierung so stark ist wie das schweizerische. Wir haben also institutionell keine starke Regierung, jedoch haben wir ein starkes Parlament und ein sehr starkes Volk. Mit anderen Worten: Dieses System ist auf den Alltag, auf gutes Wetter bis Bewölkung ausgerichtet, aber nicht auf den Sturm - und das Barometer steht seit Wochen auf Sturm. Wir müssen bereit sein, unser Regierungssystem zu überdenken, auch die Regierung zu stärken, nicht durch zusätzliche Kompetenzen, sondern durch institutionelle Änderungen, damit sie in Krisen leichter reagieren kann. Was passiert ist, erinnert uns doch in frappanter Weise daran, was sich vor zwölf Jahren rund um die nachrichtenlosen Vermögen ereignet hat. Es ist in anderer Farbe die Wiederholung des gleichen Spiels, sogar auf der gleichen Bühne - in den USA.
Nun komme ich zur Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation. Meine Interpellation unterscheidet sich von jener von Frau Fetz in einem wesentlichen Punkt: Ihre geht mehr inquisitorisch der Vergangenheit nach, währenddem sich meine zwar mit dem gleichen politischen Bereich befasst, aber auf die Zukunft gerichtet ist. Im Grunde genommen ist meine Interpellation, in Frageform formuliert, ein Konzept für den politischen Rahmen des Finanzplatzes Schweiz in der Zukunft. Die fünf Pfeiler möchte ich kurz nochmals darlegen. Herrn Bundespräsident Merz möchte ich bitten: Legen Sie die Haltung zu diesen fünf Pfeilern klar dar; sagen Sie, wenn Sie zustimmen, sagen Sie, wenn Sie nicht zustimmen, damit wir die Haltung des Bundesrates kennen und sowohl gegenüber dem Parlament und der Bevölkerung als auch gegenüber den Kunden im In- und Ausland Klarheit schaffen.
Der erste Pfeiler ist, dass wir alles tun müssen, um die starke Position unseres Finanzplatzes und das Vertrauen wiederherzustellen und auszubauen. Der Bundesrat hat dazu keine Antwort gegeben. Bestätigen Sie, Herr Bundespräsident Merz, ob der Bundesrat das tun will, und sagen Sie uns nach Möglichkeit, wie er es tun will.
Sie führen aus, der Bundesrat habe eine Expertengruppe eingesetzt. Das ist nötig, aber nicht genügend. Eine Expertengruppe kann technisch unterstützen, der Wille und das Handeln aber geht von den politischen Gremien aus: vom Bundesrat und von der Bundesversammlung. Das Vertrauen ist arg angeschlagen. 27 Prozent des weltweiten Vermögens, welches ausserhalb des jeweiligen Staates liegt, ist uns anvertraut. Wenn wir innert Tagen eine Position aufgeben, die wir jahrelang innehatten, müssen wir uns erklären und das Vertrauen wieder erarbeiten, denn wir stehen im Ruch des Verlierers. Erläutern Sie, dass Sie das tun wollen, Herr Bundespräsident, und sagen Sie auch, wie Sie das Vertrauen zurückgewinnen wollen, soweit Sie das in einzelnen Punkten bereits können.
Der zweite Pfeiler: Das Bankgeheimnis ist als Schutz der Privatsphäre vor dem Staat und gegenüber anderen Privaten zentral. Wir wollen keine gläsernen Bürger. Diese Frage, Herr Bundespräsident, haben Sie klar mit Ja beantwortet. Ich danke Ihnen.
Der dritte Pfeiler: Die Amts- und Rechtshilfe kann nicht mehr auf den Steuerbetrug im engeren schweizerischen Sinne beschränkt werden; die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung in der gehabten Form kann gegenüber dem Ausland nicht aufrechterhalten werden. Der realistische Blick in die Welt zeigt, dass diese Praxis nicht mehr verstanden wird und keine positive Resonanz mehr findet. Eine neue Praxis des Bankgeheimnisses muss uns in die Zukunft führen. Aber - und das ist eine wesentliche Einschränkung - diese Änderung erfolgt nur durch Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen, in welchen der Rechtsweg festgelegt wird. Diese Änderung darf nicht allgemein durch einen einseitigen schweizerischen Akt erfolgen. Und noch etwas: Innerhalb der Schweiz ist die gehabte Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug beizubehalten. Das ist eine allgemeine schweizerische Rechtsüberzeugung, die von einer grossen Mehrheit getragen wird.
Sagen Sie, Herr Bundespräsident Merz: Teilen Sie die Ansicht, dass die Anpassung nur durch Doppelbesteuerungsabkommen erfolgen und dass die Unterscheidung innerschweizerisch bestehen bleiben soll?
Der vierte Pfeiler: Das Verfahren der Amts- und Rechtshilfe ist klar zu regeln. Es ist dringend nötig, dass die Amts- und Rechtshilfeverfahren rasch abgewickelt werden. Wir krankten an langen Verfahren bei der Behandlung der Gesuche aus den USA. Wohl glaubten noch viele im zuständigen Departement, Aussitzen sei weiterhin ein Erfolgsrezept. Es war es nicht - wir haben es schmerzhaft gelernt. Amts- und Rechtshilfe wollen wir nur unter der klaren Voraussetzung gewähren, dass ein begründeter und klar dargelegter Verdacht auf eine schwere Steuerwiderhandlung vorliegt. Damit ist es eingegrenzt: Ein begründeter und klarer Verdacht ist darzulegen, und es darf nur bei schweren Steuerwiderhandlungen Amts- und Rechtshilfe gewährt werden, nicht aber bei Bagatellen, und für die ausländischen Regierungen soll es keine gläsernen Menschen geben. Das ist der zentrale Bereich, Herr Bundespräsident, den Sie uns heute hier nur bestätigen können, in dem aber Ihre Experten die zukünftige Arbeit leisten müssen.
Der fünfte, im politischen Vorgehen zentrale Pfeiler ist folgender: Wir wollen Bedingungen der Schweiz für die Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen. Wir passen diese nur an unter der Bedingung, dass die USA und die EU ihre eigenen Schlupflöcher stopfen und ihre eigenen Offshore-Plätze gleich behandeln. Was heute gegenüber der Schweiz passiert, ist nicht der Kampf von Gerechten gegen Böse, der Kampf der gerechten USA und des gerechten Grossbritanniens gegen die böse Schweiz; es geht um Marktanteile, es geht um den Vorrang der Finanzplätze. Die Schweiz als einer der fünf grössten Finanzplätze der Welt ist im Visier. Seien wir offen: Es ist ein Wirtschaftskrieg, ein Kampf um Marktanteile. Wir als kleiner Staat mit einem grossen Finanzplatz, ohne Rückendeckung der Europäischen Union, sind in einer schwierigen Position, die uns sehr fordert. Die USA und einzelne EU-Staaten führen einen Kreuzzug unter dem Vorwand der Moral und der Gerechtigkeit. Tatsächlich
AB 2009 S 215 / BO 2009 E 215
geht es um Macht. Unter der Prämisse der Moral wurden aber schon die Kreuzzüge im Mittelalter geführt.
Lassen Sie mich die heutige Situation an einem ganz einfachen Beispiel darlegen: In den USA gibt es fünf Staaten, in denen Sie das Geld verstecken bzw. Steuern hinterziehen können, wie Sie wollen. Der US-Vizepräsident, Joe Biden, kommt aus dem Staat Delaware. In Delaware können Sie Bankkonten eröffnen, ohne dass die Bank je Ihren Namen erfährt, absolut anonym - in der Schweiz seit Jahrzehnten nicht möglich! Die USA leisten im Bundesstaat ihres Vizepräsidenten diese aktive Steuerhinterziehungshilfe, die wir bei uns nicht akzeptieren und die sie auch von uns zu Recht nicht mehr akzeptieren; aber selber tun sie es. Das Gleiche gilt für die Kanalinseln und für Staaten in der Karibik, die unabhängig sind, aber unter der englischen Krone stehen. Sie sind die Offshore-Plätze und die Schlupflöcher für die USA und für die EU-Staaten.
Wenn heute die EU und die USA Ranglisten erstellen, die die eigenen Schlupflöcher wohlwollend und gut qualifizieren und die Schweiz schlecht, dann ist das ein weiterer Schritt im Machtkampf, den die EU und die USA gegen uns führen. Ich meine, Herr Bundespräsident, rufen Sie mal unsere Botschafter aus diesen Ländern zurück - aus Grossbritannien, aus Deutschland, aus den USA -, halten Sie mit ihnen ein Seminar ab und geben Sie diesen Ländern zu verstehen, dass wir diese Praxen nicht mehr hinnehmen. Setzen wir klare Bedingungen. Meine Frage, Herr Bundespräsident, ist die: Sind Sie bereit, unsere Anpassungen unter der Voraussetzung vorzunehmen, dass die anderen Staaten ihre Steuerschlupflöcher auf Offshore-Plätzen und innerhalb des eigenen Gebietes ebenfalls beseitigen?
Herr Bundespräsident, ich danke Ihnen sehr, wenn Sie diese Fragen beantworten. Wenn Sie es tun, haben wir gegenüber der Bevölkerung, gegenüber den Bankkunden im In- und im Ausland zu einem wesentlichen Teil Klarheit geschaffen, welches unser Weg ist. Es soll in schwieriger Zeit ein selbstbewusster Weg sein, ein kluger, überlegter Weg. Ich danke Ihnen dafür.

Briner Peter (RL, SH): Nachdem sich der erste Pulverdampf des Wochenendes wieder etwas verzogen hat, sollte - denke ich - bei allem Ärger auch wieder etwas Gelassenheit in diese Diskussion einziehen.
Kollege Frick hat die richtigen Fragen gestellt; dass die Antworten des Bundesrates etwas sec ausgefallen sind, ist wohl dem Zeitdruck infolge der aktuellen Ereignisse zuzuschreiben. Kollege Frick hat in seinem Votum die Forderungen an den Bundesrat in diesem Zusammenhang richtig platziert.
Nun wird viel von mangelnder Führung, mangelnden Strategien gesprochen. Das ist, von aussen her gesehen, sehr verständlich. Wer dem Bundesrat aber im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Bankgeheimnisses das Fehlen einer Strategie vorwirft, vergisst oder übersieht vielleicht, dass eine solche der Öffentlichkeit nicht im Voraus auf dem Silbertablett präsentiert werden kann. Unsere Konkurrenten, namentlich die Finanzplätze London, Frankfurt und New York, könnten so ihre Forderungen gegenüber der Schweiz ja in Realtime gegenseitig abstimmen. Sehen Sie, der aus Parteicommuniqués, Politikerinterviews, Leserbriefen und Schlagzeilen ermittelte tiefste gemeinsame Nenner an Lösungsoptionen findet sich umgehend in den Redaktionen von "Wall Street Journal", "Guardian" und "Financial Times", deren Verbreitung in der Schweiz - das als Klammerbemerkung - weit über den Kanton Basel-Stadt hinausgeht. (Heiterkeit) In dieser Hinsicht war das diskrete Vorgehen des Bundesrates durchaus im Landesinteresse. Allerdings zeigt sich - nicht erst heute, aber heute erst recht -, dass unser Land in der Welt schlecht und nicht zuverlässig vernetzt ist. Das ist das eigentliche Bedenken, das ich habe. Unerträglich ist dabei die unzulässige Parteinahme des OECD-Sekretariates; wir haben davon gehört.
Der Fahrplan, der zu den bundesrätlichen Beschlüssen vom 13. März führte, wurde - und das nicht ganz unerwartet - von zwei Seiten vorgegeben. Erstens vom Fall UBS; die Bank hat durch ihr Vorgehen in Amerika einen Hasen aufgescheucht, der in der Folge nicht mehr einzufangen war. Zweitens vom G-20-Gipfel, der am 2. April tagen wird, und der realen Gefahr, anschliessend von der OECD auf die berüchtigte schwarze Liste unkooperativer Länder gesetzt zu werden. Der Hintergrund ist die aktuelle Finanzkrise, die das Kartell der Hochsteuerländer in arge Not gebracht hat.
Der Beschluss des Bundesrates, den Vorbehalt zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens aufzuheben, halte ich für realistisch und angemessen. Damit erfüllen wir die OECD-Richtlinien in ihrer Gesamtheit. Wir können von dieser Organisation nicht mehr schikaniert werden, wir sind ausserhalb der Schusslinie. Das erlaubt uns, unsererseits klare Bedingungen zu stellen.
Man kann jetzt "mutig die Fahne schwenken" und nach dem Motto der alten Landeshymne "nie vor Gefahren bleich, froh noch im Todesstreich" dem Bundesrat vorwerfen, er sei in die Knie gegangen und er hätte dem Druck nie nachgeben dürfen. Wer das tut, der verkennt oder der verharmlost die möglichen Auswirkungen dieser schwarzen Liste und steht kaum in einer grösseren wirtschaftlichen Verantwortung, noch überblickt er die realen Herausforderungen von heute in einer Welt offener Grenzen und wirtschaftlicher Interdependenz. Es geht hier nicht um Morgarten oder Sempach; wir sind nicht im Krieg. Wir stehen in einem harten, in einem verdammt harten und zuweilen hässlichen Standortwettbewerb. Diesen können wir innerhalb anerkannter Spielregeln eher gewinnen, mit besseren freiheitlichen Ideen und besseren praktischen Lösungen eher als mit Mauern oder Versteckspielen oder mit Kraftmeierei.
Mit der Aufhebung des Vorbehaltes zu Artikel 26 des OECD-Abkommens wird unser Land schliesslich international abgesichert. Das Bankgeheimnis ist deswegen für den unbescholtenen Bürger nicht tangiert. Die Schlagzeilen vom Bankgeheimnis, das aufgegeben worden sei, sind falsch. Das Bankgeheimnis ist höchstens salonfähiger geworden. Der automatische Informationsaustausch ist vom Tisch, und das ist, was zählt. Das ist ja auch der Grund, weshalb sowohl die Bankiervereinigung als auch die Vertreter der produzierenden oder realen Wirtschaft, die von einer "black list" rasch betroffen wären, dem bundesrätlichen Vorgehen zustimmen können. Dies fällt umso weniger schwer, weil neben den europäischen Kleinststaaten Liechtenstein, Andorra und Monaco auch andere Finanzplätze wie Singapur und Hongkong zu analogen Schritten bereit sind.
Im Nachhinein und nüchtern betrachtet muss man sagen, der Fahrplan war eigentlich optimal. Wie wären die Reaktionen dahergekommen, wenn der Bundesrat, wie es gewisse Forderungen wollten, proaktiv und eigenständig diesen Schritt getan hätte? Ich sehe die Reaktion. Wir hätten doch gesagt, das sei wieder vorauseilender Gehorsam, das sei der Alleingang, niemand anderes mache mit. Wie wären unsere Kommentare gewesen, wenn der Bundesrat noch eine Woche oder zwei gewartet hätte? Man hätte ihm vorgeworfen, er habe mit dem Rücken zur Wand gestanden und habe nicht mehr anders handeln können und sei nun wie die alte Fasnacht auf Lösungen eingeschwenkt. An dieser gleichzeitigen Aktion, die nach Konzertiertheit aussieht, ist nichts auszusetzen, im Gegenteil. Das ist gut gelaufen.
Allerdings stehen die eigentlichen Verhandlungen ja erst noch an. Da wird es darum gehen, mit rund siebzig Ländern die Doppelbesteuerungsabkommen neu zu verhandeln. Dabei ergibt sich die Gelegenheit, von diesen Verhandlungspartnern Gegenrecht einzufordern. Hier gibt es - gerade bei den grossen, moralisierenden Partnern - Nachholbedarf. Stichworte dazu wären - ich wiederhole es nicht im Detail - Rechtsstaatlichkeit, gleiche Rechte für alle und keine Diskriminierungen beim Marktzugang. Mit den EU-Ländern müsste man auch über die Überarbeitung des Zinsbesteuerungsabkommens sprechen. Aber auch da, denke ich, sollte Diskretion im Vordergrund stehen. Lassen wir doch unsere Fachleute und Diplomaten verhandeln! Der öffentliche Basar von Lösungsvarianten ist nicht geeignet, die schweizerischen Verhandlungspositionen zu stärken.
Mit einer neuen Finanzmarktstrategie - und ich denke, der Bundesrat ist gefordert, rasch eine neue
AB 2009 S 216 / BO 2009 E 216
Finanzmarktstrategie zu entwickeln - kann und muss unser Land die gegenwärtige Krise für künftige Erfolge nutzen. Das hoffe ich für uns alle.

Burkhalter Didier (RL, NE): Madame Fetz a cité Shakespeare au début de son intervention. Shakespeare a aussi écrit que: "Le passé est un prologue." Or cela convient bien, je crois, au thème d'aujourd'hui. Il a écrit cela dans un ouvrage intitulé "La tempête"; cela convient encore mieux au thème d'aujourd'hui, parce que, sur fond de politique, le monde de l'économie et de la finance prend en effet des allures de zone de tempête, ou en tout cas de champ de bataille.
Or, sur un champ de bataille, il faut, en langage militaire - on peut continuer un peu, parce qu'on a eu un ton très martial de la part de l'auteur de la seconde interpellation -, être capable, simultanément, de voir loin et de commander court; ou alors, si vous préférez, il faut disposer d'une stratégie, d'un objectif principal, et puis procéder par étapes successives pour atteindre cet objectif.
Commander court, par étapes, c'est ce qu'a fait la Conseil fédéral en agissant concrètement vendredi dernier, en annonçant sa volonté de lever les réserves faites par la Suisse en ce qui concerne ce fameux article 26 du Modèle de convention fiscale de l'OCDE. Donc, en annonçant sa volonté d'adopter des standards OCDE relatifs à l'entraide administrative en matière fiscale, le Conseil fédéral éloigne la menace réelle et dangereuse de la liste noire. Il a donc franchi une étape.
Vendredi dernier, c'était un vendredi 13. Pour certains, ce n'est pas vraiment bon, ou en tout cas pas un bon signe; pour d'autres au contraire, ça porte chance. Seul l'avenir pourra nous dire ce qu'il en est vraiment. Mais, pour aider l'avenir à se présenter plus positivement, il ne faut pas seulement parler fort, il faut vraisemblablement aussi, et de plus en plus, voir précisément plus loin, élaborer une véritable stratégie. Cela vient d'être dit également par Monsieur Briner.
Les positions communiquées par le Conseil fédéral laissent également poindre cette stratégie: renégociation des accords de double imposition de manière à s'adapter aux règles internationales de transparence, mais en restant dans les principes de respect de la sphère privée, qui sont ceux du système suisse, et donc en rejetant clairement la dérive vers l'échange automatique des données entre autorités fiscales des différents pays. Bref, il s'agit d'une évolution du secret bancaire, et non pas d'une révolution visant à changer de système. La manière dont on va négocier - dans tous les sens du terme - les étapes suivantes sera décisive.
Le Conseil fédéral doit maintenant mettre à profit le temps - peut-être légèrement moins orageux - qui a été gagné grâce aux récentes décisions, pour développer et consolider une véritable stratégie nouvelle de la Suisse pour la place financière, pour son positionnement sur les marchés financiers. Cette stratégie doit être de plus en plus offensive.
Premièrement, la renégociation des conventions de double imposition doit permettre d'assurer beaucoup plus fortement le respect par nos partenaires des règles de l'Etat de droit. Les règles doivent être décidées par négociation et non sous le coup des menaces, des chantages à la liste noire, ou sur la base d'actions commandos, orchestrées par des services secrets. On en est là. Les procédures d'entraide doivent certes être mieux précisées, optimisées; elles doivent être accélérées certainement, mais elles doivent aussi être ensuite suivies et respectées.
Au fond, les tensions internationales plus ou moins organisées sur le secret bancaire sont aussi l'occasion pour la Suisse d'expliquer sa situation et surtout d'expliquer les valeurs qu'elle défend. Les critiques souvent excessives donnent aussi finalement du profil. Elles donnent aussi une existence, une réalité à saisir pleinement. Il faut certes évoluer en Suisse, mais il faut aussi affirmer et s'affirmer plus clairement.
Deuxième pilier de la future stratégie: les conditions-cadres de la place financière suisse du futur doivent être revues, avec l'ambition non pas seulement de défendre cette place financière, mais surtout de la renforcer, de consolider sa compétitivité, de lui donner de nouvelles chances pour l'avenir. Il faut, par exemple, envisager une rapide adaptation du droit des fondations pour le rapprocher du cadre fiscal anglo-saxon; les dispositions empêchant les expéditions de pêche - les fameuses "fishing expeditions" - vers les listes de clients doivent être renforcées; des propositions doivent être faites afin d'améliorer les conditions d'accès au marché pour les instituts financiers suisses.
Troisièmement, j'ajouterai que cette stratégie doit être élargie de manière cohérente. Autrement dit, les actions relatives essentiellement au secteur financier doivent être englobées dans une vision encore plus large des relations de notre pays avec les principaux "global players" de l'économie mondiale, tout spécialement avec les Etats-Unis et avec l'Union européenne. La diplomatie helvétique doit redoubler ses efforts, elle doit être davantage présente, davantage capable d'anticiper des dérapages comme celui de la liste noire provisoire de l'OCDE.
Les difficultés actuelles sont brutales, pénibles, dangereuses pour notre pays, pour son économie, mais elles présentent au fond une potentialité positive: elles font prendre conscience sans concession, sans prendre de gants, de l'utilité de réinventer le positionnement de la Suisse, de réimaginer ses relations avec ses principaux partenaires économiques, de développer de nouvelles collaborations, de signer de nouveaux accords. Pour y parvenir, la Suisse, son gouvernement - qui doit en effet être renforcé - et son Parlement aussi doivent faire preuve de plus d'unité, de plus de confiance et d'une dose renouvelée d'imagination stratégique.

