Ständerat - Wintersession 2009 - Fünfte Sitzung - 30.11.09-16h15
Conseil des Etats - Session d'hiver 2009 - Cinquième séance - 30.11.09-16h15

09.056
Gentechnikgesetz.
Änderung
Loi sur le génie génétique.
Modification
Erstrat - Premier Conseil
Botschaft des Bundesrates 01.07.09 (BBl 2009 5435)
Message du Conseil fédéral 01.07.09 (FF 2009 4887)
Ständerat/Conseil des Etats 30.11.09 (Erstrat - Premier Conseil)
Nationalrat/Conseil national 08.03.10 (Zweitrat - Deuxième Conseil)
Ständerat/Conseil des Etats 10.03.10 (Differenzen - Divergences)
Ständerat/Conseil des Etats 19.03.10 (Schlussabstimmung - Vote final)
Nationalrat/Conseil national 19.03.10 (Schlussabstimmung - Vote final)
Text des Erlasses (AS 2010 3233)
Texte de l'acte législatif (RO 2010 3233)

Bürgi Hermann (V, TG), für die Kommission: Mit der Botschaft vom 1. Juli 2009 beantragt der Bundesrat eine Revision des Bundesgesetzes über die Gentechnik im Ausserhumanbereich. Im Zentrum dieser Gesetzesrevision steht die Verlängerung des GVO-Moratoriums in der Landwirtschaft um drei weitere Jahre. Am 1. Januar 2005 ist die in Artikel 197 Ziffer 7 der Bundesverfassung verankerte Übergangsbestimmung in Kraft getreten. Danach soll die schweizerische Landwirtschaft für die Dauer von fünf Jahren gentechnikfrei bleiben. Das ist der Kerngehalt dieser Übergangsbestimmung. Der Bundesrat schlägt nun vor, anstelle dieser Verfassungsbestimmung mit einer neuen Bestimmung im Gentechnikgesetz dieses Ende 2010 auslaufende Moratorium um weitere drei Jahre zu verlängern. Es handelt sich um den neuen Artikel 37a der Revisionsvorlage.
AB 2009 S 1115 / BO 2009 E 1115
Wie Sie der Fahne entnehmen können, liegt ein Minderheitsantrag auf Streichung dieses Moratoriumsartikels vor. Im Rahmen der Eintretensdebatte verzichte ich deshalb auf weitere Ausführungen zur Verlängerung des Moratoriums. Ich werde die Auffassung der Mehrheit der Kommission im Rahmen der Detailberatung erläutern.
Neben diesem zentralen Revisionsanliegen soll gleichzeitig das Einsprache- und Beschwerderecht im Rahmen der Bewilligungsverfahren für die Freisetzung und das Inverkehrbringen von GVO neu auf Gesetzesstufe geregelt werden, in diesem Gesetz und dann auch noch in weiteren anderen Gesetzen. Gleichzeitig wird die Revision benutzt, um die Systematik und die Terminologie an die per 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Änderungen des Strafgesetzbuches anzupassen.
Die Kommission hat sich mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen für Eintreten ausgesprochen. Im Namen der Kommission ersuche ich Sie, ebenfalls auf die Vorlage einzutreten. Ich ersuche Sie insbesondere, die Diskussion über die Verlängerung des Moratoriums im Zusammenhang mit der Detailberatung von Artikel 37a zu führen.