Sommaruga Simonetta (S, BE): Der Bundesrat hat letzten Freitag einen Entscheid gefällt; er hat entschieden, dass die Schweiz die OECD-Standards bei der Amtshilfe in Steuersachen übernehmen will. Dieser Entscheid ist spät gefällt worden, aus meiner Sicht viel zu spät. Er ist vor allem auch aus der Defensive heraus gefällt worden, er ist unter Druck gefällt worden, sozusagen im letzten Moment. Es ist für mich ein Musterbeispiel einer Politik, die nicht vorausschauend handelt.
Es ist wahrscheinlich jetzt auch nicht mehr der Zeitpunkt, in dem die Schweiz wirklich Bedingungen stellen kann; diese Chance haben wir vermutlich verpasst. Der Preis, den wir dafür bezahlen, ist hoch. Es ist ein hoher Preis, und zwar nicht unbedingt, weil wir jetzt den Informationsaustausch in Steuerfragen pflegen werden, sondern weil wir nach wie vor Unklarheiten haben, weil die Glaubwürdigkeit unseres Landes und unserer Regierung gelitten hat und weil dieser Entscheid nicht den Eindruck macht, dass er wirklich durchdacht ist. Der Entscheid enthält Widersprüchlichkeiten, er verunsichert die Bevölkerung. Er verunsichert vermutlich auch ausländische Bankkundinnen und Bankkunden, die ja seit dem 18. Februar dieses Jahres wissen, dass die Schweiz unter Umständen erpressbar ist.
Es kommt hinzu, dass ich nicht sicher bin, ob die Schweiz mit diesem Entscheid wirklich bereits aus dem Schneider ist. Ich ziehe dieses doch sehr ernüchternde Fazit vor allem auch deshalb, weil der Bundesrat mehr als zehn Jahre Zeit gehabt hätte, einen solchen Entscheid sorgfältig vorzubereiten - wenn man eben nicht die Augen davor verschlossen hätte, dass Probleme anstehen, dass sich die Probleme verschärfen. Wer sich in den letzten Tagen die Augen gerieben hat, z. B. über den Ton, der zum Teil angeschlagen wurde, oder über Listen, die bei der OECD im Gespräch waren, der hat vielleicht einfach in den letzten zehn Jahren nicht verfolgt, was sich da wirklich angebahnt hat.
Ich habe ein wenig in den Protokollen nachgeschaut. Da gab es im Nationalrat die Interpellation Strahm 98.3177 zur Frage, ob die Schweiz diese OECD-Empfehlungen über schädlichen Steuerwettbewerb nicht nur übernehmen würde, sondern ob wir sie mittragen würden. Sie erinnern sich: Die Schweiz hatte sich damals der Stimme enthalten. Ich lese Ihnen nur einen Satz aus der Antwort von Bundesrat Villiger
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vor - es ist übrigens genau neun Jahre her, dass er das gesagt hat -: "Doch Herr Strahm hat in einem Punkt Recht: Der Druck auf die Schweiz in Bezug auf Bankgeheimnis, Amtshilfe und Rechtshilfe ist in den letzten Jahren gestiegen." Das war am 16. März 2000, vor neun Jahren!
Ich glaube, es ist nicht überraschend, und man darf sich da wirklich auch nicht die Augen reiben. Ich führe Ihnen nur noch ein Zitat von Herrn Bundesrat Villiger an; das tröstet Sie vielleicht ein bisschen, Herr Bundespräsident. Herr Villiger hat gesagt, er glaube, dass die Schweizer eher ihren Finanzminister auswechseln als das Bankgeheimnis aufgeben würden. Das ist ja jetzt wenigstens nicht geschehen, Herr Bundespräsident, Sie sind nach wie vor im Amt. Trotzdem glaube ich, dass wir die Probleme nicht gelöst haben.
Der Bundesrat hat jetzt entschieden, dass wir unseren Vorbehalt zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens aufgeben. Der Bundesrat will all das im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen regeln. Dazu hätte ich jetzt drei ganz konkrete Fragen an Sie, Herr Bundespräsident:
1. Warum hat sich der Bundesrat nicht zu den Rechtshilfeverfahren geäussert? Ist der Bundesrat der Meinung, dass im Bereich der Rechtshilfe bei Steuerhinterziehung weiterhin keine Zusammenarbeit mit dem Ausland möglich sein soll? Wie würden Sie allenfalls diese Differenz zwischen Amts- und Rechtshilfe erklären? Und umgekehrt: Würde dann der Bundesrat das Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen anpassen? Ich frage Sie das, weil Sie dazu am letzten Freitag nichts gesagt haben.
2. Der Bundesrat hat am letzten Freitag immer wieder betont, dass sich für die Schweizer Steuerpflichtigen mit diesem Entscheid nichts ändern soll. Tatsache ist aber: Wenn wir dem Ausland in Sachen Steuerhinterziehung entgegenkommen, würde das dazu führen, dass die Schweizer Steuerbehörden in Sachen Information schlechter behandelt werden als ausländische Steuerbehörden. Es ist eigentlich eine Diskriminierung der schweizerischen Steuerbehörden, weil sie dann eben weniger Zugang zu Informationen haben als ausländische Steuerbehörden. Ich frage mich einfach, wie Sie das sachlich begründen. Ich verstehe zwar politisch, dass Sie die Schweizer Steuerpflichtigen trösten oder beruhigen wollten, indem Sie sagten, dass sich für sie gar nichts ändere. Das OECD-Musterabkommen, das Sie ja jetzt übernehmen wollen, sagt unter anderem aber auch, dass es eine Gleichbehandlung von in- und ausländischen Steuerbehörden braucht; das gehört zu diesem Musterabkommen, und das wollen Sie ja übernehmen. Da hätten Sie also wieder einen Widerspruch.
3. Zur Frage der Verfahren: Sie wissen, dass auch in der Auseinandersetzung mit den USA die Dauer der Verfahren ein Thema war, das wir schlecht erklären und begründen können. Sie haben im Nationalrat gesagt - ich habe das in einer Antwort auf eine Frage der CVP-Fraktion nachgelesen -, dass ja die Beschleunigungsgebote heute schon gelten würden. Diese haben aber ganz offensichtlich nicht viel gebracht. Meine Frage an Sie, Herr Bundespräsident: Plant der Bundesrat hier auch noch eine Änderung? Wird er versuchen, die Verfahren wirklich noch zu straffen? Ich glaube nämlich, dass das in der internationalen Zusammenarbeit auch hilfreich wäre.
Zum Schluss noch eine Frage, die Sie vielleicht etwas erstaunt, Herr Bundespräsident. Es würde mich interessieren - wir haben ja das Bankgeheimnis immer verteidigt, jetzt sind wir bereit, im Einzelfall auf begründeten Verdacht hin eben auch Amtshilfe bei Steuerhinterziehung zu leisten -, wie effizient das eigentlich ist. Ist es eigentlich effizient, wenn die ausländischen Steuerbehörden dann zuerst einen Verdacht haben müssen, diesen begründen müssen und dann im Einzelfall an unsere Steuerbehörden gelangen können? Und wie effizient ist eigentlich der automatische Informationsaustausch? Funktioniert das überhaupt, wenn Hunderttausende von Daten ausgetauscht werden? Kann man sich überhaupt etwas darunter vorstellen? Es würde mich interessieren, wie das funktioniert. Ich bin sicher, dass Sie sich dazu ausgiebig Überlegungen gemacht haben, da sich die Schweiz ja so vehement dagegen wehrt. Wehrt sich die Schweiz dagegen, weil es effizient ist, weil es vielleicht zu effizient ist? Oder wehrt sie sich dagegen, weil es ineffizient ist? Ich glaube, dass wir diese Diskussion unbedingt noch führen sollten.
"Gouverner c'est prévoir." Das ist ein bekanntes Sprichwort. Ich habe davon noch nicht so viel gemerkt. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren, Herr Bundespräsident. Ich lasse mich auch gerne überraschen von einer Strategie, die ich vielleicht jetzt noch nicht durchschaut habe, die Sie aber mit Ihrem Entscheid vom letzten Freitag doch ganz klar verfolgen wollen. Falls Ihre Strategie aber darin bestehen sollte, weiterhin verzögern zu wollen, falls Sie hoffen, jetzt in jahrelangen Verhandlungen von Doppelbesteuerungsabkommen diese Sache aussitzen zu können, muss ich Ihnen heute schon sagen, dass ich eine solche Strategie nicht unterstützen würde. Ich würde sie auch deshalb nicht unterstützen, weil es bedeuten würde, dass wir in der Defensive verharren, statt endlich aufzuzeigen, was der Schweizer Finanzplatz wirklich zu bieten hat. Da bin ich auch mit meinen Vorrednern einig: Ich glaube, wir sollten uns möglichst rasch dem zuwenden, was unser Finanzplatz zu bieten hat. Wir sollten die Konditionen dort verbessern, wo wir noch etwas zu verbessern haben, und unseren Finanzplatz jetzt in einer solchen offensiven Art international darstellen. Wir sollten aber sicher nicht versuchen, die Sache weiter hinauszuzögern.

Schweiger Rolf (RL, ZG): Ich spreche zu einem ganz besonderen Aspekt, nämlich zu einer Beobachtung, die ich in den letzten Tagen, Wochen und Monaten gemacht zu haben glaube. Die Situation ist nicht einfach für uns. Da hätte man an sich erwartet, dass in der Politik ein gewisses Zusammenraufen stattfinden würde. Dem war aber nicht so. Angefangen bei gewissen Medien, übernommen von anderen Medien, angefangen bei gewissen Politikern, übernommen von den anderen Politikern, wurde immer etwas erwähnt, nämlich: der Bundesrat beweise Führungslosigkeit, er sei zögerlich, ihm fehle eine Strategie. Immer wird dem Bundesrat von diesen Leuten geraten, man müsse etwas tun, nämlich proaktiv handeln und proaktiv tätig sein.
Ich weiss nicht, ob ich der Einzige bin, der diese Beurteilung in dieser Absolutheit nicht teilt. Ich sehe die Situation anders. Ich bin mir bewusst, dass ich meine etwas andere Optik begründen muss. Ich tue dies in drei Bildern, denen zum Teil durchaus auch ein gewisser humoristischer Akzent innewohnt:
Zu Bild eins: Deutschland hat uns als Indianer und sich selbst als schwadronierende Kavallerie begriffen. Ich befürchte - und nehme das durchaus in Kauf -, dass dem deutschen Finanzminister ein Stein aus der Brücke fallen könnte, wenn ich sage, dass es im Wilden Westen auch anderes gegeben hat. Es gab Maulhelden, und es gab in sich gefestigte, ehrenwerte Männer. Alle, die wir vor Jahren Westernfilme gesehen haben, sehen immer wieder die Situation vor uns, in der einer dieser Maulhelden auf der einen Seite und ein ehrenwerter Mann auf der anderen Seite sich duellierten. Die Philosophie dieses Duells war immer die gleiche: Wer sich zuerst bewegt, der wird getötet. Ich erinnere mich an Clint Eastwood, mit welcher Ruhe und Gelassenheit er dastand und wartete, bis der andere sich bewegte, um dann zuschlagen zu können und zu siegen. Diese "Clint-Eastwood-Doktrin" - von mir so genannt - ist mir eingefahren.
Damit komme ich zu Bild zwei: Ich war Offizier, zwar nur Hauptmann, aber Adjutant - also kein Oberst oder etwas Ähnliches -, und ich hatte die Gelegenheit, auch in grösseren Stäben mitzuhören, auch mitzureden, ohne dabei irgendwelche Verantwortung zu haben. In diesen Stabsbesprechungen bei Manövern stand immer zur Diskussion, welche Taktik wir anwenden wollten, um unseren Gegner zu vernichten - es war Rot gegen Blau, das uns bekannte Schema. Man war immer überzeugt, dass unsere Philosophie darin bestehen müsse, mit sogenannten Gegenschlägen zu operieren und nicht proaktiv irgendwo in den Gegner hineinzurennen. Wir haben gesagt: Wir bereiten uns in aller
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Ruhe vor, wir legen uns in einen Hinterhalt, warten, bis der Gegner kommt, und im letzten Augenblick rasen wir nach vorne und vernichten den Gegner - also genau das, was Clint Eastwood getan hatte.
Zu Bild drei, Schweiger als Anwalt: Es gibt und gab Klienten, die mich anriefen und sagten, es sei katastrophal, sie würden von allen Seiten bedrängt, und ich müsse unbedingt handeln. Ich habe einen solchen Klienten in aller Ruhe auf meine Kanzlei bestellt, ihn angehört und gesagt, für Hektik sei kein Platz. Er aber sagte, er wolle, dass nun gehandelt werde. Ich sagte: Im Moment handle ich noch nicht; wenn ich nicht cool bleibe, bin ich schon halb erledigt. Das Mandat wurde mir dann entzogen, und ich sah in den folgenden Tagen im Fernsehen und in den Printmedien, wie sich der neue Anwalt brüstete und lauthals sagte, wie sein armer Klient verletzt werde usw. Mein Ex-Klient war unter dem Motto "endlich habe ich einen starken Anwalt" vorübergehend extrem happy. Es vergingen dann etwa drei Wochen, bis die ersten Verhandlungen meines Nachfolgeranwaltes mit der Gegenpartei stattfanden. Da fragte sich mein Ex-Klient: Ist mein neuer Anwalt nicht vielleicht doch etwas zu schwach auf der Brust? Er hat ja alles Pulver schon in den Verhandlungen verschossen! Mein Klient ist dann reumütig zu mir zurückgekehrt. - Das ist eine fiktive Geschichte und nicht Werbung für mein Anwaltsbüro, weil dies ja verboten wäre.
Wir sehen: Bei uns in der Schweiz ist diese Philosophie des Abwartenkönnens, des Ruhig-Überlegens, des Sich-vertraut-Machens mit den Argumenten des Gegners durchaus etwas Richtiges.
Nun auf den konkreten Fall übertragen stellt sich mir einfach die Frage, ob nicht auch von unserer Seite aus richtig gehandelt worden ist. Ich kann dies nicht abschliessend beurteilen. Ich will Ihnen gewisse Sachen aber in Frageform unterbreiten. Sie könnten und müssten sich dann selbst die Antwort geben, wie Sie sich verhalten hätten oder ob nicht das tatsächliche Verhalten eben doch richtig gewesen ist.
Ich beginne mit der Angelegenheit der USA: Wäre es richtig gewesen, wenn wir nach dem ersten Druck, der auf die UBS und demzufolge indirekt auf den Staat ausgeübt wurde, sofort hingestanden wären und gesagt hätten: "Meine lieben Amerikaner, Ihr habt ja so Recht; wir wollen verhandeln."? Nein, wir haben anders gehandelt. Der Bundesrat hat sich gesagt: Wir haben ein Doppelbesteuerungsabkommen, wir diskutieren mit den Amerikanern nicht über eine neue Lösung, sondern über die Anwendung dessen, was bereits besteht. Es sind Diplomaten und Steuerfachleute nach Amerika gereist und haben den dortigen Leuten gesagt: Nach unserer Auffassung müsste aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens die Situation wie folgt gesehen werden: Ihr Amerikaner seid berechtigt, uns Amtshilfegesuche zu stellen; wir schlagen Euch vor, dass das Amtshilfeverfahren soundsoundso abläuft. Und siehe da: Die Amerikaner waren damit einverstanden; es kamen Amtshilfegesuche. Also ein erster Sieg für uns.
In der Folge kamen dann die Amtshilfegesuche, und die Frage der Art der Behandlung stellte sich. Der Bundesrat hat reagiert und in der Steuerverwaltung insgesamt vierzig Juristen angestellt. Ich weiss die genaue Seitenzahl nicht, ich habe Sie von Herrn Merz einmal gehört; es waren über 100 000 Seiten, die durch diese vierzig Anwälte erledigt wurden. Nach meiner schweizerischen Beurteilung wurden diese Amtshilfegesuche relativ schnell entschieden.
In unseren Medien wurde Obama in alle Höhen hinaufgehoben. Hätten Sie gedacht, dass unmittelbar nach Obamas Amtsantritt eine völlig neue Situation in Amerika entstehen würde? Dass sich politisch etwas ändern würde, wussten wir - aber hätten Sie bezüglich des Verhaltens damit gerechnet, dass sich die amerikanische Politik plötzlich wenden würde, nicht gerade um 180 Grad, aber doch massiv, und dass in einem Tempo und in einer Art und Weise, mit Schnellschüssen, gehandelt würde, wie das vor Obama niemand erwartet hatte? Auf diese Schnellschüsse wurde dann von unserer Seite auch reagiert - es musste auch reagiert werden. Es wurde in einer Art und Weise reagiert, die ich als richtig empfunden habe, weil nämlich das Doppelbesteuerungsabkommen bezüglich dieser 245 Gesuche absolut Hand dazu geboten hat, Amtshilfe zu leisten.
Ich komme zur EU und zur OECD. Erste Frage: Ist Ihnen nicht aufgefallen, dass die Forderungen der EU, der G-20, der OECD und was weiss ich wem zwar in den Worten immer markiger, in der Sache aber eher moderater geworden sind? Vor drei, vier Monaten war noch der automatische Informationsaustausch der absolute Hit. Haben Sie in den letzten Tagen irgendeinmal wieder etwas von der Forderung nach dem automatischen Informationsaustausch gehört? War es nicht richtig, zu warten und das andere so zu sehen, wie es zum Teil eben auch im Ausland gesehen wurde? Wer gestern "10 vor 10" gesehen hat, hat ein merkwürdiges Interview gehört. Man fragte einen Deutschen, den ehemaligen Bundesumweltminister Trittin, was er zu seinem Kollegen Steinbrück meine. Trittin, durchaus nicht auf der Linie der grossen Mehrheit der schweizerischen Bevölkerung, also eher nicht im bürgerlichen Bereich angesiedelt, sagte sinngemäss: Wissen Sie, man muss eines wissen, brüllende Löwen laufen oft Gefahr, als Bettvorleger zu enden.
Zweite Frage: Ist Ihnen nicht aufgefallen, dass vor unserem Entscheid, der am 13. März getroffen wurde, unsere grössten Konkurrenten wie Dominosteine gefallen sind? Sind wir so nicht in eine Situation gekommen, in der wir zum Zeitpunkt des ersten Angebotes gewusst haben, dass die ersten Konkurrenten für die Zukunft zumindest neutralisiert sind?
Dritte Frage: Ist nicht dadurch, dass wir gewartet haben, die Bandbreite dessen, was wir nun verhandeln können, grösser geworden? Wir wissen nun, was die anderen wollen. Und nun haben wir die Möglichkeit, Gegenstrategien zu entwickeln, im Wissen um das, was andere denken. Wir werden verhandeln. Wir haben gesagt, dass das OECD-Abkommen Basis unserer zukünftigen Verhandlungen sein muss. Aber sind wir nicht absolut offen, die gesamte Bandbreite, welche dieses Abkommen liefert, in die Waagschale zu werfen? Wie wäre es gewesen, wenn wir das gleiche Angebot schon vor zwei oder vier Monaten gemacht hätten? Wäre dies von allen anderen nicht nur als Position für Anfangsverhandlungen beurteilt worden, wenn wir proaktiv ein Angebot gemacht hätten?
Das alles sind Fragen, die sich mir stellen. Wenn ich versuche, das Ganze zu saldieren, muss ich Folgendes sagen: Wir sind heute in einer Lage, die so schlecht, wie es die meisten Medien und viele Politiker darstellen, auch wieder nicht ist. Wir haben heute in weiten Teilen Klarheit. Wir wissen, was die anderen beabsichtigen. Nun können wir versuchen, unsere Strategie umzusetzen - ruhig, gekonnt, gelassen. Wir können das, was uns prägt, wirken lassen: unseren Sinn für Realismus. Wir haben gegen innen und gegen aussen zu sagen, was Sache ist. Das aber darf nicht im Sinne der Befriedigung irgendwelcher politischer Gelüste sein, sondern muss in Abwägung des Richtigen geschehen, weil nicht das Morgen, sondern das Übermorgen über die ganze Situation entscheidet. Im Übermorgen muss bei der Bevölkerung Klarheit bestehen. Übermorgen ist Zeit, auch mit der Aussenwelt Klarheit zu schaffen.
Das ist meine Beurteilung dessen, was in den vergangenen Tagen und Wochen in der Schweizer Politik geschehen ist.