Leumann Helen (RL, LU): 1998 hat der Souverän mit allen Ständen und zwei Dritteln aller Stimmen die Gen-Schutz-Initiative abgelehnt und damit deutlich gemacht, dass er die Gentechnologie nicht grundsätzlich verbieten will. Gleichzeitig hat das Parlament mit der Gen-Lex-Motion eine Überprüfung der Gentechnologie im ausserhumanen Bereich verlangt und den Bund beauftragt, allfällige Lücken zu schliessen. Deutlich zeigt sich bei dieser Vorlage die Schwierigkeit des Dialogs zwischen Wissenschafterinnen und Wissenschaftern auf der einen und einem verunsicherten Publikum auf der anderen Seite. Wenn die Bevölkerung von einer natürlichen Natur spricht, meint sie das, was wir seit unserer Geburt kennen. Wissenschafter jedoch wissen, dass es die natürliche Natur schon lange nicht mehr gibt. Wir alle wissen auch, dass es in der natürlichen Natur immer höchst gefährliche und höchst giftige, ja, für den Menschen tödliche Dinge gegeben hat und immer noch gibt; ich erinnere zum Beispiel an die Vogelbeere. Seit jeher hat sich die Natur verändert, immer wieder. Kontinente haben sich verschoben, Tier- und Pflanzenarten sind ausgestorben, andere sind dazugekommen, und auch unsere Lebensmittel haben mit denen unserer Vorfahren nichts mehr gemein. Allerdings hat das in jahrhundertelangen Prozessen stattgefunden.
Ein erster Schritt zur künstlichen Veränderung gelang uns mit den Züchtungen und Kreuzungen verschiedener Tier- und Pflanzenarten. Über eine sehr lange Zeit und auch heute noch kennen und nutzen wir diese Möglichkeit; wir haben uns daran gewöhnt und fürchten sie nicht, obwohl auch bei jeder Neuzüchtung, unabhängig von der Züchtungsmethode, Risiken erwartet werden können. Es liegt in der Natur des Menschen, sich nicht mit Althergebrachtem zufriedenzugeben, sondern neue Mittel und Wege zu suchen, wie Veränderungen noch schneller und besser zu verwirklichen sind. Die Geschwindigkeit, mit der Forscherinnen und Forscher dank der Gentechnologie Veränderungen sowohl im Human- wie auch im Ausserhumanbereich bewirken können, gleicht fast einem Wunder. Etwas Unbekanntes geschieht hier. Was sind die Folgen? Was kann passieren? Fragen über Fragen!
Im Rahmen der Veranstaltungen von Science et Cité haben Forscher im Bahnhof Zürich ein interessantes Experiment vorgeführt, in dem sie Gene aus Tomaten isolierten. Passanten konnten sich daran beteiligen. Man tut das, indem man die Tomaten schneidet, zerquetscht und mit verschiedenen Dingen wie zum Beispiel Wasser, Salzlösung usw. in einem Reagenzglas mischt. Und siehe da: Es bildet sich eine rötliche, etwas schleimige Masse; die Gene der Tomaten. Erstaunlich, wie verblüfft viele der Passanten reagierten. Und noch erstaunlicher war, wie viele sagten, sie hätten nicht gewusst, dass normale Tomaten auch Gene enthielten; sie hätten sich immer vorgenommen, nie Tomaten mit Genen zu essen.
Es ist unverständlich, mit welch düsteren Prognosen Gentechnik-Kritiker die schlimmsten Horrorszenarien heraufbeschwören, obwohl bis heute jegliche Beweise fehlen, dass Menschen oder Tiere, die gentechnisch veränderte Nahrungsmittel konsumiert haben, einen Schaden erlitten haben. Ebenfalls unverständlich ist, dass dieselbe Technik gleichzeitig als Hoffnungsschimmer für schwerstkranke Menschen gepriesen wird. Ob das wohl damit zu tun hat, dass in unseren Breitengraden für Krankheiten wie Krebs oder Alzheimer dank Gentechnologie Hoffnung besteht, während für Menschen in Indien oder China der Reis des renommierten ETH-Pflanzenbiologen Professor Potrykus als "Grains of Hope" gilt? Ist es ethischer, Kinder in der Dritten Welt an Vitamin-A-Mangel oder an Hunger sterben zu lassen, als ihnen gentechnisch veränderten Mais oder Reis zu geben? Ist es legitim, die Gentechnologie nur zur Heilung unserer Krankheiten zu beanspruchen? Ist es da verwunderlich, wenn Professor Potrykus sagt, manchmal habe er das Gefühl, er sitze im falschen Film?
Damit meine ich selbstverständlich nicht, dass wir nun als erstes Land der Welt alle Schleusen öffnen sollten und ohne Rahmenbedingungen jegliche Formen genveränderter Produkte zu akzeptieren hätten. Ängste und Besorgnisse gegenüber transgenen Organismen sind ernst zu nehmen. Hingegen sollten wir uns der Verantwortung bewusst sein, die wir einerseits für unser Land, andererseits jedoch auch anderen Ländern gegenüber haben. Strenge Kriterien sind richtig. Aber Richtlinien, die so streng sind, dass sie Verboten gleichzusetzen sind, gehen zu weit. Diese könnten wiederum Angst erzeugen, nach dem Motto: Wenn die Gentechnologie wirklich nicht gefährlich ist, weshalb braucht es dann so extrem strenge Richtlinien?
Die Vereinigung der Schweizer Biotechnologie-Unternehmen umfasst etwa 120 Firmen, so zum Beispiel Firmen in den Bereichen Umwelt, Abfallentsorgung oder Entwicklung von Pflanzen. Was heisst das für all diese Biotech-Unternehmen? Gerade KMU werden bei einer falschen Handhabung der Haftpflichtregelungen hart getroffen. Saatguthersteller und -importeure sind nicht nur Multis, sondern das können kleine Betriebe sein, ja selbst Bauern gehören zu den Saatgutherstellern, und diese könnten die Haftung für fehlerfreie Produkte, welche vom Benutzer falsch eingesetzt werden, gar nicht tragen.
Wie sieht das in Bezug auf Forschungsanstalten aus? Das Institut für Pflanzenforschung an der ETH ist an der Entwicklung von neuen gentechnisch veränderten Pflanzen beteiligt. Wird mit der Formulierung, wie sie in unserem Entwurf steht, ausgeschlossen, dass die ETH bezogen auf den Ersthersteller für die Haftung zuständig ist? Gleiches gilt für alle Universitäten oder Forschungsanstalten, die sich mit der Agroforschung befassen. Müssen solche Forschungen in die USA oder den Fernen Osten verlegt werden? Einmal mehr stünden wir vor der Tatsache, dass die Grossindustrie ihre Produktion verlagern kann, während es für die Kleinen hiesse, den Betrieb aufzugeben.
Der letzte, mir wichtige Punkt ist die Frage des Moratoriums. Ich bin grundsätzlich gegen ein Moratorium. Strenge Bewilligungsvorschriften ja, aber kein Moratorium. Wie der Schweizerische Koordinationsausschuss Biotechnologie schreibt, ist eine fallweise Beurteilung von Freisetzungen mit der Möglichkeit, Vorhaben mit bedeutsamen Risiken zu verbieten, der passende Ansatz. Im Ausland wird allgemein nach diesem bereits 1986 von der OECD empfohlenen Prinzip vorgegangen. So können Feldversuche mit transgenen Pflanzen durchgeführt werden. Die breit abgestützte Entscheidungsfindung wird durch die Beteiligung der Eidgenössischen Fachkommission für biologische Sicherheit, die Eidgenössische Ethikkommission für den Ausserhumanbereich und die verwaltungsinterne Konsultation gewährleistet. Gerade die Ablehnung der Freisetzungsversuche für transgenen Mais oder Kartoffeln beweist, dass dies im Einzelfall klappt und ein Moratorium keine zusätzliche Sicherheit bietet. Aber auch für die Landwirtschaft schränkt das Moratorium die technischen Alternativen für Problemlösungen unverhältnismässig ein, und es darf nicht davon ausgegangen
AB 2009 S 1116 / BO 2009 E 1116
werden, dass eine Landwirtschaft, welche ausschliesslich auf herkömmlichen Züchtungs- und Pflanzenschutztechniken beruht, automatisch frei von negativen Umwelteinflüssen ist.
Für die Forschung jedoch ist das Moratorium tödlich, denn für die landwirtschaftliche und ökologische Forschung sind Feldversuche nötig. Ein Moratorium würde bedeuten, dass Feldversuche in geschlossenen Räumen stattfinden müssten, was absolut widersinnig ist. Wird die die Forschung jedoch vom Moratorium ausgenommen, so verliert dieses seinen Sinn. Ich erinnere hier daran, dass die ETH weltweit eine der Spitzenuniversitäten in Fragen der Bio- und Gentechnologie ist. Dieser Zustand kann nur erhalten werden, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Sonst besteht die Gefahr, dass man ein äusserst interessantes Forschungsfeld mit Potenzial vernachlässigt. Ein Moratorium würde also ein absolut falsches Signal aussenden und hätte eine Einengung der Sicherheitsforschung zur Folge.
Nicht zu vergessen ist auch unsere Chemie- und Pharmaindustrie: Eine wissenschafts- aber auch industriefeindliche Haltung schadet sowohl dem Forschungsplatz Schweiz als auch dem Wirtschaftsstandort Schweiz, denn die Entwicklung transgener Pflanzen kann durch das Moratorium eines einzelnen Landes nicht aufgehalten werden.
Wo steht also die Gentechnologie zwischen Chance und Risiko? Für mich bedeutet die Gentechnologie eine Chance, die es bei allem Abwägen sinnvoll zu nutzen gilt, und das nicht nur in der Medizin.
Mit meinem Eintretensvotum habe ich bereits den Streichungsantrag zu Artikel 37a begründet. Ich muss nachher nichts mehr dazu sagen.