Reimann Maximilian (V, AG): Die Antworten des Bundesrates auf die Fragen von Kollege Frick sind auch aus meiner Sicht äusserst dürftig ausgefallen. Ich weiss nicht, wer das letztlich zu verantworten hat. War es der amtierende Bundespräsident, der zu den Sitzungen einberuft, war es jener spezifische Ausschuss von EFD-, EJPD- und EDA-Vorstehern, oder war es der Gesamtbundesrat? Aber so, wie das Parlament mit dieser Antwort von einer halben Seite auf berechtigte und brennende Fragen abgespiesen worden ist, kann es in der Tat nicht sein Bewenden haben. Diese Rüge in formaler Hinsicht muss der Bundesrat auch von mir entgegennehmen. In politischen Krisenzeiten, wie uns jetzt wieder eine überrollt, genügen brave, ordentliche Bundesratssitzungen nicht. Vertiefte Arbeit, mit tiefergehenden Recherchen und Diskussionen im Kollegium, hätte ich vom Bundesrat
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schon erwartet, auch wenn es dazu einiger Überstunden oder gar einer zusätzlichen Bundesratssitzung bedurft hätte.
Damit zur materiellen Seite der dringlichen Interpellation Frick und zu den Entscheiden des Bundesrates von letzter Woche in Sachen Zukunft des Finanzplatzes Schweiz. Wenn man wie ich unsere Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik seit vielen Jahren aus nächster Nähe mitzugestalten hilft, dann kommt man nicht umhin, hier und heute Verständnis für die Haltung des Bundesrates aufzubringen. Ich tue dies im Gegensatz zu einigen Exponenten meiner eigenen Partei, die die Sache vermutlich zu stark von der innenpolitischen Warte aus beurteilen. Dass wir bei begründetem Verdacht auf grobe individuelle Steuerhinterziehung von ausländischen - nicht aber von inländischen - Bankkunden auf den OECD-Standard einschwenken, dafür kann man Verständnis haben. Allerdings nur unter der Voraussetzung - und das sage ich hier klipp und klar -, dass sich auch alle unsere internationalen Finanzmarktkonkurrenten dem OECD-Standard unterordnen.
Wenn die Schweizerische Bankiervereinigung zur gleichen Erkenntnis kommt - und zu dieser ist sie offenbar gekommen -, dann umso besser. Sie vertritt ja die Bankenbranche per se und hat schliesslich ja auch als Erste mit den Konsequenzen auszukommen. Ein einseitiges Zugeständnis von Wettbewerbsnachteilen für unseren Finanzplatz kommt aber nicht infrage. Es haben ausnahmslos alle mitzumachen, auch die Briten mit ihren Kanalinseln, die Amerikaner mit Delaware und Florida sowie all die anderen Finanzplätze. Einseitige Zugeständnisse der Schweiz darf es nicht geben.
Wie es zu dieser Erkenntnis, zu dieser Relativierung in Bezug auf die ausländische Kundschaft von Schweizer Banken gekommen ist, kann einem schon sauer aufstossen. Zu viele Akteure haben in dieser Sache gepfuscht, die Schweiz verraten oder unredlich auf ihr herumgehackt.
An erster Stelle in der Negativ-Enumeration erwähne ich unsere Landesregierung. Zu lange hat sie dahingedöst, obwohl sich Gewitter am Horizont auftürmten, genau wie weiland bei den amerikanischen und jüdisch-amerikanischen Attacken auf unser Land wegen unserer Haltung im Zweiten Weltkrieg. Mit der Einsetzung eines Bundesratsausschusses und einer Task-Force hat man nun auch hier, wenn auch spät, die Weichen in die richtige Richtung gestellt.
Schärfste Kritik - und ich wiederhole hier, was ich schon in der ersten Sessionswoche bei der Behandlung des Aussenwirtschaftsberichtes gesagt habe; damals sass Kollegin Leuthard an Ihrem Platz, Herr Bundespräsident - richte ich an die Adresse der OECD. Diese Organisation, der die Schweiz als Vollmitglied angehört und die sich klar zum Einstimmigkeitsprinzip bekennt, hat unsere Interessen zutiefst missachtet und verletzt. Das geht so nicht. Und ich bin froh, dass der Bundesrat es endlich auch so sieht und entsprechende Signale nach Paris, dem Sitz der OECD, gesandt hat.
Hausintern muss ich aber doch folgende Frage aufwerfen, und ich bitte Sie eindringlich, Herr Bundespräsident, sie auch zu beantworten: Welches Departement ist eigentlich für die OECD zuständig? Wir haben doch einen eigenen Botschafter dort. Wem untersteht dieser Mann fachlich? Was hat er in der Sache der schwarzen Liste gemeldet? Hat er überhaupt rechtzeitig etwas melden können, oder wurde auch er in Paris umgangen, ausgetrickst, wurde hinter seinem Rücken gearbeitet? Das sind Fragen, auf die ich gerne eine Antwort erwarte.
Beschämt bin ich aber auch von diversen ausländischen, angeblich befreundeten Staaten, in erster Linie von unserem Nachbarland Deutschland. Ich komme nicht umhin, auch dazu noch etwas zu sagen. Wie ein Herr Finanzminister Steinbrück geringschätzig über uns hergefallen ist, ist ein starkes Stück, das seinesgleichen sucht. Aber es ist ja klar, mit solchen Verbalattacken versucht dieser Steuerwüstenvertreter in erster Linie von eigenen Schwächen und Versäumnissen abzulenken. In Deutschland herrscht ja Wahlkampf. Das erklärt einiges. Und da die Tage dieses raubauzigen Ministers ohnehin gezählt sein dürften, bräuchten wir uns an sich über diesen ungehobelten Kerl auch nicht mehr weiter aufzuregen. Aber dem an sich guten Verhältnis zwischen der Schweiz und Deutschland haben diese Eskapaden eines Ministers fürwahr nicht gutgetan. Das versichern mir auch viele deutsche Bürger, mit denen ich in jüngster Zeit darüber diskutiert habe.
Schliesslich noch ein Wort an die Adresse unserer linken Parteien und ihrer Medien im eigenen Land, angeführt wie immer von der SRG. Diese mögen sich nun in der Erkenntnis sonnen, das Schweizer Bankkundengeheimnis sei gebrochen, habe ausgedient. Da täuschen sie sich aber gewaltig, auch wenn sie nicht müde werden, diese vermeintliche Siegeshymne noch und noch zu wiederholen. Am schweizerischen Bankkundengeheimnis wird nicht gerüttelt, jedenfalls nicht an der Form, wie sie im Bankengesetz verankert ist. Nur das Schweizervolk könnte in dieser Hinsicht eine Änderung bewirken. Das wird es aber mit Sicherheit nicht tun. Ich hoffe, gerade in der SP Schweiz mache man sich da keine falschen Hoffnungen. Die fatalen Wahlniederlagen der letzten Monate sind mir Beweis genug: Das Schweizervolk wünscht nicht Demütigung, wünscht keine Dolchstösse aus den eigenen Reihen, sondern sucht nach Selbstbewusstsein, nach Mut und Stärke nach aussen und stärkt deshalb gerade jenen politischen Kräften den Rücken, die sich an dieser Front entsprechend einsetzen.
Eine Aussage der Art "Ja, wären wir doch in der EU und nicht allein, dann wäre uns das nicht passiert" tönt für mich wie reine Heuchelei, wie unbewiesene Besserwisserei. Erstens waren wir nie allein, wir befanden uns stets in guter Zweckgemeinschaft mit drei Mitgliedländern der EU, und zweitens: Wer jetzt das Heil in der EU-Mitgliedschaft beschwört, der möge uns bitte reinen Wein einschenken. Das hiesse: Verzicht auf eine eigene Landeswährung, Verzicht auf eine eigene Währungspolitik, Erhöhung der Mehrwertsteuer auf mindestens 17 Prozent, wesentlich weniger Volksrechte, jährliche Kohäsionszahlungen von einigen Milliarden Franken usw. So etwas ist bei uns schlicht nicht mehrheitsfähig. Deshalb rate ich allen Euro-Turbos dringend davon ab, bei jeder passenden Gelegenheit das Jammerlied über das Abseitsstehen der Schweiz bei der EU anzustimmen. Das bringt nichts. Mit einer geschickten Vorwärtsstrategie - aber es muss eben eine Strategie sein -, auch im Verbund mit gleichgesinnten Partnern, lösen wir unsere Probleme selber, da bin ich mir sicher.

Graber Konrad (CEg, LU): Noch im Sommer des letzten Jahres wurden wir in der WAK von Bundesrat Merz informiert, dass im Zusammenhang mit der UBS-Klage und dem Bankgeheimnis verschiedene Szenarien bestünden. Heute habe ich den Eindruck, dass diese Szenarien entweder zu lange in der Schublade blieben oder dass sich der Bundesrat über den einzuschlagenden Weg nicht einigen konnte. Das hat unsere Position auf den Finanzmärkten geschwächt, es hat aber auch unsere Verhandlungsposition unnötig beeinträchtigt.
Ich verstehe nicht, weshalb der Bundesrat darauf verzichtet hat, bei der Beantwortung der Frage 5 der Interpellation Frick seine bereits formulierten Bedingungen darzustellen. Auch für mich ist es völlig unvorstellbar, ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Grossbritannien und den USA zu ändern, ohne dass von Grossbritannien in Bezug auf seine Trust- und Kanalinsel-offshore-Konstruktionen und von den USA in Bezug auf den Bundesstaat Delaware, wo der wirtschaftlich Berechtigte ein Konto verschleiern kann, Gegenrecht gefordert wird.
Es wäre aber aus meiner Sicht nun auch zu billig, nur den Bundesrat zu kritisieren. Auch wir haben es verpasst, eine geeinte Front gegen die diversen Angriffe auf das Bankgeheimnis und letztlich den Finanzplatz Schweiz aufzubauen. Anstatt geeint aufzutreten, hat praktisch jede Partei ihr eigenes Süppchen gekocht, und der Braten scheint noch nicht gar zu sein. Die eine Seite fordert eine vollständige Aufgabe bzw. Abschaffung des Bankgeheimnisses, die andere Seite kritisiert den Bundesrat, er habe mit seinem übereilten Vorgehen weiteren Forderungen Tür und Tor geöffnet. Dass sie dies - weiteren Forderungen Tür und Tor öffnen - mit ihrem
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Statement gerade selber tut und das Ausland gar einlädt, der Schweiz weitere Konzessionen abzuverlangen, verschweigt sie geflissentlich. Letztlich sind alle diese politischen Vorgehensweisen eine Profilierung zulasten unseres Landes und unseres Wohlstandes.
Bei der Antwort auf die Interpellation vermisse ich etwas: Der Bundesrat hat die Steilvorlage in Frage 1 nicht abgenommen. Dies wäre eine Einladung, die Stärkung des Finanzplatzes zu sichern und die Schwächen des Finanzplatzes zu beheben.
Deshalb meine Anschlussfrage an den Bundesrat: Sieht er die Krise sämtlicher Finanzplätze - also nicht nur in der Schweiz, sondern in der Welt - nicht auch als Chance, gestärkt aus dieser Situation herauszukommen? Ich erinnere daran: In Grossbritannien ist der Bankensektor klinisch tot; mit zwei Ausnahmen ist der gesamte Sektor verstaatlicht; Institute müssen Bilanzen bereinigen, das heisst, sie werden schrumpfen. Nach diesem Prozess wird der Finanzsektor in Grossbritannien radikal verkleinert sein, und in den USA beispielsweise sieht es nicht völlig anders aus. Dies würde aber eine klare Vision zur Zukunft unseres Finanzplatzes erfordern; Herr Briner hat darauf hingewiesen.
Ich frage Sie: Was ist wichtig, worauf können wir bezüglich Finanzplatz verzichten? Wo sind unsere Stärken? Haben wir heute nicht mehr zu bieten als nur das Bankgeheimnis, haben wir nicht bestausgebildetes Bankpersonal, das mehrsprachig ist? Wie können diese Stärken langfristig gesichert werden? Wo sind die Schwächen, wie können diese behoben werden? Welche Gesetzesanpassungen sind erforderlich? Wo nimmt die Bankenwelt das Heft in die Hand, wo ist sie auf die Unterstützung der Politik angewiesen? Fragen zuhauf.
Der Bundespräsident beantwortet diese Fragen nicht, er schweigt, und ich muss sagen: Das Schweigen zu Frage 1 ist für mich unerträglich. Wir haben auch Leitlinien für die Finanzpolitik, die vom Finanzdepartement im August 2003 verabschiedet wurden. Basis für die Beantwortung dieser Fragen könnte die modifizierte Finanzpolitik sein. Man könnte auch auf den Masterplan Finanzplatz Schweiz der Bankiervereinigung vom September 2007 zurückgreifen und diesen an die heutige Zeit anpassen. Darin ist eine Vision entwickelt, den Finanzplatz Schweiz bis ins Jahr 2015 global unter den Top Drei zu etablieren. Danach würde sich der Beitrag zum BIP verdoppeln und die Zahl der Beschäftigten in der Schweiz um rund 40 000 erhöhen. Diese ambitionierten Ziele erfordern im internationalen Vergleich optimale Rahmenbedingungen im steuerlichen, regulatorischen und institutionellen Bereich.
Das tönt heute alles etwas ambitioniert. Aber die Schwächen der anderen Finanzmärkte und die praktisch vollständige Verstaatlichung der Banken in Ländern wie Grossbritannien und den USA bilden doch auch eine Chance. Offensichtlich dazu wurde damals der Steuerungsausschuss "Dialog Finanzplatz" (Stafi) geschaffen. Auf Behördenseite sind darin auch die Schweizerische Nationalbank, die Finma, das Bundesamt für Privatversicherungen und die Eidgenössische Steuerverwaltung vertreten.
Verschiedene Arbeitsgruppen arbeiten offensichtlich an möglichen Lösungen für anstehende Probleme. Das Schwergewicht wird unter anderem auf die Förderung der Ansiedlung von Private Equity, die Abschaffung von Umsatzabgabe bzw. Stempel - das wurde auch von unserem Rat schon mehrmals beraten, und es wurden auch entsprechende Vorstösse überwiesen -, die Förderung einer starken, marktgerechten Aufsicht und die Regulierung und den Schutz der finanziellen Privatsphäre gelegt.
Das hätte ich eigentlich als Antwort auf Frage 1 erwartet. Ich möchte den Bundesrat deshalb bitten, uns mitzuteilen, ob dieser Steuerungsausschuss "Dialog Finanzplatz" noch an der Arbeit ist und bis wann mit Ergebnissen gerechnet werden kann. Diese Arbeit wird aus meiner Sicht in der Zukunft ganz zentral für unseren Finanzplatz sein.
Ich komme zum Schluss: Wir sollten uns nicht nur über die Dunkelheit beklagen. Wir sollten darangehen, die Lichter wieder einzuschalten. Dazu fordere ich den Bundesrat auf.

Schwaller Urs (CEg, FR): Letzten Samstag habe ich in einer Zeitung unter den vermischten Meldungen folgende Zeilen gelesen: "Mexikanischer Drogenboss unter den Reichsten der Welt - mit einer Milliarde Dollar auf Platz 701." Solche Gelder haben und wollen wir in der Schweiz seit Langem nicht mehr, und wir wollen das auch in Zukunft nicht wieder. Das geht heute aber oft vergessen, wenn von der Schweiz als Bankenplatz die Rede ist. Der Bankenplatz Schweiz soll seine Attraktivität aus der Qualität der Dienstleistung unserer Banker und aus der Sicherheit und Stabilität des Landes ziehen.
Die Schweiz stand in den letzten Jahren, so weit ich das überblicken kann, in einer guten und führenden Position, wenn es darum ging, nicht Zufluchtsort von kriminellen Geldern, von Potentatengeldern oder, kurz gesagt, von schmutzigem Geld zu sein. Wenn man die Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken, Ausgabe 2008, liest, müssten wir eigentlich auch in Sachen nichtversteuerte Gelder eine saubere und erklärbare Position haben. In der Tat steht in Artikel 7, dass die Banken keine aktive Beihilfe zu Kapitalflucht leisten dürfen, so wie in Artikel 8 unmissverständlich ein Verbot der aktiven Beihilfe zu Steuerhinterziehung und ähnlichen Handlungen aufgelistet ist. Wir wissen, dass einzelne Banken und insbesondere die UBS diese Handlungsregeln zumindest in den USA krass und wiederholt missachtet haben. Das ist unannehmbar, und es ist richtig, dass dafür bei den Verantwortlichen die entsprechenden personellen Konsequenzen gezogen werden bzw. noch zu ziehen sind.
Dieses Verhalten hat dazu beigetragen, dass die Schweiz plötzlich auf die gleiche Stufe wie Zwergstaaten und Fluchtinseln gestellt wird, die ihr eigenes Rechtssystem haben, das sich um internationale Regeln in Geldangelegenheiten bis anhin kaum gekümmert hat. Dieses Verhalten hat auch dazu beigetragen, dass die Schweiz von sogenannt befreundeten Staaten als verseuchte Steueroase und Parasit der internationalen Staatengemeinschaft dargestellt wird, was so weit geht - wir haben es heute Morgen verschiedentlich gehört -, dass uns der deutsche Finanzminister auch noch als dümmliche Indianer verspottet.
Die Entscheide des Bundesrates der vergangenen Woche sind bekannt, und nach den Interviews in der Sonntagspresse wissen wir auch wieder, wer wie gestimmt hat.
Der Bundesrat ist eine Kollegialbehörde, und in dieser tragen alle sieben Bundesräte die Mitverantwortung für die wirtschaftliche und finanzielle Zukunft unseres Landes. Gleiches gilt für die Führung des UBS-Dossiers und auch für die Politik im Zusammenhang mit dem Dossier rund um das Bankgeheimnis.
Ich kenne nicht alle Hintergründe und Gespräche, die in den letzten Monaten geführt oder eben nicht geführt wurden. Mir liegt aber viel an der Stärke und der Bedeutung der schweizerischen Banken und der Finanz- und Versicherungsinstitute. Offensichtlich hat der Bundesrat hier eine andere Wahrnehmung. Anders kann ich mir nicht erklären, warum der Bundesrat letztes Jahr, bei Vorliegen der Rechts- und Amtshilfegesuche, nicht schneller tätig geworden ist und diese nicht mit der entsprechenden Aufstockung der Kräfte in der Steuerverwaltung früher hat erledigen lassen. Wenn nämlich alle diese 250 Dossiers tatsächlich, wie man das nun hört, eindeutige Fälle von Steuerbetrug sind, hätte man diese Dossiers bis Ende Jahr erledigen müssen. Es wäre nicht notwendig gewesen, unser Land derart unter Zugzwang zu bringen.
Aber das ist Geschichte. Nun geht es um die Zukunft, und hier ist der Bundesrat gefordert. Ich unterstütze die letzte Woche getroffenen Entscheide. Für mich ist es aber unabdingbar, dass wir uns nicht wie das Kaninchen vor der Schlange aufführen, sondern klipp und klar sagen, dass die geforderten Regeln für alle Staaten gelten müssen; dass wir klipp und klar sagen, dass die Schweiz nur in einem rechtsstaatlichen Verfahren, das im Einzelfall über Doppelbesteuerungsabkommen zu regeln ist, Auskunft gibt; und schliesslich, dass wir klipp und klar sagen, dass wir nicht akzeptieren, dass man die Schweiz massregelt, solange es über
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englische und amerikanische Truststrukturen möglich ist, Vermögenswerte bzw. deren Eigentümer zu anonymisieren und zu vertuschen.
Der Bundesrat ist gefordert, international immer und immer wieder zu erklären, was der schweizerische Finanzplatz ist. Er ist gefordert zu erklären, dass die gleichen Regeln auch für die britischen Inseln und für die französischen und amerikanischen Marionettenstaaten gelten. Er ist gefordert zu erklären, dass eine rückwirkende Anwendung neuer Regeln nicht infrage kommt. Und schliesslich ist er gefordert zu erklären, dass ein automatischer Datenaustausch für unser Land nicht zur Diskussion steht und wir uns im Übrigen auch nicht in innerstaatliche Regeln hineinreden lassen.
Innerstaatlich sind diese Doppelbesteuerungsabkommen mit einer Unternehmenssteuerreform III zu koppeln, in welcher es vor allem um eine Stärkung der Attraktivität für Firmen unter den geänderten wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen geht.
Ich gebe mir Rechenschaft darüber, dass der Bundesrat sein Bestes gibt, aber vielleicht ist das heute eben nicht genug. Auf jeden Fall bitte ich Sie, Herr Bundespräsident, das Parlament möglichst rasch über Ihren Zeitplan zu unterrichten, auch was die Reihenfolge der Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen anbelangt. Ich bitte Sie, das Parlament vor allem auch darüber zu informieren, was in den direkten nachbarlichen Kontakten mit Deutschland und Frankreich über die Bühne geht, und in diesen Kontakten auch dafür zu sorgen, dass die Schweiz nicht mehr wie ein Tanzbär vorgeführt wird.
Ich bin überzeugt, dass es nur eines klaren Positionsbezugs von Frau Merkel, Herrn Sarkozy oder Herrn Brown bedürfte, um die wilde Jagd auf die Schweiz zu beenden und das auch den Indianern ennet dem grossen Teich klarzumachen.