Stadler Hansruedi (CEg, UR): Ein Adventskranz mit acht Kerzen wirft wirklich Fragen auf, (weist auf das Gesteck auf dem Tisch in der Mitte des Saales) aber das dürften kaum Fragen der Gentechnologie sein.
Ich erlaube mir einige Bemerkungen zum Eintreten. Ich bin für Eintreten und werde der Fassung der Kommissionsmehrheit zustimmen. Die grundsätzliche Diskussion über dieses Thema haben wir in diesem Saal schon mehrmals geführt, wir müssen die Diskussion deshalb nicht wieder von vorne beginnen. Ich habe Bemerkungen zu zwei Bereichen:
Erstens zur Frage der Verlängerung des Moratoriums: Dazu werde ich meine Bemerkungen jetzt, beim Eintreten, vorbringen; ich werde dann die entsprechenden Bemerkungen des Kommissionspräsidenten bei der Detailberatung nicht konkurrenzieren, sondern werde mich dort sicher seinen Bemerkungen anschliessen.
Es gibt meines Erachtens einige grundsätzliche neue Aspekte, die zu beachten sind. Die Begründung des Bundesrates für die Verlängerung ist für mich nachvollziehbar. Die Ergebnisse des laufenden Nationalen Forschungsprogramms 59 (NFP 59) sollen in politische Entscheide einbezogen werden; das ist meines Erachtens richtig so. Ebenso klar ist es, dass wir das nicht innerhalb eines Jahres schaffen werden. Gerade als Parlamentarier will und brauche ich noch mehr Aussagen zum Nutzen, zu den Risiken und vor allem zum Ergebnis der Risikoforschung. Wenn wir schlussendlich noch gesetzgeberischen Handlungsbedarf feststellen, will ich diesen Befund mit den entsprechenden wissenschaftlichen Entscheidungsgrundlagen unterlegen.
Machen wir uns nichts vor: Eine grosse Skepsis ist immer noch weit verbreitet, es gibt für mich keine Anzeichen für einen allgemeinen Anstieg der Akzeptanz. Das habe nicht ich analysiert, nein, diese Beurteilung konnte ich vor Kurzem einer Publikation des Zentrums für Technologiefolgenabschätzung entnehmen. Bedenken wir bei der Frage der Verlängerung: Alle Kantone haben sich für eine Verlängerung des Moratoriums ausgesprochen, es liegen mehrere Standesinitiativen dazu auf dem Tisch, auch die Konsumentenschutzorganisationen sprechen sich für eine Verlängerung aus. Wir haben die bäuerlichen Organisationen, die eine Verlängerung wollen. Hier nehme ich eine politische Wertung vor: Nach den gegenwärtigen hitzigen Diskussionen im Bereich der Landwirtschaft habe ich absolut keine Lust, hier einen neuen Nebenkriegsschauplatz zu eröffnen. Aber eines müssen wir uns ebenso bewusst sein: Das NFP 59, "Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen", wird uns nicht den goldenen Schlüssel für die Lösung aller Fragen im Zusammenhang mit der Gentechnologie liefern.
Für mich steht die Klärung weiterer wichtiger Fragen an. Als Erstes will ich eine zentrale Frage aufgreifen. Mich interessiert schon, wie die künftige Zieldefinition oder Marschrichtung für die schweizerische Landwirtschaft in dieser Sache aussieht. Die gleiche Frage stellt sich übrigens auch bei der europäischen Landwirtschaft. Was heisst denn hier "nachhaltige Landwirtschaft"? Stichworte sind hier beispielsweise: eine hohe landwirtschaftliche Produktequalität bei gleichzeitigem Einsparen von Ressourcen, aber auch die Reduktion unerwünschter ökologischer Auswirkungen.
Als Zweites möchte ich darauf hinweisen, dass sich doch laufend neuartige transgene Pflanzen entwickeln, d. h., sie werden entwickelt. Uns sind im Allgemeinen die Lebensmittelpflanzen bekannt; hier wird zum Beispiel der Nährwert einer Pflanze verbessert. Doch immer grössere Bedeutung gewinnt die Non-Food-Anwendung von transgenen Pflanzen, beispielsweise für die Energieproduktion, für die Kunststoffproduktion oder für die Produktion von Medikamenten. Es ist meines Erachtens heute absolut nicht ausgeschlossen, dass man für den ganzen Bereich der transgenen Non-Food-Pflanzen neue oder angepasste Rahmenbedingungen wird finden müssen. Es können sich hier zum Beispiel besondere Fragen bei der Koexistenz ergeben.
Ich komme zu einem weiteren Punkt: Die zentralen Fragen bezüglich einer funktionierenden Koexistenz-Regelung sind bei Weitem noch nicht geklärt. Die Fragen der Koexistenz stellen eine der grössten Herausforderungen dar.
Erlauben Sie mir schlussendlich noch eine letzte Bemerkung zur WTO, einmal unter einem anderen Gesichtspunkt: Bei der WTO sollte es meines Erachtens nicht einfach nur um den Handel oder den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen gehen; vielmehr kann man sich schon fragen, ob nicht endlich auch Umwelt- und Sozialstandards in die WTO-Regeln aufgenommen werden müssten. Auch dazu würde mich einmal die Meinung des Bundesrates interessieren. Ich denke, dass es viele Fragen gibt, die auch nicht unbedingt durch das NFP 59 beantwortet werden können.
Machen wir uns nichts vor: Die Wissenschaft kann auch nicht alles richten. Ich zitiere hier aus einem Newsletter des NFP 59: "So zeigt eine weitere Umfrage, dass die Bevölkerung zwar wenig weiss über Gentechnologie, dass dies aber gar nicht so relevant ist. Denn mehr Wissen schafft nicht mehr Akzeptanz. Ausschlaggebend ist das Vertrauen, das die Bevölkerung den Behörden und der Wissenschaft entgegenbringt."

David Eugen (CEg, SG): Auch ich werde dieser Vorlage zustimmen, denn wie der Bundesrat schreibt, ist man mit den Abklärungen, die man machen muss, um einen vernünftigen Entscheid fällen zu können, noch nicht am Ende. Ich befürchte allerdings - und darum verstehe ich, dass ein Minderheitsantrag eingereicht worden ist -, dass man mit der Verlängerung in einen Endzustand eintritt. Wenn man das Moratorium einmal verlängert, dann besteht die Gefahr, dass es immer wieder verlängert wird. Es ist also eine gewisse Gefahr dabei, auch in der Argumentation des Bundesrates.
In einem solchen wissenschaftlichen Prozess werden nie alle Fragen geklärt, es können immer wieder neue Fragen auftauchen. Daher sollte man in der nächsten Phase die internationale Entwicklung ins Blickfeld nehmen: Was geschieht dort auf wissenschaftlicher Ebene? Was sind die Ergebnisse? Dann sollte man auch auf wissenschaftlicher Basis das Schadenspotenzial abschätzen.
Mir fällt in dieser ganzen Diskussion auf, dass oft einfach eine emotionale Debatte geführt wird. Das hat zwar auch seinen Sinn, denn es gibt durchaus berechtigte Ängste, die man nicht wissenschaftlich begründen kann oder muss.
AB 2009 S 1117 / BO 2009 E 1117
Aber bei der Gentechnik ist es für uns als Gesetzgeber wichtig, dass wir auf einer guten Faktengrundlage entscheiden können. Und da gibt es in der ganzen Debatte einen Punkt, der mich stört - er hat mich schon letztes Mal gestört -: Das ist der Widerspruch, der darin liegt, dass man zwar sagt, man wolle eine gentechnikfreie Landwirtschaft, dann aber in grossen Mengen gentechnisch veränderte Futtermittel, Dünger, Pflanzenschutzmittel und Tierarzneimittel in die Schweiz importiert. All das wird in grossem Umfang importiert. Es ist für mich kein faktenbasierter Entscheid, wenn man sagt, es gehöre eben nur dieses und jenes zur Landwirtschaft und etwas anderes dann nicht mehr. Es ist auch kein faktenbasierter Entscheid, wenn man sagt, es spiele eine Rolle, ob etwas im Ausland oder im Inland verändert werde. Das sind, finde ich, in dieser Debatte nicht die richtigen Kriterien.
Ich bitte daher den Bundesrat, in der zweiten Phase der Überprüfung auch diese Aspekte in die Betrachtung mit einzubeziehen, damit wir und auch die Öffentlichkeit dann die Debatte anhand von erhärteten Grundlagen führen können.

Leuenberger Moritz, Bundesrat: Frau Leumann hat jetzt materiell-inhaltlich zur Gentechnologie argumentiert, und ich möchte betonen: Der Entwurf des Bundesrates ist eben gerade nicht mit gentechnologischen Argumenten begründet worden. Vielmehr war der Bundesrat ja damals auch gegen dieses Moratorium; in einer Volksabstimmung ist es aber dann gutgeheissen worden. Unsere Argumentation ist nur eine Folge der Respektierung dieses demokratischen Volksentscheids. Es ist nicht etwa so, dass diese Untersuchungen, die wir und die auch die Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ganz offensichtlich als Grundlagen benötigen, um zu einem definitiven Entscheid zu kommen, vertrödelt, verschleppt oder verzögert worden wären. Man hat schon damals, im Zeitpunkt der Abstimmung, gewusst, dass diese Untersuchungen ihre Zeit dauern werden und dass die angesetzte Frist eben nicht genügen würde. Wir möchten also die sachlichen Grundlagen zunächst erarbeitet haben.
Es ist ja in vielen politischen Bereichen so, dass die Politik eine wissenschaftliche Arbeit bestellt, um nachher entscheiden zu können; das ist auch in der Klimapolitik und bei den Kernkraftwerken der Fall. Ich kann mich erinnern: Als strittig war, ob die Risse im Kernkraftwerk Mühleberg eine Gefahr darstellten oder nicht, habe ich ein Gutachten bestellt. Im Moment, als ich das Gutachten bestellt hatte, haben mir alle gratuliert und haben gesagt, dass das hervorragend und das einzig Richtige sei. Als dann aber das Resultat des Gutachtens bekannt war, öffneten sich wieder die altbekannten Gräben. Ich sage das deswegen, weil ich auch weiss, dass nach Vorliegen dieser Arbeit des NFP 59 nicht alle Differenzen bereinigt sein werden. Es ist ja in der Politik nicht so, dass sich dann alle nur noch auf Argumente und Rationalität besinnen, sondern so, dass die grundsätzlichen Auseinandersetzungen weitergehen werden. Aber in der Politik gibt es immer auch einen ganz grossen Teil von Leuten, die gerne noch einige letzte Antworten hätten, um sich dann entscheiden zu können. Ihnen zuliebe nimmt man diese Abklärungen vor. Auch beim Flughafen Zürich dienten die Abklärungen diesem Zweck. Wir sind mit diesem Gutachten jetzt sehr viel weiter, auch wenn nicht alle überzeugt sind. Das ist immer so, das wird auch hier nicht anders sein.
Wir sind mit diesem Gutachten jetzt sehr viel weiter, auch wenn nicht alle überzeugt sind. Das ist immer so, das wird auch hier nicht anders sein. Aber es ist ein Volksentscheid, und dem wollen wir nachkommen. Wir wollen uns bemühen, so viele sachliche, rationale Grundlagen wie möglich zu liefern, damit die Debatte entemotionalisiert werden kann - im Wissen, dass sie nicht völlig entemotionalisiert werden kann. Aber alle diejenigen, die noch berechtigte Zweifel haben, sollen ihre Entscheidgrundlagen bekommen - und es gibt genügend Leute, die noch Zweifel haben; Herr Stadler hat dies zum Ausdruck gebracht.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition


Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich
Loi fédérale sur l'application du génie génétique au domaine non humain

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung, Ingress, Ersatz von Ausdrücken
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, ch. I introduction, préambule, remplacement d'expressions
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Bürgi Hermann (V, TG), für die Kommission: Ausnahmsweise muss ich hier auch etwas zum Ingress sagen. Es geht darum, einem Beschluss der Redaktionskommission nachzukommen, wonach bei Bundesgesetzen, die vor Inkrafttreten der Bundesverfassung vom 18. April 1999 erlassen worden sind, anlässlich von Teilrevisionen jeweils der Ingress formell anzupassen ist. Sie finden die entsprechende Anpassung im Gentechnikgesetz, nachfolgend aber auch beim Umweltschutzgesetz, beim Gewässerschutzgesetz und beim Bundesgesetz über die Fischerei. Im Weiteren wird der Ausdruck "forstwirtschaftlich" durch den Ausdruck "waldwirtschaftlich" ersetzt und der Begriff "Hilfsstoffe" durch den Begriff "Produktionsmittel".

Angenommen - Adopté

Art. 12a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Bürgi Hermann (V, TG), für die Kommission: Hier handelt es sich materiell nicht um eine neue Regelung des Einsprache- und Beschwerdeverfahrens. Entsprechend einer Anregung des Bundesgerichtes wird unter dem Gesichtspunkt des Legalitätsprinzips die bestehende Regelung von der Verordnungs- auf die Gesetzesstufe angehoben.

Angenommen - Adopté

Art. 35 Abs. 1 Einleitung, Bst. d, g, Abs. 2, 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 35 al. 1 introduction, let. d, g, al. 2, 3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Bürgi Hermann (V, TG), für die Kommission: Ein Satz: Wie bereits beim Eintreten erwähnt, werden die Strafbestimmungen des Gentechnikgesetzes an die Strafensystematik des geänderten Strafgesetzbuches angepasst.

Angenommen - Adopté

Art. 37a
Antrag der Mehrheit
... keine Bewilligungen erteilt werden. Der Bundesrat erlässt bis zu diesem Zeitpunkt die nötigen Ausführungsbestimmungen.

Antrag der Minderheit
(Leumann, Freitag, Gutzwiller, Maissen)
Streichen
AB 2009 S 1118 / BO 2009 E 1118
Art. 37a
Proposition de la majorité
... génétiquement modifiés. D'ici à cette date, le Conseil fédéral édicte les dispositions d'exécution nécessaires.