Janiak Claude (S, BL): Die Debatte um das Bankgeheimnis und vor allem die Frage 2, die Herr Kollege Frick in seiner Interpellation gestellt hat, haben bei mir Überlegungen zur Frage ausgelöst, weshalb der Schutz der Privatsphäre stets mit dem Begriff "Geheimnis" in Verbindung gebracht wird und weshalb das Geheimnis und nicht der Schutz privater Daten und der Privatsphäre im Vordergrund steht.
Der Schutz der Privatsphäre ist zweifellos eine zentrale und eine der vornehmsten Aufgaben des liberalen Rechtsstaates. Sind die Probleme, die wir heute - UBS sei Dank - haben, nicht auch auf diese Wortwahl zurückzuführen? Weshalb die Geheimniskrämerei? Gemäss Wikipedia ist ein Geheimnis "eine Information oder ein soziales Handeln, deren oder dessen Kenntnis unter wenigen Geheimnisträgern bleibt". Wir reden also weniger von denen, die es zu schützen gilt, als von denjenigen, die der Geheimhaltungspflicht unterstehen beziehungsweise die Geheimhaltung in Anspruch nehmen.
Der Begriff "Geheimnis" führt schnell in mythische oder gar religiöse Bereiche. In diesem Kontext eines Mysteriums bezeichnet er ein Ereignis, das rational nicht erklärbar ist. Damit vernebelt er den Blick auf klare gesetzliche und für alle Betroffenen fassbare Regelungen so konkreter Themen wie Geld, Besitz oder Steuerpflicht, aber auch des Rechts darauf, dass private Daten geschützt sein müssen. Mythen machen realitätsblind. Die Mystifizierung ist in diesem Zusammenhang aber längst eingetreten. Denken Sie nur an die absurde Forderung, das Bankgeheimnis auf Verfassungsstufe zu befördern. Dieser Realitätsblindheit verdanken wir unter anderem die Tatsache, dass wir heute immer nur reagieren und viel Handlungsspielraum verloren haben.
Sie dürfen mir glauben, dass ich weiss, was es bedeutet, Geheimnisträger zu sein. Ich bin es als Anwalt, als Verwaltungsrat einer Kantonalbank und - nicht zuletzt - als Mitglied beispielsweise einer parlamentarischen Kommission oder der Geschäftsprüfungsdelegation. In allen Bereichen kann es aber auch Konstellationen geben, in welchen das Geheimnis durchbrochen wird und der Geheimnisträger von seiner Schweigepflicht entbunden wird; unter Umständen sogar gegen seinen Willen.
Jetzt besteht die Chance, nicht einfach Forderungen von aussen nachzugeben, sondern klare und für alle verständliche Regelungen zu schaffen. Dabei darf nicht die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung im Vordergrund stehen. Diese wird nun einmal von den wenigsten verstanden; Herr Kollege Frick hat das in seinem Votum zu Recht erwähnt. Ich bin überzeugt, dass es auch in der Schweiz immer weniger sind, die das verstehen. Viel wichtiger ist es sicherzustellen, dass kein unkontrollierter Datenaustausch stattfindet und somit der überwiegende Teil unserer Bevölkerung in seiner Privatsphäre geschützt bleibt.
Der Staat hat rechtsstaatlich korrekte Amts- und Rechtshilfeverfahren zu garantieren; diese Verfahren sind nicht einfach Selbstläufer. Auf Gesuche kann nur und erst dann eingetreten werden, wenn - wie bei anderen prozessualen Eingriffen - ein konkreter und begründeter Verdacht besteht, dass Gesetze, hier vorab Steuergesetze, verletzt worden sind. Unter diesen Voraussetzungen ist unsere Finanzindustrie weiterhin in der Lage, gegenüber allen wirklichen Steueroasen, aber auch gegenüber Schnüffelstaaten einen fassbaren Vorsprung zu wahren. Dazu braucht es kein Markten und Gezerre um Begriffe, wie die unsägliche Diskussion um die Unterscheidung zwischen grober und leichter Steuerhinterziehung beispielsweise, sondern ein speditives und konstruktives Zusammenwirken zwischen Politik und Finanzindustrie.
Ich bin Herrn Kollege Graber sehr dankbar für seine Ausführungen. Er hat meines Erachtens bis jetzt das Wichtigste gesagt, nämlich dass es auch darum geht, darauf hinzuweisen, wo die Stärken unseres Finanzplatzes sind. Unser Finanzplatz hat sehr viele Qualitäten. Sie lassen sich nicht einfach auf die sogenannten Vorteile des Bankgeheimnisses reduzieren.
Noch etwas: Wir betonen hier die Bedeutung des Schutzes der Privatsphäre. Ich habe den Eindruck, dass deren Bedeutung in anderen Bereichen bisweilen sehr schnell relativiert wird. Wie oft wird doch über den angeblich übertriebenen Datenschutz gejammert, etwa wenn es darum geht, Konsumverhalten nicht als etwas Privates zu verstehen oder die schützenswerten Daten einzugrenzen. Ich erwarte, dass diejenigen, die dem Schutz privater Daten und der Privatsphäre insgesamt hier zu Recht eine grosse Bedeutung beimessen, dies in anderen Bereichen auch tun werden. Denn unberechtigtes staatliches, aber auch privates Schnüffeln gehört ja leider immer noch - ja, immer mehr - zur Tagesordnung.

Inderkum Hansheiri (CEg, UR): Es kann nicht genug betont werden: Das Bankgeheimnis hat nichts zu tun mit einem totalen Abschotten des Bankkunden gegenüber allen und allem. Es ist im Grunde genommen nichts anderes als ein Berufsgeheimnis, ähnlich dem Arzt- und Anwaltsgeheimnis. Diese gelten ja bekanntlich auch nicht absolut.
Klar ist, dass das Bankgeheimnis auch mit der Steuerpflicht in einem Spannungsverhältnis, ja in einer Konfliktsituation steht. Wenn aber in der Schweiz unterschieden wird zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung, so entspricht dies nicht einfach einer untauglichen Differenzierung, ja gar einer arbiträren Gesetzgebung, sondern ist Ausdruck des Bildes, durch welches unser Staat mit Bezug auf den Menschen, der ihm gegenübersteht, generell und insbesondere auch bezüglich der Steuerpflicht geprägt ist. Der Staat mutet eben hierzulande den Steuerpflichtigen zu, dass sie von sich aus ihre Einkünfte und Vermögen deklarieren. Wenn sie dieser Pflicht überhaupt nicht oder nicht richtig nachkommen, so bleibt dies zwar nicht ungestraft. Wir wissen, dass auch Steuerhinterziehung strafbar ist, sogar massiv. Die Leute werden aber nicht gleich kriminalisiert. Das mögen all diejenigen bedenken, die auch innerstaatlich der Abschaffung dieser Differenzierung das Wort sprechen.
Nun ist klar, dass das Schweizer Bankgeheimnis durch die zunehmende Globalisierung und Internationalisierung eine neue Dimension und einen anderen Stellenwert erhalten hat. Und diese Situation hat sich natürlich durch die internationale Finanzkrise akzentuiert, die sich wie ein Flächenbrand in rasendem Tempo ausgebreitet hat, und
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selbstverständlich muss in diesem Zusammenhang auch das nicht akzeptable Verhalten der UBS in Amerika erwähnt werden. Dennoch ist in aller Deutlichkeit darauf hinzuweisen, dass die Differenzierung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug und die damit verbundenen Rechtsfolgen, bis anhin zumindest, durch entsprechende Steuerabkommen - und das sind ja bekanntlich Staatsverträge - völkerrechtlich abgesichert waren.
Dass die Staaten, zumal in der jetzigen Zeit, angesichts der massiven staatlichen Interventionsmittel, alles Interesse haben, dass die Vermögenswerte ihrer Steuerpflichtigen auch tatsächlich besteuert werden, ist verständlich. Es darf aber in diesem Zusammenhang ein Zweifaches nicht verschwiegen werden: Erstens haben einige dieser Länder schon seit längerer Zeit dem Staat zu viel zugemutet, und es kann nicht angehen, dass sie nun anderen Ländern ihre Hochsteuerpolitik aufoktroyieren wollen. Nach wie vor muss es einem Staat unbenommen sein, zu bestimmen, was und in welchem Ausmass Aufgabe des Staates ist und über wie viele Steuer- und Abgabeerträge er verfügen muss, damit diese Aufgaben erfüllt werden können. Zweitens - es wurde schon mehrfach gesagt - kann man sich des bestimmten Eindruckes gewiss nicht erwehren, dass es hier nicht nur um Ethos geht, sondern eben auch um knallharte Interessenwahrung bezüglich der eigenen Finanzplätze.
Aber, wie gesagt, das umschriebene Interesse dieser Länder ist grundsätzlich nachvollziehbar, und es ist durch verschiedene Verhaltensweisen auch nach aussen dokumentiert worden. Das schliesst aber natürlich nicht aus, dass zur Erreichung dieses Ziels die angemessenen Mechanismen und Mittel angewendet werden. Die Beziehungen zwischen den Staaten sind völkerrechtlich durch eine Reihe zentraler Rechte und Pflichten geregelt, im Wesentlichen durch die Uno-Charta und in der Friendly Relations Declaration aus dem Jahre 1970. Zu diesen Grundsätzen gehören insbesondere die Achtung der Souveränität der einzelnen Staaten, das Interventionsverbot und der Grundsatz der souveränen Gleichheit der Staaten, ungeachtet deren geografischer, wirtschaftlicher oder wie immer gearteter Grösse.
Die Art und Weise, wie sich einige Repräsentanten gewisser Staaten seit Tagen, Wochen und Monaten gegenüber unserem Land verhalten, ist nicht nur in höchstem Masse ungeziemend, ja unanständig - und fällt demzufolge auf diese Personen zurück -, sondern verletzt auch klar anerkannte diplomatische Gepflogenheiten und das Völkerrecht. Solche Verhaltensweisen - ich stimme da völlig mit anderen Kolleginnen und Kollegen überein - sind für die Schweiz schlicht nicht akzeptabel.
Es ist bedauerlich, dass es sich bei den Ländern, von denen die Angriffe vor allem ausgehen, auch um Staaten der EU geht, um Staaten zudem, bei denen die Schweiz bis heute davon ausgehen durfte, es würde sich um befreundete Staaten handeln. Den Repräsentanten dieser Länder darf die Frage ins Stammbuch geschrieben werden, was denn so hehre und schöne Worte im europäischen Verfassungsvertrag, wie beispielsweise "schöpfend aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas, aus dem sich die unverletzlichen und unveräusserlichen Rechte des Menschen sowie Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit als universelle Werte entwickelt haben" angesichts der Realitäten noch für einen Sinn haben. Die Frage drängt sich auf: Wo sind denn heute in diesen Staaten die Staatsmänner und Staatsfrauen vom Format eines Charles de Gaulle, eines Konrad Adenauer, eines Winston Churchill oder auch eines Helmut Schmidt?
Wir brauchen jetzt einen starken und einen geeinten Bundesrat; ich glaube, der Bundesrat ist auf der richtigen Linie. Wir brauchen aber auch eine starke Diplomatie, und da ist meines Erachtens die Aussenministerin gefordert. Denn unsere Aussenpolitik kann sich nicht in der Forderung nach Einhaltung der Menschenrechte erschöpfen, so wichtig diese auch sind. Aussenpolitik ist auch und in erster Linie Interessenpolitik, und die Interessen, die es zu wahren gilt, sind in erster Linie die Staatsziele gemäss Artikel 2 unserer Bundesverfassung.

Büttiker Rolf (RL, SO): Hoffnungslose Situationen gebe es nicht, solange man sie nicht als solche akzeptiere, sagte Churchill einmal. Ich frage mich, worum es in der Debatte, die wir heute führen, eigentlich geht. Es geht ja eigentlich nicht um das Bankgeheimnis, denn niemand fordert von uns die Abschaffung des Bankgeheimnisses. Unsere gesellschaftliche Grundordnung, wonach der Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern nicht in erster Linie Misstrauen, sondern Vertrauen entgegenbringt, müssen wir unbedingt beibehalten. Das ist das Zentrale. Darauf sind wir zu Recht stolz, und dies unterscheidet die Schweiz von vielen Staaten, die uns jetzt hier auf der Anklagebank sehen wollen.
Worum geht es also in der derzeitigen heftigen Kontroverse? Es geht schlichtweg darum, dass es Staaten gibt, die sich an der schweizerischen Ausgestaltung der internationalen Amts- und Rechtshilfe stören. Es ist ihr gutes Recht, wenn sie ihrem Ärger Ausdruck verleihen und von der Schweiz bei der Verfolgung von Steuersündern mehr Zusammenarbeit fordern. In diesem Bereich müssen wir, das muss ich sagen, auch gewisse selbstkritische Überlegungen anstellen, denn nicht alles, was da getan wurde, entspricht auch unseren Vorstellungen einer überzeugenden Geschäftstätigkeit. Der entscheidende Punkt für uns ist, wie wir auf solche Forderungen reagieren. Wenn man die Presse der letzten Tage anschaut, werden da Retorsionsmassnahmen gefordert. Dazu möchte ich nur einen Satz sagen: Auch wenn Politiker etwas Dummes sagen, bleibt es eine Dummheit.
Eigentlich ist es ganz einfach: Wir sprechen einerseits über das, was unsere ausländischen Partner stört, und suchen im Dialog Lösungen, wie wir es gewohnt sind, und andererseits bringen wir durchaus selbstbewusst aufs Tapet, was die Schweiz an ihren ausländischen Partnern stört. Wenn wir etwas geben, wollen wir auch etwas erhalten, das ist normale Politik, das ist Interessenpolitik, das ist auch Durchsetzung der Interessen.
Aber zuerst die zentrale Frage: Wie können wir bei der Zusammenarbeit, bei der Bekämpfung von Steuersündern, noch effizienter werden, zum Beispiel indem wir gemäss OECD-Standards auf Anfrage - und zwar nur auf begründete Anfrage - Amts- und Rechtshilfe leisten? Dies würde konkret bedeuten, dass die Schweiz den bisher gemachten Vorbehalt bei Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zu Steuerfragen aufgibt. Das heisst, dass wir in Zukunft begründete Anfragen beantworten.
Natürlich ist hier die zentrale Frage, die dann beantwortet werden muss, wie eine solche Begründung auszusehen hat. Es darf nicht sein, dass wir zu irgendwelchen "fishing expeditions" Hand bieten, bei denen aufs Geratewohl Tausende von Kundendaten verlangt werden, um vielleicht darunter allenfalls ein paar Steuersünder ausfindig zu machen. Das ist von mir aus gesehen nicht verhandelbar. Sicherzustellen, da bin ich mit Herrn Schwaller einig, wäre zudem das sogenannte Grandfathering, das heisst, dass eine neue Auskunftsregel nur für künftige Kunden gilt und nicht für bisherige.
Aber dann kommen - das ist für mich etwas Zentrales - unbedingt auch unsere eigenen Positionen und unsere eigenen Forderungen, die wir zu Recht stellen können, an die Reihe. Wenn ich die gegenwärtige Situation analysiere, kommt es mir vor, als ob die Schweiz in der Grundstrategie auf Status quo spielt, in der Fussballerstrasse würde man sagen: auf ein Null-zu-null-Resultat. Aber wir sind bei den ganzen Auseinandersetzungen jetzt in der Halbzeit, und wir sind im Rückstand, und das erfordert, Herr Bundespräsident, dass wir die ganze Sache auch etwas offensiver angehen, dass wir die ganze Sache auch unter dem Gesichtspunkt der Stärkung des Finanzplatzes sehen.
Wir haben in der Schweiz einen offenen Finanzplatz. Er ist offen und attraktiv, auch für alle ausländischen Konkurrenten. Ich möchte sagen, unser Finanzplatz ist offen wie ein Scheunentor. Nur ist es leider so, dass das auf den allermeisten Finanzplätzen der Welt nicht in gleicher Weise gilt. Die Schweizer Finanzdienstleister sind extrem eingeschränkt, wenn sie von der Schweiz aus im Ausland Kunden bedienen wollen. Es gibt Länder, in denen sich ein Schweizer Banker
AB 2009 S 223 / BO 2009 E 223
schon strafbar macht, wenn er jemandem auch nur seine Firmenvisitenkarte überreicht, von einer aktiven Kundenberatung ganz zu schweigen. Das sind Einschränkungen, die es Schweizer Banken fast verunmöglichen, ihr Know-how in der Vermögensverwaltung im Ausland aktiv anzubieten, ausser wenn sie, das ist klar, im Land selber eine Tochtergesellschaft gründen.
Ich frage mich heute: Warum kritisieren wird das nicht klar und deutlich? Warum fordern wir nicht, Herr Bundespräsident, einen besseren Marktzugang, beispielsweise in Deutschland, in Frankreich, in den USA oder wo auch immer?
Ich komme noch zu einem weiteren Punkt: Wenn ich so schaue, wer bei den G-20-Staaten ist und wer die Wortführerin dieser Organisation ist, dann sage ich als einfacher Schweizer Bürger: Ich erkenn' die Steuerliesel am Geläut! Wie wir wissen, hat die G-20 die OECD beauftragt, eine sogenannte schwarze Liste - was man darunter auch immer versteht - mit Steuersündern zu erstellen. Wenn man die Berichte der OECD oder den amerikanische Report von Senator Levin anschaut, den Ausgangspunkt mit den zwölf Doppelbesteuerungsabkommen, mit den weitgefassten Angaben, dann muss ich sagen: Kooperationsabkommen, das kann es einfach nicht sein! Zu den Listen, die ich da gesehen habe - ich habe gar nicht gewusst, dass es auf dem Globus so viele Inseln gibt -, muss ich sagen: Das sind "Taliban-Listen".
Ich frage mich nun - das wäre die Strategie der Schweiz, den Spiess umzudrehen -: Warum kann die Schweiz als Mitglied der OECD nicht auch offensiv der OECD einen Auftrag geben? Das habe ich vorhin mit der offensiven Ausrichtung gemeint. Wenn die G-20 das kann, kann das die Schweiz auch. Nicht nur zu den Steuergesetzen, sondern auch zu den Steuerpraktiken, Herr Bundespräsident, wäre einmal eine Untersuchung in der OECD zu machen. Es müsste eine Untersuchung sein, die diesen Namen auch verdient und dann eben alles ausleuchtet, was an Steuerpraktiken so kreucht und fleucht: wenn etwa z. B. erstens die Steuersubjekte nicht nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit besteuert werden; wenn zweitens Steuerbefreiungen vorliegen - das wäre eine interessante Geschichte -, die zu Wettbewerbsverzerrungen führen, und es wegen dem Tatbestand der Steuerbefreiung keine genauen Untersuchungen gibt; wenn drittens mit gewissen organisatorischen Firmenstrukturen weltweit Steueroptimierungen vorgenommen werden; oder wenn viertens dank gewissen föderalistischen Steuerstrukturen eines Landes effektiv Steuerschlupflöcher bestehen.
Hier hätte die Schweiz einen Hebel. Sie hätte einen Angriffspunkt, Sie hätte einen Ansatzpunkt, um die ganzen Dinge einmal auszuleuchten. Herr Bundespräsident, ich möchte Sie eigentlich auffordern, in der OECD aktiv und offensiv zu verlangen, dass wir einmal einerseits über die Steuergesetze und andererseits über die Steuerpraktiken unserer Konkurrenten auf dem Finanzplatz eine Übersicht erhalten.
Es geht hier nicht um das Bankgeheimnis - das macht uns gar niemand streitig, und das wollen wir auch unbedingt behalten -, wir wollen vielmehr die Wettbewerbsfähigkeit unseres Finanzplatzes verbessern. Der internationale Konkurrenzkampf wird mit harten Bandagen geführt. Auch wenn der Finanzplatz Schweiz mit seinem Know-how, seiner Stabilität und seiner Verlässlichkeit gut dasteht, möchte ich Ihnen heute auch zu bedenken geben, was man in den letzten Jahren vielleicht nicht wahrgenommen hat: Der Finanzplatz Schweiz hat in den vergangenen zwanzig Jahren trotz guter Resultate - vielleicht trügerisch guter Resultate - im internationalen Wettbewerb kontinuierlich Marktanteile verloren, auch im Vermögensverwaltungsgeschäft, der eigentlichen Trumpfdisziplin des Finanzplatzes.
Dies spricht umso mehr dafür, dass wir eine Strategie entwickeln, um diesen Finanzplatz zu stärken. Wie können wir als Politiker die Wettbewerbsfähigkeit verbessern? Indem wir internationale Hindernisse aus dem Weg räumen helfen, zum Beispiel mit einer verbesserten Amts- und Rechtshilfe; indem wir klare Forderungen für besseren Marktzugang im Ausland stellen und natürlich auch, indem wir eine Untersuchung über die Steuerpraktiken unserer Konkurrenten verlangen - eine Untersuchung allerdings, die diesen Namen auch verdient, die nicht einfach mit schwarzen Listen daherkommt, die nur auf rein politischen Interessen beruhen.