Proposition de la minorité
(Leumann, Freitag, Gutzwiller, Maissen)
Biffer

Bürgi Hermann (V, TG), für die Kommission: Wie ich in der Eintretensdebatte gesagt habe, nehme ich jetzt zum Kerngehalt der Gesetzesrevision im Rahmen der Detailberatung Stellung.
Der Bundesrat schlägt vor, das bisher in Artikel 197 Ziffer 7 der Bundesverfassung verankerte Moratorium, das ja Ende 2010 ausläuft, neu im Gentechnikgesetz um drei Jahre zu verlängern.
Wie Sie dem Gesetzestext entnehmen können, geht es bei diesem Moratorium nicht um die Gentechnologie generell. Diese steht heute nicht zur Diskussion, sondern es geht bei diesem Moratorium um das Gleiche wie bei der Verfassungsbestimmung: Es geht um den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen in der Landwirtschaft, allenfalls auch in der Forstwirtschaft. Ich lege Wert darauf, einmal mehr explizit festzuhalten, dass es bei diesem Moratorium nicht um die Forschung in geschlossenen Systemen geht. Darum geht es eben nicht; die pharmazeutische Forschung beispielsweise wird hier nicht berührt. Es geht um den Sektor Landwirtschaft, und auch hier ist einschränkend festzustellen, dass von diesem Moratorium nur keimfähige Produktionsmittel erfasst werden. Um hier gegenüber anderen landwirtschaftlichen Produktionsmitteln klar abzugrenzen, wird in Ergänzung des Textes von Artikel 197 Ziffer 7 der Bundesverfassung neu unter anderem auch von "anderem pflanzlichem Vermehrungsmaterial" gesprochen. Damit wird klargestellt, was von diesem Moratorium erfasst wird und was eben nicht. So viel zum Inhalt der neuen Bestimmung.
Umstritten ist allein die Frage, ob das bis Ende 2010 befristete Moratorium für den Bereich der Landwirtschaft, den ich noch einmal skizziert habe, zu verlängern sei. Für die Beurteilung dieser Frage ist es unerlässlich, kurz zurückzublenden; das hat Herr Bundesrat Leuenberger auch schon angetönt. Ich erinnere Sie daran, dass die eidgenössischen Räte im März 2003 das Gentechnikgesetz verabschiedet haben. Schon im Rahmen der Beratung dieses Gesetzes stand die Frage eines Moratoriums für die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen zur Diskussion. Wir haben das intensiv diskutiert; die Mehrheit des Parlamentes lehnte ein derartiges Moratorium ab.
In der Folge wurde im gleichen Jahr eine Volksinitiative mit dem Titel "für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft" eingereicht. Die Initiative verlangte für die Dauer von fünf Jahren einen Verzicht auf kommerzielle Anwendungen von gentechnisch veränderten Organismen in der Umwelt. Die grosse Mehrheit des Ständerates folgte damals dem Bundesrat und empfahl die Initiative zur Ablehnung. Im Nationalrat ergab sich zwischen Befürwortern und Gegnern Stimmengleichheit, worauf die Initiative mit Stichentscheid der Präsidentin ebenfalls zur Ablehnung empfohlen wurde. Was geschah dann? In der Volksabstimmung vom 27. November 2005 wurde diese Verfassungsbestimmung mit 55,7 Prozent Ja- gegen 44,3 Prozent Neinstimmen und - das ist interessant - mit Zustimmung sämtlicher Kantone angenommen. Das ist die Ausgangslage. Man darf diesen geschichtlichen Hintergrund bei der Beurteilung der Frage dieser Verlängerung im Gentechnikgesetz nicht ganz ausser Acht lassen.
Nach Annahme der erwähnten Volksinitiative wurde das heute schon erwähnte Nationale Forschungsprogramm 59, "Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen", gestartet. Bei diesem NFP 59, wie es abgekürzt heisst, geht es darum, bestehende Wissenslücken zu schliessen. Das Forschungsprogramm umfasst verschiedene Projekte: Biosicherheit, Koexistenz, Rechtsetzung und Kommunikation. Es ist geplant, dass die Resultate dieser Forschungsarbeiten Mitte 2012 vorliegen sollen. Der Bundesrat - das hat Herr Bundesrat Leuenberger bereits gesagt - begründet die mit dieser Gesetzesrevision beantragte Verlängerung des Moratoriums um drei Jahre mit diesen laufenden Forschungsarbeiten. Er will, dass diese Arbeiten ohne Druck abgeschlossen werden können und dass bis zum Vorliegen von Ergebnissen das mit der Volksinitiative eingeführte Moratorium weiterbestehen soll.
Wie Sie Ziffer 1.5 der Botschaft entnehmen können, wurde die Grundsatzfrage der Moratoriumsverlängerung im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens sehr unterschiedlich beantwortet; Kollege Stadler hat darauf hingewiesen. Unterstützt wird der Entwurf des Bundesrates von sämtlichen Kantonen, von den bäuerlichen Organisationen und von den Konsumenten- und Umweltschutzorganisationen. Auf klare Ablehnung stösst die Verlängerung des Moratoriums in Kreisen der Forschung und der Wirtschaft. Es ist auch zur Kenntnis zu nehmen - ich möchte das hervorheben, es wurde auch schon angetönt -, dass in der Zwischenzeit in dieser Frage fünf - fünf! - Standesinitiativen eingereicht worden sind. Es sind dies Initiativen der Kantone Bern, Genf, Jura, Neuenburg und Freiburg. Alle diese Standesinitiativen verlangen eine Verlängerung des Moratoriums für die Anwendung gentechnisch veränderter Organismen in der Umwelt um mindestens drei Jahre.
In Anbetracht der hängigen Gesetzesrevision haben wir uns in der Kommission entschieden, diese Standesinitiativen zu sistieren, bis abschliessend Klarheit besteht, wie das Parlament über die vom Bundesrat beantragte Verlängerung des Moratoriums entscheidet. Aber für unsere Entscheidung spielt es natürlich eine Rolle, dass fünf Standesinitiativen mit diesem Begehren vorliegen. Die Mehrheit der Kommission hat sich bei ihrem Entscheid für eine Verlängerung des Moratoriums, also für die Unterstützung des Entwurfes des Bundesrates, von - ich sage dem einmal so - politischen Erwägungen leiten lassen. Es gab auch noch sachliche Erwägungen. Nachdem sich Volk und Stände vor vier Jahren für die Dauer von fünf Jahren für eine gentechnikfreie Landwirtschaft ausgesprochen haben und mit den Ergebnissen des NFP 59 bis Mitte 2012 gerechnet werden kann, ist die Mehrheit - ich interpretiere das so - der Meinung, dass in dieser Frage nun kein neuer Kriegsschauplatz eröffnet werden sollte. Das sind unsere Überlegungen.
Auch seinerzeitige Gegner des Moratoriums in der Kommission - ich gehöre dazu; ich war seinerzeit Gegner dieses Moratoriums, war aber nicht allein - kamen zum Schluss, dass diese Verlängerung verantwortet werden könne. Wesentlich ist dabei die Tatsache, dass das Moratorium für die praktische Landwirtschaft keine Konsequenzen hat und dass auch nicht von einer generellen Beeinträchtigung der Forschung und damit des Forschungsplatzes Schweiz gesprochen werden kann, wie es Frau Leumann in ihrem Votum antönte. Unmittelbar betroffen sind Saatgutunternehmen - das trifft zu -, währenddem die gesamte übrige Forschung in geschlossenen Systemen, also vor allem die pharmazeutische Industrie, nicht tangiert wird; das müssen wir einfach zur Kenntnis nehmen.
Es ist auch zur Kenntnis zu nehmen, dass mit dem NFP 59 ein eigentlicher Forschungsschub zum Thema "Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen" ausgelöst worden ist. Es trifft nicht zu, dass die Forschung unterbunden worden ist. Das NFP 59 hat einen Forschungsschub ausgelöst. Wie es weitergeht, wenn die definitiven Entscheide einmal gefällt sind, ist eine andere Frage. Zurzeit trifft es nicht zu, dass die Forschung diesbezüglich blockiert ist - im Gegenteil.
Das sind die wesentlichen Gründe, weshalb ich Sie im Namen der Mehrheit der Kommission ersuche, den Streichungsantrag abzulehnen und den Entwurf des Bundesrates gutzuheissen.

Gutzwiller Felix (RL, ZH): Ich möchte Frau Leumann unterstützen und die Auswirkungen des Moratoriums aus dem Blickwinkel der Forschung beleuchten, die von unserem geschätzten Kommissionspräsidenten gerade angesprochen
AB 2009 S 1119 / BO 2009 E 1119
wurde. Ich tue das deshalb, weil wir einfach zur Kenntnis nehmen sollten, was ein Moratorium bzw. die Verlängerung des Moratoriums - einmal angenommen, es gebe dann nicht auch noch die Verlängerung der Verlängerung des Moratoriums - für junge Forscher und Forscherinnen wirklich heisst.
Zu Recht sagt der Präsident, dass wir ein Nationales Forschungsprogramm haben und dass eigentlich nur die Feldforschung betroffen ist. Das gesamte Klima, in dem sich die Pflanzenbiotechnologie in der Schweiz bewegt, wird aber natürlich ganz sicher nicht besser, wenn dieses Moratorium weiter verlängert wird. Ich glaube, es ist für alle Forscherinnen und Forscher klar - ich habe mit den Forschern des NFP 59 Gespräche geführt -, dass dieses Moratorium eine grundsätzlich ablehnende Haltung gegenüber der Pflanzenbiotechnologie kommuniziert. Solche Signale fangen unsere jungen Forscherinnen und Forscher auf. Sie sehen das daran, dass es an den ETH und den Universitäten, die sich mit diesem Thema abgeben, zunehmend schwieriger wird, die Expertise über diese langen und immer noch längeren Zeiträume aufrechtzuerhalten. Junge Schweizerinnen und Schweizer - man kann ihnen das wirklich nicht verargen - sehen in der Pflanzenbiotechnologie keine Zukunftsperspektive mehr.
Was würden Sie schätzen, wie viele Schweizer Studenten und Doktoranden es an der ETH Zürich in Pflanzenbiotechnologie heute etwa noch gibt? Ich bitte Sie, raten Sie einmal! - Ich muss Ihnen sagen: Die Antwort ist Null. Es gibt in Pflanzenbiotechnologie keine Schweizer Doktoranden und Studenten mehr! Das zeigt Ihnen, dass das gesamte Klima eben doch sehr stark beeinträchtigt ist. Dazu kommen die Verzögerungen, die in diesem Klima entstehen. Ich will nur den Fall von Pully kurz erwähnen. Dort wurden vor allem Doktoranden in ihrer Zeitplanung und im Aufbau ihrer Karriere massiv behindert. Die Zeitverzögerungen, die durch die entsprechenden, vom Bundesverwaltungsgericht schliesslich sogar abgelehnten Beschwerden zustande kamen, verbreiteten zusätzlich eine negative Stimmung. Man muss sich wirklich nicht wundern, dass es kaum junge Schweizer und Schweizerinnen gibt, die dieses Gebiet interessiert!
Man stellt auch fest, dass es in der Schweiz keine neu entstehenden Forschungsgruppen in Pflanzenbiotechnologie gibt. An ausländischen Universitäten ist das ganz anders, denn die Bedeutung der Pflanzenbiotechnologie ist ja für viele weltweite Probleme, die von Vorrednern teilweise angeschnitten wurden, sehr gross.
Man muss zudem auch vermelden, dass mit dieser grundsätzlich ablehnenden Haltung der Pflanzenbiotechnologie gegenüber auch eine massive Bürokratisierung einherging. Ein Beispiel dazu: Der Vergleich bei einem Feldtest mit gentechnisch verändertem Weizen zeigt, dass in den USA für eine entsprechende Bewilligung Forschungsanträge mit wenigen Seiten, konzis geschrieben, genügen. Bei uns braucht es Antragsformulare mit Dokumentationen von mehreren Hundert Seiten. Es gibt in diesen Bereichen Rechtsverfahren, die über Hunderte von Seiten beschrieben sind. Man muss sich dann nicht wundern, wenn gleiche Versuche in der Schweiz nicht Wochen, sondern Monate oder gar Jahre in Anspruch nehmen.
Ich will die Liste nicht verlängern, aber es ist klar, dass dieses Moratorium die Stimmung bezüglich Pflanzenbiotechnologie - ich spreche nur von der Forschung und insbesondere von den jungen Forschern - nicht verbessert hat, um es diplomatisch zu sagen. Eine Verlängerung wird die Stimmung weiter verschlechtern, und das in einem Umfeld, wo die Gentechnik weltweit Realität ist, wo die Pflanzenbiotechnologie für die zukünftige, auch nachhaltige Landwirtschaft eine Rolle spielen wird, wo an vielen anderen Orten der Universitätswelt Entwicklungen vorhanden sind und aufgerüstet wird. Wir haben uns aus diesem Gebiet verabschiedet, und ich fürchte, dass wir uns für drei weitere Jahre verabschieden werden.
Ich bitte Sie also, das Moratorium aus dieser Optik jetzt wie vorgesehen auslaufen zu lassen. Die Ergebnisse werden dann kommen, aber sie werden nicht allein stehen: Es gibt eine weltweite Forschung, sodass dann zumindest für die Jungen die Signale richtig gesetzt werden.
Ich bitte Sie also, die Minderheit zu unterstützen.