Germann Hannes (V, SH): Zunächst möchte ich meiner Enttäuschung Ausdruck geben; Enttäuschung deshalb, weil wir es nicht geschafft haben, die Leistungsfähigkeit unseres Landes mit einem raschen Amtshilfeverfahren unter Beweis zu stellen. Wir hätten den Tatbeweis der Kooperationsbereitschaft für solche Fälle auch gleich erbringen und damit die Aussage machen können, dass wir nicht Hort von Steuerbetrügern sein wollen und dürfen. Wir hätten auch drei Irrtümer ausräumen können, wie sie Professor Geiger zitiert hat: Erstens ist das Bankkundengeheimnis nicht für die Banken und den Finanzplatz geschaffen worden; zweitens dient das Bankkundengeheimnis nicht dem Schutz fehlbarer Kunden vor der Verfolgung bei Steuerdelikten; und drittens schliesslich steht die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug nicht im Dienste des Bankkundengeheimnisses und damit auch nicht im Dienste von Banken und Finanzplatz.
Nun ja, Sie wissen, es ist anders gekommen, wir konnten die Message, dass das Bankkundengeheimnis ausschliesslich den Bankkunden und dessen Privatsphäre schützt, nicht an die Welt weitergeben. Schade - dieses Versäumnis muss der Bundesrat zu einem grossen Teil auf seine Kappe nehmen. Frau Fetz hat es gesagt: Er hat reagiert, statt zu agieren. Er ist immer einen Schritt zu spät gekommen, und das hat zu einem Vertrauensverlust geführt, der für unser Land schwer wiegt. Die Kunden, die unserem Finanzplatz vertraut haben, sind verraten worden. Ausländische Kunden sind um ihr garantiertes Recht geprellt worden - und das im Rechtsstaat Schweiz! Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Das ist für mich nur schwer nachvollziehbar. Ich finde es auch traurig, dass wir es nicht geschafft haben, diesen Vertrauensverlust zu vermeiden. Wir haben sogar die doppelte Strafbarkeit preisgegeben, die wir noch bis vor einigen Wochen beschworen haben, zumindest mit den siebzig Staaten, mit denen wir Doppelbesteuerungsabkommen haben. Das ist jetzt der Preis, den wir für dieses Versäumnis zahlen.
Kollege Frick hat den Wirtschaftskrieg geschildert, der tobt. Ich glaube, sein Votum ist in die richtige Richtung gegangen. Man könnte auch sagen, es ist Machtpolitik oder ein Machtpoker, der abläuft, aber die Kriegsrhetorik, wie sie namentlich von deutscher Seite verwendet worden ist, ist wirklich unsäglich. Diese Rhetorik sollten wir unsererseits nicht kopieren, aber wir sollten uns dagegen wehren, dass sich die OECD für solche Übungen missbrauchen lässt. Das ist genügend ausgeführt worden.
Wissen Sie, diese Kriegsrhetorik - das dürfte man schon einmal sagen - impliziert jetzt, dass das Bankkundengeheimnis oder die Finanzplätze Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich - das nämlich auch dazugehört - oder andere Staaten schuld seien an der Finanzkrise. Nein, nein, wir wissen, woher sie gekommen ist und wo sie ausgelöst worden ist. Wie gesagt, die Sündenböcke sind gesucht und gefunden worden, und das erinnert mich einfach an die Ursprünge des Bankkundengeheimnisses. Es stammt aus den Dreissigerjahren des letzten Jahrhunderts, und es hat sich damals insofern als segensreich erwiesen, als es den Zugriff nicht mehr demokratischer Staaten auf beliebige Konten ihrer Bürger mit verhindert hat.
Die Schweiz hat die erste richtige Schlacht verloren, noch bevor sie eigentlich begonnen hat. Der Bundesrat hat sich entschieden aufzugeben, bevor der Angriff überhaupt erfolgt ist. Ja, Drohgebärden sind angesprochen worden: Die USA mit Staaten wie Delaware, Steuerhöllen wie Deutschland und Frankreich, Grossbritannien mit seinen Kanalinseln und anderen - Kronjuwelen, hätte ich fast gesagt - Kronkolonien und mit undurchsichtigen Trustkonstruktionen, die halten uns den Spiegel vor. Man könnte fast von den vereinigten Heuchlern sprechen. Der Bundesrat hat das weisse Fähnchen hochgehalten, und Herr Bundesrat Merz wird in
AB 2009 S 224 / BO 2009 E 224
der "NZZ" vom 14./15. März zitiert: "Wir sind jetzt aus der Schusslinie."
Ja, wenn ich das glauben könnte, Herr Bundespräsident Merz, dann wäre ich halbwegs beruhigt, weil ich denke, dass wir mit dem, was angeboten worden ist, leben könnten. Aber ich muss sagen: Wer den Angriff eines Gegners einfach so zulässt, den Angriff erfolgreich verlaufen lässt, ohne dass der Gegner auch ein Opfer bringen muss, der weckt natürlich Appetit auf mehr, auf mehr Zugeständnisse. Wo soll das enden? Steinbrück und Co. haben es x-mal wiederholt: Es soll im automatischen Informationsaustausch enden, das ist das Endziel.
Ich sage Ihnen, wie es in Deutschland aussieht: Das Bankkundengeheimnis verpflichtet die Banken auf vertraglicher Ebene - nicht wie bei uns auf gesetzlicher oder wie in Österreich auf Verfassungsebene -, nur auf vertraglicher Ebene zu einem gewissen Schutz ihrer Kunden. Nun hat aber Deutschland auf der Suche nach hinterzogenen Steuergeldern im Zuge der Einführung des Zinsabschlags das Bankkundengeheimnis gelockert und mit der Einführung eines Kontenabrufverfahrens weiter geschwächt. Hier bekommt der Staat doch de facto Einblick in alle Kontenbewegungen. Die Frage ist, ob wir dieses System wirklich wollen. Darauf läuft es nämlich wie gesagt hinaus.
Erlauben Sie mir, noch ein kleines Schlüsselerlebnis zu schildern, das sich am letzten Freitag zugetragen hat: Wir hatten in unserer Bank die internen Revisoren vor Ort. Ich war als Vertreter des Audit-Ausschusses dort; wir befassen uns mit den Standards, mit der Umsetzung der Gesetzgebung bzw. der Weisungen der Finma. Wir hatten beim Protokollieren dessen, was die Kunden gegenüber der Bank sagen, Verbesserungsbedarf festgestellt. Wissen Sie, wie die Empfehlung unserer internen Revisionsstelle lautet? Wir sollten diese Gespräche doch aufnehmen, bei gewissen Instituten sei das gang und gäbe. Das heisst also Aufzeichnung aller Kundengespräche!
Stellen Sie sich nun vor, dass sich die Deutschen irgendwann doch durchsetzen; dann kommen die Abrufverfahren, es kommt der freie Zugriff auf alles und jedes - da frage ich mich wirklich, wie weit wir es gebracht haben. Wir müssen uns fragen: Wollen wir das? Nein, wir wollen es nicht. Aber die Frage ist, wie wir derartige Tendenzen aufhalten können. Das sind Tendenzen von Spitzelstaaten, Tendenzen, die einer freien Demokratie mit mündigen und verantwortungsbewussten Bürgern unwürdig sind.
Darum sollten wir eine offensive Strategie fahren, wie zuletzt auch Kollege Büttiker und andere gesagt haben, und zwar eine kontrollierte Offensivstrategie. Wir können nicht einfach blindlings die Ausweitung der Amtshilfe rund um die Welt anbieten, wie es unsere Aussenministerin in Aussicht gestellt hat. Wir müssen Gegenleistungen einfordern, und dies hart. Wir müssen nachher auch Gegenrecht halten; das ist via Doppelbesteuerungsabkommen durchaus möglich. Hier wären wir also auf dem richtigen Weg. Das Einfordern und die Verträge sind aber nur eines; man muss nachher auch schauen, dass sie wirklich eingehalten werden, und das sind zweierlei Paar Schuhe. Auch die Rechtsstaatlichkeit muss gewährleistet sein. Ich meine, das sollte man in der freien Welt nach wie vor einfordern können. Ich frage mich, wenn internationale Verträge und Abkommen nicht mehr eingehalten werden, was diese Verhandlungen am Schluss wert sind.
Kurz und gut: Wir tun gut daran, uns auf die Stärken unseres Finanzplatzes zu besinnen. Wir tun gut daran, diese Stärken auch aktiv und selbstbewusst in die Staatengemeinschaft einzubringen, das haben wir bis jetzt vielleicht zu wenig getan. Ich bin für alle Lösungen offen, die einer Stärkung und gedeihlichen Entwicklung unseres Finanzplatzes dienen, und ich werde jegliche Lösungen bekämpfen, die eine Schwächung des Finanzplatzes Schweiz und der Rechte der Menschen, die in diesem Land leben, mit sich bringen.

Jenny This (V, GL): Etwas ist sicher: Unser Herr Bundespräsident ist nicht zu beneiden. Was er auch immer entscheiden wird, es wird Leute geben, die das kritisieren werden. Aber etwas will mir im Zusammenhang mit dem Bankkundengeheimnis nicht einleuchten: Sie wissen alle, dass es je nach Vermögenssituation relativ schwierig ist, 100 000 Franken bei einer Bank abzuholen. Aber noch viel schwieriger ist es, 100 000 Franken zu bringen. Was heisst das? Gelder, deren Herkunft sich nicht lückenlos dokumentieren lässt, müssen die Banken wegen des sehr, sehr strengen schweizerischen Geldwäschereigesetzes abweisen. Von involvierten Bankern weiss ich nun, dass diese Gelder auch sehr oft von Bankinstituten aus Staaten kommen, die uns jetzt am härtesten geisseln, und das erstaunt nun wirklich. Schweizer Banken müssen also sehr oft neue Kunden ablehnen, weil auch bezüglich wirtschaftlicher Berechtigungen keine befriedigenden Antworten zu erhalten sind. Erstaunlich ist jedoch der Umstand, dass es tatsächlich vor allem aggressive Länder wie die USA oder England sind, die solche Bankbeziehungen zulassen; das betrifft also die Schweiz viel weniger als diese aggressiven Länder. Angesichts dieser Realitäten ist doch klar, dass das Hauptziel dieser Staaten nur darin liegt, den Schutz des eigenen Vermögensverwaltungsgeschäftes zu fördern.
Kollege Briner hat es zwar angetönt, wir seien nicht im Krieg - tatsächlich nicht! -, aber heute habe ich den Eindruck, dass wir im Wirtschaftskrieg sind. Es geht um namhafte Interessen, und es ist logisch, dass nicht nur jeder Unternehmer das macht, was ihm nützt, sondern auch jeder Staat. Dabei lässt man sogar wieder den Wilden Westen hochleben: Man bläst zur Jagd auf die vielgehassten Indianer - in unserem Fall sind das leider wir Schweizer. Offenbar sind gewisse Minister bei der Lektüre von Karl May steckengeblieben und haben das verinnerlicht. Wahrlich, wahrlich, Herr Bundespräsident, das sind dann hehre Aussichten für erspriessliche Verhandlungen! Dabei sollte mittlerweile bekannt sein, dass vor allem die grossen Industriestaaten keine Gewähr über die Herkunft der Gelder bieten können.
Auf jeden Fall - da sind wir uns ja einig - sollte möglichst schnell nach Lösungen gesucht werden. Der momentane Zustand ist für die UBS kein Zustand. Eine Bank, die vor allem auf Vertrauen angewiesen ist, kann mit einer Klage, die sistiert ist und in 18 Monaten wieder aus der Schublade gezogen wird, nicht existieren. Also müssen Lösungen gesucht werden, die ein vernünftiges Geschäftsgebaren zulassen. Die Interessen der laut schreienden und stark überschuldeten Länder wie Frankreich, Deutschland und den USA sind klar: Sie wollen unseren Finanzplatz schwächen. Das wurde mehrmals gesagt. Auch Kollege Frick hat eindrücklich darauf hingewiesen. Die Legitimation der G-20 hingegen, mit schwarzen Listen zu drohen, ist nun wirklich mehr als fraglich.
Noch vorletzte Woche hat der Bundesrat verlauten lassen, er stehe zum Bankkundengeheimnis. Ich gehe davon aus, das tue er heute noch. Nun, sein Stehvermögen gegen aussen hielt dann nur eine Woche an. Ich weiss, man muss das differenziert betrachten, aber es gibt hier Erklärungsbedarf. Trotzdem meine Frage: War dieser Entscheid die Folge von überlegtem Handeln, oder war das ein Entscheid der Angst, weil tatsächlich eine erpresserische Haltung vorliegt? Die Frage stellt sich nun tatsächlich: Sind wir mit dem Entscheid des Bundesrates nun aus dem Schneider oder eben nicht? Diese Frage beschäftigt nicht nur uns im Parlament. Das geht viel, viel weiter. Gerne hoffe ich, dass unser Herr Bundespräsident auf diese Frage eine Antwort geben kann, auch wenn es in der jetzigen Situation relativ schwierig ist.

Recordon Luc (G, VD): A trois jours près, je fêtais un anniversaire et vous le fêtiez avec moi: le 20 mars de l'année dernière, j'avais l'honneur de déposer devant ce conseil un postulat sur l'avenir de la place financière suisse (08.3188). A vrai dire, je n'ai pas vraiment envie de chanter "Happy birthday" avec vous.
Mais j'aurais apprécié tout de même que l'on considère ce postulat avec un peu moins de désinvolture et de sentiment qu'il était hors du temps, car les premiers signes se faisaient jour à ce moment-là selon lesquels notre système financier donnait lieu à de sérieuses inquiétudes et manifestait de
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sérieux craquements. A ce moment-là, il était encore possible d'envisager une position offensive, une solution dans laquelle nous aurions eu l'initiative, à l'instar de ce que Messieurs Germann et Büttiker ont souligné.
La question se pose aujourd'hui de savoir si nous pouvons faire cela, parce que j'entends avec tout de même un peu d'inquiétude le nombre d'entre nous qui s'expriment avec une certaine ingénuité sur ce que nous devrions demander, exiger, ne lâcher en aucun cas; et je trouve qu'il y a relativement peu de gens réalistes, parmi les orateurs de ce matin, pour se dire que nous sommes dans une situation où il est extrêmement difficile d'exiger et de ne pas lâcher. Peut-être n'avons-nous pas tout à fait le dos au mur parce que la décision prise par le Conseil fédéral la semaine dernière nous a permis d'obtenir un peu d'air. Mais, tout de même, si vous comparez notre position de négociation à ce qu'elle était il y a une année, elle s'est détériorée de manière considérable. On peut bien sûr montrer les biceps, mais nous sommes ce que nous sommes.
Nous avons été assez rusés, depuis la Deuxième Guerre mondiale - et peut-être même déjà pendant la Deuxième Guerre mondiale -, dans nos rapports avec les autres pays, mais peut-être un peu trop rusés, un peu trop mariolles. On a un peu trop tiré sur la corde, tout de même. Alors les autres commencent à en avoir assez.
Je ne dis pas cela pour accepter les propos ignobles d'un certain ministre allemand qui nous rappelle par trop la période brune de son pays, mais tout de même, il faut se poser la question de notre position stratégique et tactique. J'ai l'impression qu'à ce sujet, on n'a pas vraiment réfléchi sur un terme assez long. Monsieur Burkhalter disait tout à l'heure qu'il fallait être capable, simultanément, "de voir loin et de commander court". J'ai un peu l'impression que, depuis une année, on voit court et qu'on commande loin. Il s'agit maintenant de changer cela!
Voyez-vous, une stratégie de contre-attaque doit vraiment être mise sur pied pour que le secret bancaire ait quelque chance de pouvoir subsister dans ce qu'il a de valable - et il a quelque chose de valable - et qu'il soit vraiment un élément de protection de la personnalité; cette personnalité que, nous, législateur, ne respectons pas toujours trop non plus, cette personnalité, cette protection des données dont nous faisons un peu bon marché. Il est certainement important d'éviter que votre bailleur, votre employeur, votre voisin ou n'importe quel indiscret ou petit curieux puisse aller regarder votre compte bancaire.
Il est en revanche assez légitime que le fisc puisse au besoin, s'il est intéressé, demander qu'on lui communique les opérations pertinentes. Ce n'est d'ailleurs pas si simple parce que, dans nombre de pays étrangers, si vous ouvrez le secret bancaire sur le plan fiscal, vous risquez évidemment des opérations obliques assez dangereuses. En effet, le fisc étranger pourrait communiquer à d'autres services du pays concerné, qui n'ont rien à en savoir, même à des particuliers, des éléments importants pour la personnalité économique en cause. Ces opérations obliques doivent être évitées. En cela le secret bancaire vis-à-vis de l'étranger a son sens.
J'en appelle notamment à Monsieur le représentant du gouvernement ici présent pour que nous soyons très stricts, dans la mesure où nous le pourrons, avec les pays étrangers lorsqu'il s'agira d'instaurer une sorte de principe de spécialité, c'est-à-dire que ce que nous communiquerons dans le domaine fiscal doit rester dans le domaine fiscal ou éventuellement servir au domaine pénal. Jusqu'à maintenant, le principe de spécialité servait dans l'entraide judiciaire en matière pénale. Il faudra certainement l'étendre au domaine fiscal pénal, si je puis dire. Mais pour le reste, le principe de spécialité doit demeurer, c'est important.
Maintenant, pour en revenir à notre stratégie et à des éléments plus tactiques, que n'avons-nous pas encore commencé à mener une campagne multilatérale et médiatique? Et il appartient à tous de la mener sur un plan international. Nous réagissons faiblement.
Doit-on répéter ici le nombre de gueuseries qui peuvent être reprochées à nombre d'Etats étrangers parmi nos principaux contempteurs? Disons-le: les comptes anonymes aux Etats-Unis - cela a été rappelé tout à l'heure -, les pratiques faibles en matière de lutte contre le blanchiment, les résidents non domiciliés, le système du trust, les privilèges de certaines entreprises, la tolérance des voyageurs fiscaux, il y a nombre d'éléments dans lesquels nous sommes bien meilleurs, nous sommes même bons, et où les autres sont mauvais en matière d'éthique financière. Et nous n'avons pas été capables, nous n'avons même pas essayé jusqu'ici de renverser le char et de montrer où nous sommes bons et où les autres sont mauvais.
Dois-je vous donner la liste des paradis fiscaux, à l'instar de ce conseiller fiscal français, un avocat parisien, qui avait décidé il y a une quinzaine d'années de venir s'établir en Suisse parce que c'était la meilleure solution à tous égards pour lui, notamment en tant qu'optimisateur fiscal pour lui et pour ses clients, et qui a édité un charmant ouvrage intitulé "Le guide des paradis fiscaux", paru en 1993 quant à sa seconde édition? Ce charmant monsieur - qui est un ennemi juré de l'impôt sur le revenu - faisait commencer son guide par la citation suivante: "L'impôt est l'opération qui consiste à couper la queue d'un chien pour la lui donner à manger, tout en gardant la moitié au motif qu'il n'aurait pas trouvé l'idée tout seul."
Ce charmant monsieur a fait une liste absolument édifiante et probablement non exhaustive à ce jour du nombre de paradis fiscaux: ceux des personnes physiques, ceux des personnes morales, les paradis fiscaux mixtes, les paradis fiscaux des personnes morales spécialisées et encore d'autres types de paradis fiscaux. Ce charmant ouvrage comporte 425 pages et énumère - je vous en donne la liste parce que cela va assez vite - comme principaux pays: Andorre, le canton de Vaud - tiens donc! -, Campione d'Italia, l'Irlande, Monaco, la Polynésie française - mais oui, un territoire d'un des pays qui nous attaquent le plus durement -, Aruba, Bahreïn - un concurrent bien connu -, Jersey, Guernesey - salutations à Sa Majesté! -, Gibraltar, Hong-Kong, les îles Vierges britanniques, le Liberia, le Liechtenstein, l'île de Man, Nauru - avec le dérèglement climatique, on n'en parlera bientôt plus -, Panama, les îles Bahamas, les Bermudes, les îles Caïmans, Chypre - mais oui, un membre de l'Union européenne aussi -, le Costa Rica, Turks et Caicos, de nouveau sous un autre angle l'Irlande, le Luxembourg, Monaco, les Pays-Bas - voyez-vous cela! -, les Antilles néerlandaises - or donc! -, et il y en a bien d'autres.
Je pense que, dans ce contexte-là, nous avons suffisamment d'éléments pour nous dire que nous pouvons passer à l'offensive. Si nous sommes capables de dire à tous: "Oui, certes, nous avons des concessions à faire" - nous ne les définissons pas d'avance, c'est le b.a.-ba d'une stratégie de négociations - "mais vous venez à une table générale de négociations où l'on discute, sous la forme d'états généraux de l'éthique financière, des concessions que tout le monde fait et doit faire." Alors de deux choses l'une, si cela se fait: ou bien le résultat sera que les autres ne voudront pas faire de concessions, mais qu'ils seront beaucoup plus mal à l'aise vis-à-vis de leur opinion publique et de l'opinion publique mondiale d'en exiger de trop importantes de nous; ou bien alors des concessions importantes se font - et c'est tant mieux pour l'éthique financière -, mais elles se font de manière à ce que nous ne soyons pas stupidement les seules victimes d'une concurrence acharnée dans ce qui est avant tout - il ne faut pas se le cacher, et cela a été dit et redit à juste titre ce matin - une guerre économique beaucoup plus qu'une guerre éthique.

Stähelin Philipp (CEg, TG): Ich beschränke mich - zur Abwechslung, bin ich versucht zu sagen - mit meinem Votum auf einen Einzelaspekt, ich halte mich kurz. Es geht aber um einen Einzelaspekt, der in den Auseinandersetzungen um unseren Finanzplatz und dessen Zukunft eine zunehmend wichtigere Rolle zu spielen scheint. Ich spreche vom Verhältnis der Schweiz zur OECD. Diese Organisation hat in der
AB 2009 S 226 / BO 2009 E 226
Vergangenheit eine durchaus wertvolle Rolle gespielt. Sie hat mit aufschlussreichen Grundlagenarbeiten der Entwicklung von Wirtschaft und Markt weltweit gedient, und sie hat den Austausch weiterführender Ideen und Einsichten durchaus gefördert.
Auch das OECD-Musterabkommen zur Behandlung von Einkommen und Vermögen, so der Titel - es geht etwa um die Besteuerung -, hat durchaus Qualitäten, dies sogar inklusive dessen Artikel 26, von dem zurzeit männiglich spricht. Wir haben uns in der Aussenpolitischen Kommission vor zwei, drei Jahren, bei einer Sichtung der Doppelbesteuerungsabkommen unseres Landes und unserer Praxis, intensiv damit befasst. Wir haben übrigens schon damals den Vorbehalt zu Artikel 26 durchaus kritisch betrachtet, sind dann aber - heute muss man sagen: noch - zur Auffassung gekommen, dass unsere Regelung der Amts- und Rechtshilfe vertretbar sei.
Insgesamt - ich betone das noch einmal - haben wir das Musterabkommen immer wieder als Richtschnur für unsere Doppelbesteuerungsabkommen genommen. Wir sind nicht überall an diese OECD-Standards herangekommen, aber immerhin: Insgesamt haben wir uns danach gerichtet und uns daran orientiert. Wir haben dieses Musterabkommen, wie andere Arbeiten der OECD auch, als für uns durchaus wertvoll angesehen.
Bei den Vorgängen der letzten Wochen spielt die OECD nun aber eine Rolle, welche in meinen Augen dringend geklärt werden muss, welche unser Verhältnis zur OECD auch zu belasten droht. Offenbar ohne Rücksprache und ohne Einbezug unseres Landes werden wir auf die Schandbank gesetzt, wir werden weder sauber informiert noch können wir uns äussern. So scheint die ganze Geschichte zu sein. Die Aktion erfolgt offenbar auf Druck und auf Antrag sogenannt befreundeter Nachbarländer. Auch diese Bezeichnung, freundlichst hin und her gebraucht - wir sagen das ja selbst auch -, ist wohl zu hinterfragen. Aber lassen wir dieses Thema einmal ruhen. Hingegen müssen wir doch wissen, was sich wirklich innerhalb der OECD und deren Sekretariat und mit anderen Mitgliedländern abgespielt hat, ob dieses Verhalten des OECD-Sekretariates rechtens war, wie das künftig unsere Rolle in der OECD beeinflusst, ob die bisherigen Spielregeln weiter gelten oder nicht. Wir müssen dieses Verhältnis klären, und wir brauchen dazu die offene Mitwirkung der OECD selbst. Bis anhin ist, so höre ich, die Bereitschaft des OECD-Sekretariates hierzu minim - kein Wunder: Die Schweiz reagiert selbst auf jeden Druck, übt aber selbst kaum je solchen Druck aus.
Der Bundesrat darf sich nun hier aber nicht einfach abspeisen lassen. Wir wollen zwar durchaus - dies ist meine Meinung, und sie deckt sich nicht mit jener des Interpellanten; wir haben das heute Morgen gehört - bei der OECD weiter dabeisein. Ich betone noch einmal, in meinen Augen hat sie in der Vergangenheit immer gute Arbeit geleistet. Gerade deshalb aber darf diese Missstimmung, die wir heute erleben, nicht bestehen bleiben. Wir müssen wissen, wo unser Verhältnis zur OECD angelangt ist. Ich beantrage dem Bundesrat gerade aus diesem Grunde, bis zur Klärung und Offenlegung der Abläufe in der OECD die finanziellen Beiträge der Schweiz an diese Organisation zu sistieren. Das haben wir noch selten bis gar nie gemacht, aber wir können uns auch einmal als lernfähig erweisen. Erfahrungsgemäss hilft das eben rasch einmal weiter.
Zu diesen finanziellen Beiträgen: Wir gehören bei der OECD wie bei wohl fast allen internationalen Organisation, denen wir angehören, zu den zwanzig grössten Zahlern. Trotzdem steht heute kaum jemand zu uns. Die Zahl Zwanzig tönt nachgerade vertraut. Zu den G-20 werden wir schon gar nicht vorgelassen. Offenbar gelten hier andere Kriterien als bei den Beitragszahlungen. Zwar tönt in meinen Ohren das G, die Grossen, ohnehin eher garstig. Grösse und Macht sollen offenbar entscheidend sein, und die Kleinen haben dann zu kuschen. Aber wenn dem so ist, dann bitte wenigstens konsequent! Dass wir zwar vor der Türe zu bleiben, aber trotzdem mehr zu zahlen haben als solche drinnen am Tisch, muss auf die Traktandenliste unserer sogenannten Partnerschaften. Mit Muskelspiel, Herr Recordon, hat das wenig zu tun, aber offenbar spielen wir selber solche Trümpfe schon gar nicht mehr aus. Die leisen Töne, wir erleben es zurzeit, haben sich offensichtlich nicht bewährt. Ich bitte den Bundesrat, die Tonlage zu ändern.

Fetz Anita (S, BS): Ich beziehe mich jetzt auf die Zukunft des Finanzplatzes und auf die Strategie. Zuerst einmal möchte ich für die wirklich interessante und ausserordentlich spannende Debatte danken. Ich habe viel daraus gelernt. Ich erlaube mir jetzt, noch ein paar Bemerkungen anzufügen. Mit Ihrem Ordnungsantrag haben Sie bewirkt, dass ich heute zweimal reden muss, aber das ist, glaube ich, nicht weiter schlimm.
Eine Vorbemerkung: Ich habe vorhin lange zugehört, und ich habe viele internationale Zeitungen gelesen. Ich muss Ihnen ganz offen sagen: Mir scheint in dieser Finanzplatzfrage doch etwas zu viel testosterongesteuerte Kriegsrhetorik im globalisierten Raum zu stehen. Ich plädiere für etwas mehr Gelassenheit und, was die Schweiz betrifft, vor allem für Präzision in der rechtlichen Sachlage.
Dazu möchte ich mich anhand der Interpellation Frick äussern. Mich interessieren nämlich die schweren Steuerwiderhandlungen bei den direkten Steuern, die Kollege Frick in Ziffer 4 seiner Interpellation anspricht. Das sind nach meinem Verständnis einerseits Fälle von Steuerbetrug und andererseits Fälle von fortgesetzter Hinterziehung grosser Steuerbeträge. Ich glaube, da sind wir uns einig. Ich habe mich letzte Woche im Departement nach den entsprechenden Zahlen erkundigt. Das war hochinteressant.
Das Resultat ist aus meiner Sicht niederschmetternd. Pro Jahr gab es zwischen 2006 und 2008 je drei erledigte Fälle von schwerer Steuerwiderhandlung. Alle Fälle betrafen Steuerbetrug, kein einziger Fall betraf eine fortgesetzte Steuerhinterziehung, eine Hinterziehung grosser Steuerbeträge - kein einziger Fall. Ich glaube nicht, dass unser Bundespräsident solche Verfahren verhindert hätte, denn in seiner Funktion als Vorsteher des Finanzdepartementes darf oder muss er sogar auf der Basis von Artikel 190 DGB zuerst die Zustimmung geben, wenn Steuerdelikte vertieft überprüft werden sollen. Das ist ein brisanter Punkt, um den wir uns kümmern müssen.
Ich muss feststellen, dass die Ziffer 4b der Interpellation Frick sehr gut klingt: Nur bei begründetem und klar dargelegtem Verdacht auf schwere Steuerwiderhandlungen soll die Amts- und Rechtshilfe gewährt werden dürfen. Ja, klar! So pauschal formuliert, sagen wir zu dem alle Ja, in der Sache jedoch muss man präziser werden, gründlicher nachdenken und gründlicher schauen, sonst bringt uns das nämlich keinen Millimeter weiter. Ich erinnere daran, dass der Bundesrat bisher immer gesagt hat, im vergangenen Jahr habe es genau zwei Gesuche um Amts- und Rechtshilfe aus der EU in Sachen Steuerbetrug gegeben - zwei Fälle. Da hatten wir mit den drei grossen abgeschlossenen Steuerbetrugsverfahren ja fast schon atemberaubend viele Fälle in der Schweiz selbst. Aber eben, wegen fortgesetzter Steuerhinterziehung, wegen der Hinterziehung grosser Steuerbeträge, hatten wir - ausser Sie korrigieren mich noch, Herr Bundespräsident - in unserem Land nicht ein einziges Verfahren nach Artikel 190 DBG.
Weil das der brisante Punkt ist, erlaube ich mir, Ihnen Absatz 1 dieses Artikels hier zu zitieren: "Besteht der begründete Verdacht, dass schwere Steuerwiderhandlungen begangen wurden oder dass zu solchen Beihilfe geleistet oder angestiftet wurde, so kann der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes die Eidgenössische Steuerverwaltung ermächtigen, in Zusammenarbeit mit den kantonalen Steuerverwaltungen eine Untersuchung durchzuführen."
Was die dringliche Interpellation Frick in Ziffer 4b vorschlägt, ist also offensichtlich untauglich, solange wir in der Schweiz nicht einmal die Rechtsmittel ausschöpfen, die wir hätten. Wie so oft, wie mir scheint, haben wir genügend Rechtsmittel - man muss sie allerdings auch anwenden; Artikel 190 DBG muss man auch anwenden. Ich muss an dieser Stelle
AB 2009 S 227 / BO 2009 E 227
auch sagen, dass ich Mühe habe, Steuerhinterziehung als etwas zu verstehen, bei dem ein besonderes Vertrauen des Staates gegenüber dem Bürger angezeigt ist. Das ist für mich dieselbe hilflose Argumentation wie bei der Ordonnanzwaffe, wo auch nur noch mit dem Vertrauen argumentiert wird, um überholte Positionen zu retten. Der Bundesrat hat diese Geschichte des Vertrauens zwischen Staat und Bürger in Bezug auf Steuern vor 45 Jahren auch nicht als Einbahnstrasse angesehen. Ich habe mir die Mühe gemacht, den Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zur Motion Eggenberger betreffend wirksamere Bekämpfung der Steuerdefraudation vom 25. Mai 1962 hervorzuholen - das können Sie nicht über das Internet tun; er ist noch in einer wunderbaren Schrift geschrieben.
Damals, zu Beginn der Sechzigerjahre, wurde eine solche Argumentation, dass nämlich das Vertrauen, das zwischen Bürger und Staat herrsche, es nicht erlaube, bei der Steuerhinterziehung genau hinzuschauen, vom Bundesrat vollkommen anders kommentiert. Gemäss Bundesrat kam der "Mangel an staatspolitischer Gesinnung auch recht deutlich in der eigentümlichen Moral vieler Bürger zum Ausdruck, die einen privaten Diebstahl aufs Schärfste verdammen, sich aber kein Gewissen daraus machen, dem Staat erhebliche Mittel im Wege der Defraudation vorzuenthalten". Das, meine ich, sollte am Anfang des 21. Jahrhunderts wieder die Grundlage des bundesrätlichen Handelns werden. Ihre Vorfahren haben bereits vorgespurt.
Der Schweizer Finanzplatz verdankt seinen guten Ruf der politischen Stabilität unseres Landes, der Kompetenz und der Seriosität der allermeisten - ich betone: der allermeisten - Banker und der Rechtssicherheit, die in diesem Land bis zum 18. Februar 2009 herrschte und die sakrosankt war. In diesem Sinn ist für mich Geschichte nicht Geschichte, das will ich wirklich aufgearbeitet haben. Ich bin gespannt, was Sie uns zum Ultimatum sagen werden.
Ich bin überzeugt, auch im heutigen globalisierten und knallharten Standortwettbewerb zwischen den internationalen Finanzmärkten werden die Qualitäten des Schweizer Finanzmarktes - Seriosität, Kompetenz, Stabilität und Rechtssicherheit - nach wie vor geschätzt. Voraussetzung dafür ist, dass man sich international darauf verlassen kann, dass wir bei Steuerhinterziehung rasche - ich betone: rasche - Amts- und Rechtshilfe leisten.
Wir dürfen nicht vergessen, auch in diesem Rat nicht, dass die Schweizer Realwirtschaft und die Exportindustrie für den allergrössten Teil der Arbeitsplätze und des Wohlstandes in unserem Land garantieren. Auch sie brauchen unsere Unterstützung.