Freitag Pankraz (RL, GL): Mit der Verlängerung des Moratoriums will der Bundesrat sicherstellen, dass das laufende NFP 59 über Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen ohne übermässigen Druck weitergeführt und abgeschlossen werden kann - wir haben es gehört, und so steht es nebst vielem anderen in der Botschaft.
Ja, und was macht eigentlich die restliche Welt, möchte ich fragen. Im Jahr 2008 haben 13 Millionen Bauern in 25 Ländern auf 125 Millionen Hektar gentechnisch veränderte Nutzpflanzen angebaut - ich wiederhole, auf 125 Millionen Hektar! Zum Vergleich: Die Schweiz hat etwa eine Million Hektar Landwirtschaftsland, davon etwa 300 000 Hektar Ackerland. In der EU sind es sieben Länder; in ihnen stieg die Fläche mit gentechnisch veränderten Nutzpflanzen im letzten Jahr um 20 Prozent auf über 100 000 Hektar. Bemerkenswert ist auch, dass inzwischen drei afrikanische Länder dabei sind.
Gentechnisch veränderte Nutzpflanzen tragen dazu bei, mehr Lebensmittel zu produzieren und Kosten zu senken, und das auch mit positiven Auswirkungen auf die Umwelt. Zum Beispiel wurden in den letzten zehn Jahren etwa 350 000 Tonnen Pflanzenschutzmittel weniger eingesetzt. In der Botschaft ist allerdings von den Chancen der Gentechnik kaum die Rede. Dabei möchte ich mögliche Risiken nicht verneinen. Wir haben aber eines der strengsten Gentechnikgesetze der Welt; es steckt einen engen Rahmen.
Tatsache ist, dass generell die Wertschöpfung in der Schweiz wesentlich von der Anwendung neuer Ideen und Technologien abhängt - das gilt für die gesamte Wirtschaft. Die Forschung ist vom Moratorium nicht direkt betroffen; sie wird aber behindert, wie wir gerade vorhin gehört haben, statt gefördert zu werden, dies auch, weil sie mit der praktischen Umsetzung eng verbunden ist. Man könnte also sagen, dass wir, während sich die Welt weiterentwickelt, ein fünfjähriges Moratorium haben, wobei wir noch eine Verlängerung um weitere drei Jahre prüfen oder darüber nachdenken.
Ein Hauptargument der Moratoriumsbefürworter ist, dass in der Schweiz keine Nachfrage nach Gentechnik-Lebensmitteln bestehe. In der Maiausgabe 2009 des Newsletters NFP 59 - Kollege Stadler hat schon daraus zitiert - gibt es eine Aussage von Dr. Aerni vom Institut für Umweltentscheidungen der ETH Zürich. Er berichtet dort über einen Testverkauf von Maisbroten, die entweder konventionell oder mit genverändertem Mais produziert waren. Wichtig ist, dass das keine Umfrage war, sondern ein Testverkauf. Ich zitiere zwei Sätze aus dem Newsletter, wenn auch aus dem Zusammenhang gerissen: "Lediglich bei 60 der über 3250 Kunden stellten die Verkäufer eine negative Reaktion gegenüber dem Verkauf von GV-Produkten fest." Und: "Wenn das Bt-11-Maisbrot das günstigste am Stand war, wurde es am meisten gekauft."
Um noch einmal zur globalen Situation zurückzukommen: Allein im Jahr 2008 haben zusätzliche 1,3 Millionen Bauern gentechnisch veränderte Pflanzen auf über 10 Millionen Hektar angesät; noch einmal die Schweizer Zahl: 300 000 Hektar. Der chinesische Premierminister Wen Jiabao erklärte kürzlich: "Um das Ernährungsproblem zu lösen, müssen wir in grossem Stil Wissenschaft und Technologie nutzen, und wir müssen uns sowohl auf Biotechnologie als auch auf gentechnisch veränderte Pflanzen stützen." China hat denn auch mehrere Milliarden Dollar für weitere Forschung und Entwicklung bereitgestellt, mit dem Ziel, mehr Lebensmittel für seine riesige Bevölkerung zu produzieren.
Und wir wollen das Moratorium verlängern und helfen dadurch mit, dass sich auch diese Forschung ins Ausland absetzt! Die Vernehmlassung der entsprechenden Forschungskreise spricht eine klare Sprache.
Ich beantrage Ihnen Zustimmung zum Antrag der Minderheit.
AB 2009 S 1120 / BO 2009 E 1120

Bieri Peter (CEg, ZG): Ich war Präsident der WBK, als wir das Gentechnikgesetz beraten haben. Dieses Gesetz war höchst umstritten. Ständig wurde uns mit dem Referendum gedroht, und auch die Volksinitiative für ein Moratorium des Inverkehrbringens von gentechnisch veränderten Pflanzen hing damals wie ein Damoklesschwert über unserer Arbeit. Letztlich haben wir jedoch ein Gesetz verabschiedet, das in jeglicher Hinsicht als sehr streng - für viele Fachleute sogar als zu weit gehend - betrachtet wurde. Insbesondere zur Gewährleistung der Koexistenz haben wir damals im Gentechnikgesetz den Artikel 7 aufgenommen, welcher die gentechnikfreie Produktion schützt. Der jetzige WBK-Präsident, Herr Bürgi, und ich haben uns damals ein Duell über die Frage geliefert, ob es nun angebracht sei, diese Koexistenz in einem separaten Artikel explizit auszuformulieren. Ich habe damals im Lichte der bereits lancierten Moratoriums-Initiative argumentiert, wir täten gut daran, ein für allemal festzunageln und im Gesetz klar zu regeln, dass wir neben einer möglichen GVO-Produktion auch eine GVO-freie Produktion sicherstellen wollen.
Seit 2003 steht nun dieser Artikel im Gesetz. Das Moratorium kam trotzdem, und es soll nun auch noch verlängert werden. Damit kommt der ganze Teil der Gesetzgebung, den wir zur Inverkehrbringung sehr sorgfältig und auch sehr restriktiv geregelt haben, gar nicht zur Anwendung. Wir hätten uns eigentlich damals auf die geschlossenen Systeme und die Freisetzungsversuche beschränken können. Alles, was den kommerziellen Anbau regelt, kommt nun - obschon 2003 beschlossen - für ganze zehn Jahre gar nicht zur Anwendung. So viel zur Gesetzgebung.
Ich möchte auf einen weiteren Punkt zu sprechen kommen, den Herr Gutzwiller angesprochen hat. Als Präsident der beratenden Kommission des Institutes für Pflanzenwissenschaften der ETH Zürich habe ich Einblick in die Frage, welche Wirkung ein solches Moratorium auf die Forschung hat. In der WBK hat die Verwaltung gesagt, die Forschung im Bereich der grünen Gentechnologie sei nicht zuletzt infolge des NFP 59 sogar gestärkt worden. Ich weiss aber auch aus dem Institut, dass es die Forscher zunehmend als nicht mehr verantwortbar erachten, Freisetzungsversuche durchzuführen, bei denen die Bewachung und die Sicherung der Versuchsfelder x-mal mehr kosten als der wissenschaftliche Versuch selber. Deshalb hat uns in der beratenden Kommission des ETH-Institutes der zuständige Professor gesagt, er werde die Versuche in Zukunft vorwiegend in den USA durchführen, da die Felder hier bei uns trotz grösserer Sicherheitsvorkehrungen durch Vandalen zerstört worden seien. Behinderungen der Forschung, aber auch Moratorien mit ungewissem Ausgang sind letztlich dem Forschungsplatz abträglich und wenig motivierend für junge Wissenschafter. Denn wer setzt schon für seinen beruflichen Werdegang auf eine Disziplin, die in der Schweiz in den nächsten Jahren gar nicht angewandt werden kann?
Bleibt die politische Frage in dieser Sache. Hier muss ich sagen, dass ich im Moment schlicht keine Chance sehe, gegen die geballte Wucht der Gentechnikgegner bestehen zu können. Mit rationalen, wissenschaftlich belegten Fakten rennen wir gegen Emotionen und verbreitete Ängste an. Ich bin ernüchtert von der letzten Abstimmung über das Moratorium, wo ich vergeblich versuchte, das Gentechnikrecht zu erklären. Man wollte schlicht nichts davon wissen. Auch wenn die Landwirtschaft diese Thematik im Moment vom Tisch haben will, bin ich nicht so sicher, ob sich dieser Widerstand nicht ins Umgekehrte drehen wird, wenn nämlich die Erfolge und Vorteile auch für die schweizerische Landwirtschaft sichtbar werden, wenn es z. B. dereinst möglich sein wird, feuerbrandresistente Obstsorten zu züchten, die auf der GVO-Technik basieren. Auf jeden Fall scheint mir dies der bessere Ansatz zu sein, als etwa mit Streptomycin grossflächig Antibiotika in die Umwelt zu bringen.
Aus meiner Gesetzgebungstätigkeit heraus und aufgrund meiner beruflichen Hintergründe finde ich ein solches Moratorium eigentlich falsch. Es gibt darüber hinaus aber die nüchterne Einsicht, dass das, was nicht zu ändern ist, als solches hingenommen werden muss. Eine Abstimmung zu führen, die schon zum Voraus verloren ist, lohnt sich nicht, zumal davon auszugehen ist, dass bis 2013, mit oder ohne Moratorium, in der Schweiz keine GVO-Ackerflächen zur kommerziellen Nutzung bepflanzt werden.
Deshalb stimme ich - ich habe das in der Kommission etwas blumig formuliert - diesem Moratorium etwas resigniert und auch desillusioniert zu. Ich bitte Sie aber, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen, wonach die nötigen Ausführungsbestimmungen bis Ende 2013 vorhanden sein müssen.