Merz Hans-Rudolf, Bundespräsident: Ich danke Ihnen für die Debatte des heutigen Morgens. Sie fand in vier Bereichen statt: Sie haben erstens zum Bereich der Führung die Frage aufgeworfen, wie in diesen Problemdossiers geführt wird. Sie haben sich dann zweitens zur Zukunft des Finanzplatzes geäussert. Drittens haben Sie eine Anzahl Fragen im Zusammenhang mit dem Bankgeheimnis aufgeworfen, dies auch im Zusammenhang mit dem Vorgehen der OECD in Verbindung mit der G-20 und damit auch im Zusammenhang mit der Exposition unseres Landes in diesen Fragen. Und Sie haben sich viertens zur Frage der UBS in den USA geäussert. Ich werde mich im Folgenden zuerst zu diesen vier Themen äussern und in einem zweiten Teil meines Votums dann auf Ihre einzelnen Voten und die übrigen vorhandenen Fragen eingehen.
Zunächst zur Frage der Führung: Es gibt in unserem Land eine Anzahl von schwierigen Fragen, nicht nur die ganze Problematik um den Finanzplatz und um das Bankgeheimnis; wir haben auch andere. Es gehört zur Führungsaufgabe des Bundesrates, dass er in diesen Dossiers Strukturen und Abläufe hat. Es ist in diesem Bereich nicht anders. Wir haben im Zusammenhang mit der Zukunft des Finanzplatzes während eines Jahres in Unterarbeitsgruppen im Rahmen einer sogenannten Stabsorganisation Finanzplatz (Stafi) zusammen mit allen Teilnehmern des Finanzplatzes intensiv gearbeitet. Eigentlich waren diese Arbeiten schon fast am Ende, und wir stellen jetzt fest, dass diese jahrelange Arbeit durch die Ereignisse der letzten Wochen und Monate neu positioniert werden muss. Es braucht nicht eine fundamentale Neupositionierung, denn der Finanzplatz ist ja immer noch, was er ist. Aber es gab gewisse Voraussetzungen, die sich jetzt verändert haben. Das betrifft vor allem die Frage des Stellenwertes des Bankgeheimnisses.
Ein Finanzplatz mit oder ohne Bankgeheimnis ist nicht dasselbe. Deshalb muss in diesem Bereich eine bestimmte Neuorientierung oder eine Umorientierung vorgenommen werden, das kann ich Ihnen schon eingangs sagen. Die Vorarbeiten waren nicht für die Katz, aber sie müssen in einen neuen Zusammenhang gestellt werden. Für den Bundesrat ist es völlig klar, dass der Finanzplatz Schweiz von zentraler Bedeutung ist, und zwar aus zwei Gründen:
Der erste Grund liegt darin, dass der Finanzplatz ein volkswirtschaftlicher Faktor ist, mit Tausenden von Arbeitsplätzen, Umsätzen in Milliardenhöhe und auch sehr hohen Gewinnen, die in den nächsten Jahren teilweise vielleicht etwas reduziert sind, aber das wird sich auch wieder ändern. Insofern ist der Finanzplatz durch sein Volumen, durch seine Grösse, durch seine Verankerung, vor allem in den grossen Städten, Zürich, Genf, Basel sowie im Tessin, von volkswirtschaftlicher Bedeutung. Das allein zwingt uns doch, einem solchen Asset Sorge zu tragen, genauso gut, wie wir das mit der Uhren- und der Pharmaindustrie und mit dem Tourismus tun. Das sind die grossen Branchen, die über 80 Prozent unseres Exportertrages generieren, und es wäre fahrlässig, dieses Know-how, diese Tradition und die Entwicklung, die hier stattgefunden hat, aufs Spiel zu setzen.
Der Finanzplatz wird in Zukunft auch deshalb international Anerkennung finden, weil er einige Stärken hat. Die erste Stärke ist, dass es sehr gute Mitarbeiter gibt, Mitarbeiter von hoher Qualität, Leute, die gut ausgebildet sind; dazu zählen auch das vorhandene Know-how, aber auch die Tradition, die mit diesem Bankgeschäft verbunden ist. Die zweite Stärke ist die politische Stabilität in unserem Land. Wer sich mit einem Unternehmen etabliert, kann davon ausgehen, dass es in diesem Land nie Revolutionen gegeben hat und dass morgen und übermorgen die Voraussetzungen die gleichen sein werden; wenn sich etwas verändert, kann man diese Veränderungen mitvollziehen. Ferner ist eine gute Infrastruktur vorhanden; wir haben die Städte mit ihren Verbindungen, wir haben Flugplätze, wir sind über das Internet und mit allen technischen Hilfsmitteln vernetzt und stehen in diesem Sinne an vorderster Stelle im Hinblick auf das Finanzplatzgeschehen. Und nicht zu vergessen: Wir haben eine eigene Währung. Das ist auch attraktiv. Das bedeutet, die Möglichkeit der Diversifikation von Vermögen in anderen Währungen zu haben.
Der zweite Grund, weshalb der Finanzplatz wichtig ist, ist unsere Exportindustrie. Wir exportieren ja in hohem Masse - wir spüren es jetzt auch etwas im Zusammenhang mit den konjunkturellen Bremsspuren. Diese Exporte müssen auch finanziell begleitet werden. Wir brauchen eine Bankwirtschaft, die einen internationalen Anstrich hat und die unsere Exportwirtschaft begleitet. Auch das ist etwas Spezielles. In der Tat braucht es - jemand hat es gesagt - natürlich auch die Marktzutritte, die wir nicht überall uneingeschränkt haben. Ich weiss, mit Deutschland haben wir sie nicht uneingeschränkt; wir stehen schon lange in Diskussionen. Das ist in der Tat ein wichtiger Faktor, und deshalb darf ich alle Empfehlungen, die Sie in diesem Zusammenhang geäussert haben, entgegennehmen. Ich werde auf einzelne noch etwas detaillierter eingehen, aber über das Ganze gesehen sind wir uns hier absolut einig.
Das zweite Thema bezüglich Führung ist die Art und Weise, wie man vorgeht. Dazu kann ich Folgendes sagen: Der Bundesrat hat in einem dieser Bereiche feststellen müssen, dass sich die Entwicklungen dynamisiert haben, d. h., dass die Geschwindigkeit schneller geworden ist. Das war vor allem im Zusammenhang mit der OECD, Artikel 26 des Musterabkommens, und dem Bankgeheimnis der Fall. Wenn Sie die Frage an Weihnachten gestellt hätten - und sie sich selber ehrlich beantwortet hätten, das muss ich dazu
AB 2009 S 228 / BO 2009 E 228
sagen -, hätten Sie nie geglaubt, dass im Hinblick auf diesen 2. April 2009 plötzlich ein derart dynamisches Element entstehen würde. Es wurde zum Teil auch ein Dominoeffekt ausgelöst.
Das andere ist die Geschichte der UBS in den USA. Dort war es weniger eine Dynamisierung als vielmehr eine Eskalation. Diese Eskalation hat sich aufgebaut. Frau Fetz, ich kann Ihnen nicht sagen, wann ich zum ersten Mal vom 18. Februar 2009 als Datum gehört habe. Aber ich kann Ihnen sagen, dass vonseiten des US Department of Justice immer wieder neue Daten genannt wurden - einmal war es Weihnachten, dann Ende Jahr, dann hat man gesagt, ein paar Tage später ... Ich habe mich ja mit diesen Leuten beim Department of Justice und beim Internal Revenue Service (IRS) in Verbindung gesetzt. Plötzlich stand der 18. Februar. Das zeigt, wie sich die Eskalation abgespielt hat und welche Rolle die Führung in einer solchen Situation spielt. Der Bundesrat hat diese Führung wahrgenommen, indem er - schon im letzten Jahr - versucht hat, diese Entwicklungen zu beeinflussen, soweit sie beeinflussbar waren. Ich werde Ihnen und der GPK zeigen, wo die Grenzen der Beeinflussbarkeit waren.
Dazu gehört, dass man in der Führung auch Strukturen schafft. Der Bundesrat hat das gemacht. Er hat sich im vergangenen Februar dafür entschieden, einen Ausschuss zu bilden, bestehend aus Vertretern von drei Departementen - des Finanzdepartementes, des Justizdepartementes und des Departementes für äussere Angelegenheiten -, in der Meinung, diese drei Departemente seien in der Frage OECD/Bankgeheimnis am ehesten betroffen. Dieser Ausschuss hat sich zusammen mit dem Bundesrat entschieden, eine Expertengruppe einzusetzen, die sich der Fragen annimmt, die sich plötzlich gestellt haben, die aber nicht einfach plötzlich da waren, sondern teilweise im Departement schon seit längerer Zeit aufgearbeitet wurden; ich denke vor allem auch an die Szenarien zum Bankgeheimnis.
Sie glauben ja nicht im Ernst, dass uns die Frage, wie wir mit dem Bankgeheimnis umgehen, erst am 5. März in den Sinn gekommen ist, als diese OECD-Liste auftauchte. Wir haben vielmehr selbstverständlich intern entsprechende Szenarien und Überlegungen angestellt. Wir haben logischerweise gesagt, dass ein Szenario lautet: sich nicht bewegen, im Gegenteil, das Bankgeheimnis noch verstärken, es in die Bundesverfassung integrieren, mauern, so weit es geht, Stärke zeigen und sich ja nicht bewegen. Ein zweites Szenario bestand darin zu sagen: Wir gehen zum automatischen Informationsaustausch über, das heisst, wir geben das Bankgeheimnis preis, wir gehen bis zur letzten Stufe und erklären diese letzte Stufe auch unseren Partnern, dem Finanzplatz und der OECD.
Dann gab es Zwischenstufen, und eine solche Zwischenstufe ist jetzt eingetreten, indem der Bundesrat entschieden hat, dass er den Vorbehalt, der im Jahr 2005 gegenüber Artikel 26 des OECD-Musterabkommens gemacht wurde, zurückzieht. Mit diesem Rückzug ist es jetzt möglich, dass man vom Ausland via Amtshilfe auf vereinfachte Weise an Bankinformationen in der Schweiz kommt, nämlich dann, wenn der Verdacht eines Betruges, eines Steuerdeliktes besteht. Das ist im Wesentlichen die Entscheidung, die der Bundesrat getroffen hat.
Nun war und ist mit dieser Entscheidung eine Reihe von Anschlussentscheidungen verbunden. Deshalb war es zweifellos richtig, dass wir hier eine Expertengruppe gebildet haben aus Fachleuten, die teilweise sich während Jahren intensiv auch mit Steuerfragen beschäftigt haben, um ihnen einige Fragen zur Beantwortung zu übergeben, die jetzt vertieft werden müssen.
Ich komme zu diesen Fragen sogleich und möchte jetzt in einem zweiten Teil noch einmal sagen, was der Bundesrat in den letzten Tagen entschieden hat. Das war insbesondere im Zusammenhang mit der OECD der Grundentschluss, diesen Vorbehalt in Artikel 26 zurückzuziehen. Dieser Entscheid ist am letzten Freitag gefallen, nachdem wir ihn intern vorbereitet hatten und nachdem wir auch intern die Kommunikation vorbereitet hatten. Das war ja nicht eine Aktion über Nacht, sondern sie war vorbereitet.
In diesem Zusammenhang noch eine letzte Bemerkung zur Führung, Frau Fetz: Wissen Sie, Führung heisst auch kommunizieren, da haben Sie Recht, aber Kommunikation heisst eben nicht plaudern. Kommunikation heisst, eine Entscheidung dann zu begleiten, wenn sie gefallen ist. Wer zum Voraus kommuniziert, das hat Herr Briner mit Recht gesagt, hat verloren. Wir konnten doch in solchen Situationen - unter voller Respektierung Ihrer Interpellation - an dem Tag nicht sagen: Wir haben jetzt das und das und das im Sinn. Da hätte man überall gejubelt und gesagt, jetzt kennen wir die Strategie der Schweizer. Kann mir jemand von Ihnen sagen, welches die Strategie der USA in Sachen UBS und Bankgeheimnis ist? Niemand weiss das. Das macht man auch nicht, sondern man entscheidet und begleitet diese Entscheidungen durch entsprechende Kommunikation. Der Zeitpunkt des Handelns ist manchmal fast wichtiger als der Inhalt einer Entscheidung. Das kennen wir aus verschiedenen Bereichen. In diesem Zusammenhang hat Herr Briner völlig zu Recht gesagt, die Dimension des Zuschlagens, der Zeit, müsse im Verhältnis stehen zur Dimension des Erfolges, zum Inhalt. Und das Ganze muss man kommunikativ begleiten. Das gehört auch zur Führung. Da bin ich mit Ihnen einig. Aber betreffend Einsatz der Instrumente sehe ich das eben anders als Sie.
Am letzten Freitag hat der Bundesrat folgende Entscheidungen getroffen - ich möchte das nur kurz in Erinnerung rufen, weil ich davon ausgehe, dass es Ihnen im Wesentlichen bekannt ist -: Wir haben diesen Vorbehalt zurückgezogen und damit den Weg frei gemacht dafür, dass im Einzelfall auf Anfrage und bei Vorhandensein eines Anfangsverdachtes Namen an ausländische Steuerbehörden geliefert werden können. Das heisst, dass die Amtshilfe in diesem Sinne erweitert wird. Wir wollen diese Massnahme aber begleiten.
Damit komme ich zu den Fragen von Herrn Frick, die er völlig zu Recht gestellt hat. Er hat in seiner Interpellation die Fragen gewissermassen gleich als Antworten präsentiert. Wenn ich ihm jetzt klaren Wein einschenken soll, kann ich sagen: Ihre Fragen waren unsere Antworten. Wir wollen faire Übergangsregelungen; wir wollen, dass ein Grandfathering entsteht. Wir wollen nicht, dass für die Bankkunden, die von einem solchen Entscheid betroffen sein könnten, Probleme entstehen. Wir wollen dafür sorgen, dass es gute Übergangsfristen gibt, die ein Handeln noch möglich machen. Wir hoffen auch, dass wir Steueramnestien erwirken können. Wir wollen Gegenforderungen in anderen Abkommensbereichen stellen, z. B. im Bereich der Quellensteuer. Wir wollen eine Beschwerdemöglichkeit für die Betroffenen schaffen. Wir wollen, dass diese Amtshilfe künftig auf gesetzlicher Grundlage erfolgt - und nicht anders. Wir wollen ein "level playing field" anstreben, das heisst auf Deutsch: Wir wollen gleich lange Spiesse haben wie die anderen Finanzplätze, damit wir am Ende nicht die Lackierten und die Benachteiligten sind.
Das setzt zwei Dinge voraus: Auf der einen Seite müssen wir ein neues Amtshilfeverfahren, ein neues Amtshilfe-Musterabkommen kreieren, das sich eignet, um mit ausländischen Staaten zu verhandeln. Auf der anderen Seite werden wir gezwungen sein, auch interne Verfahren anzupassen, besonders im Bereich der Amtshilfe. Dort muss man sich die Frage stellen: Genügt es, eine Verordnung zu haben, beispielsweise im Zusammenhang mit den Doppelbesteuerungsabkommen? Oder müssen wir allenfalls ein Gesetz schaffen und bei dieser Gelegenheit die Verfahren beschleunigen, effizienter gestalten? Ich bin hier mit Herrn David absolut einig: Die Verfahren dauern heute zu lange. Eines der Probleme, das wir bei dieser Eskalation mit den Vereinigten Staaten hatten, war justament die Dauer der Verfahren.
Wir haben uns an diese gehalten; wir haben sie nicht verletzt. Aber das genügte den amerikanischen Strafbehörden nicht, sie hatten die Vermutung, dass wir trödeln, dass wir Zeit gewinnen wollen, dass wir das Problem aussitzen wollen. Das war aber nie unsere Absicht, nie. Vielmehr wollten
AB 2009 S 229 / BO 2009 E 229
und mussten wir diese Verfahren einhalten. Wenn sie international nicht genügen, müssen wir das überdenken.
Das zweite, was der Bundesrat entschieden hat, ist, dass er gesagt hat, das Bankgeheimnis müsse in der Schweiz so bleiben, wie es heute ist. Dieses Bankgeheimnis ist in der Verfassung, im ZGB, im Strafgesetzbuch, im Geldwäschereigesetz, zum Teil im Obligationenrecht und dann namentlich auch im Bankengesetz verankert. Keines dieser Gesetze soll geändert werden, keines! Wir wollen das Bankgeheimnis so halten, wie es heute in der Schweiz ist. Ich kann die Panik nicht recht verstehen, dass man zum Teil auch medial gesagt hat, jetzt habe man das Bankgeheimnis aufgegeben. Nein, wir wollen ja dabei bleiben. Wir werden Steuerbetrug und Steuerhinterziehung nach wie vor als Delikte mit unterschiedlichem Unrechtsgehalt betrachten. Und das Bankgeheimnis wird auch künftig den Steuerbetrug nicht schützen. Wenn manifest wird, dass jemand betrogen hat, weil er zum Beispiel Urkunden gefälscht hat, dann muss er oder sie zur Rechenschaft gezogen werden; das ist doch selbstverständlich. Das Bankgeheimnis hat immer zwei Seiten gehabt: zum einen den Schutz der Privatsphäre von uns allen, von allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, und zum anderen den Schutz des Staates gegen Betrug. Das gehört zusammen wie die zwei Hälften eines Ganzen. Der Bundesrat will also in diesem Sinne am schweizerischen Bankgeheimnis nichts ändern.
Der dritte Entscheid, den wir getroffen haben: Wir wollen eine Modifikation des Zinsbesteuerungsabkommens mit der EU; auf welchem Weg, wird abzuklären sein. Aber klar ist eines: Wir haben in diesem Abkommen einen Endbetrag von 35 Prozent Zins, und das ist letztlich eine Zinshöhe, die höher ist als das, was in europäischen Ländern zum Teil unterwegs ist, namentlich höher als die deutsche Abgeltungssteuer. Herr Steinbrück hat mir ja den Vorwurf gemacht, dass ich das publik gemacht habe; ich würde ablenken. Ich lenke überhaupt nicht ab. Im Gegenteil, er streut uns Sand in die Augen. Er hat 28 Prozent beschlossen - das gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2009 -, und das ist weniger als die 35 Prozent, die wir im Endzustand des Zinsbesteuerungsabkommens mit der EU akzeptiert haben. In Italien ist es noch tiefer. Das muss verhandelt werden. Innerhalb der EU ist man im Augenblick dabei, die Zinsbesteuerungs-Richtlinie zu diskutieren, und die EU wird uns dann mit dem Ergebnis konfrontieren. Ich habe gehört, dass die Fortschritte zögerlich sind. Es geht ja vor allem auch um die Ausweitung der Steuertatbestände auf die juristischen Gesellschaften und damit auf die Dividenden. Das ist ein hartes Stück Brot, und ich muss schon etwas lächeln. Genau die Deutschen waren nämlich diejenigen, die das damals nicht gewollt haben, und die verlangen es jetzt. Wir werden sehen, wie sich dann die Zinsbesteuerung entwickelt.
Es gibt in diesem Zusammenhang die Frage, ob die Zinsbesteuerung innerhalb der EU auch der Weg für die Besteuerungsabkommen bleibt, und da, Herr Germann, haben Sie nicht Unrecht. Es ist nicht sicher, dass wir hier am Ende der Fahnenstange angelangt sind, denn es gibt europäische Länder, und zu denen gehört Deutschland, die sagen - namentlich Herr Steinbrück -: Unser Ziel ist am Ende der automatische Informationsaustausch. Da muss ich sagen: Das will der Bundesrat unter keinen Umständen, denn der automatische Informationsaustausch führt dazu, dass eine Menge von Informationen als eine riesige Masse, eine amorphe Masse von Zahlen zur Verfügung stehen, mit denen man nichts Vernünftiges anfangen kann.
Es gibt auch ernsthafte Stimmen in der Europäischen Union, die daran zweifeln, dass dieses gläserne System des automatischen Informationsaustausches tatsächlich der Weisheit letzter Schluss ist - aber aus politischen Gründen gibt es solche Stimmen.
In der Europäischen Union besteht das sogenannte Koexistenzmodell, das Folgendes besagt: Entweder bekennt man sich zur Zinsbesteuerung, oder dann sucht man Anschluss an den automatischen Informationsaustausch. Das ist die Koexistenz zwischen diesen beiden Modellen. Was der Bundesrat am letzten Freitag beschlossen hat, ist eben etwas anderes. Wir haben gesagt, dass wir den Vorbehalt zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zurückziehen und damit ausländischen Staaten im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens einen erleichterten Zugriff auf Steuerdaten bei Anfangsverdacht im Einzelfall gegen solche Leute ermöglichen, die in der Schweiz ihre Gelder positioniert haben. Das ist das, was läuft, und insofern, Herr Ständerat Germann, kann ich Ihnen auch nicht sagen, wann und in welche Richtung sich das bewegen wird, aber das ist unterwegs.
Ein vierter Punkt, den der Bundesrat am letzten Freitag beschlossen hat, ist, dass wir einen sogenannten Amicus-Curiae-Brief verfassen. Das ist eigentlich ein Begleitbrief zu den jetzt anstehenden Verfahren zur UBS in den USA. Mit einem solchen Begleitbrief kann man den amerikanischen Justizbehörden die Ausgangslage der schweizerischen Rechtsordnung, namentlich auch unseres Bankgesetzes und der einschlägigen internationalen Abkommen, die damit zusammenhängen - das sind natürlich vor allem auch Doppelbesteuerungsabkommen -, näherbringen. Ein solcher Amicus-Curiae-Brief muss zwingend durch eine amerikanische Anwaltskanzlei eingereicht werden. Einen solchen Auftrag haben wir erteilt, um dafür zu sorgen, dass das Verfahren gegen die UBS, wie immer es jetzt weitergeht, eben auch in Anlehnung an diese Ausgangslage stattfindet.
Schliesslich ist der Bundesrat zur Erkenntnis gekommen, dass es angesichts der Probleme, die sich jetzt zum Teil zusammenfinden, richtig ist, jetzt eine Gesamtstrategie gegenüber den USA zu definieren, die Interessen zu bündeln. Es ist so, Herr Büttiker, das wissen wir auch im Bundesrat: Aussenpolitik ist auch Interessenpolitik. Wir müssen unsere Interessen bündeln, und wir müssen sie den gebündelten Interessen unserer Partner gegenüberstellen, denn am Ende ist Aussenpolitik immer ein Geben und Nehmen. Dessen sind wir uns mit Sicherheit bewusst.
In diesem Zusammenhang ist nun diese Expertengruppe natürlich wertvoll. Denn sie hat Leute in ihrer Mitte, die sich in all diesen Fragen, namentlich mit Bezug auf die USA, auskennen und die den Bundesrat beraten können.
Jetzt komme ich noch zu einzelnen Voten, zu Fragen die Sie gestellt haben, zunächst zu Frau Fetz: Wie gesagt, wir hatten zwei Verfahren. Das eine ist das Verfahren der amerikanischen Justizbehörde gegenüber der UBS. Das beruhte auf der Annahme, dass die UBS während einer Anzahl Jahre in den USA Steuerbetrug begangen hat. Sie hat Kunden Steuerbetrug empfohlen. Das ist der Vorwurf. Um diesen Vorwurf abzuklären, hat das amerikanische Justizministerium verlangt, dass eine Anzahl Daten von etwa 250 Kunden auszuliefern sei. Diese Forderungen sind im Sommer letzten Jahres an mein Departement gerichtet worden. In meinem Departement ist die Frage abgeklärt worden: Wollen wir Amts- oder Rechtshilfe leisten? Ich habe zu diesem Zweck, zusammen mit dem Bundesamt für Justiz, eine Crew nach Washington geschickt, um das abzuklären. Man ist zum Schluss gekommen, Amtshilfe sei besser als Rechtshilfe. Denn es geht schneller. Aber offenbar ging es dann doch nicht schnell genug.
Es stimmt, Frau Fetz, wir hatten in den letzten Jahren praktisch keine Amtshilfegesuche; ich konnte ja nicht Leute einfach im Wartesaal haben für die Bearbeitung solcher Amtshilfegesuche. Es ist praktisch nichts gekommen. Aus Deutschland, aus Berlin, wo man praktisch am lautesten nach solchen Hilfestellungen verlangt hat, ist im letzten Jahr ein einziges Amtshilfegesuch gekommen. Mit diesem hätte ich ja nicht einmal eine Hilfskraft eine Woche lang beschäftigen können. Und jetzt plötzlich standen wir vor der Tatsache, dass wir 250 Amtshilfegesuche hatten.
In kürzester Zeit, in Rekordzeit, würde ich sagen, habe ich vierzig Leute gefunden, Fachleute, zumeist Juristen, und ich habe sie eingestellt, um diese Flut von Gesuchen zu bearbeiten. Sie arbeiten daran. Sie haben sich Mühe gegeben.
Im Dezember sind die ersten fünf Beschwerden gegen Schlussverfügungen an das Bundesverwaltungsgericht
AB 2009 S 230 / BO 2009 E 230
gegangen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Behandlung dieser Beschwerden aufgenommen, und es hat seinen Problemlösungs- und Entscheidfindungsrhythmus installiert.
Es sind Strafverfahren; das wissen all jene unter Ihnen, die Juristen sind. Es gibt einen ersten Schriftverkehr, einen zweiten Schriftverkehr, und die Angeklagten haben bei uns im Strafrecht erhebliche Parteirechte. Daher kann man es dem Bundesverwaltungsgericht nicht zum Vorwurf machen, dass es die Urteile nicht schon Ende Januar vorlegte; es musste sich seinerseits an die Vorgaben dieses Verfahrens halten.
Parallel dazu hat das Steueramt der USA, der Internal Revenue Service (IRS), gesagt, die UBS habe auch Steuerhinterziehung begangen, sie habe Kunden dazu ermuntert, Steuerhinterziehung zu begehen, und es wolle auch diese Fälle abgeklärt haben. Dazu gibt es ebenfalls die Möglichkeit, durch ein Rechtsinstrument Daten zu verlangen und Druck auf das Unternehmen auszuüben. Beides ist geschehen. Im ersteren Fall wäre ein sogenanntes Indictment möglich gewesen, das wäre eine Anklage gegen die UBS. Es ist völlig klar: Wenn eine solche Anklage erfolgt, kann das für die UBS existenzgefährdend sein, dann müssen die institutionellen Anleger, das sind grosse Kunden, ihre Gelder einer solchen Bank entziehen. Es ist dann auch kein Vertrauen seitens der Vermögensträger mehr da, diese sagen dann: Ich weiss ja gar nicht, was da noch herauskommt. Deshalb galt es, ein solches Indictment, eine solche Anklage der amerikanischen Justiz, zu verhindern.
Im Fall der Steuerbehörde ist es weniger dramatisch, da geht es um ein Zivilverfahren mit entsprechenden Möglichkeiten, das könnte sich auch noch etwas hinausziehen. Optimal wäre es gewesen, wenn man mit beiden Ämtern einen Vergleich hätte schliessen können. Das ist in den USA grundsätzlich möglich. Mit dem Department of Justice ist das gelungen, mit dem IRS ist es nicht gelungen. Diese Pendenz besteht noch, aber es ist, wie gesagt, nicht ein Strafverfahren, sondern ein Zivilverfahren. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat jetzt einen Amicus-Curiae-Brief beschlossen, um zum Ausdruck zu bringen, dass wir die schweizerischen Interessen in diesem Verfahren unterstützen wollen.
Zu Herrn Frick: Ich glaube, ich habe mich deutlich zum Finanzplatz Schweiz und seiner Zukunft geäussert. Ich bin Ihnen für Ihre Fragen sehr dankbar. Es ist in der Tat so, dass wir hier Arbeit leisten, und ich habe bereits vorhin gesagt: Wir haben hier schon sehr viel Arbeit geleistet. Während mehr als einem Jahr haben viele Sitzungen stattgefunden, und wir waren praktisch am Ziel hinsichtlich einer Finanzplatzstrategie. Man muss auch aufpassen, dass man keine eigentliche Industriepolitik betreibt, sondern dass man in der Tat eine Finanzplatzstrategie macht; dazu gehören die Betroffenen des Finanzplatzes, die Banken, die Versicherungen, die Börse und die Finanzintermediäre, also die Nationalbank und auch mein Departement. Die Arbeitsgruppen haben sich aus den Vertretern dieser Bereiche zusammengesetzt.
Zur Entwicklung des Bankgeheimnisses: Es ist in der Tat so, dass seitens der OECD Druck ausgeübt wurde; mit Absicht, ich will das nicht verhehlen. Die Absicht ist völlig klar: Die Schweiz eignet sich sehr gut, um Geld zu holen, und die Länder brauchen Geld, das müssen wir doch nicht lange verstecken und schönreden. Schauen Sie sich doch einmal die Entwicklung an, schauen Sie, wie viele Staaten sich derzeit verschulden, um ihre konjunkturellen Probleme zu lösen! Allein die USA sollen in diesem Jahr 1800 Milliarden Dollar neue Schulden bilden! Deshalb ist es verständlich, dass man nicht nur von ethischen Fragen spricht - das auch, durchaus, es ist auch eine Frage der Ethik, wie man mit dem Staat umgeht und wie man Verantwortung wahrnimmt -, es ist letztlich eben auch eine finanzielle Frage.
Die G-20 ist eine Organisation, die informell ist. Sie hat keine Statuten, sie hat kein Aufnahmeverfahren - deshalb war es für uns auch nicht möglich, ein Aufnahmegesuch zu stellen. Sie ist in den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts gegründet worden und bis heute in dieser Zusammensetzung verblieben.
Weil sie keine Struktur hat, hat die G-20 die OECD bzw. deren Sekretariat in Paris beauftragt, einen Status über Steueroasen und Steuerparadiese aufzunehmen. Deren Definition weist zwei Seiten auf. Die eine Seite - diejenige, die hier zur Debatte steht - ist die Frage: Mit wie vielen Staaten hat ein Mitglied der OECD, das keine Einschränkungen in Bezug auf das Musterabkommen kennt, schon Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen? Ich möchte das OECD-Sekretariat in keiner Weise verteidigen, damit Sie mich richtig verstehen; ich wiederhole Ihnen jetzt die Antwort, die ich von Herrn Gurria bekommen habe: Er hat mir gesagt, es sei einzig und allein eine Bestandesaufnahme, ein Inventar der Staaten, die diesen Vorbehalt haben, und derjenigen, die ihn nicht haben, gemacht worden; die Schweiz war bis letzten Freitag ein Staat, der diesen Vorbehalt hatte. Die Frage war dann: Wie viele Doppelbesteuerungsabkommen gibt es mit anderen Staaten, die diesen Vorbehalt auch nicht haben? "Cooperative Jurisdiction" nennen sie das bei der OECD.
Im Rahmen der OECD gibt es eine Unterorganisation, die sich Global Forum on Taxation nennt. Dieses Global Forum on Taxation hat vor etwa drei Jahren getagt und hat damals in einer Art und Weise, die man durchaus als willkürlich bezeichnen könnte, gesagt, dass ein Land etwa zwölf solcher Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen haben sollte, damit man von Kooperation sprechen könne. Beim OECD-Sekretariat in Paris hat man nun diese Bedingung des Global Forum on Taxation, diese Anzahl von zwölf Abkommen, übernommen und hat sie auf die Liste derer angewandt, die diesen Vorbehalt nicht mehr haben. Man hat gesagt, "compliant", d. h. übereinstimmend, kooperativ, sind diejenigen, die mindestens zwölf solcher Abkommen haben. Diese Liste ist an den Vorsitzenden der G-20, das ist momentan der britische Premierminister Gordon Brown, gesandt worden.
Diese Liste hat man offensichtlich am 5. März in Paris gemacht, und ich habe es erst etwa eine Woche oder zehn Tage später erfahren, als ich den Vorsteher der Steuerverwaltung nach Paris entsandt hatte, um abzuklären, was da vor sich geht. Er kam mit dieser Liste zurück, und ich wusste vorher nichts davon. Das ist der Sachverhalt.
Bei der OECD heisst es, man habe eigentlich nur ein Inventar gemacht; von einer Black List war keine Rede. Das trifft insofern nicht zu, als es politische Bestrebungen gibt zu sagen: Wir in der G-20 müssen eigentlich jetzt diejenigen Staaten, die nicht kooperativ sind, dazu zwingen, und das können wir nur, wenn wir Sanktionen beschliessen. Sanktionen müssten sein, dass man z. B. Vorschriften in Bezug auf den Umgang mit Banken in Staaten macht, die nicht kooperativ sind, oder dass man in Bezug auf die eigenen Banken die Eigenmittelanforderungen erhöht, sofern es um Kredite mit Ländern geht, die nicht kooperativ sind, und andere. Solche Sanktionen betreffen, falls sie wirklich getroffen würden, dann unseren Werkplatz, und zwar in schwerster Weise. Deshalb gibt es hier durchaus auch eine Verbindung zwischen dem Entscheid, den wir letzten Freitag für den Finanzplatz getroffen haben, und dem Werkplatz. Sie dürfen das nicht vergessen! Ich sage Ihnen, mehrere Unternehmensführer haben mich angerufen und gesagt: Bitte denkt auch wieder einmal an den Werkplatz! Diese Verbindung darf man nicht unterschätzen.
Die zweite Seite dieser Steuerparadiese ist die Frage der Besteuerung und hat eigentlich mit der ersten so weit nichts zu tun. Aber es ist diejenige, die von mehreren von Ihnen angeschnitten wurde. Da gibt es natürlich Länder, die sehr tiefe Steuern haben - und eigentlich ist aus der Sicht eines Landes jedes andere, das tiefere Steuern hat, ein Paradies, weil es dort gute Verhältnisse gibt, die man selber nicht hat. Dann kommt dazu, dass es Länder gibt, die gewisse Steuerobjekte weglassen; solche Beispiele wurden von Herrn Ständerat Frick und anderen auch genannt. Das ist auch paradiesisch, wenn man Objekte einfach weglässt, die in anderen Ländern besteuert werden.
Ich muss Ihnen sagen: Dieser Teil ist für mich nicht erledigt, aber wir werden ihn nicht in direktem Zusammenhang mit
AB 2009 S 231 / BO 2009 E 231
dem ersten Teil lösen können; das sind zwei verschiedene Linien. Das eine ist die Frage der Zusammenarbeit bei Amtshilfe, das andere ist die Frage der Besteuerung, des Steuerobjekts, der Steuerhöhe usw. Diese Themen müssen aber beide angegangen werden. Ich werde mit Sicherheit nicht zögern, wenn wir dann Doppelbesteuerungsabkommen verhandeln, auch diesen zweiten Aspekt aufzunehmen, wenn wir sicher sind, dass wir Recht haben - es darf natürlich nicht zu Eigentoren kommen.
Der nächste Bereich ist die Finanzplatzstrategie - Herr Ständerat Frick, ich glaube, das ist beantwortet. Wir werden diese Strategie jetzt nach dem neuen Modell, nach Artikel 26 des OECD-Musterabkommens, anpassen, das heisst, es gibt eine Aufweichung des Bankgeheimnisses für das Ausland. Das ist relevant. Es war natürlich klar: Wenn Singapur, Hongkong, Österreich, Luxemburg und andere Länder wie Monaco, Andorra usw., die alle letzte Woche zusammengekommen sind, sich anpassen, sind die Voraussetzungen für den Finanzplatz natürlich wieder besser. Es ist, wie Herr Briner gesagt hat, Frau Sommaruga: Glauben Sie doch nicht, dass wir irgendwelche Bedingungen hätten herausholen können, wenn wir das im Dezember proaktiv gemacht hätten - im Gegenteil. Wir hätten uns Schaden zugefügt; dann wären damals nämlich die ersten Vermögen abgewandert, nach Singapur und Hongkong und Dubai und was weiss ich wohin. Im Augenblick, wo immer mehr Länder sagen, sie machten gemäss Artikel 26 des OECD-Abkommens weiter, muss man nicht mehr von der Gefahr ausgehen, dass solche Gelder abfliessen.
Herr Briner hat ebenfalls die Frage bezüglich des Finanzplatzes gestellt - ich glaube, sie ist beantwortet.
Zu Herrn Burkhalter: Sie haben insbesondere diese G-20 thematisiert. Ich habe das, glaube ich, jetzt geschildert. Diese Organisation ist eine informelle Organisation. Wir werden am 2. April in London nicht dabei sein. Aber ich habe am letzten Samstag übrigens im Zusammenhang mit diesem Blacklisting den britischen Premierminister Gordon Brown besucht, und ich habe ihn ersucht, dafür zu sorgen, dass das Blacklisting nicht stattfindet. Er hat ein offenes Ohr für unser Anliegen. Er sieht die Schwierigkeiten. Es hat keinen Sinn, mit Druck auf uns Steuervorteile herausholen zu wollen. Er ist ebenfalls der Auffassung, dass eine Mitwirkung der Schweiz in einzelnen Arbeitsgruppen der G-20 durchaus nützlich sein kann, weil wir ja das entsprechende Know-how haben.
Frau Sommaruga, Amts- und Rechtshilfe werden wir prüfen, das ist richtig; ich glaube, da stehen uns Revisionen ins Haus. Die Frage, ob das Bankgeheimnis landesintern als Diskriminierung unter den Steuerbehörden zu betrachten ist, ist eine interessante Frage. Ich verneine sie natürlich, denn ich sage: Wir müssen und können vom heutigen Bankgeheimnis ausgehen; wir haben damit gelebt, es ist Tradition; es ist fest verankert, nicht nur in den Gesetzen, die ich vorhin genannt habe, sondern auch in der Mentalität, die zu unserem Land gehört. Es steht irgendwo auch als ein Symbol für den Schutz der Privatsphäre. Das sollte man nicht preisgeben.
Die Frage der Einzelfälle ist beantwortet. Dann zum Aussitzen. Es ist heute in der "Financial Times" ein Artikel erschienen, in dem ich zweifellos etwas missverständlich zitiert werde. Es geht überhaupt nicht um ein Aussitzen. Aber beim ersten Doppelbesteuerungsabkommen nach neuem Muster, das garantiere ich Ihnen, kommt ein Referendum, und dann gibt es eine Volksabstimmung. Dann möchte ich sehen, wie es herauskommt bei einzelnen Ländern, die ich jetzt nicht nennen möchte, ob diejenigen, die jetzt am schnellsten zur Krippe springen, tatsächlich geeignet sind, um dann im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens eine solche Volksabstimmung zu überstehen.
Ich habe heute auch international darauf aufmerksam gemacht: Bitte das jetzt nicht auch noch - zu sagen, Ihr müsst halt das Volk auswechseln, wenn Ihr nicht rascher vorankommt! Wir haben unsere Verfahren, und die basieren darauf, dass die Doppelbesteuerungsabkommen dem Volk zu unterbreiten sind, mindestens aber dem Parlament. Alle siebzig Doppelbesteuerungsabkommen sind durch das Parlament gegangen. Ihre Kommissionen beschäftigen sich zum Teil intensiv damit. Sie wissen, dass wir heute verschiedene solcher Musterabkommen haben. Wir haben beispielsweise ein Musterabkommen mit Meistbegünstigung, eines, bei dem die Steuerhinterziehung eingeschlossen ist.
Das braucht ein bisschen Zeit, aber es birgt auf der andern Seite zweifellos auch eine Gefahr in sich, wenn wir glauben, wir sollten das aussitzen. Wir müssen kooperativ sein. Wenn wir jetzt schon diesen Vorbehalt zurückgezogen haben, dann müssen wir jetzt auch voranmachen.
Herr Ständerat Graber hat etwas gesagt, das mir eigentlich sehr wohl getan hat, indem er sagte, jede und jeder koche jetzt sein eigenes Süppchen. Das ist so. Wenn man von diesen Verhandlungen nach Hause kommt, dann hat man den Eindruck: So, jetzt hat man wieder eine Stufe erreicht, es geht wieder voran, man sieht den Weg - und dann stellt man auf einmal fest: Jeder und jede kocht sein Süppchen, und es fehlt auch ein bisschen an Kohäsion, an Zusammenhang in gewissen Fragen. Das ist so, und das hat natürlich auch mit der politischen Vielfalt und mit der Meinungsfreiheit zu tun. Ich möchte das nicht kritisieren, aber ich stelle das fest. Die Engländer sagen immer: "United we stand, divided we fall." Dort, wo wir zusammenhalten, kommen wir zum Ziel, und dort, wo wir uns auseinanderdividieren, fallen wir um. Wenn Sie das gemeint haben, Herr Graber, dann bin ich Ihnen dafür dankbar. Auch Sie haben ja die Frage nach der Zukunft des Finanzplatzes gestellt, und die werden wir sehr ernst nehmen und beantworten.
Ich glaube, damit eigentlich die allermeisten Fragen beantwortet zu haben.
Lassen Sie mich zum Abschluss Folgendes feststellen: Der Bundesrat hat erkannt, dass hier in den nächsten Wochen und Monaten ein Schwergewicht der Regierungstätigkeit zu legen ist - ein Schwergewicht, das uns nicht davon abhalten darf, andere Schwergewichte, die wir auch haben, gleichzeitig zu verfolgen, das es aber auch rechtfertigt, hier vorübergehend mehr Ressourcen einzusetzen. Darum hat er einen eigenen Ausschuss gebildet, darum hat er eine Expertengruppe bestimmt. Diese wird ihrerseits nicht zögern, auch weitere Kapazitäten an Bord zu nehmen, damit dieses Schiff auf Kurs bleibt, damit wir unsere Ziele erreichen. Ich bin zuversichtlich, dass wir auf diesem angefangenen Weg auch zu den Zielen kommen, aber ich weiss: Es braucht noch sehr viel Kraft, es braucht noch sehr viel Schub. Dazu braucht es aber auch Sie, nicht nur den Bundesrat.
AB 2009 S 232 / BO 2009 E 232

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