Savary Géraldine (S, VD): Monsieur Bieri, je crois que nous sommes tous résignés, dans un sens comme dans l'autre. Qu'on soit partisan ou adversaire des OGM, notre responsabilité est de faire en sorte que ce qu'on a promis à la population, ce à quoi on s'est engagé puisse se concrétiser, puisse se réaliser. Dans ce cas particulier, on a lancé une recherche pour répondre aux inquiétudes qui ont plané lors de cette consultation populaire, pour essayer de répondre à un certain nombre de questions et de faire le bilan dans trois ans sur les aspects positifs et négatifs des OGM.
Je dirai qu'un certain nombre de questions sont centrales. On a beaucoup parlé de la coexistence. Mais il est vrai que, dans un pays comme le nôtre, j'attends des réponses sur la manière dont on peut gérer la coexistence entre les "matériels" génétiquement modifiés et l'agriculture normale, naturelle.
Madame Leumann, je ne sais pas si vous pouvez aujourd'hui me dire quelles sont les méthodes et les mesures qui seront mises en oeuvre, qu'est-ce qu'on va pouvoir mettre sur pied, si les OGM sont autorisés dans l'agriculture suisse, pour garantir la coexistence entre les diverses cultures? Dans la recherche en cours, certains disent qu'il faudrait que des cantons de Suisse - Uri, Schwytz et Unterwald, par exemple - soient autorisés à cultiver des OGM; d'autres disent qu'il faut un périmètre, un nombre de kilomètres définis pour autoriser les OGM et que la coexistence soit possible. Quelles sont les réponses? Est-ce qu'aujourd'hui vous êtes en mesure de répondre à ce type de questions? Est-ce que nous, dans cette assemblée, sommes en mesure de le faire? Moi, je dis non. Je n'ai pas les instruments à disposition pour y répondre aujourd'hui, et c'est très bien si des chercheurs se penchent sur le problème et nous donnent un certain nombre de réponses. On en est là et, en plus, je crois que cette recherche coûte relativement cher, c'est normal. Au fond, ce serait jeter l'argent du contribuable par la fenêtre que de la stopper alors qu'on n'a pas encore de résultats.
J'aimerais aussi dire un mot rapidement sur la Suisse, îlot, exception au milieu de l'Europe concernant les OGM. Je crois que les questions que nous nous posons aujourd'hui dans le cadre de cette prolongation du moratoire, l'Europe se les pose aussi. Il y a un certain nombre de régions, de communes en Europe qui ont des doutes, des inquiétudes: 14 régions sur 21 en France, 44 régions en Grande-Bretagne; des préfectures en Grèce aussi mettent en garde contre les OGM; en Italie, des communes s'organisent et font part de leurs inquiétudes sur la coexistence entre les divers types de cultures. La Suisse n'est donc plus un îlot au sein de l'Europe.
Je pense que pour nos chercheurs, le fait de faire des études, des analyses sur la question des OGM représente une valeur ajoutée. C'est un plus pour la Suisse et non pas un appauvrissement. Il y a une réflexion globale au niveau européen sur la question de la coexistence des cultures avec OGM et des cultures conventionnelles.
Ce moratoire est juste une respiration supplémentaire pour faire le bilan, regarder où l'on en est, apporter des réponses utiles à l'Europe toute entière, j'en suis persuadée. Et après avoir fait le bilan, on reprendra la discussion. Il s'agit uniquement de cela et je crois que l'on ne doit pas polémiquer sur le reste pour l'instant.

Leuenberger Moritz, Bundesrat: Nochmals, ich habe es schon beim Eintreten gesagt: Wir machen einen
AB 2009 S 1121 / BO 2009 E 1121
Unterschied; in der Sache war der Bundesrat auch damals anderer Meinung. Er war gegen das Moratorium. Aber nachdem es eben angenommen worden ist, will er dem Volksentscheid entsprechen und ihm entgegenkommen, und ich danke Ihrem Kommissionssprecher, Herrn Bürgi, der die ganze Geschichte ausführlich dargetan hat. Wir wollen Koexistenzregeln schaffen und anwenden, aber die notwendigen Grundlagen dazu sind noch nicht vorhanden, und diese Frist nehmen wir im Sinne des damaligen Volksentscheids noch in Anspruch.
Ich schliesse mich also der Mehrheit an.

Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 23 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 14 Stimmen

Ziff. II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. II
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Bürgi Hermann (V, TG), für die Kommission: Ich habe im Rahmen der Eintretensdebatte darauf hingewiesen, dass auch in anderen Gesetzen das Einspracheverfahren analog zur Revision des Gentechnikgesetzes geregelt werden soll und dass im Weiteren die Strafbestimmungen mit dem geltenden Strafrecht in Übereinstimmung gebracht werden sollen. Dies betrifft das Umweltschutzgesetz sowie das Bundesgesetz über die Fischerei, und beim Landwirtschaftsgesetz werden, wie ebenfalls bereits erwähnt, die Begriffe geändert. Das ist der Gegenstand des Abschnittes "Änderung bisherigen Rechts".

Angenommen - Adopté

Ziff. III
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. III
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté


Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 22 Stimmen
Dagegen ... 13 Stimmen
(1 Enthaltung)

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